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  • 09.02.2026 – Apotheken, E-Mail-Rechnungen, Zahlungsumleitung machen Cyberbetrug für Betriebe kaum erkennbar.
    09.02.2026 – Apotheken, E-Mail-Rechnungen, Zahlungsumleitung machen Cyberbetrug für Betriebe kaum erkennbar.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Einordnung einer Betrugsmasche, bei der echte per E-Mail versandte Arzneimittelrechnungen manipuliert werden, mit Fokus auf Zahlungsdate...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken, E-Mail-Rechnungen, Zahlungsumleitung machen Cyberbetrug für Betriebe kaum erkennbar.

 

Wer Bankdatenänderungen nicht separat bestätigt, zahlt am Ende doppelt und bleibt oft auf dem Schaden sitzen.

Stand: Montag, 9. Februar 2026, um 09:51 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Eine echte Arzneimittelrechnung wirkt wie Alltag, genau das macht sie als Betrugsvehikel so gefährlich: Nicht die Positionen werden erfunden, sondern der Zahlungsweg wird leise verdreht, bis Geld an die falsche Stelle fließt und die echte Forderung trotzdem bleibt. Für den Apothekenbetrieb ist das kein IT-Ärger, sondern ein Liquiditäts- und Haftungsereignis, weil im Nachhinein nicht die Optik des Dokuments zählt, sondern ob Bankdaten als Stammdaten geführt und Änderungen außerhalb der Mail bestätigt wurden. Die Masche zielt auf Routine, Zeitdruck und die trügerische Sicherheit, dass ein vertrauter Absender schon Schutz bedeute, während gerade ein kompromittierter Kanal genügt. Wirksam wird nicht Misstrauen, sondern eine feste Prozesskante bei Zahlungsfreigaben, die auch dann hält, wenn alles unauffällig aussieht.

 

Wer im Apothekenbetrieb Rechnungen bezahlt, rechnet mit Preissteigerungen, Lieferengpässen und Mahnläufen – aber nicht damit, dass eine echte Arzneimittelrechnung auf dem Weg zur eigenen Buchhaltung leise umgeschrieben wird. Genau darin liegt die Härte dieser neuen Betrugsmasche: Sie arbeitet nicht mit plumpen Fälschungen, sondern mit einer echten Ausgangsbasis, die nur an der Stelle verändert wird, an der es für den Täter zählt. Der Rest wirkt vertraut, der Ton ist korrekt, die Positionen passen, der Absender scheint zu stimmen. Am Ende kippt nur die Zahlungsrichtung.

Die Mechanik ist so simpel wie gefährlich. Eine Rechnung wird per E-Mail verschickt, irgendwo auf dem Weg wird sie abgefangen oder der Kommunikationskanal wird so manipuliert, dass die Datei in veränderter Form ankommt. Typischer Angriffspunkt sind die Zahlungsdaten: Bankverbindung, Empfänger, manchmal auch das Zahlungsziel oder einzelne Formulierungen, die die Plausibilität erhöhen sollen. Für die Apotheke sieht das aus wie Routine, weil es Routine ist – bis auf die unsichtbare Abweichung. Und weil das Dokument im Kern „echt“ ist, fehlt der klare Warnreiz, den klassische Betrugsversuche oft liefern.

Damit verschiebt sich der Schutzpunkt weg von der Frage, ob eine Rechnung „gefälscht“ ist, hin zur Frage, ob der Zahlungsweg verlässlich verankert ist. Im Alltag heißt das: Nicht das PDF ist der Anker, sondern die bekannte, zuvor verifizierte Bankverbindung des Lieferanten. Genau hier greift die besondere Sorgfaltspflicht, die Apothekeninhaber im Zahlungsverkehr trifft. Der Betrieb arbeitet mit hohen Warenwerten, oft unter Zeitdruck, und er ist Teil einer kritischen Versorgungskette. Wer in diesem Umfeld Zahlungen freigibt, muss plausibilisieren, nicht nur abzeichnen. Das ist die unsentimentale Rechts- und Risikologik hinter der Aussage, der Schaden sei kaum versicherbar: Wenn der Maßstab erhöhte Sorgfalt ist, dann wird eine „fehlende Kontrolle“ schnell als vermeidbar gelesen – und damit als nicht gedeckter Schaden. Ob das im Einzelfall immer so ausgeht, ist eine zweite Frage, aber als Risikoansage ist es brutal eindeutig.

Das Gegenargument liegt auf der Hand: Wie soll man etwas erkennen, das „kaum zu erkennen“ ist. Genau deshalb ist der richtige Schutz nicht die Suche nach dem perfekten Warnsignal, sondern der Aufbau eines Prozesses, der auch bei unauffälligen Manipulationen trägt. Das beginnt mit einer einfachen Wahrheit, die in vielen Betrieben erst wieder sichtbar gemacht werden muss: Bankdaten sind keine frei austauschbare Rechnungszeile, sondern eine Stammdatenfrage. Wenn sich eine Bankverbindung ändert, ist das kein Detail, sondern ein Ereignis. Und Ereignisse brauchen einen eigenen, von der Rechnung getrennten Bestätigungsweg.

Hier kommt der scheinbar altmodische Hinweis ins Spiel, mit einem Faxgerät Cyberangriffe abwehren zu können. Dahinter steckt kein Technikfetisch, sondern ein Medienbruch als Bremse: Wer kritische Zahlungsinformationen nicht ausschließlich im E-Mail-Kanal akzeptiert, sondern über einen zweiten Kommunikationsweg bestätigt, senkt die Wahrscheinlichkeit, dass ein einzelner kompromittierter Kanal reicht. Entscheidend ist nicht das Fax als Gerät, sondern die Idee, den Angreifer aus der bequemen Einbahnstraße zu zwingen. In einem Apothekenbetrieb, in dem vieles digital beschleunigt ist, kann eine bewusst eingezogene Verlangsamung an der richtigen Stelle ein Sicherheitsgewinn sein.

Die Folgen einer erfolgreichen Manipulation sind im Alltag besonders bitter, weil sie doppelt schlagen. Erst fließt Geld ab, das im Warenlager und in der laufenden Versorgung ohnehin knapp kalkuliert ist. Dann bleibt die echte Forderung bestehen, weil der Lieferant nicht bezahlt wurde. Es entsteht ein Liquiditätsloch, das gerade bei teuren Arzneimitteln und hohen Durchlaufwerten schnell existenziell wirken kann. Und es entsteht eine Beweislast-Diskussion: Wer hat was wann geprüft, welche Bankverbindung war bekannt, welche Änderung wurde wie bestätigt. In diesem Moment wird aus einem „normalen“ Buchhaltungsvorgang ein Krisenfall, der Zeit, Nerven und im Zweifel auch Beziehungen zu Lieferanten belastet.

Die zweite Erzähl-Schleife liegt deshalb nicht in der IT, sondern in der Betriebsorganisation. Apotheken sind hochprofessionell in Beratung, Logistik und Abgabe, aber Zahlungsprozesse laufen oft als stilles Nebenwerk mit, weil sie sich jahrelang bewährt haben. Genau darauf zielt diese Masche: auf den Bereich, der selten täglich hinterfragt wird, weil er im Normalfall funktioniert. Das ist kein Vorwurf, sondern eine Erkenntnis über Gewohnheit. Sicherheitsarbeit beginnt häufig dort, wo man denkt, man habe gar kein Problem.

Was müssen Apothekenbetreiber also wissen, bevor sie „wirksamen Schutz“ überhaupt realistisch einschätzen können. Erstens: Diese Masche ist weniger eine Frage von Viren und mehr eine Frage von Kommunikationsintegrität und Prozessdisziplin. Zweitens: Der Kern des Schutzes liegt nicht im Erkennen der perfekten Fälschung, sondern im Minimieren der Chance, dass eine Bankdatenänderung unbemerkt durchrutscht. Drittens: Die Sorgfaltspflicht bedeutet in der Praxis, dass Zahlungsfreigaben eine klare Verantwortungs- und Prüflogik brauchen, die im Zweifel nachweisbar ist, weil genau diese Nachweisbarkeit darüber entscheidet, ob man am Ende allein auf dem Schaden sitzt.

Und viertens: Der beste Schutz ist einer, der im Alltag nicht als Zusatzlast zerbricht. Wenn Sicherheitsregeln so gebaut sind, dass sie unter Stress als erstes übersprungen werden, sind sie nur Papier. Wenn sie dagegen so gebaut sind, dass sie an wenigen kritischen Stellen zwingend greifen – bei neuen oder geänderten Bankverbindungen, bei ungewöhnlichen Zahlungswegen, bei Zeitdruck und hohen Beträgen – dann entsteht eine robuste Routine. Das klingt nicht spektakulär. Aber genau das ist die Pointe: Gegen leise Manipulationen hilft selten ein lauter Alarm, sondern eine stille, feste Prozesskante, an der der Angriff hängen bleibt.

 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Der Betrug lebt davon, dass die Rechnung echt bleibt und nur die Richtung des Geldes falsch wird, während im Apothekenbetrieb am Ende nicht die Mail, sondern die fehlende Bankdaten-Verankerung über Schaden oder Schutz entscheidet.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Bankdaten zur veränderbaren Rechnungszeile werden, gewinnt der Angreifer mit einem stillen Eingriff, während die Apotheke mit zwei offenen Forderungen, knapper Liquidität und einer Begründungspflicht zurückbleibt, die im Alltag selten sauber geübt wird.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Entscheidend ist, ob Zahlungsfreigaben so organisiert sind, dass Bankdatenänderungen nicht im E-Mail-Kanal entschieden werden.

 

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