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  • 03.02.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Fixum reicht nicht, Kosten fressen Ertrag, Datenlücken treiben Retax-Angst.
    03.02.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Fixum reicht nicht, Kosten fressen Ertrag, Datenlücken treiben Retax-Angst.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Ein Tagesüberblick zu Fixum-Debatte, Ertragsdruck, KKH-Rabattdaten, Approbationsrisiko, Biosimilar-Austausch, Fortbildungskontrollen und ...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Fixum reicht nicht, Kosten fressen Ertrag, Datenlücken treiben Retax-Angst.

 

Übergaben, Treuhand-Zahlen und KKH-Datenfehler treffen Apotheken gleichzeitig in Planung, Abgabe und Abrechnung.

Stand: Dienstag, 3. Februar 2026, um 18:20 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Ein bisschen Ironie braucht es, um ernst zu bleiben: Während die Politik über Fixum und Bürokratie spricht, stolpert der Alltag über Kosten, Datenlücken und Fristen. Die Länder drängen im ApoVWG auf Ursachenforschung, weil weniger Inhaber den Schritt in Gründung oder Übernahme noch als vernünftige Wette sehen. Treuhand-Zahlen entlarven das Umsatzparadox, wenn aus Hunderttausenden Mehrumsatz kaum Ergebnis wird, und ein KKH-Datenloch lässt Retax-Sorgen sofort hochschnellen, obwohl die Rahmenvertragslogik klar bleibt. Gleichzeitig zeigt ein Anerkennungsverfahren, wie schnell ein fehlendes Datum im Zeugnis eine Strafanzeige auslöst und Monate aus Biografien frisst. Im Schatten solcher Verwaltungsroutinen stehen auch die großen Schalter: Das BMG lässt den Biosimilar-Austausch passieren, damit Kassen Ausschreibungen starten können, Kammern rücken der Fortbildungspflicht mit Nachweisprüfungen näher, und eine EU-Zulassung für Teplizumab verschiebt bei Typ-1-Diabetes den Zeithorizont – als würde das System zugleich enger und weiter.

 

Fixum reicht nicht, Nachfolge stockt, Apothekenstimmung kippt im ApoVWG-Druck.

Der Bundesrat setzt in seiner Stellungnahme zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz einen Punkt, der im politischen Tagesgeschäft gern überlesen wird, weil er nicht nach schneller Lösung klingt. Die Länder sprechen sich für eine Anhebung des Fixums aus, nennen das aber ausdrücklich nur einen Teil der Antwort. Ihr Kernsignal lautet: Geld allein stoppt den Rückgang der Apothekenzahl nicht. Das ist eine nüchterne Ansage.

Am Ende der umfangreichen Stellungnahme steht ein Antrag, der die Bundesregierung um eine Untersuchung bittet. Nicht als Feigenblatt, sondern als Arbeitsauftrag. Er zielt darauf, herauszufinden, warum Apothekerinnen und Apotheker von Neugründungen oder Übernahmen öffentlicher Apotheken Abstand nehmen und wie Hindernissen konkret entgegengewirkt werden kann. Die Länder formulieren damit eine Erwartung an das Zentrum: Ursachenarbeit, nicht nur Maßnahmenkatalog.

Die Begründung beschreibt die Selbstständigkeit als Freiheitsversprechen mit hoher Eintrittsschwelle. Es geht um Investitionen in beträchtlicher Höhe. Es geht auch um den Verzicht auf ein festes Einkommen, regelmäßige Arbeitszeiten und Freizeit. Vor allem geht es um Verantwortung und neue Aufgaben. Das ist kein Pathos, sondern die Alltagsbilanz einer Rolle, die wirtschaftlich, organisatorisch und persönlich zugleich fordert.

Die Länder ziehen daraus eine klare Schlussfolgerung: Immer weniger treffen nach Abwägung von Vor- und Nachteilen die Entscheidung, eine Apotheke neu zu gründen oder zu übernehmen. Der Satz greift tiefer als die übliche Klage über „Apothekensterben“. Er benennt die Entscheidungsebene, auf der Versorgungssicherheit entsteht oder eben nicht. Dort entscheidet sich, ob Fläche nachwächst.

Im Text steht zugleich, dass das ApoVWG das Ziel verfolgt, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen inhabergeführter Apotheken zu verbessern, um die wohnortnahe Versorgung zu erhalten. Der Bundesrat begrüßt dieses Ziel ausdrücklich. Er nennt als notwendige Elemente Bürokratieabbau und die Stärkung der Eigenverantwortung freiberuflicher Inhaber. Das ist der Teil, in dem die Länder mitgehen. Und der Teil, an dem sie nicht stehen bleiben.

Denn der zweite Teil folgt sofort, fast wie ein Korrektiv: Diese Maßnahmen werden nach Einschätzung des Bundesrates allein nicht ausreichen. Sogar ein „Mehr-Geld-ins-System“ wird als vermutlich ungenügend eingeordnet, wenn die strukturellen Gründe unangetastet bleiben. In dieser Formulierung steckt eine Warnung vor politischer Beruhigung durch Honorardebatten, während die Attraktivitätsfrage ungelöst bleibt. Das wirkt kühl. Es ist aber präzise.

Damit rückt eine unbequeme Frage in den Mittelpunkt: Was genau macht das Betreiben einer öffentlichen Apotheke wieder attraktiv, wenn Kapitalbindung, Arbeitslast, Personalrisiko und Regeldruck gleichzeitig steigen. Die Länder legen die Antwort nicht selbst vor, sie verlangen zuerst die saubere Ermittlung. Danach soll auf Basis dieser Ergebnisse ein Konzept entstehen, das von allen Beteiligten getragen werden kann. Das ist der Versuch, aus der Endlosschleife aus Symptombekämpfung auszusteigen.

Für Apotheken heißt das im Ergebnis: Der politische Fokus verschiebt sich weg von einer einzigen Stellschraube hin zu einer Gesamtlogik, in der Finanzierung, Bürokratie und Unternehmerrisiko zusammenspielen. Wer übergibt, übernimmt oder neu gründet, wartet nicht auf Überschriften, sondern auf tragfähige Rahmenbedingungen. Die Länder haben das im Bundesratsdeutsch ausgesprochen. Jetzt liegt der Ball bei der Bundesregierung.

 

Ehemann unter Mordverdacht, Vorankündigung per E-Mail, Apothekerrolle im öffentlichen Blick.

Im niederösterreichischen Kottingbrunn steht ein ehemaliger Apothekeninhaber im Zentrum eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des versuchten Mordes. Nach Angaben der Polizei soll der 66-Jährige am Montag im gemeinsamen Einfamilienhaus seine Ehefrau schwer verletzt haben. Einsatzkräfte wurden nach dem Eingang von E-Mails alarmiert, mit denen der Verdächtige die Tat zuvor angekündigt haben soll. Ein Fall, der sich in Minuten von einer privaten Eskalation zu einer öffentlichen Angelegenheit verschiebt.

Die Frau wurde vor Ort versorgt und in ein Krankenhaus gebracht, auch der Mann kam medizinisch betreut in eine Klinik. Am Montagabend wurde berichtet, beide hätten sich in Lebensgefahr befunden. Das Landeskriminalamt Niederösterreich nahm noch am Abend die Ermittlungen auf, die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt führt das Verfahren wegen des Verbrechens des versuchten Mordes; der Mann wurde festgenommen. Mehr steht zu diesem Zeitpunkt rechtlich nicht fest, und genau das ist der Punkt, an dem Sprache schnell zu viel verspricht.

Auffällig ist die Vorankündigung: Polizeisprecher Johann Baumschlager sagte, der Verdächtige habe seine Tat per E-Mail mehreren Stellen angekündigt. In einem Schreiben, das in Medienberichten auftaucht, ist von „Justizwillkür“ die Rede, verbunden mit der Formulierung, es sei „bereits zu spät“. Solche Motive sind zunächst Behauptungen in einem Dokument, kein Beweis für eine Ursache, und dennoch prägen sie die öffentliche Wahrnehmung, weil sie eine Erklärung anbieten, bevor Fakten abgeschlossen sind. Die Ermittlungsarbeit muss genau an dieser Stelle langsamer sein als das Echo.

Für den Apothekenkontext hat die Geschichte eine zweite, leise Ebene: Sobald ein Apothekeninhaber oder ehemaliger Inhaber als Person in ein Gewaltverbrechen gerät, springt die Rolle mit ins Bild. Die Offizin wird dabei nicht Tatort, aber sie wird zum Projektionsraum, weil Berufsrollen in der Öffentlichkeit als Vertrauensberufe gelesen werden. Das erzeugt zusätzliche Schwere, auch für Unbeteiligte im Umfeld, die plötzlich erklären müssen, wofür sie gar nicht verantwortlich sind. Es ist die unangenehme Nebenwirkung sozialer Nähe.

In einer zweiten Betrachtung fällt auf, wie stark das Geschehen durch administrative Routine und Alarmketten gerahmt wird. Die E-Mails lösen Einsatz, die Einsatzlage löst Ermittlungen, die Ermittlungen lösen öffentliche Berichte, und damit entsteht ein Parallelgeschehen aus Deutung und Verdichtung. Genau darin liegt ein Risiko: Ein Motivsatz aus einem Schreiben kann in der Öffentlichkeit zu einer Art Urteilsschatten werden, während die strafrechtliche Prüfung erst beginnt. Der Satz „Die Ermittlungen sind im Gange“ klingt banal, ist aber der einzige ehrliche Zwischenstand.

Der Fall bleibt damit vorerst ein Verfahren mit offenen Fragen: Was ist gesichert, was ist Interpretation, was ist bloß erzählte Begründung. Die Behörden ermitteln, die Staatsanwaltschaft prüft, und die Öffentlichkeit schaut zu. In solchen Lagen ist Zurückhaltung keine Kälte, sondern Präzision.

 

Umsatz steigt, Ergebnis schrumpft, Apothekenlogik kippt in Kosten- und Strukturstress.

Die Treuhand Hannover liefert in ihrer Hochrechnung eine Zahl, die auf den ersten Blick nach Erfolg aussieht: Der durchschnittliche Umsatz pro Apotheke sei im vergangenen Jahr um acht Prozent gestiegen, von 3,7 auf mehr als vier Millionen Euro. Dr. Sebastian Schwintek, Generalbevollmächtigter der Treuhand, nennt das auf Linkedin ein starkes Zeichen dafür, wie viel Versorgung Apotheken täglich stemmen. Der Satz stimmt und tröstet trotzdem nicht. Denn die nächste Zahl nimmt dem Umsatz seine beruhigende Wirkung.

Von rund 300.000 Euro Mehrumsatz blieben am Ende, so die vorläufige Prognose, im Schnitt nur etwa 2.000 Euro Ergebnis übrig. Das ist nicht „wenig“, das ist ein Alarmsignal, weil es deutlich unter Inflationsrate und Tarifabschlüssen liegt. Ein Betrieb kann mit solchen Relationen nicht stabil planen, er kann nur reagieren. Umsatz wird dann zur Arbeit, nicht zur Sicherheit.

Als Gründe nennt Schwintek zwei vertraute Treiber, die sich inzwischen gegenseitig hochschaukeln: Wareneinsatz und Betriebskosten. Der Wareneinsatz habe sich deutlich verteuert, die Betriebskosten seien mit vier Prozent wieder stärker gestiegen als der Rohertrag mit plus 3,8 Prozent. In der Praxis bedeutet das: Jede zusätzliche Abgabe, jede zusätzliche Versorgungslast trägt zwar zur Leistung bei, aber sie schiebt die Kostenfront mit. Der Umsatz wächst, der Atem nicht.

Hinzu kommt eine Strukturzahl, die wie ein kalter Mechanismus wirkt: 440 geschlossene Betriebe hätten rechnerisch 9.000 bis 10.000 Euro Rohertragsplus für die verbleibenden 16.601 Betriebe bedeutet. Schwintek nennt das Kannibalisierung. Das Wort passt, weil es Wachstum aus Verlust erklärt. Die Branche verbessert ihre Durchschnittswerte, indem sie sich selbst ausdünnt. Für die einzelne Apotheke fühlt sich das nicht wie ein Gewinn an, sondern wie ein Umfeld, das dünner und rauer wird.

Besonders hart trifft es das ertragsschwächste Drittel. Dort liege das Betriebsergebnis im Schnitt bei nur 24.000 Euro. Wer solche Zahlen liest, versteht, warum in der Fläche nicht mehr über Optimierung geredet wird, sondern über Durchhalten und Ausstiegsszenarien. Das ist nicht die romantische Erzählung von der unabhängigen Offizin, das ist Betriebswirtschaft an der Kante. Und sie hat eine soziale Seite, weil Personal, Öffnungszeiten und Versorgungsqualität am Ende von genau diesen Reserven abhängen.

Schwintek beschreibt zugleich, dass viele Apotheken reagieren: Prozesse werden optimiert, es wird in Personal und Digitalisierung investiert, kooperiert, gespart. Er sieht Rückenwind durch die geplante Apothekenreform mit „vielen guten Ansätzen“. Aber auch hier kippt der Satz in die Warnung: Für viele werde das ohne schnelle und substanzielle Honoraranpassung nach 13 Jahren Stillstand nicht reichen. Die Reform kann die Statik verbessern, aber sie ersetzt keine tragfähige Vergütung.

In diesem Zusammenhang fällt die politische Anschlussstelle: Gesundheitsministerin Nina Warken habe bekräftigt, die versprochene Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro umsetzen zu wollen. Schwintek setzt darauf eine konkrete Wirkungshypothese: Damit ließe sich die Zahl der ertragsschwachen Betriebe mit Ergebnissen unter 100.000 Euro halbieren. Das ist eine starke Behauptung, und sie zeigt, wie sehr sich die Debatte inzwischen an Schwellenwerten festklammert, weil das System im Mittelfeld kaum noch Puffer hat.

Für Apothekenbetreiber liegt die praktische Bedeutung weniger in der Zahl 9,50 als in der Logik dahinter. Wenn Mehrumsatz nicht mehr automatisch mehr Ergebnis bedeutet, wird Liquidität zur täglichen Disziplin, nicht zum Jahresabschluss-Thema. Wareneinsatz wird zur Risikoachse, nicht nur zur Einkaufskunst. Und Personal wird zur strategischen Entscheidung: Wer nicht investiert, verliert Leistung; wer investiert, braucht Planungssicherheit. Das ist das Dilemma, das in den 2.000 Euro Ergebnisplus steckt.

Die zweite Erzählschleife führt zurück zum Satz „gleiche Versorgungsleistung, gleiche Vergütung“. Schwintek grenzt das von einer „Gießkanne“ ab, die der GKV-Spitzenverband aus Umverteilungsmotiven ins Feld führe. Dahinter steht ein Konflikt, der für Betreiber entscheidend ist: Ob die Vergütung künftig die Versorgungsrealität abbildet oder ob sie weiter als Steuerungsinstrument missverstanden wird. Im ersten Fall entsteht wieder Stabilität, im zweiten entstehen weitere Schließungen, die dann statistisch als Durchschnittsverbesserung daherkommen.

Am Ende bleibt ein Befund, der im Alltag längst spürbar ist: Apotheken tragen mehr Versorgung, sehen mehr Umsatz, und bekommen weniger Ergebnis. Das ist nicht nur ein betriebswirtschaftliches Paradox, es ist eine Systemwarnung. Wer das ignoriert, rechnet weiter in alten Kategorien, bis das letzte Polster aufgebraucht ist.

 

KKH-Daten fehlen, Rabattlogik kippt, Retax-Angst hängt am Abdata-Stamm.

In den Apotheken taucht gerade ein Problem auf, das im Alltag wie ein technischer Hänger wirkt, aber sofort das volle Risiko-Orchester anwirft: In der Warenwirtschaft werden bei der KKH derzeit keine Rabattverträge angezeigt. Betroffen ist nach Berichten aus der Praxis unter anderem die IK-Nummer 102171012, die als inaktiv gekennzeichnet worden sei; dem Vernehmen nach sind weitere IK betroffen. Wer an solchen Stellen „nur IT“ denkt, hat noch nie erlebt, wie schnell aus einem Datenloch eine Retax-Erzählung wird.

Auffällig ist, dass das Thema nicht zuerst durch eine zentrale Meldung hochkommt, sondern durch die manuelle Rezeptkontrolle. Ein approbierter Kollege aus Berlin beschreibt, dass das Rechenzentrum nachgefragt habe, warum ein Rabattvertrag ohne Begründung nicht bedient worden sei. Genau da kippt die Stimmung: Wenn die Software nichts anzeigt, aber die Abrechnung plötzlich eine andere Realität behauptet, entsteht das Gefühl, im falschen Film zu sein. „Ich fürchte, dass wir retaxiert werden“, sagt er, und dieser Satz ist in vielen Teams sofort anschlussfähig, weil Retax nicht nur Geld kostet, sondern Vertrauen in Routine frisst.

Die Softwareanbieter verweisen demnach auf den Abdata-Datenstamm. Das klingt nach Zuständigkeitsschieberei, ist aber in der Praxis der Kern: Apotheken handeln entlang der Datenlage, nicht entlang von Vermutungen. Matthias Zimmermann, Leiter der Abdata bei der Avoxa, bestätigt, dass bei der aktuellen Lieferung des GKV-Spitzenverbands Angaben zu zwei IK der KKH fehlten, darunter die Stamm-IK der Kasse. Das ist ein sauberer technischer Befund, und er erklärt, warum die Anzeige ausbleibt. Nur löst er noch nicht die Sorge, wie eine spätere Prüfung reagiert.

Verbände geben inzwischen Entwarnung und stützen sich dabei auf eine einfache, aber harte Logik: Wenn keine Rabattverträge gemeldet sind, müssen Apotheken nach Rahmenvertrag beliefern. Diese Lesart teilen mehrere Apothekerverbände, die ihre Mitglieder bereits informiert hätten. Der Satz „Abgegeben wird nach Datenlage“ ist in solchen Momenten mehr als ein Hinweis, er ist eine Verteidigungslinie. Er sagt: Wer korrekt nach dem vorhandenen Datenstand handelt, darf nicht für ein fehlendes Signal haftbar gemacht werden.

Trotzdem bleibt im Betrieb ein Gefühl von Unsicherheit, weil der Schaden in der Retax-Welt selten aus der großen Theorie kommt, sondern aus dem Einzelfall. Eine fehlende Anzeige kann bedeuten, dass Teams bei der Abgabe auf die Standardlogik zurückfallen, während irgendwo im Hintergrund Verträge existieren, die gerade nicht ausgespielt werden. Dann entsteht das Risiko nicht aus falscher Arbeit, sondern aus einem Bruch zwischen Datenlieferung und Prüfrealität. Genau diese Brüche sind es, die Apotheken in den vergangenen Jahren müde gemacht haben.

Die zweite Erzählschleife führt deshalb zu einer praktischen Konsequenz, die ohne große Gesten auskommt: Dokumentation wird in solchen Tagen zur Versicherung. Wer festhält, dass zum Abgabezeitpunkt kein Rabattvertrag angezeigt wurde und nach Rahmenvertrag gehandelt wurde, schafft sich im Zweifel eine klare Erzählung für die Nachprüfung. Das ist kein Misstrauen gegen Verbände oder Datenlieferanten, das ist betriebliche Hygiene. Und sie ist inzwischen Teil des Versorgungsalltags.

Das Ereignis zeigt nebenbei eine strukturelle Schwäche: Rabattverträge sind nicht nur Vertragsrecht, sie sind Softwarelogik. Sobald der Datenstamm hakt, steht nicht nur eine Kasse im Raum, sondern das Vertrauen in die Automatik der Warenwirtschaft. Apotheken sollen schnell, korrekt und wirtschaftlich handeln, aber sie können nur so korrekt sein, wie das System ihnen die Regeln sichtbar macht. Wenn diese Sichtbarkeit fehlt, entsteht Stress, der nichts mit Pharmazie zu tun hat, aber alles mit Betriebssicherheit.

Am Ende bleibt der Befund: Es gibt eine bestätigte Lücke in den gelieferten KKH-Angaben, es gibt eine klare Rahmenvertragslogik als Handlungsgrundlage, und es gibt eine nachvollziehbare Retax-Angst aus der Praxis. Das Problem ist damit nicht dramatisiert, aber auch nicht erledigt. Es ist eines dieser kleinen Systemereignisse, die zeigen, wie schnell Versorgung an Daten hängt.

 

Approbation verzögert sich, Formalfehler eskaliert, Fachkräfte verlieren Zeit und Vertrauen.

Fatma Balla arbeitet seit 2021 in Deutschland, wartet aber seit Jahren auf das, was in der öffentlichen Debatte oft als administrativer Akt klingt und im Leben einer Pharmazeutin alles entscheidet: die Anerkennung und Aushändigung der deutschen Approbation. Sie hat in Italien Pharmazie studiert, ihre italienische Approbation im Dezember 2022 erhalten und sich danach durch das deutsche Anerkennungsverfahren gearbeitet. Anfang 2025 schien es, als stünde die Sache kurz vor dem Abschluss. Dann kam statt der Urkunde eine polizeiliche Vorladung, später ein Schreiben des Gerichts Darmstadt, in dem sogar ein Berufsverbot im Raum stand. Das ist die Art Post, die nicht nur Akten bewegt, sondern Biografien.

Der Auslöser wirkt zunächst klein und ist genau deshalb so lehrreich: ein Zwischenzeugnis ohne Ausstellungsdatum. Balla hatte im Zuge des Anerkennungsverfahrens zwischen Juni 2023 und August 2024 verschiedene Unterlagen eingereicht, darunter dieses Zeugnis ihrer damaligen Arbeitgeberin. Nach ihrer Darstellung ist ein solches Zeugnis für die Approbation nicht zwingend, eine Anstellungszusage des Inhabers sei ausreichend. Aber das Dokument lag vor, und der formale Mangel blieb unbemerkt. Die Behörde zog daraus den Schluss, Balla könne in einem Zeitraum ohne Approbation den Apothekenberuf ausgeübt und dabei ihren rechtlichen Status unzutreffend dargestellt haben. Aus einem fehlenden Datum wurde ein Verdacht, der wie eine Schablone über alles gelegt wurde.

Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege erklärt dazu den eigenen Rahmen: Liege ein Anfangsverdacht vor, müsse die Staatsanwaltschaft informiert werden. Patientenschutz und Sorgfalt werden als Leitlinie betont, zugleich die Bedeutung der Fachkräftegewinnung für den hessischen Gesundheitssektor. Diese Kombination klingt nach Balance, erzeugt in der Praxis aber einen harten Effekt: Wer in der Anerkennung steckt, erlebt die Behörde nicht als Partner, sondern als Gatekeeper mit Strafabzweig. Die Betroffene beschreibt den Moment des gelben Briefes an einem Freitagabend als existenziell, weil niemand erreichbar ist und die eigene Zukunft in einem Formularsatz zu kippen scheint.

Entscheidend ist, was später herauskam. Ein Anwalt aus Köln, der die Sachlage nach eigener Aussage aus vergleichbaren Fällen kennt, forderte Akteneinsicht an, erhielt sie aber erst im September. Als die Berufserlaubnis der Betroffenen zeitlich auslief, wurde der Druck akut, weil ein Ende der befristeten Arbeitserlaubnis schnell in Arbeitslosigkeit führt. Schließlich stellte sich heraus, dass weder ein Täuschungsvorsatz noch eine unzulässige Berufsausübung vorgelegen hatten. Das Strafverfahren wurde im Januar eingestellt. Kurz darauf meldete sich die Behörde am 28. Januar proaktiv und kündigte an, die Urkunde „schnellstmöglich“ zu schicken. Die juristische Ebene war damit geklärt, die verlorene Zeit nicht.

Die zweite Erzählschleife beginnt genau hier: Was bleibt nach einem eingestellten Verfahren. Für die Betroffene sind es nicht nur Monate, sondern Jahre des Wartens, plus ein zusätzlicher Block an Angst, Stigma und Unsicherheit. Sie formuliert, dass sie sich heute weigern würde, Zeugnisse einzureichen, die nicht zwingend erforderlich sind, weil sie gelernt habe, wie schnell ein Formalfehler zum Verdacht wird. Das ist eine bittere Lernkurve, weil sie nicht aus fachlichem Fehlverhalten entsteht, sondern aus Prozesslogik. Und sie hat eine Nebenwirkung: Menschen werden vorsichtiger, weniger offen, weniger kooperativ, weil sie gelernt haben, dass Transparenz nicht automatisch schützt.

Für die Apothekenpraxis hat der Fall eine klare Konsequenz, die nicht laut ausgesprochen werden muss, aber in Teams sofort verstanden wird. Wer Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland beschäftigt, trägt plötzlich ein zusätzliches Risiko: Dokumente, Fristen und behördliche Kommunikation werden Teil der Betriebssicherheit. Ein Zwischenzeugnis, ein fehlendes Datum, eine Frist im Anerkennungsverfahren – all das kann sich in eine Strafanzeige verwandeln, ohne dass die Apotheke inhaltlich etwas „falsch“ gemacht hat. Das ist die Sorte Unsicherheit, die Fachkräfte abschreckt, obwohl alle Beteiligten eigentlich das Gegenteil wollen.

Die Behörde betont, sie stehe mit Antragstellenden in Kontakt und erteile Auskünfte oder kontaktiere im Einzelfall. Die Betroffene wünscht sich mehr Rücksprache und Transparenz, weil durch ein Missverständnis weitere 15 Monate verloren gegangen seien. Zwischen diesen beiden Sätzen liegt der Kern: Anerkennung ist nicht nur Recht, sie ist auch Beziehung, Ton, Timing. Wenn die Prozesssprache nur auf Verdacht kalibriert ist, wird sie in einem Mangelmarkt zur Selbstschädigung. „Wir brauchen Sie genau wie Sie uns“, sagt Balla. Das klingt wie ein Appell, ist aber vor allem ein Lagebericht.

 

BMG winkt Austausch durch, Kassen schalten Wettbewerb scharf, Biosimilar-Markt gerät unter Versorgungsdruck.

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Austausch von Biopharmazeutika ohne Beanstandung passieren lassen. Damit ist eine zentrale Weiche gestellt, bevor viele in der Versorgung die Tragweite wirklich auf dem Zettel hatten: Was bei Generika als Rabattvertragslogik seit Jahren Routine ist, wird nun auf Biosimilars übertragen. Die AG Pro Biosimilars beschreibt das als „scharf geschaltetes“ Instrument. Der Ton ist alarmiert, weil hier nicht nur eine Abgaberegel diskutiert wird, sondern ein Marktmechanismus.

Im Kern geht es um die Möglichkeit, dass Krankenkassen mit Ausschreibungen zu exklusiven Rabattverträgen für Biosimilars beginnen können. Exklusiv heißt: ein Zuschlag, ein Anbieter, ein Preis. Die AG Pro Biosimilars warnt vor einem reinen Unterbietungswettbewerb, bei dem am Ende nur der niedrigste Preis zählt. Das ist die klassische Logik, die bei Generika über Jahre zu Preisdruck, Marktaustritten und einer Verlagerung von Produktionskapazitäten beigetragen hat. Wer diese Geschichte kennt, hört in der aktuellen Debatte weniger „Effizienz“ als „Abhängigkeit“.

Die warnende Kette, die Pro Biosimilars zeichnet, ist nachvollziehbar und deshalb politisch unbequem: Preisdruck drängt Anbieter aus dem Markt, Kapazitäten wandern ab, Abhängigkeiten von Drittstaaten steigen, und Versorgungssicherheit wird empfindlicher. In ihren Aussagen fällt das Wort Europa nicht als Symbol, sondern als Produktions- und Sicherheitsraum. Wenn ein Segment wie Biosimilars, das bisher als vergleichsweise stabiler Wettbewerb galt, in eine Exklusivlogik gedrückt wird, verändert sich nicht nur die Preisbildung, sondern auch die Redundanz. Redundanz ist im Arzneimittelmarkt kein Luxus, sie ist die Reserve für den Störfall.

Der G-BA hatte die Regeln im Dezember beschlossen und in einen neuen § 40c der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen. Ab April sollen Apotheken auch Biosimilars austauschen. Das klingt nach einem Datum im Kalender, ist aber im Betrieb eine neue Pflichtlage: Abgabereihenfolge beachten, Austauschregeln kennen, und gleichzeitig damit rechnen, dass Kassen über Rabattverträge zusätzliche Vorgaben setzen. Wer in der Apotheke arbeitet, weiß, wie schnell sich aus „dürfen“ ein „müssen“ verwandelt, sobald die Abrechnung die neue Realität festschreibt.

Die AG Pro Biosimilars fordert deshalb eine gesetzliche Initiative, die exklusive Rabattverträge für Biosimilars verbietet und einen fairen Wettbewerb erhält. Das ist nicht nur Industriepolitik im engeren Sinn, sondern eine Frage der Versorgungsarchitektur. Bei Biosimilars hängen Indikationen, Therapietreue und ärztliche Steuerung oft an Stabilität und Akzeptanz. Wenn Austausch in eine Preis-Exklusivität kippt, wächst die Wahrscheinlichkeit, dass Versorgung nicht mehr nur medizinisch, sondern auch durch Vertragslogik getrieben wird. Das kann funktionieren, solange die Lieferketten ruhig bleiben. Sobald sie es nicht tun, wird es teuer, auch wenn der Vertrag billig war.

In einer zweiten Betrachtung fällt auf, wie schmal die gesetzliche Dämpfung im Moment wirkt. Pro Biosimilars sagt ausdrücklich, es gebe bislang keine gesetzliche Regelung, die die Folgen des Austauschs wirksam abfedert. Damit steht die Versorgung vor einer klassischen Schieflage: Die Steuerungsinstrumente sind einsatzbereit, die Schutzplanken sind es nicht. Das erzeugt Planungsunsicherheit für Hersteller, für Kassen, aber auch für die Apotheken, die die praktische Umsetzung tragen. Und es verschiebt Verantwortung nach unten, weil die Schnittstellen im Alltag die erste Eskalationsstufe sind.

Für Apotheken bedeutet die Entwicklung vor allem: Die Austauschentscheidung wird anspruchsvoller, nicht einfacher. Austauschregeln, Abgabereihenfolgen, mögliche exklusive Verträge, und die Frage, wie bei Engpässen reagiert wird, greifen ineinander. Wer das als reine Rabattvertragsroutine behandelt, übersieht den Unterschied zwischen einem austauschbaren Generikum und einem biologischen Arzneimittel mit besonderer Versorgungslogik. Der Markt kann Preisdrift verkraften, die Versorgung kann Lieferdrift kaum verkraften.

 

Fortbildung wird geprüft, Nachweise werden Pflicht, Berufsrecht rückt näher an den Alltag.

Die Frage, ob Apothekerinnen und Apotheker sich regelmäßig fortbilden, ist im Berufsstand nie neu gewesen, aber sie bekommt gerade einen anderen Ton. Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Armin Hoffmann, hat angekündigt, dass die Fortbildungspflicht bald flächendeckend kontrolliert werden soll. In der Reaktion schwingt Kritik mit, es ist von neuer Gängelei die Rede. Der Widerstand kommt weniger gegen Fortbildung an sich, sondern gegen die Art, wie Kontrolle den Alltag verändert: nicht als fachliche Kultur, sondern als Nachweisregime.

Ein Blick nach Mecklenburg-Vorpommern zeigt, wie so eine Kontrolle in der Praxis bereits aussieht. Dort ist die Fortbildungspflicht laut Fortbildungssatzung der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern in eine automatisierte Überprüfung gegossen: Bis zum 31. Januar des folgenden Jahres wird der im Account hinterlegte Nachweis abgeglichen. Pro Kalenderjahr müssen Mitglieder 16 Fortbildungseinheiten beziehungsweise Punkte vorweisen. Das ist eine klare Zahl. Und klare Zahlen werden im Berufsalltag schnell zu klaren Fristen.

Wenn der Kammer aus dem überprüften Jahr keine ausreichenden Nachweise vorliegen, hat das jeweilige Mitglied bis zum 1. März Zeit, Belege nachzureichen. Die Aufforderung kommt über den Account oder per E-Mail. Bleibt auch diese Frist ohne vollständigen Nachweis, folgt eine zweite Frist bis zum 30. Juni. Danach ist ein Nachreichen nicht mehr möglich. Diese Stufenlogik ist typisch für Verwaltung: erst Erinnerung, dann Nachfrist, dann Schließen der Tür. Was dabei unterschätzt wird: Für die Betroffenen wird die Fortbildung nicht nur zur fachlichen Pflicht, sondern zur Dokumentationspflicht, und das ist ein anderer Stress.

Sind die Fristen verstrichen und die Nachweise weiterhin nicht erbracht, sieht die Satzung die Einleitung eines berufsrechtlichen Verfahrens vor. Als Grundlage werden Möglichkeiten nach §§ 60 bis 96 des Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern genannt. Das ist der Punkt, an dem Fortbildung endgültig aus der Selbstbeschreibung des Berufs in den Bereich der Sanktionierbarkeit rutscht. Es geht dann nicht mehr darum, ob jemand klüger wird, sondern ob jemand formal bestehen kann. Solche Verschiebungen verändern Kultur, weil sie Verhalten in Richtung Absicherung treiben.

Auf die Frage nach der Häufigkeit bleibt die Kammer vage: Die übergroße Mehrheit erbringe den Nachweis, ein sehr geringer Anteil nicht, Veränderungen über die Jahre seien marginal. Das klingt beruhigend und ist gleichzeitig ein Hinweis darauf, warum die Debatte trotzdem heiß wird. Wenn ohnehin fast alle liefern, wirkt zusätzliche Kontrolle nicht wie Qualitätsgewinn, sondern wie Misstrauenssignal. Der Berufsstand liest Kontrolle gern als Urteil über Professionalität. Und gerade in einer Zeit, in der Apotheken an vielen Fronten reguliert werden, ist die Empfindlichkeit hoch.

Die zweite Erzählschleife führt deshalb zum eigentlichen Konflikt: Fortbildung ist im Kern fachliche Verantwortung, aber die Steuerung über Accounts, Abgleiche und Fristen macht daraus eine Compliance-Route. Wer im Betrieb Verantwortung trägt, kennt den Mechanismus: Sobald ein Risiko berufsrechtlich wird, wird es organisatorisch. Dann geht es um Ablage, Erinnerungsprozesse, Zuständigkeiten, Nachweisqualität. Das sind Dinge, die Zeit kosten und die in kleinen Teams schnell an einzelnen Personen hängen bleiben. Die fachliche Idee bleibt, aber sie bekommt ein bürokratisches Gesicht.

Für Apotheken ist das Thema deshalb weniger „Fortbildung ja oder nein“, sondern: Wie wird Fortbildung im Alltag sichtbar, ohne dass sie als Gängelband empfunden wird. Wenn flächendeckende Kontrolle kommt, wird die Frage nach fairen, praktikablen Nachweiswegen zentral. Und es wird darauf ankommen, ob die Kammern Kontrolle als partnerschaftliches Verfahren leben oder als reinen Vollzug. Der Unterschied ist spürbar, auch wenn die Regeln identisch sind.

Am Ende steht ein nüchterner Befund: Mecklenburg-Vorpommern zeigt, dass automatisierte Prüfung, Fristen und Sanktionsoptionen bereits Realität sein können. Wenn dieses Modell ausgeweitet wird, wird Fortbildung formaler, nicht automatisch besser. Und der Berufsstand wird daran messen, ob Kontrolle Vertrauen stärkt oder Vertrauen verbraucht.

 

EU-Zulassung für Teplizumab, Typ-1-Diabetes verzögert sich, Therapiepfade müssen neu denken.

Die Europäische Kommission hat Teizeild, also Teplizumab von Sanofi, in der EU zugelassen, um den Ausbruch eines Typ-1-Diabetes im Stadium 3 bei Erwachsenen sowie bei Kindern ab acht Jahren mit Stadium 2 zu verzögern. Die zentrale Zahl wirkt in ihrer Schlichtheit fast zu groß: im Durchschnitt etwa zwei Jahre länger bis zur klinischen Manifestation. Das ist keine kosmetische Verschiebung, sondern eine Verschiebung von Lebensrealität, weil mit Stadium 3 die lebenslange Insulintherapie in den Alltag eintritt.

Teplizumab ist dabei nicht als Komfortinnovation gedacht, sondern als krankheitsmodifizierender Eingriff. Der Wirkstoff ist ein monoklonaler Antikörper, der an das CD3-Molekül auf T-Zellen bindet und damit die Aktivität der Immunzellen moduliert, die bei Typ-1-Diabetes die insulinproduzierenden Betazellen angreifen. Der Ansatz setzt an der Ursache an, nicht am Symptom. Das erklärt, warum die Zulassung in der EU als erster krankheitsmodifizierender Schritt in diesem Feld beschrieben wird und warum Erwartungen jetzt sehr schnell wachsen werden.

Die zugrundeliegenden Studiendaten werden in der Darstellung klar quantifiziert. In der Phase-2-Studie TN-10 lag der Median bis zur Diagnose in der Placebo-Gruppe bei 24,4 Monaten, in der Teplizumab-Gruppe bei 48,4 Monaten. Auch der Anteil der Personen, die im Stadium 2 verblieben, war unter Behandlung höher, und entsprechend niedriger der Anteil mit Übergang zur klinischen Diagnose. Zahlen wie diese wirken in Zulassungsmeldungen fast klinisch kühl, aber für Betroffene und Familien bedeuten sie Zeit. Und Zeit ist bei einer Autoimmunerkrankung nicht nur ein Kalenderwert, sondern ein Raum für Planung, für Schule, für Beruf, für Übergänge ohne plötzlichen Bruch.

Hinsichtlich der Sicherheit nennt Sanofi erwartbare Nebenwirkungen, etwa vorübergehende Veränderungen im Blutbild und Hautreaktionen. Das ist keine Fußnote, weil Präventions- oder Verzögerungstherapien besonders streng daran gemessen werden, wie sie sich in den Alltag integrieren lassen. Wer sich im Stadium 2 befindet, fühlt sich häufig noch nicht krank im klassischen Sinn. Eine Therapieentscheidung fällt dann in einer Zone, in der Nutzen, Risiko und Lebensgefühl neu austariert werden müssen. Genau hier wird die Kommunikation entscheidend, weil „zwei Jahre gewonnen“ leicht als Versprechen missverstanden werden kann, obwohl es statistisch und individuell unterschiedlich ausfällt.

In einer zweiten Erzählschleife rückt die Versorgungslogik in den Vordergrund. Sobald eine Therapie an Stadium-2-Patienten adressiert wird, verändert sich der Bedarf an Früherkennung, Diagnostik und Risikostratifizierung. Stadium 2 ist kein Zufallsbefund, sondern setzt Screening, Monitoring und klare Kriterien voraus. Das zieht Fragen nach sich, die außerhalb der reinen Arzneimittelzulassung liegen: Wer identifiziert die geeigneten Personen, wie werden Familien begleitet, wie wird die Schnittstelle zwischen Spezialversorgung und Alltag stabil gehalten. Die Zulassung ist damit nicht nur ein Medikamentenereignis, sondern ein Systemereignis.

Der internationale Kontext verstärkt das Signal. In den USA ist Teizeild seit November 2022 zugelassen, weitere Zulassungen bestehen in mehreren Ländern; parallel laufen weitere Verfahren. Gleichzeitig fällt auf, dass Sanofi nach positiver CHMP-Empfehlung für die neue Indikation vorerst keinen zweiten Antrag zur Behandlung kürzlich diagnostizierter Patientinnen und Patienten im Stadium 3 stellen will. Diese Entscheidung wird nicht ausführlich begründet, aber sie zeigt, dass der Pfad nicht linear ist. Therapieentwicklung folgt nicht nur medizinischer Logik, sondern auch strategischer, regulatorischer und praktischer Machbarkeit.

Für Apotheken ist das Thema nicht „Diabetologie aus der Ferne“, sondern eine Vorschau auf das, was in Beratung und Versorgung ankommt, sobald solche Therapien breiter sichtbar werden. Ein krankheitsmodifizierender Ansatz in einer frühen Phase verschiebt Fragen in die Fläche: Erwartungsmanagement, Nebenwirkungsaufklärung, Begleitung von Familien, und das Spannungsfeld zwischen Hoffnung und nüchterner Evidenz. Wenn zwei Jahre Verzögerung möglich sind, werden viele nach mehr fragen. Und genau dort entscheidet sich, ob Versorgung als Kette funktioniert oder als lose Abfolge von Stationen.

 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Zwischen Freiheit und Pflicht liegt in diesen Tagen das Wort Verantwortung, und es klingt härter als früher: Die Länder verlangen Gründe statt Beruhigungsgeld, weil Nachfolge nicht mehr automatisch nachwächst. Gleichzeitig frisst der Wareneinsatz den Mehrumsatz, und ein fehlender KKH-Datensatz genügt, um Retax-Angst in Teams zu zünden. Wenn dann noch ein Anerkennungsverfahren wegen eines undatierten Zeugnisses ins Strafrecht kippt, wird aus Fachkräftemangel plötzlich ein Vertrauensproblem. Hinter all dem laufen die Systemschalter weiter – Biosimilar-Austausch, Fortbildungsprüfungen, neue Therapien – und jede Entscheidung landet am Ende auf dem Tresen.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Politik, Kassen und Behörden neue Regeln setzen, wächst Verantwortung nicht linear, sondern schichtet sich. Wer gründet oder übernimmt, rechnet nicht nur mit Fixum, sondern mit Datenqualität, Verfahrenslogik und Personalrisiko. Welche Reserve hat ein System, das gleichzeitig Exklusivwettbewerb bei Biosimilars zulässt und Nachweispflichten ausweitet? In der Offizin entsteht dann eine stille Szene: Ein Team entscheidet nach Datenlage, dokumentiert, tröstet, erklärt, und trägt das Tempo mit. Und wenn eine Therapie wie Teplizumab Zeit gewinnt, wird sichtbar, wie wertvoll Zeit ist – für Patienten, aber auch für Strukturen.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. In dieser Ausgabe zeigt sich, wie finanzielle Engpässe, Verwaltungsentscheidungen und Versorgungssicherheit gleichzeitig wirken und sich gegenseitig verschärfen.

 

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