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  • 30.01.2026 – Apothekenreform im Bundesrat, Retaxfallen im Entlassmanagement, Sicherheit und Indikationen kippen Übergänge.
    30.01.2026 – Apothekenreform im Bundesrat, Retaxfallen im Entlassmanagement, Sicherheit und Indikationen kippen Übergänge.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Bundesratsbeschluss zum ApoVWG, Retaxfallen im Entlassmanagement, der zweite Überfall in Mühlhausen und die CHMP-Empfehlungen zeigen, wi...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apothekenreform im Bundesrat, Retaxfallen im Entlassmanagement, Sicherheit und Indikationen kippen Übergänge.

 

Acht Reibungsstellen zeigen, wie Regeln, Erkennbarkeit und Finanzierung auseinanderlaufen und die Last in der Versorgungskette nach unten wandert.

Stand: Freitag, 30. Januar 2026, um 18:03 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Man kann sich einreden, das sei heute nur ein weiterer Reformtag, ein paar Beschlüsse hier, ein paar Zitate dort. Aber genau diese Tage sind es, die später als „schon lange absehbar“ verkauft werden, während die Praxis längst gezahlt hat. Der Stoff ist nicht neu, nur dichter: Machtpunkte, Fristen, Sicherheit, neue Indikationen, alles gleichzeitig, alles an Übergängen. Und wer Übergänge nicht sauber markiert, darf sich nicht wundern, wenn am Ende jemand die falsche Verantwortung trägt.

 

Der heutige Reform- und Versorgungsdruck entsteht nicht aus einem einzelnen Konflikt, sondern aus Übergängen, in denen Regeln, Erkennbarkeit und Finanzierung auseinanderlaufen und die Last am Ende in den Betrieben hängen bleibt.

Im Bundesrat ist das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz an einem Machtpunkt angekommen, an dem sich vier Reformachsen gleichzeitig verhaken: Personal und Vertretung, Struktur und Filialisierung, Vergütung und Systematik, Versandaufsicht und Kontrolle. Die Länder halten an der Ablehnung der PTA-Vertretung fest und stellen sich ebenso gegen erleichterte Zweigapotheken-Regelungen. Gleichzeitig bleibt die Forderung nach einer Fixum-Anhebung auf 9,50 Euro stehen, ergänzt durch einen Systemvorschlag, der die Konfliktlinie nicht entschärft, sondern verlagert: Statt einer Lösung in der Arzneimittelpreisverordnung soll ein „Versorgungszuschlag“ im SGB V verankert werden, der jährlich zwischen GKV-Spitzenverband und Apothekerschaft verhandelt wird. Dazu kommt der Alternativvorschlag zur sogenannten Länderliste, der EU-Versender stärker in Nachweis- und Kontrolllogiken zwingt, mit einer BfArM-Rolle, die bis zur Eingriffsmöglichkeit bei Verstößen reichen soll.

Es wäre naheliegend, diesen Knoten als ordentliches politisches Verfahren zu deuten: Der Bundesrat macht Vorschläge, der Bund wägt ab, am Ende entsteht ein tragfähiger Kompromiss. Diese Lesart hat Gewicht, weil sie dem System unterstellt, dass Reibung ein produktiver Teil der Gesetzgebung ist. Nur zeigt die heutige Konstellation eine andere Dynamik: Mehrheitlich werden fast alle Ausschuss-Empfehlungen übernommen, während ausgerechnet zwei Punkte keine Mehrheit finden, die im Alltag als Eindeutigkeits- und Ordnungsrahmen verkauft werden könnten. Weder die Rücknahme geplanter Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Apotheker noch die strikte Zweckbestimmung des Impfraums setzen sich durch. Das ergibt kein sauberes Bild, sondern eine Mischung aus Schärfung und Nachgiebigkeit, die neue Grenzfragen erzeugt, statt alte zu schließen.

Sachsen-Anhalt übersetzt diese Gemengelage in einen Satz, der nicht nach Detailkritik klingt, sondern nach Statikprüfung: „Die vom Bund vorgeschlagene Apothekenreform greift zu kurz.“ Petra Grimm-Benne bindet ihre Kritik an die Kostenwirklichkeit der letzten Jahre, an Löhne, Energiepreise und Inflation, und macht daraus eine Tragfähigkeitsfrage der Fläche. Die Forderung, das Packungsfixum von 8,35 Euro auf mindestens 9,50 Euro anzuheben, ist in dieser Logik weniger Zahl als Signal dafür, ob politische Reform tatsächlich wirtschaftlich hinterlegt wird. Der entscheidende Teil ist die Regelidee dahinter: Das Fixum soll künftig regelmäßig entlang Kosten- und Tarifentwicklung fortgeschrieben werden. Wer das fordert, sagt zugleich, dass punktuelle Schritte nicht reichen, wenn Unterdeckung zur Normalität wird und Stabilität nur noch als Ausnahme verwaltet werden kann.

Wie teuer Unschärfe wird, zeigt das Entlassmanagement, weil dort kurze Fristen nur fair wirken, wenn sie eindeutig erkennbar sind. In zwei Retaxfällen wird nicht eine falsche Versorgung sanktioniert, sondern eine Erkennbarkeitslücke, die am Abgabetag praktisch war und Monate später als Vollabsetzung zurückkehrt. Im E-Rezept-Fall wurde am 7. Dezember 2024 beliefert, ausgestellt am 27. November 2024, die Vollabsetzung kam knapp ein Jahr später mit dem Vorwurf „Entlassmanagement – Überschreitung der maximal zulässigen Belieferungsfrist“. Die EDV zeigte nach Darstellung des Betriebs keinen Hinweis, und die aus den E-Rezept-Daten generierten Rezeptbilder stellten das optische Merkmal nicht dar, das auf Papier sofort auffallen würde. Friedenspflichten zu BSNR und Standortkennzeichen waren zum Abgabezeitpunkt ein Thema, bezogen sich aber auf Papierrezepte, während bei E-Rezepten erwartet wurde, dass solche Probleme nicht auftreten. Genau hier kippt die Logik: Wenn technische Darstellung und formale Kennzeichnung nicht zuverlässig sind, wird die Fristverletzung zur Systemfalle, nicht zur Versorgungsfrage.

Im Papierfall ist der Mechanismus fast noch bitterer, weil er so banal ist. Ausgestellt am 23. Januar 2025, abgegeben am 29. Januar 2025, Retax als Vollabsetzung wegen nicht eingehaltener Entlassfrist. Die Kennzahlen sprechen für Entlassmanagement, doch der vorgeschriebene Balken „Entlassmanagement“ fehlt, also ein zwingendes Erkennungsmerkmal. Die Abgabe folgt der normalen 28-Tage-Logik, und die Beanstandung kommt später trotzdem so, als hätte man eine eindeutige Sonderverordnung ignoriert. Der Textanker „Gebot des Augenmaßes“ und die Argumentation über den unbedeutenden formalen Fehler markieren dabei nicht Kulanz, sondern eine Systemnotwendigkeit: Wenn Formalien die Realität nicht sauber abbilden, muss die Sanktionslogik begrenzen, was sie als Fehler behandeln darf, sonst wird aus Ordnung ein Kostenverschiebungsinstrument.

Während sich Reform, Retaxlogik und Vergütungsfrage ineinanderschieben, drängt ein anderes Risiko in die Tageslage, das nicht verhandelt wird: Sicherheit als Standort- und Routineproblem. In Mühlhausen wird die Jakobi Apotheke innerhalb weniger Wochen zweimal überfallen. Kurz nach 9 Uhr betritt ein Täter den Betrieb, fordert unter Vorhalt eines waffenähnlichen Gegenstands Bargeld und Medikamente, flieht nach der Tat, niemand wird verletzt, der Tatort bleibt abgesperrt, die Polizei sucht mit erhöhter Kräftezahl, ein Zusammenhang zur Tat zuvor wird nicht ausgeschlossen. Entscheidend ist die Wiederholung, weil sie aus einem Vorfall ein Klima macht, das Personal, Öffnung, Kasse, Zugang und Tagesabläufe neu einfärbt. Das Risiko wird nicht durch einen dramatischen Satz größer, sondern durch die Erfahrung, dass es wieder passiert.

Auch dort, wo es leise wirkt, entsteht Druck durch die Frage, ob Regeln im Alltag überhaupt durchgehalten werden. Levothyroxin ist ein Musterfall: nüchtern, mindestens eine halbe Stunde vor dem Frühstück, weil die Resorption durch Nahrung und bestimmte Stoffe beeinträchtigt werden kann. Fachlich sauber, organisatorisch für viele fragil. Wenn das perfekte Timing im Alltag regelmäßig reißt, entsteht Instabilität nicht durch falsche Theorie, sondern durch schlechte Durchhaltbarkeit. Die klinische Frage, ob eine konsequente Einnahme mit dem Frühstück bei gleichzeitiger Dosisanpassung eine stabile Kontrolle ermöglichen kann, ist deshalb keine Einladung zur Beliebigkeit, sondern der Versuch, Stabilität über Routine zu erreichen, wenn Routine an der Idealregel scheitert.

Der Welttag der vernachlässigten Tropenkrankheiten wirkt wie ein entferntes Kalenderereignis, bleibt aber anschlussfähig, weil er das Wahrnehmungsproblem beschreibt, das Versorgung immer wieder einholt. „Unite. Act. Eliminate.“ ist kein medizinisches Endezeichen, sondern ein politischer Marker gegen Unterfinanzierung, Forschungsdefizite und mangelnde Aufmerksamkeit. Für Deutschland ist die Inzidenz vieler NTDs gering, doch Import durch Reisen und Migration, endemische Vorkommen einzelner Erkrankungen und die Verschiebung von Vektoren machen aus „fern“ ein Thema, das über Diagnostik und Prävention wieder in Routinen hineinragt. Das Entscheidende ist die Kollision zwischen dem Gefühl, es sei nicht relevant, und der Realität, dass es relevant wird, sobald Fälle auftauchen, die niemand erwartet hat.

Spezialmedizin wirkt im Vergleich dazu wie eine andere Welt, doch sie zeigt in zugespitzter Form, wie Material- und Kapazitätslogik medizinisch wird. Nach einer schweren Brandkatastrophe sind großflächige Verbrennungen ein Verlust der Barrierefunktion, und damit ein Rennen gegen Flüssigkeitsmangel, Wärmeverlust und Infektion. Fischhaut-Technologie aus nordatlantischem Kabeljau wird hier als biologisches Gerüst eingesetzt, zellbereinigt, porös, als Matrix, in die körpereigene Zellen einwandern können, während das Material schrittweise abgebaut und ersetzt wird. Der Nutzen liegt in stabiler Abdeckung, potenzieller Schmerzlinderung, Infektions- und Biofilmbarrieren und in der Vorbereitung des Wundgrundes, wenn später Eigenhaut transplantiert werden muss. In der Versorgung ist das nicht nur Technik, sondern ein Versuch, Komplikationen zu reduzieren und Zeit zu gewinnen, wenn viele Schwerverletzte parallel behandelt werden müssen.

Am anderen Ende der Skala verschiebt sich die therapeutische Landkarte durch europäische Entscheidungen, die heute als Empfehlung erscheinen und morgen Standards setzen. Der CHMP der EMA empfiehlt neue Zulassungen und Indikationserweiterungen, und Semaglutid rückt in eine neue Indikationslogik, MASH mit Leberfibrose. Die Relevanz liegt weniger im Namen als in der Wanderung des Feldes: Ein Wirkstoff aus der Metabolik wird formal in ein Leberfibrose-Setting hineingeöffnet, was Behandlungspfade, Kostenachsen und Prioritäten verschiebt, sobald die Entscheidung final wird. Gleichzeitig zeigt die Liste weiterer Empfehlungen und Erweiterungen, wie schnell Erwartung entsteht, noch bevor die EU-Kommission abschließend entscheidet, weil Planung und Erstattung die Vorwirkung solcher Schritte aufnehmen.

Was die Themen zusammenbindet, ist die Übergangsfrage: zwischen Gesetz und Alltag, zwischen Krankenhaus und ambulanter Versorgung, zwischen Erkennbarkeit und Sanktion, zwischen Idealregel und durchhaltbarer Routine, zwischen globaler Epidemiologie und lokaler Diagnostik, zwischen Spezialmedizin und Kapazitätskette, zwischen Pipeline und Standardversorgung. Wenn Markierung fehlt, wird Frist zur Falle. Wenn Vergütung nicht atmet, wird Reform zur Verschiebung. Wenn Kontrolle wächst, ohne dass Zuständigkeit und Umsetzung sauber sind, wird Sicherheit zum Papierwert. Und wenn neue Indikationen entstehen, bevor das System die Konsequenzen sortiert hat, werden Standards gesetzt, die später als selbstverständlich gelten, obwohl sie heute erst als Empfehlung beginnen.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Wer heute nur auf Paragrafen schaut, übersieht, dass die eigentliche Spannung nicht im Wortlaut steckt, sondern im Vollzug: Erkennbarkeit, Zuständigkeit, Finanzierung und Schutz greifen nicht automatisch ineinander, sie müssen zusammenpassen. Genau deshalb kippen Übergänge zuerst, weil dort mehrere Logiken gleichzeitig gelten und niemand garantieren kann, dass sie sich im Alltag sauber treffen. Die Reformdebatte zeigt, wie schnell Rollenfragen Symbolcharakter bekommen, während die Vergütung als Statikfrage liegen bleibt, bis ein Land sie in die Fortschreibungslogik zwingt. Das Entlassmanagement zeigt, wie schnell Formalien zu einem Rückgriffsinstrument werden, wenn Kennzeichnung oder Darstellung nicht verlässlich sind, und wie leicht dann nicht Fehler korrigiert, sondern Lasten verschoben werden.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Übergänge sind der Ort, an dem Systeme sich verraten: Entweder sie markieren klar, finanzieren tragfähig und schützen konsequent, oder sie lassen Unschärfe zu und bestrafen später, was sie vorher nicht eindeutig gemacht haben.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Der rote Faden bleibt, ob Finanzierung, Regeln und Sicherheit als eine Kette behandelt werden oder als getrennte Baustellen.

 

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