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  • 29.01.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Versandhandel als Machtprobe, Mietrecht als Kante, Teilzeit als Realität.
    29.01.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Versandhandel als Machtprobe, Mietrecht als Kante, Teilzeit als Realität.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Von Versandhandelssignalen und Gegendarstellungen über ein Wasser-Urteil bis zur Kassenoffensive bei Gematik, dazu Teilzeitdebatte, Ane...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Versandhandel als Machtprobe, Mietrecht als Kante, Teilzeit als Realität.

 

Zwischen Panel-Politik, Wasserhahn-Urteil und Digitalagentur-Druck wird sichtbar, wie schnell Versorgung zur Systemfrage wird.

Stand: Donnerstag, 29. Januar 2026, um 16:10 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Wer gestern noch glaubte, es gehe nur um einzelne Aufreger, sieht heute ein Muster: Ein Sponsor-Panel reicht, um politische Nerven freizulegen, ein Gerichtsbeschluss reicht, um Versorgung in juristische Kälte zu überführen, und ein Kassenpapier reicht, um aus Digitalisierung eine Machtfrage zu machen. Dazwischen läuft Alltag: Teams, die Teilzeit nicht wählen, sondern brauchen, Allergiepräparate, die plötzlich an Zulassungskorridoren hängen, Anerkennungsgesetze, die Tempo versprechen und Praxisfragen offenlassen, und ein Fernseh-Test, der am Preisschild hängen bleibt, bevor er Wirkung begreift. Acht Themen, ein Druckpunkt: Systeme tragen am längsten dort, wo Sprache, Recht und Zuständigkeit sauber geführt sind — und sie reißen zuerst dort, wo man Verantwortung verschiebt und danach Empfindlichkeit als Schutzschild ausgibt.

 

Empfindlichkeit als Methode, Sponsoring als Bühne, Glaubwürdigkeit als Preis.

Christos Pantazis hat auf einem von DocMorris gesponserten Panel etwas getan, was in der Gesundheitspolitik nicht ungewöhnlich ist: Er hat eine Linie sichtbar gemacht, die in seiner Partei seit Jahren mitschwingt. Beim Versandhandel reicht das Gedächtnis der Szene weit zurück, von Ulla Schmidt bis Karl Lauterbach, und die Apothekerschaft vergisst solche Signale nicht, weil sie zu oft die Vorboten echter Verschiebungen waren. Dass die SPD beim Thema Versandhandel Spielräume sucht, ist weder skandalös noch überraschend; es ist eine strategische Position, die sich mit Wettbewerbserzählungen, Digitalrhetorik und dem Wunsch nach „niedrigschwelligen Angeboten“ gut verkleiden lässt. Überraschend ist nicht der Inhalt, sondern die Hast, mit der er ihn nachträglich wieder einfangen wollte.

Genau dort beginnt das Problem: Wer eine Position in einem Raum äußert, der von einem Betroffenen als Sponsor finanziert wird, weiß, dass jede Formulierung wie ein Versprechen gelesen wird – nicht nur von Gegnern, sondern auch von den eigenen Leuten, die später Mehrheiten organisieren müssen. Wenn danach eine Gegendarstellung kommt, die die öffentliche Wiedergabe als „falsch, irreführend und sachlich nicht haltbar“ markiert, entsteht kein sauberer Rückzug, sondern eine zweite Botschaft: Nicht die Sache ist strittig, sondern die Deutungshoheit. Das ist der Moment, in dem Politik aus einer inhaltlichen Linie eine kommunikative Verteidigungslinie macht – und damit den Kern der Debatte verlässt, um das Echo zu kontrollieren.

Dass die Reaktionen aus der Fläche klar waren, ist kein Wunder. Wer in Wahlumfragen bei Inhaberinnen und Inhabern auf Null rutscht, hat nicht zu wenig Empathie, sondern zu wenig Vertrauen. Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass man nach einem Panel plötzlich semantische Spitzfindigkeiten entdeckt, sondern dadurch, dass man die eigenen Interessen offen ausspricht und die Konsequenzen aushält. Pantazis wirkt hier nicht wie jemand, der eine notwendige Kontroverse führt, sondern wie jemand, der erschrocken ist, dass die eigene Botschaft nicht in Watte fällt. Empfindlichkeit ist in diesem Geschäft keine private Eigenschaft, sie wird zur Methode: die Kritik nicht annehmen, sondern den Überbringer problematisieren.

Das Muster ist bekannt, und es ist älter als jede aktuelle Reformdebatte. Der Rückgriff auf „missverstanden“ und das Ausweichen auf Tonfragen hat in der Apothekenpolitik eine Geschichte, die bis zu jenen Episoden reicht, in denen sich Gastgeber plötzlich nicht mehr an Mitschnitte erinnern wollten. Wenn Akteure erst austeilen und dann nicht einstecken, kippt die demokratische Routine in eine Schieflage: Die Öffentlichkeit soll zuschauen, aber nicht bewerten; Medien sollen berichten, aber nicht zuspitzen; Betroffene sollen funktionieren, aber nicht widersprechen. Wer das versucht, produziert kein Ruhegefühl, sondern eine zusätzliche Erregungsschicht, die die Sache erst recht auflädt.

Hinzu kommt die Signalwirkung für die Reform selbst. Die SPD kann selbstverständlich sagen: Versandmodelle gehören zur Versorgung, digitale Beratung gehört zur Zukunft, Telepharmazie ist ein Baustein. Nur muss dann auch offen auf dem Tisch liegen, was „Zugeständnisse“ bedeutet: Zugang zu Daten, Zugang zu Vergütung, Zugang zu neuen Rollen – und damit eine Verschiebung der Machtachsen im System. Genau diese Konkretisierung wurde auf dem Panel angedeutet, und genau diese Konkretisierung wurde danach weggeräumt, als sei sie nie gemeint gewesen. Das wirkt nicht wie verantwortliche Steuerung, sondern wie eine doppelte Buchführung: im Saal anschlussfähig sein, draußen nicht festgenagelt werden.

Die eigentliche Frage ist deshalb weniger, ob Pantazis „empfindlich“ ist, sondern ob die Politik die eigene Kommunikationskultur noch als Teil des Patientenschutzes begreift. Wer Volksvertreter ist, sollte sehr genau abwägen, wann er Medien zum Feindbild macht, weil dieser Reflex ein Gift ist, das zuerst die Glaubwürdigkeit trifft und erst danach die Gegenseite. In der Apothekenreform wird am Ende nicht nur über Paragraphen entschieden, sondern über die Zumutbarkeit der Rollen, die man Menschen in der Versorgung auflädt – und wer schon bei der Kritik am eigenen Satz ins Rutschen kommt, wird bei der Verantwortung für ein ganzes System erst recht wackeln.

 

Mietrecht schlägt Versorgungspflicht, Eigentum setzt Grenzen, Recht entscheidet über Wasser.

In Radeburg zeigt sich, wie hart Recht wirkt, wenn es auf den Alltag eines Betriebs trifft. In der Löwen-Apotheke fließt seit Januar kein Wasser mehr, und das Landgericht Dresden hat diese Situation ausdrücklich gebilligt. Nicht aus Ignoranz gegenüber Versorgung, sondern aus einer nüchternen juristischen Logik heraus: Ein Mietverhältnis, das wegen erheblicher Rückstände wirksam beendet ist, begründet keine Pflicht mehr zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Wasser ist hier kein Symbol, sondern eine Rechtsfolge.

Der Konflikt begann nicht mit einem Hahn, sondern mit einer Indexklausel. Die Miete war auf Basis alter Preisindizes angepasst worden, der Inhaber verweigerte die Zahlung, Kündigungen folgten, Rückstände wuchsen. Für das Gericht war entscheidend, dass sich die Mietschuld auf mehr als zwei Monatsmieten summierte und damit die Schwelle zur fristlosen Kündigung überschritt. An diesem Punkt kippt die Perspektive: Aus einem laufenden Betrieb wird rechtlich ein Nutzer ohne Anspruch, aus Versorgung wird Besitzstörung, aus Konflikt wird Vollzug.

Besonders scharf ist die Trennlinie dort, wo öffentliches Interesse ins Feld geführt wird. Der Hinweis, man müsse die Bevölkerung mit Arzneimitteln versorgen, verfing nicht. Die Pflicht zur Versorgung bindet den Inhaber, nicht den Vermieter, so die klare Setzung der Kammer. Dass sich eine weitere Apotheke in unmittelbarer Nähe befindet, unterstreicht diese Sichtweise: Versorgungssicherheit ist kein individuelles Privileg, sondern eine Systemfrage, die nicht über das Mietrecht ausgehebelt werden kann.

Damit wird auch der Vorwurf der Selbstjustiz entkräftet. Was emotional wie ein Übergriff wirkt, gilt rechtlich als zulässige Folge eines beendeten Vertrags. Der Wasserhahn wird zum Marker dafür, wie wenig Spielraum bleibt, wenn wirtschaftliche Auseinandersetzungen eskalieren und keine Einigung mehr möglich ist. Der Rechtsstaat schützt hier nicht vor Härte, sondern vor Willkür, und er tut das, indem er strikt trennt: Vertrag ist Vertrag, Pflicht ist Pflicht, Gefühl ist kein Kriterium.

Gleichzeitig offenbart der Fall eine zweite Ebene, die über den Einzelfall hinausweist. Apotheken sind keine beliebigen Gewerbe, aber sie sind auch keine mietrechtlichen Sonderzonen. Wer steigende Kosten nicht tragen kann, gerät schnell in eine Spirale, aus der es keinen sanften Ausstieg gibt. Der geplante Umzug in neue Räume wirkt da weniger wie eine Perspektive als wie ein notwendiger Bruch, um handlungsfähig zu bleiben.

Am Ende bleibt eine unbequeme Erkenntnis: Versorgung schützt nicht vor Kündigung, und Recht kennt keine Übergangsfristen aus Mitgefühl. Wer auf Wasser angewiesen ist, muss zuerst auf Zahlen achten. Und wer glaubt, Systemrelevanz ersetze Vertragstreue, erlebt, wie schnell sich diese Annahme im Gerichtssaal auflöst.

 

Teilzeit ist Care-Realität, Politik nennt es Lifestyle, Fachkräfte zahlen die Rechnung.

Wenn in der Politik von „Lifestyle-Teilzeit“ die Rede ist, klingt das nach Latte, Laptop und freiwilliger Bequemlichkeit. In den Apothekenteams klingt es nach Kinderbetreuung, nach Pflege, nach Schichtplänen, die nicht mit Wunschdenken, sondern mit Alltag kompatibel sein müssen. Genau deshalb ist die Empörung der Adexa so verständlich: Hier wird ein gesetzliches Recht nicht als Schutzinstrument betrachtet, sondern als Verdachtsmoment. Und wer so einsteigt, landet zwangsläufig bei einer Debatte, die die Realität eines weiblich geprägten Gesundheitsberufs verfehlt.

Der Anspruch auf Teilzeit ist kein freundlicher Zusatz, sondern im Teilzeit- und Befristungsgesetz verankert. Er gilt nach einer Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses und unter klaren betrieblichen Schwellen, er verlangt Vorlauf, er verlangt Kommunikation, er zwingt Arbeitgeber nicht zur Zustimmung um jeden Preis, aber er verhindert Willkür. Das ist nicht romantisch, das ist Ordnungspolitik im Kleinen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen ihre Arbeitskraft nicht nur anbieten, sondern auch planbar leben können. Wer den Anspruch abschaffen will, greift nicht nur in Arbeitszeiten ein, sondern in Lebensarchitektur.

Die Adexa legt den Finger auf den Punkt, der in den Schlagworten verschwindet: Teilzeit ist in vielen Fällen keine freie Entscheidung, sondern eine Notwendigkeit, weil unbezahlte Care-Arbeit nicht verschwindet, nur weil ein Parteitagsbeschluss es gern hätte. Wer Kinder betreut oder Angehörige pflegt, verschiebt nicht einfach Termine, sondern Verantwortung. Das gilt im Gesundheitswesen doppelt, weil Arbeitszeiten selten glatt sind und weil die Belastung nicht am Feierabend endet. Ein Recht, das diese Lebenslage schützt, ist kein Luxus, sondern ein Mechanismus, der verhindert, dass Menschen aus Berufen gedrängt werden, die ohnehin unter Druck stehen.

Die Gegenseite argumentiert mit dem Fachkräftemangel und dem Wunsch nach mehr Vollzeit. Das ist im Kern nachvollziehbar, aber die Schlussfolgerung ist der Fehler. Wenn der Arbeitsmarkt angespannt ist, löst man das Problem nicht, indem man Beschäftigten weniger Rechte gibt, sondern indem man Bedingungen schafft, unter denen mehr Stunden überhaupt möglich werden. Wer Betreuung und Pflegeinfrastruktur nicht mitdenkt, produziert nur eine neue Art von Mangel: Leute bleiben zwar formal im Beruf, aber sie brennen aus, reduzieren anders, wechseln die Branche oder gehen ganz. Das ist keine theoretische Drohung, das ist eine bekannte Bewegung in Berufen, die Verantwortung tragen und zugleich in Teilzeitmustern funktionieren müssen.

Hinzu kommt die Schieflage der Sprache. „Anlasslose Teilzeit“ klingt wie ein moralischer Vorwurf: als würden Menschen aus Laune weniger arbeiten und sich dann vom Sozialstaat tragen lassen. Doch die Zahlen, die in der Debatte selbst auftauchen, erzählen etwas anderes: Teilzeit ist deutlich häufiger bei Frauen, und familiäre Pflichten werden wesentlich öfter als Grund genannt als bei Männern. Diese Differenz ist kein Charaktertest, sondern ein Spiegel der Verteilung von Care-Arbeit. Wer hier mit Sanktionen oder Rechtsabbau ansetzt, bekämpft nicht Teilzeit, sondern Lebensrealität.

Und genau hier kommt der zweite Blick: Auch Arbeitgeber in kleinen Betrieben kennen den Druck. Dienstpläne sind fragil, Ausfälle reißen Lücken, wirtschaftliche Grenzen sind eng. Aber das macht das Teilzeitrecht nicht zum Feind, sondern zur Verhandlungsbasis. Ohne Anspruch verschiebt sich das Kräfteverhältnis, und plötzlich wird aus dem Gespräch über Verteilung ein stilles Auswahlverfahren: Wer kann sich noch leisten, hier zu arbeiten, wenn Flexibilität nicht mehr geschützt ist. Das Ergebnis ist nicht mehr Vollzeit, sondern weniger Attraktivität, weniger Bindung, weniger Nachwuchs. In einem Feld, das schon heute um Personal ringt, ist das eine riskante Wette.

Die Adexa fordert im Kern nichts Revolutionäres, sondern etwas, das die Politik gern übersieht: Wer mehr Arbeitszeit will, muss mehr Ermöglichung liefern. Kinderbetreuung, Pflegeangebote, verlässliche Modelle, weniger bürokratische Reibung, echte Planungssicherheit. Das ist weniger plakativ als ein Schlagwort gegen „Lifestyle“, aber es ist die einzige Route, die Fachkräfte nicht als Manövriermasse behandelt. Wer Teilzeit zum Kulturkampf macht, verliert am Ende nicht nur Stunden, sondern Menschen.

 

Kassen wollen Kontrolle, Gematik soll dienen, Digitalisierung wird zur Machtfrage.

Die Debatte um „Gematik 2.0“ wirkt auf den ersten Blick wie Verwaltungsumbau, tatsächlich ist es ein Kampf um Deutungshoheit in der digitalen Infrastruktur. Die Krankenkassen argumentieren nicht mit Ideologie, sondern mit einem Satz, der in Berlin immer zieht: Wer zahlt, will entscheiden. Wenn die laufenden Kosten der Gematik zu großen Teilen aus Beitragsmitteln kommen, ist der Ruf nach Mitbestimmung für die Kassen fast zwangsläufig. Doch sobald Mitbestimmung nicht nur als Einsicht, sondern als Stimmgewicht formuliert wird, kippt das Thema von Technik zu Politik.

Im Kern fordern die Kassen eine klare Rollenverteilung. Die Gematik soll sich auf die Telematikinfrastruktur konzentrieren, Standards liefern, Spezifikationen praxistauglich machen und die Beteiligten eng einbinden. Gleichzeitig soll sie nicht mehr als Anbieter eigener Produkte auftreten, insbesondere nicht bei Anwendungen für Versicherte. Das ist mehr als ein Detail, weil es den Interessenkonflikt berührt: Wer Regeln setzt und zugleich im Markt mitspielt, hat einen strukturellen Vorteil, der Vertrauen kostet. Genau diese Doppelrolle erklären die Kassen zum Bremsklotz für Innovation und Ergebnisqualität, und sie stellen damit die Legitimität der bisherigen Konstruktion infrage.

Das zweite Feld ist Geld, und dort wird es ungemütlich. Wenn Digitalisierung als „Gemeinschaftsprojekt“ bezeichnet wird, aber die Finanzierung im Alltag vor allem über Beitragszahlende läuft, entsteht eine Schieflage, die politisch kaum noch zu verteidigen ist. Deshalb verlangen die Kassen eine breitere Kostenbasis, teils über Steuermittel, teils über Beiträge anderer Profiteure, also auch Leistungserbringer und Dienstleister. Hinter dem Satz „Jeder der profitiert, muss zahlen“ steckt ein strategischer Hebel: Wenn alle zahlen, müssen auch alle Regeln akzeptieren, und dann wird aus dem Kassenprojekt eine Infrastrukturpflicht für das ganze System.

Dabei bleibt das Bundesgesundheitsministerium der zentrale Gegenpol. Solange das Ministerium die Mehrheit der Stimmanteile hält, kann es Richtung und Tempo bestimmen, auch gegen Widerstände. Die Kassen wollen diese Asymmetrie korrigieren, nicht nur, um die eigene Rolle zu stärken, sondern um die Entscheidungsarchitektur zu verändern: weg von ministerialer Dominanz, hin zu einem Modell, in dem die Kostenträger als institutionalisierte Praxis- und Finanzperspektive gelten. Das klingt nach rationaler Governance, ist aber in Wahrheit ein Machtwechsel, der jede nächste Entscheidung über Zugänge, Zulassungen und Standards beeinflusst.

Der interessante Nebeneffekt ist, dass die Kassen sich dabei zugleich als Innovationsmotor inszenieren. Sie wollen Spielräume, um Mehrwert-Services rund um die elektronische Patientenakte zu entwickeln, individuelle Unterstützungsangebote zu machen und Anwendungen frühzeitig mitzugestalten. Das ist eine plausible Perspektive, weil Kassen näher an Versichertenprozessen sind als viele andere Akteure. Es ist aber auch eine Verschiebung: Wenn Kassen digitale Anwendungen als eigene Domäne definieren, entsteht ein neues Zentrum der Plattformlogik, in dem Versorgung nicht nur über Leistungserbringung, sondern über Daten- und Prozesshoheit organisiert wird.

Hier liegt der dritte Blick: Stabilität. Die Gematik selbst betont Betriebsstabilität und Komplexitätsreduktion, und genau daran misst sich die ganze Konstruktion. Wenn der Umbau zur Digitalagentur die Verantwortlichkeiten nicht schärft, sondern neue Reibung erzeugt, verlieren am Ende alle. Wenn er aber Rollen sauber trennt, Transparenz erzwingt und Finanzierung fairer verteilt, kann er die Legitimation der TI erhöhen. Der Streit ist also nicht lästig, sondern notwendig, weil Digitalisierung nicht nur Software ist, sondern Ordnung, und Ordnung braucht eindeutige Zuständigkeit.

Am Ende läuft alles auf eine einfache Frage hinaus: Soll die zentrale Infrastrukturstelle primär staatlich gesteuert werden oder als gemeinsame Agentur der Systempartner funktionieren. Wer diese Frage beantwortet, entscheidet nicht nur über Gesellschaftsanteile, sondern darüber, wer künftig bestimmt, wie digitale Versorgung aussieht, was „Standard“ heißt und wer am Tisch sitzt, wenn die Regeln geschrieben werden.

 

Zulassung wird zum Schnitt, Übergangsmarkt verliert Schutz, Allergietherapie bekommt neue Maßstäbe.

Wenn das Paul-Ehrlich-Institut eine Therapie zulässt, ist das normalerweise eine Fachmeldung. In diesem Fall ist es mehr: Die Zulassung für Grassmuno markiert einen Moment, in dem ein jahrelang geduldeter Übergangsmarkt sichtbar in eine neue Phase kippt. Denn die Therapieallergene-Verordnung ist seit 2008 nicht einfach eine Verwaltungsübung, sondern ein regulatorischer Anspruch: Häufige Allergiepräparate sollen nicht dauerhaft auf alten Beständen, Tradition und Übergangsregelungen beruhen, sondern auf einem formalen Zulassungsweg mit klinischer Evidenz. Dass jetzt ausgerechnet eine subkutane Gräserpollen-Immuntherapie als erste diese Hürde vollständig nimmt, ist deshalb ein Signal weit über das einzelne Präparat hinaus.

Grassmuno soll im ersten Quartal 2026 in den Markt kommen, und genau diese Zeitmarke macht den Schritt brisant. Denn parallel laufen bei vielen Bestandspräparaten die Übergangsfristen aus, die den Vertrieb bislang trotz fehlender finaler Zulassung ermöglicht haben. Das ist der Punkt, an dem die bisherige Routine – „läuft doch, wird schon“ – plötzlich teuer werden kann: für Hersteller, die ihre Verfahren nicht rechtzeitig durchbekommen, für Beratungsteams, die Therapiepfade erklären müssen, und für Patientinnen und Patienten, die sich an ein Schema gewöhnt haben und nicht automatisch verstehen, warum sich Angebote verschieben. Regulierung wirkt nicht erst, wenn ein Produkt vom Markt verschwindet, sondern schon dann, wenn sie Erwartungen neu sortiert.

Inhaltlich ist Grassmuno kein exotischer Sonderweg, aber es trägt mehrere Marker, die in der Alltagspraxis hängen bleiben. Die Therapie ist für Erwachsene mit moderater bis schwerer Gräserpollenallergie vorgesehen, präsaisonal, mit sechs Injektionen vor Beginn des Pollenflugs. Das klingt nach einem klaren, überschaubaren Schema, und genau das ist ein Unterschied zur Wahrnehmung vieler Immuntherapien, die in den Köpfen oft als lange, zähe Strecke verankert sind. Dazu kommt die Positionierung als aluminiumfreies Kurzzeitpräparat – ein Begriff, der schnell zum Gesprächsanker wird, weil „aluminiumfrei“ in der öffentlichen Diskussion längst nicht mehr neutral klingt, sondern sofort Wertungen triggert, auch wenn die medizinische Einordnung differenziert ist.

Der eigentliche Kern liegt aber in der Kombination aus regulatorischer Form und klinischer Erzählung. Die Zulassung stützt sich auf eine Phase-III-Studie mit einem signifikanten Effekt auf einen kombinierten Symptom- und Medikamentenscore, und sie wurde nach einer Zwischenanalyse vorzeitig beendet, weil der Erfolg als ausreichend klar bewertet wurde. Solche Formulierungen sind keine Marketingfloskeln, sie sind in der Branche eine Art Gütesiegel: Sie sagen nicht „Wunder“, aber sie sagen „Tragfähigkeit“. Gleichzeitig entsteht daraus ein neues Vergleichslicht für andere Präparate, die bisher im Übergangsmodus liefen: Wenn eines den Vollweg geschafft hat, wird der Rest automatisch am selben Anspruch gemessen, selbst dann, wenn unterschiedliche Datenlagen und Studiendesigns die direkte Vergleichbarkeit erschweren.

Auch die technische Seite der Zusammensetzung verstärkt diesen Eindruck, weil sie in der Vermittlung schnell als „modern“ gelesen wird. Allergoide, also chemisch modifizierte Allergene, sollen die IgE-Bindung reduzieren, während die für den Therapieerfolg wichtige T-Zell-Reaktivität erhalten bleibt. Dazu kommen Adjuvantien wie mikrokristallines Tyrosin als Depotkomponente und MPL als Immunverstärker, der eine Verschiebung in Richtung einer protektiveren Antwort unterstützen soll. Das ist nicht nur Biologie, das ist auch Narrativ: weniger unmittelbare Reizung, mehr gelenkte Immunantwort, mehr „Systemlernen“ statt „Symptomkampf“. Für viele Patientinnen und Patienten passt das in eine Erwartungshaltung, die Allergie längst als chronische Programmierung begreift, nicht als saisonalen Ärger.

Der zweite Blick zeigt allerdings, warum genau diese Zulassung auch Reibung erzeugen kann. Sobald Übergangsfristen enden, wird der Markt nicht einfach „besser“, sondern enger, sortierter, normierter. Hersteller müssen liefern, sonst verlieren sie. Teams müssen beraten, sonst entsteht Verunsicherung. Und die Frage, welche Präparate weiterhin verfügbar sind und welche nicht, wird plötzlich nicht nur medizinisch, sondern auch organisatorisch: Lieferfähigkeit, Zulassungstiming, Umstellungslogik. In einer Saisonkrankheit wie der Gräserpollenallergie sind Zeitfenster entscheidend, und jede Verzögerung wirkt doppelt, weil sie ein ganzes Jahr kosten kann.

Dass parallel eine weitere Phase-III-Studie bei Kindern läuft, erweitert diese Spannung. Denn sobald Kinderindikationen im Raum stehen, steigen Erwartungsdruck und Sensibilität. Eltern wollen Sicherheit, Ärztinnen und Ärzte wollen klare Daten, und die Systemlogik will Konsistenz: Wenn ein Präparat als erstes den Vollweg geht, wird es – ob man das will oder nicht – zum Referenzpunkt für die Frage, wie streng, wie schnell und wie konsequent die TAV in der Praxis künftig durchgesetzt wird. Das ist am Ende nicht nur eine Geschichte über Gräserpollen, sondern über eine Ordnungsidee: Evidenz soll nicht dekorieren, sie soll entscheiden.

Und genau das ist die stille Pointe: Die Zulassung ist nicht der Schluss einer Entwicklung, sondern der Beginn einer Phase, in der die Übergangslogik ausläuft und die Branche zeigen muss, wie ernst sie den eigenen Wirksamkeitsnachweis meint. Wenn ein Markt jahrelang auf Schonfristen basiert, fühlt sich der Umstieg auf Vollzulassung wie ein Eingriff an. In Wahrheit ist er die Rückkehr zum Versprechen, das seit 2008 im Gesetz steht: Häufige Therapien sollen nicht nur genutzt, sondern belegt werden.

 

Anerkennung soll beschleunigen, Patientenschutz bleibt Maßstab, Berufsbild darf nicht ausfransen.

Wenn die Bundesregierung Anerkennungsverfahren in Heilberufen beschleunigen will, klingt das nach Entlastung im Fachkräftemangel. Bei Apothekerinnen und Apothekern ist der Bedarf real, die Zahlen der Anträge sind greifbar, der Druck in den Teams ist alltäglich. Doch genau deshalb ist die Frage nicht, ob schneller entschieden wird, sondern wie. Denn Tempo ist in einem Heilberuf nur dann Fortschritt, wenn es die Qualität nicht verdünnt. Die Abda sitzt in der Anhörung nicht als Bremserin, sondern als Instanz, die die Sollbruchstellen benennt, bevor sie im Alltag knallen.

Der Entwurf geht einen klaren Schritt: Bei Drittstaatsqualifikationen soll die Kenntnisprüfung zum Regelfall werden. Das begrüßt die Abda, weil es Ordnung in ein Feld bringt, das sonst in Einzelfallprüfungen und langen Warteschleifen hängen bleibt. Gleichzeitig stellt sie die Frage, die in jedem Prüfregime zentral ist: Was passiert vor der Prüfung. Wenn auf eine vollständige Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet wird, muss mindestens ein Plausibilitätscheck sicherstellen, dass überhaupt eine tragfähige Basis existiert, um jemanden in die Kenntnisprüfung zu schicken. Sonst wird die Prüfung zum einzigen Filter, und der Filter kommt dann zu spät – nicht juristisch, aber praktisch.

Der härteste Punkt ist die Praxis. Die Abda verweist darauf, dass weiterhin keine praktische Ausbildung nach § 4 AAppO von mindestens sechs Monaten in einer öffentlichen Apotheke als Nachweis verlangt wird. Genau dort kollidiert die politische Rhetorik vom Patientenschutz mit der Realität der Berufsausübung. Heilberuf heißt nicht nur Wissen, sondern Routine unter Druck, Fehlervermeidung in der Interaktion, sichere Prozesse, Umgang mit Unschärfe. Wer im Studium viel Theorie hat, aber keine Mindestpraxis, kann in der Prüfung bestehen und trotzdem im Alltag an den entscheidenden Stellen wackeln. Das ist keine Herabsetzung ausländischer Qualifikationen, sondern eine nüchterne Beschreibung dessen, was Berufsausübung in Deutschland faktisch verlangt.

Noch heikler wird es beim sogenannten „partiellen Berufszugang“. Schon die Begrifflichkeit ist für die Abda ein Warnsignal, weil das Unionsrecht eigentlich vom partiellen Zugang zu einer Berufstätigkeit spricht, nicht zu einem Beruf. Das klingt nach Wortklauberei, ist aber in Wahrheit die Leitplanke: Eine Tätigkeit kann begrenzt werden, ein Beruf als Ganzes trägt ein Berufsbild, eine Verantwortungskette und eine Erwartungsstruktur. Wenn man den Zugang „partiell“ eröffnet, ohne sauber zu definieren, welche Fallgestaltungen überhaupt gemeint sind, entsteht ein Fransenrand: Menschen arbeiten mit Rechten und Pflichten, die im Alltag schwer zu kommunizieren sind, und Teams sollen dann im Zweifel kompensieren, was das System nicht eindeutig geregelt hat.

Die Abda argumentiert deshalb, dass viele denkbare Fälle auch über andere pharmazeutische Berufe aufgefangen werden könnten, etwa über PTA-Tätigkeiten, wenn die Unterschiede zur deutschen Ausbildung zu groß sind. Hinter dieser Logik steht keine Standesdünkel, sondern eine Rangfolge: Erst Gleichwertigkeitsprüfung, dann – wenn nötig – Ausgleichsmaßnahmen, und nur wenn wirklich keine andere Route plausibel ist, überhaupt über einen partiellen Zugang nachdenken. Der von der Abda vorgeschlagene Passus zielt genau darauf: Wenn die Unterschiede so groß sind, dass Ausgleichsmaßnahmen faktisch einem vollständigen Ausbildungsprogramm gleichkämen, muss das Verfahren diese Konsequenz auch aussprechen, statt sie mit einem Etikett zu kaschieren.

Ein weiterer Nerv ist die Frage der Berufsbezeichnung. Der Entwurf will, dass Personen bei partieller Ausübung nicht „Apothekerin“ oder „Apotheker“ heißen dürfen, sondern die Herkunftsbezeichnung mit Zusatzhinweisen führen. Das ist juristisch sauber gemeint, aber im Alltag hochfragil: In Beratungssituationen zählt nicht, was auf einem Papier steht, sondern was Menschen verstehen. Und wenn zugleich Aufsichtserlaubnisse, Berufserlaubnisse und partielle Tätigkeiten in ein System geschoben werden, das ohnehin schon mit Personalnot arbeitet, steigt das Risiko von Missverständnissen – bis hin zu Situationen, in denen Außenstehende Kompetenzen erwarten, die formal gerade nicht vorliegen. Patientenschutz ist dann nicht mehr nur Prüfstoff, sondern Kommunikationsarchitektur.

Konsequent ist deshalb auch die Forderung nach einem Straftatbestand für die Ausübung ohne Approbation oder Erlaubnis sowie für pharmazeutische Tätigkeiten ohne die notwendige Erlaubnis zur partiellen Ausübung. Das klingt hart, ist aber in einem hochregulierten Beruf die logische Rückseite der Beschleunigung: Wenn man Verfahren vereinfacht, muss man die Grenzverletzungen klar sanktionieren, sonst entsteht ein Graubereich, in dem Druck und Personalmangel die Regeln langsam ausfransen. Gleichzeitig fordert die Abda Präzision, damit nicht das übrige pharmazeutische Personal in eine Strafbarkeitsfalle gerät, wenn Tätigkeiten im Team verteilt werden.

Der zweite Blick führt zurück zum eigentlichen politischen Ziel. Fachkräfte zu gewinnen ist notwendig, aber es darf nicht mit einer stillen Absenkung der Praxisanforderungen bezahlt werden. Beschleunigung ohne Mindestpraxis ist wie eine schnellere Autobahn ohne Leitplanken: Man kommt früher an, aber der Schaden wird größer, wenn etwas schiefgeht. Wenn der Entwurf ernst meint, was er als höchste Priorität nennt, muss er die praktische Ausbildung als Schutzschicht behandeln, nicht als verzichtbaren Luxus. Das ist am Ende die Kernfrage: Wird Anerkennung ein geordneter Zugang, oder wird sie ein schneller Eintritt in ein Berufsbild, das man erst im laufenden Betrieb zusammensetzen soll.

 

Versandhandel wird Staatsräson, Telepharmazie wird Hebel, Reform wird zum Systemtest.

Christos Pantazis hat beim BMC-Auftritt eine Linie sichtbar gemacht, die in der Apothekenreform bisher eher im Hintergrund gehalten wurde: Die SPD will nicht zulassen, dass die Reform als einseitige Stärkung der Vor-Ort-Struktur gelesen wird, und sie nennt den Versandhandel ausdrücklich als Teil der Versorgungslogik. Das ist keine spontane Provokation, sondern eine strategische Positionsbestimmung, weil damit drei Dinge zugleich adressiert werden: Wettbewerb als politisches Leitmotiv, digitale Versorgung als Zukunftsversprechen und ländliche Engpässe als Rechtfertigungsrahmen. Wer so spricht, setzt nicht nur Akzente, er verschiebt den Maßstab dessen, was im parlamentarischen Verfahren als „ausgewogen“ gilt.

Zentral ist dabei der Begriff der Haltelinien. Pantazis sagt im Kern: Niemand will, dass Versorgung vor Ort wegfällt, aber man will sich auch nicht in einer Strukturpolitik einsperren, die digitale Modelle nur als Nebensatz behandelt. In dieser Logik wird Versandhandel nicht als Gegner, sondern als zweite Form der Erreichbarkeit definiert, die politisch Anerkennung und Rechte beansprucht. Genau deshalb bekommt der Satz von den „gleich langen Spießen“ eine zweite Richtung: Nicht nur Vor-Ort soll gegen Online geschützt werden, sondern Online soll in Zugang und Vergütung dort aufholen, wo es bisher ausgeschlossen ist. Das ist der eigentliche Zündstoff, weil er nicht bei Symbolen bleibt, sondern an die Verteilungsmechanik des Systems geht.

Der harte Konfliktpunkt heißt Telepharmazie. Pantazis verweist darauf, dass sie im Koalitionsvertrag steht und im Entwurf fehlt, und damit wird Telepharmazie zum Prüfstein: Wird Digitalisierung als Ergänzung erlaubt oder als zweite Säule gebaut. Das ist keine Technikfrage, sondern eine Strukturentscheidung, weil eine zweite Säule automatisch neue Anspruchslagen erzeugt: Anspruch der Versicherten auf Online-Beratung, Abrechenbarkeit, Standardisierung, Zugang zu Daten, Schnittstellen zur ePA. Wer das ernst meint, muss definieren, welche Qualität „gleichwertig“ heißt, wer sie prüft, wer sie bezahlt und wie sie in die Versorgungsketten eingebunden wird. Ohne diese Definitionen bleibt Telepharmazie eine Projektionsfläche, mit ihnen wird sie ein Systemumbau.

Auf der Bühne wurde das durch DocMorris noch zugespitzt. Der Vergleich „VOASG reloaded“ ist dabei weniger ein Fachhinweis als ein politisches Framing: Der Entwurf wirke wie der Versuch, bestehende Strukturen zu konservieren, statt Versorgung neu zu organisieren. Diese Kritik funktioniert, weil sie an eine verbreitete Müdigkeit andockt: Viele Akteure spüren, dass man mit kleinen Korrekturen immer wieder zu spät kommt, wenn Flächenstrukturen ausdünnen und digitale Kontaktwege längst den Erstkontakt übernehmen. Wer dann sagt, man steige „eine Stufe zu spät ein“, meint: Ihr diskutiert über Reparatur, während sich die Architektur schon verschiebt.

Interessant ist auch die Verfahrensfrage. Pantazis kritisiert, dass Gesetz und Verordnung getrennt behandelt werden sollen, weil damit wesentliche Regelungen aus der parlamentarischen Mitsprache herausrutschen. Das klingt technisch, ist aber Machtpolitik im klassischen Sinn: Wer die Verordnungsschiene stärkt, verschiebt Entscheidungen in Exekutivlogik; wer sie politisiert, holt sie zurück in Konflikt und Öffentlichkeit. Dass Pantazis ankündigt, die Verordnung „zum Thema zu machen“, ist deshalb nicht nur eine Drohung, sondern ein Versuch, den Reformkorridor zu kontrollieren, bevor er sich in Nebenwegen verfestigt.

Gleichzeitig wird deutlich, wie die SPD das Spiel anlegt: Prüfbitten, Berichterstattergespräche, Einbindung SPD-geführter Ministerien über das koordinierende Finanzressort, und dann das Umcodieren des Entwurfs im Verfahren. Das ist kein spontanes Nachjustieren, sondern eine Methodik, die den Koalitionsvertrag als Messlatte benutzt und den Entwurf als veränderbares Arbeitsstück behandelt. Wer so operiert, sagt implizit: Die Ministerin liefert die Vorlage, aber die Marschrichtung wird in der Koalitionsmechanik entschieden. Und genau das ist die Botschaft an beide Seiten: an die Vor-Ort-Struktur, dass Zusagen nicht automatisch zählen, und an die Plattformakteure, dass Türen im Verfahren offen sind.

Die scheinbar beruhigende Aussage zum Fixum passt in dieses Bild. Wenn Pantazis sagt, das Fixum stehe mit konkreter Zahl im Koalitionsvertrag und sei umzusetzen, setzt er einen Anker, der Vertrauen erzeugen soll. Gleichzeitig entkoppelt er den Anker vom restlichen Reformstreit: Fixum ja, aber Struktur und Rechte werden neu verhandelt. Das ist politisch geschickt, weil es einen Teil der Branche besänftigt, während der eigentliche Umbau über Telepharmazie, Datenzugang und Vergütungslogiken weiterläuft. Wer nur auf die Fixum-Zusage schaut, kann übersehen, dass die Reformarchitektur an anderer Stelle kippt.

Der zweite Blick führt damit zu einer klaren Konsequenz: Hier wird nicht mehr über ein Gleichgewicht zwischen zwei Betriebsformen gesprochen, sondern über einen Anspruch auf digitale Versorgungsinfrastruktur, die eigene Rechte und eigene Zahlungsströme verlangt. Sobald Versandhandel nicht nur geduldet, sondern als systemische Säule definiert wird, entsteht ein neues Normal, in dem Beratung nicht an Ort, sondern an Kanal gebunden wird. Dann ist die Frage nicht mehr, ob Vor-Ort wichtig ist, sondern ob Vor-Ort und Online künftig nach denselben Regeln spielen oder ob das System zwei unterschiedliche Regime zulässt. Genau dieser Punkt entscheidet, ob die Reform ein Stabilisierungsgesetz wird oder ein Umbaugesetz, das die Strukturfrage endgültig nach vorne zieht.

 

Preis wirkt sofort, Wirkstoff wirkt später, Beratung bleibt der Unterschied.

Der n-tv-Beitrag über Erkältungsmittel setzt auf eine Frage, die in der Praxis täglich auftaucht: Drogerie oder Apotheke, schnell greifen oder beraten lassen. Die Reporterin beschreibt ein Gefühl, das viele kennen: Die Erkältungsregale sind groß, die Auswahl wirkt beliebig, der Griff ins Falsche ist wahrscheinlicher als der Griff ins Richtige. Genau dort beginnt der Vergleich, der im Fernsehen sauber wirkt, aber im Alltag eine zweite Ebene hat: Nicht jedes Produkt ist „ähnlich“, nur weil Packung und Versprechen ähnlich aussehen.

Die Zahlen aus dem Test sind der Türöffner für die Debatte. Acht Produkte für 78 Euro auf der einen Seite, knapp 30 Euro für vermeintlich vergleichbare Helfer auf der anderen. Das ist der Moment, in dem Preis zum Argument wird, bevor Wirkung überhaupt eine Chance bekommt. Und dann werden Stück- und Literpreise aufgerufen, die im Kopf hängen bleiben: Lutschtabletten, Nasenspray, Nasenspülsalz, Erkältungsbad. Wer nur diese Werte sieht, landet automatisch bei der Frage, ob Apotheke „zu teuer“ ist, und genau deshalb ist der nächste Schritt im Beitrag entscheidend: die Differenzierung über Wirkstoffe.

Beim Halsschmerz-Beispiel kippt der Vergleich von Verpackung auf Inhalt. Gleicher Hersteller, ähnlich aussehende Umverpackung, aber unterschiedliche Funktion: hier befeuchtend und leicht desinfizierend, dort betäubend, also ein anderer Anspruch an Symptomkontrolle. Das ist kein Marketingdetail, sondern eine therapeutische Logik. Und sie erklärt, warum Menschen nach dem Drogeriekauf oft sagen: „Hat irgendwie nichts gebracht“, obwohl sie nicht „das Falsche“ wollten, sondern nur nicht wussten, dass „ähnlich“ nicht „gleich“ bedeutet.

Beim Nasenspray wird es noch klarer, weil der Wirkstoffname den Unterschied markiert. Xylometazolin ist nicht einfach ein weiteres Flüsschen, sondern eine definierte pharmakologische Wirkung, die man spürt, und die zugleich eine Grenze hat: maximale Anwendungsdauer, Rebound-Risiko, falsche Routine bei Dauergebrauch. Der Beitrag macht daraus eine einfache Empfehlung zugunsten des Apothekenprodukts, aber die eigentliche Pointe ist eine andere: Beratung ist hier nicht Zusatz, sondern Sicherheitsgurt. Wer ohne Einordnung greift, greift oft nicht nur zum falschen Produkt, sondern in die falsche Gewohnheit.

Beim Nasenspülsalz wird der Vergleich dann plötzlich weniger moralisch. Der Influencer sagt sinngemäß: Mineralzusammensetzung kann schonender sein, aber wer das nicht braucht, kann günstig kaufen. „Dreimal so teuer heißt nicht dreimal so gut“ ist ein Satz, der selten so ehrlich im Kontext von Apothekenpreisen fällt, und genau deshalb wirkt er. Er trennt endlich das, was im Alltag ständig vermischt wird: Preis ist nicht automatisch Abzocke, aber auch nicht automatisch Qualitätsbeweis. Die Frage ist, welche Eigenschaft man überhaupt einkauft: Wirkstoff, Galenik, Verträglichkeit, Beratung, Sicherheit in der Anwendung.

Dann kommt Zink, und hier wird die Debatte unangenehm präzise. Zink gilt im Beitrag als einer der wenigen Wirkstoffe, die bei frühem Einsatz eine Erkältung verkürzen können, und gleichzeitig wird gesagt: Qualität unterscheidet sich nicht, wenn man weiß, was man will. Das ist der Punkt, an dem der Apothekenvorteil nicht im Produkt, sondern im Prozess liegt. Denn „wissen, was man will“ ist keine natürliche Fähigkeit, es ist Ergebnis von Einordnung. Wer Zink in der Drogerie kauft, kann eine gute Entscheidung treffen, wenn Dosierung, Zeitpunkt, Erwartung und Kontraindikationen verstanden sind. Wer es nur kauft, weil „Immunkapseln“ gut klingen, zahlt oft für Verpackungslogik, nicht für Nutzen. Die Warnmarke „25 mg pro Tag nicht überschreiten“ zeigt, wie schnell aus Selbstoptimierung eine falsche Routine werden kann.

Der zweite Blick auf den Beitrag führt weg vom Preisvergleich hin zur Kontaktarchitektur. Menschen gehen zuerst dahin, wo sie sich weniger beurteilt fühlen und weniger Zeit verlieren, und genau deshalb ist Drogerie attraktiv: schneller, billiger, weniger Gespräch. Die Kehrseite ist Überforderung durch Auswahl. Die Apotheke punktet im Beitrag nicht als Regal, sondern als Gespräch, und damit wird sichtbar, was in der Debatte über „teuer“ oft untergeht: Beratung ist keine Dekoration, sondern ein Instrument gegen Fehlkäufe, Fehlanwendung und falsche Erwartungen.

Und noch etwas wird deutlich: Der Beitrag ist nicht nur ein Vergleich zwischen zwei Einkaufsorten, sondern ein Spiegel einer Verschiebung. Der Erstkontakt mit Gesundheit findet immer häufiger in Auswahlarchitekturen statt, nicht im Gespräch. Wer dort gewinnt, gewinnt nicht automatisch mit dem besten Wirkstoff, sondern mit der einfachsten Entscheidung. Wenn n-tv am Ende sagt, Apothekenprodukte seien teurer, weil sie Wirkstoffe enthalten, die „der Erkältung wirklich den Kampf ansagen“, steckt darin zugleich ein Risiko: Das klingt wie ein Sieg der Apotheke, kann aber auch den Druck erhöhen, dass jede Beratung wie ein Preisrechtfertigungsmonolog wirken muss. Der stärkere Weg ist ein anderer: die klare Unterscheidung zwischen lindern, behandeln, riskant anwenden, sicher anwenden – und das ohne Verkaufston.

So bleibt am Ende kein simples Urteil, sondern eine nüchterne Linie: Drogerie kann funktionieren, wenn das Ziel klar ist und die Grenzen bekannt sind. Apotheke wird dort unverzichtbar, wo Wirkstoff, Anwendungssicherheit und Erwartungsmanagement zusammenkommen. Wer nur den Preis vergleicht, sieht die falsche Rechnung. Wer den Prozess versteht, entscheidet seltener daneben.

 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Es gibt Tage, an denen Politik wie eine Bühne wirkt, und andere, an denen Recht wie ein Schalter ist. Heute liegt beides übereinander: Wer im Scheinwerfer über Versandhandel spricht, merkt plötzlich, wie stark die Fläche zuhört, und wer im Gerichtssaal über Mietrückstände urteilt, entscheidet faktisch über Betriebsfähigkeit. Gleichzeitig zieht die Digitalisierung die dritte Ebene ein, weil sie Zuständigkeiten neu sortiert: Wer zahlt, will steuern, wer steuert, setzt Standards, und wer Standards setzt, definiert am Ende, wie Versorgung künftig überhaupt stattfindet. In dieser Gemengelage wirken Themen, die einzeln klein erscheinen, wie Verstärker: Teilzeit wird zur Frage, ob der Beruf Menschen halten kann, Zulassungen werden zur Frage, ob Übergangslogik noch trägt, Anerkennung wird zur Frage, ob Patientenschutz nur behauptet oder praktisch gesichert wird. Das Bild ist nicht laut, aber es ist eindeutig: Systemlast entsteht nicht durch einen großen Knall, sondern durch viele kleine Entscheidungen, die sich gegenseitig härter machen.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt.
Wenn Preis, Recht und Macht gleichzeitig anziehen, verliert das System zuerst die Zwischentöne: Die Debatte wird schneller, die Gegendarstellung schärfer, die Kante kälter, der Hinweis auf Versorgung abstrakter. Genau dort entscheidet sich, ob Reformen entlasten oder neue Reibung erzeugen: ob Teilzeit als Lebensrealität anerkannt wird oder als Moralfrage, ob digitale Governance als Stabilitätsarchitektur gedacht wird oder als Besitzstand, ob Anerkennung Verfahren beschleunigt und zugleich Praxis absichert, ob Zulassung Ordnung schafft und zugleich Übergänge erklärt. Und ob ein Testbeitrag am Ende nicht nur „teuer oder billig“ sagt, sondern die eigentlich entscheidende Differenz sichtbar macht: Wirkung braucht Kontext, und Kontext ist die Arbeit, die Systeme nicht automatisieren können.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Der rote Faden bleibt, ob Finanzierung, Regeln und Sicherheit als eine Kette behandelt werden oder als getrennte Baustellen.

 

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