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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Mittwoch, 28. Januar 2026, um 18:00 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Acht Meldungen, acht Felder – und doch eine gemeinsame Bewegung: Sicherheit wird vorausgesetzt, aber im Alltag erarbeitet. Rezeptfälschungen stoppen nicht an Regeln, Prävention verpufft ohne Wahrnehmung, Führung gerät unter Druck, Rechtsklarheit droht an Fristen zu scheitern, Tabuthemen verlagern Versorgung, Impfquoten kippen still und Umweltgefahren wirken verzögert. Entscheidend wird nicht, was formell existiert, sondern was praktisch greift.
Was im Alltag der Apotheken selten sichtbar wird, zeigt sich in solchen Momenten mit aller Schärfe: Der Versuch, mit gefälschten Rezepten an verschreibungspflichtige Arzneimittel zu gelangen, ist kein abstraktes Risiko, sondern eine reale Konfrontation am Handverkaufstisch. In Unterfranken haben zwei junge Männer genau darauf gesetzt – und sind gescheitert.
Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft versuchten die 19 und 22 Jahre alten Verdächtigen am Montag in zwei Apotheken im unterfränkischen Bad Königshofen, Arzneimittel im Wert von mehreren Tausend Euro zu erlangen. Die Rezepte wirkten auf den ersten Blick plausibel, hielten einer genaueren Prüfung jedoch nicht stand. Mitarbeitende bemerkten Unstimmigkeiten, verweigerten die Abgabe und informierten die Polizei. Noch am selben Tag wurden beide Tatverdächtigen festgenommen und später wegen des Verdachts auf Betrug und Urkundenfälschung in Untersuchungshaft genommen.
Der Vorgang zeigt, wie sehr die Sicherheitsarchitektur im Apothekenalltag auf Aufmerksamkeit und Erfahrung angewiesen ist. Es war keine technische Barriere, kein externer Abgleich und kein automatisiertes Warnsystem, das den Betrug stoppte – sondern die geschulte Wahrnehmung des Personals. Genau dort liegt die erste und oft entscheidende Verteidigungslinie.
Dass es sich nicht um einen isolierten Einzelfall handelt, belegt ein nahezu zeitgleicher Vorfall in Brandenburg. In einer Apotheke in der Kleinstadt Wiesenburg legte ein Kunde am Montagmittag ein Rezept vor, das ebenfalls deutliche Fälschungsmerkmale aufwies. Auch hier reagierten die Mitarbeitenden korrekt und verständigten die Polizei. Der mutmaßliche Täter entfernte sich jedoch noch vor dem Eintreffen der Beamten. Das Rezept wurde sichergestellt, eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung aufgenommen. Eine Arzneimittelabgabe erfolgte nicht.
Beide Fälle machen deutlich, wie hoch der Druck auf die Abgabeprozesse ist. Rezeptfälschungen zielen nicht nur auf wirtschaftlichen Schaden, sondern bergen unmittelbare Haftungs- und Versorgungsrisiken. Jede unberechtigte Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente kann strafrechtliche, zivilrechtliche und berufsrechtliche Folgen nach sich ziehen – unabhängig davon, ob der Betrug erst später erkannt wird.
Hinzu kommt eine zweite Ebene, die oft unterschätzt wird: Die psychologische Komponente. Betrüger setzen gezielt auf Alltagssituationen mit Zeitdruck, Kundenandrang oder vermeintlicher Dringlichkeit. Genau hier entscheidet sich, ob Routinen tragen oder kippen. Dass in Bad Königshofen gleich zwei Apotheken aufmerksam reagierten, ist kein Zufall, sondern Ergebnis gelebter Sorgfalt im Betrieb.
Für die Strafverfolgungsbehörden sind solche Festnahmen ein klares Signal. Für Apothekenteams bleibt eine nüchterne Erkenntnis: Die Grenze zwischen ordnungsgemäßer Versorgung und strafbarer Handlung verläuft manchmal auf einem schmalen Grat – und sie wird im Zweifel nicht durch Technik, sondern durch Menschen gesichert.
Personalmangel und hohe Arbeitslast sind die sichtbaren Gründe, warum Apotheken sich plötzlich intensiver mit der Beurteilung des Personals befassen. Der tiefere Grund ist oft ein anderer: Wenn ein Team am Limit arbeitet, werden Schwächen in Prozessen, Kommunikation und Wertschätzung nicht kleiner, sondern lauter. Das ist nicht „weiches“ Führungsgerede, sondern eine Frage der Betriebssicherheit.
Beurteilung beginnt dabei nicht mit einer Skala, sondern mit einem Ziel: Was soll überhaupt erkennbar werden? Geht es um Stärken, die untergehen, weil der Alltag alles plattdrückt? Geht es um schwelende Konflikte, die sich in Nebenwegen, Krankmeldungen oder stiller Abwehr zeigen? Oder geht es um Reibungen im Ablauf – Übergaben, Zuständigkeiten, Prioritäten –, die in ruhigen Zeiten nur nerven, in knappen Zeiten aber gefährlich werden? Eine Beurteilung ist nur so gut wie die Fragestellung, die dahintersteht.
Und dann kommt die harte Führungsrealität: Der Betrieb ist keine neutrale Messkammer. Einzelgespräche oder Teamsitzungen wirken auf dem Papier naheliegend, liefern aber nicht automatisch „die Wahrheit“. Wer in Gegenwart anderer spricht, spricht anders. Manche Mitarbeitende vermeiden Kritik aus Loyalität, aus Angst, als schwierig zu gelten, oder weil sie nicht wissen, was nach dem Gespräch passiert. Andere nutzen den Raum, um Konflikte zu platzieren, die längst eine Vorgeschichte haben. Beides ist menschlich – und beides verzerrt.
Schriftliche Befragungen unter Wahrung der Anonymität versprechen mehr Offenheit, weil sie das soziale Risiko senken. Genau darin liegt ihr Wert. Aber auch hier gilt: Anonymität ist ein Versprechen, das in kleinen Teams schnell brüchig wird. Wenn Antworten sehr spezifisch werden, wenn Beispiele erkennbar auf einzelne Personen zielen oder wenn Schreibstil und Themenwahl Rückschlüsse zulassen, kippt die Schutzfunktion. Dann entsteht ein neues Problem: Misstrauen gegenüber dem Prozess selbst.
Die Gemengelage ist deshalb schwieriger, als sie in Managementratgebern klingt. In einer typischen Apotheke ohne Filialen – Inhaber, ein oder zwei approbierte Kräfte mit Leitungsfunktion, dazu PTA und PKA – überlagern sich Hierarchie und Nähe. Man arbeitet eng, man kennt sich, man ist abhängig voneinander. Ein Feedbackprozess ist damit nie nur ein Instrument, sondern immer auch ein Eingriff in die Beziehungsebene des Teams. Das muss man aushalten wollen, sonst richtet man mehr Schaden an als Nutzen.
Entscheidend ist außerdem, wer wen beurteilt. Wenn Mitarbeitende Vorgesetzte beurteilen, entsteht Fremdwahrnehmung nach oben: Führung, Kommunikation, Prioritäten, Fairness. Wenn Vorgesetzte Mitarbeitende beurteilen, entsteht Fremdwahrnehmung nach unten: Leistung, Verlässlichkeit, Zusammenarbeit. Und wenn Mitarbeitende sich untereinander beurteilen, wird es schnell heikel, weil Kollegialität und Konfliktlinien sichtbar werden. Das kann helfen – oder eskalieren, wenn die Regeln nicht klar sind.
An dieser Stelle liegt die eigentliche Führungsaufgabe: Beurteilung ist nicht das Einsammeln von Meinungen, sondern das Herstellen eines verlässlichen Rahmens. Ohne klare Spielregeln, ohne Schutz vor persönlichen Abrechnungen und ohne eine nachvollziehbare Weiterverarbeitung der Ergebnisse wird aus einem gut gemeinten Prozess eine Bühne. Dann wird nicht sichtbar, was im Betrieb wirklich los ist, sondern nur, wer sich traut, wer laut ist und wer sich wegduckt.
Die zweite Erzählschleife beginnt genau hier: Viele Apotheken setzen ein Instrument ein und wundern sich, dass danach nichts besser wird. Der Grund ist banal und hart zugleich: Erkenntnis ohne Konsequenz frisst Vertrauen. Wenn ein Team einmal erlebt, dass es offen spricht oder schreibt, und danach passiert entweder gar nichts oder es trifft die Falschen, ist der nächste Anlauf faktisch tot. Dann wird aus Personalbeurteilung ein Zynismusgenerator.
Wer das Thema ernsthaft angeht, muss deshalb von Anfang an mitdenken, was nach der Diagnose folgt: Welche Konflikte sind lösbar, welche sind strukturell? Welche Prozessschwächen lassen sich ändern, welche sind Folge von Personalknappheit? Und wie wird verhindert, dass „Wertschätzung“ nur als Wort auftaucht, während der Alltag weiterhin auf Verschleiß läuft? Führung in der Apotheke ist nicht romantisch. Sie ist der Versuch, unter Druck Ordnung zu halten.
3,1 Prozent in zwei Jahren. Mehr braucht es nicht, um eine ganze Erzählung zu kippen. Der neue Gesundheitsmonitor 2026 von Pharma Deutschland zeigt: Apotheken werden als niedrigschwellige Präventionsorte kaum genutzt – selbst bei einfachen Angeboten wie Blutdruckmessungen. Das Problem ist damit nicht zuerst die Fähigkeit, sondern die Wahrnehmung. Und Wahrnehmung entscheidet in der Versorgung schneller als jede politische Absicht.
Die Zahl wirkt auf den ersten Blick wie eine Fußnote. In Wahrheit ist sie ein Belastungstest. Denn Prävention in der Apotheke lebt davon, dass Menschen sie als naheliegend begreifen: spontan, ohne Termin, ohne Schwelle. Wenn das nicht passiert, wird jede Erweiterung des Leistungskatalogs zur Schaufensterpolitik. Dann gibt es Angebote – aber keinen Abruf. Und ohne Abruf gibt es keine Routine, keine Erwartung, keine Legitimation.
Civey hat für den Monitor rund 5.000 Menschen repräsentativ befragt. Der Referenzzeitraum ist nicht „letzte Woche“, sondern zwei Jahre. Das macht die Aussage härter: Es geht nicht um Zufall, sondern um Stabilität. Offenkundig ist die Apotheke für viele noch immer primär Abgabestelle, nicht Gesundheitskontaktpunkt. Diese Fixierung ist zäh, weil sie historisch gelernt ist: Man geht hin, wenn man etwas braucht. Prävention ist das Gegenteil davon – man geht hin, bevor man „etwas“ braucht.
Dabei existieren die Leistungen längst. Pharmazeutische Dienstleistungen zur Früherkennung sind im System angelegt, die operative Nähe ist da, die Präsenz im Wohnumfeld ebenso. Im Material wird zusätzlich darauf verwiesen, dass das Bundeskabinett im Dezember 2025 eine Apothekenreform beschlossen hat, die Möglichkeiten im Präventionsbereich noch erweitern soll. Nur: Erweiterung ohne Sichtbarkeit ist eine rein juristische Bewegung. Sie verändert das Verhalten nicht automatisch.
Hier beginnt die zweite Erzählschleife, die in der Debatte oft fehlt: Niedrige Nutzung ist nicht nur Kommunikationsdefizit. Sie ist auch ein Signal über Vertrauen, Gewohnheit und Prioritäten der Menschen. Wer Blutdruck misst, tut das häufig dort, wo er es „immer“ tut: in der Arztpraxis, zu Hause, gelegentlich in der Betriebsgesundheit. Apotheken konkurrieren dabei nicht nur mit Angeboten, sondern mit Routinen. Routinen sind träge, aber nicht zufällig. Sie folgen der Frage: Wo erwarte ich medizinische Autorität? Wo erwarte ich Beratung? Wo erwarte ich Ruhe?
Das führt zu einem unangenehmen Punkt, den man nicht mit Plakaten lösen kann: Prävention braucht eine klare Rollenansage. Wenn Apotheken als Präventionsort ernst genommen werden sollen, muss im Alltag sichtbar werden, was dort passiert, was es bringt und warum es dort gut aufgehoben ist. Sonst bleibt es beim paradoxen Zustand: Die Versorgung ist wohnortnah verfügbar, aber mental nicht erreichbar.
Und noch etwas steckt in der 3,1-Prozent-Zahl: Sie ist eine Warnung vor falschen Folgerechnungen. Wenn Politik und Kassen künftig stärker auf Prävention setzen und dafür Strukturen nutzen wollen, darf die Apotheke nicht nur als potenzieller Kanal gedacht werden, sondern als tatsächlich genutzter. Sonst entsteht die nächste Lücke: Erwartungen wachsen, Inanspruchnahme bleibt aus, und am Ende heißt es dann, das Instrument habe „nicht funktioniert“. Nicht das Instrument scheitert zuerst – sondern die Übersetzung in Verhalten.
Die nüchterne Diagnose lautet: Prävention in der Apotheke ist in weiten Teilen noch nicht im Bewusstsein verankert. Das ist nicht peinlich, es ist gefährlich – weil es zeigt, wie leicht Versorgungslogik und Alltagslogik auseinanderlaufen.
Das Bundessozialgericht hat am 13. November 2025 (Az. B 3 KR 4/24 R) eine Linie bestätigt, die für viele Apotheken mehr ist als eine juristische Feinheit. Es geht um Geld, um Abrechnungslogik – und um die Frage, ob ein Streit, der sich über Jahre gezogen hat, jetzt tatsächlich in eine saubere Ordnung kippt oder nur den nächsten Konflikt verschiebt.
Im Kern geht es um Rezepturarzneimittel und die Abrechnung von Rezepturabrüchen. Also um den Moment, in dem aus einer üblichen Abpackung eines Stoffes oder aus einer Packungsgröße eines Fertigarzneimittels nicht exakt „die Menge“ herausgeht, die ein Rezept vorsieht, sondern ein Rest bleibt. Diese Restlogik ist in der Versorgung Alltag. Abrechnungsstreit wird sie erst, wenn Kostenträger sie als Ansatzpunkt nutzen, um Beträge zurückzufordern oder Zahlungen zu kürzen.
Das BSG hat die Urteile der Vorinstanzen zugunsten der Apotheken bestätigt und damit die in der Arzneimittelpreisverordnung angelegte Mechanik bekräftigt: Nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AMPreisV ist bei Stoffen der Einkaufspreis der üblichen Abpackung maßgeblich, bei Fertigarzneimitteln der Einkaufspreis der erforderlichen Packungsgröße. Das klingt technisch, ist aber entscheidend. Denn damit wird nicht die „verbrauchte Teilmenge“ zur Abrechnungswährung gemacht, sondern die Packungs- und Abpackungsrealität, in der Rezepturen tatsächlich hergestellt werden.
Die unmittelbare Folge ist ein Stabilitätssignal für die Abrechnungspraxis. Es ist zugleich ein Klartext über die Grenze dessen, was Kassen aus einer Rezepturherstellung herausrechnen dürfen. Wenn das Recht auf der Seite der Packungslogik steht, ist der Versuch, die Abrechnung auf eine theoretische Teilmengenrechnung zu pressen, rechtlich schwächer aufgestellt – auch dann, wenn er in der Retaxpraxis gerne als „Plausibilität“ verkauft wird.
Damit ist der Konflikt allerdings nicht automatisch erledigt. Denn die zweite Ebene ist die Zeit. Im Material steht der entscheidende Warnhinweis: Apotheken sollten ihre Rückforderungsansprüche prüfen – wegen Verjährung. Genau dort entsteht ein Risiko, das in der Praxis oft unterschätzt wird, weil es ohne Drama kommt. Wer zu Unrecht belastet wurde, hat nicht unbegrenzt Zeit, sich Geld zurückzuholen. Eine richtige Rechtslage hilft nicht, wenn die Durchsetzung am Fristablauf scheitert.
Und hier liegt die eigentliche Härte: Verjährung ist kein fachlicher Fehler, sondern ein Organisationsfehler. Sie trifft nicht die, die „falsch abgerechnet“ haben, sondern die, die formal zu spät reagieren. Das ist kein moralisches Urteil, sondern ein Mechanismus. Er führt dazu, dass wirtschaftliche Schäden nicht aus einer Entscheidung entstehen, sondern aus Nicht-Entscheidung.
Die dritte Ebene ist die Systemwirkung. Rezepturen sind kein Randgeschäft, sondern Teil einer Versorgung, die Genauigkeit und Herstellungsrealität verbindet. Wenn Abrechnungsregeln so ausgelegt werden, dass sie die reale Herstellpraxis ignorieren, entsteht ein Widerspruch zwischen Anspruch und Alltag: Die Versorgung soll individuell sein, die Abrechnung soll aber so tun, als wäre sie industriell teilbar. Genau dieser Widerspruch ist ein Systembruch, weil er die operative Realität bestraft, statt sie abzubilden.
Die zweite Erzählschleife führt damit weg vom Urteil und hinein in die Konsequenz: Wer jetzt nicht prüft, welche Forderungen, Kürzungen oder Retaxationen in der Vergangenheit auf dieser Streitlogik beruhten, verliert unter Umständen Ansprüche schlicht durch Zeitablauf. Das ist eine Negativgrenze, die man nicht schönreden kann: Es ist nicht akzeptabel, dass rechtlich begründete Rückforderungen an Fristen scheitern, weil die Aufarbeitung im Tagesgeschäft untergeht. Hier wird aus Recht ein Stillrisiko.
Das Urteil ist also nicht nur Rückenwind. Es ist ein Stichtag für interne Klarheit: Welche Fälle hängen an dieser Logik, welche Beträge stehen im Raum, welche Fristen laufen – und wer trägt den Schaden, wenn sie ablaufen. Verantwortung liegt dann nicht in Karlsruhe, sondern im Betrieb.
Viele kennen das Kürzel, wenige die Mechanik. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – BfArM – ist eine jener Behörden, die im Alltag kaum auftreten und gerade deshalb den Rahmen setzen. Wenn es um Arzneimittelsicherheit, Zulassung, Risiken und Datendienste geht, entscheidet nicht der lauteste Akteur, sondern die Stelle, die Zuständigkeiten bündelt und Regeln in Verfahren gießt.
Historisch entstand das BfArM 1994, als das Bundesgesundheitsamt aufgelöst wurde und drei eigenständige Einrichtungen entstanden. Diese Herkunft ist nicht bloß Geschichte, sie erklärt eine Logik: Das Institut agiert als selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Es ist damit Teil des Staates, aber fachlich eigenständig genug, um nicht bloß politische Tageslinien abzuarbeiten. Das ist die Spannungszone, in der Arzneimittelregulierung heute arbeitet: unabhängig sein müssen, aber in ministerialen Rahmen eingebunden bleiben.
Die Aufgaben wirken breit, sind aber in einem Kern konzentriert: Sicherheit erhöhen. Im Material wird das als oberstes Ziel beschrieben. Daraus leiten sich klassische Funktionen ab – Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln, Unterstützung von Antragstellern und Anfragern durch Beratungsverfahren, Risikoerfassung und -bewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Das klingt nach Behördensprache, ist aber die Schaltstelle zwischen Markt und Patientenschutz. Was zugelassen wird, unter welchen Bedingungen, mit welchen Auflagen, entscheidet nicht nur über Produkte, sondern über Versorgungsspielräume.
Dazu kommen Bereiche, die im öffentlichen Bild oft fehlen, im System aber schwer wiegen: die Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs etwa. Hier geht es nicht um einzelne Fälle, sondern um Kontrolle von Stoffströmen, Missbrauchsrisiken und Nachverfolgbarkeit. Eine Versorgung, die Vertrauen beansprucht, muss dort kontrollfähig bleiben, wo der Missbrauch am teuersten ist.
Und dann ist da die wissenschaftliche Funktion: unabhängige Forschung als Ressortforschungseinrichtung des Bundes – im Material verankert über § 4 Abs. 3 des Gesetzes über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-NachfG). Das ist ein wichtiger Punkt, weil er die Behörde nicht nur als Vollzugsapparat, sondern als Wissensproduzent beschreibt. Forschung in einer Behörde ist kein akademischer Luxus, sondern ein Mittel, um Bewertungen, Warnungen und Regulierungsentscheidungen fachlich tragen zu können.
Die zweite Erzählschleife zeigt sich bei den Informationsdiensten und Registern. Hier wird die Behörde zur Infrastruktur, ohne dass es nach Infrastruktur aussieht. Das BfArM führt laut Material ein digitales Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (OGR), das bundesweite Samenspender-Register und das Deutsche Register Klinischer Studien (DRKS). Das sind nicht nur Datenbanken. Sie sind Vertrauenstechnologie: Wer spendet, wer studiert, wer nachverfolgt, wer informiert – all das hängt an der Frage, ob Register sauber geführt sind.
Bemerkenswert ist auch der Ausblick im Material: Ein Forschungsdatenzentrum, das die Nutzung bestimmter Abrechnungsdaten der gesetzlich Krankenversicherten nach der Datentransparenzverordnung ermöglichen soll, und ein Modellvorhaben Genomsequenzierung, bei dem das BfArM Datenflüsse koordinieren und kontrollieren wird, befinden sich im Aufbau. Hier verschiebt sich das Gewicht: von der Produktregulierung hin zur Daten- und Flusskontrolle. Das ist ein Regimewechsel, weil Sicherheit nicht mehr nur am Arzneimittel hängt, sondern am Umgang mit Versorgungsdaten.
Diese Entwicklung erzeugt einen Systembruch, der selten offen benannt wird: Je stärker Versorgung digitalisiert wird, desto mehr entscheidet nicht die einzelne Maßnahme, sondern die Ordnung der Datenwege. Wer Zugriff bekommt, wer prüfen darf, wer kontrolliert, wer anonymisiert, wer auswertet – das ist nicht Nebenkriegsschauplatz, sondern eine neue Ebene der Arzneimittelsicherheit. Sie ist unsichtbar, aber sie ist wirksam.
Auch die Größenordnung markiert, dass hier nicht nur „ein Amt“ arbeitet: Im Material ist von rund 1.350 Mitarbeitenden die Rede, verteilt auf Bonn und Köln. Das ist eine Behörde mit Breite, die genug Spezialdisziplinen bündelt, um komplexe Aufgaben zu tragen – Ärzte, Apotheker, Naturwissenschaftler, Ingenieure, Juristen, technische Assistenzen, Verwaltung.
Finanziell folgt das BfArM einer hoheitlichen Logik ohne Gewinnerzielungsabsicht; Einnahmen und Ausgaben sind im Bundeshaushaltsplan beschrieben, geprüft durch BMG und Bundesrechnungshof. Das ist wichtig, weil es den Druck anders verteilt: Nicht Umsatz, sondern Auftrag und Kontrolle. Genau daraus entsteht die stille Macht solcher Institutionen. Sie müssen nicht überzeugen – sie müssen korrekt sein.
Inkontinenz ist ein Versorgungsproblem, das sich als Schamproblem tarnt. Genau deshalb bleibt es in Zahlen sichtbar, aber im Alltag unsichtbar. Wenn ein Thema so stark tabuisiert ist, entscheidet nicht allein die medizinische Leitlinie, sondern die Frage, wohin Menschen überhaupt gehen, bevor sie sich „Patient“ nennen. In diesem Zwischenraum gewinnt die Apotheke ihre besondere Rolle.
Manuela Hoffmann-Lücke, Senior Vice President für die deutsche Organisation der PAUL HARTMANN AG, beschreibt in einem Interview eine Realität, die zugleich banal und verstörend ist: Nach einer Schätzung des Robert Koch-Instituts leiden in Deutschland rund 10 Millionen Menschen an Inkontinenz, Frauen häufiger als Männer. Doch weil das Thema schambesetzt ist, müsse man von einer großen Dunkelziffer ausgehen. Noch härter ist die Versorgungssequenz: Nur etwa jeder fünfte Betroffene sucht Hilfe beim Arzt. Die anderen versuchen, sich mit Taschentüchern oder einfachen Damenbinden zu behelfen.
Das ist nicht nur unzureichend, es ist auch ein klarer Systembruch zwischen Anspruch und Praxis. Anspruch: gezielte Diagnostik, passende Hilfsmittelversorgung, Beratung, Therapieversuche, Anpassung. Praxis: Improvisation, Rückzug, Vermeidung. Die Kollision ist konkret: Wer sich behelfen muss, wählt selten die beste Versorgung, sondern die unauffälligste. Das ist eine Negativgrenze im Alltag – und sie ist gesellschaftlich teuer, weil sie Folgeschäden begünstigt: Hautprobleme, Infektionen, Stürze durch nächtliche Wege, soziale Isolation, Belastung von Angehörigen. Das alles entsteht nicht erst im Krankenhaus, sondern oft im Stillen zu Hause.
In diesem Feld setzt HARTMANN einen deutlichen Satz: Die Apotheke sei die bestmögliche Anlaufstation für Inkontinenz-Patienten. Der Satz ist deshalb interessant, weil er nicht nur Marketing klingt, sondern eine Versorgungslücke benennt. Wenn die Mehrheit nicht zum Arzt geht, muss ein niedrigschwelliger Kontaktpunkt existieren, der Beratung ermöglicht, ohne dass der erste Schritt als „medizinische Beichte“ erlebt wird. Genau dort liegt die Funktion der Apotheken: Sie sind erreichbar, sie sind vertraut, sie sind im Alltag normalisiert.
Hoffmann-Lücke verweist zudem auf eine selbst initiierte Studie „Breaking the Silence: A European Report“, die dem Tabu eine Stimme geben soll. Der Kern ist weniger die Studie selbst als die Motivation dahinter: Wenn ein Thema im öffentlichen Raum kaum vorkommt, bleibt die Versorgung reaktiv und zufällig. Dann wird nicht geplant, sondern geduldet. Das ist eine stille Form von Unterversorgung.
Die zweite Erzählschleife führt zur Struktur: HARTMANN teilt den deutschen Markt in vier Divisionen – Wunden, Inkontinenz, Prävention, Desinfektion – und beschreibt Deutschland als größten Markt. Das ordnet das Thema in eine Industrie- und Versorgungslogik ein: Inkontinenz ist kein Randphänomen, sondern ein Massenmarkt, der ausgerechnet dort am meisten Reibung hat, wo er am häufigsten vorkommt – beim Zugang der Betroffenen.
Für Apotheken heißt das: Die Rolle ist nicht automatisch komfortabel. Wer erste Adresse sein soll, trägt auch die erste Verantwortung. Beratung bei Inkontinenz ist nicht die Ausgabe eines Produktes, sondern ein Gespräch über Lebensqualität, Diskretion, passende Größen und Saugstärken, Hautschutz, Wechselrhythmen, Geruchssicherheit, und häufig auch über den Punkt, wann ärztliche Abklärung nötig wird. Das Gespräch findet unter Bedingungen statt, die der Alltag setzt: Kundenverkehr, Zeitdruck, manchmal mangelnde Rückzugsmöglichkeiten. Hier kollidiert Anspruch mit Realität.
Und genau deshalb ist die Frage nach der Umgebung keine Nebensache. Wenn Inkontinenz-Patienten wirklich „anlaufen“ sollen, muss der Kontaktraum würdig sein. Es geht nicht um Luxus, sondern um Zumutbarkeit: Ein Tabuthema lässt sich nicht in einer Situation lösen, in der Betroffene das Gefühl haben, jeder höre mit. Wer die Apotheke als bestmögliche Anlaufstation beschreibt, beschreibt implizit auch eine Pflicht zur Diskretion, zur professionellen Sprache und zur strukturellen Möglichkeit, Beratung nicht nebenbei abzuwickeln.
Die Konsequenzebene ist klar: Wenn das System zulässt, dass vier von fünf Betroffenen nicht medizinisch begleitet werden, verlagert es Kosten und Schäden in die Zukunft – und es delegiert die erste Stabilisierung an den Alltag. Inkontinenz ist damit ein Beispiel dafür, wie Versorgung oft wirklich funktioniert: Nicht dort, wo sie geplant ist, sondern dort, wo Menschen sich trauen, überhaupt zu beginnen.
Der Status „masernfrei“ ist kein Etikett für die Vitrine, sondern ein fragiles Gleichgewicht. Großbritannien hat ihn verloren. Die Weltgesundheitsorganisation stuft das Land nicht mehr als masernfrei ein, nachdem sich die hoch ansteckende Viruskrankheit im Jahr 2024 erneut ausgebreitet hat. Der Grund liegt nicht in medizinischer Unkenntnis, sondern in einer schlichten Zahl: zu wenige Impfungen.
Von 2021 bis 2023 galten Masern im Vereinigten Königreich als eliminiert. Das bedeutete, dass es über einen längeren Zeitraum keine anhaltende lokale Übertragung gab. 2024 wurden dann 3.681 Masernfälle registriert. Für die WHO ist das mehr als ein Ausreißer. Es ist das Zeichen, dass die Schutzschwelle unterschritten wurde. Die empfohlene Impfquote von 95 Prozent, die für eine stabile Herdenimmunität nötig ist, wurde nicht erreicht.
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten überhaupt. Wer infiziert ist, steckt fast jeden ungeschützten Kontakt an. Die Symptome beginnen oft unspezifisch mit Fieber, Lichtempfindlichkeit und Schleimhautentzündungen, bevor der typische Hautausschlag folgt. Viele Erkrankungen heilen ohne bleibende Schäden, doch das ist nur die harmlose Seite der Statistik. Komplikationen wie Hirn-, Lungen- oder Mittelohrentzündungen können schwere Folgen haben und im Extremfall tödlich enden. Genau deshalb ist Masernschutz keine individuelle Komfortfrage, sondern eine kollektive Sicherheitsarchitektur.
Die WHO spricht von „anhaltenden Lücken in der Immunität“, die 2024 in mehreren Ländern zu einem Wiederaufleben von Masern und anderen impfpräventablen Erkrankungen geführt hätten. Diese Formulierung ist nüchtern, meint aber etwas Konkretes: Gruppen, Regionen oder Milieus, in denen Impfungen ausbleiben, reißen Löcher in den Schutzwall. Das Virus nutzt diese Löcher konsequent. Es braucht keinen landesweiten Zusammenbruch der Impfbereitschaft. Ein paar Prozentpunkte reichen.
Hier beginnt die zweite Erzählschleife. Der Verlust des Masernstatus ist kein plötzlicher Absturz, sondern das Ergebnis schleichender Gewöhnung. Wenn eine Krankheit selten wird, sinkt die gefühlte Bedrohung. Impfungen erscheinen weniger dringlich, Nebenwirkungen werden stärker gewichtet als Risiken, die man nicht mehr sieht. Dazu kommt Desinformation, die Zweifel sät und Unsicherheit verstärkt. Die WHO hat zuletzt wiederholt darauf hingewiesen, dass Impfskepsis im Netz eine zentrale Rolle spielt. Das ist kein Randphänomen, sondern ein Verstärker.
Der Blick nach Großbritannien ist deshalb kein Auslandsbericht, sondern ein Spiegel. Auch Deutschland gilt nicht als masernfrei. Die gemeldeten Fallzahlen schwanken stark, was zeigt, wie instabil die Lage ist. Solange die Impfquote unter der notwendigen Schwelle bleibt, ist Eliminierung jederzeit reversibel. Der Status ist kein Besitz, sondern ein Zustand auf Zeit.
Systemisch betrachtet ist das ein Bruch in der Logik moderner Prävention. Impfprogramme sind darauf ausgelegt, dass viele mitmachen, auch wenn sie persönlich keinen unmittelbaren Nutzen spüren. Wenn dieses stille Einverständnis erodiert, kollabiert der kollektive Schutz. Dann werden wieder Kinder krank, dann werden wieder Ausbrüche gemeldet, dann wird aus einer vermeidbaren Erkrankung erneut ein öffentliches Risiko.
Die Negativgrenze ist damit klar: Masern kehren nicht zurück, weil sie stärker geworden sind, sondern weil der Schutz schwächer wird. Das ist keine Frage neuer Medizin, sondern verlorener Selbstverständlichkeit.
Radon ist das perfekte Risiko für den deutschen Winter: unsichtbar, geruchlos, ohne akute Warnsymptome – und trotzdem mit einer klaren, langfristigen Konsequenz. Wenn es draußen kalt ist, wird weniger gelüftet. Genau dann kann die Radonkonzentration in Innenräumen deutlich steigen, warnt das Bundesamt für Strahlenschutz. Das ist keine akademische Randnotiz, sondern berührt die Alltagspraxis von Millionen Haushalten, besonders dort, wo Keller- oder Erdgeschossräume genutzt werden.
Die Mechanik ist unerquicklich simpel. In einem gut gelüfteten Raum im Sommer bleibt Radon meist niedriger, weil der Luftaustausch das Gas verdünnt. Im Winter dagegen reichen wenige Stunden, um nach einem Lüften wieder auf das alte Niveau zurückzukehren. Wer also „alle paar Tage mal“ ein Fenster kippt, erzeugt eher Beruhigung als Schutz. In ungünstigen Gebäuden kann die Konzentration in einem ungelüfteten Kellerraum im Winter um den Faktor fünf bis zehn höher liegen als in einem gut gelüfteten Raum im Sommer. Das ist ein Unterschied, der nicht mehr als Messrauschen abgetan werden kann.
Radon gilt nach Tabakrauch als wichtigste Ursache für Lungenkrebs. Das Schwere daran ist nicht die unmittelbare Beschwerde, sondern die Zeitverzögerung: Zwischen Belastung und Erkrankung können Jahrzehnte liegen. In dieser Lücke wächst ein Trugschluss: „Wenn ich nichts merke, ist nichts.“ Genau diese Logik macht das Risiko so langlebig.
Ein zweiter Verstärker kommt im Winter dazu: Heizwärme verändert den Druck im Gebäude. Wenn warme Luft im Haus aufsteigt, entsteht – spürbar oder nicht – ein Unterdruck, der radonhaltige Luft aus dem Untergrund stärker ins Gebäude saugt. Treppenhäuser, Aufzüge, Kamin- und Versorgungsschächte helfen dann nicht als Barriere, sondern als Transportweg. Das Problem sitzt nicht in der frischen Außenluft, sondern im Übergang zwischen Boden und Gebäude: Risse im Fundament, undichte Rohrdurchführungen, Kabelschächte, offene Poren in Wänden. Wer meint, die Gefahr sei „nur im Keller“, unterschätzt, wie schnell das Gas über Schächte und den Kamineffekt auch höhere Etagen erreicht.
Die Zahlen im Hintergrund sind grob, aber eindeutig. Je 100 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) steigt das relative Risiko – je nach Quelle – spürbar an. Die Weltgesundheitsorganisation nennt 100 Bq/m³ als Referenzwert, Deutschland hat einen Referenzwert von 300 Bq/m³ für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze festgelegt. Beides sind keine „Grenzen, unter denen alles gut ist“, sondern Markierungen, ab denen Schutz- und Minderungslogik relevant werden. Wer diese Werte nie misst, diskutiert im Blindflug.
Hier liegt die erste Negativgrenze: Es ist nicht akzeptabel, dass Menschen Kellerbüros, Hobbyräume oder Homeoffice-Arbeitsplätze dauerhaft nutzen, ohne jemals zu wissen, welche Konzentrationen dort herrschen. Der moderne Alltag – mehr Zeit in Innenräumen, mehr Arbeit zu Hause – verschiebt die Exposition, ohne dass die Risikowahrnehmung nachzieht. Das ist ein Bruch zwischen Lebensweise und Schutzkultur.
Die zweite Erzählschleife beginnt bei der typischen „Energiespar“-Erzählung. Gebäude wurden vielerorts besser gedämmt und dichter gemacht. Das spart Heizenergie, kann aber die Außenluftzufuhr weiter reduzieren – und damit Schadstoffe in Innenräumen stärker anreichern, Radon eingeschlossen. Das ist die unbequeme Kollision: Energiesparen kann Luftqualität verschlechtern, wenn Lüften und Abdichtung nicht sauber zusammengedacht werden. Wer nur die Hülle optimiert und den Luftaustausch ignoriert, verschiebt Risiken nach innen.
Dass Radon regional sehr unterschiedlich auftritt, macht die Sache nicht harmloser, sondern unberechenbarer. Karten geben Hinweise, aber sie ersetzen keine Messung im konkreten Gebäude. Man kann nicht vom Nachbarhaus auf die eigene Situation schließen, weil Boden, Risse, Durchführungen und Nutzungsverhalten von Haus zu Haus variieren. Genau deshalb rät das Bundesamt für Strahlenschutz dazu, gerade die kalte Jahreszeit für Messungen zu nutzen: Wenn die Werte im Winter niedrig sind, ist das ein starkes Indiz, dass sie im Sommer ebenfalls unkritisch bleiben.
Praktisch heißt das: Messen ist der nüchterne Anfang. Passive Messgeräte sind ein einfacher Weg; sie werden aufgestellt und später zur Auswertung eingeschickt. Wer viel Zeit im Homeoffice verbringt, sollte nicht nur Wohn- und Schlafzimmer betrachten, sondern auch den Arbeitsraum. Das ist kein Lifestyle-Tipp, sondern eine Expositionsfrage.
Wenn Messungen erhöhte Werte zeigen, beginnt die zweite Konsequenzebene: Lüften wirkt schnell, aber nicht dauerhaft, wenn das Haus weiter ansaugt. Deshalb wird es technisch: Kellertüren geschlossen halten, Durchführungen abdichten, Risse und Fugen in erdberührten Bereichen schließen. In Einzelfällen werden bauliche Maßnahmen wie eine Drainage unter der Bodenplatte oder spezielle Lüftungsanlagen empfohlen. Das ist die Zumutung, die man nicht wegmoderieren kann: Bei hohen Werten reicht „ein bisschen mehr lüften“ manchmal nicht, weil die Eintrittswege strukturell sind.
Und noch ein Punkt gehört zur Systemlogik: Radon ist nur einer von vielen Innenraumschadstoffen. Wer bei Radon sorgfältig ist, versteht schnell, dass Innenraumluft eine zusammengesetzte Belastung sein kann – aus Ausgasungen, Staub, Chemikalien, Verbrennungsrückständen. Das relativiert Radon nicht, es ordnet es ein: Gesundheitsschutz findet im Alltag oft dort statt, wo niemand hinsieht.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Der Bogen spannt sich vom Handverkaufstisch bis in den Keller, von der Rezeptprüfung bis zur Raumluft. Überall zeigt sich dieselbe Mechanik: Systeme sind vorhanden, doch ihre Wirkung hängt am menschlichen Handeln, an Aufmerksamkeit, an Routinen. Wo diese nachlassen, entstehen Lücken. Sie werden nicht sofort sichtbar, aber sie wirken – wirtschaftlich, gesundheitlich, rechtlich.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Versorgung entsteht dort, wo Regeln, Wissen und Alltag zusammenfinden. Bleibt diese Verbindung aus, trägt nicht das System, sondern der Zufall.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Im Mittelpunkt steht die Frage, wo Versorgung im Alltag tatsächlich stabilisiert oder unbemerkt unterminiert wird.
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