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  • 28.01.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Honorarstatik in NRW, Card-Link-Wechsel, Tariflogik im Team.
    28.01.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Honorarstatik in NRW, Card-Link-Wechsel, Tariflogik im Team.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie Vergütung, digitale Authentifizierung und Arbeitsverträge so geregelt werden, dass Übergänge ...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Honorarstatik in NRW, Card-Link-Wechsel, Tariflogik im Team.

 

Zwischen Bundesratsfahrplan, digitalem E-Rezept-Umbau und Lohnfragen rücken Regeln und Rückfalllinien in den Fokus.

Stand: Mittwoch, 28. Januar 2026, um 17:49 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

NRW versucht, die Honorarverhandlungen aus der ministeriellen Verwässerungszone zu ziehen und mit einem Versorgungszuschlag im SGB V eine Rückfalllinie einzubauen, die nicht per Verordnung weggerieben werden kann. Parallel verschiebt sich beim E-Rezept die Zugriffstechnik: Card Link läuft auf Auslauf, PoPP und Gesundheits-ID sollen den Übergang so gestalten, dass Versenderkunden nicht an Authentifizierungsbrüchen hängen bleiben. Im Personalalltag landet derweil die Tariferhöhung nicht als Schlagzeile, sondern als Vertragsfrage: dynamische Bezugnahme, Anrechnungsklauseln, Minijob-Grenze. Und unter der Oberfläche laufen zwei weitere Bewegungen: Medizin rückt bei CED von Schubverwaltung zu Mukosaheilung und Monitoringlast, während Studien zu Haferkur, multisensorischer Wahrnehmung und problematischem Binge-Watching zeigen, wie schnell Alltag, Biologie und Verhalten ineinandergreifen.

 

Honorarverhandlung im Bund, Versorgungszuschlag in NRW, Rückfalllinie im SGB V.

In Nordrhein-Westfalen wird die Honorardebatte nicht als Detailkorrektur gelesen, sondern als Frage der Statik. Das geplante Verfahren aus Berlin setzt auf eine dynamisierte Verhandlungslösung: Kassen und Apotheken sollen das Fixum regelmäßig aushandeln, das Ergebnis wandert anschließend in eine ministerielle Umsetzungsstrecke und wird am Ende über eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung wirksam. Genau an dieser Stelle setzt die NRW-Kritik an. Die Verhandlung ist sichtbar, doch die letzte Hand bleibt politisch – und damit entsteht das Risiko, dass das, was verhandelt wurde, in der Umsetzung „verwässert“ wird, weil jede zusätzliche Ausgabe in der gesetzlichen Krankenversicherung sofort zur haushalts- und beitragspolitischen Konfliktzone wird.

Der Vorschlag aus NRW dreht deshalb nicht an der Höhe, sondern an der Absicherung: Ein Versorgungszuschlag soll zusätzlich zum Preis nach Arzneimittelpreisverordnung pro verschreibungspflichtiger Packung abgerechnet werden, und zwar als eigenständige Vergütungskomponente, die nicht nur von einer ministeriellen Rechtsverordnung abhängig ist. Der Kern ist die Verlagerung in das Sozialgesetzbuch. Dort, so die Logik, entsteht eine härtere Rückfalllinie, weil eine SGB-Regel nicht im gleichen Maß durch Verwaltungspraxis oder nachgelagerte Verordnungsmechanik weichgezogen werden kann. Das Ziel ist nicht Symbolik, sondern ein Sicherungsseil: Wenn die Verhandlung scheitert, wenn sie stockt, wenn sie politisch entwertet wird, bleibt der Status quo als Ausgangspunkt stehen und wird nicht durch ein schlechtes Endergebnis ersetzt, das sich später nur schwer zurückdrehen lässt.

Damit wird die Honorararchitektur zu einer Governance-Frage. Auf der einen Seite steht das Interesse der Länder, Versorgung nicht nur als Marktleistung, sondern als Infrastruktur zu behandeln – gerade in Flächenlagen, in denen jede betriebliche Schwächung schnell zur Versorgungsfrage wird. Auf der anderen Seite steht das Interesse des Bundes, Ausgaben steuerbar zu halten und eine Preisbildung nicht allein der Selbstverwaltung zu überlassen, wenn die Wirkung am Ende in Beitragssätzen und Haushaltsdebatten landet. Beides kann man ernst nehmen, ohne die Konsequenz zu beschönigen: Wenn der Staat den Filter so baut, dass er als Dauerbremse funktioniert, wird Verhandlung zum Ritual. Dann wird nicht mehr um eine tragfähige Lösung gerungen, sondern um ein Ergebnis, das im Hinterkopf bereits als verhandelbarer Vorschlag für die nächste Kürzungsrunde gedacht wird.

Das Gegenargument ist deshalb nicht klein, sondern strukturell: Ministerielle Mitwirkung kann als Finanzverantwortung verstanden werden. Wer Milliardenwirkungen auslöst, muss damit rechnen, dass der Staat nicht nur zuschaut. Der Einwand trifft einen wunden Punkt, weil er plausibel klingt. Er kippt aber, sobald die Rückkopplung in den Betrieb sichtbar wird: Wenn verhandelte Wirklichkeit politisch jederzeit nachgebessert werden kann, verschiebt sich die Anpassung in die Substanz. Dann werden Löhne nicht mehr als Personalpolitik gestaltet, sondern als Restgröße. Öffnungszeiten werden nicht an Bedarf ausgerichtet, sondern an Personaldecke. Investitionen in Sicherheit, Qualität und Digitalisierung werden nicht aus Planung bezahlt, sondern aus dem, was nach dem nächsten Kostenanstieg noch übrig bleibt.

NRW versucht, diese Verschiebung abzufangen, indem der Zuschlag nicht als Anhängsel, sondern als eigene Spur gedacht wird. In der Beispielrechnung taucht das als bekannte Grundstruktur plus verhandelbarer Zusatz auf: pro Packung der prozentuale Lagerwertausgleich, das Fixum und der selbst zu vereinbarende Versorgungszuschlag. In dieser Konstruktion steckt ein Versuch, zwei Realitäten zu verbinden: Verhandlung soll möglich sein, aber sie soll nicht zur Einladung werden, das Ergebnis später politisch zu relativieren. Die offene Stelle liegt dort, wo Statik immer entscheidet: im Design. Wie wird verhandelt, wie wird gestritten, wie wird geschlichtet, welche Fristen gelten, welche Rückfalllinie greift wann, und wie passt das in die Systematik der Preisbildung, ohne neue Bruchstellen zu erzeugen.

Der Zeitplan macht aus diesen Fragen keine Theorie. Der Bundesrat befasst sich zeitnah mit dem Gesamtpaket, während die eigentliche Honorarverankerung in einer begleitenden Verordnung am Ende des Verfahrens abgesegnet werden muss. Genau deshalb wirkt der NRW-Vorschlag wie eine Vorwegnahme dessen, was sonst erst später sichtbar wird: Wenn die Umsetzungsschleuse erst ganz am Ende über die Wirksamkeit entscheidet, ist der Konflikt nicht gelöst, sondern nur verschoben. Und je länger er verschoben bleibt, desto mehr wird im Betrieb vorentschieden – leise, im Dienstplan, in der Fluktuation, in der Bereitschaft, noch einmal zu investieren, obwohl das Fundament wackelt.

 

Neuer Straftatbestand, Klinikalltag unter Druck, Schutzlücke trotz Signalwirkung.

Gewalt im Gesundheitswesen ist längst kein Randereignis mehr, das nur in Ausnahmefällen auf Stationen oder in Notaufnahmen einschlägt. Der Marburger Bund beschreibt einen Alltag, in dem Beschimpfungen, Beleidigungen und andere Formen verbaler Gewalt für einen spürbaren Teil der Beschäftigten wiederkehrend sind und körperliche Angriffe zwar seltener, aber dennoch real auftreten. In den Zahlen des MB-Monitors steckt kein Alarmismus, sondern eine nüchterne Bestandsaufnahme: Viele erleben eine Zunahme über Jahre, und genau dieser Langzeittrend ist das eigentliche Problem, weil er Normalisierung erzeugt. Was sich wiederholt, wird im Betrieb irgendwann nicht mehr als Ausnahme behandelt, sondern als mitlaufendes Risiko.

Der Referentenentwurf aus dem Justizressort setzt genau dort an, wo der Staat am klarsten sprechen kann: im Strafrecht. Höhere Strafen und ein stärkerer strafrechtlicher Schutz des Gemeinwesens sollen Übergriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte sowie medizinisches Personal härter sanktionieren. Das ist ein Signal in zwei Richtungen. Nach außen sagt es: Wer in der Versorgung angreift, greift nicht nur Einzelne an, sondern eine öffentliche Funktion. Nach innen sagt es: Der Gesetzgeber erkennt an, dass solche Übergriffe nicht als „bedauerliche Ausrutscher“ wegmoderiert werden dürfen. Der Marburger Bund begrüßt das, gerade weil Rechtssicherheit als Schutzfaktor wirkt: Wer betroffen ist, soll nicht zusätzlich mit dem Gefühl leben, dass das System den Vorfall zwar registriert, ihn aber im Ergebnis als hinzunehmenden Teil des Berufsalltags behandelt.

Doch genau hier beginnt die Kausalkette, die Strafrecht allein nicht schließen kann. Gewalt führt zu Angst, Angst zu Rückzug, Rückzug zu Personallücken, und Personallücken erhöhen wiederum die Konfliktintensität in ohnehin angespannten Situationen. Wenn in Notaufnahmen die Wartezeit länger wird und das Personal dünner, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Frust in Aggression kippt. Ein neuer Tatbestand kann das nicht verhindern, er kann höchstens im Nachgang eine schärfere Antwort ermöglichen. Deshalb formuliert der Marburger Bund eine zweite Forderung, die weniger spektakulär, aber entscheidender ist: Prävention, Schutz und konsequente Durchsetzung des Rechts müssen zusammen gedacht werden. Die eigentliche Bewährungsprobe liegt nicht im Gesetzblatt, sondern im Ermittlungs- und Gerichtsalltag, in der Geschwindigkeit der Verfahren, in der Beweisführung, in der Bereitschaft, Vorfälle wirklich konsequent zu verfolgen.

Damit wird die politische Frage zur Governance-Frage: Wer trägt Verantwortung dafür, dass aus einem strafrechtlichen Signal eine Alltagssicherheit wird. Kliniken und Träger können Sicherheitsstrukturen stärken, Hausrecht und Alarmwege schärfen, Personal schulen, Räume so organisieren, dass Eskalationsmomente seltener entstehen. Gleichzeitig darf das nicht als private Aufgabe einzelner Häuser behandelt werden, weil die Systemlast in der Fläche sonst ungleich verteilt wird: Einrichtungen mit knappem Budget und hoher Belastung hätten am wenigsten Spielraum, müssten aber am meisten aushalten. Auf der staatlichen Seite entscheidet sich Wirksamkeit an der Strafverfolgungspraxis: Wenn Anzeigen ins Leere laufen, wenn Verfahren Monate oder Jahre dauern, wenn der Eindruck entsteht, dass der neue Tatbestand zwar existiert, aber im Alltag selten greift, bleibt die Signalwirkung symbolisch und die Schutzlücke real.

Es gibt noch eine zweite, leise Folge, die in der Debatte oft zu spät sichtbar wird: die Wirkung auf Berufswahl und Berufstreue. Der Marburger Bund spricht von Motivationsverlust und Rückzug aus Versorgungsberufen. Das ist nicht nur ein individuelles Problem, sondern ein struktureller Verstärker. Wenn die Schwelle, in einen belasteten Bereich zu gehen, höher wird, steigt der Druck auf die, die bleiben. Dann wächst das Risiko weiterer Abwanderung, und aus einzelnen Vorfällen wird ein Kreislauf. Genau deshalb ist die Forderung nach einem Maßnahmenpaket mehr als eine Floskel. Sie ist der Versuch, die Kette vor dem nächsten Glied zu unterbrechen, nicht erst danach.

Offen bleibt, wie der neue Straftatbestand konkret abgegrenzt wird und wie er sich zu bestehenden Delikten verhält, damit er nicht nur eine Überschrift bleibt. Ebenso offen bleibt, ob die Praxis der Strafverfolgung schnell genug nachzieht, um den intendierten Schutz auch spürbar zu machen. Und offen bleibt, wie viel Prävention tatsächlich organisiert wird, bevor der nächste Vorfall wieder als Einzelfall erzählt wird, obwohl er längst Teil eines Musters ist.

 

Card Link läuft aus, PoPP rückt vor, Gesundheits-ID wird Zugangsnorm.

Card Link war nie als Dauerlösung gedacht, sondern als Brücke – und genau darin lag seine politische Sprengkraft. Eine Brücke ist nur dann beruhigend, wenn klar ist, wo sie endet. Im E-Rezept-System war dieses Ende zwar immer mitgedacht, aber nie wirklich „ruhig“ organisiert: zu viel Marktinteresse, zu viel Tempo, zu viel Streit über Sicherheitsbedenken und Zuständigkeiten. Jetzt nähert sich die Brückentechnologie ihrem Auslaufen, und mit PoPP steht ein neuer Authentifizierungsrahmen im Raum, der den Zugriff auf E-Rezepte und weitere Dienste der Telematik-Infrastruktur über einen Nachweis der Patient:innen-Präsenz neu ordnen soll.

Der Kern des Übergangs ist nicht nur Technik, sondern Verhalten. Card Link hat sich als Einlöseweg besonders für Versender in die Praxis geschoben, weil es den Zugang in der App-Welt niedrigschwelliger machte. Gleichzeitig hing das Verfahren an Prozessen, die aus der Versichertenstammdaten-Prüfung abgeleitet sind, und genau dort saßen die Sicherheitsdebatten. PoPP soll diese Logik schrittweise ablösen, parallel dazu soll die Gesundheits-ID den Zugangspfad so verschieben, dass die elektronische Identität zur Norm wird. Das klingt wie ein sauberer Fortschritt, ist aber in der Versorgung immer auch eine Frage der Kante: Wer kommt mit, wer fällt raus, wer muss helfen, wer bezahlt die Reibung.

Der Entwurf, der im Stakeholder-Fenster kommentiert werden kann, ist deshalb mehr als ein Papier. Er ist ein Signal, dass die Gematik die Nachfolge von Card Link nicht als bloße Abschaltung denkt, sondern als neue Architektur für Authentifizierung und Nachweise. Aus Sicht der Versender ist das existenziell, weil jeder Bruch im Zugang sofort in Abbruchraten sichtbar wird und weil die App-Nutzung nicht nur Komfort, sondern Marktkanal ist. Entsprechend wird betont, dass der Prozess „nahtlos“ und „kundenorientiert“ werden solle, etwa durch die Möglichkeit, Status der elektronischen Gesundheitskarte und Versicherungsnachweis in der App zu prüfen, ohne PIN und ohne zusätzliche SMS-Verifikation. Das ist eine klare Richtung: weniger Hürden, weniger Medienbrüche, weniger Friktion.

Genau dort sitzt aber die Governance-Frage. Wenn Zugänge leichter werden, muss die Verantwortung für Sicherheit, Missbrauchsresistenz und Compliance an anderer Stelle steigen. Ein Verfahren, das Reibung reduziert, verschiebt Prüfhandlungen, es eliminiert sie nicht. Und je weniger Nutzerinnen und Nutzer merken, dass sie gerade durch eine Identitäts- oder Präsenzlogik geführt werden, desto mehr hängt die Robustheit an Spezifikation, Implementierung, Auditierbarkeit und an der Art, wie Ausnahmen behandelt werden. Das ist die Stelle, an der ein „kundenorientierter“ Zugriff schnell politisch wird, weil jede Sicherheitslücke später nicht als technische Panne gelesen wird, sondern als Systemversagen, das Vertrauen in digitale Versorgung beschädigt.

Die Übergangslogik bleibt deshalb das eigentliche Risiko. Offiziell ist ein Parallelbetrieb vorgesehen, die Lizenz läuft noch eine ganze Weile, und dennoch entscheidet sich die Wirkung früher: Sobald die Gesundheits-ID als primärer Zugangspfad gedacht wird, entsteht ein sozialer Filter. Wer die ID hat, bewegt sich flüssiger. Wer sie nicht hat, braucht Alternativen, Hilfe oder Umwege. Jede Alternative erzeugt wieder Aufwand, und Aufwand landet in der Versorgung nie im luftleeren Raum, sondern in Hotlines, in Praxen, in Apotheken, bei Kassen, im privaten Umfeld. Das ist die stille Folgekostenkette, die bei der Einführung oft unterschätzt wird, weil sie nicht im Projektplan steht, sondern im Alltag.

Dass Card Link seinerzeit trotz Sicherheitsbedenken politisch durchgesetzt wurde, ist für diese Phase mehr als Historie. Es prägt Erwartung und Misstrauen: Wer einmal erlebt hat, dass Tempo über Bedenken gestellt wurde, schaut beim Nachfolger genauer hin, aber auch härter. Gleichzeitig zeigt die Geschichte, warum Versender früh drängten: Sie wollten einen digitalen Rx-Zugang, der nicht von der Verfügbarkeit oder Akzeptanz einer neuen Identitätslogik abhängt. Nun wird genau diese Identitätslogik zum Zielbild, und PoPP soll den Übergang abfedern. Das klingt wie eine Befriedung, ist aber auch ein Machtwechsel in Zeitlupe: weg vom Brückenverfahren, hin zu einer dauerhaft normierten Authentifizierung, die nicht mehr als Sonderweg gelesen werden kann.

Offen bleibt, wie final der Entwurf tatsächlich ist, wie die Sicherheits- und Compliance-Bewertung ausfällt, welche Details für Fernversorgung und Zugriffspfade verbindlich werden und wie die Kommunikation der zuständigen Stelle den Übergang begleitet. Offen bleibt vor allem, ob die Versorgung den Wechsel als Verbesserung erlebt oder als weitere Baustelle, die nur anders klingt. Entscheidend ist am Ende nicht, ob ein Modul elegant wirkt, sondern ob der Zugang verlässlich bleibt, wenn Menschen ihn brauchen, und ob die Reibung nicht an jene weitergereicht wird, die im System ohnehin schon die letzte Ausfallreserve sind.

 

Tariferhöhung gilt nicht überall, Vertragsklauseln entscheiden, Minijob-Grenze wirkt sofort.

Die Tariferhöhung zum Jahresbeginn klingt zunächst wie ein klarer Schnitt: plus drei Prozent, neue Tabellen, neues Monatsgehalt. In der Praxis ist es eher ein Filter, der aus einem allgemein klingenden Tarifereignis viele Einzelfälle macht. Ob eine Angestellte in der Apotheke tatsächlich mehr Geld bekommt, hängt nicht an der Nachricht, sondern am Vertrag. Und genau diese juristische Kleinmechanik ist der Grund, warum die Gewerkschaft jetzt öffentlich erklärt, wer Anspruch hat und wer trotz steigender Tabellenwerte leer ausgehen kann.

Der Bundesrahmentarifvertrag gilt nur dann zwingend, wenn Tarifbindung vorliegt oder wenn die Anwendung im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Diese scheinbar trockene Voraussetzung entscheidet darüber, ob die Tariferhöhung automatisch in die Lohnabrechnung fällt oder ob sie am Ende nur eine Orientierungszahl bleibt. Viele Arbeitsverträge arbeiten mit Bezugnahmeklauseln, die mehrdeutig wirken können: mal dynamisch, mal statisch, manchmal bewusst offen gelassen. Wer etwa „nach dem jeweils gültigen Gehaltstarif“ vergütet wird, hängt am Tarif, und der Tarif zieht das Gehalt nach oben. Wer hingegen einen festen Betrag im Vertrag stehen hat, hat nicht automatisch einen Anpassungsanspruch, selbst wenn er oder sie im Betrieb faktisch „tarifnah“ bezahlt wird.

Besonders heikel wird es bei übertariflicher Bezahlung. Viele Apotheken zahlen bewusst über Tarif, um Beschäftigte zu halten oder zu gewinnen. Doch auch hier ist die Frage nicht, ob übertariflich bezahlt wird, sondern wie es vertraglich gebaut ist. Eine Formulierung, die den Tarif als Basis nimmt und einen prozentualen Zuschlag darauf setzt, erzeugt eine dynamische Logik: Steigt der Tarif, steigt die Basis, und damit steigt auch der Zuschlag. Eine Formulierung, die zwar den Tarif erwähnt, aber im Ergebnis einen fixen Betrag festschreibt, kann dagegen dazu führen, dass die Tariferhöhung nicht durchschlägt. Und dann kommt die zweite Kante: Anrechnungsklauseln. Viele Formularverträge enthalten den Passus, dass Tariferhöhungen auf übertarifliche Bestandteile angerechnet werden können. Das ist rechtlich nicht automatisch unzulässig, aber es verschiebt die Erwartung: Beschäftigte hören „Tarif steigt“, erleben aber „Netto bleibt“. Der Konflikt entsteht nicht, weil eine Seite böse ist, sondern weil Vertragsmechanik und Kommunikation auseinanderlaufen.

Die regionale Tariflandschaft verstärkt diese Unschärfe. Deutschland hat nicht nur einen Tarifraum. Neben dem Bundesrahmen existieren regionale Verträge, die zu anderen Zeitpunkten angepasst werden oder eigene Gehaltstarife haben. Wer in Nordrhein unter dem dortigen Rahmentarifvertrag arbeitet, bewegt sich in einer anderen Taktung als Beschäftigte im Bundesrahmen, und in Sachsen gibt es ebenfalls einen eigenen Anpassungs- und Verhandlungsrhythmus. Das bedeutet: Zwei Apotheken können am selben Tag dieselbe Schlagzeile lesen und dennoch völlig unterschiedliche Lohnwirkungen haben. Für Beschäftigte wirkt das wie Ungleichbehandlung, für Betriebe wie ein Flickenteppich, in dem Personalbindung über Vergleichbarkeit erschwert wird.

Am schärfsten trifft die Erhöhung jedoch die Gruppe, die im Alltag oft als Flexibilitätsreserve genutzt wird: Minijobber. Wenn der tarifliche Stundenlohn steigt und die monatliche Verdienstgrenze zugleich zu beachten ist, entsteht ein sofortiges Rechenproblem. Wer bislang mit einer bestimmten Stundenzahl unter der Grenze lag, kann durch die Tariferhöhung plötzlich darüber rutschen. Dann gibt es faktisch nur drei Wege: Stunden reduzieren, Status wechseln oder die Vergütung außerhalb der bisherigen Logik neu ordnen. Jeder dieser Wege hat Folgen. Stundenreduzierung reduziert die betriebliche Reserve, Statuswechsel verändert Abgaben- und Verwaltungsaufwand, Neuordnung erzeugt Diskussionen, die in angespannten Teams oft genau dann kommen, wenn ohnehin viel gleichzeitig läuft.

Hier liegt die Systemlast nicht im Tarif, sondern in der Umsetzung. Es ist ein Unterschied, ob eine Erhöhung als Anerkennung erlebt wird oder als Anlass, an Stunden zu drehen. Und es ist ein Unterschied, ob der Betrieb das transparent erklärt oder ob Beschäftigte die Veränderung erst auf der Abrechnung spüren. In Apotheken, die ohnehin mit Personalengpässen, digitaler Umstellung und erhöhter Beratungsdichte leben, kann eine schlecht kommunizierte Tarifmechanik wie ein zusätzlicher Riss wirken. Nicht weil es um Gier geht, sondern weil Planbarkeit fehlt.

Offen bleibt deshalb weniger die Höhe der Erhöhung als die Frage, wie viele Verträge in der Realität sauber dynamisch gebaut sind und wie häufig Anrechnungsklauseln zu Erwartungsbrüchen führen. Offen bleibt auch, wie Betriebe Minijob-Stundenanpassungen organisieren, ohne die Versorgungsspitzen zu entblößen. Und offen bleibt, ob die Tarifkommunikation in den nächsten Verhandlungsrunden stärker an den Alltag andockt, statt nur Tabellen zu liefern. Denn am Ende entscheidet nicht der Tarif als Dokument, sondern die Art, wie er im Betrieb als Realität ankommt.

 

Fünf-Sinne-Mythos wankt, Wahrnehmung wird multisensorisch, Forschung zählt bis zu dreiunddreißig Sinne.

Die Idee von den fünf Sinnen sitzt tief, weil sie so sauber klingt. Riechen, schmecken, sehen, fühlen, hören – und fertig ist der Mensch. Nur passt diese Ordnung immer schlechter zu dem, was im Alltag längst sichtbar ist: Wahrnehmung arbeitet selten in Reinform. Sie ist ein Mischpult. Wer einmal versucht hat, mit verstopfter Nase zu essen, merkt schnell, dass „Geschmack“ kein einzelner Kanal ist, sondern ein Verbund aus Mund, Geruch, Textur, Temperatur, sogar Erwartung. Das Alte wirkt wie eine Schublade, die man noch benutzen kann, aber die nicht mehr alles fasst.

Forschende beschreiben genau diese Crossmodalität als Normalzustand. Nicht nur, weil mehrere Sinnesreize gleichzeitig eintreffen, sondern weil sie sich gegenseitig formen. Ein Eindruck verändert den anderen, manchmal unbemerkt. Das berühmte Beispiel aus der Luftfahrt ist deshalb mehr als eine Anekdote: Lärm im Flugzeug kann die Intensität von süß, salzig und sauer dämpfen, während Umami weniger betroffen ist. Der Griff zum Tomatensaft wird dann nicht zur Marotte, sondern zur Illustration, wie sehr Kontext die Zunge „mitsteuert“. Es ist keine Romantik der Sinne, sondern ein Hinweis darauf, dass Wahrnehmung immer auch ein System ist, das Reize gewichtet und übersetzt.

Wenn nun aus Oxford und anderen Arbeitsrichtungen Zahlen wie zweiundzwanzig bis dreiunddreißig Sinne genannt werden, ist das nicht einfach eine Lust an großen Ziffern, sondern ein Versuch, Funktionen sichtbar zu machen, die in der Fünferordnung verschwinden. Propriozeption ist so eine Funktion: das Spüren, wo Arm und Bein sind, ohne hinzusehen. Sie ist so selbstverständlich, dass man sie erst bemerkt, wenn sie gestört ist. Der Gleichgewichtssinn ist ein anderes Beispiel, weil er nicht „ein Organ, ein Sinn“ ist, sondern ein Zusammenspiel – Innenohr, Sehen, Körpergefühl, Korrektursignale. Und dann gibt es Interozeption, diese stille Innenwahrnehmung, die Hunger, Herzklopfen oder Anspannung nicht erst als Gedanken liefert, sondern als körperliche Meldung, die sich vor die Sprache schiebt.

Die entscheidende Frage lautet damit nicht: Wie viele Sinne sind es wirklich. Die Frage lautet: Was zählt als Sinn, und wo beginnt schon ein Teilprozess. Der Begriff kann zu weit werden, bis er alles meint, und dann ist nichts mehr erklärt. Gleichzeitig kann er zu eng bleiben und so tun, als sei Wahrnehmung eine Reihe sauber getrennter Leitungen. In der Forschung prallen diese beiden Risiken aufeinander. Der Vorteil der „vielen Sinne“-Perspektive liegt darin, dass sie Funktionen ernst nimmt, die früher als Randnotiz galten. Der Nachteil liegt darin, dass die Abgrenzung strittig bleibt und Begriffe schnell mehr markieren als messen.

In der Versorgung wirkt das zunächst fern, aber es berührt eine alltägliche Schnittstelle: Menschen beschreiben Beschwerden und Empfindungen selten präzise, weil ihre Wahrnehmung selbst schon ein Gemisch ist. „Mir ist komisch“, „das schmeckt anders“, „ich fühle mich neben mir“ – solche Sätze sind nicht immer Unschärfe aus Unwillen, sondern aus Mechanik. Der Körper liefert Signale, die nicht in einzelne Schubladen fallen. Wer Beratung, Aufklärung und Verständigung ernst nimmt, muss deshalb nicht Philosophie studieren, aber die Mischform akzeptieren: Wahrnehmung ist nicht nur Input, sie ist Verarbeitung. Und Verarbeitung ist anfällig für Kontext, Stress, Geräuschkulissen, Erwartung, Müdigkeit.

Offen bleibt, wie sich ein Konsens darüber herstellen lässt, was als eigenständiger Sinn gelten soll und was als Kombination bekannter Systeme beschrieben werden muss. Offen bleibt auch, wie Studien „Sinn“ operationalisieren, ohne ihn zu einer bloßen Kategorie zu machen. Sicher ist nur: Die Fünferformel ist als kulturelle Ordnung stark, als wissenschaftliche Beschreibung aber längst zu klein.

 

Mukosaheilung wird Maßstab, Living Guidelines treiben Tempo, Monitoringlast wächst.

Bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen verschiebt sich der Anspruch leise, aber radikal. Lange war das Ziel, Schübe zu bremsen, Symptome zu dämpfen, Zeit zu gewinnen. Jetzt rückt etwas in den Vordergrund, das sich weniger nach Alltag anhört und doch genau dort ankommt: Mukosaheilung. Gemeint ist nicht nur, dass es besser geht, sondern dass die entzündete Schleimhaut als Gewebe wieder in einen Zustand kommt, der Spätfolgen unwahrscheinlicher macht. Damit ändert sich die Messlatte. Wer Heilung als Zielwort in einen chronischen Verlauf setzt, lädt nicht zur Illusion ein, sondern zur Präzision: Therapie wird zum Plan, nicht zum Reagieren.

Diese Verschiebung ist möglich geworden, weil das Instrumentarium breiter und schärfer geworden ist. Die Basis bleibt in milden Verläufen greifbar, aber sie ist nicht mehr das Ende der Fahnenstange. 5-Aminosalicylsäure und Glucocorticoide stehen weiterhin als bekannte Pfeiler, mit all ihren Grenzen. Steroide wirken eindrucksvoll, dürfen aber nicht zur Dauerlösung werden, und genau diese Grenze ist in der Praxis ein ständiger Balanceakt: Wirksamkeit heute gegen Folgelast morgen. Gleichzeitig bleibt die Evidenzlage nicht immer so eindeutig, wie man es in einer Stufentherapie gern hätte. Das ist der Punkt, an dem die Leitlinien nicht mehr wie ein starres Schema auftreten, sondern als Living-Ansatz, der jährlich nachzieht und damit offenlegt, wie beweglich das Feld geworden ist.

Die neueren Klassen verschieben nicht nur das „Was“, sondern das „Wie“. Zytokinblockade, sei es gegen TNF-α oder gegen Achsen wie IL-12/IL-23, hat die Behandlung seit Jahren verändert, aber sie hat auch neue Routinen erzeugt: Infektionsrisiken, Impfstatus, Laborkontrollen, Abwägungen bei Komorbiditäten. Mit den JAK-Inhibitoren kommt zusätzlich eine Form von Geschwindigkeit ins Spiel, die viele Betroffene schätzen, weil oral, weil rascher Effekt, weil weniger prozeduraler Aufwand. Gleichzeitig tragen sie ein Nebenwirkungsprofil, das nicht nebenbei verwaltet werden kann. Herpes Zoster als Klasseneffekt, kardiovaskuläre Risiken, die Vorsicht bei älteren Menschen oder bei Risikoprofilen erzwingen, und die Notwendigkeit, Monitoring nicht als Formalie zu behandeln, sondern als Sicherheitsnetz.

Parallel dazu laufen Mechaniken, die weniger nach „Wirkstoff“ klingen, aber therapeutisch genauso konsequent sind. Vedolizumab steht beispielhaft für den Versuch, Entzündung über eine gezielte Migrationsteuerung zu beeinflussen, darmselektiver, systemisch oft besser verträglich, aber mit der praktischen Frage, wie schnell ein Patient wirklich anspricht und wie man in der Zwischenzeit stabilisiert. S1P-Modulatoren wiederum öffnen den Bereich der Immunzellsteuerung über Rezeptorwege, oral wirksam, attraktiv in der Handhabung, aber mit klaren Kontraindikationen und mit Überwachungslast, die man nicht kleinreden kann. Schwangerschaft ist hier nicht Randnotiz, und kardiologische Vorsicht ist nicht theoretisch, wenn eine Rezeptorfamilie am Reizleitungssystem mitspielt.

Unter dieser Arzneimittelschicht liegt eine zweite Ebene, die den Wandel plausibel macht: CED sind keine Alterserkrankungen, viele Betroffene sind bei Diagnosestellung im jungen Erwachsenenalter, die Erkrankung läuft durch Ausbildung, Familienplanung, Beruf, Krisenjahre. Das ist der Grund, warum Lebensqualität nicht als weiches Ziel gelten kann, sondern als harte Variable. Extraintestinale Manifestationen – Gelenke, Auge, Haut, Leber-Galle – zeigen, dass die Erkrankung nicht nur im Darm „wohnt“. Wer nur Symptome im Bauch zählt, verpasst die Systemwirkung. Und wer Systemwirkung anerkennt, erkennt auch die Last der Therapie: Nicht nur Nebenwirkungen, sondern organisatorische Nebenfolgen, Termine, Kontrollen, Entscheidungsmüdigkeit.

Die Pipeline macht die Sache nicht einfacher, sondern dichter. TL1A-Ansätze, microRNA-Mechaniken, selektive JAK-Kandidaten, orale Integrin-Inhibitoren, dazu Mikrobiota-Strategien, die zwischen Hoffnung und Evidenz pendeln. Es gibt in diesem Feld viele Versprechen, aber die entscheidende Veränderung liegt woanders: Die Therapie wird immer stärker individualisiert, weil Leitlinien zwar Möglichkeiten öffnen, aber oft keine Rangfolge vorgeben, wenn Head-to-head-Evidenz fehlt oder nicht eindeutig ist. Dann wird Auswahl zur Verantwortungskette. Und Verantwortung endet nicht bei der Verordnung, sondern im Alltag der Überwachung, der Kommunikation, der Adhärenz, der rechtzeitigen Umsteuerung.

Offen bleibt, wie schnell die Praxis diese Dynamik organisatorisch tragen kann. Mehr Auswahl heißt nicht automatisch bessere Versorgung, wenn Monitoringkapazität, Terminzugang und Koordination nicht mitwachsen. Offen bleibt auch, wie man Individualisierung so gestaltet, dass sie nicht zur Ungleichheit wird, weil der informierte, gut angebundene Patient anders profitiert als jemand, der im System nur schwer Anschluss findet. Und offen bleibt die nüchterne Frage, ob das neue Therapieziel Mukosaheilung im Alltag so stabil verfolgt werden kann, dass es nicht nur als Leitlinienwort wirkt, sondern als verlässliche, überprüfbare Behandlungslinie.

 

Haferkur in zwei Tagen, LDL sinkt messbar, Mikrobiom rückt als Hebel vor.

Zwei Tage sind im Ernährungsalltag eigentlich nichts. Genau deshalb wirkt das Studienergebnis so reizvoll: Eine kurze, intensive Haferkur kann bei Menschen mit metabolischem Syndrom Werte bewegen, die sonst oft erst nach Wochen sichtbar werden. Der Clou liegt nicht im romantischen Bild vom „gesunden Getreide“, sondern in der Kombination aus hoher Dosis und harter Umstellung. Wer zwei Tage lang konsequent nur Haferflocken isst, verändert nicht nur die Kalorienbilanz, sondern auch den Takt im Darm.

In der kontrollierten Untersuchung wurde das Prinzip radikal umgesetzt: drei Mahlzeiten täglich, Haferflocken in Wasser aufgekocht, nur kleine Ergänzungen mit Obst oder Gemüse. Die Teilnehmenden nahmen dabei deutlich weniger Energie auf als gewöhnlich. Das allein könnte schon Effekte erklären, doch der Unterschied zur Vergleichsgruppe deutet darauf hin, dass es mehr ist als bloßes „weniger essen“. In der Hafergruppe sank der LDL-Wert spürbar, das Körpergewicht ging im Schnitt nach unten, auch der Blutdruck bewegte sich. Und das Bemerkenswerte: Einige Effekte waren tendenziell noch Wochen später nachweisbar.

Die mechanische Spur führt ins Mikrobiom. Durch den Hafer stieg die Zahl bestimmter Darmbakterien, zugleich wurden Stoffwechselprodukte beschrieben, die plausibel mit dem Cholesterinstoffwechsel zusammenhängen könnten. Genannt wird etwa Ferulasäure, eine phenolische Verbindung aus dem Abbau des Hafers, für die es aus Tiermodellen Hinweise auf günstige Effekte gibt. Eine zweite Spur ist fast noch interessanter, weil sie die Umkehrseite zeigt: Andere Mikroorganismen „entsorgen“ Histidin, eine Aminosäure, aus der der Körper Moleküle bilden kann, die im Verdacht stehen, Insulinresistenz zu fördern. Das ist kein Beweis für Kausalität, aber es ist ein plausibler Pfad, der erklärt, warum eine kurze Intervention nicht nur die Waage, sondern auch Stoffwechselparameter berühren kann.

Gleichzeitig mahnt genau diese Plausibilität zur Nüchternheit. Die Studie ist klein, die Ausgangslage spezifisch, und eine intensive Kur ist nicht dasselbe wie eine dauerhafte Ernährungsumstellung. Das Ergebnis sagt nicht: Hafer ersetzt Medikamente. Es sagt eher: Unter hohen Dosen und klarer Kalorienreduktion kann Hafer wie ein Verstärker wirken, möglicherweise über das Mikrobiom und dessen Stoffwechselprodukte. Es ist ein Unterschied, ob jemand über Wochen etwas Hafer „dazu“ isst, oder ob der Hafer für kurze Zeit zur Hauptstruktur der Ernährung wird. In diesem Kontrast steckt die Beobachtung, dass eine längere, mildere Haferzufuhr ohne weitere Einschränkung deutlich geringere Effekte brachte.

Für die Versorgung taucht damit eine typische Frage auf, die in vielen Präventionsansätzen steckt: Wie übersetzt man ein starkes Studienprotokoll in einen Alltag, der nicht aus Laborbedingungen besteht. Zwei Tage sind kurz, aber sie sind auch hart, und nicht jede Person verträgt oder schafft so eine monotone Intervention. Außerdem bleibt offen, wie oft eine solche Kur sinnvoll wäre, ob regelmäßige Wiederholungen wirklich langfristig schützen, und welche Gruppen davon profitieren, ohne dass Nebenwirkungen oder Fehlanwendungen entstehen. Der Gedanke ist attraktiv, weil er niedrigschwellig klingt. Die eigentliche Arbeit beginnt aber dort, wo aus einem Effekt eine sichere, erklärbare und verantwortbare Routine werden müsste.

 

Einsamkeit als Treiber, Serien als Flucht, Suchtmuster ohne klare Richtung.

Serienmarathons wirken harmlos, weil sie in ein vertrautes Ritual passen: Feierabend, Sofa, nächste Folge. Der kritische Punkt beginnt dort, wo nicht mehr die Geschichte führt, sondern die Funktion. Genau das legt eine Studie nahe, die einen deutlichen Zusammenhang zwischen Einsamkeit und suchtähnlichem Binge-Watching findet. Es geht nicht um Vielschauen als Hobby, sondern um ein Muster, das sich wie ein Ersatzmechanismus verhält: Serien werden zur Emotionsarbeit, wenn Nähe fehlt oder der Tag innerlich ausfranst.

Die beschriebene Mechanik ist dabei erstaunlich konsistent: Wer sich einsam fühlt, nutzt das Schauen eher, um negative Gefühle zu dämpfen und gleichzeitig positive zu erzwingen. Das ist ein Doppelhebel. Die Serie wird zum Ort, an dem Stimmung nicht nur entsteht, sondern hergestellt werden soll. Das erklärt auch, warum problematisches Binge-Watching sich von „einfach viel gucken“ unterscheidet. Es ist nicht die Zeit allein, sondern der innere Auftrag, den das Verhalten erfüllt. Wenn das Wegschauen zur Methode wird, wird der Bildschirm nicht nur zum Inhalt, sondern zur Regel, wie der Abend überhaupt überstanden wird.

Trotzdem bleibt die wichtigste Frage offen, und sie ist unangenehm, weil sie keine saubere Richtung erlaubt: Macht Einsamkeit den Serienkonsum problematisch, oder macht problematischer Serienkonsum einsamer. Wahrscheinlich können beide Bewegungen gleichzeitig laufen, nur in unterschiedlichen Gewichten. Wer sich einsam fühlt, sucht leichter nach einem zuverlässigen Stimmungsanker. Wer sich in einen Konsumrhythmus verliert, verliert Zeitfenster für echte soziale Kontakte, was Einsamkeit wiederum verstärken kann. Genau hier entstehen die Missverständnisse in der Debatte: Es ist verlockend, eine einfache Ursache zu behaupten. Die Realität ist eher eine Schleife.

Auch die Einordnung zeigt, warum diese Schleife ernst zu nehmen ist. Problematisches Binge-Watching wird über Skalen beschrieben, die nicht nur Stunden zählen, sondern Merkmale wie Kontrollverlust, Entzugseffekte und negative Folgen im Alltag. Damit rückt das Phänomen in die Nähe anderer Verhaltensabhängigkeiten. Gleichzeitig ist Vorsicht nötig, weil das Etikett „Sucht“ schnell moralisch gelesen wird. Viele Menschen schauen viel, ohne dass es schadet. Das Risiko liegt in der Grenzzone, in der Serienkonsum nicht mehr Erholung ist, sondern Selbstmedikation für Gefühle, die anders keinen Platz finden.

Im Hintergrund steht eine größere Verschiebung: Unterhaltung ist nicht mehr nur Unterhaltung, sie ist ein jederzeit verfügbarer Stimmungsdienst. Streaming-Plattformen machen es leicht, den Übergang nicht zu merken. Keine Werbung, kein Warten, kein sozialer Stopp, der sagt: Jetzt ist Schluss. In dieser Umgebung gewinnt das Motiv an Bedeutung, nicht die Technik. Wer aus Genuss schaut, steigt anders aus als jemand, der schaut, um nicht nachdenken oder nicht fühlen zu müssen. Und genau deshalb wird Einsamkeit als Risikofaktor plausibel, ohne dass damit automatisch gesagt wäre, dass Einsamkeit der alleinige Auslöser ist.

Die offene Stelle liegt nicht nur bei der Kausalität, sondern auch bei der Übertragbarkeit. Kultur, Plattformen, soziale Normen, Lebenslagen: All das verändert, wie Einsamkeit erlebt und wie Konsum als Bewältigung eingesetzt wird. Dazu kommt, dass Serien nur ein Format sind. Andere digitale Angebote können noch stärkere Reiz- und Belohnungsschleifen erzeugen. Wer das Problem allein am Serienkonsum festmacht, verpasst die eigentliche Frage: Welche psychologische Funktion erfüllt die Bildschirmzeit, und welche Alternativen stehen realistisch zur Verfügung, wenn jemand sich einsam fühlt.

Am Ende bleibt ein nüchterner Kern: Problematischer Serienkonsum kann ein Symptom sein, keine Marotte. Er kann anzeigen, dass soziale Versorgung fehlt, nicht nur medizinische. Und er kann zeigen, wie schnell ein Verhalten, das als harmlose Freizeitbeschäftigung gilt, in eine Strategie kippt, die kurzfristig entlastet und langfristig verengt. Stoffende erreicht

 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Man kann ein Honorar wie eine Zahl behandeln und eine Technologie wie ein Update, doch beides ist in Wahrheit ein Ordnungsversprechen. Wenn NRW die Rückfalllinie ins Gesetz ziehen will, wird daraus eine Frage nach Zuständigkeit und Belastbarkeit. Wenn Card Link ausläuft, wird aus Komfort plötzlich Risiko, weil Identität und Zugang über Jahre hinweg zur stillen Voraussetzung der Versorgung geworden sind. Und wenn Löhne steigen, aber Verträge anders geschrieben sind, kippt Anerkennung in Erklärungsbedarf. Überall derselbe Test: Hält die Kette, wenn Interessen drücken, wenn Technik wechselt, wenn Personal knapp bleibt?

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Die entscheidende Linie verläuft nicht zwischen Politik, Technik und Alltag, sondern zwischen Regeln, die tragen, und Regeln, die nur so aussehen. Sobald Rückfalllinien fehlen, entsteht Spielraum, und dieser Spielraum wird selten zugunsten der Versorgung genutzt. Wer heute über Zuschläge, Identitäten, Lohnlogik oder Therapieziele spricht, verhandelt am Ende dieselbe Frage: Wird Verantwortung als durchgehende Kette geführt oder als Reihe bequemer Einzelteile?

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Der rote Faden bleibt, ob Finanzierung, Regeln und Sicherheit als eine Kette behandelt werden oder als getrennte Baustellen.

 

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