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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Mittwoch, 28. Januar 2026, um 17:10 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Man kann eine Honorarfrage als Zahl behandeln. Man kann sie aber auch als Statik lesen: Wer darf verhandeln, wer darf verwässern, wer trägt die Folgen, wenn der Alltag im Team dünner wird. NRW versucht, die Rückfalllinie so zu legen, dass sie nicht im letzten Moment politisch weichgezeichnet wird. Gleichzeitig verschiebt sich Schutz im Gesundheitswesen vom „Gefühl der Gefahr“ in den Bereich harter Straftatbestände, ohne dass Prävention damit automatisch mitkommt. Und während Card Link ausläuft, PoPP und Gesundheits-ID näher rücken und Apps an Reibung verlieren oder gewinnen können, landen Übergangskosten am Ende wieder bei Menschen, die einfach nur Zugang, Beratung und Ruhe brauchen. Auch Tarifverträge, Mikrobiom-Hoffnungen, Therapiewandel bei CED und Einsamkeit als Risikotreiber erzählen dieselbe Sache: Sobald Verfahren wichtiger werden als Folgen, kippt Versorgung leise, aber zuverlässig.
Zwischen Bundesratstermin, Verordnungsarchitektur und digitaler Zugangstechnik entsteht eine stille Klammer: Kontrolle soll schützen, darf aber nicht zur Dauerbremse werden. Genau dort wächst die Spannung, weil sich jede Unklarheit in Zuständigkeiten später als Arbeitsverdichtung, Sicherheitslast oder Frust an Schnittstellen zurückmeldet. Wer über Zuschläge, Tatbestände oder Authentifizierung spricht, verhandelt am Ende immer auch darüber, wie viel Alltag ein System noch tragen kann, bevor es in Ausweichbewegungen zerfällt.
Nordrhein-Westfalen setzt in der Honorardebatte nicht auf den nächsten Kompromiss, sondern auf eine andere Statik. Das Bundesgesundheitsministerium will, dass Kassen und Apotheken das Fixum künftig regelmäßig verhandeln, doch das Ergebnis soll anschließend durch mehrere Ressorts geschleust und am Ende per Rechtsverordnung in die Arzneimittelpreisverordnung eingezogen werden. Das ist der Punkt, an dem NRW den Finger hebt und „unecht“ sagt. These: Solange das Ergebnis erst durch ministerielle Umsetzung „wahr“ wird, bleibt die Selbstverwaltung im Verfahren sichtbar, aber im Risiko unsichtbar – und genau dort können politische Sparzwänge die verhandelte Wirklichkeit verwässern.
Der vorgeschlagene Versorgungszuschlag ist deshalb weniger eine Zahl als eine Rückfalllinie. Mechanik: Apotheken und Kassen vereinbaren zusätzlich zum Preis nach Arzneimittelpreisverordnung pro verschreibungspflichtiger Packung einen Zuschlag, der nicht nur als Anhängsel gedacht ist, sondern als eigenständige Vergütungskomponente. NRW will das im Sozialgesetzbuch verankern, weil eine Norm im Sozialgesetzbuch nicht so leicht durch Verwaltungspraxis oder Verordnungslogik ausgehöhlt werden kann. In der Lesart des Landes bleibt der Status quo dann als Sicherheitsnetz erhalten, falls die Verhandlung scheitert oder politisch entwertet wird. Die Interessenlage ist offener, als sie klingt: Länder, die Apotheken als Versorgungsinfrastruktur im Flächenland schützen wollen, stehen einem Bund gegenüber, der zugleich Versorgung sichern und die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung politisch beherrschbar halten muss. Genau an dieser Kante entstehen die Folgekosten, wenn sie nicht sauber gezogen wird.
Das ernsthafte Gegenargument liegt auf dem Tisch und darf nicht weggewischt werden. Ein ministerieller Filter kann als Finanzverantwortung verstanden werden: Wenn Verhandlungspartner einen Preis festlegen, der Milliardenwirkung hat, kann der Staat nicht so tun, als ginge ihn das nichts an. Die Haushalts- und Beitragssatzlogik verlangt Kontrollmechanismen, sonst wird aus Selbstverwaltung schnell Selbstbedienung, sagen Kritiker. Diese Einordnung trägt, bis man den nächsten Schritt mitdenkt: Wenn Kontrolle nur als Bremse funktioniert, wird Verhandlung zur Ritualhandlung, und die Versorgung wird über Jahre in die betriebliche Substanz verlagert. Dann werden Löhne, Öffnungszeiten, Personalbindung und Investitionen in Sicherheit oder Digitalisierung nicht politisch entschieden, sondern still im Betrieb abgebaut. NRW versucht, Kontrolle und Verhandlung so zu trennen, dass der Staat seine Finanzverantwortung behält, ohne das Ergebnis in letzter Instanz beliebig zu machen. Ob das gelingt, entscheidet sich an der Ausgestaltung: Schlichtung, Fristen, Rückfallmechanik, Übertrag auf privat Versicherte zur Gleichpreisigkeit, und daran, ob der Zuschlag als Preisbildungskomponente wirklich „wasserfest“ bleibt oder später doch wieder zur Verordnungstechnik wird.
Dieses Ringen um Ordnung wirkt weit weg vom Alltag, bis man die zweite Bewegung betrachtet: Schutz und Zumutung im Gesundheitswesen. Der Referentenentwurf aus dem Justizressort für stärkere Strafen bei Übergriffen auf Einsatz- und Rettungskräfte sowie medizinisches Personal wird vom Marburger Bund begrüßt, aber ausdrücklich nicht als ausreichend betrachtet. Faktenkern: Ärztinnen und Ärzte berichten von verbaler Gewalt als häufigem Dienstphänomen, körperliche Angriffe sind für einen kleineren, aber nicht zu ignorierenden Teil ebenfalls wiederkehrend, und viele sehen eine Zunahme über Jahre. Mechanik: Gewalt erzeugt Angst, Angst erzeugt Rückzug, Rückzug erzeugt Lücken, Lücken erzeugen Überlastung, Überlastung erzeugt erneut Konflikt. Das ist keine Moralerzählung, sondern eine Kausalkette, die in Notaufnahmen und auf Stationen täglich getestet wird.
Die Governance-Frage lautet hier: Wer trägt die Verantwortung für Schutz im Betrieb, wenn die gesellschaftliche Eskalation am Bett landet. Strafrecht kann eine Leitplanke setzen, es kann Signale an Gerichte und Ermittlungsbehörden senden und Täter abschrecken. Es kann aber nicht die Sicherheitsarchitektur im Haus ersetzen: Personalbemessung, Raumgestaltung, Deeskalationsroutinen, Alarmwege, Hausrecht, die Geschwindigkeit der Strafverfolgung. Der Marburger Bund fordert deshalb ein breites Paket, und genau darin steckt die Systemlast: Ohne konsequente Durchsetzung verpufft die Signalwirkung, ohne Prävention bleibt der Druck im Raum, und ohne Schutzmaßnahmen bleibt der einzelne Beschäftigte Träger eines gesellschaftlichen Problems, das er nicht verursacht hat. Offener Punkt bleibt, wie ein neuer Tatbestand im Alltag greift, wenn Verfahren lange dauern, Beweise schwierig sind und die Schwelle zwischen Aggression und strafbarer Handlung in hektischen Situationen oft verschwimmt.
Noch leiser, aber strategisch ebenso folgenreich ist der Übergang beim E-Rezept. Card Link war als Brückentechnologie gedacht, besonders attraktiv für Versender, weil digitale Einlösung mit niedrigeren Hürden möglich wurde. Nun liegt ein Entwurf für die Nachfolgetechnologie PoPP im Raum, Proof of Patient Presence, mit dem die Gematik eine neue Authentifizierungsschicht für E-Rezepte und weitere Dienste der Telematik-Infrastruktur etablieren will. Mechanik: PoPP soll den bisherigen Prüfprozess, auf dem auch Card Link basiert, stufenweise ersetzen; parallel läuft die Bewegung zur Gesundheits-ID als primärer Zugang. Aus Versenderperspektive zählt der nahtlose Übergang, weil jede Reibung beim Zugang sofort Marktanteile kostet und weil die Kundenerfahrung in Apps politisch und ökonomisch zur Währung geworden ist.
Hier sitzt die Governance-Frage nicht nur in der Technik, sondern in der Entscheidungskultur. Card Link wurde seinerzeit gegen Sicherheitsbedenken durchgesetzt, politisch im Alleingang. Das schafft ein Muster: Geschwindigkeit wird belohnt, Konsens wird nachgereicht. Folgekosten erscheinen später, als Sicherheitsdebatte, als Vertrauensverlust, als Übergangsstress. PoPP wird als kundenorientiert beschrieben, etwa mit Prüfwegen ohne PIN und ohne SMS-Verifikation. Das kann Versorgung erleichtern, kann aber zugleich neue Angriffsflächen öffnen, wenn Identitätsprüfung und Präsenznachweis in der Praxis nicht robust genug sind oder wenn die Prüfkette unklar bleibt. Offener Punkt bleibt außerdem die soziale Seite des Übergangs: Wer keine Gesundheits-ID hat oder sie nicht nutzt, steht plötzlich am Rand des digitalen Zugangs. Die Systemlast landet dann nicht in der Spezifikation, sondern bei Support, Kassen, Praxen, Apotheken und am Ende bei Patientinnen und Patienten, die mit einem Code zwar versorgt werden sollen, aber am Zugangsweg scheitern. Die Kausalkette ist simpel: Zugangshürde hoch, Abbruchrate hoch, Frust hoch, Ausweichverhalten hoch, und jede Ausweichbewegung verlagert Aufwand in andere Kanäle.
Diese Verlagerung ist nicht abstrakt, sie zeigt sich in Personal- und Tariffragen. Seit Jahresbeginn gelten neue Tarifgehälter im Bereich des Bundesrahmentarifvertrags, und die Frage, wer tatsächlich Anspruch auf eine Erhöhung hat, hängt am Arbeitsvertrag. Faktenkern: Tarifbindung oder arbeitsvertragliche Bezugnahme entscheidet; dynamische Formulierungen ziehen Anpassungen nach, fixe Beträge nicht zwingend. Viele Beschäftigte sind übertariflich bezahlt, doch auch dort kann eine Tariferhöhung durchschlagen, wenn das „zuzüglich“ vertraglich eingebaut ist oder wenn Anrechnungsklauseln fehlen oder im Streit stehen. Mechanik: Ein formaler Satz im Vertrag entscheidet über reale Kaufkraft. Governance: Verhandlungsmacht liegt im Kleinen häufig einseitig, weil Formularverträge Standardisierung erzwingen, während einzelne Beschäftigte selten juristisch sauber gegenhalten.
Die Systemlast liegt hier besonders bei geringfügiger Beschäftigung. Steigt der tarifliche Stundenlohn, steigt bei gleicher Stundenzahl der Monatsverdienst, und wer über die Grenze rutscht, muss Stunden reduzieren, wenn der Status erhalten bleiben soll. Das ist ein Verwaltungsproblem, aber auch ein Versorgungsproblem: Weniger Stunden bedeuten weniger Puffer für Stoßzeiten, weniger Entlastung im Team, mehr Druck auf die verbleibenden Kräfte. Offener Punkt bleibt, wie viele Betriebe diese Anpassung praktisch sauber steuern können, wenn gleichzeitig digitale Umstellungen, Lieferengpässe oder neue Beratungsanforderungen den Alltag ohnehin verdichten.
Die zweite Erzählrunde führt weg von der Gesetzestechnik und zurück zur Frage, warum Systeme kippen, wenn sie scheinbar funktionieren. Der Mensch hat nicht nur fünf Sinne, Wahrnehmung ist ein Verbund: Geräusche, Gerüche, Blickkontakte, das Tempo eines Raums beeinflussen, ob etwas als sicher oder bedrohlich empfunden wird. In einer Notaufnahme kann die gleiche Information je nach Tonlage eskalierend oder beruhigend wirken. Das ist keine Romantik, sondern Neurobiologie und Alltagserfahrung, und es erklärt, warum Gewaltprävention nicht nur aus Strafrecht besteht, sondern aus Umgebung, Kommunikation und Routine.
Ähnlich ist es bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen. Der therapeutische Anspruch verschiebt sich von reiner Schubreduktion hin zu Mukosaheilung, und die Leitlinien werden fortlaufend aktualisiert, weil neue Wirkmechanismen die Auswahl breiter machen. Faktenkern: Basistherapie mit Aminosalicylaten, Steroide zur Induktion, Immunsuppressiva und dann hochwirksame Klassen wie Antikörper gegen zentrale Entzündungsbotenstoffe, Januskinase-Inhibitoren oder Integrin-Blockade, dazu Sphingosin-Rezeptor-Modulation. Mechanik: Je präziser die Intervention, desto höher die Monitoring-Last. Governance: Die Freiheit der individuellen Auswahl klingt nach Autonomie, bedeutet aber auch Verantwortung für Risikoprofile, Interaktionen, Infektionsprophylaxe und Impfstatus. Offener Punkt bleibt die praktische Tragfähigkeit: Wer trägt die Überwachungslast in einer Versorgung, die personell ohnehin unter Spannung steht.
Die Haferkur-Studie passt in dasselbe Muster: kurze Intervention, messbarer Effekt, Mikrobiom als Vermittler. Faktenkern: In einer kleinen kontrollierten Untersuchung bei Personen mit metabolischem Syndrom führte eine intensive, kalorienreduzierte Haferphase zu deutlicherer LDL-Senkung, Gewichtsverlust und leicht sinkendem Blutdruck als eine Kontroll-Diät; mikrobiologische und metabolische Marker werden als mögliche Mechanismen genannt. Mechanik: Hohe Dosis plus Energieeinschnitt plus Darmflora-Verschiebung. Gegenargument: Kleine Zahlen, spezielle Population, die Kalorienreduktion als Mitverursacher, unklarer Langzeiteffekt. Offener Punkt bleibt, ob Wiederholungsintervalle wirklich präventiv tragfähig sind oder ob die Idee vor allem deshalb glänzt, weil sie kurz und scheinbar einfach ist.
Beim Binge-Watching wird die Kausalkette noch schwieriger, aber nicht weniger relevant. Eine Untersuchung zeigt einen Zusammenhang zwischen Einsamkeit und suchtähnlichem Serienkonsum, mit Motiven der emotionalen Selbstregulation. Faktenkern: Vielkonsum wird nicht nur als Unterhaltung beschrieben, sondern als Flucht und Stimmungssteuerung; Kausalität bleibt offen. Mechanik: Einsamkeit kann in Konsum treiben, Konsum kann soziale Kontakte verdrängen, und die Spirale ist schwer zu stoppen, wenn sie über Gewohnheit läuft. Systemlast entsteht zeitversetzt: mehr psychische Belastung, mehr Rückzug, mehr Beratungsbedarf, mehr Druck auf ein Gesundheitswesen, das an anderen Stellen bereits um Sicherheit, Personal und digitale Zugänge ringt. Offener Punkt bleibt, wie Prävention aussehen kann, ohne zu moralisieren, und wie Angebote erreichbar bleiben, wenn Einsamkeit gerade die Reichweite sozialer Systeme mindert.
In dieser zweiten Runde wird die Ausgangsthese schärfer, nicht breiter: Verhandlung ist nur so stark wie ihre Unverwässerbarkeit, Schutz ist nur so stark wie seine Durchsetzung, Digitalisierung ist nur so gut wie ihr Zugang, Tarifrecht ist nur so fair wie seine Vertragssätze, Prävention ist nur so wirksam wie ihre Kommunikation. Nordrhein-Westfalen versucht, eine Stelle zu fixieren, an der Verantwortung sonst verdunstet. Der Rest der Themen zeigt, wie schnell diese Verdunstung als Folgekosten zurückkommt: im Personal, in der Gewalt, im Zugang, in der Therapiekomplexität, im Alltag der Menschen.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Ein Zuschlag, ein Tatbestand, ein Login-Schritt: drei kleine Stellschrauben, die groß wirken, weil sie an Schwellen sitzen. Hinter jeder Schwelle wartet nicht Theorie, sondern Verhalten. Ob Teams bleiben oder gehen, ob ein Patient drangeht oder abbricht, ob ein Raum ruhig bleibt oder kippt. Manchmal entscheidet nicht die Idee, sondern ob sie am Ende noch gilt, wenn der Druck kommt.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Politik Verhandlung verspricht, aber Umsetzung als Filter baut, entsteht eine zweite Realität: Man verhandelt und rechnet doch mit dem Nachlass. Wenn Schutz im Gesetz wächst, aber im Gebäude fehlt, wird Mut zur privaten Tugend gemacht. Und wenn Zugang digital leichter aussieht, aber sozial ungleich verteilt bleibt, wandert die Last dorthin, wo niemand sie geplant hat. Am Ende zählt nicht, ob ein System klug klingt, sondern ob es Folgekosten dort abfängt, wo sie entstehen.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Der rote Faden bleibt, ob Finanzierung, Regeln und Sicherheit als eine Kette behandelt werden oder als getrennte Baustellen.
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