Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:
APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-Nachrichten von heute sind Überfall in Mühlhausen, Fixum-Streit im Bundestag, Telefon-AU unter Druck.
Heute verdichten sich Sicherheitsdruck, Reformfinanzen und Plattformlücken zu einer Frage der Verlässlichkeit.
Stand: Donnerstag, 22. Januar 2026, um 18:15 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Ein Überfall in einer Apotheke, ein Fixum, das politisch versprochen und finanziell vertagt wird, und eine AU-Debatte, die zwischen Entlastung und Missbrauchsverdacht pendelt: Das wirkt wie drei getrennte Nachrichten, ist aber ein gemeinsamer Stresstest. Denn in allen drei Fällen entscheidet sich Vertrauen nicht im Satz, sondern im Vollzug. Mühlhausen zeigt die nackte Lage am Ort der Versorgung, wenn Drohung und Flucht in Minuten Wirklichkeit werden. Berlin zeigt, wie schnell ein Koalitionssatz zur Haushaltsfrage schrumpft, sobald Gegenfinanzierung präzise werden muss. Und die Telefon-AU-Debatte zeigt, wie Regeln kippen können, wenn Plattformlogik Beziehung durch Transaktion ersetzt. Dazwischen liegen weitere Signale des Tages: Rechtsprechung, Strukturumbauten, Präventionspolitik, Kammerwechsel, Gebührenmodelle. Zusammengenommen entsteht ein Muster, das nicht nach Aufgeregtheit klingt, sondern nach Ordnung: Wer Zuständigkeit verwischt, produziert Folgekosten, wer Zuständigkeit klärt, gewinnt Handlungsfähigkeit.
Mühlhausen meldet Apothekenüberfall, waffenähnliche Drohung erzwingt Herausgabe, digitale Folgerisiken wachsen.
In Mühlhausen im Unstrut-Hainich-Kreis ist eine Apotheke am Mittwochmorgen zum Tatort einer räuberischen Erpressung geworden. Nach Angaben der Polizei trat ein bislang unbekannter Täter maskiert auf, drohte mit einem waffenähnlichen Gegenstand und verlangte Bargeld sowie Medikamente. Die Mitarbeiterinnen übergaben Geld in dreistelliger Höhe und die geforderten Präparate, der Mann flüchtete anschließend in unbekannte Richtung.
Die Tat soll sich gegen 11.30 Uhr in einer Apotheke in der Thälmannstraße ereignet haben. Der Täter wird als etwa 20 Jahre alt, schlank und ungefähr 1,60 bis 1,70 Meter groß beschrieben. Er sprach hochdeutsch, trug eine Skimaske sowie einen auffälligen schwarzen Hut und hatte einen grauen Stoffbeutel bei sich. Fahndungsmaßnahmen führten zunächst nicht zur Ergreifung; bei Spurensuche und Spurensicherung war die Kriminalpolizeiinspektion Nordhausen im Einsatz. Die Polizei bittet Zeuginnen und Zeugen um Hinweise (Aktenzeichen 0017699).
Solche Überfälle wirken nie nur in der Minute der Bedrohung. Sie legen offen, wie verwundbar ein offener Versorgungsort ist, wenn ein Täter gezielt auf Bargeld und sensible Ware zielt. Gleichzeitig entsteht nach der Tat ein zweiter Risikoraum, der häufig unterschätzt wird: die digitale Nachlaufspur. In den Stunden danach wandern Informationen über Telefonate, Messenger, lokale Gruppen und soziale Netzwerke schneller, als Ermittlungsstände sauber gesichert werden können. Aus wenigen Fakten werden Spekulationen, aus Beschreibungen werden vermeintliche Gewissheiten, und aus internen Details können Angriffsflächen werden. Ein Ereignis, das offline beginnt, kann so online fortwirken – als Reputationsschaden, als Druck auf Mitarbeitende, als Einladung zu Nachahmung oder als Verstärker von Unsicherheit.
Die Risikoverminderung in solchen Lagen liegt deshalb nicht in einem nachträglichen Zusatz, sondern im Zusammenspiel zweier Ebenen: der physischen Sicherheit am Ort und der kontrollierten, konsistenten Informationslage nach außen. Wo Zuständigkeiten, Sprache und Dokumentation klar bleiben, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Geschehen vom Tatort in den digitalen Raum verlängert. Der Fall aus Mühlhausen zeigt damit nicht nur eine Fahndung, sondern eine Strukturfrage: Wie stabil ist der Schutz der Versorgung, wenn Gewalt, Kommunikation und Öffentlichkeit in kurzer Zeit ineinandergreifen.
Fixum bleibt Streitpunkt, Refinanzierung offen, Apothekenreform geht in die Verhandlung.
Mit der Passage der Apothekenreform im Kabinett ist die politische Auseinandersetzung nicht beendet, sondern erst in ihre entscheidende Phase eingetreten. Im parlamentarischen Verfahren prallen nun Erwartungen der Apotheken auf finanzielle Vorbehalte und ordnungspolitische Grundsatzfragen. Im Zentrum steht weiterhin das Fixum, dessen Anpassung politisch zugesagt, im Gesetzentwurf jedoch noch nicht abgebildet ist.
Vertreter der Union verweisen darauf, dass das Fixum im Koalitionsvertrag verankert sei und im weiteren Verfahren eingebracht werden solle. Der Streit dreht sich weniger um das Ob als um das Wie: Wo die Refinanzierung herkommen soll und wie sie haushaltsrechtlich darstellbar ist. Dabei wird deutlich, dass das Gesundheitsministerium in dieser Frage nicht allein agiert, sondern von der Zustimmung des Finanzressorts abhängig bleibt. Die Zusage, bis zum Jahresende tragfähige Gegenfinanzierungsvorschläge vorzulegen, verschiebt den Konflikt zeitlich, löst ihn aber noch nicht.
Parallel dazu werden weitere Baustellen verhandelt, die für Apotheken strukturelle Bedeutung haben. Nullretaxationen gelten parteiübergreifend als Problem, weil formale Fehler nicht mehr zu vollständigem Vergütungsverlust führen sollen. Auch der Versandhandel rückt erneut in den Fokus, insbesondere mit Blick auf gleichwertige Wettbewerbsbedingungen und die Frage, ob bestehende Vorgaben zur Kühlkette und Temperaturkontrolle ausgeweitet werden müssen. Hier zeigt sich ein Spannungsfeld zwischen Marktöffnung und Versorgungsordnung, das bislang ungelöst ist.
Kontrovers diskutiert wird zudem das Leitbild der Apotheke selbst. Während die Union Fremdbesitz und eine Abgabe von Rx-Arzneimitteln außerhalb der Apotheke klar ablehnt, warnt die Opposition vor einer schleichenden Aushöhlung der Vor-Ort-Struktur. Begriffe wie „Apotheke light“ stehen dabei stellvertretend für die Sorge, dass Öffnungszeiten, Vertretungsregelungen und Aufgabenprofile so verändert werden könnten, dass der Kern der Apotheke verwässert wird. Demgegenüber steht die Forderung, Apothekerinnen und Apotheker stärker in primäre Versorgungsaufgaben einzubinden und neue Leistungen auch angemessen zu vergüten.
Die Debatte zeigt, dass es bei der Reform nicht um einzelne Stellschrauben geht, sondern um die grundsätzliche Balance zwischen Finanzierung, Verantwortung und Rolle der Apotheke im Gesundheitssystem. Solange das Fixum ungeklärt bleibt, wirkt jede weitere Reformzusage vorläufig. Das parlamentarische Verfahren wird damit zum Ort, an dem sich entscheidet, ob politische Versprechen in belastbare Strukturen übersetzt werden oder im Haushaltsvorbehalt stecken bleiben.
AstraZeneca gewinnt in Trier, Nutzen-Risiko gilt als positiv, Berufung bleibt möglich.
Vor dem Landgericht Trier ist die Klage einer Frau gegen den Impfstoffhersteller AstraZeneca abgewiesen worden. Die Vorsitzende Richterin Judith Selbach begründete die Entscheidung damit, dass aus rechtlichen Gründen kein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehe. Die Kammer ging davon aus, dass der Impfstoff grundsätzlich ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt habe; ein weiteres Gutachten werde deshalb nicht eingeholt.
Neben dem Schmerzensgeldanspruch wies das Gericht auch den Anspruch der Klägerin auf Auskunft zurück. Der Hersteller habe die Klägerin nach Darstellung des Gerichts im Verfahren vollständig informiert. Damit blieb die zentrale Linie der Entscheidung eng juristisch: Es geht nicht um das individuelle Leid als solches, sondern um die Schwelle, ab der Herstellerhaftung und daraus folgende Ansprüche greifen.
Die Klägerin, Mandy Klöckner aus Trier, hatte nach ihrer Corona-Impfung Anfang März 2021 eine Sinusvenenthrombose erlitten, im Input als gefährliche Verstopfung der Venen beschrieben. Nach ihren Angaben und der Darstellung ihres Umfelds ist sie bis heute auf Betreuung rund um die Uhr angewiesen. Berufsgenossenschaft sowie Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung haben den Impfschaden anerkannt. Im Verfahren führte die Klägerin die Folgen auf den Impfstoff zurück und stellte das Nutzen-Risiko-Verhältnis grundsätzlich infrage.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Berufung vor dem Oberlandesgericht Koblenz ist möglich; nach Angaben des Sohnes der Klägerin wird geprüft, ob dieser Schritt gegangen wird. Zusätzlich verweist die Familie auf ein anderes, ähnlich gelagertes Verfahren, das beim Bundesgerichtshof anhängig ist und im März entschieden werden soll. Diese Parallelität markiert den Spannungsraum, in dem sich die Debatte bewegt: Anerkennung eines Impfschadens als sozialrechtliche Einordnung bedeutet nicht automatisch, dass daraus zivilrechtliche Herstellerhaftung folgt.
Damit steht der Fall auch für eine Systemfrage, die über die Einzelfallentscheidung hinausweist. Die Beurteilung „positives Nutzen-Risiko“ ist in der Logik des Gerichts nicht nur medizinische Abwägung, sondern eine juristische Leitplanke, die den Anspruchskorridor definiert. Für Betroffene kann diese Trennung wie eine zweite Hürde wirken: Das System erkennt den Schaden an, aber es öffnet nicht zwingend den Weg zu Schmerzensgeld oder weitergehender Haftung. Genau in diesem Zwischenraum entscheidet sich, wie verlässlich das Zusammenspiel von Risikobewertung, Aufklärungspflichten und Verantwortung am Ende tatsächlich greift.
AHD bündelt Marketing und Vertrieb, Truckenbrodt übernimmt ab Februar, Gehe-Struktur wird nachjustiert.
Alliance Healthcare Deutschland (AHD) ordnet seine Zuständigkeiten im Marketing und Vertrieb neu. Ab Februar übernimmt Florian Truckenbrodt die Gesamtverantwortung für beide Bereiche. Der Schritt ist mehr als eine Personalie, weil er eine interne Verschiebung der Steuerung sichtbar macht: Marketing wird aus dem Bereich Governance herausgelöst und in den Vertrieb überführt, während die bisherigen Verantwortlichen mit Tanja Wilcke-Pasternacki und dem Team um Lena Schmidt unverändert an Bord bleiben.
Truckenbrodt kam 2018 als Chef des Key Account Managements zu Gehe, zuvor war er Vertriebsleiter bei der Apothekenkooperation Avie. 2022 wechselte er in die Geschäftsleitung von AHD. Die neue Doppelrolle verbindet damit klassisch vertriebsgetriebene Perspektive mit einer Kommunikations- und Angebotslogik, die stärker auf Bündelung und Durchgriff setzt. AHD begründet die Zusammenlegung mit dem Anspruch, Apotheken gezielter mit „maßgeschneiderten Lösungen, innovativen Konzepten und praxisnaher Unterstützung“ zu stärken und sie als Ort der Gesundheitsversorgung in der jeweiligen Region zu positionieren.
Die Entscheidung fällt in eine Phase, in der AHD seine Strukturen bereits sichtbar gestrafft hat. Zuletzt wurde die Verwaltung zusammengelegt und der Gehe-Standort in Stuttgart geschlossen. Gleichzeitig bleibt die operative Fläche groß: Beide Großhändler verfügen zusammen über 29 Standorte. In diesem Kontext ist die Neusortierung der Verantwortung ein Signal, dass Effizienz und Marktbearbeitung enger verzahnt werden sollen, ohne dass das Marketing als eigenständige Funktion verschwindet. Es wird vielmehr an eine Stelle gesetzt, an der Kundenkontakt, Angebotsgestaltung und Verkaufslogik unmittelbarer zusammenlaufen.
Dazu kommt eine zweite Ebene, die im Hintergrund mitschwingt: Seit dem Sommer gehört AHD/Gehe nicht mehr zur US-Apothekenkette Walgreens Boots Alliance, sondern zur neu formierten Boots Group. Solche Eigentümer- und Strukturwechsel erzeugen regelmäßig Druck, Rollen klarer zu schneiden, Entscheidungswege zu verkürzen und die Marktposition gegenüber Apotheken neu zu definieren. Wenn ein Großhändler sich zugleich als „strategischer Partner und Berater“ beschreibt, entscheidet sich die Glaubwürdigkeit dieser Rolle nicht am Claim, sondern daran, wie konsistent Vertrieb, Marketing und operative Leistung zusammenspielen.
Damit steht die Personal- und Organisationsentscheidung für eine Ordnungsfrage im Großhandelsmarkt: Wer Apotheken in „die Zukunft“ begleiten will, muss zugleich zeigen, dass die eigene Organisation stabil, schnell und anschlussfähig bleibt. Die Bündelung der Verantwortung ist deshalb auch ein Test, ob aus Strukturmaßnahmen und Markenversprechen ein belastbares Angebotsprofil entsteht, das den Druck im Apothekenmarkt nicht nur kommentiert, sondern handhabbar macht.
Leopoldina fordert Zuckerabgabe, Prävention soll früher starten, Abnehmmedikamente sollen erstattet werden.
Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina empfiehlt für Deutschland eine stärkere regulatorische Antwort auf Übergewicht und Adipositas. In einer aktuellen Stellungnahme spricht sie sich für Abgaben auf stark zucker- oder fetthaltige Lebensmittel und Getränke aus und verweist auf Erfahrungen aus anderen Ländern wie Großbritannien, wo Abgaben auf zuckergesüßte Getränke den Konsum nachweislich gesenkt hätten. Zugleich wird eine Senkung der Mehrwertsteuer für gesunde Lebensmittel wie Obst, Gemüse und Vollkornprodukte gefordert, flankiert von Einschränkungen bei der Werbung für ungesunde Produkte, insbesondere wenn sie Kinder und Jugendliche adressiert.
Die Akademie begründet den Vorstoß mit einer Diagnose, die bewusst zugespitzt ist: In Deutschland gebe es eine Adipositas-Epidemie. Sie verweist auf Prävalenzzahlen, nach denen fast jedes sechste Kind im Alter von 3 bis 17 Jahren übergewichtig oder adipös sei, bei Erwachsenen seien zwei Drittel der Männer und die Hälfte der Frauen übergewichtig; etwa ein Viertel der Erwachsenen habe starkes Übergewicht. Die Wirksamkeit bisheriger Strategien wird als fraglich bewertet, weil sich trotz Präventionsbemühungen kein Rückgang der Erkrankungshäufigkeit zeige. Damit rückt die Leopoldina das Thema aus der Ecke individueller Lebensstilzuschreibungen in eine gesamtgesellschaftliche Steuerungsfrage.
Zentral ist dabei die Forderung nach einem frühen Präventionsansatz. Ungesunde Verhaltensmuster sollen regulatorisch eingedämmt werden, Prävention müsse in der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren ansetzen. Gleichzeitig betont die Leopoldina, dass Prävention und Therapie kombiniert werden müssten. Als Therapieoptionen werden Lebensstilmaßnahmen, Chirurgie und Arzneimittel genannt. Bei den Medikamenten hebt sie Inkretin-Mimetika hervor, die neben dem Gewicht auch Begleiterkrankungen wie Typ-2-Diabetes und kardiovaskuläre Erkrankungen positiv beeinflussen können.
Hier liegt der politische Sprengpunkt: Derzeit werden Arzneimittel, deren primäres Ziel die Steigerung der Lebensqualität ist – dazu zählt nach dieser Logik auch die Regulierung des Körpergewichts – nicht erstattet. Die Leopoldina fordert eine Anpassung als dringend erforderlich. Verbände wie die Deutsche Adipositas-Gesellschaft und die Arbeitsgemeinschaft Adipositas im Kindes- und Jugendalter begrüßen den präventiven Ansatz und drängen zugleich darauf, rechtliche und finanzielle Barrieren beim Zugang zu modernen Mitteln abzubauen. Als zentrale Hürde wird §34 Absatz 1 SGB V genannt, der sogenannte „Lifestyle-Paragraf“, der die Erstattung bestimmter Arzneimittel begrenzt.
Unterlegt wird die Argumentation mit einer Kostenebene: Die jährlichen volkswirtschaftlichen Kosten von Adipositas und Übergewicht werden auf etwa 2,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts geschätzt, was im Input mit rund 113 Milliarden Euro beziffert wird. Diese Zahl ist mehr als ein Alarmwert; sie verschiebt die Debatte von „Privatsache“ zu „Systemlast“. In dieser Perspektive wird die Frage nach Zuckerabgabe, Werbung und Erstattung nicht nur als Gesundheitspolitik geführt, sondern als Ordnungspolitik: Welche Regeln gelten für Märkte, welche Verantwortung übernimmt der Staat, und wie wird verhindert, dass ein strukturelles Problem dauerhaft in der Versorgungskette und den Beitragslasten hängen bleibt.
AKWL vollzieht Führungswechsel, Walter übergibt nach siebzehn Jahren, Schmitz startet neues Kapitel.
Bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) hat heute der planmäßige Führungswechsel im Hauptamt stattgefunden. Dr. Andreas Walter, der die Geschäfte über mehr als 17 Jahre als Hauptgeschäftsführer geprägt hat, übergab symbolisch den Staffelstab an seinen Nachfolger Michael Schmitz. Mit dem Wechsel endet eine lange Amtszeit, die als prägend beschrieben wird, und zugleich beginnt eine neue Phase in der Führung der Kammerverwaltung.
Auch wenn der Vorgang als geordnet und planmäßig erscheint, ist er in der Kammerwirklichkeit nie nur Formalie. Die Hauptgeschäftsführung ist die Schaltstelle zwischen Gremien, Berufsrecht, Verwaltung und Außendarstellung. Gerade in Zeiten, in denen sich die Rahmenbedingungen für Apotheken durch Reformdebatten, wirtschaftlichen Druck und strukturelle Veränderungen verdichten, bekommt der Wechsel eine zweite Bedeutung: Er zeigt, ob die Institution Kontinuität und Anpassung gleichzeitig leisten kann, ohne ihre Rolle zu verwischen.
Der Hinweis auf den „Staffelstab“ ist dabei mehr als Symbolsprache. Er markiert, dass Verantwortung in einer berufsständischen Organisation nicht an Personen hängen darf, sondern an Verfahren, Zuständigkeiten und klaren Linien. Ein langer Zeitraum an der Spitze schafft Erfahrung, Routinen und Netzwerke; ein Wechsel schafft die Chance, Prioritäten neu zu sortieren, ohne die institutionelle Stabilität zu verlieren. Wie stark dieser Übergang tatsächlich auf den Alltag wirkt, entscheidet sich weniger an der Übergabe selbst als an den nächsten Monaten: an der Taktung der Arbeit, an der Verlässlichkeit nach innen und an der Sprache nach außen.
Im Kern steht damit eine Ordnungsfrage, die weit über Westfalen-Lippe hinausweist. Kammern sind nicht nur Verwaltungseinheiten, sondern Teil der Berufsarchitektur, die Legitimation, Regeln und Selbstverständnis trägt. Wenn dort Führung wechselt, ist das immer auch ein Signal an die Basis, ob die Organisation handlungsfähig bleibt, wenn das Umfeld unruhiger wird. Der Führungswechsel bei der AKWL ist deshalb eine Nachricht über Personal – und zugleich eine über institutionelle Robustheit.
Galenica bepreist Beratung, KPT und Helsana zahlen mit, Umsatz wächst auf vier Komma eins Milliarden.
Galenica verschiebt in der Schweiz sichtbar die Grenze zwischen klassischer Apothekenleistung und abrechenbarem Service. In den Amavita-Apotheken wird Beratung je nach Aufwand als kostenpflichtige Gesundheitsdienstleistung angeboten; zusätzlich gibt es gebührenpflichtige Impfleistungen und verschiedene Checks. Für ein Gespräch von 15 Minuten werden in der Regel 35 Franken fällig, bei der Notfallverhütung sind es 25 Franken, die Kosten für das jeweilige Medikament kommen hinzu. Impfungen werden mit 25 Franken ohne Impfstoff bepreist; für FSME wird im Input ein Gesamtpreis von 70 Franken genannt. Für Checks wie Generika-, Herz- oder Diabetes-Check werden 39 Franken genannt, für den Allergie-Check 49 Franken.
Entscheidend ist nicht nur die Preisliste, sondern die Vertragslogik dahinter. Galenica hat nach eigenen Angaben Kooperationen mit Krankenversicherern wie KPT und Helsana abgeschlossen, die diese Dienstleistungen seit dem 1. Januar 2026 in ausgewählten Versicherungsmodellen integrieren. Damit wird Beratung nicht nur eine Zusatzoption für Selbstzahler, sondern rückt in einen erstattungsnahen Raum, der die Nachfrage stabilisieren kann. Der Konzern berichtet, dass die Nachfrage nach Beratungen im vergangenen Jahr um knapp 29 Prozent gestiegen sei; insgesamt seien 368.000 kostenpflichtige Gesundheitsdienstleistungen erbracht worden, darunter fast 93.000 Impfungen.
Der Schritt fällt in ein Geschäftsumfeld, in dem Galenica seine Marktposition als Netzwerkunternehmen ausspielt. Für 2025 meldet der Konzern ein Umsatzwachstum von 5,5 Prozent auf 4,1 Milliarden Franken. Die Logistiksparte legte um 4,8 Prozent auf 3,3 Milliarden Franken zu, der Bereich „Products & Care“ wuchs um 6,8 Prozent auf 1,8 Milliarden Franken; rund eine Milliarde Franken entfielen auf konzerninterne Geschäfte. Als Wachstumstreiber werden unter anderem eine hohe Nachfrage nach rezeptpflichtigen Medikamenten, darunter GLP-1-basierte Abnehmpräparate, sowie Nahrungsergänzungsmittel genannt. Das Apothekennetz inklusive des Joint Ventures Coop Vitality wuchs netto um fünf Standorte auf 381 Filialen; auch Online-Geschäft und Click & Collect werden als wachstumsstark beschrieben.
Hinzu kommen strategische Erweiterungen: Mit der Akquisition von Labor Team wurde im September das Portfolio um „Diagnostics“ ergänzt; der zusätzliche Umsatz wird im Input mit knapp 41 Millionen Franken beziffert. Weitere Segmente wie „Services & Production“ und „Logistics & IT Services“ wachsen ebenfalls. In dieser Breite liegt die Stärke des Konzerns, aber auch der Kern der Beobachtung: Galenica kann Beratung bepreisen, weil es die Leistung in ein dichtes, vertraglich abgesichertes System aus Apotheken, Logistik, IT und Versicherungsbeziehungen einbettet.
Damit wird das Modell zugleich zu einer Systemfrage. Wenn Beratung mit Preisschild versehen wird, verändert sich die Erwartung an den Ort Apotheke: Leistung wird stärker mess- und verrechenbar, der Zugang kann stärker vom Versicherungsmodell abhängen, und die Abgrenzung zwischen Grundversorgung und Zusatzleistung wird politischer. Der Schweizer Fall zeigt, wie schnell aus „Beratung“ ein Produkt wird, sobald Verträge, Gebühren und Skalierung zusammenkommen – und wie sehr Marktstellung darüber entscheidet, ob ein solcher Wandel als Innovation oder als Schwelle empfunden wird.
Telefon-AU bleibt erlaubt, Online-Plattformen geraten unter Druck, Regierung prüft Missbrauchslücken.
Die Debatte um Krankschreibungen ohne Praxisbesuch verschiebt sich vom medizinischen Alltag in die Ordnungspolitik. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband fordert schärfere Regeln für Online-Krankschreibungen und zielt dabei ausdrücklich auf kommerzielle Anbieter. Verbandschef Markus Beier kritisiert, dass Plattformen mit „Pseudo-Attesten“ Geld verdienten, während Hausarztpraxen an klare Vorgaben gebunden seien. Sein Kernpunkt ist der Beziehungsbezug: Eine Arbeitsunfähigkeit dürfe nicht per Video bescheinigt werden, wenn Arzt und Patient sich noch nie gesehen haben; was bei der Telefon-AU als Vorbehalt gilt, solle nach seiner Lesart auch für Videosprechstunden gelten.
Rückenwind bekommt diese Linie aus der Politik, allerdings mit unterschiedlichen Begründungen. Der frühere Gesundheitsminister Karl Lauterbach nennt „rechtliche Lücken“ und verlangt, Online-Krankschreibungen nur Hausärzten oder behandelnden Fachärzten zu erlauben; kommerzielle Anbieter ohne Patientenkontakt hält er für problematisch und plädiert für ein Verbot. Gleichzeitig steht das Thema im Schatten einer arbeitsmarktpolitischen Zuspitzung: Bundeskanzler Friedrich Merz hatte den hohen Krankenstand und die Möglichkeiten der telefonischen Krankschreibung kritisiert, Gesundheitsministerin Nina Warken kündigte an, die Regelung überprüfen zu wollen. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD wird eine Änderung angekündigt, die Missbrauch ausschließen soll, unter anderem durch den Ausschluss der Online-Krankschreibung über private Plattformen.
Dem setzt die SPD eine klare Gegenfolie entgegen. Der gesundheitspolitische Sprecher Christos Pantazis warnt vor einer pauschalen Infragestellung der Telefon-AU. Sie entlaste Hausarztpraxen, schütze Patientinnen und Patienten vor unnötigen Ansteckungsrisiken und sichere eine niedrigschwellige Versorgung. Die politische Bruchlinie wird damit sichtbar: Auf der einen Seite steht das Argument, Regeln müssten gegen Plattformmissbrauch abgedichtet werden; auf der anderen Seite steht die Sorge, dass eine harte Korrektur am Ende die Praxen belastet und den Zugang verschlechtert.
Auch aus der Kassenperspektive wird die Debatte relativiert. TK-Chef Jens Baas kritisiert, der Streit lenke vom eigentlichen Problem ab. Kurzzeiterkrankungen wie Erkältungen, die telefonisch festgestellt werden können, machten im Vergleich zu Langzeiterkrankungen nur einen deutlich geringeren Anteil an den Gesamtfehltagen aus. Damit wird ein zweites Risiko erkennbar: Wenn politische Symbolik über Krankenstand die Regelsetzung treibt, kann der Eingriff an der falschen Stelle landen, während strukturelle Treiber der Fehlzeiten unangetastet bleiben.
Faktisch ist die Telefon-AU seit Ende 2023 als dauerhafte Regelung möglich, aber an Bedingungen geknüpft: Patientinnen und Patienten müssen in der Praxis bekannt sein, schwere Symptome dürfen nicht vorliegen, die Krankschreibung ist auf bis zu fünf Kalendertage begrenzt, und für eine Folgebescheinigung ist ein Praxisbesuch erforderlich. Geregelt ist das in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, dessen Logik aus der Pandemiezeit stammt: Entlastung und Infektionsschutz, ohne die ärztliche Verantwortung zu entkoppeln.
Genau dort liegt nun der politische Prüfpunkt. Die offene Flanke entsteht nicht bei der Telefon-AU im klassischen Hausarztverhältnis, sondern dort, wo Plattformmodelle Beziehung durch Transaktion ersetzen und dabei mit der Sprache der Versorgung werben. Die Auseinandersetzung entscheidet am Ende weniger über das Instrument Telefon-AU als über die Grenze, ob Arbeitsunfähigkeit als medizinische Feststellung in einer gewachsenen Behandlungssituation bleibt oder als abrufbare Dienstleistung in einen Markt kippt.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Der Überfall ist der harte Schnitt, weil er den offenen Raum der Apotheke auf eine Sekunde verdichtet, in der niemand mehr über Prozesse spricht, sondern über Sicherheit. Genau dort beginnt die zweite Ebene: Nach dem Ereignis läuft Kommunikation schneller als Aufklärung, Details werden zu Gerüchten, Gerüchte zu Druck, und Druck zu Dauerlast für Teams, die eigentlich Versorgung leisten sollen.
Das Fixum-Thema wirkt dagegen wie Politik, ist aber dieselbe Mechanik: Ein Versprechen ohne finanzielle Einlösung setzt Erwartungen frei, die betriebliche Planung nicht tragen kann. Und die AU-Debatte zeigt die digitale Variante dieser Verschiebung: Wenn Regeln nicht sauber zwischen hausärztlicher Beziehung und kommerziellem Modell trennen, entsteht ein Markt, der das Instrument aushöhlt, bis am Ende wieder nach der großen Korrektur gerufen wird.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Heute steht das Zusammenspiel aus Sicherheit, Finanzierung und Regelvollzug im Mittelpunkt.
Zurück zur Übersicht