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  • 18.01.2026 – Bundesrat drängt beim ApoVWG, Fixum bleibt offen, Versandregeln werden neu verhandelt.
    18.01.2026 – Bundesrat drängt beim ApoVWG, Fixum bleibt offen, Versandregeln werden neu verhandelt.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Bundesrats-Empfehlungen, Fixum-Druck und Ablehnung der PTA-Vertretungsbefugnis prägen das Verfahren, während neue Erlaubnislogiken den...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Bundesrat drängt beim ApoVWG, Fixum bleibt offen, Versandregeln werden neu verhandelt.

 

Die Länder erhöhen den Druck, während Honorar und Leitungsstatik im Verfahren hängen und der Versand zum Kontrollthema wird.

Stand: Sonntag, 18. Januar 2026, um 20:03 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Im Bundesrat verdichtet sich die Apothekennervosität zu einem politischen Mechaniktest: Die Länder lesen die wirtschaftliche Lage der Vor-Ort-Apotheken als Strukturproblem und reagieren mit einem Paket aus Druck, Korrekturen und Alternativmodellen. Während die Bundesregierung bei Fixum und PTA-Vertretungsbefugnis bislang nicht einlenkt, entsteht im Länderraum eine neue Mischung aus Sofortimpuls, Zuschlagsarchitektur und Nachweislogik für den Versand, die das Verfahren bis zur letzten Runde offen hält.

 

Wenn die Länder bei Apothekenfragen mehr Verständnis zeigen als die Bundesregierung, ist das zunächst kein Gefühl, sondern ein Muster. Es war schon in früheren Reformrunden zu beobachten und taucht nun beim Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz wieder auf: Dort, wo der Bund zögert oder Linien verschiebt, greifen die Länder zu einem Instrument, das in Berlin gern unterschätzt wird, nämlich zur Verfahrensmacht. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat das ApoVWG nicht nur abgenickt, sondern in eine lange Serie von Empfehlungen übersetzt. Neununddreißig Vorschläge sind ein Signal, dass es nicht um eine punktuelle Korrektur geht, sondern um eine Neujustierung an mehreren Schrauben zugleich.

Im Kern bleibt das politische Dilemma unverändert: Die zwei dringendsten Anliegen der Apothekerschaft sind im Regierungsentwurf nicht gelöst. Die PTA-Vertretungsbefugnis steht weiter im Gesetz, und die Fixumfrage hängt. Das ist die Kombination, die in den Betrieben wie eine doppelte Klammer wirkt: Auf der einen Seite soll die Leitungsstatik elastischer werden, auf der anderen Seite bleibt die finanzielle Basis offen. Aus Sicht der Länder entsteht so ein Risiko, das sich nicht mehr mit Durchhalteappellen oder Verweis auf spätere Pakete neutralisieren lässt.

Gerade deshalb hat die Fixumdebatte im Bundesrat eine eigene Dynamik: Obwohl die Änderungsverordnung, die das Fixum auf neun Euro fünfzig heben soll, formal noch nicht einmal offiziell zugeleitet wurde, signalisieren viele Länder, dass sie eine sofortige Erhöhung stützen wollen. Das ist ein Vorgriff, und Vorgriffe sind in Verfahren selten Zufall. Sie sind ein Versuch, den Takt zu setzen, bevor die Debatte in der üblichen Zeitschleife versickert.

Dass Bayern und Nordrhein-Westfalen hier nicht mitziehen, ist im Stoff nicht als Anti-Apotheken-Reflex angelegt, sondern als Architekturdebatte. NRW will einen jährlich zu vereinbarenden Versorgungszuschlag in einer neuen Norm im Sozialrecht, ausdrücklich zur Sicherung der Fläche. Bayern wiederum will einen Grundkostenzuschlag prüfen lassen, der umsatzschwächere Vor-Ort-Apotheken stützen soll. Der Gedanke ist ein Sockel, der nicht von immer mehr Menge lebt, sondern die Grundkosten einer Präsenzstruktur anerkennt. Als Ausgestaltung wird eine Vergütung für die ersten zwanzigtausend Abgaben verschreibungspflichtiger Arzneimittel pro Apotheke und Jahr genannt, finanziert über eine erhöhte Einzahlung in den Nacht- und Notdienstfonds.

Beide Modelle erzählen dieselbe Wahrheit aus zwei Richtungen: Die Politik erkennt, dass reine Mengenlogik eine Fläche nicht stabilisiert, aber sie ringt darum, ob Stabilisierung als klare Honorarerhöhung oder als Zuschlagsmechanik kommen soll. In der Praxis entscheidet diese Wahl darüber, ob Betriebe planbar entlastet werden oder ob sie in eine neue Verhandlungsstatik geraten, in der Zuschläge immer wieder neu begründet, neu bemessen und neu politisiert werden müssen. Ein Sockel kann stützen, aber er kann auch neue Abgrenzungskämpfe eröffnen, etwa zwischen umsatzstarken und umsatzschwachen Standorten, zwischen Stadt und Land, zwischen Betrieben, die wachsen, und Betrieben, die nur noch halten.

Die PTA-Vertretungsbefugnis ist dabei mehr als ein Nebenthema. Dass nahezu alle Länder sie ablehnen, mit wenigen Ausnahmen, zeigt eine klare Linie: Leitung wird als Verantwortungskette verstanden, nicht als austauschbarer Baustein. Brandenburg wird als Land genannt, das nicht zwingend die Streichung will, aber andere Bedingungen. Das verweist auf den entscheidenden Punkt: Selbst dort, wo man nicht fundamental blockiert, wird versucht, die Statik zu verändern, damit Leitung nicht als Formfrage behandelt wird, während Haftung und Versorgungssicherheit real bleiben.

Neben Fixum und Leitung fällt auf, wie breit die Länder in die Detailarbeit gehen. Es geht um Klarstellungen und Veränderungen an mehreren Punkten, und darunter sitzt ein Satz, der im Betrieb sofort verstanden wird: Pharmazeutische Dienstleistungen sollen ohne ärztliche Verordnung und ohne Arztvorbehalt möglich sein. Das ist nicht nur eine Kompetenzfrage, sondern auch eine Reibungsfrage. Je weniger Schnittstellenzwang, desto eher lässt sich Versorgung in der Fläche organisieren, gerade dort, wo Arztkontakte dünner werden oder Wege länger sind. Gleichzeitig muss eine solche Öffnung sauber gebaut sein, damit Verantwortung nicht entgrenzt, sondern nachvollziehbar bleibt.

Am deutlichsten wird die neue Länderlogik beim Versandhandel. Der Stoff beschreibt die bisherige Länderliste als nahezu wirkungslos. Daraus folgt ein Vorschlag, der Versand nicht als Nebenkanal, sondern als regelgebundene Tätigkeit behandelt: EU-Versender sollen ihre Tätigkeit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte anzeigen und eine nationale Erlaubnis vorlegen, die bestätigt, dass deutsche Vorgaben für den Versandhandel eingehalten werden. Dass zehn Bundesländer hinter diesem Antrag stehen, macht aus einer Idee eine Achse. Es geht um Nachweis, nicht um Symbolik; um Erlaubnisstatik, nicht um Appell. Versand wird damit aus dem Raum der Selbstbeschreibung herausgezogen und in eine Kontrolllogik überführt, die im Inland seit jeher als selbstverständlich gilt.

Hier beginnt die zweite Erzählschleife, weil sich die Mechanik hinter dem Verfahren erst im Verlauf zeigt. Der Bundesrat ist in diesem Fall nicht der Ort, an dem Apotheken „gelobt“ werden, sondern der Ort, an dem das System versucht, Verantwortung im System zu halten. Eine Fixumerhöhung wäre ein direktes Signal, dass Kostenrealität und Versorgungsauftrag zusammengehören. Ein Zuschlagsmodell wäre ein indirektes Signal, das Stabilität an Kriterien bindet, die politisch definiert werden müssen. Eine Ablehnung der PTA-Vertretungsbefugnis wäre ein Signal, dass Leitung nicht als Experimentfeld geöffnet werden soll, solange die Basis wackelt. Eine Versand-Erlaubnislogik wäre ein Signal, dass Wettbewerb nicht ohne gleichwertige Pflichten laufen darf.

Genau deshalb ist der weitere Verfahrenspfad im Stoff so wichtig: Zuerst die Abstimmung im Bundesratsplenum am dreißigsten Januar, dann die Stellungnahme der Bundesregierung, dann der Weg in den Bundestag, danach eine zweite Runde im Bundesrat, ohne dass das Gesetz zustimmungspflichtig wäre. Und schließlich bleibt die Option, den Vermittlungsausschuss anzurufen, wenn der Bundestagsbeschluss aus Ländersicht die Korrekturen nicht trägt. Das ist die eigentliche Drohkulisse, aber es ist zugleich ein Instrument, das selten ohne Preis ist. Wer den Vermittlungsausschuss anruft, verlängert, verkompliziert und riskiert neue Tauschgeschäfte. Deshalb ist der Hebel stark, aber nicht kostenlos.

Das politische Bild, das daraus entsteht, ist widersprüchlich und gerade deshalb realistisch: Die Länder liefern Rückenstärkung und Vorschläge, aber sie liefern keine Garantie. Sie können Druck machen, sie können Verfahren verlängern, sie können Korrekturen in den Prozess drücken, doch am Ende hängt die Wirkung an Mehrheiten, Kompromissen und daran, wie entschlossen der Bund ist, eine Honorarfrage nicht nur zu verschieben, sondern zu lösen. Und selbst dort, wo die Länder neue Modelle prüfen, bleibt offen, ob die Architektur am Ende wirklich wirtschaftliche Entlastung bringt oder nur eine neue Verteilungsfrage erzeugt.

Was bleibt, ist ein nüchterner Befund: Auf Bundesratsebene liegen kreative Vorschläge und klare Linien auf dem Tisch, vom Fixum über Leitung bis zur Versandkontrolle. Die Frage ist nicht, ob Ideen da sind. Die Frage ist, ob sie im Verfahren so gebunden werden, dass aus Rückenstärkung eine verlässliche Statik wird, statt ein weiterer Durchgang in der Warteschleife.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Der Bundesrat wirkt in dieser Lage wie eine zweite Wirklichkeit neben dem Bund: weniger rhetorisch, näher an der Strukturfrage. Sobald Fixum, Leitung und Versand als zusammenhängende Statik behandelt werden, verliert die Verzögerung ihren Schutzraum. Dann wird jede Verschiebung sichtbar, weil sie nicht mehr als Einzelfrage erscheint, sondern als Systementscheidung, die Verantwortung entweder im System hält oder in den Betrieb drückt.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn die Länder Verfahrensmacht nutzen, dann nicht aus Symbolik, sondern weil die Versorgungsfrage zu groß geworden ist, um sie zu vertagen. Am Ende entscheidet das Verfahren nicht nur über Paragrafen, sondern über die Frage, ob Stabilisierung als Pflicht anerkannt wird oder als Hoffnung weiterläuft.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Maßgeblich ist, ob Fixum, Leitung und Versandkontrolle als zusammenhängende Versorgungsstatik behandelt werden.

 

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