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  • 18.01.2026 – Apotheken-Nachrichten der Woche sind Bundesratsdruck aufs Fixum, Versandregeln im Streit, Vertrauensfrage bei Versorgung und Rente.
    18.01.2026 – Apotheken-Nachrichten der Woche sind Bundesratsdruck aufs Fixum, Versandregeln im Streit, Vertrauensfrage bei Versorgung und Rente.
    APOTHEKE | Wochenspiegel & Presse | Bundesratsinitiativen zum ApoVWG, Fixum-Signal aus Ländern, Streit um Rx-Versandregeln und Beratungspflichten, neue Schärfe durch Apothe...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Wochenspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten der Woche sind Bundesratsdruck aufs Fixum, Versandregeln im Streit, Vertrauensfrage bei Versorgung und Rente.

 

Unterstützung aus Ländern und Opposition trifft auf Kassenpolemik, während Strukturpolitik, Rx-Versanddebatte und Versorgungswerke das Sicherheitsgefühl im System prüfen.

Woche: Montag, 12. Januar 2026, bis Sonntag, 18. Januar 2026

Apotheken-News: Themen der Woche

Die Woche bündelt ein Muster: Länder drängen beim ApoVWG auf schnelle Entlastung und klare Korrekturen, während im Bund Zusagen in Spar- und Strukturpakete verschoben werden. Parallel verschärft die Rx-Versanddebatte die Frage, wie Beratung, Dokumentation und Missbrauchsschutz im Versand real durchgesetzt werden sollen. Abseits der Gesetze kippt die Stimmung durch zwei Dinge: das sichtbar beschleunigte Apothekensterben und eine Debatte, ob Versorgungswerke mit riskanten Anlagen ein neues Vertrauensrisiko erzeugen.

 

Bundesrat als Schutzschirm, Fixum bleibt offen, Versandregeln im Visier

Im Bund wirkt die Lage der Vor-Ort-Apotheken weiter wie ein Thema, das man kennt, aber nicht konsequent zu Ende denkt. Genau daran setzen die Länder an. Schon beim ersten Reformanlauf unter Karl Lauterbach fiel auf, dass es eher die Länder waren, die die finanzielle Schieflage in der Fläche als Systemrisiko behandelten – nicht als Randnotiz. Jetzt wiederholt sich dieses Muster beim Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) samt begleitender Änderungsverordnung.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat das ApoVWG im Detail durchgearbeitet und 39 Empfehlungen beschlossen, die im Bundesratsplenum am 30. Januar zur Abstimmung stehen. Der zeitliche Marker ist wichtig, weil er zeigt: Das Thema ist nicht mehr nur allgemeine „Stimmung“, sondern in einer konkreten Taktung im Verfahren. Gleichzeitig liegt der eigentliche Nerv offen: Beim Fixum ist noch nichts entschieden, und die PTA-Vertretungsbefugnis steht weiterhin als politischer Streitpunkt im Entwurf.

Bemerkenswert ist die zweite Spur, die parallel läuft: Obwohl die Änderungsverordnung zur Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro dem Bundesrat formal noch nicht offiziell zugeleitet wurde, signalisieren viele Länder bereits, dass sie auf eine sofortige Erhöhung drängen. Ausgerechnet Bayern und Nordrhein-Westfalen tragen diese Linie nicht mit. Nordrhein-Westfalen will stattdessen einen jährlich zu vereinbarenden Versorgungszuschlag in einer neuen Norm im Sozialgesetzbuch verankern, als dauerhafte Stütze für die flächendeckende Struktur. Bayern setzt noch eine Stufe davor an und will die Einführung eines Grundkostenzuschlags prüfen lassen, um umsatzschwächere öffentliche Vor-Ort-Apotheken gezielt zu stärken.

An dieser Stelle wird sichtbar, wie unterschiedlich das Problem gelesen wird. Eine Fixumerhöhung wäre ein klares, sofort wirksames Signal. Zuschlagsmodelle wirken wie Reparaturarchitektur: Sie können präziser sein, aber sie sind auch erklärungsbedürftig, verhandlungsanfällig und politisch leichter wieder zu verschieben. Das bayerische Modell wird sogar konkret skizziert: ein Zuschlag etwa für die ersten 20.000 Abgaben verschreibungspflichtiger Arzneimittel pro Apotheke und Jahr, finanziert über eine erhöhte Einzahlung in den Nacht- und Notdienstfonds. Das ist kein Detail am Rand, sondern eine Aussage darüber, wie die Last verteilt werden soll.

Bei der PTA-Vertretungsbefugnis wirkt das Länderbild deutlich geschlossener. Fast alle Länder sprechen sich gegen diese Regelung aus; Bremen und Sachsen bilden Ausnahmen. Brandenburg geht einen Zwischenweg: nicht die Streichung, aber andere Bedingungen. Damit steht ein Punkt im Raum, der nicht nur formal über „Vertretung“ entscheidet, sondern über die Statik der Verantwortung in Leitung und Betrieb.

Neben den großen Linien gibt es eine breite Palette an Klarstellungen und Detailänderungen, die zeigen, dass die Länder nicht nur symbolisch opponieren. Ein Beispiel: pharmazeutische Dienstleistungen sollen nach dieser Lesart ohne ärztliche Verordnung und ohne Arztvorbehalt möglich sein. Das berührt unmittelbar die Frage, ob pharmazeutische Kompetenz als eigenständige Versorgungsleistung politisch abgesichert wird oder ob sie im System stets als nachgelagerte Option behandelt bleibt.

Auch beim Versandhandel versuchen die Länder, eine Schwäche im bisherigen Instrumentarium zu adressieren. Die Länderliste gilt in der Praxis als nahezu wirkungslos. Deshalb steht eine alternative Logik im Raum: EU-Versender sollen verpflichtet werden, ihre Tätigkeit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anzuzeigen und eine nationale Erlaubnis vorzulegen, die die Einhaltung deutscher Versandvorgaben bestätigt. Zehn Bundesländer tragen diesen Ansatz mit. Das ist eine Verschiebung von bloßer Aufzählung hin zu Nachweis- und Zuständigkeitslogik.

Der Weg bis zur finalen Fassung bleibt trotzdem lang und politisch unruhig. Nach dem Votum im Bundesratsplenum folgt die Stellungnahme der Bundesregierung, dann geht das Paket in den Bundestag. Nach dem parlamentarischen Verfahren kommt eine zweite Runde im Bundesrat, auch wenn das ApoVWG nicht zustimmungspflichtig ist. Und wenn Länder mit dem Bundestagsbeschluss nicht einverstanden sind, bleibt der Griff zum Vermittlungsausschuss als Eskalationsstufe im Verfahren. Genau dort entscheidet sich am Ende nicht nur Textfeinschliff, sondern ob das System eine klare finanzielle Korrektur bekommt oder eine neue Konstruktion, die das Problem anders verteilt.

 

Hessen setzt Fixum unter Druck, PTA-Vertretung wird abgeräumt, Verfahren bekommt Tempo.

In der Bundesratsdebatte wirkt Hessen wie ein Bundesland, das nicht nur Verständnis signalisiert, sondern den Konfliktpunkt ausdrücklich benennt. Gesundheitsministerin Diana Stolz stellt zwei Anträge in Aussicht, die das Verfahren direkt treffen sollen: die Erprobungsregelung zur Vertretung der Apothekenleitungen durch PTA soll aus ihrer Sicht nicht kommen, und das Fixum pro Packungsabgabe bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln soll erhöht werden. Dass der Gesundheitsausschuss beiden Anträgen zugestimmt hat, ist weniger ein finales Ergebnis als ein politisches Zeichen: Hier wird nicht abgewartet, bis Berlin die Richtung vorgibt.

Die Aussage der Ministerin ist so formuliert, dass sie zwei Ebenen gleichzeitig bedient. Die erste Ebene ist die Strukturfrage, die in der Praxis sofort spürbar wird: Wer leitet, wer haftet, wer trägt Verantwortung, wenn Führung durch Erprobungsregeln verhandelbar wird. Die zweite Ebene ist die Geldfrage, die inzwischen nicht mehr als „Wunschliste“ daherkommt, sondern als Grundbedingung für Stabilität. In der Mischung steckt eine Botschaft: Die inhabergeführte Apotheke soll nicht durch Stellvertreter-Architektur und Honorarschweigen verwaltet werden, sondern durch klare Zuständigkeit und eine nachvollziehbare Vergütung abgesichert bleiben.

Dass Hessen die Fixumfrage ausdrücklich mit dem Verfahren verknüpft, erhöht den Druck auf die Bundespolitik auf eine stille Art. Denn ein Antrag aus einem Land ist kein Oppositionsruf aus dem Plenum, den man wegmoderieren kann, sondern ein Teil des föderalen Mechanismus. Sobald solche Signale in ein Bundesratsverfahren eingespeist werden, verschiebt sich die Wahrnehmung: Die wirtschaftliche Lage der Vor-Ort-Apotheken wird nicht mehr nur als Branchenproblem gelesen, sondern als Strukturthema, das Länder in der Fläche politisch verantworten müssen.

Gleichzeitig zeigt der hessische Schritt, wie sich die Debatte von der reinen Fixumzahl löst und in eine Logik von Erhalt und Steuerung kippt. Fixum bedeutet in dieser Lesart nicht „mehr Geld“, sondern weniger Bruchkanten: weniger Schließungsdruck, weniger Ausdünnung, weniger Kettenreaktionen bei Personal, Öffnungszeiten und Erreichbarkeit. Und genau deshalb koppelt Hessen die Honorardebatte an die Leitungsfrage. Wenn Führung als Erprobungsfeld geöffnet wird, während das Fixum offen bleibt, entsteht im Betrieb eine doppelte Unsicherheit: organisatorisch und finanziell. Hessen setzt dagegen auf ein einfaches Prinzip: Führung bleibt klar, Vergütung wird angehoben.

In der zweiten Erzählschleife wird der Punkt noch deutlicher, weil er nicht nur im Apothekensystem liegt, sondern im politischen System selbst. Länder, die Anträge stellen, übernehmen ein Stück Verantwortung, bevor die Bundesregierung überhaupt entschieden hat. Das kann hilfreich sein, weil es das Thema aus dem Wartemodus holt. Es kann aber auch eine unbequeme Spiegelung sein: Wenn Länder die finanzielle Stabilisierung öffentlich einfordern, entsteht die Frage, warum der Bund sich mit gleicher Klarheit nicht festlegt. Die Initiative aus Hessen ist damit mehr als ein Apothekenthema; sie ist ein Test, ob politische Zusagen als Verfahrensinhalt ernst genommen werden oder als späterer Baustein in größeren Paketen verschwinden.

Am Ende bleibt der konkrete Stand schlicht: Hessen bringt zwei Anträge in das Verfahren, der Gesundheitsausschuss stimmt zu, und damit ist das Thema nicht mehr nur Begleitgeräusch, sondern Teil des offiziellen Weges. Was daraus wird, entscheidet sich nicht in einem Satz, sondern in der nächsten Runde der politischen Statik.

 

Linke drückt aufs Fixum, Rx-Versand wird Hebel, Rabattverträge stehen als Symbol im Raum.

Der Vorstoß der Linksfraktion wirkt auf den ersten Blick wie ein freundlicher Brief an eine Berufsgruppe, die seit Jahren auf eine konkrete Zusage wartet. In der Sache ist er aber weniger romantisch als taktisch: Er holt die 9,50 Euro wieder als politische Zahl in den Raum und versucht, sie aus dem Nebel der Verfahren zurück in eine Verpflichtungslogik zu ziehen. Der Kern ist nicht, dass „man sich einsetzt“, sondern dass ein Betrag, der einmal versprochen wurde, als Prüfstein für Glaubwürdigkeit markiert werden soll.

Gleichzeitig koppelt die Linksfraktion diese Erinnerung an ein Paket, das sofort zeigt, wie unterschiedlich Versorgung im politischen Betrieb gelesen wird. Ein Rx-Versandverbot für Versender ist die härteste Kante, weil es nicht nur Regeln nachschärft, sondern eine Marktspur schließen würde. Die Abschaffung der Rabattverträge zielt auf ein anderes Feld: weniger auf Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit, mehr auf die stille Statik der Versorgung, weil Rabattlogiken den Alltag in Apotheken und Praxen über Austausch, Verfügbarkeit und Konfliktfälle strukturieren. Und die Forderung, ARMIN-Erfahrungen in die Regelversorgung zu überführen, setzt einen Kontrapunkt: nicht nur bremsen und verbieten, sondern kooperative Modelle, die in Pilotlogiken entstanden sind, als Standard zu verankern.

Die Kombination ist politisch auffällig, weil sie nicht aus einem Guss wirkt. Ein Rx-Versandverbot ist eine harte Abgrenzung. ARMIN steht eher für Versorgungskoordination und Rollenklärung zwischen Ärzteschaft und Apotheke. Rabattvertragsabschaffung ist ein Systemumbau mit weitreichenden Kosten- und Steuerungsfolgen. Das Paket wirkt deshalb wie ein Versuch, mehrere Erwartungshorizonte gleichzeitig zu bedienen: die klare Schutzforderung der Vor-Ort-Struktur, die Entlastung aus dem täglichen Austausch- und Lieferdruck und die Aufwertung strukturierter Zusammenarbeit.

In der ersten Wirkungsebene ist der Antrag vor allem ein Druckinstrument. Er zwingt andere Fraktionen, sich zu positionieren, zumindest zur Frage, ob die 9,50-Euro-Zusage noch als reale Verpflichtung gilt oder nur als historischer Satz in einem Koalitionsvertrag. Genau an dieser Stelle entsteht Reibung: Eine Zahl, die im Verfahren nicht auftaucht, verschwindet im Alltag. Eine Zahl, die parlamentarisch wiederholt wird, bleibt als Maßstab im Raum, auch wenn sie nicht sofort beschlossen wird.

Die zweite Wirkungsebene ist weniger sichtbar, aber entscheidender: Der Antrag macht aus dem Fixum keine isolierte Forderung, sondern verknüpft es mit Systemregeln. Rx-Versandverbot und Rabattvertragsabschaffung sind nicht „Extras“, sondern definieren, welche Markt- und Steuerungslogik künftig gelten soll. Wenn Versorgung in der Fläche stabil bleiben soll, reicht es nicht, nur das Honorar zu erhöhen, solange an anderer Stelle Mechaniken weiterlaufen, die die Struktur ausdünnen oder die Arbeit in Problemfälle verwandeln. Genau dieses Spannungsfeld versucht der Antrag abzubilden, auch wenn die Bausteine nicht alle dieselbe politische Realisierbarkeit haben.

In der zweiten Erzählschleife rückt die Verfahrensrealität nach vorn. Ein solcher Antrag ist kein Gesetz, er ist ein Signal im parlamentarischen Raum. Er kann Aufmerksamkeit bündeln, er kann Koalitionen unter Zugzwang setzen, er kann Debattenfenster öffnen. Aber er läuft durch Ausschüsse, Fraktionsdisziplinen, Mehrheiten und die Logik, dass größere Pakete oft das Einzelversprechen verschlucken. Der Vorstoß zeigt deshalb vor allem, wie die Apothekenpolitik inzwischen funktioniert: nicht als gerader Weg von Zusage zu Umsetzung, sondern als zähes Ringen darum, dass ein Versprechen nicht einfach aus dem System fällt, weil es gerade „nicht dran“ ist.

Am Ende bleibt ein nüchterner Befund: Der Antrag kann die Temperatur erhöhen, er kann die 9,50 Euro wieder in den Maßstabsraum bringen, und er kann die Gegenseite zwingen, ihre Linie zu erklären. Ob daraus ein Beschluss wird, entscheidet sich nicht am Ton, sondern an Mehrheiten, und genau dort beginnt die eigentliche Härte solcher „Liebesbriefe“.

 

Warken bündelt Sparpaket und Strukturreform, Fixum wird zur Randvariable, neue Rollen im Kliniksystem kündigen sich an.

Bei Nina Warken läuft Apothekenpolitik nicht als Einzeltitel, sondern als Bestandteil eines übervollen Reformkalenders. Genau das ist die stille Gefahr für jedes konkrete Versprechen: Wer zu viele Pakete gleichzeitig schnürt, kann jedes einzelne Thema in eine spätere Klammer verschieben, ohne dass es formal widerrufen wird. In Warkens eigener Agenda ist das große Sparpaket für die Gesetzliche Krankenversicherung der dominierende Rahmen. Dort arbeitet bereits eine Finanzkommission an Vorschlägen, und diese Kommission soll – so wird es angekündigt – auch die finanziellen Zusagen aus dem Koalitionsvertrag in das Sparpaket integrieren. Darunter fällt, zumindest in der Logik der Ansage, auch die Erhöhung des Packungsfixums.

Der entscheidende Marker ist dabei nicht die Absicht, sondern die Zeitachse: Bis Ende März sollen Vorschläge vorliegen. Das klingt nach Tempo, ist aber zugleich eine Verschiebung in den Maschinenraum. Für Apotheken ist es ein Unterschied, ob eine Fixumerhöhung als eigener politischer Akt behandelt wird oder als Position in einem Sparkomplex, der in erster Linie auf Kostendämpfung und Struktursteuerung zielt. In dieser Konstruktion wird die Fixumfrage schnell zur Randvariable: Sie ist enthalten, aber sie konkurriert mit allem, was lauter ist, teurer ist, konfliktträchtiger ist.

Neben dem Sparpaket nennt Warken Strukturreformen. Auch dort tauchen Apotheken auf, allerdings eher als Funktionsreserve: mehr Impfungen, mehr Aufgaben in Vorsorge und Früherkennung. Das klingt nach Aufwertung, ist aber zugleich eine klassische Verschiebung, wenn die Honorarbasis nicht gleichzeitig stabilisiert wird. Mehr Aufgaben ohne klare finanzielle Unterlegung kann im Betrieb als doppelte Last ankommen: Anspruch und Erwartung steigen, während die wirtschaftliche Grundlage im Schwebezustand bleibt. Genau in dieser Schere entscheidet sich, ob „mehr Rolle“ als Anerkennung wirkt oder als Ausweichbewegung, weil die Kernfrage der Finanzierung politisch unbequem ist.

Was in der öffentlichen Debatte bislang weniger Raum bekommt, ist Warkens Blick in den Kliniksektor. Dort will sie ein neues Berufsbild stärken beziehungsweise einführen: Advanced Practice Nurses, kurz APN. Übersetzt ist das keine Nebensächlichkeit, sondern ein Kompetenzumbau. Es geht um eine akademische Weiterqualifikation auf Master-Niveau, die erweiterte Kompetenzen in spezialisierten Versorgungsfeldern ermöglicht, etwa bei chronischen Wunden. Der Verweis auf den angloamerikanischen Raum macht klar, welche Richtung gemeint ist: Aufgaben, die traditionell ärztlich definiert waren, werden in Teilen neu verteilt.

In der ersten Wirkungsebene klingt das nach Modernisierung. In der zweiten Ebene ist es ein Macht- und Zuständigkeitsprojekt, das das gesamte Versorgungssystem berührt. Sobald Kompetenzen verschoben werden, verschiebt sich auch Verantwortung, und am Ende landet die Frage immer wieder dort, wo sie im Alltag gestellt wird: Wer entscheidet, wer dokumentiert, wer trägt Haftung, wer ist erreichbar, wenn etwas nicht aufgeht. Solche Reformen sind selten nur „Fachpolitik“, sie sind Systempolitik.

Gerade deshalb steht das Apothekenthema in dieser Woche nicht isoliert da, sondern wie ein Teil eines größeren Verschiebebahnhofs. Das Sparpaket soll Zusagen aufnehmen, Strukturreformen sollen Aufgaben neu verteilen, im Kliniksystem sollen neue Rollen entstehen. In einer solchen Gemengelage wird die Fixumerhöhung leicht zur Hoffnung, die man mitführt, ohne dass sie im Zentrum steht. Und je länger sie so behandelt wird, desto mehr entsteht ein ungünstiger Eindruck: dass die Stabilisierung der Vor-Ort-Apotheken nicht als dringende Reparatur gilt, sondern als späterer Posten, der sich irgendwo in einem Paket unterbringen lässt.

In der zweiten Erzählschleife bleibt deshalb ein nüchterner Satz hängen: Wer Apotheken „mehr“ machen lassen will, muss zuerst klären, ob das System ihnen das „Bleiben“ überhaupt sichert. Und wer Kompetenzprofile im Kliniksektor umbaut, zeigt, dass Veränderung möglich ist, wenn sie politisch gewollt ist. Genau daran wird am Ende auch die Fixumfrage gemessen: nicht am Optimismus, sondern am Willen, sie nicht weiter in Verfahren, Kommissionen und Pakete zu verlagern.

 

Rx-Versandverbot als Option, Politik bleibt zögerlich, Hessen fordert Fahrplan und harte OTC-Leitplanken.

Der Satz wirkt wie ein Befreiungsschlag, weil er so selten in der deutschen Debatte ausgesprochen wird: Ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist zulässig. Nicht als Wunsch, nicht als Kampfbegriff, sondern als juristische Möglichkeit, die im Schlussantrag des Generalanwalts Maciej Szpunar zu einem griechischen Sachverhalt betont wird. In der hiesigen Diskussion ist das deshalb so brisant, weil es den üblichen Reflex durchschneidet: „Geht nicht, ist europarechtlich tot.“ Wenn die Zulässigkeit als These im Raum steht, wird die Frage plötzlich eine andere. Dann geht es nicht mehr um juristische Unmöglichkeit, sondern um politischen Willen und um die Entscheidung, welches Versorgungsmodell als schützenswert gilt.

Genau an dieser Stelle setzt der Hessische Apothekerverband an. Die Argumentation kommt nicht als Nostalgie, sondern als Verantwortungskette: Apothekensterben, Ausdünnung in ländlichen Regionen, damit verbunden Patientensicherheit und Erreichbarkeit. HAV-Chef Holger Seyfarth hält die Passivität gegenüber der Versanddynamik für nicht verantwortbar und schreibt an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und die hessische Ministerin Diana Stolz. Der Verband verlangt einen verbindlichen Gesetzgebungsfahrplan für ein Rx-Versandverbot, ausdrücklich begründet mit Patientensicherheit und Erhalt der Vor-Ort-Versorgung.

Parallel fordert der HAV ein robustes Regelpaket für den OTC-Versand: Beratung, Interaktionscheck, Dokumentation, Missbrauchs- und Fälschungsschutz. Das ist mehr als ein Zusatz. Es ist eine Art Test, ob Versandhandel in der politischen Logik als gleichwertiger Versorgungsmodus behandelt wird, der dieselben Schutzpflichten erfüllen muss, oder ob er weiterhin als bequemes Ausweichmodell gilt, das zwar Marktanteile gewinnt, aber an den härteren Pflichten vorbeirutscht. Sobald Beratung und Dokumentation als verpflichtende Bausteine formuliert werden, wird sichtbar, dass „Versand“ nicht nur Logistik ist, sondern eine andere Statik von Verantwortung.

Die Gegenargumente liegen in der Luft und werden im Text selbst schon vorweggenommen. Viele würden abwinken: Der Zug sei abgefahren. Niemand traut sich, weil der Aufschrei in Medien und Politik groß wäre. Und dann kommt der klassische Dreh: Gerade weil es weniger Apotheken auf dem Land gibt, brauche man den Rx-Versand. Das ist eine Argumentationsfigur, die sich gut anhört, weil sie Lücken mit einem Versprechen füllt. In der Praxis kann sie aber die falsche Spirale verstärken: Wenn Versand als Lösung für Ausdünnung verkauft wird, sinkt der Druck, die Vor-Ort-Struktur zu stabilisieren, und genau dadurch kann Ausdünnung schneller werden.

Hier liegt der Kernkonflikt: Rx-Versand ist nicht nur eine Vertriebsform, sondern eine politische Weichenstellung. Wenn der Staat akzeptiert, dass Versorgung über Distanz zum Normalfall wird, verändert er stillschweigend, was er eigentlich schützen will. Wenn er dagegen Grenzen setzt, muss er begründen, warum er Nähe, Erreichbarkeit, kurzfristige Intervention und Verantwortungsklarheit höher gewichtet als Marktausweitung. Ein Generalanwaltssatz zur Zulässigkeit drückt genau auf diese Stelle: Es zwingt dazu, das Ziel offen zu sagen, statt sich hinter juristischen Nebelwänden zu verstecken.

In der zweiten Erzählschleife geht es weniger um „pro“ oder „contra“ Versand, sondern um die Mechanik, die dann im System entsteht. Ein Rx-Versandverbot wäre eine harte Regel, die die Systemspur schließt. Ein robustes OTC-Regelpaket wäre eine zweite, andere Kante: Es würde Versand dort disziplinieren, wo er im Alltag häufig als „einfacher“ gilt. Beides zusammen würde Verantwortung nicht in den Betrieb drücken, sondern zurück in die Regelarchitektur. Genau das ist der Punkt: Wer Versand zulässt, muss die Pflichten definieren, die nicht verhandelbar sind. Und wer Vor-Ort-Strukturen erhalten will, muss entscheiden, ob er sie als Grundversorgung schützt oder nur rhetorisch lobt, während der Markt sie ausdünnt.

Offen bleibt damit nicht die juristische Frage, sondern die politische Antwort: Wird die Forderung aus Hessen als radikal abgetan oder als Anlass genommen, endlich eine klare Linie zu formulieren. Und solange diese Linie fehlt, bleibt das Risiko, dass die Verantwortung weiter wandert: weg von Gesetzgebung und Ordnungspolitik, hin zu den Apotheken, die jeden Tag erklären müssen, warum sie noch da sind, während das System ihnen die Grundlage nicht eindeutig zusichert.

 

Fusion im Osten kurz vor Ziel, Satzungsdetail blockiert, Verbandspolitik reagiert auf Strukturstress.

Der Zusammenschluss der Apothekerverbände aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zum „Mitteldeutschen Apothekerverband“ wirkt auf dem Papier wie ein organisatorischer Schritt. In der Realität ist es ein Signal, wie stark sich Rahmenbedingungen verändert haben: Wenn Strukturen dünner werden, wird auch Interessenvertretung neu sortiert. Dass der neue Verband als MAV auf der Zielgeraden ist, wurde noch im Dezember so beschrieben – und trotzdem zeigt die letzte Hürde, wie sehr solche Prozesse an Formalien hängen können.

Die Hürde ist kein politischer Grundsatzstreit, sondern ein Satzungsdetail mit großer Wirkung. Beim Apothekerverband Sachsen-Anhalt muss die Satzung so geändert werden, dass Vermögenswerte des Verbands auf den künftigen MAV übertragen werden und nicht automatisch an die Kammer Sachsen-Anhalt fallen. Das ist der Mechanikpunkt, an dem Verantwortung und Eigentum in der Organisationslogik sauber zugeordnet werden müssen. Solange dieser Punkt offen bleibt, kann die Fusion nicht „einfach“ abgeschlossen werden, selbst wenn die inhaltliche Einigung längst steht.

Auf der Mitgliederversammlung in dieser Woche war dafür allerdings nicht die notwendige Zahl an Mitgliedern anwesend, um die Änderung abzustimmen. Damit hängt der finale Schritt weniger am Willen als an Anwesenheit, Quorum und Vereinsrecht. Die nächste Sitzung soll frühestens in 30 Tagen stattfinden, und dann gilt: Ein Quorum gibt es nicht mehr. In dieser Konstruktion steckt eine typische Verbandsrealität: Die großen Linien werden politisch diskutiert, aber entschieden wird am Ende oft durch die Statik des Verfahrens.

Wenn der MAV zustande kommt, ist das mehr als ein neues Logo. Es verändert Zuständigkeiten, bündelt Ressourcen, bündelt Verhandlungspositionen und reduziert Parallelstrukturen. Genau das kann in einer Phase wichtig werden, in der Apothekenzahlen sinken, Druck in Honorarfragen steigt und politische Verfahren – wie beim ApoVWG – mehr Tempo und mehr Detailarbeit verlangen. Ein größerer Verband kann professioneller auftreten, kann schneller reagieren, kann einheitlicher kommunizieren. Gleichzeitig verliert man regionale Nuancen, die für Mitglieder in der Fläche wichtig sein können. Fusion ist immer auch ein Tausch: mehr Schlagkraft gegen weniger kleinteilige Identität.

In der zweiten Erzählschleife wird der Zusammenhang mit dem Strukturstress deutlicher, ohne dass er ausgesprochen werden muss. Wenn das Apothekensterben anhält, wenn Betriebe schließen, wenn Mitgliederzahlen schrumpfen, wächst der Anreiz, Interessenvertretung so zu organisieren, dass sie tragfähig bleibt. Dann sind Fusionen nicht nur „modern“, sondern eine Anpassung an knapper werdende Ressourcen. Der Text deutet das an: Weitere Fusionen sind aktuell nicht bekannt, könnten aber wahrscheinlicher werden, wenn der Druck im System weiter steigt.

Die Pointe bleibt nüchtern: Der MAV ist nicht gescheitert, er ist verzögert. Ein fehlendes Quorum verhindert vorerst die Satzungsänderung, die Vermögensübertragung muss rechtssicher geregelt werden, und die nächste Sitzung soll den letzten Schritt möglich machen. Das ist kein Drama, aber es zeigt, wie eng organisatorische Stabilität inzwischen mit Systemrealität verbunden ist. Wo Strukturen wackeln, wird auch Verbandsarchitektur zu einer Frage von Resilienz – nicht von Symbolik.

 

Apothekenbestand fällt auf Tiefstand, Kosten steigen seit 2013, Versorgung wird zur Wegfrage.

502 Apotheken weniger in einem Jahr sind nicht nur eine Zahl, sondern ein Strukturereignis. 2025 schlossen 502 Betriebe, neu eröffnet wurden 62, unterm Strich sank der Bestand um 440 auf 16.601 Apotheken. Der Verweis auf den niedrigsten Stand seit 50 Jahren ist keine rhetorische Zuspitzung, sondern ein historischer Marker: Es geht nicht mehr um „leichte Marktbereinigung“, sondern um eine Entwicklung, die die Grundannahme der wohnortnahen Arzneimittelversorgung sichtbar verändert.

Die Vergleichszahl zu 2013 macht die Dimension greifbar. Damals gab es 20.662 Apotheken. Heute sind es 4.061 weniger. In diesem Zeitraum gab es auch die letzte kleine Erhöhung des Fixhonorars. Seitdem ist die Kostenkurve weitergelaufen, während die Honorarbasis politisch eingefroren blieb. Wenn man die Strukturfrage nicht als Einzelfallproblem, sondern als Systemstatik liest, ist genau diese Zeitachse entscheidend: Kosten bewegen sich, Regeln bleiben stehen. Und wenn Regeln stehen bleiben, entsteht Druck nicht in einem Moment, sondern über Jahre.

Die unmittelbare Folge ist banal und hart: Wege werden länger. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das weniger spontane Erreichbarkeit, mehr Planung, mehr Abhängigkeit von Öffnungszeiten und Logistik. Botendienste gewinnen an Bedeutung, weil sie den Weg teilweise ersetzen können. Gleichzeitig bleibt eine Grenze, die im Alltag jeder kennt, der Versorgung organisiert: Boten ersetzen nicht den persönlichen Kontakt, nicht die unmittelbare Klärung, nicht die spontane Rückfrage und nicht das Gefühl, dass jemand vor Ort Verantwortung sichtbar übernimmt. Und sie ersetzen erst recht nicht die Präsenz in Situationen, in denen Zeit, Unsicherheit oder Komplexität eine Rolle spielen.

ABDA-Präsident Thomas Preis bringt den Kostenanker in eine knappe Formel: Seit der letzten Erhöhung des Festhonorars im Jahr 2013 seien die Kosten in den Apotheken um 65 Prozent gestiegen. In dieser Logik erscheint das Apothekensterben nicht als Überraschung, sondern als vorhersehbare Folge einer entkoppelten Statik. Wenn Fixkosten steigen und die Erlösseite politisch nicht nachzieht, wird die Schließung irgendwann nicht mehr „Entscheidung“, sondern Ergebnis. Genau das macht die Zahl 502 so schwer: Sie ist nicht Ausdruck einzelner Fehlentscheidungen, sondern Ausdruck eines Systems, das die Rechnung immer häufiger nicht mehr aufgehen lässt.

Gleichzeitig liegt im Text eine zweite, unbequemere Ebene. Denn wenn die Kostensteigerung und die ausbleibende Honorarentwicklung ein zentraler Treiber sind, stellt sich auch die Frage nach politischer Durchsetzungskraft. Die Standesvertretung hat es seit 2013 nicht geschafft, den Wert jeder einzelnen Apotheke so in den politischen Maßstabsraum zu setzen, dass die Anpassung als zwingend gilt. Das ist keine Schuldzuweisung an einzelne Personen, sondern eine Beobachtung über Wirkung: Ein Berufsstand, der jahrelang hingehalten wird, braucht entweder eine überzeugendere Erzählung seiner Systemleistung oder eine härtere Verhandlungslinie. Sonst wird das Thema immer wieder in Verfahren, Kommissionen und Paketlogiken verschoben.

In der zweiten Erzählschleife wird daraus eine Frage von Verantwortung im System. Wenn Politik Kostenentwicklungen kennt und dennoch nicht reagiert, verschiebt sie das Problem in den Betrieb. Wenn Kassen und öffentliche Akteure weiter in einer Sprache sprechen, die die Struktur als „selbstregulierend“ darstellt, verschieben sie das Problem in die Fläche. Und wenn die verbleibenden Apotheken die Unterdeckung durch Menge auffangen müssen, entsteht ein paradoxer Effekt: Einzelne Betriebe wachsen, während die Versorgung insgesamt löchriger wird. Das kann kurzfristig Stabilität bei den Überlebenden erzeugen, aber es löst nicht den Verlust an Nähe, an Redundanz, an Sicherheitsreserven.

Am Ende bleibt der Befund so schlicht wie unangenehm. Der Bestand fällt, die Kosten steigen, die politische Anpassung bleibt offen. Und je länger diese Kette so weiterläuft, desto stärker wird Versorgung zu einer Wegfrage: nicht theoretisch, sondern im Alltag der Menschen, die am Ende nur merken, dass „die nächste Apotheke“ nicht mehr selbstverständlich ist.

 

Lanz relativiert Apothekensterben, Strukturkosten der Kassen werden Gegenanker, Verantwortung wird sprachlich verschoben.

Wenn ein Kassenvertreter sagt, Apothekensterben habe weniger mit wirtschaftlicher Lage zu tun als mit Entscheidungen von Inhabern, ist das nicht nur eine steile These, sondern eine Verschiebung des Verantwortungsschwerpunktes. Florian Lanz formuliert genau so: Bei genauer Betrachtung gehe es den Apothekeneigentümern insgesamt ziemlich gut, Umsatz steige, Beschäftigtenzahl wachse, und die sinkende Apothekenzahl sei vor allem Folge einer Konzentrationsentscheidung auf wenige Standorte. Das ist eine Lesart, die die Systemfrage in eine Unternehmerbiografie umdeutet. Nicht das Regelwerk, nicht die Honorarbasis, nicht die Kostenentwicklung – sondern die vermeintlich freie Standortstrategie wird zum Kern.

Der Grund, warum solche Sätze so provozieren, liegt nicht in der Emotionalität, sondern in der Statik. Hinter jeder Schließung steht eine betriebswirtschaftliche Rechnung, die nicht mehr tragfähig ist. Schließen ist in dieser Perspektive kein Lifestyle-Entschluss, sondern eine Notwendigkeit, wenn die Kosten steigen, die Erträge nicht Schritt halten und die Belastung dauerhaft höher wird. Die Zahlen zum Apothekenbestand wirken deshalb wie ein harter Gegenanker zu jeder Verharmlosung: 502 Schließungen, 62 Neueröffnungen, minus 440 in einem Jahr, Bestand 16.601. Wer das als „Konzentration“ beschreibt, entscheidet sich für eine Sprache, die die Bruchkante unsichtbar machen soll.

Der zweite Punkt, den Lanz indirekt berührt, ist allerdings real: Es gibt Apotheken, die durchhalten, weil sie groß genug sind, weil sie Menge organisieren können, weil sie Skaleneffekte nutzen, weil andere schließen und die verbleibenden Betriebe dadurch wachsen. Genau das ist aber kein Beweis für „gute Lage“, sondern ein Hinweis auf einen Selektionsmechanismus. Wenn Unterdeckung über Menge kompensiert werden muss, werden kleine und mittlere Standorte strukturell benachteiligt. Das Ergebnis ist nicht „freie Entscheidung“, sondern eine Verschiebung der Landkarte: weniger Apotheken, größere Einheiten, längere Wege, weniger Redundanz. Und damit genau das, was in der Fläche als Verlust an Versorgungssicherheit erlebt wird.

In der Debatte taucht dann ein weiterer Vergleich auf, der als Gegenangriff funktioniert: Strukturkosten. Wenn Kassenstrukturen rund 4 Prozent der GKV-Ausgaben binden, während für die Leistung der Apotheken rund 2 Prozent genannt werden, entsteht ein Kontrast, der nicht nur empört, sondern die Prioritätenfrage aufwirft. Es ist der Versuch, die Diskussion umzudrehen: Wer Einspar- und Effizienzargumente benutzt, muss erklären, warum die eigene Organisationslandschaft mit vielen Kassen und Filialstrukturen als gegeben gilt, während Apotheken für jede Anpassung kämpfen müssen. Selbst wenn man über die exakten Quoten streiten kann, bleibt die politische Logik: Die einen dürfen Struktur als Normalität führen, die anderen werden bei Strukturverlust so beschrieben, als sei es ihre Entscheidung.

Die zweite Erzählschleife zeigt, wie gefährlich solche Kommunikationsmuster sind, weil sie nicht nur Meinung prägen, sondern Handlungsdruck verändern. Wenn Apothekensterben als unternehmerische Konzentration erzählt wird, sinkt der politische Zwang, Honorare anzupassen oder Regelwerke zu korrigieren. Dann wird die Ausdünnung zur „Marktbewegung“, nicht zur Versorgungsfrage. Und genau das verschiebt Verantwortung: weg von den Akteuren, die Rahmenbedingungen setzen, hin zu den Betrieben, die unter diesen Rahmenbedingungen entweder wachsen oder verschwinden.

Am Ende bleibt deshalb weniger ein Streit über Sympathie, sondern ein Streit über Begriffshoheit. „Insgesamt ziemlich gut“ ist eine Formulierung, die den strukturellen Druck aus der Geschichte herausnimmt. Wer so spricht, beschreibt Versorgung nicht als Systemleistung, sondern als Bilanzsumme. Das Problem ist, dass Versorgung in der Fläche nicht an der Bilanzsumme hängt, sondern an Erreichbarkeit, Kontinuität, Personalbindung und der Fähigkeit, Problemfälle nicht wegzuschieben. Gerade dort zeigt sich, ob Verantwortung im System bleibt – oder ob sie durch Sprache in die Betriebe hineingeschoben wird.

 

Versorgungswerke unter Druck, Verlustzahlen wirken wie Warnsignal, Altersvorsorge wird zur Vertrauensfrage.

Die Meldung trifft nicht den Alltag am HV-Tisch, sondern etwas, das tiefer sitzt: das Gefühl, dass die eigene Altersvorsorge „eigentlich sicher“ sein sollte. Wenn die Bayerische Versorgungskammer, die auch die Bayerische Apothekerversorgung führt, durch riskante Kapitalanlagen schätzungsweise 690 Millionen Euro verloren haben soll, entsteht sofort ein mulmiges Grundrauschen. Nicht, weil jede Zahl automatisch die Rente gefährdet, sondern weil sie das Bild von Stabilität ankratzt. Altersvorsorge lebt von Erwartungssicherheit, und genau diese Sicherheit wird durch solche Summen sprachlich erschüttert.

Wichtig ist dabei, was der Text zugleich mitliefert: Das bayerische Versorgungswerk ist offenbar nicht das einzige, das in den letzten Jahren Verluste in mehrstelliger Millionenhöhe verbuchen musste, weil Investitionen im Nachhinein als riskant erscheinen. Das ist der Punkt, an dem aus einer Landesmeldung ein Systemthema wird. Wenn mehrere Versorgungswerke ähnliche Erfahrungen machen, geht es nicht mehr nur um Einzelfehler, sondern um die Frage, wie Anlagestrategien in einem Umfeld funktionieren, das seit Jahren von Niedrigzinsphasen, Marktvolatilität und einem Druck auf Rendite geprägt war. Wer langfristige Verpflichtungen hat, kann nicht einfach „vorsichtig bleiben“, ohne irgendwann Ertrag zu verlieren. Wer Ertrag sucht, bewegt sich näher an Risiko. Genau in diesem Spannungsfeld entstehen dann Entscheidungen, die im Rückblick wie Fehlgriffe aussehen.

Die Frage „Sind die Renten in Gefahr?“ ist deshalb nicht nur eine Sorge, sondern auch eine verständliche Reaktion auf fehlende Transparenz im Moment der Schlagzeile. Denn die konkrete Wirkung auf Leistungen hängt an vielen Stellschrauben: an Rücklagen, an Bewertungsregeln, am Zeitverlauf, an der Verteilung von Risiken, an der Frage, ob Verluste realisiert oder nur bilanziell sichtbar werden, und daran, wie breit die Anlagen gestreut sind. Der Hinweis, dass die DAZ zusammengetragen hat, wie Versorgungswerke funktionieren, zeigt: Das System ist erklärungsbedürftig, weil es nicht wie ein Tageskonto funktioniert, sondern wie eine langfristige Verpflichtungsmaschine mit Pufferlogik.

Im Hintergrund steht eine zweite Ebene, die schnell vergessen wird: Versorgungswerke sind nicht nur „Geldanlagen“, sondern Institutionen mit einem doppelten Auftrag. Sie müssen Leistungen langfristig sichern und gleichzeitig in einem Umfeld arbeiten, das keine risikofreie Rendite mehr garantiert. Wenn dann ein Kommentar wie der von Thomas Müller-Bohn darauf schaut, worauf es bei der Anlagestrategie ankommt, liegt darin der Versuch, aus Schlagzeile wieder Mechanik zu machen: Welche Risikobudgets sind vertretbar, welche Diversifikation ist nötig, welche Governance verhindert Klumpenrisiken, und wie wird kontrolliert, ob Renditejagd nicht zum Selbstzweck wird.

Die zweite Erzählschleife führt zurück in die Wirkungsrealität für Apothekerinnen und Apotheker. Sobald Altersvorsorge als unsicher wahrgenommen wird, verschiebt sich das Sicherheitsgefühl im Beruf. Dann ist die wirtschaftliche Lage nicht mehr nur eine Frage von Fixum, Kosten und Personal, sondern auch von Lebensplanung. Gerade in einer Phase, in der Apotheken schließen, in der Honorardebatten zäh sind und in der viele Betriebe nur über Menge oder extreme Belastung stabil bleiben, wirkt eine solche Meldung wie ein zusätzlicher Druckpunkt. Sie sagt nicht automatisch: „Renten brechen ein.“ Aber sie sagt: „Verlass dich nicht blind darauf, dass alles stabil bleibt.“

Und genau das ist die eigentliche Gefahr solcher Nachrichten: weniger die unmittelbare finanzielle Wirkung, die sich erst über Zeit und Zahlen bewerten lässt, sondern der Vertrauensverlust. Vertrauen ist in der Altersvorsorge eine stille Währung. Wenn es Risse bekommt, wird jede weitere Debatte über Verantwortung im System schärfer. Dann fragen Mitglieder nicht nur nach Rendite, sondern nach Kontrolle, nach Entscheidungswegen, nach Transparenz und nach der Grenze zwischen notwendigem Risiko und unnötiger Wette.

Am Ende bleibt das Bild: Eine hohe Verlustsumme wirkt wie ein Warnsignal, das nicht ignoriert werden kann, auch wenn es noch keine eindeutige Aussage über konkrete Rentenansprüche liefert. Die Frage nach Gefahr ist deshalb berechtigt, aber sie lässt sich nicht in einem Satz beantworten. Sie zwingt dazu, die Mechanik von Versorgungswerken zu verstehen und die Verantwortungsstruktur zu prüfen, bevor aus mulmigem Gefühl entweder Panik oder Verdrängung wird.

 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

In dieser Woche wirkt Politik wie ein Reparaturbetrieb: Länder und einzelne Stimmen im Bundestag legen Hebel an, die seit Jahren klemmen, während die Bundesregierung die Schrauben noch nicht anzieht. Das ApoVWG wird zum Prüfstein, ob Stabilität über klare Honorarsignale entsteht oder über neue Zuschlagskonstruktionen, die später wieder verhandelt werden müssen. Gleichzeitig zieht die Debatte um Versand und Beratung eine Linie zwischen formaler Zulässigkeit und realer Versorgungsstatik. Und im Hintergrund entsteht ein zweiter Schatten: Wenn Strukturen bröckeln, wird jedes Wort über Rente, Versorgung und Verantwortung schwerer.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Bundesratsanträge plötzlich nach Schutz klingen, ist das auch ein Hinweis, wie weit sich die Grundannahme verschoben hat: dass Vor-Ort-Versorgung „einfach da“ ist. Die Polemik der Kassen trifft auf Zahlen, die nicht nur Statistik sind, sondern Wege, Schichten, Ausfälle, Ersatzlösungen. Und sobald Kapitalanlagen von Versorgungswerken als Risikoerzählung auftauchen, wandert Unsicherheit aus der Politik in die Lebensplanung. Der Punkt ist nicht Empörung, sondern Haftung im System: Bleibt Verantwortung dort, wo Regeln gemacht werden, oder wird sie als Betriebsproblem an diejenigen weitergereicht, die jeden Tag die Lücken schließen müssen?

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Entscheidend ist nicht laute Empörung, sondern ob politische und kassengetriebene Mechaniken Verantwortung im System halten oder als Last in die Betriebsführung abkippen.

 

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