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  • 20.01.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Arbeitsrecht im Grenzfall, Gesundheitspolitik im Prüfmodus, Versorgungspraxis unter Technikdruck.
    20.01.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Arbeitsrecht im Grenzfall, Gesundheitspolitik im Prüfmodus, Versorgungspraxis unter Technikdruck.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Der Tag bündelt Recht, Politik und Praxis: Arbeitsunfallgrenzen, Versanddebatte, digitale Verbindlichkeit, Impfstofflogik, Mounjaro-Üb...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Arbeitsrecht im Grenzfall, Gesundheitspolitik im Prüfmodus, Versorgungspraxis unter Technikdruck.

 

Von Bahn-Urteil bis Arzneimittel-Detail zeigt der Tag, wie Regeln, Tools und Versorgungssicherheit im Alltag kollidieren.

Stand: Dienstag, 20. Januar 2026, um 16:50 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Ein Beinaheunfall am Bahnübergang führt bis vor das Bundessozialgericht und zurück: Der Streit um § 8 SGB VII zeigt, wie hart die Hürde wird, wenn psychische Folgen behauptet werden, aber der Vollbeweis der Kausalität nicht gelingt, zuletzt im Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 29. Oktober 2025. Parallel signalisiert Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in Lohr am Main Prüfbereitschaft beim Versandhandel vor dem Hintergrund der EuGH-Generalanwaltslinie, während Apotheken zugleich auf Fixum, Notdiensthonorierung und PTA-Erprobung warten. Im Inneren der Betriebe verschiebt sich der Fokus auf Verbindlichkeit: Weg vom WhatsApp-Dauerrauschen, hin zu Tools mit Aufgabenlogik und Lesebestätigung, weil Kommunikation selbst zum Risiko wird. Draußen stehen Prävention und Beschaffung unter Druck, wenn Hausärzte Impfstoffbedarf Monate im Voraus bestellen müssen und Regressrisiken das Bestellverhalten formen, während Apotheken bereits Sonderwege zur Sicherung knapper Grippeimpfstoffe beschreiben. Bei Mounjaro entschärft Lilly den Konflikt um Restvolumen durch eine Pen-Modifikation, lässt aber eine Übergangsphase mit zwei Varianten entstehen, die Beratung und Reklamationslage spürbar belastet. Beim Metamizol-OTC-Switch setzt der Sachverständigenausschuss eine klare Grenze, flankiert von Sicherheitsankern wie dem Rote-Hand-Brief vom Dezember 2024 und dem Hinweis auf steigende Verordnungszahlen. Und im Hilfsmittelbereich zeigt sich Systembruch als Bürokratie: Direktabrechnung ist vertraglich möglich, doch fehlerhafte Datensystem-Hinweise erzeugen weiterhin unnötige Kostenvoranschläge. Schließlich bleibt die Lungenembolie als medizinischer Notfall der Tagesschatten: Symptome sind oft unspezifisch, das Zeitfenster aber nicht verhandelbar.

 

Beinaheunfall, Arbeitsunfall, Vollbeweis entscheiden über Anerkennung nach § 8 SGB VII.

Es ist dieser Moment im Stellwerk, in dem Routine kippt und Vorstellungskraft die Führung übernimmt: Schranke unten, Blick auf den Bahnübergang, ein Auto dort, wo es nicht hingehört, und die innere Gewissheit, dass gleich ein Zug einschlägt. Ein Fahrdienstleiter, seit 1998 im Dienst der heutigen DB Netz AG, schilderte später, er habe im November 2011 einen Pkw zwischen den Schranken gesehen, teils durchgedrückt, hinten verhakt. Für ihn stand fest, dass Bremsen zu spät kommen würde, dass ein schwerer Personenschaden unmittelbar bevorstehe. Er kauerte sich hinter den Schreibtisch, als ließe sich das Unvermeidliche durch Holz und Metall aufhalten.

Nur: Es kam anders. Das Fahrzeug ragte nicht so weit ins Gleis, dass der Zug es hätte erfassen müssen. Und der Zug war bereits stark abgebremst, als er die Stelle erreichte, passierte den Pkw langsam. Am Ende blieb es bei Sachschäden an Schranke und Auto. Kein Toter, kein Verletzter, keine Bilder von Rettungskräften. Und doch behauptete der Mann, genau dieses Beinahegeschehen habe ihn aus der Spur gebracht, habe etwas in ihm dauerhaft beschädigt.

Der Bruch, den er beschreibt, setzt am Morgen nach dem Dienstende ein: Zittern, Kribbeln, ein zuckendes Auge, das Gefühl, verlangsamt zu sein, geistig eingeschränkt. Klinikaufenthalte folgten, Wiedereingliederungsversuche scheiterten. Im Oktober 2013 erklärte ihn eine Fachärztin für Innere Medizin und Arbeitsmedizin für dienstuntauglich. Ein Diplom-Psychologe diagnostizierte eine Anpassungsstörung mit Angst- und depressiven Symptomen und sah Anzeichen einer posttraumatischen Belastungsstörung. Hinzu trat eine zweite Ebene, die in Verfahren dieser Art selten leise bleibt: der Verweis auf einen tödlichen Bahnübergangsunfall aus dem Jahr 2003, der in der Familie präsent war und durch das aktuelle Geschehen wieder aufgerufen worden sei.

Damit steht der Fall mitten in einer Frage, die im Sozialrecht härter ist, als sie im Alltag klingt. Wann wird ein Ereignis am Arbeitsplatz zum Arbeitsunfall, wenn der geltend gemachte Schaden psychisch ist und die „Wucht“ des Auslösers nicht in Verletzungen, sondern in Erwartung und Erinnerung liegt? Die Berufsgenossenschaft verneinte das. Kein Personenschaden, kein geeignetes Ereignis, lautete die Linie. Der Mann klagte – und bekam zunächst Recht. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt erkannte einen Arbeitsunfall an.

Die Korrektur kam aus Kassel. Das Bundessozialgericht hob das Urteil im November 2019 auf und verwies zurück. Nicht, weil es die Möglichkeit psychischer Arbeitsunfälle verneinte, sondern weil die Voraussetzungen nicht sauber geprüft waren. Hinter diesem nüchternen Beschluss stehen drei Prüfsteine, die in solchen Konstellationen alles entscheiden. Erstens: War der Kläger bei dem Geschehen in einer versicherten Verrichtung, also objektiv beobachtbar tätig und dem Unternehmen dienend – oder handelte es sich nur um eine subjektive Schutzreaktion? Zweitens: Wirkte ein Ereignis von außen auf ihn ein, oder spielte sich der entscheidende Impuls in seiner inneren Vorstellungswelt ab, in der der Zusammenstoß bereits feststand? Und drittens: Lässt sich die behauptete Kausalität zwischen dem äußeren Geschehen und der Erkrankung tatsächlich tragen?

Nach weiterer Begutachtung zog das Landessozialgericht im Oktober 2025 die Linien neu und wies die Klage ab. Die Richter bejahten nun die ersten beiden Hürden: Die Beobachtung des Bahnübergangs gehörte zu den Haupttätigkeiten, also versicherte Verrichtung, und der Kläger konnte objektiv wahrnehmen, dass der Pkw die Schranke beschädigte, also ein äußeres Ereignis. Der Fall kippte erst an der dritten Stelle, dort, wo es für Betroffene am schwersten wird: beim Vollbeweis. Nicht „möglich“, nicht „naheliegend“, sondern gerichtliche Überzeugung, dass genau dieses Geschehen die Erkrankung verursacht hat.

Hier setzten die Zweifel an. Wer die Örtlichkeit kennt, Abstände einschätzen kann und die Situation seit Jahren beherrscht, müsse erkennen können, dass der Pkw in dieser Stellung nicht zwingend in den Zuglauf ragt. Eine Schockstarre in sicherer Erwartung eines Zusammenstoßes erscheine deshalb nicht ohne Weiteres plausibel. Hinzu kamen weitere Belastungsfaktoren im Leben des Mannes, die als Erklärung ebenfalls taugen konnten, und Hinweise auf Beschwerden bereits vor 2011. In diesem Bündel riss die Kausalitätskette. Der entscheidende Punkt liegt damit nicht in der Dramatik des Bahnübergangs, sondern im juristischen Kern: Ein Beinahegeschehen kann die Tür zum Arbeitsunfall öffnen – ohne tragfähigen Vollbeweis bleibt sie geschlossen.

 

Versandhandel, Fixum, Erwartungsdruck bestimmen Warkens Apothekenauftritt in Lohr am Main.

Lohr am Main, „Herausforderung Gesundheitspolitik“ – das klingt nach großer Bühne, aber der Abend selbst wirkt in der Schilderung eher wie ein enger Korridor aus Rede, Podium und einem streng geregelten Fragefenster. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken war zu Gast bei der CSU, moderiert vom CSU-Kreisvorsitzenden und Landtagsabgeordneten Thorsten Schwab, begleitet von lokalen Akteuren wie Landrätin Sabine Sitter und dem Bürgermeisterkandidaten Dirk Rieb. Im Publikum saßen auch Apothekerinnen und Apotheker, unter ihnen Anne Lahoda, Inhaberin der Marien-Apotheke, die später nicht von einem Durchbruch berichtet, sondern von einem Termin, bei dem vieles angerissen und wenig festgezurrt wurde.

Warken habe zu Beginn frei gesprochen und dabei die Apotheken ausdrücklich erwähnt. Eine Fixum-Erhöhung solle noch kommen, Notdienste künftig höher honoriert werden, und auch die PTA-Vertretung sei Thema gewesen – allerdings im Ton eines Versuchslabors: Erprobungsphase, Bedingungen, keine definitive Zusage. Es sind Formulierungen, die politisch funktionieren, weil sie Richtung signalisieren, aber sie sind auch genau die Art Sprache, die in der Apothekerschaft sofort eine zweite Frage auslöst: Wie lange soll „noch kommen“ dauern, wenn Betriebe längst mit dem Rücken zur Wand rechnen?

Die Podiumsdiskussion drehte sich laut Lahoda vor allem um das neue Kreiskrankenhaus, das im Landkreis gebaut wird. Für die Apothekenfragen war das anschließende Publikumsfenster entscheidend – und gerade dessen Form prägt die Wirkung. Fragen mussten schriftlich eingereicht werden, sie wurden nach Berufsgruppen sortiert vorgelesen, insgesamt seien sieben Fragen von Apothekerinnen und Apothekern gestellt worden. Ein direkter Dialog, ein Nachhaken, eine kurze Klärung im Raum: all das fand nicht statt. Es ist ein Verfahren, das Ordnung schafft, aber es schneidet die entscheidenden Anschlussfragen ab, bevor sie überhaupt entstehen.

Lahodas eigene Frage zielte auf den Rx-Versand und auf eine neue rechtliche Wendung, die in der Branche wie ein Seismograf wirkt: die Stellungnahme des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof. In dieser Stellungnahme wird nach ihrer Darstellung argumentiert, dass Einschränkungen des Versandhandels zum Schutz der Gesundheit und aus Gründen der Arzneimittelsicherheit zulässig sein könnten. Mitgliedstaaten könnten den Versand demnach weiter einschränken oder womöglich sogar ganz verbieten. Für Apotheken ist das kein akademischer Satz, sondern ein politischer Hebel – und zugleich eine Quelle für Enttäuschungen, weil zwischen juristischer Möglichkeit und politischer Entscheidung oft eine lange, zähe Strecke liegt.

Warkens Antwort bleibt in diesem Rohmaterial bewusst vorsichtig. Die Angelegenheit sei „sehr frisch“, man werde sich die Empfehlungen anhören und prüfen. Sie erwähnte außerdem die Konstellation, dass es Versender in den Niederlanden gebe, die zwar nicht innerhalb der Niederlande, wohl aber nach Deutschland versenden dürfen – auch das wolle man einer Prüfung unterziehen. Dazu kam der Hinweis auf eine bereits eingebrachte Initiative, den Versandhandel von Cannabis zu unterbinden. Der Satz wirkt wie ein Signal: Es gibt Bereiche, in denen die Politik Versand stoppen will, während sie beim Rx-Versand zunächst im Prüfmodus bleibt.

Lahoda beschreibt die Ministerin als sympathisch, locker und zugänglich, zugleich konzentriert, obwohl es spät gewesen sei. Aber genau dieser positive Eindruck kippt nicht automatisch in Vertrauen in die Reform. Lahoda bleibt skeptisch, ob das der „große Wurf“ wird, und sie richtet den Blick auf den Zeitpfad: Wenn erst Gremien und Kommissionen tagen müssten, könne ein höheres Fixum frühestens 2027 kommen, sagt sie – und setzt als Gegenrechnung den Satz in den Raum, dass bis dahin „500 Apotheken mehr geschlossen“ hätten. Ob diese Zahl als Prognose, Warnung oder Zuspitzung gemeint ist, bleibt im Rohmaterial offen, aber ihre Funktion ist klar: Sie markiert den Erwartungsdruck, der zwischen politischer Ansage und betrieblichem Überleben wächst.

So bleibt von diesem Abend ein Bild, das in der Apothekenpraxis gut bekannt ist. Die Ministerin sendet Signale zu Fixum, Notdienst und PTA-Vertretung, sie setzt beim Versand auf Prüfung und verweist auf Cannabis als Sonderfall, sie wirkt persönlich zugewandt – und doch bleibt die zentrale Leerstelle bestehen: der konkrete Zeitplan. In einer Branche, in der jede Verzögerung nicht neutral ist, sondern als Kostenfaktor wirkt, entscheidet am Ende weniger die rhetorische Linie als die Frage, ob aus „prüfen“ innerhalb einer überschaubaren Frist Regeln werden, die den Alltag in den Betrieben tatsächlich noch erreichen.

 

WhatsApp, Apocollect, Verbindlichkeit ordnen Kommunikation und entlasten Apothekenteams im Alltag.

In vielen Apotheken beginnt das Kommunikationsproblem nicht mit einem großen Konflikt, sondern mit einem kleinen Dauerrauschen. Eine Nachricht hier, eine Rückfrage dort, ein Dienstplan als Foto, dazu nebenbei noch ein Link, ein Emoji, ein „Kann das jemand übernehmen?“. WhatsApp liegt für viele Teams nahe, weil es jeder hat und weil es schnell ist. Aber genau diese Bequemlichkeit dreht sich irgendwann gegen die Arbeit, wenn das Private und das Dienstliche ineinanderlaufen und der Feierabend nur noch eine andere Kulisse für dieselbe Gruppe ist.

So beschreibt es PKA Angelika Jakobs. Ihre Apotheke habe WhatsApp früher vorrangig genutzt, bis es „auf Dauer nervig“ wurde, weil viele den Kanal ohnehin privat verwenden und deshalb auch nach Feierabend automatisch mitlesen. Nicht, weil jemand dazu gezwungen wird, sondern weil es der Reflex ist: Bildschirm an, Nachricht da, Blick drauf. Und wenn das passiert, wächst nicht nur die Zahl der Nachrichten, sondern auch die Unruhe. Irgendwann ist nicht mehr klar, ob die Gruppe gerade informiert oder nur noch beschäftigt.

Die Konsequenz war nicht der völlige Bruch, sondern eine klare Begrenzung. Es gebe aktuell nur noch eine gemeinsame WhatsApp-Gruppe, in der Dinge geteilt werden, die den Arbeitsalltag nicht unmittelbar betreffen. Neujahrswünsche, Danksagungen, das Soziale, das Teams auch brauchen – aber keine Aufgaben, keine dienstlichen Anweisungen, keine Dauerorganisation. Das ist weniger Digital-Askese als Selbstschutz: Man nimmt dem Kanal die Macht, immer und überall Arbeitszeit zu erzeugen.

Ganz verschwinden kann WhatsApp in dieser Apotheke trotzdem nicht, weil die Praxis an einer Stelle den schnellen Draht braucht. Jakobs berichtet von einer eigenen Gruppe für den Botendienst. Viele Fahrer seien den ganzen Tag unterwegs, spontane Änderungen und Abholaufträge müssten sofort durchgestellt werden. Das Beispiel, das sie nennt, ist typisch: ein Rezept, das noch schnell aus einer Arztpraxis geholt werden muss. Dann entscheidet nicht der schönste Plan, sondern der nächste Standort. „Der, der am nächsten an der Praxis ist, holt das Rezept“, sagt sie. So werden Umwege vermieden, der Botendienst bleibt beweglich, und die Apotheke spart Zeit, die sie an anderer Stelle ohnehin nicht hat.

Für alles andere – für das, was verbindlich sein muss, nachvollziehbar, dokumentierbar – nutzt das Team ein anderes Werkzeug: Apocollect. Jakobs beschreibt es als Tool für Arbeitszeiterfassung und Aufgabenverteilung, aber der entscheidende Punkt ist die Struktur dahinter. Aufgaben können mit Fristen versehen werden, es gibt eine Art Pinnwand, auf der Informationen „angeheftet“ werden, die dauerhaft bestehen. Und es gibt eine Funktion, die in vielen Teams unterschätzt wird, bis man sie hat: Lesebestätigungen. Wer eine wichtige Information nicht nur senden, sondern auch als angekommen dokumentieren will, braucht mehr als ein Häkchen im Messenger.

Dass Apocollect sogar eine Bestätigung per individuellem Passwort ermöglichen kann, wirkt auf den ersten Blick streng, fast bürokratisch. Im Apothekenalltag ist es oft das Gegenteil. Wenn ein Ablauf sicherheitsrelevant ist oder wenn Fehler teuer werden, ist Verbindlichkeit keine Schikane, sondern eine Entlastung. Dann muss nicht mehr gerätselt werden, wer was gesehen hat, und es muss auch nicht mehr nachgefragt werden, als würde man misstrauen. Das System hält fest, was sonst im Nebel verschwindet.

Jakobs sagt deshalb den Satz, der in solchen Umstellungen viel verrät: Sie möchte das Tool „nicht mehr missen“. Nicht, weil Technik per se begeistert, sondern weil sie Ordnung schafft, ohne ständig neue Gespräche zu erzwingen. Ein Kalender ist integriert, in dem Urlaub, Rezeptabholungen oder auch Strumpfanmessungen eingetragen werden können. Für die interne Planung sei das optimal, weil man sofort sieht, ob an einem Tag etwas anliegt. Und es hilft auch dort, wo Apotheken inzwischen längst Realität leben: im Homeoffice. Wer sich einloggt, kann von zu Hause aus arbeiten, ohne dass die Kommunikation über private Messenger wieder zum Notbehelf wird.

Aus anderen Apotheken kennt Jakobs weitere Kanäle wie Mep24 oder Teams, letztere nutzen sie auch in anderen Abteilungen, weil es Wege spart. Das klingt unspektakulär, ist aber die eigentliche Linie: Digitale Tools ersetzen nicht die Führung, aber sie entscheiden mit darüber, ob ein Team im Alltag Ruhe findet oder im Dauerdialog verharrt. Wenn WhatsApp das Rauschen ist, dann sind strukturierte Systeme der Versuch, wieder einen Takt zu bekommen – nicht perfekt, nicht romantisch, aber so verbindlich, dass der Arbeitstag endet, wenn er endet.

 

Impfstoffbestellung, Regressrisiko, Grippewelle setzen Hausärzte unter Druck und schwächen Kampagnen.

Wer Grippeimpfungen organisiert, arbeitet in einem seltsamen Zeitversatz. Die Nachfrage entsteht im Hier und Jetzt, wenn Viren zirkulieren, wenn Familienfeiern anstehen, wenn in Schulen und Betrieben die erste Welle durchläuft. Bestellen müssen Hausarztpraxen aber lange davor, so weit im Voraus, dass jede Prognose eher Ahnung als Planung ist. Genau diesen Versatz kritisieren die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Professor Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier, in ungewöhnlich scharfer Sprache: Die Bestellregelung sei „extrem rigide“, sie lasse „keinerlei Flexibilität“, und sie mache es Praxen praktisch unmöglich, auf eine plötzlich steigende Nachfrage angemessen zu reagieren.

Der Kernpunkt ist nicht kompliziert, aber er ist giftig, weil er medizinische Versorgung an eine Haftungslogik koppelt. Praxen müssen den Bedarf an Grippeimpfstoffen nach Darstellung des Verbandes bereits etwa ein Dreivierteljahr vorher bestellen – auch wegen langfristiger Produktion. Zu diesem Zeitpunkt weiß niemand verlässlich, wie stark die nächste Saison wird, welche Virusvarianten dominieren, ob eine frühe Welle kommt oder eine späte, ob viele Menschen impfbereit sind oder wieder zögern. Bestellt eine Praxis zu viel und bleibt Impfstoff übrig, drohen finanzielle Sanktionen durch die Krankenkassen. Dieses Regressrisiko wirkt wie ein unsichtbarer Preisaufschlag auf jede Bestellung. Es verändert Verhalten: Wer bestraft werden kann, bestellt vorsichtiger. Und wer vorsichtiger bestellt, steht in der Welle schneller ohne Impfstoff da.

In dieser Saison, so schildert es der Verband, habe eine frühe Grippewelle die Nachfrage vergleichsweise hochgezogen. Ärztinnen und Ärzte aus verschiedenen Regionen hätten berichtet, dass bereits Mitte Dezember Impfstoffe fehlten. Praxen organisierten Netzwerke, suchten Restbestände, versuchten untereinander zu tauschen. Und das Problem sei nicht einfach mit dem Kalender verschwunden, heißt es weiter: Auch aktuell bestünden die Engpässe weiterhin, Patienten müssten teils vertröstet werden, obwohl die klassische Impfzeit formal vorbei ist. Das ist der Punkt, an dem die Logik kippt: Wenn eine Impfkampagne läuft, aber die Versorgung von Zufällen und Kontakten abhängt, wird aus Prävention Improvisation.

Gleichzeitig steht eine zweite Wahrheit im Raum, die die Debatte kompliziert macht. Das Paul-Ehrlich-Institut erklärte Mitte Dezember, bundesweit betrachtet gebe es bei Impfstoffen keine Mangelsituation. Das kann stimmen und trotzdem in der Praxis nicht helfen, wenn Verfügbarkeit regional, zeitlich oder packungsbezogen ausdünnt. „Kein bundesweiter Mangel“ ist ein Überblickssatz. In der Praxis entscheidet aber, ob eine konkrete Dosis am konkreten Ort heute verimpft werden kann. Und wenn sie dort fehlt, ist die statistische Entwarnung für den Patienten kein Ersatz.

Die Ständige Impfkommission rät bekanntlich bestimmten Gruppen besonders zur Impfung: Menschen ab 60 Jahren, chronisch Kranke, Schwangere, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie medizinisches Personal. Gerade diese Gruppen sind in Wellenlagen oft die, bei denen sich die Konsequenz einer Lücke nicht als kleines Unbehagen zeigt, sondern als schwerer Verlauf, als Krankenhausaufnahme, als Ausfallketten in Einrichtungen. Wenn also Praxen wegen Regressangst knapper bestellen und dann wegen Nachfragehochläufen rationieren müssen, trifft es nicht irgendwen, sondern oft genau jene, die am meisten Schutz brauchen.

In dieses Spannungsfeld hinein setzt auch die ABDA eine eigene Warnlinie. Präsident Thomas Preis rief vor der Karnevals-Hochzeit noch zur Grippeimpfung auf. Einige Grippeimpfstoffe seien schon nicht mehr lieferbar, sagte er, und der Impfstoff für über 60-Jährige sei so knapp geworden, dass Apotheken per Sondererlaubnis die Versorgung mit Impfstoff aus Italien sicherstellen müssten. Das ist ein Satz, der mehr transportiert als ein logistisches Detail. Sondererlaubnis heißt: Das System arbeitet nicht mehr im Normalmodus. Es geht dann nicht mehr um Routine, sondern um Ausnahme, um Beschaffung über Umwege, um das Stopfen von Lücken, die eigentlich gar nicht entstehen sollten.

Der Hausärzteverband nennt diese Regelungen seit Jahren ein „Damoklesschwert über der Impfkampagne“. Das Bild passt, weil es die eigentliche Verzerrung trifft: Wer Impfstoff bestellen soll, trägt das finanzielle Risiko, wenn die Wirklichkeit anders läuft als die Bestellung. Das ist nicht nur ein betriebswirtschaftliches Problem, es ist eine Systemlast. Denn es verlagert die Unsicherheit des Marktes auf einzelne Praxen, die weder Produktionszyklen noch Wellenverläufe steuern können. Und am Ende entsteht ein Systembruch, der still daherkommt: Die Politik fordert Impfquoten, die Empfehlungen stehen, die Risikogruppen sind bekannt – aber die operative Regel macht Flexibilität unmöglich und sanktioniert Vorsorge, wenn sie nicht punktgenau auf die Nachfrage trifft.

Die Konsequenz ist nicht moralisch, sondern mechanisch. Wenn Praxen durch Regressdruck knapper planen, steigt das Risiko lokaler Engpässe. Wenn Engpässe auftreten, sinkt das Vertrauen, dass Impfen „einfach geht“. Wenn Vertrauen sinkt, nimmt die Bereitschaft ab, sich rechtzeitig zu kümmern. Und wenn dann Karneval oder eine andere Großlage als Verstärker wirkt, wird aus einer planbaren Prävention eine hektische Nachsteuerung – genau das, was man mit Impfkampagnen eigentlich vermeiden will.

 

Mounjaro-Pen, Restvolumen, Anwenderdruck verändern Handhabung und Reklamationslage in Apotheken.

Manchmal ist es nicht der Wirkstoff, der den Alltag in Bewegung setzt, sondern ein Detail, das auf dem Papier nach Technik aussieht und in der Hand plötzlich nach Ärger. Bei Mounjaro (Tirzepatid, Lilly) war es genau so: Beim bisherigen KwikPen blieb nach der vierten Injektion eine Restmenge im Pen zurück. Dieses Restvolumen ist nicht zur Anwendung vorgesehen, es muss mit dem Pen entsorgt werden. Für viele Anwenderinnen und Anwender fühlte sich das trotzdem wie Verschwendung an – und in der Praxis wurde daraus etwas, das Apotheken kennen: Verunsicherung, Diskussionen, Reklamationen, der Verdacht, man bekomme „nicht alles“, was man bezahlt, oder man mache etwas falsch.

Lilly erklärt die Logik hinter der Überfüllung technisch und nüchtern. Ein Entlüften ist nötig, damit Luft aus der Patrone entfernt wird und der Pen zuverlässig funktioniert. Die Restmenge ist Teil dieser Konstruktionsrealität und nicht „übrig gebliebenes“ Arzneimittel, das einfach nur vergessen wurde. Pro Pen seien maximal acht Entlüftungen vorgesehen; wird häufiger entlüftet, könne der Pen vor der vierten Anwendung blockieren. Vor jeder Injektion müsse zudem eine neue Nadel aufgesteckt werden. Es sind Sätze, die in einer Fachinformation sauber wirken, aber im Alltag treffen sie auf Menschen, die vor allem eines wollen: dass die Anwendung eindeutig ist und nicht das Gefühl entsteht, man müsse bei jedem Schritt misstrauisch nachprüfen.

Genau deshalb reagiert Lilly nun mit einer Modifikation des KwikPens, die ausdrücklich auf Anwenderfreundlichkeit zielt. Künftig soll es kein relevantes Restvolumen mehr geben. Möglich wird das laut Mitteilung durch technische Anpassungen, unter anderem einen längeren Kolben, und eine optimierte Füllmenge. Die Botschaft dahinter ist klar: Nach der vierten und letzten Dosis ist der Pen vollständig entleert, es bleibt nichts, was weggeworfen werden muss und Fragen provoziert. Die Anwendung selbst soll dabei unverändert bleiben, beide Versionen funktionieren identisch, es sind weiterhin vier volle Dosen sowie Arzneimittel für die Entlüftung enthalten. Auch Verpackung, PZN und Preis bleiben unverändert. Das ist wichtig, weil es den Übergang erleichtern soll, aber es erzeugt gleichzeitig eine neue Phase, in der Apotheken sehr genau hinschauen müssen.

Denn die Modifikation kommt nicht als sauberer Schnitt, sondern als Übergangszeit. Es wird eine Phase geben, in der beide Varianten des KwikPens im Markt sind. Die ersten neuen Pens sollen voraussichtlich ab Januar ausgeliefert werden, beginnen soll es mit Mounjaro KwikPen 15 mg in der Quartalspackung, weitere Stärken und Packungsgrößen sollen im Laufe des Jahres folgen. Für die Beratung bedeutet das: Zwei optisch und funktional ähnliche Produkte, aber mit unterschiedlicher Restlogik – und damit eine klassische Stelle, an der Missverständnisse entstehen können, wenn Patientinnen und Patienten voneinander hören, dass „bei mir nichts übrig bleibt“, während beim nächsten noch Rest zu sehen ist.

In der Apotheke verschiebt sich damit die Gesprächslage. Bisher ging es oft darum, zu erklären, warum eine Restmenge da ist, warum sie nicht appliziert werden soll, warum sie entsorgt werden muss, und warum das keine „fehlende Dosis“ ist. Künftig kommt die zweite Erklärung hinzu: Warum es bei manchen Pens kein Restvolumen mehr gibt, bei anderen aber noch, obwohl die Anwendung gleich bleibt und die Packung gleich aussieht. Das klingt banal, aber es ist genau die Art Alltagsdifferenz, die in der Fläche Zeit frisst, wenn sie nicht sauber kommuniziert wird.

Dabei bleibt der eigentliche therapeutische Kontext im Hintergrund präsent, auch wenn er im Beratungsgespräch oft erst dann hochkommt, wenn Unsicherheit entsteht. Mounjaro ist in zwei Indikationen zugelassen: zur wöchentlichen Behandlung von Diabetes Typ 2 und zum Gewichtsmanagement. Tirzepatid wirkt als GLP-1-Rezeptoragonist und zugleich als Analogon des GIP, bindet an GLP-1- und GIP-Rezeptoren und aktiviert sie. Die Folge: effektive Senkung des Blutzuckerspiegels und Appetitreduktion. Genau diese Wirkung macht das Präparat für viele relevant – und genau deshalb ist jede Irritation in der Handhabung mehr als nur Technik, weil sie direkt auf die Therapietreue zurückschlagen kann.

Der Punkt, an dem sich das Thema für Apotheken zuspitzt, liegt weniger in der Mechanik des Kolbens als in der Wahrnehmung von Fairness und Kontrolle. Ein Restvolumen, das entsorgt werden muss, wird schnell als „Verlust“ empfunden, selbst wenn es technisch begründet ist. Wenn Lilly diesen Reibungspunkt jetzt konstruktiv aus dem Produkt nimmt, ist das vor allem ein Versuch, einen alltäglichen Konflikt zu entschärfen, bevor er sich in Misstrauen verwandelt. Die Übergangszeit bleibt dabei die heikle Phase: Dort entscheidet nicht die Änderung selbst, sondern ob es gelingt, die Unterschiede ruhig und eindeutig zu erklären – ohne dass Patientinnen und Patienten am Ende glauben, sie hätten je nach Pen-Version ein anderes Medikament oder eine andere Leistung bekommen, obwohl die Dosislogik gleich bleiben soll.

 

Metamizol, OTC-Switch, Sicherheitsrisiko halten Verschreibungspflicht trotz steigender Verordnungen stabil.

Metamizol ist eines dieser Arzneimittel, bei denen sich die Diskussion nicht um ein neues Präparat dreht, sondern um eine alte Grenze: Verschreibungspflicht oder Freiverkauf. Und genau diese Grenze bleibt bestehen. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt einstimmig, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Metamizol zur oralen Anwendung abzulehnen. Für Apotheken ist das keine Randnotiz, sondern eine klare Weichenstellung, weil Metamizol in der Versorgung längst nicht mehr exotisch ist – und weil die Risiken, die mit ihm verbunden sind, in den vergangenen Jahren immer wieder öffentlich nachgeschärft wurden.

Metamizol ist ein nicht-opioides Pyrazolonderivat, eingesetzt bei akuten starken Schmerzen nach Verletzungen oder Operationen, bei Koliken, Tumorschmerzen und anderen akuten oder chronisch starken Schmerzen, wenn andere therapeutische Maßnahmen nicht angezeigt sind. Dazu kommt eine zweite, eng begrenzte Indikation: hohes Fieber, das nicht auf andere Maßnahmen anspricht. Schon diese Zulassungslage zeigt, warum die Debatte um einen OTC-Switch so empfindlich ist. Metamizol ist kein „Alltagsschmerzmittel“, sondern ein Wirkstoff für Situationen, in denen Schweregrad und Risiko in einem besonderen Verhältnis stehen.

Der Wirkmechanismus ist nicht eindeutig geklärt, der schmerzlindernde Effekt wird im Rohmaterial auf eine Hemmung der Cyclooxygenase COX-3 zurückgeführt. Solche Sätze sind wissenschaftlich korrekt und zugleich ein Hinweis auf das Grundproblem: Ein Wirkstoff kann klinisch etabliert sein und trotzdem mit Unsicherheiten in der Mechanik leben. Für die Frage der Verschreibungspflicht ist das nicht entscheidend, aber es ist Teil des Gesamtbildes, das in Sicherheitsdiskussionen immer wieder mitschwingt: Man verlangt nicht nur Wirkung, sondern auch beherrschbare Risiken im Alltag.

Und hier wird Metamizol schnell hart. Im Dezember 2024 wurde in einem Rote-Hand-Brief erneut auf das Risiko einer Agranulozytose hingewiesen, also einer potenziell lebensbedrohlichen Störung, bei der die Zahl bestimmter weißer Blutkörperchen drastisch sinkt. Patientinnen und Patienten müssen laut Rohmaterial über Frühsymptome informiert werden: Fieber, Schüttelfrost, Halsschmerzen sowie schmerzhafte Schleimhautveränderungen, insbesondere im Mund-, Nasen- und Rachenraum, aber auch im Genital- oder Analbereich. Sie müssen darauf achten, weil diese Symptome jederzeit während der Behandlung und auch kurz nach Absetzen auftreten können. Und sie müssen das Arzneimittel absetzen und umgehend ärztliche Hilfe suchen, wenn solche Symptome auftreten. Das ist keine „Hinweislogik“ wie bei einem harmlosen Präparat, das ist eine Sicherheitsarchitektur, die auf ernsthafte Gefahren reagiert.

Hinzu kommt eine zweite Schärfe: Metamizol kann Leberschäden verursachen, auf die bereits 2020 aufmerksam gemacht wurde. Gleichzeitig ist im Rohmaterial beschrieben, dass die Zahl der Verordnungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen hat – in zehn Jahren von rund 123 Millionen verordneten Tagesdosen zulasten der Kassen im Jahr 2010 auf 259 Millionen im Jahr 2020. Mit der steigenden Verordnung stieg auch die Zahl der Nebenwirkungsmeldungen. Das wird als Hinweis gewertet, dass Metamizol weiterhin auch bei Indikationen eingesetzt wird, für die der Wirkstoff nicht zugelassen ist. Genau hier liegt eine der zentralen Spannungen: Je breiter ein Arzneimittel in der Praxis genutzt wird, desto größer wird die Versuchung, die Grenzen der Indikation zu dehnen – oft nicht aus Leichtsinn, sondern aus Gewohnheit, Zeitdruck oder der Suche nach wirksamen Optionen.

Deshalb betont das Rohmaterial die Anwendungsbeschränkung noch einmal ausdrücklich. Metamizol ist nur zur Behandlung starker Schmerzen zugelassen: akute Schmerzen nach Verletzung oder Operation, Koliken, Tumorschmerzen. Bei anderen starken akuten oder chronisch starken Schmerzen darf es nur eingesetzt werden, wenn andere therapeutische Maßnahmen nicht angezeigt sind. Und zur Fiebersenkung darf Metamizol nur eingenommen werden, wenn andere Antipyretika keine ausreichende Wirksamkeit gezeigt haben. Leichte bis mittelstarke Schmerzen sind ausdrücklich keine Metamizol-Indikation. Diese Klarheit ist wichtig, weil sie zeigt, wie schnell ein OTC-Switch die Alltagsschwelle verschieben würde: Was verschreibungspflichtig ist, bleibt in einem System aus Diagnose, Indikation und Kontrolle; was frei verfügbar ist, rutscht leichter in Selbstmedikation und Routine.

Dass der Sachverständigenausschuss den OTC-Switch ablehnt, passt in diese Logik. Es ist weniger eine Aussage gegen den Wirkstoff als gegen die Idee, die Zugangsschwelle in einem Umfeld zu senken, in dem Off-Label-Tendenzen und Sicherheitswarnungen bereits sichtbar sind. Je mehr Metamizol im System zirkuliert, desto stärker hängt die Risiko-Beherrschung an guter Aufklärung, klarer Indikationsstellung und konsequentem Handeln bei Warnzeichen. Ein OTC-Switch würde die Verantwortung breiter verteilen, ohne dass das Risiko kleiner würde. Genau deshalb bleibt die Verschreibungspflicht hier nicht eine bürokratische Schranke, sondern die institutionelle Erinnerung daran, dass „wirksam“ im Arzneimittelrecht nie genügt – beherrschbar muss es auch bleiben.

 

Hilfsmittelverträge, Systemfehler, Bürokratiekosten belasten Apotheken trotz klarer Abrechnungslage.

Für apothekenübliche Hilfsmittel zulasten der BIG direkt gesund ist die Lage eigentlich eindeutig. Wer als Apotheke Vertragspartner ist, kann die Versorgung in bestimmten Produktgruppen direkt abrechnen. Ein Kostenvoranschlag ist nicht erforderlich. Und doch landen täglich genau solche Voranschläge bei der Kasse – ein Paradox, das weniger mit Unkenntnis als mit fehlerhaften Systemen zu tun hat und am Ende Zeit und Geld auf beiden Seiten verbrennt.

Die BIG nennt die betroffenen Produktgruppen klar: apothekenübliche Hilfsmittel der Gruppen 01, 02, 03, 08, 10, 14, 15, 17, 20, 21, 25, 30 und 99. Für sie gilt: Abrechnung zum Vertragspreis, genehmigungsfrei, sobald der Vertragsbeitritt erfolgt ist. Dieser Beitritt ist kostenfrei und online möglich. Aus Sicht der Kasse ist das Verfahren schlank, rechtssicher und seit Jahren etabliert. Umso größer ist die Irritation darüber, dass Apotheken weiterhin Kostenvoranschläge einreichen – und damit genau den administrativen Aufwand erzeugen, den das Vertragsmodell eigentlich vermeiden soll.

Der Blick auf die Ursache verschiebt die Verantwortung weg vom HV-Tisch hin zur Infrastruktur. In den Datensystemen vieler Apotheken werden nach Angaben der BIG falsche Informationen zur Hilfsmittelabgabe bei Versicherten dieser Kasse angezeigt. Die Folge ist ein Automatismus: Wenn das System „Genehmigung nötig“ signalisiert, wird ein Kostenvoranschlag erstellt, auch wenn er rechtlich überflüssig ist. Die BIG verweist darauf, den Deutscher Apothekerverband als Eigentümer des Abda-Datenverwaltungssystems seit 2018 mehrfach auf diesen Fehler hingewiesen zu haben – bislang ohne Erfolg.

Damit entsteht ein klassischer Systembruch. Die Rechtslage erlaubt die Direktabrechnung, der Vertrag existiert, die Kasse will sie. Das IT-Signal sagt etwas anderes, und die Apotheke folgt dem Signal, weil sie Retaxationen vermeiden will. So entsteht Bürokratie nicht aus Regelungsdichte, sondern aus Inkonsistenz zwischen Regel und Anzeige. Für die Kasse bedeutet das unnötige Prüfungsvorgänge, für Apotheken zusätzliche Arbeit, Verzögerungen und die permanente Unsicherheit, ob man „auf Nummer sicher“ gehen muss, obwohl die Sicherheit längst vertraglich gegeben ist.

Die BIG reagiert nun, indem sie Apotheken direkt anschreibt und über die Vertrags- und Abgabesituation informiert. Das ist pragmatisch, aber es löst das strukturelle Problem nur begrenzt. Solange die Software im Alltag etwas anderes suggeriert als der Vertrag, bleibt der Anreiz hoch, den Umweg über den Kostenvoranschlag zu gehen. Das gilt besonders in einem Umfeld, in dem Retaxationen reale wirtschaftliche Folgen haben und Fehler selten folgenlos bleiben.

Der Fall zeigt exemplarisch, wie sehr Versorgungsrealität von sauberen Schnittstellen abhängt. Verträge können klar sein, Prozesse schlank, Zuständigkeiten definiert – wenn das operative System falsche Hinweise gibt, wird aus Effizienz Stillstand. Für Apotheken ist das mehr als ein Ärgernis. Es ist verlorene Zeit, die weder der Versorgung noch der Wirtschaftlichkeit dient. Und für die Kassen ist es ein Kostenfaktor, der vermeidbar wäre, wenn Regelwerk und Software dieselbe Sprache sprechen würden.

 

Atemnot, Brustschmerz, Zeitfenster markieren Lungenembolie als akuten medizinischen Notfall.

Eine Lungenembolie ist einer dieser Begriffe, die im Alltag oft wie „nur“ eine Diagnose klingen, tatsächlich aber eine akute Lage beschreiben. Gemeint ist, dass ein Blutgerinnsel ein Gefäß in der Lunge verlegt und damit den Blutfluss dort behindert oder blockiert. Das ist keine abstrakte Störung, sondern eine direkte Belastung für Herz und Kreislauf: Das Blut staut sich zurück, der Druck in der Lungenstrombahn kann steigen, und je nachdem, wie groß und wo der Verschluss sitzt, kippt der Körper in Minuten oder Stunden in eine gefährliche Unterversorgung.

Darum sind die Warnzeichen so wichtig, auch wenn sie nicht immer sauber wie aus dem Lehrbuch auftreten. Plötzliche Atemnot ist ein klassisches Signal, ebenso Schmerzen in der Brust, die sich beim Atmen verstärken können, und Husten, der manchmal von blutigem Auswurf begleitet ist. Manche Menschen berichten zusätzlich von Schwindel, starkem Unruhegefühl, Herzrasen oder einer ungewohnten Schwäche, als wäre der Körper plötzlich „zu klein“ für die eigene Belastung. Entscheidend ist nicht, ob jedes einzelne Zeichen da ist, sondern ob sich ein Gesamtbild ergibt, das nicht plausibel harmlos erklärt werden kann, weil Zeit bei einer Embolie nicht neutral ist.

Die Mechanik dahinter beginnt meist an einer anderen Stelle, weit weg von der Lunge. Häufig entsteht das Gerinnsel in den tiefen Beinvenen und wandert dann mit dem Blutstrom in Richtung Lunge, bis es stecken bleibt. Das Risiko dafür steigt, wenn Blut langsamer fließt oder leichter gerinnt: nach Operationen, bei längerer Immobilität, nach langen Reisen, bei schweren Erkrankungen, in der Schwangerschaft und im Wochenbett, bei bestimmten hormonellen Konstellationen, bei starkem Übergewicht, bei Rauchen und bei einigen Gerinnungsstörungen. Auch eine frische Thrombose im Bein kann ein Vorzeichen sein, etwa wenn ein Bein plötzlich schmerzt, anschwillt, warm wird oder sich ungewohnt gespannt anfühlt. Aber eine Embolie kann auch ohne dieses „Vorzeichen“ auftreten, und genau das macht sie so tückisch.

Was die Lage zusätzlich scharf macht, ist die Bandbreite. Eine kleine Embolie kann den Körper spürbar stressen und trotzdem stabil bleiben, eine große kann innerhalb kurzer Zeit lebensbedrohlich werden. Das Herz muss dann gegen einen plötzlich erhöhten Widerstand anpumpen, und wenn es das nicht schafft, wird aus Atemnot rasch ein Kreislaufproblem. In solchen Situationen ist die entscheidende Frage nicht, ob man „abwartet“, sondern ob schnell geklärt wird, ob eine Embolie vorliegt, weil die Behandlung nur dann gezielt greifen kann.

Diagnostisch wird in der Regel versucht, das Risiko schnell einzuordnen und die Lage zu bestätigen oder auszuschließen. Ärztlich werden Symptome, Vorgeschichte und Risikofaktoren zusammengeführt, häufig ergänzt durch Blutwerte, EKG und Bildgebung, je nach Situation auch durch Ultraschall der Beinvenen oder spezielle Untersuchungen der Lunge und der Gefäße. Das Ziel ist immer dasselbe: herauszufinden, ob ein Gefäßverschluss vorliegt, wie groß er ist, und ob Herz und Kreislauf bereits unter Druck geraten sind. Diese Einordnung entscheidet darüber, wie intensiv behandelt werden muss und wie eng überwacht wird.

Therapeutisch steht meist die Gerinnungshemmung im Zentrum, also Medikamente, die das Blut weniger leicht gerinnen lassen, damit sich neue Gerinnsel nicht bilden und der Körper bestehende Abgänge abbauen kann. In schweren Fällen kann eine raschere Auflösung des Gerinnsels notwendig werden, etwa durch spezielle Medikamente oder interventionelle Verfahren. Gleichzeitig werden Sauerstoffversorgung und Kreislauf stabilisiert, denn bei einer Embolie geht es nicht nur um das Gerinnsel, sondern um die unmittelbare Belastung, die es im Körper auslöst. Danach folgt oft eine längere Phase der Nachbehandlung, weil das Wiederholungsrisiko eine reale Größe bleibt und weil manche Menschen nach einer Embolie auch länger brauchen, bis die Belastbarkeit zurückkehrt.

Prävention wirkt hier leise, aber entscheidend. Bewegung, frühes Aufstehen nach Eingriffen, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, Kompressionsmaßnahmen in passenden Situationen und eine konsequente Thromboseprophylaxe bei erhöhtem Risiko sind keine Nebenpunkte, sondern die stille Architektur, die solche Ereignisse verhindert. Die Lungenembolie ist damit auch ein Beispiel für einen Systembruch im Kleinen: Wenn Risikolagen erkannt, aber im Alltag wegorganisiert werden, entsteht die Lücke nicht in der Medizin, sondern in der Umsetzung. Und genau dort, zwischen Warnzeichen und Routine, entscheidet sich oft, ob aus „Atemnot“ ein Notfall wird oder rechtzeitig nur ein Alarm, der ernst genommen wurde.

 

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