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  • 16.01.2026 – Direktabrechnung im E-Rezept verschärft Konflikte, Apothekenreform trifft Ärzteschaft, Gesundheitsdaten werden zur Systemfrage.
    16.01.2026 – Direktabrechnung im E-Rezept verschärft Konflikte, Apothekenreform trifft Ärzteschaft, Gesundheitsdaten werden zur Systemfrage.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Gewichtet wird nach Statik, Beweislast und Folgekosten, entlang klarer Prüfwege der Einordnung, mit Zurückhaltung und ohne Aktivismus....

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Direktabrechnung im E-Rezept verschärft Konflikte, Apothekenreform trifft Ärzteschaft, Gesundheitsdaten werden zur Systemfrage.

 

Abrechnung, Zuständigkeit und Datenschutz rücken als gemeinsame Statik in den Mittelpunkt der Versorgungsordnung.

Stand: Freitag, 16. Januar 2026, um 21:30 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Die aktuelle Gemengelage ist weniger ein Technikstreit als eine Ordnungskrise in Schnittstellen. Wo Abrechnung beschleunigt werden kann, verändern sich Liquidität, Beweislast und Macht über Prozessrhythmen. Wo Kompetenzen verschoben werden, wird Patientensicherheit zum Argument und Haftung zum Hebel. Wo Gesundheitsfunktionen skaliert werden, wird Datenverknüpfung zur eigentlichen Risikofrage. Maßgeblich ist, ob Regeln die neue Geschwindigkeit tragen oder alte Strukturen nur neu verkleiden.

 

Drei Linien laufen zusammen: Direktabrechnung beim E-Rezept rührt an § 300 SGB V und an jahrzehntelang eingespielte Abschlags- und Bündelmechaniken, während neue Lieferverträge Wahlfreiheit faktisch verengen. Parallel verhärtet sich der Reformstreit zwischen Heilberufen, weil Lastenteilung und Kompetenzgrenzen über Zuständigkeit, Haftung und Marktordnung entscheiden. Und mit Gesundheitsfunktionen in KI-Systemen verschiebt sich die Erwartungshaltung der Nutzer in Richtung Beratungssicherheit, obwohl die zentrale Unsicherheit in der Verknüpfung sensibler Gesundheitsdaten liegt.

Die Direktabrechnung wirkt im Kern wie eine technische Option, tatsächlich ist sie eine Verschiebung der Finanzierungsstatik. Seit der flächendeckenden Einführung des E-Rezepts „vor zwei Jahren“ steht nicht mehr die Papierlogistik im Vordergrund, sondern der Rhythmus des Geldes: tagesnahe Abrechnung würde Liquidität zugunsten der Betriebe verschieben, zulasten der Kassen, deren Abläufe auf monatliche Turnusse und Abschlagslogik eingestellt sind. Genau hier liegt der Punkt, den viele Debatten überspringen: Effizienz ist nicht automatisch ein Win-win, wenn Zinsverluste, Vorfinanzierung und Prozesskosten am Ende bei der Versichertengemeinschaft landen. Der Satz eines Kassenexperten, Direktabrechnung sei nur dann positiv, wenn zuvor höhere Kosten durch Zinsverluste ausgeglichen würden, markiert diesen Konflikt ohne Nebel.

Seit dem 01. August 2025 ist die Systemfrage zur Vertragswirklichkeit geworden. Der neue Liefervertrag der AOK Nordost enthält eine Regel, die die Aufteilung der Abrechnung in einen über ein Rechenzentrum abgerechneten Teil und einen in Eigenabrechnung abgewickelten Teil untersagt, ausdrücklich auch die Trennung nach elektronischen und papiergebundenen Verordnungen, genannt wird § 9 Abs. 2. Formal bleibt Direktabrechnung möglich, praktisch verliert sie ihren Vorteil, wenn E-Rezepte technisch schnell wären, Papier jedoch die Bündelung erzwingt. Die Debatte bekam dadurch eine neue Schärfe, weil hier nicht mehr über ein mögliches Modell gestritten wird, sondern über eine faktische Sperre im Alltag. Das ist keine semantische Feinheit, sondern eine Frage, ob digitale Spielräume als Erleichterung gedacht sind oder als kontrollierter Kanal.

Der Südwesten hat diese Kante seit dem 01. Januar 2026 in eine andere Form gegossen. Im Vertrag mit AOK Baden-Württemberg und SVLFG ist eine Monatswahl zwischen Selbstabrechnung und Abrechnung über ein Rechenzentrum vorgesehen, genannt wird § 11 Abs. 6. Wer ein Rechenzentrum beauftragt, soll im gleichen Abrechnungsmonat ausschließlich über dieses abrechnen. Das klingt nach Ordnung, ist aber zugleich eine Versteifung: Flexibilität wandert aus dem Tagesgeschäft in eine Monatsentscheidung. Der Effekt ist ähnlich wie im Nordosten, nur ohne den direkten Verweis auf Papier versus digital. In beiden Fällen wird Beschleunigung nicht eröffnet, sondern in Sammel- und Periodenlogik zurückgebunden.

Die Brisanz entsteht dort, wo Rollen nicht deckungsgleich sind. Nahezu alle Landesverbände halten Beteiligungen an Abrechnungsunternehmen, und damit wird jede Position zur doppelten Rolle: Mitgliederinteresse und Bestandsschutz können in entgegengesetzte Richtungen ziehen. Wenn der Anteil der Papierrezeptverordnungen im Rohmaterial mit „unter fünf Prozent“ beschrieben wird, wird die Frage nach der Digitalisierungs-Dividende zur Zumutung: Gebührenlogik aus der Papierwelt lässt sich schwer begründen, wenn die technische Last wegfällt. Gleichzeitig steht auf der anderen Seite ein reales Risiko, das in der Südwest-Argumentation offen benannt wird: gekündigte Abschlagszahlungen erhöhen Vorfinanzierungskosten, und im Worst Case geraten Abrechnungsdienstleister in Schieflage. Der Kontext Noventi 2023 mit Kapitalbedarf, flankiert durch ein Darlehen über 20 Mio. Euro in einem Geflecht mit Verbandsbeteiligungen, zeigt, wie schnell aus Ertragsquellen Sanierungsfälle werden können.

Parallel zur Abrechnungsstatik verschiebt sich die Versorgungsstatik in der Reformdebatte zwischen Heilberufen. Auf dem Neujahrsempfang der Ärzteschaft wurde die Kritik erneut scharf formuliert, unter anderem mit der Warnung vor Kompetenzvermischung und einer Primärversorgung, die einer „Laienmedizin“ ähnele. Solche Begriffe sind nicht nur Stimmung, sie setzen eine Grenze: Patientensicherheit wird als Argument gegen Zuständigkeitsverschiebung etabliert. Die Gegenposition der Ministerin zielt auf Lastenteilung und betont, dass Impfangebote und neue Abgabewege den ärztlichen Berufsstand nicht anfechten sollten. Der Streit bleibt dennoch stabil, weil Zuständigkeit immer auch Haftung, Arbeitslast und wirtschaftliche Ordnung bedeutet.

Zu dieser Achse gehört die Eskalationsdrohung, die später als Reaktion auf Reformpläne genannt wird: das Dispensierrecht für Ärztinnen und Ärzte. Im Alltag ist das weniger ein Handgriff als ein politisches Instrument, das die bestehende Rollentrennung grundsätzlich infrage stellt. Wer damit argumentiert, verschiebt den Konflikt von Details zu Grundsatz. Das passt zur Abrechnungsdebatte, weil auch dort jedes Detail zum Grundsatz wird, sobald Wahlfreiheit und Zuständigkeit neu geschnitten werden. Ein gemeinsamer offener Brief großer Ärzteorganisationen und die wiederholte Sorge um Patientensicherheit markieren, wie schnell Versorgungspolitik in Machtstatik kippt.

In diese Statik fällt die Einführung einer Gesundheitsfunktion in einem KI-System, gemeldet am 16. Januar 2026, schrittweise mit Verzögerung für Deutschland. Der Kern ist nicht, ob Nutzer sich auf Arztbesuche vorbereiten, sondern wie ein System mit sensiblen Angaben umgeht, wenn Nutzen aus Verknüpfung entsteht. Je mehr ein Tool als Gesundheitsassistenz verstanden wird, desto eher werden Verläufe, Symptome, Medikamente und Lebensumstände zusammengeführt. Damit wächst die Angriffsfläche nicht nur technisch, sondern auch sozial: Plausible Halbwahrheiten sind gefährlicher als grobe Fehler, weil sie Verhalten lenken, ohne Alarm auszulösen. Der Satz „hohe Sicherheitsstandards“ steht als Selbstaussage im Raum, die Warnung von Fachleuten ebenso, und dazwischen bleibt die Frage, ob Erwartungen sauber gebremst werden oder in eine Schattenversorgung kippen.

Dass Beweislast- und Definitionenfragen nicht bei Tools enden, sondern die Finanzierungsinstrumente selbst treffen, zeigt der Streit um Pflegebudgets, eingeführt 2020. Die öffentliche Eskalation der vergangenen Tage reicht bis zu Betrugs- und Verleumdungsvorwürfen. „Ich halte das für Betrug“ ist eine Formulierung, die das Feld sofort in Richtung Strafbarkeit zieht; die Gegenrede verweist auf Testierung durch Wirtschaftsprüfer und darauf, dass pauschale Verdächtigungen ohne konkrete Benennung unredlich seien. Im Rohmaterial steht zudem die Haftungsdimension: Wer Betrug behauptet, müsse Ross und Reiter nennen, und wer Betrug kenne und nicht anzeige, bewege sich selbst in riskantem Terrain. Entscheidend ist, dass die Forderung nach einer Definition von „Pflege am Bett“ nicht Wortklauberei ist, sondern die Voraussetzung dafür, dass Budgets überhaupt prüfbar werden.

Die digitale Haftungslogik aus dem Urteil des OLG Frankfurt vom 11. Dezember 2025 (6 U 81/23) ergänzt das Bild mit einer klaren Zurechnungsregel. § 25 TDDDG macht Einwilligung zur Voraussetzung für Zugriff auf Endeinrichtungen, und der Haftungskreis erfasst auch mittelbare Akteure, die Zugriff veranlassen. In Strukturen mit Drittanbietern, Tracking und ausgelagerten Diensten wird Compliance zur Kettenfrage. Die Reduzierung des Schmerzensgeldes von 1.500 Euro in der Vorinstanz auf 100 Euro ändert daran wenig: Beweislast für Einwilligung, Nachweis über Privatgutachten, Unterlassung als Hebel. In digitalen Umfeldern, die auch Gesundheitskommunikation berühren, ist das kein Randthema.

Medizinische Innovation und übersehene Diagnostik zeigen dieselbe Spannung in anderer Gestalt: Zeit zwischen Signal und tragfähigem Nutzen. Die Phase-I-Studie zu PPV-06 bei entzündlicher Kniearthrose umfasst 24 Teilnehmende über 40 Jahre, verteilt auf 10 µg (neun Personen), 50 µg (neun Personen) und Placebo (sechs Personen). Injektionen erfolgten zu Beginn sowie in Woche 4 und 16, die Beobachtung lief bis Woche 42; die höchsten Antikörpertiter wurden in Woche 24 gemessen, mit einem Anstieg um 4,95-fach beziehungsweise 7,73-fach gegenüber dem Ausgangswert. Nebenwirkungen blieben mild bis moderat, dosislimitierende Toxizität trat nicht auf. Eine Phase-II-Studie mit voraussichtlichem Abschluss im Dezember 2028 zeigt, wie lang der Weg bleibt, bevor aus einem Signal ein Standard wird.

Umgekehrt zeigt Morbus Paget, wie teuer es wird, wenn das System nicht rechtzeitig erkennt. Im Rohmaterial wird eine Inzidenz von circa drei Prozent bei Menschen über 55 Jahren genannt, mit einem Erkrankungsgipfel um 60 Jahre, Männer häufiger betroffen. Der Verlauf ist oft symptomarm, Schmerzen treten nur bei etwa der Hälfte auf, und genau deshalb ist die Dunkelziffer hoch. Verwechslungen mit Osteoporose oder rheumatischen Erkrankungen sind naheliegend, Warnsignale wie pathologische Frakturen, Deformationen oder der alltagsnahe Hinweis auf veränderte Hutgröße werden zu diagnostischen Schlüsseln. Diagnostisch werden BAP, Hydroxyprolin, Pyridinolin sowie CTX/NTX genannt, ergänzt durch Szintigrafie und Röntgen; therapeutisch stehen Bisphosphonate im Zentrum, konkret Risedronat und Zoledronat, in seltenen Fällen Calcitonin. Im Rohmaterial steht zudem die Verlaufslinie: BAP fällt nach etwa drei Monaten, Kontrollen etwa alle sechs Monate, erneute Therapie bei einem Wiederanstieg um 25 Prozent.

Auch Belastungen jenseits von Paragrafen und Budgets wirken in die Versorgung hinein, weil sie Alltag prägen und oft unterschätzt werden. Die Befragung im März 2024 im Vereinigten Königreich mit 975 Erwachsenen nennt 32,6 Prozent mit erlebtem Haustierverlust; 21 Prozent benennen das Haustier als schmerzlichsten Verlust trotz anderer Todesfälle im menschlichen Umfeld. Der Satz, für viele sei der Verlust eines Haustieres schlimmer als der Verlust eines Menschen, ist im Rohmaterial enthalten. Es geht nicht um Ranglisten, sondern um Beziehung als tägliche Funktion: Routine, Verantwortung, Nähe. Wenn das wegbricht, fällt Stabilität weg, und diese Art Trauer wird gesellschaftlich oft klein geredet, also still getragen. Stillheit ist im Gesundheitsalltag selten harmlos.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Wenn Geschwindigkeit, Daten und Zuständigkeiten zugleich verschoben werden, wird die Grenze zwischen Nutzen und Risiko häufiger an Nachweisen entschieden als an Absichten. Abrechnung dreht sich dann nicht mehr um Technik, sondern um Zahlungsflüsse und Beweislast. Reformen drehen sich nicht mehr um Worte, sondern um Haftung und Kompetenzgrenzen. Gesundheitsfunktionen drehen sich nicht mehr um Komfort, sondern um die Verknüpfung sensibler Angaben. Wo Definitionen fehlen, wächst Verdacht. Wo Nachweise fehlen, wächst Misstrauen. Ordnung ist der Engpass.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Die nächsten Konflikte werden nicht an Schlagworten entschieden, sondern an Definitionen, Belegen und Turnussen. Wahlfreiheit ohne Folgekostenrechnung bleibt Behauptung. Sicherheit ohne klare Zuständigkeit bleibt Gefühl. Wo beides verwechselt wird, wird jeder Vertrag und jede Funktion zur Sollbruchstelle.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Heute entscheidet sich am Abrechnungs- und Zuständigkeitsrand, ob digitale Beschleunigung Ordnung gewinnt oder Konflikte skaliert.

 

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