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  • 16.01.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Direktabrechnung im E-Rezept, ChatGPT Health, Pflegebudgets im Streit.
    16.01.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Direktabrechnung im E-Rezept, ChatGPT Health, Pflegebudgets im Streit.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Gewichtet wird, was Zuständigkeiten verschiebt, Haftung auslöst oder Geldflüsse neu ordnet, ohne Alarmismus und ohne Aktivismus.

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Direktabrechnung im E-Rezept, ChatGPT Health, Pflegebudgets im Streit.

 

Digitale Abrechnung, KI im Gesundheitsalltag und Klinikfinanzierung zeigen, wie schnell Regeln, Daten und Geldflüsse politisch werden.

Stand: Freitag, 16. Januar 2026, um 20:34 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Der Tag läuft auf eine gemeinsame Statik hinaus: Wer Prozesse digitalisiert, verschiebt nicht nur Effizienz, sondern Zuständigkeit und Haftung. In der Abrechnung prallen Liquiditätsinteresse und Systemturnus aufeinander, in der KI rückt die Frage nach Datenverknüpfung und Fehlleitung ins Zentrum, in den Kliniken eskaliert die Budgetlogik zum Integritätsstreit. Entscheidend ist, ob Regeln die neue Geschwindigkeit ordnen oder nur alte Strukturen absichern. Wo Definitionen fehlen, wächst der Konflikt. Wo Nachweise fehlen, wächst das Misstrauen.

 

Direktabrechnung im E-Rezept, Verbandsverflechtungen, Liquiditätsinteressen verschieben Verantwortung.

Spätestens seit den neuen Arzneimittel-Lieferverträgen im Nordosten und im Südwesten ist die Rezept-Direktabrechnung vom Fachthema zur Strukturfrage geworden. Die Verträge mit der AOK Nordost und der AOK Baden-Württemberg zeigen, wie schnell digitale Möglichkeiten politisch und vertraglich wieder eingefangen werden können. Die Debatte entzündet sich dabei weniger an Technik als an Macht über Zahlungsströme: Wer bündelt Abrechnung, bestimmt Tempo, Kosten und Reibung. Wer direkt abrechnet, holt sich Spielraum zurück.

Mit der flächendeckenden Einführung des E-Rezepts vor zwei Jahren ist die Direktabrechnung zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern technisch möglich geworden. Im vergangenen Jahr hat sich daraus eine Kontroverse entwickelt, die zwei Versprechen gegeneinanderstellt: niedrigere Kosten und schnellere Liquidität auf der einen Seite, Prozesssicherheit und Bündelungsvorteile auf der anderen. Befürworter der Direktabrechnung argumentieren, dass die Abrechnungskosten für Betriebe sinken und die Zahlungsfähigkeit steigt, wenn Abrechnungen nicht mehr im traditionellen Turnus hängen bleiben. Aus dieser Perspektive wirkt es folgerichtig, den Wechsel so schnell wie möglich konsequent zu vollziehen.

Die Gegenposition hält am Status quo fest und verlässt sich auf die Trägheit einer Branche, die sich über Jahrzehnte an Papierprozesse gewöhnt hat. Dahinter steht aber nicht nur Gewohnheit, sondern ein Geschäftsmodell: Rechenzentren würden nach dieser Logik auch im digitalen Workflow Gebühren verlangen, als wären weiterhin große Mengen Papier zu sammeln, zu transportieren und zu scannen. Dass der Anteil der Papierrezept-Abwicklung inzwischen unter 5 % liegt, verschärft den Widerspruch zwischen digitalem Fortschritt und ausbleibender Kostenentlastung. Die Frage nach einer „Digitalisierungs-Dividende“ bleibt damit offen, zumindest aus Sicht der Betriebe.

Gern übersehen wird, dass auch die Kostenträger seit Jahrzehnten auf einen monatlichen Abrechnungsturnus mit Abschlagszahlungen und Planungslinien eingestellt sind. Eine zeitnahe Direktabrechnung verbessert die Liquidität der Betriebe, verschiebt aber zugleich die Zwischenfinanzierung von Rx-Arzneimitteln zulasten der Kassen. Genau deshalb besteht dort ein Eigeninteresse, Prozesse nicht im Hauruck zu verändern. Hinzu kommt der organisatorische Aufwand: Monatlich mehr als 50 Millionen Verordnungen mit tausenden Betrieben einzeln abzuwickeln, ist etwas anderes als die Bündelung über ein gutes Dutzend spezialisierter Unternehmen. Der Arzneimittelexperte einer Krankenkasse formuliert die Bedingung dafür deutlich: Direktabrechnung sei nur dann für beide Seiten positiv, wenn die höheren Kosten durch Zinsverluste für die Versichertengemeinschaft zuvor ausgeglichen würden.

Noch komplizierter wird die Lage durch die Beteiligungsstruktur der Verbände. Nahezu alle Landesapothekerverbände halten Beteiligungen an Rechenzentren 1, und damit entsteht ein Interessenkonflikt, der nicht mehr theoretisch ist. Einnahmen aus diesen Beteiligungen haben über Jahre Verbandskassen gespeist, doch mit dem E-Rezept drohen sie zu versiegen. Gleichzeitig kann aus einem früheren Ertragsbringer ein Sanierungsfall werden, wenn Nachfrage nach papiernaher Verarbeitung wegbricht. Das „Echtes Dilemma“ liegt genau in dieser Schere: wirtschaftliches Eigeninteresse an Stabilisierung der Abrechnungsbetriebe versus Pflicht, für Mitglieder ergebnisoffen die beste Abrechnungslösung durchzusetzen.

Ein Beispiel für die Verflechtung ist die indirekte Kapitalverbindung in der Noventi-Welt: Als 2023 frisches Kapital nötig wurde, erhielt der Eigentümerverein FSA ein Darlehen in Höhe von 20 Mio. Euro von der B. A. G. Grundstücksverwaltungsgesellschaft 4. An dieser Gesellschaft sind der LAV Baden-Württemberg und der Bayerische Apothekerverband zu je 32,5 % beteiligt. Schon dieser Kredit begründet ein starkes Interesse, dass die Marken VSA, ALG und SARZ nicht ins Straucheln geraten. Damit sinkt die Freiheit, die Abrechnungsfrage ausschließlich entlang der Mitgliederinteressen zu entscheiden.

Die Debatte eskalierte vor gut einem halben Jahr, als die Apothekerverbände aus Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern zum 1. August 2025 einen neuen Arzneimittelliefervertrag mit der AOK Nordost schlossen. Dort ist in § 9 Absatz 2 festgeschrieben, dass eine Aufteilung der Abrechnung in einen Rechenzentrums-Teil und einen Teil in Eigenabrechnung unzulässig ist, insbesondere die Aufteilung in elektronische und papiergebundene Verordnungen. Formal bleibt Direktabrechnung möglich, praktisch aber gehen ihre Vorteile verloren, wenn Papier und E-Rezept gebündelt über ein Rechenzentrum laufen müssen. Kritiker sprechen deshalb von einer faktischen Aushebelung; Stimmen aus der Versorgung betonen, dass Inhaber selbst entscheiden sollten, wie sie abrechnen, und dass die Digitalisierung diesen Entscheidungsspielraum gerade eröffnen müsste.

Kurz vor Weihnachten folgte der nächste Einschnitt im Südwesten: Der neue Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (SVLFG) trat zum 01.01.2026 in Kraft und zwingt zu einer monatsweisen Entscheidung zwischen Selbstabrechnung und Rechenzentrum. In § 11 Abs. 6 wird geregelt, dass bei Beauftragung eines Rechenzentrums im gleichen Abrechnungsmonat ausschließlich über dieses abzurechnen ist. Kritiker sehen darin eine gezielte Erschwerung der Direktabrechnung, während die Gegenseite den Kompromiss als notwendig beschreibt, um Abschlagslogik und Vorfinanzierungsrisiken zu stabilisieren. Die AOK Baden-Württemberg argumentiert zusätzlich mit Komplexitätsreduktion und der Vermeidung von Problemen in Sonderfällen wie Doppelabrechnungen, Retaxverrechnung oder der dezentralen Rückabwicklung von Herstellerabschlägen.

Der rechtliche Rahmen liegt in § 300 SGB V, der die Selbstabrechnung als Regelfall kennt und Dritte historisch zur Erleichterung der Papierverarbeitung zulässt. In der juristischen Kritik wird daraus abgeleitet, dass ein Zwang zur Sammelabrechnung für E-Rezepte Wahlfreiheit entzieht und digitale Spielräume zementiert, statt sie zu öffnen. Demgegenüber steht die politische Realität: Kostenträger verfügen über den längeren Hebel, wenn Prozessstabilität, Liquidität und Systemkosten gegeneinander gerechnet werden. Genau an diesem Punkt entscheidet sich, ob Direktabrechnung als digitale Normalform durchbricht oder in Verträgen so eingehegt wird, dass sie zwar existiert, aber ihren Vorteil verliert.

 

ChatGPT Health im Alltag, sensible Gesundheitsdaten, Sicherheitsversprechen treffen auf Warnungen.

OpenAI bringt mit „ChatGPT Health“ eine neue Gesundheitsfunktion in Stellung, die mehr sein will als nur ein weiterer Modus innerhalb eines Chatbots. Die Idee ist klar umrissen: Nutzer sollen medizinische Fragen stellen können, sich auf Arztbesuche vorbereiten und beim Umgang mit Beschwerden besser sortieren, was wichtig ist. Der Start ist als schrittweise Einführung angelegt. In Deutschland, so lautet die Ansage, braucht es noch Geduld.

Solche Funktionen wirken im ersten Moment wie eine naheliegende Fortsetzung dessen, was viele ohnehin schon tun: Symptome googeln, Erfahrungsberichte lesen, Checklisten bauen. Nur ist der Schritt von der allgemeinen Informationssuche zur geführten, personalisierten Gesundheitsassistenz ein anderer. Er verändert die Erwartungshaltung. Wer ein Tool ausdrücklich „Health“ nennt, zieht die Schwelle zur vermeintlichen Verlässlichkeit nach unten. Das Datum der Meldung dazu, 16. Januar 2026, markiert deshalb weniger einen Produktlaunch als einen neuen Ton im Markt.

OpenAI verweist nach Rohmateriallage selbst auf hohe Sicherheitsstandards. Das ist die erforderliche Selbstvergewisserung, weil Gesundheit nicht nur ein Thema, sondern ein Datentyp ist. An dieser Stelle beginnt die eigentliche Risikoachse: Je nützlicher die Antworten werden sollen, desto größer wird der Anreiz, persönliche Angaben zu verknüpfen, zu erinnern und in Zusammenhänge zu setzen. Genau diese Verknüpfung persönlicher Gesundheitsdaten wird von KI-Experten als erheblicher Risikofaktor beschrieben. Das ist die Sollbruchstelle.

Denn Gesundheitsdaten sind selten „ein Datum“. Es sind Muster: Medikamente, Diagnosen, Beschwerden, Zeitverläufe, psychische Belastungen, Lebensumstände. Sobald ein System diese Ebene berührt, reicht ein kleiner Fehler nicht mehr als Randnotiz, sondern kann den Nutzer in die falsche Richtung schieben. Gerade bei Diagnosen liegt die Gefahr nicht in dramatischen Ausreißern, sondern in plausiblen Halbwahrheiten. Das macht sie so tückisch. Und es erklärt, warum Warnungen nicht hysterisch sein müssen, um ernst zu sein.

Die Einführung „schrittweise“ klingt dabei wie ein technisches Detail, ist aber ein Governance-Signal. Wer schrittweise ausrollt, testet nicht nur Performance, sondern auch Grenzen: Welche Fragen werden zugelassen, welche Formulierungen werden gebremst, wie werden Unsicherheiten kenntlich gemacht, wie wird verhindert, dass Beratung als Behandlung verstanden wird? Für Deutschland kommt hinzu, dass die Funktion laut Rohmaterial nicht sofort verfügbar sein soll. Diese Verzögerung ist nicht nur ein Marktproblem, sondern auch eine Zeit für Regel- und Erwartungsklärung.

Am Ende steht eine nüchterne Abwägung, die nicht mit Euphorie oder Alarmismus zu gewinnen ist. Die Assistenz kann helfen, Gespräche mit Ärztinnen und Ärzten besser vorzubereiten, Symptome strukturierter zu schildern und typische Missverständnisse zu vermeiden. Gleichzeitig wächst mit jeder zusätzlichen „Health“-Schicht der Druck, Daten zusammenzuführen, und damit die Angriffsfläche – technisch, rechtlich und sozial. Der Nutzen kann real sein. Das Risiko auch.

 

Pflegebudgets in Kliniken, Betrugsvorwurf der Kassen, Testierung und Haftung eskalieren.

Die Pflegebudgets der Krankenhäuser sind als Korrekturversuch gestartet und als Systemstreit gelandet. Seit ihrer Einführung im Jahr 2020 können Kliniken individuelle Pflegebudgets mit den Krankenkassen verhandeln und sich Pflegekosten in größerem Umfang erstatten lassen. In einer Zeit, in der Kassen zunehmend Defizite melden, war absehbar, dass dieses Instrument politisch und finanziell unter Dauerbeobachtung stehen wird. In den vergangenen Tagen ist die Debatte nun öffentlich explodiert, angefeuert durch Vorwürfe von Betrug, Verleumdung und Inkompetenz, ausgetragen über Interviews und Repliken in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Auslöser war ein Interview mit der Chefin des Verbands der Betriebskrankenkassen (BKK), Anne-Kathrin Klemm. Auf die Frage, wo im Gesundheitssystem die Ausgaben aus dem Ruder laufen, verwies sie auf die Pflegebudgets und legte nach: Kliniken setzten Pflegekräfte dazu ein, Flure zu wischen, statt am Krankenbett zu sein; Controller würden nur der Form halber zu Pflegeassistenten weitergebildet, um sie über das Pflegebudget abzurechnen. Ihr Satz „Ich halte das für Betrug“ ist nicht nur eine Zuspitzung, sondern ein juristisches Wort, das eine Pflicht zur Substanz auslöst. Wer Betrug sagt, sagt zugleich: Hier liegt ein strafrechtlich relevanter Kern vor oder zumindest ein begründeter Verdacht.

Die Antwort der Krankenhäuser kam prompt, und sie wählte die Gegeneskalation. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, bezeichnete den Vorwurf als Unverschämtheit und hielt dagegen, die Budgets würden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben von unabhängigen Wirtschaftsprüfern testiert. Das, so seine Linie, müsse Klemm wissen. Wenn sie es nicht wisse, sei es Inkompetenz; wenn sie es wisse, sei es bewusste Verleumdung. Damit verschiebt sich der Streit von der Sachfrage zur Frage der Integrität, und genau dort wird er gefährlich, weil er kaum noch rückwärts zu moderieren ist.

Gaß ging noch einen Schritt weiter und zog eine Haftungsdimension ein, die im politischen Streit selten so deutlich ausgesprochen wird. Wer Betrug behaupte, müsse Ross und Reiter nennen; pauschal alle Krankenhäuser unter Verdacht zu stellen und mit strafbarem Handeln zu operieren, sei unredlich und unseriös. Zudem, so die zugespitzte Warnung, bewegten sich Kassenvorstände selbst in einem haftungsrelevanten Bereich, wenn sie Kenntnis von Betrug hätten und diesen nicht zur Anzeige brächten. Das ist ein klassischer Hebel: Der Vorwurf wird nicht nur abgewehrt, sondern als potenziell rückwirkende Verpflichtung an den Absender zurückgespiegelt.

Die Kassen ließen sich davon nicht in die Defensive drängen, sondern verbreiterten die Argumentationsfront. Ulrike Elsner, Vorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (VDEK), kritisierte die Pflegebudgets als Fehlanreizsystem: Es führe zu erheblichen Fehlanreizen, möglichst viele Pflegekräfte auch über Bedarf einzustellen und ihnen andere Aufgaben zuzuteilen. Der Missbrauchsvorwurf wird hier nicht als Einzelfall formuliert, sondern als Systemlogik: Wenn ein Budgettopf an Kopfzahlen und Zuordnung hängt, entsteht eine natürliche Versuchung, Zuordnungen zu dehnen. Um dem zu begegnen, forderte Elsner eine klare Definition dessen, was „Pflege am Bett“ bedeuten soll. Das klingt technisch, ist aber ein politischer Eingriff: Eine Definition entscheidet darüber, welche Tätigkeiten als pflegebudgetfähig gelten und welche nicht.

Auch Carola Reimann, Vorsitzende des AOK-Bundesverbands, griff in diese Richtung ein, wies aber zugleich den Testierungsverweis der DKG als Nebelkerze zurück. Wirtschaftsprüfer, so ihre Argumentation, könnten in ihren Prüfvermerken oft nur darauf verweisen, dass Angaben der Krankenhäuser für sie nicht abschließend überprüfbar seien. Damit wird die Testierung nicht als Schutzschild, sondern als begrenztes Instrument gerahmt: Sie bestätigt formale Plausibilität, nicht zwingend die tatsächliche Tätigkeit am Bett. In dieser Logik wird der Streit zur Frage, was kontrollierbar ist, wenn Budgets auf Tätigkeiten beruhen, die sich nicht wie ein Warenlager zählen lassen.

So steht am Ende eine Konfrontation zwischen zwei Beweiswelten. Die Krankenhäuser verweisen auf gesetzliche Vorgaben und externe Prüfung als Legitimationskette. Die Kassen verweisen auf Fehlanreize und auf die Grenze externer Prüfbarkeit bei operativen Zuordnungen. Dazwischen liegt die Praxis, in der Pflegekräfte Aufgaben übernehmen, die nicht immer sauber in Schubladen passen, und in der Kliniken unter Druck stehen, Personal zu halten und Abläufe zu stabilisieren. Der Konflikt ist deshalb nicht nur moralisch, sondern strukturell: Wenn Budgets nach Kategorien funktionieren, aber der Alltag nach Situationen, wird jede Kategorie zum Streitpunkt.

Die Debatte um die Pflegebudgets zeigt damit ein Grundmuster des Systems. Sobald ein Finanzierungsinstrument eingeführt wird, das zweckgebunden sein soll, beginnt der Kampf um die Definition des Zwecks. Wenn „Pflege am Bett“ unklar bleibt, entsteht ein Spielraum, den die eine Seite als notwendige Flexibilität, die andere als Einfallstor für Missbrauch interpretiert. Und wenn aus dieser Differenz ein Betrugsvorwurf wird, verengt sich die Debatte: Dann geht es nicht mehr um Korrektur, sondern um Schuld. Genau deshalb ist die nächste Frage nicht, wer lauter ist, sondern wer definieren darf.

 

Cookies ohne Einwilligung, TDDDG-Haftung, OLG Frankfurt zieht den Kreis weiter.

Ein Cookie ist technisch klein, rechtlich aber längst kein Nebenthema mehr. Mit Urteil vom 11. Dezember 2025 (6 U 81/23) hat das OLG Frankfurt eine Linie geschärft, die für Werbe- und Trackingstrukturen weit über den Einzelfall hinausreicht: Wer ohne Einwilligung Informationen auf Endgeräten speichert oder ausliest, haftet auf Unterlassung und kann schadenersatzpflichtig werden – und zwar nicht nur dann, wenn er selbst eine Website betreibt. Der Kreis der Verantwortlichen wird damit nicht eng geführt, sondern funktional bestimmt: Entscheidend ist, wer den Zugriff kausal veranlasst.

Im Zentrum steht § 25 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 des Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Der Zugriff auf die Endeinrichtung eines Endnutzers ist grundsätzlich nur mit Einwilligung zulässig, vorausgesetzt, diese Einwilligung beruht auf klarer und umfassender Information. Das Gericht ordnet diese Norm nicht als bloß technische Pflicht ein, sondern als Ausdruck von Grundrechtsschutz: informationelle Selbstbestimmung und die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Damit wird deutlich, warum das Thema nicht mit „Klickt man halt weg“ erledigt ist. Es geht nicht nur um Werbung, sondern um Zugriff auf private Sphären.

Bemerkenswert ist die Haftungsadressierung. Das OLG Frankfurt beschränkt § 25 TDDDG nicht auf „Anbieter“ im engen technischen Sinne. Der Zugriff wird vielmehr „jedermann“ untersagt, sobald er ohne Einwilligung erfolgt. Adressat ist damit jede natürliche oder juristische Person, die die Ausführung oder den Zugriff auf eine Endeinrichtung veranlasst, unabhängig davon, ob sie formal als datenschutzrechtlich Verantwortlicher auftritt. Diese Denkweise folgt einem Muster, das in digitalen Lieferketten oft untergeht: Wer am Ende die Daten bekommt oder die Auslösung steuert, kann nicht einfach mit dem Finger auf den Websitebetreiber zeigen. Das ist die juristische Pointe.

Der Fall selbst kreist um die Speicherung und das Auslesen von mittels Cookies generierten Daten zu werblichen Zwecken auf dem Smartphone eines privaten Users. Nach den Feststellungen des Senats waren Cookies der Beklagten beim Besuch mehrerer Websites ohne Einwilligung gespeichert worden. Als Nachweis diente ein Privatgutachten, dem die Beklagte nicht substantiiert entgegengetreten sei. Hier steckt eine zweite Botschaft: Technische Sachverhalte können über gut dokumentierte Gutachten in den Prozess getragen werden, und wer sie entkräften will, muss konkret werden. Pauschales Bestreiten wird riskant, wenn die technische Spur nachvollziehbar aufgezeichnet ist.

Die Beklagte konnte zudem nicht darlegen, dass eine Einwilligung vorlag. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Nutzer eingewilligt hat, liegt bei ihr. Das klingt trocken, ist aber praktisch entscheidend, weil es die Beweisführung umdreht: Nicht der Nutzer muss beweisen, dass er nicht zugestimmt hat, sondern der Zugriffswillige muss beweisen, dass er eine wirksame Zustimmung erhalten hat. In Adtech-Strukturen, in denen Consent-Mechaniken über mehrere Parteien laufen, wird genau diese Nachweisführung schnell zur Sollbruchstelle.

Ein Einwand der Beklagten zielte auf Rechtsmissbrauch: Der Kläger habe Websites bewusst besucht, um seinen Verdacht zu überprüfen, ähnlich einem Testkäufer. Das OLG ließ das nicht gelten und erklärte die Vorgehensweise für rechtlich zulässig. Damit wird ein praktisches Kontrollinstrument legitimiert: Wer Verstöße dokumentieren will, darf sie nicht nur zufällig entdecken, sondern kann sie gezielt nachvollziehen, ohne dadurch automatisch seine Rechte zu verlieren. Zugleich erteilte das Gericht der Idee einer konkludenten Einwilligung eine Absage: Allein das bewusste Aufrufen von Seiten begründet keine Zustimmung zum Setzen und Auslesen von Cookies.

In der Zurechnung griff das Gericht Kategorien auf, die an strafrechtliche Begriffe erinnern: Die Beklagte hafte als Täterin, in Anlehnung an die Figur der mittelbaren Täterschaft. Sobald durch Veranlassung der Beklagten beim Besuch der Seite Cookies auf dem Endgerät gespeichert werden, liege ihr der Zugriff zu. Und unbestritten greife sie auf diese Informationen zu, indem sie sie sich von den Betreibern der Internetseiten überstellen lasse. Damit wird das „Nicht wir, sondern die anderen“ in der Kette juristisch entwertet. Wer die Mechanik auslöst und nutzt, steht in der Verantwortung, auch wenn die technische Ausführung verteilt ist.

Interessant ist schließlich die Schadenshöhe. Das OLG reduzierte das von der Vorinstanz festgesetzte Schmerzensgeld von 1.500 Euro auf 100 Euro. Ausschlaggebend war, dass der Kläger die Rechtsverstöße bewusst in Kauf genommen habe und dass mehr als ein allgemeines Gefühl des Kontrollverlustes als immaterielle Beeinträchtigung nicht erkennbar sei. Zudem könne der Kläger durch Löschung der Cookies Nachverfolgbarkeit umgehend verhindern. Diese Absenkung wirkt wie eine Bremse gegen ausufernde Entschädigungserwartungen. Gleichzeitig bleibt der normative Kern unberührt: Der Zugriff ist rechtswidrig, der Unterlassungsanspruch bleibt, und ein immaterieller Schaden ist grundsätzlich ersatzfähig, auch wenn er hier gering bemessen wurde.

So verschiebt das Urteil die Risikolandschaft in zwei Richtungen zugleich. Es senkt im konkreten Fall die monetäre Schärfe, aber erhöht die strukturelle Reichweite der Haftung. Wer in digitalen Werbeketten sitzt, kann sich nicht darauf verlassen, dass Verantwortlichkeit dort endet, wo die eigene Domain endet. Und wer auf Einwilligung setzt, muss sie nicht nur einholen, sondern beweisen können.

 

Haustierverlust und Trauer, soziale Unsichtbarkeit, Studie zeigt eine stille Härte.

Der Tod eines Haustiers wird oft als privates Ereignis behandelt, als etwas, das man „irgendwie“ wegsteckt, weil es nicht in die großen Kategorien von Verlust passt. Doch genau diese scheinbare Kleinheit macht die Trauer für viele schwerer: Sie ist real, aber gesellschaftlich nicht immer anerkannt. Wer um einen Hund oder eine Katze trauert, erlebt nicht nur den Verlust eines täglichen Gegenübers, sondern oft auch den subtilen Druck, das Ganze schnell zu relativieren. Dabei ist die Bindung zu einem Tier in vielen Haushalten nicht dekorativ, sondern strukturbildend: Routinen, Verantwortung, Nähe, ein verlässlicher Platz im Tag.

Eine Studie im Fachjournal „PLOS One“ hat diesen Punkt mit Zahlen unterlegt. Für die Analyse wurden im März 2024 im Vereinigten Königreich 975 Erwachsene befragt. Rund ein Drittel (32,6 Prozent) hatte bereits den Tod eines geliebten Haustieres erlebt, fast alle zudem einen menschlichen Verlust. Und dann kommt der Satz, der in seiner Nüchternheit hängen bleibt: 21 Prozent der Betroffenen nannten ihr Haustier als schmerzlichsten Verlust – obwohl sie auch Todesfälle von Eltern, Geschwistern oder engen Freunden erlebt hatten. Es ist nicht die Behauptung, dass Tierleben „mehr wert“ seien. Es ist die Beschreibung, dass die emotionale Wucht eines Verlustes nicht automatisch der gesellschaftlichen Rangordnung folgt.

Die Studie spricht zudem davon, dass etwas mehr als ein Fünftel der Menschen, die sowohl ein geliebtes Haustier als auch eine nahestehende Person verloren hatten, angab, der Haustierverlust sei schmerzlicher gewesen als der Verlust des geliebten Menschen. Das klingt provokant, aber es lässt sich erklären, ohne Menschen gegeneinander auszuspielen. Ein Haustier ist im Alltag oft präsenter als viele erwachsene Beziehungen: Es ist morgens da, abends da, in stillen Momenten da. Es verlangt keine Sprache, aber es gibt Resonanz. Wer allein lebt oder wer in einer Familie die meiste Care-Arbeit trägt, kann ein Tier als den stabilsten emotionalen Anker erleben. Wenn dieser Anker wegbricht, fällt nicht nur ein „Gefühl“ weg, sondern ein Teil der Tagesarchitektur.

Hinzu kommt ein weiterer Faktor, den Zahlen allein nicht erklären, der aber in vielen Biografien eine Rolle spielt: Bei einem Tier ist die Beziehung häufig frei von sozialen Rollenkonflikten. Keine alten Kränkungen, keine komplizierten Erwartungen, keine doppelte Buchführung aus Nähe und Pflicht. Das macht die Bindung nicht „besser“, aber oft klarer. Und Klarheit kann Trauer vertiefen, weil sie weniger durch Ambivalenz gedämpft wird. Bei menschlichen Verlusten existieren nicht selten gemischte Gefühle, die den Schmerz nicht kleiner machen, aber anders färben. Beim Tier ist der Verlust oft reiner, direkter, weniger verhandelbar.

Dass diese Trauer unterschätzt wird, hat Konsequenzen. Wer Trauer nicht ernst genommen sieht, zieht sich eher zurück, spricht weniger darüber, und verarbeitet den Verlust im Alleingang. Genau dann entsteht das Gefühl, mit dem Schmerz „falsch“ zu sein. Dabei ist Trauer kein Wettbewerb. Sie ist eine Reaktion auf Bindung. Und Bindung entsteht dort, wo Verlässlichkeit im Leben tatsächlich stattfindet, nicht dort, wo Außenstehende sie vermuten.

Die Zahlen aus der Studie machen deshalb vor allem eines sichtbar: Haustiertrauer ist kein Randphänomen, sondern ein verbreitetes Erlebnis, das häufig unterhalb der öffentlichen Sprache bleibt. Wenn 21 Prozent in einer Befragung ihren schmerzlichsten Verlust beim Tier verorten, dann ist das kein Skandal, sondern ein Hinweis auf eine Lücke in der sozialen Wahrnehmung. Wer diese Lücke schließt, nimmt Menschen nicht nur ernst. Er entlastet sie.

 

Apothekenreform und Ärzteschaft, Kompetenzgrenzen und Sicherheit, Ministerin sucht Lastenteilung.

Die geplante Apothekenreform ist längst nicht mehr nur ein Vorhaben aus dem Gesundheitsministerium, sondern ein Stellvertreterkonflikt darüber, wie Versorgung in einem überlasteten System organisiert werden soll. Auf dem Neujahrsempfang der Ärzteschaft in Berlin wurde dieser Konflikt erneut sichtbar, diesmal mit scharfer Rhetorik und klar gezogenen Grenzlinien. Teilnehmern zufolge richtete sich die Kritik wieder gegen neue Befugnisse für Apothekerinnen und Apotheker, die im Reformpaket vorgesehen sind. Der Ton ist dabei nicht neu, aber er wird härter, je näher konkrete Umsetzungsschritte rücken.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, formulierte den zentralen Einwand in einer doppelten Sorge: Es würden Kompetenzen und Zuständigkeiten vermischt, und es drohe eine Primärversorgung, die einer „Laienmedizin“ ähnele. Das ist ein bewusst gewählter Begriff, weil er nicht nur fachliche Abgrenzung meint, sondern Sicherheitsrisiken suggeriert. Wer „Laienmedizin“ sagt, stellt indirekt die Frage, ob Patientinnen und Patienten in einem verschobenen Kompetenzgefüge schlechter geschützt sind. Der Satz wirkt wie ein Stoppschild: Hier endet aus Sicht der ärztlichen Selbstverwaltung die akzeptable Delegation.

Gesundheitsministerin Nina Warken hielt dagegen, ohne den Konflikt zu übertünchen. Sie verteidigte ihre Reformideen und betonte, dass die geplanten Regelungen den ärztlichen Berufsstand nicht anfechten sollten. Genannt werden in der Berichterstattung zwei Bereiche, die besonders sensibel sind: das Impfangebot und die Möglichkeit, verschreibungspflichtige Medikamente abzugeben. Warken setzt dabei auf einen Deutungsrahmen, der in der aktuellen Versorgungslage politisch gut funktioniert: Es gehe darum, die Aufgaben in der Gesundheitsversorgung auf mehrere Schultern zu verteilen. In einem System mit Personalmangel und hoher Nachfrage ist „Lastenteilung“ ein plausibles Argument. Es ist aber auch ein Machtargument, weil es Zuständigkeiten neu sortiert.

Die Reformdebatte läuft seit Monaten, und sie hat früh eine Eskalationsstufe erreicht, die in der Selbstverwaltung nicht alltäglich ist. Unmittelbar nachdem Warken die Eckpunkte auf dem Deutschen Apothekertag in Düsseldorf vorgestellt hatte, veröffentlichten mehrere große Ärzteorganisationen einen gemeinsamen offenen Brief. In diesem wurde unter anderem die Sorge formuliert, neue Befugnisse könnten die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gefährden. Später folgte eine Gegenforderung, die wie eine Drohkulisse wirkt: Ärztevertreter brachten als Reaktion sogar ein Dispensierrecht für Medizinerinnen und Mediziner ins Spiel. Das ist nicht nur eine technische Idee, sondern ein Hebel. Wer mit Dispensierrecht droht, signalisiert, dass er im Zweifel bereit ist, die bestehende Arbeitsteilung im System grundsätzlich anzutasten.

Die Zuspitzung zeigt, wie eng die Debatte inzwischen mit Selbstverständnis und wirtschaftlicher Basis verknüpft ist. Kompetenzfragen sind in der Versorgung nie abstrakt, weil sie über Zuständigkeiten auch über Einnahmen, Haftung und Patientenströme entscheiden. Deshalb wird jede neue Befugnis nicht nur als Hilfe für das System gelesen, sondern als potenzieller Zugriff auf ein Kerngebiet. Das erklärt, warum die ärztliche Seite nicht nur argumentiert, sondern abwehrt. Und es erklärt, warum die politische Seite nicht nur beschwichtigt, sondern legitimiert: Lastenteilung als Antwort auf Strukturstress.

Für die Reform selbst bedeutet das: Der Erfolg hängt weniger an Schlagworten als an sauberer Statik. Wo enden pharmazeutische Tätigkeiten, wo beginnt ärztliche Diagnostik? Wie werden Verantwortlichkeiten dokumentiert? Welche Sicherungen verhindern, dass Ausnahmen zur Normalität werden? Warken sagt, niemand wolle Kompetenzen bis zur Unkenntlichkeit verwischen. Genau daran wird sich die Praxis messen lassen. Denn in der Versorgung zählt nicht die Absicht, sondern die Grenzziehung – und die muss belastbar sein, wenn Vertrauen im System erhalten bleiben soll.

 

Immuntherapie gegen Kniearthrose, Interleukin-6 als Ziel, Phase-I-Daten wecken Hoffnung.

Kniearthrose gilt als Volkskrankheit, aber sie ist mehr als ein Verschleißetikett. Weltweit ist Arthrose die häufigste Gelenkerkrankung, und von den rund 600 Millionen Betroffenen sind besonders viele am Knie erkrankt. Der Verlauf ist häufig progredient, der hyaline Gelenkknorpel wird umgebaut, Stabilität geht verloren, Schmerzen und Funktionsverlust nehmen zu. Lange stand dabei vor allem Mechanik im Fokus: Achsen, Gewicht, Belastung. Doch seit einigen Jahren rückt eine zweite Ebene stärker in den Blick: niedriggradige Entzündungen, die den Knorpelabbau antreiben. Genau dort setzt die Idee an, die nun erstmals in einer frühen klinischen Studie als „Impfung gegen Kniearthrose“ diskutiert wird.

Im Zentrum steht Interleukin-6 (IL-6), ein Zytokin, das als Treiber chronischer Entzündungsreaktionen gilt und direkten Einfluss auf den Knorpelabbau nehmen kann. In Modellen ließ sich durch IL-6-Hemmung der Abbau zuverlässig unterbinden. Das macht IL-6 zu einem attraktiven Angriffspunkt, auch wenn die Geschichte hier schon einen Haken kennt: Monoklonale Antikörper gegen IL-6 sind in anderen Indikationen etabliert, haben bei Arthrose aber keine überzeugenden Ergebnisse geliefert. Die neue Studie nimmt deshalb einen anderen Weg. Statt passiver Antikörpergabe soll eine aktive Immunantwort aufgebaut werden.

Eine Forschungsgruppe um Professor Dr. François Rannou von der Universität Paris untersuchte Sicherheit und Immunogenität des IL-6-Hemmers PPV-06 in einer randomisierten, doppelblinden, placebokontrollierten Phase-I-Studie. Die Ergebnisse wurden kürzlich in „Nature Communications“ veröffentlicht. PPV-06 ist ein synthetisches IL-6-Peptid, gekoppelt an ein Trägermolekül, das die körpereigene Produktion neutralisierender Anti-IL-6-Antikörper anregen soll. Der Begriff „Impfung“ ist dabei eher funktional als infektiologisch gemeint: Es geht um Training des Immunsystems, nicht um Erregerabwehr.

Eingeschlossen wurden 24 Erwachsene über 40 Jahre mit entzündlicher Kniearthrose. Die Einteilung erfolgte in drei Gruppen: Neun Teilnehmende erhielten 10 µg Verum, neun erhielten 50 µg Verum, sechs erhielten Placebo. Die Injektionen erfolgten subkutan zu Beginn sowie nach vier und 16 Wochen. Danach schloss sich eine 26-wöchige Nachbeobachtung an, die Gesamtstudiendauer betrug 42 Wochen. In allen Gruppen traten leichte bis mittelschwere Nebenwirkungen auf, darunter Verhärtungen an der Injektionsstelle, Pruritus, Hautrötungen und Kopfschmerzen. Wichtig für eine Phase-I: In den beiden Verum-Gruppen zeigte sich ein gutes Sicherheitsprofil ohne dosisbegrenzende Toxizität. Das ist keine Wirksamkeitsgarantie, aber es ist die Eintrittskarte für die nächsten Schritte.

Immunologisch ist das Signal deutlich. Alle Teilnehmenden der Verum-Gruppen entwickelten Anti-IL-6-Antikörper. Die Titer wurden zu Beginn, nach vier, zwölf und 16 Wochen sowie in der Nachbeobachtung in den Wochen 24, 32 und 42 bestimmt. Die höchsten Antikörpertiter wurden in Woche 24 gemessen, also acht Wochen nach der letzten Injektion. Gegenüber dem Ausgangswert waren die Spiegel in der 10-µg-Gruppe 4,95-fach erhöht, in der 50-µg-Gruppe 7,73-fach. Die höhere Dosis erzielte also nicht nur höhere Antikörperspiegel, sondern laut Darstellung auch bessere klinische Ergebnisse. Genau hier beginnt die vorsichtige Hoffnung, aber auch die Pflicht zur Nüchternheit.

Klinisch wurden Veränderungen der Beschwerden mit dem Knee Injury and Osteoarthritis Outcome Score (KOOS) erfasst, einem von den Patienten selbst ausgefüllten Fragebogen. Er wurde zu Beginn und nach Woche 42 erhoben. Beide Verum-Gruppen zeigten Verbesserungen gegenüber Placebo. Kritisch ist jedoch ein Detail, das in frühen Studien oft unterschätzt wird: Es gab keine Befragung nach Woche 24, also zum Zeitpunkt der größten Antikörperantwort. Damit bleibt offen, ob die subjektive Besserung ihren Höhepunkt früher hatte, ob sie stabil blieb oder ob sie erst später sichtbar wurde. Gerade bei Schmerz- und Funktionsscores ist der Zeitpunkt der Messung nicht nur Formalie, sondern Teil der Aussage.

Die Autoren sehen in der aktiven Wirkweise den möglichen Vorteil gegenüber passiven Antikörpern. Bei einer progredienten Erkrankung könnte eine langfristige Modulation der Zytokinaktivität stärker wirken als eine zeitlich begrenzte Blockade. Diese Hypothese ist plausibel, aber sie ist noch keine Evidenz für klinischen Nutzen. Phase-I-Studien sind dafür nicht gemacht. Sie zeigen, ob ein Ansatz prinzipiell umsetzbar ist, ob er eine Immunantwort auslöst und ob er in einem frühen Sicherheitsfenster bleibt. Sie zeigen nicht, ob Patienten langfristig weniger Schmerzen haben, weniger Knorpel verlieren oder später operiert werden.

Trotzdem ist der Schritt bemerkenswert. Arthrose ist medizinisch oft eine Geschichte von Linderung, nicht von Umkehr. Wenn ein entzündlicher Anteil tatsächlich gezielt moduliert werden kann, verschiebt sich der Horizont: weg von rein symptomatischer Therapie, hin zu einer krankheitsmodifizierenden Option. Deshalb wird schon jetzt auf die nächste Phase verwiesen. Eine Phase-II-Studie ist in Planung und soll voraussichtlich im Dezember 2028 abgeschlossen werden. Erst dort wird sich zeigen, ob aus dem immunologischen Signal eine belastbare klinische Wirkung wird – und ob eine „Impfung“ gegen die entzündliche Komponente der Kniearthrose mehr ist als ein cleveres Bild.
 

Morbus Paget erkennen und behandeln, Knochenumbau als Risiko, Verwechslungen sind häufig.

Morbus Paget ist eine dieser Erkrankungen, die im Schatten bekannter Diagnosen lebt und genau deshalb so oft zu spät erkannt wird. Spontane Knochenbrüche, Verkrümmungen der Wirbelsäule oder Gelenkentzündungen wirken auf den ersten Blick wie Osteoporose oder rheumatoide Arthritis. Tatsächlich kann dahinter eine völlig andere Dynamik stecken: herdförmige, abnorme Umbauprozesse im Knochen, die über Jahre unbemerkt bleiben. Die Osteodystrophia deformans, erstmals beschrieben von Sir James Paget, ist kein exotischer Einzelfall. Die Inzidenz liegt bei etwa drei Prozent der Menschen über 55 Jahren, der Erkrankungsgipfel wird um das 60. Lebensjahr beschrieben, Männer sind häufiger betroffen als Frauen.

Was die Erkrankung so tückisch macht, ist ihre Architektur. Es handelt sich nicht um einen gleichmäßigen Abbau wie bei der klassischen Osteoporose, sondern um ein Nebeneinander aus überaktivem Knochenabbau und überschießendem Knochenaufbau – nur eben nicht an derselben Stelle. Die Osteoklasten, die Knochen abbauen, sind episodisch stark aktiviert und bilden teils Riesenosteoklasten. Dieser Abbau findet häufig subkortikal im Inneren des Knochens statt. Die Osteoblasten, die Knochen aufbauen, werden dagegen am Periost aktiv, also an der äußeren Gewebeschicht, die den Knochen überzieht. Das Ergebnis ist ein vergrößerter, instabiler Knochen, der durch seine Form und Belastbarkeit aus dem Takt gerät. Das erklärt auch, warum Betroffene gleichzeitig „mehr Knochen“ haben können und trotzdem brüchiger werden.

Der Verlauf wird in Stadien beschrieben. Am Anfang dominiert der starke Knochenabbau. Erst im zweiten Stadium setzt verstärkter Knochenaufbau ein, im Röntgenbild lassen sich zu dieser Zeit Areale von Auf- und Abbau erkennen. Der Aufbau überwiegt zwar den Verlust, aber die neu gebildeten Knochensegmente bleiben strukturell minderwertig und brechen leichter. Im letzten Stadium kommen ausgeprägte Verdickungen hinzu. Besonders schwierig ist, dass verschiedene Herde im Körper gleichzeitig in unterschiedlichen Stadien sein können. Ein Schädelknochen kann bereits verdickt sein, während am Schienbein der Umbau gerade erst startet. Und die Veränderungen können einen einzelnen Knochen betreffen (monostotisch) oder mehrere (polyostotisch).

Nicht jeder bemerkt das früh. Nach Angaben der Deutschen Rheuma-Liga treten Schmerzen nur bei etwa der Hälfte der Betroffenen auf. Das ist ein Grund, warum die Dunkelziffer hoch ist. Wenn Symptome auftreten, sind sie häufig unspezifisch: Schmerzen durch veränderte Knochenarchitektur, Schmerzen durch Fehlhaltungen, Muskelverspannungen. Manche berichten, dass ein Schienbein ungewöhnlich warm wirkt, verursacht durch Gefäßneubildung und erhöhte Durchblutung im umgebauten Knochen. Solche Zeichen sind selten im Standardrepertoire, aber sie können ein Hinweis sein, wenn sie in die Gesamtlogik passen.

Die Komplikationen ergeben sich aus der Fehlstatik. Eine Arthrose in den angrenzenden Gelenken tritt als häufigste Komplikation bei bis zu 50 Prozent der Patienten auf. Dadurch wird die Erkrankung schnell in den rheumatischen Formenkreis einsortiert, obwohl Entzündungswerte bei Morbus Paget normalerweise nicht auffällig sind. Die Belastbarkeit der betroffenen Knochen sinkt, pathologische Frakturen können auftreten und gelten als Warnsignal. Brüche führen wiederum zu Fehlstellungen und Deformationen: klassisch ist die Verkrümmung des Schienbeins, das sogenannte Säbelscheiden-Schienbein, oder eine Verkrümmung der Wirbelsäule. Ein weiterer Hinweis ist ungewöhnlich alltagsnah: Wenn Betroffene berichten, dass ihnen Hüte oder Mützen nicht mehr passen, kann das auf eine Schädelvergrößerung hindeuten. Selten kommt es durch Knochenumbau zu Nervenkompressionen mit Taubheitsgefühlen oder Lähmungen, im Extremfall zu Hörverlust durch Druck auf den Hörnerv. In sehr seltenen Fällen ist eine Herzüberlastung durch erhöhten Blutfluss beschrieben. Eine bösartige Entartung gilt hingegen als extrem selten.

Diagnostisch führt der Weg oft über eine Kombination aus Labor und Bildgebung. Im Blut kann die Bestimmung der Knochenphosphatase (BAP) im Serum Hinweise geben, weil sie als Marker des Knochenaufbaus von Osteoblasten produziert wird. Bei mehr als 85 Prozent der unbehandelten Patienten soll sie erhöht sein. Allerdings ist eine Diagnosestellung allein über den BAP-Wert nicht zulässig. Für den Knochenabbau können im Urin Hydroxyprolin und Pyridinolin Hinweise liefern, auch CTX und NTX können erhöht sein. Wichtig ist dabei die zeitliche Logik: Da der Aufbau verzögert nach dem Abbau einsetzt, reagiert auch die BAP verzögert, was in der Verlaufskontrolle berücksichtigt werden muss. Bildgebend deckt eine Skelettszintigrafie mit 99m-Technetium-markierten Phosphaten die Herde auf; gezielte Röntgenaufnahmen können diese Speicherherde verifizieren und typische Umbauveränderungen zeigen.

Therapeutisch ist Morbus Paget gut behandelbar, wenn er erkannt wird. Ziel ist Schmerzfreiheit und die Verhinderung weiteren Knochenumbaus. Als Therapie der Wahl gelten Bisphosphonate, in seltenen Fällen Calcitonin. Für Morbus Paget sind Risedronat und Zoledronat zugelassen, wobei Infusionen einer oralen Gabe überlegen erscheinen. In einer Darstellung zur überarbeiteten US-Leitlinie von 2014 wird eine einmalige intravenöse Infusion von Zoledronat als bevorzugte Option beschrieben, die die Erkrankung für bis zu sechs Jahre in Remission versetzen könne. Begleitend können Analgetika Schmerzen reduzieren, und unterstützende Maßnahmen wie Physiotherapie, Massagen oder Elektrotherapie kommen in Betracht. Übergangsweise können orthopädische Hilfsmittel entlasten, wenn Statik und Schmerz das erfordern.

Die Nachsorge folgt wieder der Biochemie. Ein Behandlungserfolg zeigt sich im Blut nach etwa drei Monaten durch einen Abfall der BAP; Kontrollen sind dann etwa alle sechs Monate notwendig. Eine erneute Therapie kann indiziert sein, wenn die BAP um 25 Prozent wieder ansteigt. Das klingt nach Zahlenmedizin, ist aber hier sinnvoll, weil die Erkrankung in Schüben und Stadien läuft. Wer Morbus Paget früh erkennt, kann die Umbauprozesse bremsen, bevor aus einem unscheinbaren Herd eine dauerhafte Fehlstatik wird. Und genau darin liegt der Unterschied zwischen einem Namen auf dem Papier und einer Diagnose, die tatsächlich hilft.

 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Wenn Papier verschwindet, wird jede Bündelung zur bewussten Entscheidung. Die Debatte dreht sich dann nicht mehr um Technik, sondern um die Macht über Taktung, Nachweis und Risiko. Dasselbe Muster taucht wieder auf, sobald Systeme „Health“ sagen, obwohl sie Unsicherheit nur begrenzt tragen können. Und es taucht auf, wenn Budgets an Tätigkeiten hängen, die sich nicht sauber beweisen lassen. Ordnung ist der Engpass.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Ein System hält nicht durch gute Absichten, sondern durch belastbare Grenzziehungen. Wer Wahlfreiheit verspricht, muss die Folgekosten im Zahlungsfluss erklären. Wer Sicherheit verspricht, muss die Beweislast in Datenketten tragen. Wo beides fehlt, wird jeder Einzelfall zum Präzedenzfall.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Heute steht im Mittelpunkt, wie Abrechnung, Daten und Budgetdefinitionen die Versorgungsordnung unter Druck setzen.

 

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