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  • 16.01.2026 – Versorgungszuschlag im Gesetz, Verhandlungsmacht der Kassen, Staatsauftrag für Apotheken.
    16.01.2026 – Versorgungszuschlag im Gesetz, Verhandlungsmacht der Kassen, Staatsauftrag für Apotheken.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die geplante Verankerung im SGB fünf verschiebt die Konflikte in Verhandlungen und Schiedsstellen und stellt die Frage, ob damit Struktur...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Versorgungszuschlag im Gesetz, Verhandlungsmacht der Kassen, Staatsauftrag für Apotheken.

 

Die geplante Verhandlungslösung verschiebt Verantwortung, setzt Machtasymmetrien fest und lässt offen, wie Versorgungssicherheit und Finanzierung verlässlich zusammenfinden.

Stand: Freitag, 16. Januar 2026, um 19:10 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Zum Jahresauftakt kommt ein Begriff zurück, der nach Bewegung klingt, aber in Wahrheit Statik prüft: Ein Versorgungszuschlag soll im Sozialgesetzbuch verankert werden und jährlich zwischen GKV-Spitzenverband und Apothekerschaft ausgehandelt werden. Im Kern geht es nicht um eine einzelne Zahl, sondern um die Frage, wer im System den Auftrag trägt, wenn Kosten, Personal und Krisenvorsorge auseinanderlaufen: Staat, Kassen oder Betriebe. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates begründet den Vorschlag mit Struktur- und Qualitätssicherung und knüpft ihn an Parameter wie Verbraucherpreisindex und Beitragssatzstabilität nach Paragraf einundsiebzig SGB fünf. Zugleich wird das Verfahren mit Schiedsstellenmechanik abgesichert und ein Anspruchsstart zum Jahresbeginn zweitausendsiebenundzwanzig genannt. Genau hier beginnt die eigentliche Prüffrage: Verhandeln heißt nicht entscheiden, und wer verhandeln lässt, mussbuss wissen, ob Machtgleichgewicht existiert oder nur die Illusion davon. 

 

Im Papier klingt es nach Entbürokratisierung, tatsächlich ist es eine Verlagerung der Konfliktzone. Die Länder wollen die Verhandlung aus der Arzneimittelpreisverordnung herausziehen und ins SGB fünf verlagern, um nicht jährlich an einer Verordnungsdrehscheibe drehen zu müssen. Das ist ein ordnungspolitischer Griff: weg von der technischen Preisschraube, hin zur gesetzlichen Anspruchslogik. Gleichzeitig bleibt der Mechanismus derselbe, nur mit anderem Schild an der Tür: Zwei Parteien sollen sich einigen, und wenn sie es nicht tun, entscheidet eine Schiedsstelle, deren Kosten sie je zur Hälfte tragen. Ein System, das sich so organisiert, sagt leise mit: Der Staat definiert nicht mehr die Lösung, er definiert das Verfahren. Und ein Verfahren ist kein Ergebnis, schon gar nicht dort, wo seit zweitausendvier strukturelle Verschiebungen wirken und die Verhandlungsmacht nicht symmetrisch verteilt ist.

Die Begründung der Länder setzt bewusst an der großen Klammer an: flächendeckende Struktur, hochwertige Versorgung, Krisenfähigkeit. Das ist nicht nur Rhetorik, sondern ein Hinweis auf die eigentliche Sollbruchstelle: Wenn großräumige und langandauernde Stromausfälle als Prüfstein genannt werden, dann geht es um Versorgungsauftrag als Resilienzauftrag. In derselben Logik tauchen Plattformmodelle auf, die Verschreibung, Beratung und Abgabe entkoppeln können, sowie die Frage, ob die Einheitlichkeit des Abgabepreises und der Kontrahierungszwang im Sachleistungsprinzip praktisch noch durchsetzbar bleiben. Gerade im grenzüberschreitenden Versand ist die Aufsichtslücke nicht philosophisch, sondern operativ: Nationale Behörden können Preisbindung und Rabattregeln faktisch nicht überwachen. Wer das in ein Verhandlungsformat gießt, muss beantworten, wie eine jährliche Einigung eine strukturelle Aufsichtsschwierigkeit heilen soll.

An der Stelle wird die Machtfrage konkret, ohne dass sie im Text so benannt werden muss. Der GKV-Spitzenverband hat einen eingebauten Imperativ: Beitragssatzstabilität, Ausgabensteuerung, kurzfristige Entlastung, und am Ende die Verantwortung gegenüber dem eigenen System der Kassenfinanzen. Die andere Seite hat einen eingebauten Imperativ anderer Art: Betrieb, Personal, Mieten, Energie, Notdienst, Krisenvorrat, und die Haftungsrealität im Alltag. Wenn beide Imperative in einem Verhandlungsraum kollidieren, entscheidet nicht die bessere Begründung, sondern die größere Durchsetzungskraft. Deshalb ist der Satz vom Anspruch ab dem ersten Januar zweitausendsiebenundzwanzig zwar klar formuliert, aber politisch nicht das Ende der Debatte, sondern ihr Beginn: Anspruch bedeutet noch nicht Auskömmlichkeit, und Auskömmlichkeit ist im Verhandlungsmodus immer die Summe aus Bereitschaft, Druckmittel und Schiedsstellenrisiko.

Das Papier zeigt zugleich, wie viele Nebenfelder an derselben Statik hängen. Es geht um Teilnotdienste und um die Frage, ob Zeitscheiben zwischen zwanzig und zweiundzwanzig Uhr ein Standortproblem wirklich lösen oder es nur verlagern. Es geht um Filialstrukturen und die Sorge, dass Rechtskonstruktionen funktional an Kettenbildung heranreichen können, ohne dass das Gesetz es sauber abbildet. Es geht um Zweigapotheken, Mindestanforderungen, Entfernungskriterien wie sechs Kilometer und den Vorschlag, diese Schwelle auf fünfzehn Kilometer zu heben, weil öffentlicher Nahverkehr im ländlichen Raum kein verlässliches Abgrenzungskriterium ist. Und es geht um Digitalpraxis, etwa um die Frage, warum Monatsausdrucke nach Paragraf dreizehn BtMVV noch verlangt werden sollen, wenn digitale Nachweise längst möglich sind. All diese Punkte sind keine Randnotizen, sie sind Indikatoren: Der Gesetzgeber versucht, gleichzeitig Struktur zu schützen, Flexibilität zu erhöhen und Risiken zu schließen, aber er verteilt die Last der Umsetzung auf viele Schultern.

Gerade deshalb ist ein Versorgungszuschlag als Packungszuschlag zwar eingängig, aber nicht automatisch zielgenau. Die Länder koppeln die erstmalige Festsetzung an den Verbraucherpreisindex und an Daten der Kostenstrukturstatistik, ergänzt durch Stichproben. Das klingt nach Objektivierung, ist aber nur so stark wie die Übersetzung in ein Ergebnis. Wer einmal im Jahr verhandelt, verhandelt nicht nur Zahlen, sondern auch Deutungen: Was ist wirtschaftliche Betriebsführung, was ist notwendige Vorhaltung, was ist Krisenvorsorge, was ist Qualität, was ist Pflicht, was ist freiwillig. Und an diesem Punkt wird aus einer scheinbar technischen Regelung eine politische. Denn wenn die Versorgung nicht kippen soll, reicht es nicht, die Kosten zu messen; man muss definieren, welche Stabilität gekauft wird und welche Risiken bewusst im System verbleiben.

In der Praxis kommt noch eine zweite Ebene hinzu, die selten sauber ausgesprochen wird: Verhandlungsmodelle erzeugen Erwartung, und Erwartung erzeugt Verschleiß. Wenn das Ergebnis nur teilweise oder gar nicht zustande kommt, ist die Schiedsstelle zwar vorgesehen, aber auch das ist kein neutraler Automat. Die Schiedsstelle ist ein Konfliktinstrument, kein Stabilitätsinstrument. Sie kann einen Wert setzen, aber sie kann nicht herstellen, was vorher fehlte: Vertrauen, Planbarkeit und eine klare Staatslinie. Genau hier liegt der Kern der Mechanik: Der Staat kann Verantwortung nicht einfach delegieren, ohne zugleich die Regeln der Delegation so zu setzen, dass Verantwortung nicht verdunstet. Sonst bleibt am Ende ein Verfahren, das die Konflikte ordnet, aber die Versorgung nicht stärkt.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Ein Jahresanfang ist oft der Moment, in dem Systeme Bilanz ziehen: Was läuft, was trägt, was ist nur Gewohnheit. Die Verhandlungslösung wirkt wie eine Einladung zu Bewegung, aber sie entlarvt zuerst die Statikfrage: Wer kann im Zweifel nicht weg, wer kann im Zweifel warten. Und genau diese Asymmetrie entscheidet, ob ein Versorgungszuschlag ein Sicherheitsgurt wird oder nur ein weiteres Wort im Gesetz.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Versorgung ein Staatsauftrag ist, darf sie nicht im Verhandlungsmodus verdunsten, nur weil das Verfahren sauber wirkt. Die Frage ist nicht, ob man miteinander spricht, sondern ob die Regeln so gesetzt sind, dass Planbarkeit entsteht und Risiken nicht still in die Betriebe abfließen. Wo Ergebnisverantwortung unklar bleibt, wird jede Reform zur Dauerbaustelle, und jede Dauerbaustelle frisst Vertrauen, Personal und Zeit.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Die Einordnung konzentriert sich hier auf Verfahrenslogik, Machtgefüge und die Frage, ob ein Anspruch ab zweitausendsiebenundzwanzig tatsächlich Statik schafft.

 

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