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  • 15.01.2026 – Rx-Versandverbot, Staatsverantwortung, Apothekennetz bleibt Versorgungsinfrastruktur
    15.01.2026 – Rx-Versandverbot, Staatsverantwortung, Apothekennetz bleibt Versorgungsinfrastruktur
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Im Fokus steht die staatliche Verantwortung, Rx-Versorgung nicht in eine reine Logistiklogik kippen zu lassen, während Schließungen die ...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Rx-Versandverbot, Staatsverantwortung, Apothekennetz bleibt Versorgungsinfrastruktur

 

Der HAV setzt den Punkt dort, wo das Ausweichen seit Jahren bequem geworden ist: Nicht das Europarecht ist die bequeme Ausrede, sondern der fehlende politische Wille ist das Problem.

Stand: Donnerstag, 15. Januar 2026, um 18:39 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Wenn der GKV-Sprecher sagt, Apotheken bräuchten keine Honorarerhöhung, weil die Vergütung „laufend“ mit den Medikamentenpreisen steige, wird aus einer politischen Deutung eine Rechenfrage: Apotheken tragen fixe Kostensteigerungen bei Personal, Energie und Miete, während Kassen ihre Einnahmen prozentual aus Löhnen ziehen und damit automatisch wachsen – bei einem Nominallohnplus von 4,9 Prozent im dritten Quartal 2025 und einem Überschuss von 3,6 Milliarden Euro in den ersten neun Monaten des Jahres. Der Streit ist damit kein Stimmungsbild, sondern eine Systemlogik: Kassen können Zusatzbeiträge anpassen, Apotheken sind in Preis- und Honorarregeln gebunden, schließen aber real vor Ort, wenn die Kalkulation kippt. Wer Versorgung ernst meint, muss deshalb Standortdichte, Notdienstpflicht, Vorfinanzierung und das Risiko des Inhaberbetriebs in derselben Bilanz lesen wie die Verwaltungsausgaben von 94 Kassen.
 

Der Hessische Apothekerverband zieht aus den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts eine klare Linie: OTC ist europarechtlich anders zu behandeln als Rx, und genau deshalb ist ein nationales Rx-Versandverbot nicht automatisch „unmöglich“, sondern politisch entscheidbar. Der Verband koppelt diese These nicht an Symbolik, sondern an Versorgung: Apothekenschließungen verdichten sich zu weißen Flecken, und die Lücke entsteht nicht in der Statistik, sondern im Alltag der Patientinnen und Patienten.

Der Kern liegt im Systemgedanken, nicht im Slogan. Ein Rx-Verbot wäre kein Kulturkampf gegen Versand, sondern eine Festlegung, dass bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die staatliche Schutzpflicht Vorrang vor der bequemsten Logistik bekommt. Sobald Rezeptpflicht im Spiel ist, geht es um Missbrauchs- und Fälschungsschutz, um Interaktions- und Plausibilitätsprüfungen, um dokumentierte Beratung und um Verantwortungszuordnung, wenn etwas schiefgeht. Das sind keine Zusatzwünsche der Standespolitik, sondern Sicherheitsbedingungen einer Versorgungsleistung.

Der HAV nutzt dafür eine juristische Brücke: Artikel 85c der Richtlinie 2001/83/EG lasse nationale Verbote des Fernabsatzes verschreibungspflichtiger Arzneimittel ausdrücklich unberührt. Der Verband deutet das als Auftrag an die Politik, nicht länger auf die nächste Runde zu warten. Und er macht die Dringlichkeit messbar über die Strukturfrage: Je dünner das Netz, desto stärker kippt Versorgung in Erreichbarkeit, desto häufiger werden Notdienst und Akutversorgung zur Fahrtstrecke, desto mehr wird aus Gesundheitsversorgung eine Frage von Mobilität, Zeit und Zufall.

Politisch heikel ist daran weniger die Rechtsfrage als die Folgelogik. Ein Gesetzgebungsfahrplan für ein Rx-Versandverbot würde offenlegen, wie der Staat Prioritäten setzt: Patientenschutz als Leitplanke oder Marktbequemlichkeit als Default. Genau deshalb betont der Verband „politischer Wille“: Wer ihn nicht aufbringt, entscheidet sich faktisch gegen ein Instrument, das man rechtlich zumindest diskutieren und sauber begründen kann. Das ist die eigentliche Zumutung des Textes: Er zwingt Politik, Verantwortung nicht mehr als Kommentar zu führen, sondern als Regel.

Gleichzeitig zeigt der Vorstoß, dass ein Rx-Verbot allein kein Rettungsring für jede Apotheke wäre. Aber es wäre ein Signal an das System, dass Rx-Arzneimittel nicht als normale Ware behandelt werden, sobald die Bestellung bequem genug ist. Es wäre eine Grenzziehung, die nicht Apotheken „schützt“, sondern die Versorgungsarchitektur schützt: Beratung, Kontrollpunkte, Haftungsketten, Notdienste, Präsenz. Die Frage lautet damit nicht, ob Versand modern ist, sondern ob der Staat bei Rx bereit ist, Modernität an Bedingungen zu knüpfen.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Eine Versorgung zerfällt selten mit einem Knall, sie zerfranst an den Stellen, an denen Zuständigkeit in Komfort übersetzt wird. Wenn der Staat bei Rx den Schutzanspruch hochhält, muss er ihn auch gegen die Versuchung verteidigen, Verantwortung in Logistik auszulagern. In der politischen Debatte wirkt das wie ein Detail, in der Praxis ist es eine Statikfrage: Wo die Leitplanke fehlt, wird jede Ausnahme zur neuen Normalität, bis das Netz nicht mehr trägt.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Die Formel „geht nicht wegen Europa“ ist bequem, weil sie Verantwortung tarnt: als Naturgesetz statt als Entscheidung. Der HAV dreht das um und zwingt die Politik zurück an den Ursprung ihres Mandats: Schutz dort, wo Rezeptpflicht die Schwelle markiert. Wenn am Ende kein Verbot kommt, bleibt trotzdem eine Wahrheit stehen: Nicht die Juristerei hat gezögert, sondern die Prioritätensetzung.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Der HAV-Vorstoß ist vor allem ein Stresstest dafür, ob Versorgung politisch als Infrastruktur behandelt wird.

 

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