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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Montag, 19. Januar 2026, um 17:30 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Die Apothekenreform tritt in eine Phase, in der politische Symbolik und handwerkliche Korrektur zugleich zählen: Vor dem nächsten Schritt im Bundesrat lädt die ABDA zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, um Geschlossenheit zu demonstrieren und offene Schmerzpunkte erneut zu markieren, während im Bundestag die Frage wächst, was am Entwurf noch fehlt und wo nachgeschärft werden muss. Parallel dazu verlagert sich der Konflikt in die Wahlkreise: Ein Brandbrief aus Gütersloh endet nicht in Papier, sondern in einem Vor-Ort-Termin, bei dem die wirtschaftliche Lage, die fehlende Honorar-Dynamik und die Notdienst- und Krisenrolle der Apotheken konkret verhandelt werden. Und während die Reform die Apotheken beschäftigt, sendet die ärztliche Selbstverwaltung mit der Kampagne Praxenland ein eigenes Warnsignal: Nachwuchsgewinnung wird zur öffentlichen Großfläche, weil Vergütungslücken, Bürokratie und Digitalfrust die Niederlassung ausdünnen.
Am späten Abend des 13. August 2021 wollte ein Traktorfahrer mit voll beladenem Anhänger aus einem Feldweg kommend nach links in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf der Straße näherte sich ein Ehepaar in einem VW Golf Cabriolet, der Wagen prallte seitlich in den Anhänger und rutschte darunter. Die Folgen waren tödlich: Der Fahrer starb noch am Unfallort, die Beifahrerin erlag fünf Tage später im Krankenhaus schweren Verletzungen. Bei der Obduktion wurde beim Pkw-Fahrer eine Blutalkoholkonzentration von 1,59 Promille festgestellt, was die juristische Auseinandersetzung über Mitverantwortung und Kausalität zusätzlich auflud.
Am Unfallort galt Tempo 70. Ein Sachverständiger schätzte die Geschwindigkeit des VW auf 60 bis 80 km/h und ging in seinen Berechnungen von mindestens 70 km/h aus; ein Dekra-Gutachten hielt sogar einen noch höheren Wert für möglich. Das Bundesland Schleswig-Holstein führte das verstorbene Ehepaar als Versorgungsempfänger und klagte gegen den Traktorfahrer wegen der entstandenen Kosten. Insgesamt waren Sterbegeld und Beihilfen in Höhe von rund 24.584 Euro an Hinterbliebene zu erbringen, deren Ersatz im Zivilprozess verlangt wurde. Das Landgericht Kiel hörte den Traktorfahrer an und stützte sich auf rechtsmedizinische sowie unfallanalytische Gutachten, bevor es am 19. Juni 2025 (13 O 111/23) der Klage vollständig stattgab.
Das Landgericht sah den Kern des Geschehens in einem Vorfahrtsverstoß nach § 8 StVO: Wer aus einem untergeordneten Weg in eine Vorfahrtstraße einfährt, muss warten und den Querverkehr passieren lassen. Der Umstand, dass der Pkw-Fahrer absolut fahruntüchtig war, änderte nach dieser Sichtweise nichts an der Haftung, weil sich die Trunkenheit nicht unfallursächlich ausgewirkt habe. Entscheidend war die Rekonstruktion: Auch ein nüchterner Fahrer hätte die Lage nach den gutachterlichen Feststellungen nicht mehr rechtzeitig beherrschen können. Damit blieb der Vorwurf der Alkoholfahrt in der zivilrechtlichen Abwägung ohne haftungssteigernden Effekt, weil das Gericht nur nachweislich kausale Beiträge in die Verteilung einbeziehen wollte.
In der Berufung bestätigte auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht am 28. November 2025 (7 U 61/25) die überwiegende Verantwortung des Traktorfahrers, nahm aber eine Mithaftung des Pkw-Fahrers von zwölf Prozent an. Aus Sicht des Gerichts sprach zulasten des Traktorfahrers der typische Geschehensablauf einer Vorfahrtverletzung, verbunden mit strengen Anforderungen an das Hineintasten bei unübersichtlichen Einmündungen. Nach den Feststellungen konnte der Traktorfahrer beim Anfahren nur rund 90 Meter der Vorfahrtstraße einsehen, und spätestens als sich das Gespann bereits zu einem erheblichen Teil auf der Fahrbahn befand, hätte der herannahende Pkw erkannt und der Einbiegevorgang abgebrochen werden müssen. Stattdessen fuhr der Traktor weiter, beschleunigte sogar noch, obwohl die Länge und Trägheit des Gespanns eine sichere Freimachung der Fahrbahn nach den Berechnungen nicht zuließen.
Die Mithaftung begründete das OLG nicht mit dem Alkohol, sondern mit der Geschwindigkeit unter den konkreten Sichtverhältnissen. Zum Unfallzeitpunkt war es bereits dämmerig, der Horizont war nicht mehr erkennbar, und die durch das Abblendlicht ausgeleuchtete Strecke betrug beim VW nur rund 40 Meter; zusätzlich sei das Traktorgespann als Hindernis schwer wahrnehmbar gewesen, weil dem Anhänger Reflektoren fehlten, obwohl sie vorgeschrieben sind. Unter diesen Bedingungen wäre ein rechtzeitiges Anhalten nur bei etwa 40 bis 43 km/h möglich gewesen, der Gutachter setzte zugunsten des Pkw-Fahrers eine noch vertretbare Geschwindigkeit von maximal 50 km/h an. Spätestens als sich das beleuchtete Gespann bereits zu etwa zwei Dritteln auf der Fahrbahn befand, rund 80 Meter vor der Kollisionsstelle, hätte der Fahrer reagieren müssen; bei 50 km/h wäre der Unfall nach den Berechnungen selbst bei normaler Reaktionszeit und Gefahrenbremsung vermeidbar gewesen. Für die Alkoholfrage blieb der Maßstab streng: In der Haftungsverteilung zählen nur Umstände, die sich erwiesenermaßen unfallursächlich ausgewirkt haben, und eine abstrakte Gefahrerhöhung genügt dafür nicht.
Genau an dieser Stelle liegt der Kern, den das OLG mit besonderer Härte ausformuliert: Es trennt die moralisch aufgeladene Erwartung „Wer betrunken fährt, trägt immer mehr Schuld“ von der zivilrechtlichen Logik der Kausalität. Die Alkoholisierung ist im Straßenverkehr ein massiver Vorwurf, aber in der Haftungsverteilung nach einem Unfall wird sie nicht als Automatismus verwertet. Es reicht nicht, dass Alkohol typischerweise Wahrnehmung und Reaktion verschlechtert. Es muss sich im konkreten Ablauf zeigen, dass gerade dieser Nachteil den Unfall mitverursacht oder jedenfalls in relevantem Maß verschärft hat. Der Maßstab ist nicht Empörung, sondern richterliche Überzeugung, gestützt auf Rekonstruktion.
Deshalb spielt in der Begründung der Abgleich mit einem nüchternen Fahrer die entscheidende Rolle. Der Gutachter setzte für einen nüchternen Fahrer unter den konkreten Bedingungen – Dämmerung, begrenzter Lichtkegel, schwer erkennbares Hindernis – eine Reaktionszeit von rund 2,5 Sekunden an. Der betrunkene Fahrer reagierte in etwa in diesem Zeitfenster. Damit war die Brücke, die viele intuitiv schlagen würden, nicht mehr belastbar: Es ließ sich nicht überzeugend festnageln, dass die Alkoholisierung die Reaktion so verzögert hat, dass gerade diese Verzögerung den Zusammenstoß auslöste. Der Punkt ist nicht, dass Alkohol folgenlos wäre. Der Punkt ist, dass der Nachweis für diesen konkreten Unfall nicht geführt werden konnte, während der Geschwindigkeitsverstoß als kausaler Beitrag rekonstruktiv greifbar blieb.
Hier kommt die zweite Schleife, die das Urteil im Grunde mittransportiert: In der Haftungsverteilung werden nicht „theoretische Schadensmöglichkeiten“ verteilt, sondern tatsächliche Verursachungsanteile. Wenn man allein aus der abstrakten Gefahrerhöhung durch Alkohol eine Quote ableiten würde, müsste man konsequenterweise andere gefahrerhöhende Zustände ebenfalls quotenrelevant machen, selbst wenn sie im Ablauf nicht nachweisbar zutage treten. Das Urteil nennt als Vergleichspunkt Müdigkeit am Steuer. Auch Müdigkeit erhöht abstrakt das Risiko. Aber ohne Nachweis, dass sie sich im konkreten Unfall ausgewirkt hat, würde eine Quotenlogik nach „möglichen Risiken“ die Abwägung von der Realität entkoppeln.
Damit wird zugleich ein juristischer Grenzstein sichtbar: Zwischen dem Haftungsgrund als Gefährdungshaftung und der späteren Quotenbildung liegt ein anderer Prüfmaßstab. Das Fahrzeug als solches bringt Betriebsgefahr mit, und diese Grundlogik ist im Haftungsrecht präsent. Aber wenn es um die Verteilung nach einem konkreten Unfall geht, zieht das Gericht die Linie bei dem, was als kausal erwiesen werden kann. In dieser Linie liegt auch die Begründung, warum der Alkoholvorwurf zwar benannt, aber nicht „eingepreist“ wird, während die Geschwindigkeit in Relation zu Sichtweite, Lichtkegel und Wahrnehmbarkeit in eine nachvollziehbare Kette passt.
Die Zwölf-Prozent-Quote wirkt in diesem Zusammenhang wie ein technischer Schnitt, nicht wie ein moralisches Urteil. Sie sagt: Der Hauptverursachungsbeitrag liegt bei der Vorfahrtverletzung und dem fortgesetzten, beschleunigten Einbiegen trotz unzureichender Übersicht und fehlender Sicherheit, die Fahrbahn rechtzeitig freizubekommen. Zugleich bleibt ein Rest: Wer bei diesen Sicht- und Lichtbedingungen deutlich schneller als das noch vertretbare Maß fährt, verschiebt die Schwelle, ab der überhaupt noch eine Rettungshandlung möglich ist. Das ist der Unterschied zwischen „unangenehm“ und „kausal“ – und genau dort setzt das OLG an.
Die apothekerliche Standesvertretung zieht die Reihen enger, während das parlamentarische Zeitfenster kleiner wird. In einer Phase, in der die Apothekenreform politisch auf die Zielgerade einbiegt, setzt die ABDA auf sichtbare Geschlossenheit und lädt zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in Präsenz. Der Termin ist bewusst gewählt: Noch vor der Befassung des Bundesrats mit seinen Empfehlungen soll ein öffentlich wahrnehmbares Signal gesetzt werden, das Politik, Medien und Öffentlichkeit gleichermaßen adressiert. Die Botschaft dahinter ist weniger taktisch als grundsätzlich: Die Reform ist aus Sicht der Apothekerschaft noch nicht tragfähig abgeschlossen.
Am 30. Januar wird das Bundesratsplenum seine Empfehlungen zum Entwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes beschließen. Damit erreicht das Verfahren eine Schwelle, an der politische Hinweise aus den Ländern Gewicht entfalten können – auch wenn offen bleibt, welche Anregungen die Bundesregierung aufgreift oder zumindest prüft. Genau hier setzt die außerordentliche Mitgliederversammlung an, die für Mittwoch, den 25. Februar, von 10:15 bis 17 Uhr angesetzt ist. Der zeitliche Umfang deutet bereits an, dass es nicht um symbolische Gesten, sondern um eine vertiefte Lagebestimmung geht.
Inhaltlich ist der Handlungsdruck unverändert hoch. Zwar wurden im bisherigen Verfahren einzelne Regelungen nachgeschärft, und in Teilen der Standesvertretung werden vorsichtige Lichtblicke gesehen. Gleichzeitig hält die ABDA in ihrer Stellungnahme zur Bundesratssitzung an sieben zentralen Kritikpunkten fest. Darunter ragt besonders hervor, dass eine Erhöhung des Packungsfixums weiterhin fehlt. Dieser Punkt steht exemplarisch für das Grundproblem der Reform: Sie adressiert strukturelle Fragen, ohne die wirtschaftliche Basis der Vor-Ort-Apotheken verlässlich zu stabilisieren.
Die Einladung zur außerordentlichen Versammlung ist damit auch ein Versuch, die interne Meinungsbildung zu bündeln. In einer Situation, in der politische Akteure zunehmend nach vermittelbaren Mehrheiten suchen, wird Geschlossenheit selbst zum Faktor. Die Standesvertretung signalisiert, dass sie bereit ist, Differenzen intern auszutragen, um nach außen mit einer klaren Linie aufzutreten. Das ist insofern relevant, als die Reformdebatte längst nicht mehr nur fachlich, sondern auch kommunikativ geführt wird.
Zugleich spiegelt der Schritt die Unsicherheit über den weiteren Verlauf. Ob und in welchem Umfang die Bundesregierung die Vorschläge aus den Ländern übernimmt, bleibt offen. Die außerordentliche Mitgliederversammlung fungiert daher als Scharnier zwischen fachlicher Kritik und politischer Erwartungshaltung. Sie soll den Rahmen setzen für das, was die Apothekerschaft in den kommenden Wochen einfordert – und wofür sie bereit ist, öffentlich einzustehen.
Am Ende geht es weniger um einzelne Paragraphen als um die Frage, ob die Reform das Vertrauen der Basis zurückgewinnen kann. Mit der Präsenzversammlung setzt die ABDA auf ein klassisches, sichtbares Format, das Nähe und Entschlossenheit signalisiert. Ob dieses Signal im weiteren Gesetzgebungsprozess Wirkung entfaltet, entscheidet sich nicht an diesem Tag allein. Aber ohne ein solches Zeichen, so die implizite Annahme, würde die Reformphase in ein Schweigen kippen, das sich die Apotheken nicht leisten können.
Beim Bonbonhersteller Dr. C. Soldan wird die operative Verantwortung neu verteilt, und der Schritt ist mehr als ein Personalwechsel. Firmenchef Perry Soldan zieht sich aus dem Tagesgeschäft zurück und übergibt die operative Leitung an zwei langjährige Mitarbeiterinnen. Er bleibt Gesellschafter und will strategische Themen weiter begleiten, doch die Steuerung des laufenden Geschäfts liegt künftig bei einer Doppelspitze. In einem Markt, in dem Konsumgütermarken zugleich verlässlich und erneuerungsfähig wirken müssen, ist das eine bewusste Setzung: Kontinuität wird nicht über einen einzelnen Kopf hergestellt, sondern über Rollen, Zuständigkeiten und eine sichtbare Nachfolgearchitektur.
Künftig leiten Natalia Schindler und Melanie Schneble das Geschäft. Schindler ist seit zwölf Jahren im Unternehmen, verantwortete bislang den kaufmännischen Bereich und übernimmt zusätzlich den Bereich Operations; sie ist 41 Jahre alt. Schneble ist seit 18 Jahren bei Soldan, war zuvor Leiterin Marketing und führt nun die Bereiche Vertrieb, Marketing und Personal; auch sie ist 41. Das Signal, das daraus entsteht, ist doppelt: Operative Steuerung wird stärker aus dem Innenleben der Organisation heraus abgeleitet, und zugleich wird die Leitung klar entlang der Kernachsen des Geschäfts verteilt – Zahlen und Abläufe auf der einen Seite, Markt, Marke und Menschen auf der anderen.
Perry Soldan bleibt als Gesellschafter präsent und begleitet strategische Themen, was die Übergabe nicht als Abbruch, sondern als Staffelstabwechsel rahmt. In der öffentlichen Begründung setzt das Unternehmen auf Werte- und Kompetenzformeln, doch im Kern geht es um eine Governance-Frage, die viele inhabergeführte Firmen trifft: Wie lässt sich die tägliche Entscheidungsdichte reduzieren, ohne die Identität zu verlieren, die über Jahrzehnte an die Eigentümerfamilie gebunden war. Indem der Unternehmer die operative Verantwortung abgibt, aber die strategische Begleitung ankündigt, entsteht eine Zwischenform – mehr Managementhandwerk im Alltag, aber weiterhin ein Eigentümerblick auf langfristige Linien.
Auch die technische Geschäftsführung wird neu geordnet. Karl-Heinz Hödl, über viele Jahre an der Seite von Perry Soldan tätig, gibt die operative Verantwortung ab, bleibt dem Unternehmen jedoch noch ein Jahr in beratender Funktion erhalten und verabschiedet sich anschließend in den Ruhestand. Diese Übergangszeit wirkt wie eine Absicherung gegen Wissenstransfer-Verluste, gerade in Bereichen, die nicht nur von Prozessen, sondern von Erfahrung und implizitem Betriebsgedächtnis leben. Drei Jahrzehnte technischer Prägung lassen sich nicht in wenigen Wochen ersetzen; ein Jahr Beratung ist in solchen Konstellationen weniger „Schonfrist“ als eine Übergabefläche, auf der Verantwortlichkeiten sauber entkoppelt werden können.
Parallel dazu wird der Blick auf die fünfte Generation geöffnet, ohne sie vorschnell festzulegen. Philipp Soldan, 26 Jahre alt, schließt im Frühjahr seine Ausbildung zum Industriekaufmann im familieneigenen Betrieb ab und durchläuft ein unternehmensinternes Traineeprogramm. Wann er in Leitungspositionen oder in die Geschäftsführung eintritt, ist ausdrücklich noch nicht festgelegt. Auch das ist ein Signal: Der Einstieg soll nicht allein aus dem Namen folgen, sondern über Qualifizierung und interne Anschlussfähigkeit. In Familienunternehmen wird Nachfolge oft daran gemessen, ob sie zu früh oder zu spät kommt; hier wird sichtbar, dass der Übergang als Prozess verstanden wird, nicht als Stichtag.
Historisch wirkt der Schritt umso gewichtiger, weil Soldan seine Herkunft stark in der eigenen Erzählung trägt. Das Unternehmen mit Sitz im fränkischen Adelsdorf wurde 1899 vom Apotheker Dr. Carl Soldan gegründet, 1923 wurde die Marke Em-eukal eingeführt, und seit 2005 verantwortet Perry Soldan in vierter Generation die Geschäfte. Diese Zahlen markieren nicht nur Stationen, sondern auch Erwartungsdruck: Wer eine Traditionsmarke führt, steht immer zugleich für Bewahrung und Erneuerung. Dass zuletzt mit „Bärengarten“ ein erstes Nahrungsergänzungsmittel mit verschiedenen Vitaminen auf den Markt gebracht wurde, zeigt, dass die Firma ihre Spielräume Richtung Health- und Ergänzungssegmente prüft, ohne das Kerngeschäft der Bonbonmarken zu verlassen.
Der Führungswechsel ist damit nicht nur ein organisatorischer Umbau, sondern eine Aussage darüber, wie Zukunftsfähigkeit in einem traditionsgebundenen Unternehmen hergestellt werden soll. Die operative Ebene wird professionalisiert und auf zwei Verantwortungszentren verteilt, die Eigentümerrolle bleibt strategisch eingebunden, technische Erfahrung wird übergangsweise gesichert, und die nächste Generation wird vorbereitet, ohne sie in eine Position zu drücken, die sie erst später ausfüllen soll. In Summe entsteht ein Modell, das Stabilität nicht über Stillstand, sondern über geordnete Übergänge erzeugt – und das ist in einem Umfeld, in dem Markenvertrauen und Innovationsdruck zugleich wirken, oft die anspruchsvollere Form von Kontinuität.
Die Apothekenreform hat das Kabinett passiert, aber sie ist damit noch nicht „durch“. Genau an dieser Stelle setzt die Debatte um Korrekturbedarf an: Erst wenn die parlamentarische Phase beginnt, können die Entwürfe wirklich auf ihre Tragfähigkeit, ihre Folgewirkungen und ihre handwerkliche Stimmigkeit geprüft und verändert werden. Der nächste Schritt ist deshalb nicht nur ein weiterer Haken im Verfahren, sondern der Moment, in dem aus einem Regierungsentwurf ein Gesetz werden kann – oder eben ein Kompromiss, der an entscheidenden Stellen neu austariert wird.
Im Zentrum steht die Frage, wie groß der Spielraum der Abgeordneten tatsächlich ist und wie er genutzt wird. Die parlamentarische Beratung ist kein bloßes Abnicken, sondern der Ort für Änderungsanträge, Präzisierungen, Streichungen und Ergänzungen. In dieser Phase entstehen die Sätze, die später im Alltag wirken – und die Passagen, die im Entwurf vielleicht noch unklar, widersprüchlich oder politisch nicht abgesichert sind. Der Korrekturbedarf, von dem hier die Rede ist, meint deshalb nicht kosmetische Retusche, sondern die Möglichkeit, den Kurs zu korrigieren, bevor er verbindlich wird.
Der Entwurf wirft dabei Leitfragen auf, die sich nicht mit einem „Grundsätzlich ja“ erledigen. Was muss weg, weil es Fehlanreize setzt oder die Realität der Versorgung verfehlt? Was fehlt noch, weil zentrale Stellschrauben offenbleiben oder weil der Entwurf an entscheidenden Punkten zu vage ist? Und welche Regelungen sind so gebaut, dass sie später, wenn sie in Verordnungen, Auslegung oder Umsetzung übergehen, ungewollte Nebenfolgen erzeugen können? Gerade bei einer Reform, die Struktur und Versorgung berührt, wird die Wirksamkeit nicht an Schlagworten hängen, sondern an Details.
Politisch kommt hinzu, dass die Linien nicht zwangsläufig entlang der klassischen Fronten verlaufen müssen. Der Rohstoff der parlamentarischen Arbeit ist oft eine Mischung aus parteipolitischer Abgrenzung und gemeinsamer Interessenlage, wenn es um die Stabilität der Versorgung vor Ort geht. Deshalb steht die Frage im Raum, ob Regierungsfraktionen und Opposition an einzelnen Punkten sogar an einer gemeinsamen Front kämpfen könnten – nicht als Bündnis, sondern als Schnittmenge, die entsteht, wenn Kritik sich auf konkrete Regelungswirkungen richtet.
Die entscheidende Unsicherheit liegt darin, dass sich in dieser Phase selten nur eine Stellschraube bewegt. Wird an einer Stelle korrigiert, verschiebt sich häufig das Gefüge an anderer Stelle: Zuständigkeiten, Nachweispflichten, Definitionen, Schwellenwerte, Ausnahmetatbestände oder Übergangsfristen. Eine Reform kann so gleichzeitig „nachgebessert“ und komplizierter werden, wenn der Entwurf nicht konsequent auf Verständlichkeit und Vollzugstauglichkeit geprüft wird. Genau deshalb ist der Blick der Parlamentarier nicht nur politisch, sondern auch handwerklich relevant: Was im Gesetz nicht klar ist, landet später in Streit, Nachsteuerung oder Vollzugsproblemen.
In dieser Lage wird der Bundestag zur Korrekturstelle nicht nur für Inhalte, sondern auch für die Glaubwürdigkeit der Reform. Wenn der Entwurf als noch nicht final verstanden wird, bedeutet das umgekehrt, dass die Abgeordneten Verantwortung dafür tragen, ob die Endfassung am Ende als tragfähiger Rahmen oder als weiterer Zwischenstand wahrgenommen wird. Der Korrekturbedarf im Parlament ist damit kein Makel des Prozesses, sondern die Bewährungsprobe, ob aus dem Kabinettsbeschluss ein Gesetz wird, das die Praxis erreicht, ohne dort neue Unruhe zu erzeugen.
Was jetzt zählt, ist die Übersetzung der großen Fragen in konkrete Entscheidungen: Welche Teile bleiben unangetastet, weil sie politisch bereits „gesetzt“ sind, und wo werden die Linien neu gezogen? Die parlamentarische Phase ist der Ort, an dem diese Antworten entstehen. Und genau dort entscheidet sich, ob die Reform als fertiges Ordnungskonzept herausgeht – oder als Paket, das zwar verabschiedet wird, aber von Anfang an wieder unter Korrekturvorbehalt steht.
Der Protest aus der Fläche hat einen Abgeordneten erreicht – und eine konkrete Adresse gefunden. Nach einem Brandbrief mehrerer Apothekerinnen und Apotheker aus dem Kreis Gütersloh hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Ralph Brinkhaus die Linden-Apotheke besucht, um sich vor Ort ein Bild von der wirtschaftlichen Lage und den praktischen Folgen der geplanten Apothekenreform zu machen. Der Besuch ist weniger als Höflichkeitsgeste zu lesen, sondern als Reaktion auf einen wachsenden Unmut, der sich bereits in Aktionen wie dem „Versorgungsblackout“ Mitte Dezember gezeigt hat.
Empfangen wurde Brinkhaus von Apothekerinnen und Apothekern, die die Situation aus unterschiedlichen Funktionen heraus schilderten: Claudia Scherrer als Kreisvertrauensapothekerin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Sven Buttler als Vorsitzender der Bezirksgruppe Gütersloh des Apothekerverband Westfalen-Lippe, sowie Alexandra Lappe und Dr. Olaf Elsner, der dem AVWL-Vorstand angehört. Der Rahmen war bewusst gewählt: nicht ein Sitzungssaal, sondern eine laufende Apotheke, in der die abstrakten Debatten um Honorare, Reformpläne und Strukturfragen unmittelbar mit dem Versorgungsalltag konfrontiert werden.
Im Mittelpunkt stand die finanzielle Schieflage vieler Betriebe. Im Kreis Gütersloh hat in den vergangenen zehn Jahren jede fünfte Apotheke geschlossen, ein Befund, der für die Beteiligten kein statistischer Wert, sondern gelebte Realität ist. Parallel dazu seien die Betriebsausgaben für Personal und Sachkosten um rund 65 Prozent gestiegen, ohne dass die Vergütung entsprechend angepasst wurde. Die Reformpläne aus dem unionsgeführten Bundesgesundheitsministerium enthalten aus Sicht der Apothekerschaft weiterhin keine verbindliche Zusage für eine Honorarerhöhung, obwohl das Thema im Koalitionsvertrag grundsätzlich verankert ist. Die in Aussicht gestellte Verhandlungslösung ab 2027 wirkt vor diesem Hintergrund wie eine Verschiebung auf Zeit.
Brinkhaus zeigte sich im Gespräch offen für diese Argumentation und sprach sich für eine „auskömmliche Finanzierung“ der Apotheken vor Ort aus. Besonders die flächendeckende Notdienstversorgung hob er als systemrelevante Leistung hervor, die ohne eine stabile wirtschaftliche Basis nicht dauerhaft zu sichern sei. Auch für Krisen- und Katastrophenfälle seien Apotheken ein unverzichtbarer Pfeiler der Versorgung; entsprechend müssten sie stärker in den Katastrophenschutz eingebunden werden. Auf Kreisebene wolle er dabei Brücken bauen – eine Formulierung, die politischen Willen signalisiert, ohne bereits konkrete Zusagen zu enthalten.
Neben der Vergütung thematisierten die Apothekerinnen und Apotheker auch strukturelle Punkte der Reform, etwa die geplante PTA-Vertretungsregelung. Hier geht es weniger um Detailfragen als um die Sorge, dass zusätzliche Anforderungen und Unklarheiten den ohnehin angespannten Betrieb weiter belasten könnten. Der Besuch machte deutlich, dass die Reformdebatte längst nicht mehr nur in Berlin geführt wird, sondern in den Apotheken selbst angekommen ist – und dort mit Erwartungen, aber auch mit Skepsis verbunden wird.
Zum Abschluss des Gesprächs gab Brinkhaus den Beteiligten mit auf den Weg, ihre Anliegen noch klarer und geschlossener in die Öffentlichkeit zu tragen. Darin liegt eine doppelte Lesart: einerseits Anerkennung des Engagements, andererseits der Hinweis, dass politische Wirkung nicht allein aus inhaltlicher Berechtigung entsteht, sondern aus der Fähigkeit, Themen konsistent zu platzieren. Der Besuch in der Linden-Apotheke zeigt, wie sehr sich die Reformfrage inzwischen in lokale Begegnungen übersetzt. Ob daraus mehr wird als ein aufmerksames Gespräch, hängt davon ab, ob die vorgetragenen Argumente den Weg zurück in die parlamentarische Arbeit finden – und dort in Entscheidungen münden, die die wirtschaftliche Basis der Apotheken tatsächlich stabilisieren.
Der Pharmakonzern Bayer hat von der Europäischen Kommission die Zulassung für Eylea in der 8-Milligramm-Dosierung in einer dritten Indikation erhalten, und damit wird ein Therapiegebiet erweitert, das im Alltag der Augenheilkunde wegen seiner Akuität und seiner Folgelasten eine besondere Rolle spielt. Das Präparat Aflibercept 8 mg (114,3 mg/ml Injektionslösung) darf nun in der gesamten EU zur Behandlung von Sehbeeinträchtigungen eingesetzt werden, die auf ein Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses zurückgehen. Die Erweiterung umfasst sämtliche Formen der Erkrankung, also Ast-, Zentral- und Hemiretinalvenenverschlüsse, und sie ordnet die 8-mg-Variante an einer Stelle ein, an der bisher vor allem die Intervalle und die Belastung durch wiederholte Injektionen die Debatte prägen.
Eylea zählt zu den umsatzstarken Produkten in der Pharmasparte, und die 8-Milligramm-Dosis ist in der EU bereits bei der neovaskulären altersabhängigen Makuladegeneration sowie beim diabetischen Makulaödem verfügbar, jeweils mit Behandlungsintervallen, die bis zu sechs Monate reichen können. Genau diese Intervalllogik ist das zentrale Versprechen der höheren Dosierung: Augenmedikamente dieser Klasse werden intravitreal verabreicht, die Behandlung ist damit nicht nur medizinisch, sondern auch organisatorisch und psychologisch anspruchsvoll. Längere Abstände zwischen den Terminen können ein Präparat im Versorgungsgeschehen attraktiver machen, weil sie die Zahl der Eingriffe und die Taktung der Kontroll- und Behandlungsschleifen reduzieren. Parallel bleibt der Markt wettbewerblich, Roche ist mit Vabysmo als Konkurrenzprodukt präsent, was den Druck erhöht, klinische Vorteile nicht nur zu behaupten, sondern belastbar zu belegen.
Die Grundlage der Zulassungserweiterung bildet die von Bayer finanzierte Phase-III-Studie Quasar, die als zentrale Zulassungsstudie Wirksamkeit und Sicherheit von Eylea 8 mg bei RVO untersuchte. In den berichteten Ergebnissen wird vor allem ein Punkt herausgestellt: eine deutliche Reduktion der Injektionslast bei gleichzeitigem Erhalt der Sehschärfe. Funktionelle und anatomische Resultate seien mit der herkömmlichen 2-mg-Dosierung vergleichbar gewesen, zugleich hätten unter Eylea 8 mg dreimal weniger Patientinnen und Patienten monatliche Injektionen benötigt. Besonders betont wird die Langzeitwirkung bis Woche 64, in der über 60 Prozent der Behandelten ein Injektionsintervall von mindestens vier Monaten erreichten und 40 Prozent sogar auf fünf Monate kamen. Das liest sich wie ein strategischer Beleg dafür, dass die höhere Dosierung nicht nur „mehr Wirkstoff“, sondern eine andere Taktung im Therapieschema ermöglicht.
Der klinische Kontext erklärt, warum diese Zahlen im RVO-Feld Gewicht bekommen. Ein retinaler Venenverschluss ist eine Durchblutungsstörung der Netzhaut, die sich typischerweise in einem plötzlichen, schmerzlosen Sehverlust bemerkbar machen kann, begleitet von Schleiersehen oder dunklen Flecken. Unterschieden wird zwischen dem zentralen Verschluss, dem häufigeren Astvenenverschluss und dem Hemiretinalvenenverschluss, und diese Differenzierung ist nicht bloß akademisch, weil sie Verlauf, Ausprägung und Versorgungslast beeinflussen kann. Häufig stehen Vorerkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes oder erhöhte Blutfettwerte im Hintergrund, die Gefäßverhärtungen begünstigen; an Kreuzungspunkten kann Druck auf Venen entstehen, ein Blutgerinnsel kann den Abfluss blockieren. In der Folge entsteht Sauerstoffmangel, der Körper reagiert mit der Ausschüttung von Wachstumsfaktoren, die Gefäße werden undicht, Flüssigkeit tritt aus, und genau dort bildet sich das Makulaödem an der Stelle des schärfsten Sehens.
Damit verschiebt sich der Blick von der Akutdiagnose zur Kette der Komplikationen. Zur Diagnostik werden bildgebende Verfahren wie optische Kohärenztomografie und Fluoreszenzangiographie genannt, und ohne Behandlung drohen Komplikationen wie Einblutungen oder eine schmerzhafte Erhöhung des Augendrucks durch krankhafte Gefäßneubildungen. In diesem Rahmen wirkt die Zulassungserweiterung wie eine logische Fortsetzung der bereits etablierten Indikationen: Es geht um die Kontrolle eines Ödems und um die Stabilisierung der Sehfunktion, aber immer auch um die Reduktion der Belastung durch wiederkehrende Injektionen. Die Quasar-Daten werden dabei als Argument genutzt, dass längere Intervalle nicht zwangsläufig auf Kosten der Ergebnisse gehen müssen, sondern mit vergleichbaren Resultaten erreichbar sein können.
Die zweite Ebene dieser Entwicklung liegt weniger in der einzelnen Indikation als in der Signalwirkung für den Markt: Wenn eine 8-mg-Dosierung in mehreren großen Indikationen eine Intervallverlängerung plausibel macht, verändert das Erwartungen an Standardtherapien, an Praxisorganisation und an die Vergleichsmaßstäbe im Wettbewerb. Die Zulassung für RVO erweitert den Anwendungsrahmen und ordnet die 8-mg-Variante in ein Feld ein, in dem Risikoprofile der Betroffenen, schnelle Diagnostik und langfristige Kontrolle eng zusammenhängen. Ob die Praxis die möglichen längeren Intervalle im Einzelfall ausreizt oder konservativ bleibt, wird sich im Versorgungsgeschehen zeigen, doch die Richtung ist klar: Die 8-mg-Zulassung setzt darauf, Wirkung und Entlastung gleichzeitig zu erreichen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen schalten ihre Kampagne #Praxenland in eine neue Phase, und der Tonfall ist bewusst doppelt: Werbung für die Niederlassung, aber zugleich eine Anklage gegen die Bedingungen, unter denen diese Niederlassung heute funktionieren soll. Unter dem Motto „Lass dich nieder in Praxenland“ soll der nächsten Generation gezeigt werden, wie der Praxisalltag in der ambulanten Versorgung aussieht und warum sich der Schritt in die eigene Praxis trotz widriger Rahmenbedingungen lohnen kann. Dass eine solche Kampagne überhaupt nötig ist, verrät bereits, wie sehr das System auf Kante fährt: Nachwuchs muss nicht nur gewonnen, sondern gegen strukturelle Friktionen verteidigt werden.
Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, formuliert den Kern in einer Weise, die sich nicht als reine Motivationsrede lesen lässt. Er spricht von Berufung und von Kolleginnen und Kollegen, die „für ihr Leben gern“ in der Niederlassung arbeiten, stellt aber im selben Atemzug klar, dass es bessere Rahmenbedingungen braucht, damit diese Haltung nicht erodiert. Der Bezugspunkt ist dabei nicht Stimmung, sondern Geld und Steuerung: Im Jahr 2024 seien Leistungen im Wert von circa 2,7 Milliarden Euro nicht bezahlt worden. Jährlich würden über 40 Millionen Termine im fachärztlichen Bereich nicht vergütet. Solche Zahlen sind nicht nur Argumente im politischen Raum, sie sind ein Indikator dafür, dass die Logik „Leistung gegen Vergütung“ in der ambulanten Versorgung an einer Stelle brüchig geworden ist, an der Vertrauen eigentlich die Grundwährung ist.
Die Kampagne arbeitet mit Slogans, die Verantwortung und Autonomie überhöhen, etwa „Mehr Verantwortung tragen als jede Führungsetage“ oder „Werde dein eigener Chef, Arzt“. Zugleich setzt sie auf Motive, die echte Ärztinnen und Ärzte bei der Arbeit zeigen, und damit auf Authentizität als Gegenmittel gegen den Eindruck, die Niederlassung sei eine administrativ überfrachtete Selbstaufgabe. Fünf Haus- und Fachärzte aus verschiedenen Regionen dienen als Kampagnengesichter. Diese Personalisierung soll Nähe schaffen, aber sie verdeckt nicht, dass die eigentliche Botschaft eine strukturelle ist: Wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen, reicht kein Imagefilm, um einen Lebensentwurf attraktiv zu machen.
Der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister setzt den Fokus auf den Systemwert der Praxis vor Ort. Ohne sie sei der gesellschaftliche Zusammenhalt zunehmend gefährdet, sagt er, und verweist zugleich auf eine Zahl, die in der Debatte wie ein Alarmlicht wirkt: Schon jetzt seien etwa 5.000 Hausarztsitze deutschlandweit unbesetzt. Gleichzeitig stehen Abgänge durch die Babyboomer bevor, die die Lücke weiter vergrößern könnten. Die Kampagne wird damit zur Projektionsfläche für eine Frage, die über Nachwuchswerbung hinausgeht: Wie lange lässt sich eine ambulante Versorgungsarchitektur halten, wenn die Besetzung der Sitze nicht mehr verlässlich gelingt?
Die Forderungen, die damit verbunden werden, sind klassisch, aber sie werden in dieser Zuspitzung als Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit gesetzt. Hofmeister spricht von Strukturreformen, insbesondere vom Abbau bürokratischer Hürden. KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner nennt zusätzliche Punkte: die Abschaffung „sinnloser Wirtschaftlichkeitsprüfungen“ und eine verlässliche Digitalisierung. Das ist bemerkenswert, weil es zwei Ebenen verbindet, die in der Praxis oft gegeneinander laufen: Digitalisierung als Entlastung wird nur dann glaubwürdig, wenn sie nicht zugleich neue Prüf- und Dokumentationslast erzeugt. Und Bürokratieabbau ist nur dann mehr als ein Schlagwort, wenn er in der alltäglichen Regel- und Kontrollarchitektur tatsächlich ankommt.
Die Kampagne verknüpft zudem zwei Stränge, die historisch schon existieren. #Praxenland betont seit 2025 den Stellenwert ärztlicher und psychotherapeutischer Praxen, während die Nachwuchskampagne „Lass dich nieder“ seit Mai 2014 gezielt Medizinstudierende und junge Ärztinnen und Ärzte anspricht. Die neue Phase wirkt damit wie ein Versuch, das Thema Niederlassung dauerhaft im öffentlichen Raum zu halten, statt es nur in Wellen zu bewerben. Auch die Ausspielung ist entsprechend breit angelegt: Vom 19. Januar bis zum 29. März soll sie deutschlandweit multimedial laufen, über Social Media, Streamingdienste, digitale Medien und Außenwerbung, an prominenten Standorten wie dem Berliner Regierungsviertel und in der Nähe von Kliniken. Anfang März ist ein Kampagnenfilm als Höhepunkt angekündigt, der eine Praxisgründung beispielhaft begleiten soll.
Die zweite Schleife dieser Kampagne liegt im Widerspruch, den sie nicht auflösen kann, sondern sichtbar macht: Die Niederlassung wird als attraktiv erzählt, gleichzeitig wird eingeräumt, dass die Bedingungen sie unattraktiv machen. Genau deshalb wird die Kampagne auch als politische Botschaft gelesen werden: Wer Nachwuchs gewinnen will, muss nicht nur ein Lebensgefühl verkaufen, sondern die Systemlogik reparieren, in der Leistungen vergütet, Bürokratie begrenzt und Digitalisierung verlässlich gestaltet wird. Solange jährlich Millionen Termine nicht vergütet werden und Milliarden an Leistungen faktisch ins Leere laufen, bleibt jede Nachwuchsansprache an eine Frage gebunden, die junge Ärztinnen und Ärzte sehr konkret stellen: Wer übernimmt das Risiko, wenn das System die Leistung nicht bezahlt?
Im Winter haben Stürze auf Eis und Schnee eine nüchterne Mechanik: Ein falscher Tritt, ein kurzer Kontrollverlust, ein Aufprall. Doch die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin macht darauf aufmerksam, dass hinter vielen Knochenbrüchen nach Glätteunfällen mehr steckt als ein bloßer Unfall. Ein Bruch kann ein erstes Anzeichen für eine bislang unerkannte Osteoporose sein, und genau hier setzt die Warnung an: Zu oft endet die medizinische Aufmerksamkeit mit der chirurgischen Versorgung der Fraktur, während die Ursache, die den Knochen überhaupt bruchanfällig gemacht hat, nicht systematisch aufgeklärt wird. Die Folge ist nicht nur eine verpasste Diagnose, sondern ein erhöhtes Risiko für weitere Brüche, die dann wieder als Einzelereignisse erscheinen, obwohl sie in einer Kette stehen.
Professorin Dr. Dagmar Führer-Sakel, Vorsitzende der DGIM, formuliert den Kern als Warnsignal: Kommt es bereits bei einem Sturz aus dem Stand zu einem Bruch, spricht das häufig für eine verminderte Knochenstabilität. Medizinisch betrachtet ist ein solcher Bruch oft kein Zufall, sondern ein Hinweis darauf, dass der Knochen seine Reserve verloren hat. Wird die zugrunde liegende Osteoporose nicht erkannt und behandelt, steigt das Risiko für Folgefrakturen erheblich. Dieser Satz klingt bekannt, aber in der Versorgung wird er häufig nicht eingelöst, weil Zuständigkeiten auseinanderfallen: Akutbehandlung und Ursachenklärung liegen in verschiedenen Logiken, und die zweite Logik wird nach der Entlassung aus dem Blick gedrängt.
Besonders betroffen sind Frauen nach den Wechseljahren, ältere Männer sowie Menschen mit hormonellen Erkrankungen oder einer längerfristigen Kortisontherapie. Mit zunehmendem Alter kommen Risikofaktoren hinzu, die nicht direkt am Knochen beginnen, aber den Sturz wahrscheinlicher machen: Muskelabbau, Gleichgewichtsstörungen, Seheinschränkungen. In dieser Gemengelage bekommt der „erste Bruch“ eine besondere Bedeutung. Führer-Sakel nennt ihn den stärksten Prädiktor für Folgefrakturen, vor allem in den ersten ein bis zwei Jahren danach. Das Zeitfenster ist damit nicht abstrakt, sondern konkret: Wer nach einer ersten fragilitätsbedingten Fraktur nicht diagnostiziert und behandelt wird, trägt gerade in dieser Phase ein erhöhtes Risiko, erneut zu stürzen, erneut zu brechen, erneut in eine Spirale aus Immobilität und Funktionsverlust zu geraten.
Die DGIM weist darauf hin, dass die Abklärung nach Knochenbrüchen in Deutschland häufig ausbleibt, obwohl die Zusammenhänge bekannt sind. Als Größenordnung wird genannt, dass nur etwa 30 Prozent der Patientinnen und Patienten nach einer fragilitätsbedingten Fraktur leitliniengerecht diagnostiziert oder behandelt werden. In dieser Zahl steckt nicht nur ein Versorgungsdefizit, sondern auch ein Kommunikationsproblem: Viele Betroffene erleben den Bruch als einmalige Episode, die mit Gips, Operation oder Reha erledigt ist. Wenn dann keine systematische Abklärung folgt, bleibt die Ursache unsichtbar, und das Risiko wird als Schicksal missverstanden statt als behandelbarer Befund.
Die Abklärung erfordert internistische Expertise und umfasst mehr als eine Knochendichtemessung. Genannt werden klinische Untersuchungen, Funktionstests, die Knochendichtemessung selbst sowie Laboruntersuchungen. Zudem ist die Bewertung von Vorerkrankungen und individuellen Risikofaktoren entscheidend, weil Osteoporose selten monokausal ist. Die Ursachenebene ist gerade in höherem Alter oft ein Zusammenspiel aus hormonellen Veränderungen, Stoffwechsel, Medikamenteneffekten, Bewegungsmangel und Begleiterkrankungen. Wer diese Ebene nicht betrachtet, bleibt bei der Reparatur des Schadens, ohne die Bruchanfälligkeit zu senken.
Für die Behandlung betont die Fachgesellschaft die Bedeutung einer frühzeitigen medikamentösen Therapie zusätzlich zur Basistherapie, weil sie nachweislich das Risiko weiterer Knochenbrüche senken kann. Ergänzend wird eine knochengesunde Lebensweise beschrieben, mit ausreichender Kalziumzufuhr über die Nahrung, optimaler Vitamin-D-Versorgung und regelmäßiger körperlicher Aktivität. Entscheidend ist dabei die Art der Bewegung: genannt wird eine Kombination aus Ausdauer-, Koordinations- und Krafttraining, also nicht nur „mehr laufen“, sondern gezielt Stabilität und Reaktionsfähigkeit verbessern. Diese Empfehlungen sind bekannt, aber sie entfalten erst dann Wirkung, wenn sie in einen Versorgungsprozess eingebettet werden, der nach dem Bruch nicht abreißt.
DGIM-Generalsekretär Professor Dr. Georg Ertl bringt die Systemkritik auf eine knappe Formel: Der Bruch werde chirurgisch oft sehr gut versorgt, doch seine Ursache gehe im Blick verloren. In dieser Bemerkung steckt eine alltägliche Erfahrung vieler Kliniken und Praxen. Die Akutmedizin arbeitet unter Zeitdruck, die Entlassung organisiert die nächste Station, aber nicht zwingend die Ursachenklärung. Gerade bei Menschen mit Risikofaktoren einer Osteoporose sei es nach einer Fraktur besonders wichtig, die Knochengesundheit als entscheidenden Faktor mitzudenken. Gleichzeitig wird betont, dass Bewegung auch im Winter helfen kann, Stürze, Brüche und Einschränkungen zu vermeiden – nicht als moralischer Appell, sondern als Hinweis darauf, dass Prävention nicht im Sommer beginnt, sondern in dem Moment, in dem das Risiko sichtbar wird.
Die zweite Schleife der Warnung ist damit weniger eine medizinische Detailfrage als eine Frage der Anschlussfähigkeit: Ob ein Bruch als Endpunkt oder als Startpunkt eines Diagnostik- und Behandlungswegs verstanden wird. Wenn die Versorgung nach der Fraktur nicht anschließt, bleibt die Osteoporose im Schatten, und der nächste Sturz wird wieder als „Pech“ erzählt. Wenn sie anschließt, wird der erste Bruch zur Gelegenheit, einen Verlauf zu verhindern, der für viele Betroffene nicht nur Schmerzen bedeutet, sondern den Verlust von Selbstständigkeit. Genau deshalb insistiert die DGIM darauf, Glättefrakturen nicht nur als Winterphänomen zu betrachten, sondern als mögliches Signal einer chronischen Schwächung, die behandelbar ist, wenn sie erkannt wird.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Es ist ein Tag, an dem das System zugleich nach innen und nach außen spricht. Die Reform ist nicht nur Text, sondern Takt: Termine, Signale, Besuchsberichte. Wer jetzt die Linie verliert, verliert später die Wirklichkeit. Und wer die Wirklichkeit ignoriert, bekommt am Ende nur noch die Krise als Abstimmung.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Reformen in Kalendern sichtbar werden, ist das ein Zeichen von Nervosität, aber auch von Machtverschiebung. Die Apotheke wird nicht in Sonntagsreden stabil, sondern in Regeln, die Kosten, Personal und Pflichtleistungen aushalten. Dort, wo Abgeordnete zwischen Wahlkreis und Plenum pendeln, entsteht der eigentliche Prüfstein: Wird Versorgung als Struktur verstanden oder als Schlagzeile. Ordnung entsteht erst, wenn der politische Takt wieder zur betrieblichen Realität passt.
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