Apotheken tragen Bargeldrisiken, Apobank trägt Engstellen, Versicherung trägt Begriffe
In Berlin zeigt ein einzelner Vorfall, wie schnell ein technischer Engpass zum Sicherheitsereignis wird. Eine Apothekeninhaberin schildert, dass es in der Stadt nur zwei Standorte gibt, an denen Bargeld direkt eingezahlt werden kann, und dass die Einzahlautomaten dort über Wochen immer wieder defekt waren. Der letzte erfolgreiche Einzahlmoment wird auf den 13. Dezember datiert; danach sammelt sich Bargeld an, nicht aus Absicht, sondern aus fehlender Möglichkeit. Aus Tageseinnahmen wird Wochenbestand, aus Routine wird ein Transport mit sichtbar höherer Fallhöhe.
Am 5. Januar fährt der Ehemann der Inhaberin erneut los, um die Einnahmen von rund drei Wochen einzuzahlen, die Summe liegt bei etwa 50.000 Euro. Der Automat befindet sich in der Parkgarage des Bankgebäudes, der Einzahlversuch scheitert erneut. Nach dem Verlassen der Garage fällt nach wenigen hundert Metern eine Instabilität im Fahrverhalten auf; beim Anhalten wird ein platter Hinterreifen festgestellt. In diesem Moment, so die Schilderung, wird die Beifahrertür geöffnet und die Geldtasche entwendet, der Täter flüchtet auf dem Fahrrad.
Die Polizei wird sofort gerufen und stellt nach Angaben der Inhaberin fest, dass der Reifen in der Parkgarage beschädigt wurde. Zusätzlich wird von Bildmaterial gesprochen, das sowohl Tat als auch Täter zeigen soll; daraus folgt die Fahndung. Das Muster wirkt nicht wie Gelegenheit, sondern wie eine kurze, kalkulierte Verschiebung: Der entscheidende Augenblick ist nicht die Bankfiliale, sondern die Unterbrechung der Aufmerksamkeit nach dem Abbruch der Einzahlung. Dass der Diebstahl nicht im Gebäude, sondern nach dem Losfahren passiert, verändert die Lage nicht nur faktisch, sondern auch juristisch.
Denn im Kern steht nicht nur die Frage nach Täterermittlung, sondern nach der Einordnung: Handelt es sich um Raub oder um Trickdiebstahl? Ein Versicherungsexperte ordnet den Fall im Stoff sicher als Trickdiebstahl ein und verweist zugleich auf die umstrittene Schwelle, ob das Zerstechen des Reifens als Gewaltanwendung gegen die Person gilt. Diese Schwelle ist entscheidend, weil sie in der Praxis über Deckungslogik und Ersatz entscheidet: Nicht das Wort „Überfall“ trägt den Fall, sondern die Definition von Gewalt, Drohung und Wegnahme in einem konkreten Ablauf.
Damit wird aus einem Kriminalfall ein Betriebsrisiko, das an Infrastruktur hängt. Zwei Einzahlstandorte und wiederkehrende Ausfälle sind kein Komfortproblem, sondern ein Mechanikproblem: Wer nicht einzahlen kann, hält Bargeld länger im Betrieb und transportiert später größere Summen. Diese Bündelung erhöht nicht nur das finanzielle Risiko, sondern auch das persönliche Risiko für Inhaberinnen, Inhaber und Mitarbeitende, weil der Transportweg selbst zum exponierten Ereignis wird. Die 50.000 Euro stehen hier nicht für „viel Geld“, sondern für eine Verschiebung des Normalbetriebs über drei Wochen.
Auffällig ist, dass die Bank den Vorfall nach eigener Darstellung nicht kennt, gleichzeitig aber temporäre Ausfälle über den Jahreswechsel einräumt. Zugleich verweist sie auf eine Alternative: Bargeld könne gegen Entgelt in der Apotheke abgeholt werden. In der Logik des Risikos ist das keine Nebennotiz, sondern ein Hinweis, dass sich die Frage nach Sicherheit nicht nur im Verhalten der Betroffenen entscheidet, sondern auch in den angebotenen Prozesswegen. Wenn Technik ausfällt, entstehen Kostenpfade, und diese Kostenpfade werden zu Sicherheits- und Versicherungsfragen.
Am Ende bleibt eine harte, unbequeme Erkenntnis, die über Berlin hinausreicht: Bargeld ist im Apothekenbetrieb nicht nur ein Abrechnungsdetail, sondern ein Sicherheits- und Haftungsthema, sobald die Infrastruktur die Routine bricht. Der Vorfall zeigt, wie schnell ein technischer Defekt in eine operative Zwangslage kippt und wie sehr der Ausgang dann an Begriffen hängt, die erst im Schadenfall ihre ganze Schärfe entfalten. Die eigentliche Zumutung liegt nicht im Streit, ob etwas „Raub“ heißt, sondern darin, dass ein System Engstellen erzeugt, in denen Menschen und Betriebe plötzlich mit einem Risiko unterwegs sind, das sie im Normalbetrieb gar nicht tragen müssten.
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