ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 15.01.2026 – Apotheken-Bargeldwege, Apobank-Ausfälle, Deckungsgrenze und Mitarbeitersicherheit nach Berliner Parkhaus-Diebstahl
    15.01.2026 – Apotheken-Bargeldwege, Apobank-Ausfälle, Deckungsgrenze und Mitarbeitersicherheit nach Berliner Parkhaus-Diebstahl
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Der Fall zeigt, wie Infrastrukturversagen, juristische Einordnung und Deckungslogik zusammen über Haftung und Verlust entscheiden.

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Bargeldwege, Apobank-Ausfälle, Deckungsgrenze und Mitarbeitersicherheit nach Berliner Parkhaus-Diebstahl

 

Sicherheitsrisiko im Apothekenalltag, Infrastrukturversagen der Bank, Deckungsfragen bei Geldwegen

Stand: Donnerstag, 15. Januar 2026, um 11:02 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Ein Überfall auf dem Weg zur Bareinzahlung macht sichtbar, wie schnell Infrastrukturversagen in ein reales Sicherheitsrisiko kippt: Defekte Einzahlautomaten zwingen Apotheken zu riskanten Bargeldwegen, hohe Summen bündeln Gefährdung, und am Ende entscheidet nicht das Bauchgefühl, sondern die juristische Einordnung darüber, ob Versicherungsschutz greift oder nicht.

 

Der Vorfall wirkt zunächst wie ein klassischer Kriminalfall, tatsächlich ist er ein Organisations- und Systemereignis. In Berlin stehen Apotheken vor einer Engstelle, die sie nicht selbst geschaffen haben: Es gibt nur zwei Standorte, an denen Bargeld direkt eingezahlt werden kann, und diese sind über Wochen immer wieder außer Betrieb. Wer mehrere Apotheken betreibt, sammelt zwangsläufig größere Bargeldbeträge an. Was sonst tägliche Routine wäre, verdichtet sich zu einem einzelnen Weg mit hoher Summe und hoher Sichtbarkeit. Genau in dieser Verdichtung entsteht das Risiko.

Der Überfall selbst folgt einer Logik, die weniger Zufall als Methode ist. In der Parkgarage wird ein Reifen beschädigt, außerhalb nutzt ein Täter den kurzen Moment der Orientierungslosigkeit, um die Geldtasche aus dem Fahrzeug zu reißen. Ob man das als Überfall empfindet oder als Trickdiebstahl beschreibt, ist menschlich klar, rechtlich aber offen. Entscheidend ist, ob das Zerstechen des Reifens als Gewaltanwendung gegen eine Person gewertet wird oder nur als Vorbereitungshandlung. Diese Unterscheidung ist keine Spitzfindigkeit, sondern die Schwelle zwischen Raub und Diebstahl. Und an genau dieser Schwelle hängen im Versicherungsrecht ganze Deckungstatbestände.

Damit rückt der Versicherungsschutz ins Zentrum, nicht als abstraktes Produkt, sondern als Definitionsfrage. Viele Apotheken gehen davon aus, dass Bargeld „auf dem Weg zur Bank“ selbstverständlich mitversichert sei. In der Praxis ist das oft enger gefasst. Manche Policen decken Bargeld nur in den Betriebsräumen, andere nur bei Raub, nicht bei Diebstahl. Häufig gibt es Sublimits pro Transport oder pro Ereignis, die bei gebündelten Summen nicht ausreichen. Hinzu kommt die Frage, wer transportiert: Inhaber, Mitarbeitende, beauftragte Dritte. Was organisatorisch naheliegt, kann versicherungsrechtlich ausgeschlossen sein, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart ist.

Das Infrastrukturproblem verschärft diese Lücken. Wenn Einzahlmöglichkeiten ausfallen, verändert sich die Risikolage der Apotheke objektiv. Bargeldbestände wachsen, Wege werden seltener, aber gefährlicher. Das ist kein individuelles Fehlverhalten, sondern eine Folge externer Rahmenbedingungen. Genau deshalb greift Prävention hier nicht als Appell, sondern als Strukturfrage. Wer gezwungen ist, Bargeld über Wochen vorzuhalten und dann in einem einzigen Transport zu bewegen, arbeitet faktisch in einer anderen Risikoklasse als vorgesehen.

Auch die Rolle der Bank gehört in diese Betrachtung. Der Hinweis, dass es gegen Entgelt Abholservices gibt, ist mehr als ein Serviceangebot. Er markiert einen alternativen Risikotransfer. Wird Bargeld durch professionelle Wertdienste abgeholt, verschiebt sich Verantwortung, Haftung und oft auch die Versicherbarkeit. Das kann Kosten verursachen, reduziert aber die Exponierung von Inhabern und Mitarbeitenden erheblich. Entscheidend ist, dass solche Lösungen nicht erst nach einem Schaden erwogen werden, sondern als Teil der Betriebsorganisation.

Der Fall zeigt damit eine unangenehme Wahrheit: Sicherheit unterwegs ist kein Randthema, sondern Teil der Versorgungssicherheit. Es geht nicht nur um den Schutz von Mitarbeitenden, sondern um die Frage, ob Betriebe durch Infrastrukturdefekte in Situationen gedrängt werden, für die ihre Versicherungslogik nicht gebaut ist. Wer erst nach dem Ereignis klärt, ob es Raub oder Diebstahl war, klärt zu spät. Der Schaden entsteht im Spalt zwischen gefühlter Sicherheit und definierter Deckung.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Was als technischer Ausfall beginnt, endet nicht selten als menschliches Risiko. Systeme, die Bargeldlogistik verengen, erzeugen keine kleinen Unannehmlichkeiten, sondern große Wege mit großer Fallhöhe. Sicherheit entsteht dann nicht durch Mut oder Gewöhnung, sondern durch Statik: klare Prozesse, definierte Zuständigkeiten, belastbare Alternativen. Wo diese fehlen, wird jeder Weg zum Prüfstein.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt.
Der Überfall ist kein isolierter Kriminalfall, sondern ein Hinweis auf eine Lücke zwischen Infrastruktur, Organisation und Versicherung. Wer Bargeldwege aus dem Betrieb heraus nicht als eigenständiges Risiko behandelt, verlässt sich auf Annahmen, die im Ernstfall nicht tragen. Prävention heißt hier nicht, Wege zu vermeiden, sondern sie so zu bauen, dass sie auch unter ungünstigen Bedingungen halten. Und Versicherungsschutz heißt nicht, etwas „zu haben“, sondern genau zu wissen, wann und warum er greift.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Im Mittelpunkt steht hier, ob der Zugriff als Raub oder Diebstahl gewertet wird und welcher Versicherungsschutz dann tatsächlich trägt.

 

Zurück zur Übersicht

  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken