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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Mittwoch, 14. Januar 2026, um 20:45 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Die politische Nachsteuerung beim Medizinalcannabis läuft heute durch den Gesundheitsausschuss – und sie zeigt, wie schnell ein Vollzugsproblem als Versorgungsproblem verhandelt wird. Die Abda beschreibt seit 2024 einen Mengenzuwachs, der sich vor allem in Plattform- und Selbstzahlerlogiken bündelt, während spezialisierte Apotheken vor einem Strukturbruch warnen, falls Versand und Telemedizin pauschal beschnitten werden. Parallel verschiebt sich der Versandhandel selbst in eine neue Schärfezone: Seit dem 13. Januar liegt der Entwurf zu verschärften Versandvorgaben im EU-Notifizierungsverfahren, die Kommission hat bis Mitte April Zeit für Einwände – und im Mittelpunkt steht die Frage, ob Qualität und Wirksamkeit künftig nicht nur zugesichert, sondern im QMS bis hinein in die Logistik nachweisbar werden müssen. Für Apotheken verdichtet sich daraus ein Tagesbild, das nicht nach Meinung verlangt, sondern nach Ordnung: Indikation sauber, Beratung belastbar, Zuständigkeiten klar, Transport-Realität eingepreist.
Die neue Unternehmensseite „Einordnung und heutiger Stand“ setzt einen festen Referenzpunkt, der zwei Ebenen auseinanderzieht, die im Netz gern verklebt werden: Darstellung und Einwilligung auf der einen Seite, Leistungslogik auf der anderen. Der Effekt ist nicht kosmetisch. Er ist strukturell, weil er die Frage nach Verbindlichkeit dahin zurückstellt, wo sie im Streitfall entscheidet: in den Vertrag, mit Voraussetzungen, Obliegenheiten, Ausschlüssen und Meldewegen.
Diese Trennung wirkt erst dann wie „Ruhe“, wenn sie nicht als Gegenrede daherkommt, sondern als Abschlussmarke. Genau das leistet ein Referenzpunkt: Er beendet Missverständnisse, ohne sie täglich neu zu verhandeln. Wer sucht, findet. Wer zuspitzt, stößt auf eine klare Linie. Und wer provozieren will, bekommt weniger Angriffsfläche, weil die Ebenen sauber getrennt sind und nicht mehr über dieselben Wörter laufen.
Das ist wichtig, weil sich Nebengeräusche selten aus einem Satz speisen. Es ist fast immer die Mischung: alte Formulierungen, verkürzte Zuschreibungen, Screenshots ohne Kontext, plus der schnelle Reflex, Rollen zu vermengen. Vermittlung und Versicherung werden in der Außenwahrnehmung oft zu einem Block, obwohl die Bindung im Ernstfall nicht am Eindruck hängt, sondern am Vertrag. Diese Vermengung ist der eigentliche Reibungspunkt, weil sie Erwartungen erzeugt, die juristisch und praktisch an der falschen Stelle verankert sind.
Der neue Referenzpunkt im Unternehmensbereich setzt dagegen eine einfache, aber harte Linie. Er trennt, ohne zu dramatisieren. Er benennt, was damals beanstandet wurde, als Frage von Aktualität und digitaler Außendarstellung, einschließlich sauberer Einwilligungs- und Kontaktanforderungen. Damit wird die Voraussetzungsebene sichtbar gemacht: nicht als Nebensache, sondern als Grundbedingung rechtssicherer Kommunikation. Parallel wird die Leistungsfrage dort verortet, wo sie hingehört, und das ist ein Unterschied, der im Streitfall nicht verhandelbar ist.
Entscheidend ist das Zusammenspiel mit dem Fundament-Block auf der Startseite. Es sind zwei Anker, aber sie haben zwei Funktionen. Der Fundament-Block ist die Leitplanke der Kultur: wofür Verantwortung stehen soll, welche Haltung den Ton trägt. Der Referenzpunkt ist die Leitplanke der Fakten: wie Verantwortung in Regeln übersetzt wird, die belastbar bleiben, wenn Fragen unangenehm werden und Details erzwungen werden. Zwei Anker sind nicht doppelt, sondern komplementär: Haltung ohne Prüfbarkeit bleibt Behauptung, Prüfbarkeit ohne Haltung bleibt kalt.
So entsteht eine Verschiebung weg vom Wohlklang hin zur Tragfähigkeit. Schutz wird nicht als Gefühl definiert, sondern als Konstruktion, die sich im Streitfall nachvollziehen lässt. Genau diese Konstruktion entnervt alte Deutungen, weil sie nicht „widerspricht“, sondern ordnet. Sie nimmt dem Netz nicht den Streit, aber sie verschiebt seine Mechanik: weniger Reizwörter, mehr Zuständigkeit, weniger Vermengung, mehr Maßstab.
Und am Ende ist das die eigentliche digitale Steuerung: nicht Wirkung polieren, sondern Ordnung herstellen. Nicht als Imagepflege, sondern als Statik, die wiederholbar bleibt. Ein Fundament, das trägt. Ein Referenzpunkt, der markiert. Und dazwischen eine klare Verbindlichkeitslogik, die nicht mehr im Eindruck hängt, sondern in dem, was im Ernstfall zählt.
Die Anhörung im Gesundheitsausschuss zum „Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes“ ist auf den ersten Blick eine technische Korrektur: Online-Verschreibung und Versand sollen verboten werden, weil die Importe von Cannabisblüten seit der Teillegalisierung sichtbar über das erwartete Maß hinaus steigen. Doch genau hier beginnt die eigentliche Frage, die politisch gern übersprungen wird: Geht es um eine Steuerung des Freizeitmarkts über die Hintertür der Medizin, oder geht es um eine Umstellung der medizinischen Versorgung selbst? Der Entwurf behauptet, er wolle nur Fehlentwicklung stoppen. Die Anhörung zeigt, wie schwer es ist, diese Behauptung sauber zu halten.
Die Abda hat die Debatte in der Anhörung bewusst über die Menge geöffnet. Dr. André Said spricht von einem starken Mengenzuwachs seit 2024, konzentriert auf Privatrezeptbereich und Selbstzahler – also auf die Plattformmodelle, nicht auf die klassische GKV-Logik. Das ist nicht nur eine Zahlendiskussion, sondern eine Mechanikdiskussion: Wenn ein System schnell skalieren kann, ohne dass die Reibungspunkte Beratung, Indikation und Verlaufskontrolle strukturell mitwachsen, entsteht ein Sog, der nicht kriminell sein muss, aber die Unterscheidung zwischen indizierter Therapie und konsumgetriebener Nachfrage ausdünnt. Die Abda formuliert daraus eine klassische Sicherheitslinie: Versandverbot als wirksamstes Mittel, weil Beratung und Therapiebegleitung an der Abgabe in der Apotheke vor Ort hängen sollen, ergänzt um den Botendienst als Ausgleich für immobile Patientinnen und Patienten.
Gegen diese Setzung prallt in der Anhörung kein moralisches Gegenargument, sondern ein Versorgungsargument. Professorin Kirsten Müller-Vahl von der MHH dreht den Blick weg von Cannabis als Sonderfall und hin zur Systemlogik der Arzneimittelversorgung: Abhängigkeitsrisiko gibt es auch bei anderen Wirkstoffen, teilweise deutlich höher, und trotzdem wird nicht automatisch ein Sonderrecht gebaut. Ihr Satz, hier werde „das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“, ist weniger Empörung als Warnung vor einem groben Instrument. Die politische Zielscheibe sind Telemedizinplattformen, die Freizeitanreize bedienen. Das gesetzgeberische Werkzeug trifft aber potenziell auch Patientinnen und Patienten, für die Cannabis – trotz „durchwachsener“ Evidenzlage, wie andere Sachverständige betonen – realer Bestandteil der Behandlung geworden ist.
Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken macht diesen Punkt besonders konkret. Dr. Christiane Neubaur stellt klar, dass es um Vor-Ort-Apotheken mit Versandhandelserlaubnis geht, also nicht um ausländische Player, sondern um spezialisierte deutsche Strukturen. Sie argumentiert mit Tiefe statt Fläche: Wechselwirkungen, Interaktionen, multimorbide Patientinnen und Patienten mit Polymedikation, Cannabis als Add-on. In dieser Perspektive ist das Versandverbot kein Sicherheitsgewinn, sondern ein Strukturbruch, weil Spezialisierung nicht beliebig im ganzen Netz replizierbar ist. Dazu kommt die zweite Realität, die in der Anhörung immer wieder als Hintergrundrauschen mitschwingt: Apothekenschließungen. Wo im ländlichen Raum Wege länger werden, wird jede regulatorische „Rückverlagerung“ in die Fläche automatisch zur Zumutung, wenn die Fläche nicht mehr trägt.
Hier wird die Logik des Botendienstes zur Streitfläche. Die Abda setzt ihn als Sicherungsinstrument: Botendienst durch pharmazeutisches Personal, Beratung und sichere Abgabe bleiben in der Verantwortung der Apotheke. Neubaur hält dagegen, Botendienst sei in der Praxis oft nur im engen Radius wirtschaftlich und organisatorisch tragfähig; sie nennt Größenordnungen von 10 bis 20 Kilometern, während andere Sachverständige in der Anhörung darauf hinweisen, dass Patientinnen und Patienten ohne Versand teils 50 bis 100 Kilometer bis zur nächsten spezialisierten Apotheke zurücklegen müssten. Diese Zahlen sind mehr als Dramatisierung. Sie markieren die Lücke, in der Politik gern abstrakt über Patientensicherheit spricht, während Versorgung in Kilometern und Zeitbudget gemessen wird.
An diesem Punkt kippt die Debatte in ihren eigentlichen Kern: Vollzug statt Symbolrecht. Mehrere Stimmen benennen Werbung als Hauptproblem, nicht die medizinische Versorgung. Nach dem Heilmittelwerbegesetz ist Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber Laien verboten. Dr. Klaus Reinhardt von der Bundesärztekammer spricht sinngemäß von einem Durchsetzungsproblem: Wenn Regeln nicht verfolgt werden, wächst der Schattenmarkt der Legalität. Ein Rechtsanwalt spricht ausdrücklich von einem Vollzugsdefizit; derzeit sehe er eher wettbewerbsrechtliche Verfahren, etwa durch Apothekenkammern, aber nicht im gleichen Maße ein robustes Behördenhandeln. Das ist der Punkt, an dem das Gesetz gefährlich werden kann: Wenn Vollzug schwach ist, wird das Recht oft härter, aber nicht besser. Dann trifft es die strukturell Sichtbaren, nicht unbedingt die strukturell Problematischen.
Die Anhörung legt außerdem offen, dass die Evidenzfrage politisch als Nebelwand genutzt werden kann. Der GKV-Spitzenverband unterscheidet deutlich zwischen Cannabinoiden als Fertigarzneimittel mit Zulassung und AMNOG-Verfahren und Medizinalcannabis-Blüten ohne arzneimittelrechtliche Zulassung, mit „durchwachsener“ Evidenz. Aus dieser Sicht bewegt sich vieles im Rahmen individueller Heilversuche, getragen von ärztlicher und patientenseitiger Wahrnehmung. Das ist keine Kleinigkeit, weil es den Status der Therapie im System beschreibt: nicht flächig etabliert, sondern fallbezogen. Gerade deshalb wird der Modus der Verordnung entscheidend. Reinhardt betont den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt als unabdingbar. Hersteller und andere Stimmen halten telemedizinische Sprechstunden mit geeigneter Identitätsprüfung für angemessen und verweisen darauf, dass Telemedizin in der Regelversorgung längst Realität ist.
So entsteht ein Bild, das politisch unbequem ist, weil es keinen sauberen Hebel bietet. Wer Missbrauch über Plattformen begrenzen will, muss Mechanik regulieren, nicht nur den Versandweg. Ein Verbot kann den Markt verengen, aber es kann auch Ausweichkanäle öffnen, wenn Nachfrage und Anreizstruktur bleiben. Gleichzeitig darf Versorgung nicht zum Kollateralschaden einer Ordnungspolitik werden, die eigentlich Freizeitlogik treffen will. Die Anhörung zeigt, dass die zentrale Frage nicht „Cannabis ja oder nein“ lautet, sondern: Wie trennt man indizierte Therapie von konsumgetriebener Nachfrage, ohne Patientinnen und Patienten in Wege, Wartezeiten und Intransparenz zu treiben? Und wie verhindert man, dass ein Vollzugsdefizit am Ende durch ein Versorgungsgesetz kaschiert wird?
Wenn der Gesetzgeber sauber arbeiten will, muss er drei Dinge auseinanderhalten, auch wenn sie im Schlagwort „Versandverbot“ zusammengepresst werden: Werbung und Plattformanreize, ärztliche Indikationsqualität samt Identitätsprüfung, und pharmazeutische Begleitung samt Abgabe- und Transportqualität. Die Anhörung hat gezeigt, dass jede dieser Ebenen eigene Instrumente braucht. Wo alles mit einem Verbot erschlagen werden soll, entsteht die Gefahr, dass man zwar eine sichtbare Maßnahme hat, aber die falsche Statik.
Das Editorial „Verletzbare Demokratie“ setzt nicht bei Parolen an, sondern bei einem Befund, der sich nicht wegmoderieren lässt: 2026 stehen mehrere Landtagswahlen an, und es ist plausibel, dass eine Partei am rechten Rand dabei weiter Stimmen gewinnt. Das ist zunächst keine Apotheker-Frage. Es wird aber zu einer, sobald man akzeptiert, dass Institutionen nicht nur in Parlamenten stehen, sondern in Alltagsräumen – dort, wo Vertrauen täglich erzeugt oder verspielt wird. Apotheken sind genau so ein Raum: niedrigschwellig, körpernah, konfliktnah, und gerade deshalb politisch empfindlich, ohne politisch sein zu wollen.
Die zentrale Zumutung des Textes liegt in der Verschiebung vom Meinungskampf zur Systemfrage. Eine Demokratie wird nicht erst dann verletzbar, wenn Gesetze fallen, sondern schon dann, wenn Grundannahmen erodieren: dass Wahrheit prüfbar ist, dass Widerspruch nicht Feindschaft bedeutet, dass Minderheitenschutz keine Laune ist, dass Institutionen Regeln folgen, nicht Stimmungen. Diese Erosion beginnt leise, oft als Gewöhnung. Sie zeigt sich im Ton, in der Verachtung für Verfahren, im reflexhaften Misstrauen gegenüber „denen da oben“, aber auch in der Bereitschaft, Komplexität gegen einfache Feindbilder einzutauschen. Wer das als „Politik“ abtut, übersieht, dass genau diese Gewöhnung später den Preis in Organisationen kassiert – in Kliniken, Schulen, Verwaltungen, und eben auch in der Versorgung.
Warum ausgerechnet Apothekerinnen und Apotheker? Weil sie in einer seltenen Doppelrolle stehen: Sie sind Teil eines hochregulierten Systems, das auf Regeln, Dokumentation, Abwägung und Verantwortungszuordnung angewiesen ist – und gleichzeitig Teil eines Marktes, in dem Aufmerksamkeit, Empörung und schnelle Erzählungen oft stärker wirken als saubere Unterscheidungen. Wenn demokratische Kultur kippt, kippt nicht zuerst die Arzneimittelpreisverordnung, sondern die Art, wie Menschen miteinander reden, wie sie Autorität akzeptieren, wie sie Expertise einordnen, wie sie Verantwortung adressieren. In einer Offizin ist das keine Theorie. Dort trifft Misstrauen auf Beratung, Unruhe auf Erklärung, Überforderung auf Erwartung. Und genau dort entscheidet sich, ob gesellschaftliche Spannung in Gespräch übersetzt wird – oder in Abwertung.
Das Editorial argumentiert dabei nicht, dass Apotheken „politisch werden“ sollen. Es geht um etwas anderes: um Haltung als Berufsethik in Zeiten, in denen Regeln und Menschenwürde nicht mehr als Selbstverständlichkeit behandelt werden. Haltung ist in diesem Sinn keine Parteipräferenz, sondern eine Grenze, die man im Alltag sichtbar macht, ohne Bühne und ohne Pathos. Sie zeigt sich darin, wie man mit Menschen spricht, wie man entwürdigt wirkende Routinen abwehrt, wie man Gerüchte stoppt, wie man die Schwächeren nicht zum Kollateralschaden macht, wie man in Stresssituationen nicht zynisch wird. Kurz: Haltung als Praxis, nicht als Posting.
Der Text berührt damit auch eine unbequeme Wahrheit: Neutralität im Ton schützt nicht automatisch vor politischer Vereinnahmung. Wer als Institution nur „funktioniert“, ohne die normativen Grundlagen mitzutragen, kann im Zweifel schneller zur Oberfläche werden, auf der andere ihre Agenda abreiben. Apotheken sind deshalb nicht „die letzte Bastion“, aber sie sind Teil der sozialen Infrastruktur. Wenn diese Infrastruktur ihre Würde verliert – im Umgang, in der Sprache, im Respekt vor Verfahren –, wird Demokratie nicht spektakulär gestürzt, sondern ausgehöhlt. Verletzbar heißt: nicht tot, aber angreifbar.
Die Stärke des Editorials liegt genau in dieser Erdung. Es macht aus einer Wahlprognose keinen Alarmismus, sondern eine Verantwortungsfrage: Was heißt es, im eigenen Wirkraum stabil zu bleiben, wenn das Umfeld lauter, härter, einfacher wird? Für Apotheken heißt das nicht, Debatten in den HV-Tisch zu holen, sondern die professionelle Kultur zu halten, die Demokratie im Kleinen überhaupt erst glaubwürdig macht: Regelbindung, Respekt, Maßstab, Schutz der Person. Wer das als „zu groß“ empfindet, unterschätzt, wie sehr demokratische Stabilität am Ende aus vielen kleinen, wiederholten Handlungen besteht – und wie schnell sie durch viele kleine, wiederholte Verrohungen beschädigt wird.
Der Verein Cannabis versorgender Apotheken (VCA) positioniert sich in einer Linie, die man leicht übersehen kann, weil sie nicht in das einfache Raster „für oder gegen strengere Regeln“ passt. Er unterstützt das Vorhaben, Online-Verschreibungen über Fragebögen zu verbieten, und begrüßt ausdrücklich, dass Cannabis-Verordnungen nur noch nach Arzt-Patienten-Kontakt möglich sein sollen. Gleichzeitig hält er ein generelles Versandverbot für den falschen Weg. Das ist kein Widerspruch, sondern eine Priorisierung: Der VCA sieht das Hauptproblem nicht in der Existenz spezialisierter Versorgungswege, sondern in der Mechanik, mit der Plattformmodelle Indikation simulieren und Nachfrage beschleunigen können.
Bemerkenswert ist, wie der VCA die Risiken beschreibt, die Apotheken eingehen, wenn sie mit Online-Rezept-Plattformen kooperieren. Er spricht von erheblichen straf- und bußgeldrechtlichen Risiken. Damit verschiebt sich der Blick von der moralischen Debatte („Missbrauch“) auf die Haftungs- und Systemfrage: Wer eine Versorgungsschiene an ein Modell koppelt, das rechtlich angreifbar sein kann, trägt am Ende das Risiko in der Apotheke, nicht in der Werbung. In dieser Perspektive ist das Fragebogen-Verbot eine Art Brandschutzmaßnahme: Es trennt medizinische Entscheidung wieder vom Automatismus, ohne die Versorgung grundsätzlich zu verengen.
Das Versandverbot hingegen bewertet der VCA als Strukturbruch, weil es die Versorgung für eine besonders vulnerable Patientengruppe an den falschen Ort zwingt. Seine Kernformel ist dabei hart: Schwerkranke und immobile Patientinnen und Patienten gelangen nicht einfach „in die örtliche Apotheke“. Das klingt banal, ist aber der entscheidende Punkt. Wo eine Versorgung ohnehin nur durch wenige spezialisierte Apotheken getragen wird, kann die Forderung nach „örtlicher“ Abgabe leicht zum realen Ausschluss werden. Die Argumentation zielt nicht auf Bequemlichkeit, sondern auf Zumutbarkeit: lange Wege, körperliche Einschränkungen, die Notwendigkeit kontinuierlicher Versorgung und der Anspruch, dass Beratung nicht vom Wohnort abhängen darf.
Hier liegt die zweite Spannung: Spezialisierung versus Fläche. Der VCA sagt nicht, dass die Fläche unwichtig sei, sondern dass sie im speziellen Segment Medizinalcannabis faktisch nicht ausreicht – jedenfalls nicht, wenn man zugleich Qualität, Erfahrung und Kontinuität fordert. Das ist der Punkt, an dem einfache politische Signale kippen können. Ein Versandverbot sieht nach Patientensicherheit aus, kann aber Versorgungssicherheit unterlaufen, wenn Spezialisierung nicht kurzfristig aufgebaut werden kann und wenn die vorhandenen spezialisierten Strukturen abgeschnitten werden. Der VCA beschreibt das nicht als abstrakte Gefahr, sondern als Problem der „vulnerablen und oft örtlich gebundenen“ Patientengruppe, die nicht einfach umziehen kann, nur weil ein Bezugsweg politisch erwünscht ist.
Deshalb setzt der VCA auf Telemedizin – aber nicht als Freifahrtschein. Er knüpft die telemedizinische Verschreibung an qualifizierte Videoberatung im Sinne des Digital-Gesetzes und betont, dass qualifizierte Ärztinnen und Ärzte die Verordnung ausstellen müssen. Das ist mehr als ein Satz. Es ist der Versuch, Telemedizin von Plattformlogik zu trennen: Videogespräch als ärztlicher Kontakt, nicht Fragebogen als Ersatzkontakt. Entscheidend ist die Qualitätssicherung, nicht die Distanz. Der VCA verteidigt also nicht „Online“, sondern eine Form von kontaktbasierter Medizin unter digitalen Bedingungen.
In der Schlussfolgerung bindet der VCA die beiden Ebenen zusammen: persönliche ärztliche Verschreibung plus qualifizierte pharmazeutische Beratung. Das ist die eigentliche Statik des Arguments. Nicht Versand oder Nicht-Versand ist der Kern, sondern das Zusammenspiel, das Patientensicherheit messbar macht. Die Apotheke wird nicht als reine Ausgabestelle gedacht, sondern als Beratungs- und Kontrollpunkt, der auch dann funktionieren muss, wenn die Patientin immobil ist oder wenn der nächstgelegene Fachpunkt weit entfernt liegt. Telemedizin wird dabei nicht romantisiert, sondern als Infrastruktur verstanden, die Versorgung überhaupt erst möglich machen kann, ohne Qualität aufzugeben.
Damit liefert der VCA eine klare, aber unangenehme Forderung an die Politik: Wenn man Plattformmissbrauch eindämmen will, muss man an der Indikations- und Werbemechanik ansetzen, nicht an der Versorgungsstatik. Ein generelles Versandverbot kann als Symbol stark sein, aber es ist als Instrument grob, wenn es die falsche Gruppe trifft. Das VCA-Argument läuft auf eine einfache Frage hinaus: Wird Patientensicherheit durch Nähe garantiert – oder durch Qualität der Entscheidung, Qualität der Beratung und Qualität der Verantwortung? In einer Versorgungslage, die bereits ausgedünnt ist, wird die Antwort nicht durch Schlagworte entschieden, sondern durch Wege, Kapazitäten und die reale Erreichbarkeit von Expertise.
Wenn ein Verordnungsentwurf in die Notifizierung bei der EU-Kommission geht, ist das für viele zunächst ein formaler Schritt. Für den Arzneimittelversand ist es mehr: Es ist der Moment, in dem nationale Detailregeln nicht mehr nur „deutsche Binnenordnung“ sind, sondern als potenziell grenzüberschreitend relevante Vorgaben bewertet werden. Genau deshalb läuft das Verfahren – weil Versandapotheken und Logistikunternehmen in anderen EU-Ländern betroffen sein können, sobald Deutschland den Versand konkret verschärft. Die Eingangsbeschreibung ist dabei fast immer sachlich. Die Wirkung ist es nicht.
Der Kern des Pakets ist ein neuer Präzisionsanspruch: Die Apothekenbetriebsordnung kennt bereits die Pflicht, Qualität und Wirksamkeit beim Versand zu sichern. Doch diese Generalklausel hat in der Praxis einen blinden Fleck, der erst dann sichtbar wird, wenn etwas schiefgeht: „Sicherstellen“ klingt eindeutig, bleibt aber im Alltag zu oft ein Kompromiss zwischen Prozess, Kosten und Logistikrealität. Der geplante neue § 35b ApBetrO soll genau diese Lücke schließen, indem er nicht mehr nur das Ziel beschreibt, sondern konkrete Festlegungen im Qualitätsmanagementsystem verlangt – Verpackung, Transport, Auslieferung, Temperaturbedingungen, und zwar so, dass Qualität und Wirksamkeit bei allen Temperaturen gesichert bleiben müssen. Das ist keine Stilfrage. Das ist eine Verschiebung von einer Ergebnisbehauptung hin zu einer nachweisbaren Prozessstatik.
Damit wird auch klar, warum die Logistik ins Zentrum rückt. Sobald die Apotheke ein Logistikunternehmen beauftragt, endet ihre Verantwortung nicht an der Rampe. Die geplante Verpflichtung, eine Vereinbarung mit dem Logistiker zu treffen, ist deshalb kein „Papier“, sondern eine Haftungsbrücke: Wer auslagert, muss die ausgelagerte Leistung so binden, dass Versandanforderungen nicht nur behauptet, sondern durchsetzbar werden. Das ist der Punkt, an dem die politische Debatte gern in Schlagworte kippt – „Versand ja oder nein“ –, während die technische Realität längst entscheidet: Kühlkette, Hitzeperioden, Standzeiten, Lieferfenster, Fahrzeugausstattung, Schulung, Nachweisführung. Wenn man diese Dinge ernst nimmt, wird Versand nicht verboten, aber er wird teurer, strenger und rechtlich schärfer.
Genau das ist die stille Sprengkraft der geplanten Erweiterung der Arzneimittelhandelsverordnung auf beauftragte Logistikunternehmen. Sobald Logistiker selbst in den Anwendungsbereich rutschen, wird aus „Dienstleister“ ein regulierter Teil der Kette. Dann geht es nicht mehr nur um pünktliche Lieferung, sondern um geeignete Fahrzeuge, Temperaturbedingungen, Einhaltung apothekenseitig vorgegebener Versandbedingungen. Das wirkt technisch – ist aber im Effekt eine Marktverschiebung. Denn die Frage lautet dann: Welche Logistiker können diese Standards in Fläche und Taktung überhaupt zuverlässig abbilden? Und wer trägt die Kosten, wenn die Standards nicht als Ideal, sondern als Pflicht definiert werden?
In dieser Perspektive ist die Notifizierung keine Nebenspur, sondern ein Gate: Bis zum 14. April 2026 hat die EU-Kommission Zeit, Einwände zu erheben. Tut sie es nicht, kann das nationale Verfahren weiterlaufen, bis hin zur Bundesratsbefassung und dem geplanten gemeinsamen Inkrafttreten von Gesetz und Verordnung. Politisch ist das eine bequeme Konstruktion: Verordnung muss nicht durchs Parlament, sie läuft als Ministervorlage, und sie kann zusammen mit einem Gesetzespaket zeitlich synchronisiert werden. Praktisch bedeutet es, dass sehr konkrete Vorgaben mit sehr konkreten Folgen in einem Verfahren verhandelt werden, das in der Öffentlichkeit weniger Aufmerksamkeit erzeugt als ein Gesetz, obwohl die Eingriffsqualität für Prozesse und Kosten hoch sein kann.
Das Entscheidende ist dabei weniger die Frage, ob die Kommission „tätig werden muss“. Sie muss nicht. Aber die Frist ist ein Signal: Deutschland legt Regeln vor, die auch EU-Player treffen könnten, und setzt damit einen Standard, an dem sich Versandmodelle künftig messen lassen müssen. Wenn die Kommission stillhält, ist das nicht automatisch ein Qualitätssiegel, aber es ist ein Freigabesignal für den nationalen Durchlauf. Wenn sie Einwände hat, wird sichtbar, wo die Linie zwischen nationalem Qualitätsanspruch und Binnenmarktlogik verläuft.
Im Ergebnis geht es bei diesem Thema nicht um eine neue moralische Bewertung des Versands, sondern um eine neue Statik. Wer Versand zulässt, muss ihn so bauen, dass er nicht bei „normalem Wetter“ funktioniert, sondern bei realer Belastung: Hitze, Kälte, Verzögerung, Umwege, Übergaben. Genau dort kippt Wirksamkeit, genau dort kippt Haftung, genau dort kippt Vertrauen. Die geplanten Regeln verschieben deshalb den Maßstab: weg von der bloßen Möglichkeit des Versands, hin zur Beweisbarkeit seiner Qualität. Und das ist der Punkt, an dem aus einer Verordnungsänderung eine Marktentscheidung wird – nicht, weil sie jemanden verbietet, sondern weil sie definiert, was künftig noch als „ordnungsgemäßer Versand“ gilt.
„Ab 35 geht’s bergab“ ist als Überschrift fast zu glatt, weil sie den Kern der Studie zwar trifft, aber die entscheidende Botschaft verkürzt. Ja: In der schwedischen Langzeitbeobachtung liegt der Höhepunkt körperlicher Leistungsfähigkeit nicht im hohen Alter, sondern eher früher, und danach folgt ein Abstieg, der zunächst leise beginnt und später schneller wird. Aber die eigentliche Zumutung liegt nicht im Peak. Sie liegt in der Statik dahinter: Der Körper verliert nicht einfach linear, sondern in Phasen – und gerade deshalb wird Lebensstil nicht zur Nebensache, sondern zu einem Faktor, der den Verlauf sichtbar biegen kann.
Die Datenbasis ist dafür ungewöhnlich robust, weil sie nicht auf Momentaufnahmen oder Sport-Eliten beruht. 427 zufällig ausgewählte Personen des Jahrgangs 1958 wurden von 16 bis 63 Jahre begleitet – 47 Jahre, regelmäßig getestet, Kraft und Ausdauer im Blick. Solche Zeitfenster verändern die Aussagequalität. Sie zeigen nicht nur, wie Menschen „im Mittel“ altern, sondern auch, wie groß die Streuung wird: Wer aktiv bleibt, driftet weniger ab; wer inaktiv ist, fällt schneller. Und je älter die Kohorte wird, desto stärker gehen die Kurven auseinander. Das ist das Gegenteil einer fatalistischen Botschaft. Es ist eine Studie über Differenz.
Für die Kraftausdauer liegt das Maximum zwischen 26 und 36 Jahren. Danach sinkt die Leistung zunächst um 0,3 bis 0,6 Prozent pro Jahr – ein Wert, der im Alltag kaum spürbar sein muss, weil er sich in einem Jahr selten wie ein Bruch anfühlt. Genau darin liegt die Tücke: Die frühe Phase wirkt harmlos, also wird sie selten ernst genommen. Später beschleunigt sich der Abbau jedoch deutlich, bis auf 2,0 bis 2,5 Prozent Verlust pro Jahr. Das ist die zweite Phase, in der Menschen plötzlich „merken“, dass etwas anders ist – nicht, weil der Körper über Nacht kippt, sondern weil sich viele kleine Verluste zu einer spürbaren Grenze addieren.
Auch bei der Maximalkraft zeigt sich eine frühe Spitze, aber mit unterschiedlicher Timing-Logik: Männer erreichen ihren Peak in dieser Studie um 27 Jahre, Frauen schon um 19 Jahre. Danach ist die Verlustrate zunächst gering, 0,2 bis 0,5 Prozent pro Jahr, und steigt später auf etwa 2,2 Prozent pro Jahr. Die Studie findet dabei keine Unterschiede zwischen den Geschlechtern im späteren Verlauf der Abbaurate – der entscheidende Punkt ist also weniger „wer fällt schneller“, sondern dass der Verlauf insgesamt in die Beschleunigung geht, sobald bestimmte Altersbereiche erreicht sind.
Am Ende steht eine Zahl, die unbequem ist, weil sie nicht dramatisch klingt, aber drastisch ist: Von der jeweiligen Spitze bis zum Alter von 63 Jahren sinkt die körperliche Leistungsfähigkeit je nach Bereich um 30 bis 48 Prozent. Das ist kein moralischer Satz und kein Appell, sondern ein Maßstab. Wer diese Größenordnung akzeptiert, versteht, warum Alltagssymptome im mittleren und höheren Alter so oft nicht „plötzlich“ sind, sondern die Summe aus Jahren. Und wer den Maßstab kennt, versteht auch, warum Prävention als Idee so häufig scheitert: Sie verlangt Handlungen in der Phase, in der noch wenig wehtut.
Die stärkste Aussage der Studie liegt deshalb nicht in der Kurve, sondern in der Abweichung von der Kurve. Menschen, die über die Zeit körperlich aktiv bleiben, können den Verlust deutlich abbremsen. Und – vielleicht noch wichtiger – auch Menschen, die erst als Erwachsene beginnen, profitieren. „Es ist nie zu spät, damit anzufangen“, wird die leitende Forscherin Maria Westerståhl zitiert. Das ist nicht der klassische Fitness-Spruch, sondern die empirische Pointe eines langen Datensatzes: Der Körper ist kein Schicksal in dem Sinne, dass er nur noch verwaltet werden kann. Er ist ein System, das auf Reize reagiert, auch wenn die Baseline sinkt.
Was daraus folgt, ist keine Wellness-Erzählung, sondern eine nüchterne Logik: Wenn der Abbau später schneller wird, gewinnt die Entscheidung, in früheren Jahren Stabilität aufzubauen, eine strategische Bedeutung. Und wenn die Streuung im Alter größer wird, dann ist Aktivität nicht nur „gesund“, sondern ein Differenzmacher – sie entscheidet darüber, ob man im gleichen Alter auf zwei völlig verschiedenen Funktionsniveaus lebt. Die Studie liefert damit keinen Trost, sondern eine Karte: Peak früh, Abbau in Phasen, Beschleunigung später, aber Hebel bleibt.
Wenn eine Besatzung von der Internationalen Raumstation vorzeitig zurückgeholt wird, ist das nicht einfach eine Meldung aus der Raumfahrt, sondern ein Blick in eine Logik, die auf der Erde oft vergessen wird: Dort oben gibt es keine Notaufnahme um die Ecke, kein „wir fahren schnell ins Krankenhaus“, kein Zugriff auf Spezialisten mit Gerätemedizin. Distanz ist im All nicht nur räumlich, sie ist strukturell. Und genau deshalb wird medizinische Fähigkeit in Raumfahrtmissionen nicht als Zusatzwissen behandelt, sondern als Teil der Betriebssicherheit.
In diesem Fall nennt die NASA lediglich, dass ein medizinisches Problem Anlass für die vorzeitige Rückkehr der Crew-11 ist, ohne Details zu Person oder Diagnose. Schon diese Zurückhaltung zeigt, wie sensibel die Lage ist: Jede medizinische Komplikation in einem geschlossenen System ist automatisch auch eine Missionsfrage. Und zugleich macht der Vorgang deutlich, wie hoch die Schwelle sein muss, bevor man einen solchen Schritt geht. Wenn eine Rückkehr angeordnet wird, heißt das im Umkehrschluss: Die verfügbaren Optionen an Bord reichen nicht aus, oder das Risiko, dass sie nicht ausreichen, ist zu groß.
Genau hier setzt die Frage an, die das Thema eigentlich trägt: Was müssen Astronautinnen und Astronauten medizinisch können, wenn die Infrastruktur fehlt? Die Antwort ist nicht romantisch. Sie ist pragmatisch. Eine Fliegerärztin der ESA, Bimba Hoyer, beschreibt den Grundsatz: Ärztinnen und Ärzte können telemedizinisch betreuen, aber letztlich müssen die Menschen auf der Station auch allein klarkommen. Telemedizin ist damit nicht die Lösung, sondern die Begleitung. Sie kann Entscheidungshilfe geben, sie kann anleiten, sie kann beobachten – aber sie kann nicht die Hände ersetzen, die handeln müssen, wenn Zeit, Technik oder körperliche Situation keine perfekte Übertragung zulassen.
Deshalb findet das medizinische Training vor Missionen nicht im Seminarraum statt, sondern unter realen Bedingungen, unter anderem im Krankenhaus. Raumfahrer lernen, Blut abzunehmen, eine Wunde zu nähen, einen Zahn zu ziehen, eine provisorische Füllung zu setzen. Sie beherrschen Wiederbelebungsmaßnahmen, Ultraschall- und Augenuntersuchungen. Das wirkt wie eine Liste, aber die innere Logik ist hart: Im All zählt nicht, ob eine Maßnahme „eigentlich“ in eine Arztpraxis gehört, sondern ob sie im Notfall die Lücke zwischen Problem und Rückkehr zur Erde überbrücken kann.
Diese Überbrückung ist wiederum keine Theorie, sondern wird materiell geplant. An Bord hilft eine spezielle medizinische Checkliste mit klaren Anweisungen bei Diagnose und Behandlung. Der Begriff „Checkliste“ klingt banal, ist aber der Kern jeder Hochrisiko-Organisation: In Situationen, in denen Stress und Zeitdruck Denken verengen, braucht es Prozesse, die den Fehlerraum verkleinern. Dazu kommt eine umfangreiche Bordapotheke. Für die ISS wird eine Arzneimittelliste mit 106 Medikamenten genannt, ergänzt um Medikamententaschen mit Standardmitteln wie Aspirin und einen Notfallkoffer, der nicht nur Verbandsmaterial enthält, sondern auch Schmerzmittel, Anästhetika, Medikamente für Zahnbehandlungen, Stethoskop, Defibrillator und weitere Instrumente und Arzneimittel zur Lebenserhaltung. Das ist kein „medizinischer Komfort“, sondern Redundanz gegen Unvorhersehbares.
Interessant ist dabei die stille Spannung zwischen Regelmäßigkeit und Ausnahme. Auf der einen Seite werden Astronautinnen und Astronauten regelmäßig telemedizinisch begleitet, teils in einer Art privater Sprechstunde, in der ein Fliegerarzt mögliche Gesundheitsprobleme frühzeitig erörtert. Das ist präventive Medizin unter Distanzbedingungen. Auf der anderen Seite bleibt das System verletzbar, weil ein medizinisches Problem, das an Bord nicht beherrschbar ist, sofort die Mission in eine Rückkehrlogik zwingt. Das All ist damit die radikale Version dessen, was viele Systeme auf der Erde ebenfalls kennen: Prävention und Prozess können viel auffangen, aber nicht alles.
Gerade deshalb ist die vorzeitige Rückkehr der Crew-11 eine Zäsur, auch wenn Details fehlen. Es ist nach Angaben der Meldung das erste Mal in der Geschichte der ISS, dass eine vorzeitige Rückholung aufgrund eines medizinischen Problems nötig wird. Das ist ein harter Marker: Er zeigt, wie selten dieser Schritt ist – und wie ernst die Lage sein muss, wenn er passiert. Der Maßstab ist nicht „jemand ist krank“, sondern „das Risiko ist größer als die Fortsetzung“.
Am Ende bleibt eine nüchterne Erkenntnis: Raumfahrt ist nicht nur Technik und Mut, sondern Organisationsmedizin. Sie baut eine kleine, hochverdichtete Versorgungseinheit in eine Umgebung, die keine Fehler verzeiht. Und sie zeigt in extremer Form, was in jedem System gilt: Je größer die Distanz zur Hilfe, desto wichtiger wird die Fähigkeit, Hilfe im System selbst zu organisieren – durch Training, durch klare Verfahren, durch Ausstattung, und durch die Demut, dass es trotzdem Situationen geben kann, in denen Rückkehr die einzige sichere Therapie ist.
Die Idee, riskanten Konsum in eine Zahl zu übersetzen, wirkt in der Gesundheitskommunikation verführerisch. Sie schafft Klarheit, wo sonst nur Gefühl ist, und sie gibt Fachleuten ein Instrument, das sich in Beratungssituationen schnell greifen lässt. Genau diese Logik verfolgt die CannTeen-Studie, deren Ergebnisse im Fachjournal „Addiction“ veröffentlicht wurden: Sie versucht Schwellenwerte zu bestimmen, ab denen Cannabis-Konsum mit hoher Wahrscheinlichkeit in eine Cannabis-Konsumstörung kippt. Das klingt nach Präzision. Und es ist zugleich eine Präzision mit eingebauter Gefahr, weil Zahlen fast immer auch als Erlaubnis missverstanden werden können.
Die Studie arbeitet mit „Standard-THC-Einheiten“ von 5 mg Delta-9-Tetrahydrocannabinol, also einer Art Unit-System, wie man es aus der Alkoholforschung kennt. Teilgenommen haben zwei Gruppen in London: Erwachsene im Alter von 26 bis 29 Jahren sowie Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren. Über zwölf Monate wurden sie mehrfach zu ihrem Konsum befragt, am Ende wurde geprüft, ob eine Cannabis-Konsumstörung vorlag – vereinfacht gesagt: ob Konsum sich verselbstständigt, ob er mehr wird als beabsichtigt, ob Verpflichtungen darunter leiden. Diese Definition ist wichtig, weil sie deutlich macht: Es geht nicht um Moral, sondern um Funktionsverlust.
Das Ergebnis wird in Schwellenwerten formuliert. Für Erwachsene liegt der Wert, ab dem Cannabis-Konsum „mit großer Wahrscheinlichkeit“ krankhaft wird, bei 8,26 Units pro Woche, für Jugendliche bei 6,04 Units. Umgerechnet sind das 41,3 mg THC pro Woche bei Erwachsenen und 30,2 mg bei Jugendlichen. Für eine moderate bis schwere Störung nennt die Studie höhere Schwellen für Erwachsene (13,44 Units) und eine nur leicht höhere Schwelle für Jugendliche (6,45 Units), was bereits zeigt, wie empfindlich die jüngere Gruppe in dieser Auswertung reagiert: Bei Jugendlichen liegt die Grenze zur schwereren Ausprägung praktisch nahe an der Grenze zur allgemeinen Störung. Das ist eine starke Setzung, weil sie ein Warnsignal sendet, ohne dass sie individuelle Unterschiede wegzaubern kann.
Genau hier beginnt die kritische Ebene. Ein Schwellenwert ist kein Naturgesetz, sondern ein statistischer Marker. Er sagt: Ab hier steigt die Wahrscheinlichkeit stark. Er sagt nicht: Darunter ist es sicher. Und er sagt auch nicht: Darüber ist es zwangsläufig krankhaft. Die Studie selbst und die Einordnung durch Fachleute betonen deshalb den Satz, der in der öffentlichen Debatte oft untergeht: Es gibt keinen risikofreien Cannabis-Konsum. Das ist kein Alarmismus, sondern eine Korrektur an der Zahlenglätte. Denn Unit-Systeme tragen immer die Versuchung in sich, aus einem Risiko eine Dosierfrage zu machen: „Wenn ich unter der Grenze bleibe, bin ich safe.“ Genau davor wird gewarnt.
Der Hamburger Suchtforscher Jakob Manthey beschreibt die Ambivalenz solcher Werte sehr klar: Sie sind nützlich, weil man Gesundheitsrisiken greifbar kommunizieren kann. Aber sie bergen die Gefahr, dass Konsum unterhalb der Grenze als harmlos oder sogar als „in Ordnung“ verstanden wird – eine Erfahrung, die man aus der Alkoholkommunikation kennt. Und es gibt die zweite Gefahr: Menschen können auch unterhalb der Schwellenwerte negative Symptome entwickeln. Schwellenwerte sind Population, nicht Person. Wer sie als individuelle Freigabe liest, übersieht, dass Vulnerabilität nicht gleich verteilt ist.
Hinzu kommt das methodische Grundproblem, das bei Cannabis besonders scharf ist: Die tatsächliche THC-Menge in konsumierten Produkten ist nicht immer sicher bekannt, und die Applikationsform spielt eine große Rolle. 5 mg THC als „Unit“ ist nur dann wirklich vergleichbar, wenn die Produkte klar deklariert sind und wenn Konsumierende verlässlich wissen, was sie zu sich nehmen. Genau deshalb argumentiert der britische Neuropsychopharmakologe David Nutt pragmatisch in Richtung regulierter Märkte mit klarer Produktqualität und nachvollziehbaren Einheiten. Ohne Deklaration wird jede Zahl zur Schätzung – und Schätzungen eignen sich schlecht als harte Schwellen.
Interessant ist auch die Differenzierung zwischen Freizeitkonsum und medizinischem Cannabis. Nutt weist darauf hin, dass verschriebenes medizinisches Cannabis in bestimmten Formen ein geringeres Suchtpotenzial haben kann, etwa durch höheren Cannabidiol-Anteil, Öle als Darreichungsform und eine Nutzung, die nicht auf Rausch zielt. Das ist keine Entwarnung, sondern eine Kontextualisierung: „Cannabis“ ist nicht automatisch einheitlich, weder in Produktprofil noch in Nutzungsintention. Gerade deshalb wird es in der Beratung so schwierig, einfache Regeln zu formulieren, die nicht irreführen.
Was bleibt, ist eine heikle, aber notwendige Balance. Die Studie bietet ein Instrument, das in Prävention und Screening helfen kann: konkrete Größenordnungen, ab denen Alarm berechtigt ist. Gleichzeitig zeigt sie, wie schnell Zahlen die falsche Sicherheit erzeugen können. Der wichtigste Satz ist deshalb nicht der Schwellenwert, sondern die Warnung vor der Schwellenwert-Illusion. Wer kommuniziert, muss verhindern, dass aus „Risiko steigt stark“ ein „bis dahin ist es okay“ wird. Und wer berät, muss die Zahl immer wieder zurück übersetzen in das, worum es eigentlich geht: Kontrolle, Alltag, Verpflichtungen, Gesundheit, und die Frage, ob Konsum noch Mittel ist – oder schon Muster.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Wer heute im System bestehen will, darf nicht dort nachgeben, wo die Mechanik am meisten zieht. Zwischen Telemedizin und Plattformlogik liegt ein schmaler Grat, der nur hält, wenn Kontakt, Identität und Indikation nicht zu Formalien werden. Und zwischen Versand und Versorgung liegt eine zweite, oft unterschätzte Statik: Qualität ist kein Satz in der ApBetrO, sondern eine Kette aus Temperatur, Zeit, Übergabe und Nachweis. Wenn Politik Fehlentwicklungen korrigieren will, entscheidet am Ende nicht die Überschrift, sondern ob die Regeln an den echten Reibungsstellen greifen.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt.
Ein System verliert nicht erst dann Kontrolle, wenn es „zu viel“ erlaubt, sondern wenn es nicht mehr unterscheiden kann, was Versorgung ist und was Ausweichkanal. Der Tag legt diese Unterscheidung offen: Wer Missbrauch begrenzen will, muss Vollzug und Indikation schärfen, ohne Spezialisierung und Erreichbarkeit zu zerstören; wer Versand zulässt, muss ihn so bauen, dass er auch bei realer Belastung hält. Das ist keine Stimmungsfrage, sondern die stille Entscheidung, ob Apotheken in Beratung, Logistik und Verantwortung stabil bleiben – oder ob die Last der Unschärfe in den Betrieb zurückkippt.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Heute steht die Frage im Vordergrund, ob Regulierung Vollzug trifft oder Versorgung beschädigt.
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