Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Mittwoch, 14. Januar 2026, um 19:24 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Kurz vor Weihnachten rutschte ein Thema aus der Fachwelt in den Kern der berufsständischen Vorsorge: Die Bayerische Versorgungskammer steht wegen US-Immobilienprojekten unter Druck, weil Wertminderungen bereits gebucht wurden und ein zusätzliches Verlustrisiko beziffert wird. Im Raum stehen sechs Objekte und Projektpakete, die zusammen ein großes Volumen bilden und zugleich in der Gesamtanlage nur einen kleinen Anteil ausmachen. Genau diese Doppelheit prägt den Konflikt: Für die Bilanz zählt die Quote, für das Vertrauen zählt der Betrag. Für Mitglieder zählt noch etwas Drittes: die Pflichtbindung an ein System, das sich nicht über Wahlfreiheit legitimiert, sondern über Treuhandmaßstab, Risikokultur und saubere Verantwortungswege. Wenn eine Versorgungseinrichtung betont, Zusagen blieben unberührt, ist das zunächst eine Beruhigung, aber noch keine Erklärung, wie ein solches Risiko entstehen konnte und welche Korrekturen es künftig verhindert.
Die Bayerische Versorgungskammer verwaltet Kapitalanlagen von 117 Milliarden Euro für rund 2,7 Millionen Mitglieder, Versicherte und Leistungsempfänger. Das ist keine Randgröße, sondern ein Stück Infrastruktur, das auf Stabilität ausgelegt ist und deshalb anders bewertet wird als ein Fondsprodukt für Freiwillige. Wer in berufsständischen Systemen pflichtgebunden einzahlt, akzeptiert Marktrisiko nicht als Spiel, sondern als Nebenwirkung einer Sicherungslogik, die langfristig glätten soll. Gerade deshalb werden einzelne Fehler nicht an Renditepunkten gemessen, sondern daran, ob das System seine eigene Vorsicht einhält. In dieser Dimension ist bereits der Umstand, dass ein hoher dreistelliger Millionenbetrag als Risiko kommuniziert wird, eine Zäsur. Der Betrag wirkt, auch wenn er prozentual klein gerechnet werden kann.
Der Problemkomplex konzentriert sich auf US-Immobilien mit einem Gesamtvolumen von rund 1,6 Milliarden Euro. Drei besonders risikobehaftete Projektentwicklungen und ein Renovierungsprojekt, die Transamerica Pyramid in San Francisco, bündeln 820 Millionen Euro, dazu kommen drei Bestandsobjekte mit rund 770 Millionen Euro. Projektentwicklung ist das schärfere Risiko, weil Zeit, Zinsen, Vermietung und Baukosten zugleich kippen können. Bestandsimmobilien wirken ruhiger, sind aber in Stressphasen ebenfalls wertanfällig, wenn Transaktionen ausbleiben oder Refinanzierungen teurer werden. Hier entsteht der erste harte Maßstab: Wer solche Risiken eingeht, muss die Kontrollkette so gebaut haben, dass Warnsignale früher greifen als die Bilanz. Sonst wird das Pflichtsystem zum Träger eines Risikos, das sich niemand ausgesucht hat.
Für das Geschäftsjahr 2024 wurden auf Ebene eines Zielfonds bereits Wertberichtigungen von rund 163 Millionen Euro vorgenommen. Kurz vor Weihnachten wurde zusätzlich ein weiteres Verlustrisiko in Zielfonds von bis zu 690 Millionen Euro beziffert. Gleichzeitig wird erklärt, bei den Bestandsobjekten bestünden keine vergleichbaren Risiken, temporäre buchhalterische Wertberichtigungen seien aber möglich und nicht automatisch Verluste. Diese Unterscheidung ist fachlich wichtig, weil Buchwerte sich erholen können, wenn Märkte drehen oder Projekte stabilisiert werden. Politisch und psychologisch ist sie heikel, weil Pflichtsysteme nicht von Hoffnung leben dürfen. Wer Beiträge verwaltet, muss erklären, wie aus “temporär” wieder “dauerhaft solide” wird, ohne dass Mitglieder sich durch Fachbegriffe beruhigen lassen müssen.
Die Versorgungskammer ordnet das Exposure als Anteil von weniger als 1,4 Prozent der gesamten Kapitalanlagen ein; das neu bezifferte Risiko entspreche rund 0,6 Prozent der Gesamtanlage. Solche Quoten sind plausibel, sie können aber einen zweiten Effekt auslösen: Je kleiner die Quote, desto stärker wird die Frage nach der Notwendigkeit dieser konkreten Struktur. Im Pflichtsystem ist nicht jede Renditechance eine Pflicht. Entscheidend ist, ob die Risikoannahme zum Auftrag passt und ob Partnerprüfung, Compliance und Monitoring dem Anspruch folgen. Wenn im Nachgang externe Manager eingesetzt, Partnergrundsätze verschärft und Compliance gestärkt werden sollen, dann sagt das indirekt, dass die bisherige Konstruktion nicht genügt hat. Es ist ein Eingeständnis durch Maßnahmen, nicht durch Worte.
Eine zusätzliche Spannung entsteht durch Kommunikation und Rollen: Mitglieder wurden zum Jahreswechsel informiert, aber das heikle Thema tauchte in dieser Ansprache nicht auf. In Pflichtsystemen ist Schweigen kein neutrales Verhalten, weil Informationsasymmetrie Teil des Machtgefälles ist. Die betroffene Person kann nicht kündigen, sie kann nur vertrauen oder misstrauen. Daraus folgt ein eigener Transparenzmaßstab, der höher liegt als im freien Markt. Es reicht nicht, am Ende zu sagen, die Altersvorsorge sei sicher, wenn gleichzeitig der Weg dorthin in zentralen Punkten unsichtbar bleibt. Vertrauen entsteht nicht aus Beruhigung, sondern aus nachvollziehbarer Zuständigkeit.
Damit rückt die Governance-Frage in den Mittelpunkt: Wer hat die Partner ausgewählt, wer hat die Projektrisiken geprüft, wer hat Freigaben erteilt, und welche Stop-Rechte gab es in der Kette. Im Raum stehen Vermittler- und Entwicklerrollen sowie die Information, dass bei Problemprojekten offenbar mit einem Entwickler zusammengearbeitet wurde, der in den USA bereits wegen Steuerbetrugs verurteilt war. Selbst wenn daraus später keine Haftung folgt, bleibt der Kern: Ein Pflichtsystem darf sich nicht auf Glück verlassen, sondern muss das Wiederholungsrisiko strukturell abstellen. Wenn zwei langjährige Investmentmanager ihre Posten räumen mussten und Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft München erwähnt werden, zeigt sich, dass hier nicht nur Markt, sondern auch Regel und Kontrolle berührt sind. Der Schutz des Systems hängt an der Frage, ob Konsequenzen im Inneren mehr sind als Personalwechsel.
Die Versorgungskammer verweist zugleich auf eine kapitalgewichtete Nettoverzinsung von rund 3,4 Prozent im Jahr 2024 und darauf, dass Mindestverzinsungen übertroffen worden seien. Das ist ein wichtiges Stabilitätsargument, aber es beantwortet nicht die Treuhandfrage, die Pflichtsysteme tragen müssen: Was war der Zweck dieser Risikostufe, und wie wird künftig verhindert, dass Einzelentscheidungen den Ruf des gesamten Systems beschädigen. In der beruflichen Realität von Apotheken und Praxen ist Altersvorsorge kein abstrakter Portfoliowert, sondern eine zweite Säule, die nach Jahrzehnten verlässlich tragen soll. Wenn eine Debatte über die Sicherheit von Zusagen entsteht, dann entsteht auch eine Debatte über den Staat, über Aufsicht, über Pflichtbindung und über die Grenze dessen, was Mitglieder als “normal” hinnehmen sollen. Genau deshalb reicht es nicht, die Quote zu nennen; es braucht eine sichtbare Korrektur, die als neue Grenze verstanden werden kann.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Pflichtsysteme werden nicht an ihrer Fähigkeit gemessen, Krisen wegzuerklären, sondern an ihrer Fähigkeit, sie zu begrenzen und daraus Regeln zu machen. In dieser Lage entscheidet nicht ein Wort, sondern eine Kette: Transparenz, Verantwortlichkeit, Korrektur, neue Kontrollpunkte. Wenn das gelingt, bleibt der Schaden ein Vorgang im Portfolio. Wenn es nicht gelingt, bleibt er ein Riss im Vertrauen.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Ein hoher Betrag kann als Quote klein sein und trotzdem groß wirken, weil Pflichtbindung den Maßstab verschiebt. Sicherheit entsteht nicht aus Sätzen, sondern aus nachvollziehbaren Zuständigkeiten, die auch dann gelten, wenn es unruhig wird. Wer Beiträge treuhänderisch verwaltet, muss zeigen, wie Warnsignale früher greifen als die Bilanz. Und wer Korrektur verspricht, muss sie so konkret machen, dass Wiederholung unwahrscheinlicher wird, nicht nur peinlicher.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Im Mittelpunkt steht hier, wie Pflichtbindung nur dann tragfähig bleibt, wenn Kontrolle und Verantwortungswege sichtbar funktionieren.
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.