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  • 13.01.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Apothekenzahl auf Tiefstand, Plattformregeln werden schärfer, Prävention rückt ins Zentrum
    13.01.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Apothekenzahl auf Tiefstand, Plattformregeln werden schärfer, Prävention rückt ins Zentrum
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Gerichtliche Stopps, ABDA-Forderungen und EU-Schlussanträge zeigen, wie Recht, Marktmodelle und Versorgungspuffer gleichzeitig unter Span...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Apothekenzahl auf Tiefstand, Plattformregeln werden schärfer, Prävention rückt ins Zentrum

 

Heute verdichten sich Schließungsdruck, Versand- und Plattformrecht sowie neue Therapieimpulse, weil sie gemeinsam an Tragfähigkeit, Ordnung und Versorgungspraxis ziehen.

Stand: Dienstag, 13. Januar 2026, um 17:19 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Die Apothekenlandschaft startet mit einem strukturellen Warnsignal ins Jahr: Neue Zahlen markieren einen weiteren Rückgang der Betriebe und verschärfen die Frage, wie viel Puffer die Versorgung noch hat, bevor Wege, Botendienste und Personalengpässe zur Dauerimprovisation werden. Parallel werden die Regeln an den digitalen Rändern strenger: Ein Gericht stoppt die Bewerbung von „Gratis-Rezept“ und Prominenz im Medizinalcannabis-Umfeld, während die ABDA vor der Anhörung im Gesundheitsausschuss eine Schließung von Schlupflöchern fordert und Extrakte ausdrücklich einbezogen sehen will. Aus Europa kommt zugleich ein rechtlicher Rahmen, der OTC-Versand nicht durch Unterkategorien aushebeln lässt, aber Gesundheitsschutz als Hebel für zulässige Bedingungen schärfer herausarbeitet. Die Winterglätte zeigt, wie schnell Akutlast in Notaufnahmen entsteht und wie sicher geglaubte Kapazitäten regional kippen können, während Plattform- und Logistikmeldungen den Wettbewerb um Reichweite weiter anheizen, etwa durch neue Abholnetze in Österreich oder Rekordzahlen beim Rx-Außenumsatz digitaler Partner. Medizinisch setzen zwei Themen einen Gegenpol: Teplizumab verschiebt Typ-1-Diabetes im frühen Stadium nach hinten, und eine zyklische Kalorienreduktion wird als Ansatz bei Morbus Crohn diskutiert – beides mit der Frage, wie Evidenz in Alltagspfade übersetzt wird.

 

Scheinfasten bei Morbus Crohn, klinische Endpunkte, Ernährungsintervention zwischen Alltagstauglichkeit und Sicherheitsrahmen 

Die einstweilige Verfügung gegen Bloomwell trifft zwei Hebel zugleich und genau deshalb ist sie mehr als ein einzelner Wettbewerbsfall. Zum einen wird die Aktion mit Rapper Sido als Testimonial untersagt, zum anderen die Kopplung „kostenloses Rezept“ als Lockelement rund um Medizinalcannabis. Das Gericht zieht damit eine Linie dort, wo aus einer ärztlichen Verschreibung ein werblicher Zugangscode wird: nicht als medizinischer Schritt, sondern als Bestandteil eines Absatzprozesses.

Im Kern geht es um die Statik von „Behandlung“ und „Bestellung“. Wenn ein Rezept als Zugabe versprochen wird, wird der ärztliche Teil funktional entwertet, weil er nur noch Eintrittskarte ist. Genau dieses Bild entsteht in solchen Kampagnen: Ein prominentes Gesicht senkt die Hemmschwelle, die Gratis-Komponente senkt den Widerstand, und das Produkt steht bereits im Hintergrund bereit. Juristisch lässt sich das als unzulässige Zugabe und als problematische Werbung mit einer Person lesen, die aufgrund ihrer Bekanntheit zum Arzneimittelverbrauch anregen kann – im Material wird das ausdrücklich mit § 7 HWG und § 11 Abs. 1 Nr. 2 HWG begründet.

Für die Versorgung ist daran entscheidend, was sich im Alltag verschiebt. Solche Plattformaktionen erzeugen Erwartungshaltungen, die nicht beim Anbieter bleiben. Sie landen als Rückfrage, als Konflikt und als Rechtfertigungsdruck in der Fläche: Warum kostet eine Verschreibung sonst Geld, warum ist ein Prozess nicht „in fünf Minuten“ erledigt, warum sind Grenzen enger, wenn online alles so leicht wirkt. Der Effekt ist nicht nur Kommunikation, sondern Folgelast: Jede künstlich abgesenkte Hürde produziert mehr Kontaktanlässe, mehr Klärungsbedarf und im Zweifel mehr Streit über Zuständigkeiten.

Der zweite Punkt ist die Geschwindigkeit der Rechtsordnung. Eine einstweilige Verfügung ist ein Instrument, das genau dann greift, wenn man nicht auf eine lange Hauptsache warten will. Es ist der schnelle Stopp, bevor sich ein Modell festsetzt oder in Varianten wiederkehrt. Dass ausgerechnet Kammern hier regelmäßig als Antragsteller auftreten, ist auch ein Signal: Die Auseinandersetzung läuft nicht nur politisch über Gesetzesänderungen, sondern parallel über Werberecht und Wettbewerbsrecht, weil diese Wege sofort wirken.

Politisch passt das zeitlich in eine Phase, in der das Medizinalcannabisgesetz ohnehin wieder auf dem Tisch liegt. Wenn im parlamentarischen Raum über persönlichen Erstkontakt, Versandfragen und Missbrauchsbegrenzung diskutiert wird, wirkt jede aggressive Vermarktungsaktion wie ein Beschleuniger – allerdings nicht, weil sie „beweist“, dass alles falsch ist, sondern weil sie zeigt, wie stark Anbieter die grauen Zonen testen. Genau dieses Testen ist das eigentliche Thema: Nicht der einzelne Spot, sondern die Frage, ob die Verschreibung als medizinische Entscheidung geschützt bleibt oder als Teil einer Conversion-Strecke normalisiert wird.

Für Bloomwell und vergleichbare Anbieter ist die Verfügung ein klarer Einschnitt in die Mechanik: Ohne Gratis-Rezept und ohne prominentes Testimonial verliert die Aktion ihren Doppelzug. Für den Markt ist es ein Hinweis darauf, dass die Grenze nicht erst mit einem neuen Gesetz gezogen wird, sondern schon jetzt über bestehende Normen verteidigt werden kann. Und für die Versorgung bleibt der Kern nüchtern: Je stärker Verschreibung und Werbung verschmelzen, desto größer wird der Druck auf Regeln, Verantwortungen und Vertrauen – und desto öfter müssen diese Fragen außerhalb der eigentlichen Behandlung beantwortet werden.

 

EU-Generalanwalt gegen OTC-Versandbeschränkung, Gesundheitsschutz als Hebel, Binnenmarktlogik neu gewichtet

Die Schlussanträge von Maciej Szpunar zum griechischen OTC-Versandhandel wirken auf den ersten Blick eindeutig und gerade deshalb politisch heikel. Der Generalanwalt sagt im Kern: Ein Mitgliedstaat darf den Versand nicht dadurch aushöhlen, dass er bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eine Unterkategorie bildet und nur einen Teil davon überhaupt in den Fernabsatz lässt. Wenn ein Arzneimittel für die Selbstmedikation zugelassen ist, muss der Versandhandel nach der unionsrechtlichen Konstruktion grundsätzlich möglich sein; die Staaten dürfen zwar Modalitäten festlegen, aber nicht den Versand als solchen wieder in Frage stellen.

Die Vorlage kommt aus Griechenland und zeigt, wie schnell Gesundheitspolitik und Binnenmarkt in einen Konflikt geraten, der am Ende nicht an großen Leitbildern hängt, sondern an konkreten Verkaufskanälen. In Griechenland dürfen nur solche OTC-Produkte verschickt werden, die auch außerhalb von Apotheken verkauft werden dürfen. Dagegen klagte eine Apotheke aus Karditsa; das oberste Verwaltungsgericht legte dem EuGH Fragen vor. Szpunar macht mit dem Ausgangspunkt kurzen Prozess: Die Richtlinie 2001/83, genauer Art. 85c, zwingt die Mitgliedstaaten, den Fernabsatz für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu gestatten. Ein Verbot eines Angebots an die Öffentlichkeit im Fernabsatz sei unionsrechtlich nur bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zulässig. Damit fällt das griechische Modell, soweit es den Versandhandel als solchen beschneidet.

Der interessante Teil steckt aber in dem Abschnitt, den Szpunar streng genommen nicht mehr hätte ausführen müssen. Er nutzt die Gelegenheit, um den Gesundheitsschutz als Rechtfertigungsrahmen aufzurüsten, ohne die Grundlogik des Binnenmarkts zu verlassen. Er erinnert daran, dass Selbstmedikation nicht risikofrei ist, auch wenn sie nicht die Gefahrenklasse von Rx-Arzneimitteln erreicht. Maßnahmen zur Bekämpfung von Mehrfachmedikation, übermäßiger Verwendung oder anormalem Gebrauch können aus seiner Sicht Gründe des Schutzes der öffentlichen Gesundheit sein. Ebenso kann die Bekämpfung von Gefahren durch gefälschte oder ungeeignete Arzneimittel einen Eingriff tragen. Der Staat darf also Bedingungen setzen, wenn sie tatsächlich dem Gesundheitsschutz dienen, und er darf ein eigenes Schutzniveau definieren. Der entscheidende Haken bleibt die Verhältnismäßigkeit: Bedingungen dürfen den Binnenmarkt nicht unangemessen beeinträchtigen und nicht als verdecktes Versandverbot wirken.

Damit verschiebt sich der Schwerpunkt der Debatte. Es geht weniger um das einfache „pro Versand“ oder „contra Versand“, sondern um die Frage, welche Schutzarchitektur im Fernabsatz zulässig ist, wenn man sie sauber begründet. Szpunar skizziert ein Europa, in dem Online-Verkauf nicht als Freifahrtschein verstanden werden darf, aber eben auch nicht als Feld, das Mitgliedstaaten nach Belieben wieder schließen können. Der Versandhandel ist harmonisiert, die Schutzbedingungen sind national justierbar, solange sie den Kern nicht zerstören. Diese Logik ist gerade im Arzneimittelmarkt brisant, weil sie den Staaten zwar Spielraum lässt, aber nur innerhalb einer engen juristischen Spur.

Ein weiterer Dreh liegt in der grenzüberschreitenden Dimension. Szpunar erinnert an seine eigene Argumentation aus dem Jahr 2016 zur deutschen Rx-Preisbindung, als er betonte, dass ein Versandverbot ausländische Apotheken härter treffe als inländische, weil Letztere weiter über stationären Verkauf Zugang zum Markt hätten. Diesmal landet er dennoch bei einer anderen Gewichtsverteilung. Er erkennt zwar an, dass die Bedingungen für Einschränkungen des Binnenmarkts streng sind. Gleichzeitig betont er, wie hoch Gesundheit und Leben in der Wertung des Unionsrechts stehen und dass daraus ein Wertungsspielraum der Mitgliedstaaten folgt. Um diese Befugnis überhaupt praktisch ausüben zu können, müsse eine Normenkollision zugunsten des Arzneimittelrechts gelöst werden: Art. 85c Abs. 2 der Richtlinie 2001/83 trete als lex specialis gegenüber Art. 3 Abs. 4 der E-Commerce-Richtlinie 2000/31 hervor, soweit es um die Möglichkeit geht, den freien Verkehr von Online-Diensten aus Gründen des Gesundheitsschutzes einzuschränken. Das ist kein Freibrief, aber ein klarer Hinweis: Im Arzneimittelversand kann die Binnenmarktlogik nicht isoliert vom Gesundheitsschutz bewertet werden.

Für Apotheken und Versender ist das zugleich Entwarnung und Warnsignal. Entwarnung, weil ein pauschales „OTC-Versandverbot durch die Hintertür“ nach dieser Linie nicht trägt. Warnsignal, weil der Spielraum für Schutzbedingungen rechtlich stärker legitimiert wird, als es eine reine Binnenmarktlesart nahelegt. Wer im Fernabsatz arbeitet, muss damit rechnen, dass nationale Vorgaben nicht allein als Handelshemmnis beurteilt werden, sondern als Teil einer Schutzarchitektur, die der EuGH grundsätzlich akzeptieren kann, wenn sie sauber begründet und verhältnismäßig ausgestaltet ist.

Was am Ende bleibt, ist die politische Konsequenz dieser juristischen Statik: Der Streit wird sich weniger an der Frage entzünden, ob Versandhandel zulässig ist, sondern an der Frage, welche Regeln als „Modalitäten“ gelten und ab wann sie faktisch wieder zum Verbot werden. Genau dort liegt der kommende Konfliktstoff. Denn je stärker Staaten die Risiken von Selbstmedikation, Mehrfachgebrauch und Fälschungen betonen, desto attraktiver wird der Gesundheitsschutz als Argument – und desto genauer wird der EuGH prüfen müssen, ob Schutz tatsächlich Schutz ist oder nur ein Ersatzinstrument, um Marktmodelle zu steuern.

 

Glatteis belastet Notaufnahmen, Nachbehandlungswelle rollt an, Versorgung reagiert regional unterschiedlich

Die Glätte der vergangenen Tage ist kein „Wetterthema“ im harmlosen Sinn, sondern ein kurzer, scharfer Belastungstest für die Versorgungslogistik. Wenn Eis und Schnee Fußwege und Straßen in Risikozonen verwandeln, entstehen binnen Stunden Fallzahlen, die Notaufnahmen, Unfallchirurgie und Rettungsdienste gleichzeitig treffen. Dr. Gerald Gaß von der Deutschen Krankenhausgesellschaft beschreibt genau dieses Muster: eine große Zahl an Fußgängerunfällen, überwiegend mit kleineren Verletzungen und Brüchen, dazu einzelne schwere Verkehrsunfälle durch glatte Straßen. Das ist nicht spektakulär im Einzelfall, aber massiv in der Summe, weil die Fälle parallel eintreffen und dieselben Ressourcen binden.

Auffällig ist die regionale Spreizung. Während sich die Lage im Westen laut Meldelage bereits weitgehend entspannt hat, bleibt sie im Osten und Südosten angespannt, weil dort die Witterung am Morgen noch gefährlich war. Diese Asymmetrie ist typisch für Winterlagen: Das System wird nicht flächig „überlastet“, sondern punktuell überfahren – und genau das macht Planung schwierig. Ein Krankenhaus kann am selben Tag entweder Entwarnung geben oder kurzfristig in einen Sturzbetrieb wechseln, je nachdem, wie die Wetterfront verläuft und wie stark Warnhinweise, Räumung und Verkehrsverhalten wirken.

Interessant ist, wie sich die Last über die Sektoren verteilt. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband beschreibt das Patientenaufkommen in Praxen zunächst als beherrschbar, weil vieles direkt dort behandelt werden konnte, während nur ein Teil in Kliniken überwiesen wurde. Gleichzeitig kündigt Dr. Markus Beier eine zweite Welle an: Nachbehandlungen nach Stürzen, Kontrollen, Verbandswechsel, Schmerztherapie, Arbeitsunfähigkeitsfragen, Wund- und Bruchnachsorge. Diese Folgekontakte sind die unsichtbare Seite der Glättewelle. Sie kommen zeitversetzt, sie wirken weniger dramatisch als die Notaufnahme-Spitze, und sie binden dennoch Kapazität – oft genau dann, wenn Praxen und Kliniken wieder in den Normalbetrieb zurückwollen.

Die Lageberichte einzelner Häuser zeigen, wie schmal der Grat zwischen Peak und Normalität sein kann. Die Medizinische Hochschule Hannover meldet trotz vereister Wege eine entspannte Situation und sogar weniger schwere Unfälle als üblich; als mögliche Erklärung werden Warnhinweise genannt. Das ist der seltene Fall, in dem Kommunikation und Vorsicht tatsächlich messbar in Entlastung umschlagen können. Gleichzeitig berichtet die Universitätsmedizin Greifswald von einer Häufung binnen kurzer Zeit: 15 Patienten in drei Stunden, teils mit Knochenbrüchen. Das ist genau die Art von Stoß, die Abläufe in der Notaufnahme verschiebt – Triage, Röntgenkapazität, OP-Planung, Stationenbelegung. In Rostock werden eher Einzelfälle genannt, in Stralsund keine Häufung; auch Wismar meldet keinen Ansturm. Die Botschaft ist klar: Die Welle ist real, aber sie trifft nicht überall gleich.

Für die Versorgungsstatik ist entscheidend, dass ein hoher Anteil der Verletzungen nicht mit der Entlassung aus der Notaufnahme endet. Brüche an Hand- und Sprunggelenk, wie sie in Hannover beschrieben werden, brauchen oft operative Versorgung und danach Nachsorge, Physiotherapie, Hilfsmittel, Schmerzmedikation. Jeder dieser Schritte erzeugt Folgelast: Termine, Verordnungen, Rezeptbedarf, Anpassungen im Alltag. Und damit rücken Apotheken unmittelbar ins Bild – nicht als „Notfallstation“, sondern als Schnittstelle, an der Akutmedikation, Hilfsmittelversorgung und Beratung zur sicheren Anwendung zusammentreffen. Gleichzeitig steigen in solchen Phasen die Rückfragen: Wechselwirkungen bei Analgetika, Blutungsrisiken bei Antikoagulanzien, Anpassungen bei älteren Patienten nach Sturzereignissen. Eine Glättewelle produziert damit nicht nur Trauma-Fälle, sondern auch Medikationsarbeit.

Hinzu kommt eine zweite, oft unterschätzte Komponente: Erreichbarkeit des Personals. Dass einzelne Kliniken berichten, kaum Mitarbeitende hätten Probleme gehabt, zur Arbeit zu kommen, ist in dieser Lage ein Glücksfaktor. Wenn Wetterereignisse gleichzeitig Personalwege stören und Patientenzahlen erhöhen, kippt die Lage schneller. Dass es diesmal offenbar nicht flächig dazu gekommen ist, erklärt mit, warum manche Notaufnahmen trotz objektiv gefährlicher Bedingungen nicht in eine echte Überlastung geraten sind.

Am Ende bleibt die Logik eines Systems, das auf Spitzen nicht mit einem einzigen Hebel reagiert, sondern mit einer Kette kleiner Anpassungen: Praxen fangen Erstkontakte ab, Kliniken übernehmen Brüche und schwere Verläufe, Nachsorge verschiebt sich in die nächsten Tage, und Apotheken stabilisieren die Schnittstellenversorgung, wenn es um Schmerzmittel, Hilfsmittel, Wundversorgung und sichere Anwendung geht. Die Glättewelle ist damit ein Beispiel für eine Belastung, die nicht als großes Ereignis in die Statistik fällt, aber im Alltag die Taktung verändert – und zwar genau dort, wo Zeit, Personal und Prozesssicherheit ohnehin knapp sind.

 

ABDA will Extrakte einbeziehen, Erstkontakt schärfen, Umgehungsstrategien im MedCanG verhindern

Die Stellungnahme der ABDA zur anstehenden Anhörung im Gesundheitsausschuss setzt an einem Punkt an, der in der politischen Debatte oft unterschätzt wird: Regulierung scheitert selten am guten Willen, sondern an der Umgehungsfähigkeit der Modelle, die sie treffen soll. Genau deshalb fordert die Standesvertretung, die geplanten Verschärfungen im Medizinalcannabisgesetz nicht auf Cannabisblüten zu beschränken, sondern ausdrücklich auch auf Extrakte auszuweiten. Der Regelungszweck knüpfe an den Wirkstoff an, nicht an die äußere Darreichungsform – und wenn der Gesetzgeber nur eine Form erfasst, wird der Markt sehr schnell eine andere Form zur Ausweichspur machen.

Der Kern der geplanten Änderungen, wie er im Material beschrieben wird, ist eine neue Vollzugsstatik: Cannabisblüten sollen künftig nur noch nach persönlichem Erstkontakt mit einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden können; auch bei Folgeverschreibungen ist ein regelmäßiger persönlicher Kontakt vorgesehen. Zusätzlich soll ein Versandverbot eingeführt werden. Dieses Paket zielt darauf, Missbrauch bei Verschreibung und Abgabe einzudämmen, also die Reibungspunkte dort zu erhöhen, wo bisher Skalierung über niedrige Hürden möglich war. Aus ABDA-Sicht ist das grundsätzlich richtig, nicht zuletzt, weil es an Beschlüsse anknüpft, die auf dem Deutschen Apothekertag 2025 bekräftigt wurden.

Entscheidend ist aber, wie konsequent das Paket wirkt. Die ABDA argumentiert mit einer einfachen Systemlogik: Wenn das Gesetz den Wirkstoff als Anknüpfungspunkt nimmt, dann darf die regulatorische Behandlung nicht an der Frage hängen, ob dieser Wirkstoff als Blüte oder als Extrakt in den Verkehr gelangt. Andernfalls entsteht eine Differenz, die sachlich kaum zu rechtfertigen ist und praktisch wie eine Einladung zur Ausweichstrategie wirkt. Genau diesen Mechanismus beschreibt die Stellungnahme: Die verschärfte Regulierung für Blüten führe bereits dazu, dass Anbieter Umgehungsstrategien entwickeln könnten, um das gesetzgeberische Anliegen zu unterlaufen. Das ist der Moment, in dem Regulierung in der Praxis nicht scheitert, sondern erodiert – weil sie formal gilt, aber in der Wirkung nur noch ein Teilsegment trifft.

Damit verschiebt sich die politische Frage vom „Ob“ zum „Wie“. Der Gesetzgeber kann Missbrauch nur dann eindämmen, wenn er nicht in Produktkategorien denkt, sondern in Prozessketten: Verordnung, Erstkontakt, Folgekontakte, Abgabe, Versand und Kontrolle. Extrakte gehören in diese Kette, weil sie denselben Wirkstoff adressieren und in vergleichbaren Modellen vermarktet werden können. Wenn Extrakte außen vor bleiben, wird die Missbrauchsdebatte im Zweifel nicht kleiner, sondern nur unübersichtlicher: Der Fokus wandert von Blüten zu Extrakten, die Durchsetzung wird komplizierter, und die Begründungslast wächst, warum ein Wirkstoff je nach Form unterschiedlich behandelt wird.

Neben dem Darreichungsform-Argument steckt in der Stellungnahme ein zweiter Punkt, der für die Versorgungstatik wichtig ist: die Frage nach der Durchsetzung. Die ABDA hält es für sachgerecht, wenn Verstöße so sanktioniert werden, dass eine generalpräventive Wirkung gewährleistet ist. Das ist weniger Straflust als Vollzugslogik. Ohne spürbare Sanktion entsteht ein kalkulierbares Risiko, das Geschäftsmodelle einkalkulieren können. Mit einer generalpräventiven Sanktion wird aus dem Risiko eine echte Grenze. Die Stellungnahme zielt damit auf einen Zustand, in dem Regeln nicht nur formuliert, sondern auch respektiert werden – weil die Kosten des Verstoßes nicht mehr in einem Marketingbudget verschwinden.

Hinzu kommt die Forderung, klarzustellen, dass auf Medizinalcannabis als verschreibungspflichtiges Arzneimittel die Arzneimittelpreisverordnung Anwendung findet. Auch das ist kein Nebensatz. Preisrecht ist im Arzneimittelmarkt ein Ordnungselement: Es definiert, wie Wettbewerb stattfindet und welche Spielräume für Lockangebote, Quersubventionen oder aggressive Preis- und Bonusmodelle bleiben. Wer Missbrauch begrenzen will, muss nicht nur den Erstkontakt regeln, sondern auch die ökonomischen Anreize so setzen, dass Umgehungen nicht belohnt werden.

Für Apotheken bedeutet diese Debatte unmittelbare Anschlussarbeit. Jede Unschärfe im Gesetz landet später in der Praxis als Rückfrage, als Uneinheitlichkeit, als Konflikt zwischen Erwartung und Regel. Wenn Blüten streng reguliert sind, Extrakte aber nicht, wird der Beratungs- und Erklärdruck steigen, und die Wahrscheinlichkeit von Ausweichbewegungen im Markt ebenfalls. Wenn die Preisordnung unklar bleibt, öffnen sich neue Flanken für Vertriebsmodelle, die Versorgung als Absatzkanal interpretieren. Genau deshalb ist die ABDA-Forderung nach Gleichbehandlung von Blüten und Extrakten vor allem ein Versuch, die Vollzugsstatik glattzuziehen, bevor sie im Alltag zu einem Flickenteppich wird.

Am Ende lässt sich die Linie so zusammenfassen: Der Gesetzgeber will Missbrauch eindämmen. Dafür braucht er eine Regel, die am Wirkstoff und an der Prozesskette ansetzt, nicht an der Oberfläche der Darreichungsform. Und er braucht Durchsetzung, die so gestaltet ist, dass sie nicht als Betriebsrisiko, sondern als echte Schranke wirkt. Ob der Gesundheitsausschuss diesen Anschluss herstellt, entscheidet darüber, ob die Reform als Ordnung greift – oder als Teilregel, die den Markt nur in die nächste Kurve schiebt.

 

Redcare mit Postnetz in Österreich, Abholpunkte als Versorgungsargument, letzte Meile wird zum Produkt

Die Kooperation von Redcare und Österreichischer Post ist kein technisches Detail, sondern ein strategischer Schritt, der zeigt, wie sehr die „letzte Meile“ inzwischen über Marktanteile und Versorgungswahrnehmung entscheidet. Wenn ein Versandakteur nicht nur Zustellung nach Hause anbietet, sondern gleichzeitig ein dichtes Netz an Abholpunkten integriert, wird aus Logistik ein Komfortversprechen – und aus Komfort ein Argument, das als „Versorgung“ gerahmt wird. Genau so ist die Zusammenarbeit formuliert: als Weiterentwicklung digitaler Gesundheitsversorgung, als mehr Flexibilität, mehr Nähe, mehr Individualisierung.

Konkret wird die Reichweite über Infrastruktur übersetzt. Kundinnen und Kunden können Sendungen nicht nur an die Wohnadresse liefern lassen, sondern an rund 3.000 Standorten der Post abholen, dazu kommen Postfilialen, Postpartner und auch Poststationen, die rund um die Uhr zugänglich sind. Ergänzt wird das Netz durch zusätzliche Abholorte bei Hermes. Hinter dieser Geometrie steckt eine einfache Logik: Je mehr Zustelloptionen, desto weniger Abbrüche, desto weniger „Nicht angetroffen“-Probleme, desto weniger Friktion bei Zeitfenstern. Für Versandmodelle ist das nicht nur Service, sondern eine stabile Conversion-Maschine.

Interessant ist, wie die Partner die Maßstäbe setzen. Die Post spricht davon, die letzte Meile neu zu definieren; Redcare betont, man könne stärker auf individuelle Wünsche eingehen und Versorgung in urbanen Zentren wie in abgelegenen Regionen komfortabler und zugänglicher machen. Das sind nicht nur PR-Formeln, sondern die Übersetzung eines Wettbewerbsvorteils in eine gesellschaftlich anschlussfähige Sprache. Logistik wird nicht als Versandkostenfrage erzählt, sondern als Beitrag zur Versorgung, bis hin zur Behauptung, Versorgungslücken zu reduzieren und das Gesundheitssystem insgesamt zu stärken.

Für das Apotheken- und Versorgungssystem liegt die Reibung genau in dieser Verschiebung. Ein Abholnetz mit Tausenden Punkten ist faktisch eine Parallelstruktur, die Nähe simuliert, ohne physische Beratung am Ort der Abgabe zu garantieren. Gleichzeitig verändert ein solches Angebot das Erwartungsprofil der Kundschaft: Medikamente und Gesundheitsprodukte werden als Paketlogik gedacht, nicht als Interaktionslogik. Das kann in Routinefällen funktionieren, es verstärkt aber auch den Druck auf die Vor-Ort-Strukturen, weil „Bequemlichkeit“ schnell als Standard gilt und jede Abweichung erklärungsbedürftig wird.

Die Kooperation ist damit ein weiteres Beispiel dafür, dass Digitalisierung im Gesundheitsmarkt nicht nur über Apps und Schnittstellen läuft, sondern über Logistikqualität. Wer die Zustellung planbar macht und Abholoptionen in Alltagswege integriert, senkt Hürden. Und wer Hürden senkt, gewinnt Frequenz. Die Frage, die sich daraus für die Versorgung ergibt, ist weniger, ob solche Modelle existieren dürfen, sondern wie ihr Nutzenversprechen eingehegt wird, wenn es in Bereichen greift, in denen Beratung, Medikationssicherheit und Verantwortungszuordnung nicht automatisch mitwachsen.

Dass die Partner „Nähe und Geschwindigkeit“ als perfekte Verbindung bezeichnen, zeigt die Richtung: Die Debatte wird nicht mehr nur über Preise geführt, sondern über Erreichbarkeit. In diesem Feld wird die Grenze zwischen echter Versorgungsnähe und logistischer Nähe entscheidend. Denn das eine ist eine Systemleistung mit Pflichten und Haftungslogik, das andere eine Dienstleistung mit optimierter Abholung. Je stärker beides in der Kommunikation verschmilzt, desto größer wird der Druck, die Unterschiede im Alltag wieder sauber auseinanderzuhalten.

 

gesund.de meldet Rekord-Rx-Außenumsatz, Prognose übertroffen, Plattformbindung als Gegenentwurf zum Auslandsversand

Die Meldung von gesund.de klingt zunächst nach einem klassischen Unternehmens-Update, ist in der Versorgungsdebatte aber ein Indikator dafür, wie sich die Kräfte im digitalen Apothekenumfeld gerade sortieren. 400 Millionen Euro Rx-Außenumsatz waren als Ziel gesetzt, 417 Millionen wurden erreicht. Der Sprung wird als „klar übertroffen“ beschrieben und mit einem dynamischen Schlussquartal unterlegt: Im dritten Quartal lag der Rx-Außenumsatz bei 113 Millionen Euro, im vierten Quartal stieg er auf 121 Millionen. Solche Zahlen sind nicht nur Ergebnis, sie sind auch Argument – und genau so werden sie genutzt: als Beleg dafür, dass gesund.de seine Rolle als Digitalisierungspartner der Vor-Ort-Apotheken im Wettbewerb mit dem ausländischen Versandhandel festige.

Der entscheidende Punkt liegt im Mechanismus, den das Unternehmen hervorhebt. Das Wachstum im Q4 soll auf zwei Treibern beruhen: deutlicher Zuwachs an neuen Nutzern und zugleich mehr Folgebestellungen durch Bestandsnutzer. Diese Kombination ist für Plattformen der Moment, in dem aus Marketing ein System wird. Neue Nutzer sind teuer, Bestandsnutzung ist der Stabilitätsanker. Wenn beides gleichzeitig läuft, entsteht ein Bild von Bindung, das weniger über den einmaligen Klick entscheidet, sondern über wiederkehrendes Verhalten. Genau dort setzt die Botschaft an: Nutzer der App blieben ihrer Stammapotheke treu. Das ist die zentrale Erzählung, weil sie den alten Verdacht gegen Plattformen – sie ziehen Abfluss aus der Fläche – in ein Gegenbild dreht: Plattform als Bindungsschiene zur lokalen Apotheke.

Für die Apothekenpraxis ist das ein ambivalentes Signal. Auf der einen Seite steckt darin ein Versprechen: Digitalisierung soll nicht als Konkurrenz zur stationären Versorgung laufen, sondern als Infrastruktur, die Reichweite, Bestellkomfort und Prozessvereinfachung in die eigene Kundenbeziehung integriert. Auf der anderen Seite bleibt die Abhängigkeit vom Kanal bestehen. Sobald eine Plattform zur wesentlichen Quelle von Wiederbestellungen wird, verschiebt sich Verhandlungsmacht – nicht notwendigerweise sofort, aber strukturell. Wer die Schnittstelle kontrolliert, kontrolliert Teile der Aufmerksamkeit, der Nutzerführung und der Datenlogik. Die Frage ist daher nicht, ob solche Zahlen „gut“ sind, sondern was sie langfristig bedeuten: Werden sie zum Schutzschild gegen Auslandsversand oder zum neuen Normal, in dem sich Vor-Ort-Apotheken an Plattformregeln anpassen müssen?

Die Umfrageangabe, die gesund.de zitiert, verstärkt diesen Eindruck. Wenn rund die Hälfte der befragten Apotheker, PTA und PKA angibt, die Plattform zu nutzen, ist das ein Hinweis auf Marktdurchdringung im Berufsstand – und zugleich ein Hinweis darauf, dass sich Digitalisierung nicht mehr als Pilotprojekt beschreiben lässt. Sie ist bereits Alltag, zumindest in Teilen. Damit ändert sich auch die Art, wie über Wettbewerb gesprochen wird. Der Konflikt verläuft weniger zwischen „online“ und „stationär“, sondern zwischen unterschiedlichen Online-Modellen: ausländischer Versand als End-to-End-Vertriebskette versus Plattformen, die sich als Partner der lokalen Versorgung positionieren.

Dass die Geschäftsführung diese Linie kommunikativ sauber zieht, ist kein Zufall. „Fortschritt, der verbindet: Menschen, Prozesse und Technik“ ist eine Formulierung, die bewusst auf Kooperation statt Disruption setzt. Sie passt zu dem Anspruch, gemeinsam mit lokalen Leistungserbringern die Zukunft der Versorgung zu gestalten. Im Markt ist das eine strategische Abgrenzung: gesund.de will nicht als neuer Versender gelesen werden, sondern als Infrastruktur. Ob diese Unterscheidung im Alltag trägt, entscheidet sich weniger in Pressemitteilungen als in den konkreten Regeln: Wer bestimmt über Sichtbarkeit, über Kundenzugang, über Konditionen, über die Priorisierung von Angeboten, über die Ausgestaltung der Nutzerführung.

Die Zahlen 417 Millionen, 113 zu 121 Millionen im Quartalsvergleich und das übertroffene Ziel sind damit vor allem ein Signal für Stabilisierung. Eine Plattform, die nicht nur wächst, sondern wiederkehrende Nutzung betont, sendet an Apotheken die Botschaft: Bindung ist möglich, wenn der Prozess stimmt. Gleichzeitig sendet sie an den Markt: Der Wettbewerb um Rx-Außenumsätze wird zunehmend über digitale Schnittstellen geführt, nicht nur über Preise und Logistik. In diesem Umfeld kann „Treue zur Stammapotheke“ zum entscheidenden Differenzierungsversprechen werden – aber nur, wenn es im System wirklich eingelöst wird und nicht nur als Slogan funktioniert.

 

Teplizumab-Zulassung, Stadium-2-Diagnostik, Versorgungskette für Typ-1-Diabetes vor der Insulinpflicht

Teplizumab ist in der EU zugelassen – und damit ist ein Versorgungsversprechen plötzlich an eine konkrete Prozessfrage gebunden. Die Europäische Kommission hat den Anti-CD3-Antikörper Teplizumab (Teizeild) für Erwachsene sowie Kinder ab acht Jahren mit Typ-1-Diabetes im Stadium 2 zugelassen, um den Übergang in Stadium 3 zu verzögern. Das ist medizinisch eine neue Kategorie: Nicht die Behandlung des manifesten insulinpflichtigen Diabetes steht im Zentrum, sondern das Hinausschieben des Moments, in dem aus einem immunologischen Prozess ein dauerhafter Alltag wird.

Der Nutzen ist dabei bewusst anders als bei klassischen Diabetes-Therapien. Teplizumab verspricht keinen „Normalzustand“, sondern Zeitgewinn. In den maßgeblichen Studiendaten wurde der Beginn von Stadium 3 im Median um etwa zwei Jahre hinausgeschoben, in Zahlen: 50 Monate unter Teplizumab gegenüber 25 Monaten unter Placebo. Auch die Ereignisverteilung macht klar, dass es nicht um Nuancen geht: Ein deutlich größerer Anteil der Behandelten blieb länger im Stadium 2 als in der Kontrollgruppe. Diese Zeit ist in der Versorgung nicht symbolisch. Sie kann bedeuten, dass Familien nicht in eine Erstmanifestation mit akuter Stoffwechselentgleisung geraten, dass Schulungen planbar werden, dass die psychische und organisatorische Vorbereitung nicht im Krisenmodus stattfindet.

Gleichzeitig verschiebt die Zulassung die eigentliche Engstelle nach vorn: Wer findet diese Patientinnen und Patienten überhaupt? Stadium 2 ist kein Zustand, in den man „hineinfühlt“, sondern ein definierter Frühabschnitt mit Dysglykämie und Autoantikörpern, bevor die klinische Diagnose mit Insulinpflicht greift. Damit entsteht eine Steuerungsfrage, die in Deutschland und Europa bislang nur punktuell gelöst ist: Screeningprogramme, Risikokohorten, frühe Diagnostik in Familien mit Typ-1-Diabetes, und die Einbindung von Pädiatrie und Diabetologie in eine Kette, die rechtzeitig erkennt, wer überhaupt in die Indikation fällt. Ohne diese Kette bleibt die Therapie ein Spezialangebot, das vor allem diejenigen erreicht, die ohnehin eng an Zentren angebunden sind.

Auch das „Wie“ ist entscheidend, weil die Anwendung nicht in den üblichen Rhythmus einer Dauermedikation passt. Teplizumab wird einmal täglich über 14 aufeinanderfolgende Tage intravenös infundiert. Das ist eine Therapie, die Organisation verlangt: Termine, Monitoring, Koordination mit Schule und Arbeit, und ein Setting, das Nebenwirkungen früh erkennt. Typische Effekte wie vorübergehende Veränderungen von Blutbildparametern oder Hautreaktionen sind in dieser Klasse erwartbar, gleichzeitig ist die Versorgung auf seltenere, aber relevante Ereignisse vorbereitet zu halten, weil immunologische Therapien nicht als Routine ablaufen dürfen. Die Zulassung ist damit nicht nur eine medizinische Nachricht, sondern eine Prozessnachricht: Wer sie anbieten will, braucht Struktur, nicht nur Rezeptpapier.

Für Apotheken und Versorgungspraxis liegt die Anschlussfähigkeit in einer doppelten Rolle. Erstens wird die Nachfrage nach Erklärung steigen, weil „Diabetes aufschieben“ als Botschaft schnell größer klingt, als die Indikation tatsächlich ist. Es wird Beratung brauchen, die klar trennt: Stadium 2 ist nicht „Vordiabetes“, sondern ein definierter, bereits laufender Autoimmunprozess, und die Therapie verschiebt den Übergang, sie ersetzt nicht die spätere Betreuung. Zweitens taucht die Kette der Begleitfragen früher auf: Welche Kontrollen stehen an, wie werden Symptome eingeordnet, wie sieht die Vorbereitung auf den späteren Insulinstart aus, wie wird in Familien die Erwartung gemanagt, dass Zeitgewinn nicht Stillstand bedeutet. In der Praxis entsteht Arbeit nicht erst, wenn Insulin beginnt, sondern wenn die Option existiert, den Verlauf zu beeinflussen.

Damit bleibt als nüchterner Kern: Teplizumab ist ein Türöffner in eine Präventions- und Interventionslogik beim Typ-1-Diabetes, die lange eher theoretisch war. Ob daraus echte Breite wird, entscheidet nicht die Zulassung allein, sondern die Fähigkeit des Systems, Stadium-2-Patienten zu identifizieren und die 14-Tage-Infusionsstrecke sauber zu tragen. Der medizinische Fortschritt ist da. Jetzt zeigt sich, ob Versorgung ihn in Prozesse übersetzen kann, ohne dass er an der Schnittstelle zwischen Früherkennung, Zentrum und Alltag hängen bleibt.

 

Scheinfasten bei Morbus Crohn, klinische Endpunkte, Ernährungsintervention zwischen Alltagstauglichkeit und Sicherheitsrahmen

Scheinfasten bei Morbus Crohn wirkt zunächst wie eine Mode-Überschrift, bekommt aber Gewicht, sobald man die Intervention als strukturierte, zeitlich begrenzte Maßnahme liest – und nicht als „Ernährungsideologie“. Ein US-amerikanisches Team hat gezeigt, dass eine stark reduzierte Kalorienzufuhr an fünf Tagen pro Monat die Symptomatik bei Morbus Crohn deutlich verbessern kann. Entscheidend ist dabei nicht das Label „Fasten“, sondern die Logik dahinter: Ein klar definierter Eingriff, der in Zyklen organisiert ist, mit messbaren Endpunkten und mit einem klaren Zeitraum, nach dem man prüfen kann, ob der Effekt trägt oder nur ein kurzfristiges Aufleuchten ist.

Die Intervention, wie sie im Material beschrieben ist, arbeitet mit einer wiederkehrenden Fünf-Tage-Phase pro Monat. An diesen Tagen wird die Energiezufuhr stark eingeschränkt; danach folgt wieder normale Ernährung, bevor der nächste Zyklus beginnt. Dieser Wechsel ist relevant, weil er die Maßnahme überhaupt erst alltagstauglich macht: Nicht permanente Restriktion, sondern ein klar begrenztes Zeitfenster, das sich planen, begleiten und medizinisch einordnen lässt. Genau darin liegt der Unterschied zwischen einer Studie, die Diät als Therapiehypothese ernst nimmt, und einer Debatte, die sich im Bauchgefühl verläuft.

Für die Versorgung ist die Anschlussfrage sofort sichtbar: Wenn Symptome „deutlich“ zurückgehen, heißt das noch nicht, dass Entzündung dauerhaft kontrolliert ist oder dass medikamentöse Therapie ersetzt werden kann. Morbus Crohn ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung mit Phasen, und die medizinische Realität besteht aus Remission, Rückfall, Nebenwirkungen, Adhärenzproblemen und individuellen Triggern. Eine zyklische Ernährungsintervention kann in milden Verläufen oder als Ergänzung attraktiv sein, weil sie ohne die klassischen Arzneimittelrisiken auskommt, zugleich aber neue Risiken einführt: Gewichtsverlust, Mangelernährung, Belastung bei ohnehin reduzierter Nahrungsaufnahme, und die Gefahr, dass „Therapie“ in Selbstüberforderung kippt.

Gerade deshalb ist die Struktur der Aussage wichtig. Wenn ein Team zeigt, dass ein definiertes Schema die Symptomatik reduziert, dann entsteht daraus kein Appell, sondern eine Option, die kontrolliert werden muss: Wer ist geeignet, wer nicht, welche Ausgangslage liegt vor, wie wird der Ernährungsstatus überwacht, wie werden Elektrolyte und Mikronährstoffe im Blick behalten, und wie wird verhindert, dass ein sinnvolles Intervallmodell zur Dauerrestriktion wird. In der Praxis hängt die Qualität nicht am Konzept, sondern an den Leitplanken.

In der Apotheke zeigt sich die Wirkung weniger in der Schlagzeile als in den Folgefragen. Sobald ein solcher Ansatz öffentlich wird, fragen Patientinnen und Patienten nach „Alternative zu Medikamenten“, nach „natürlicher“ Steuerung oder nach einem Weg, Schübe zu vermeiden. Die Aufgabe ist dann, Erwartung und Evidenz auseinanderzuhalten: Eine Verbesserung der Symptomatik ist für Betroffene enorm, aber sie ist nicht automatisch gleichbedeutend mit einer stabilen Krankheitskontrolle. Parallel werden praktische Punkte relevant: Was ist an Fastentagen überhaupt sinnvoll, wie lassen sich Medikamente magenverträglich einnehmen, wie wird bei begleitenden Therapien die Einnahme gesichert, und wann ist ein Abbruch geboten, weil Kreislauf, Gewicht oder Allgemeinzustand es nicht tragen.

Interessant ist außerdem, dass die Maßnahme in ihrer Form eine Brücke zwischen Lifestyle und Medizin schlägt. „Fünf Tage pro Monat“ ist ein Rhythmus, den Menschen verstehen. Er ist klarer als vage Ratschläge, aber weniger invasiv als Dauermedikation. Genau darin liegt sein Risiko und sein Potenzial: Er kann Compliance fördern, weil er überschaubar ist, er kann aber auch zu Überschätzung verleiten, weil er einfach klingt. In einem System, das unter Zeitdruck steht, werden einfache Erzählungen schnell größer als ihre Datenbasis. Die Versorgung muss daher schnell in der Lage sein, das Modell als das zu rahmen, was es ist: eine untersuchte Intervention mit möglichen Effekten, die ärztliche Begleitung und klare Kriterien braucht.

Am Ende bleibt: Die Studie liefert einen Impuls, Ernährung bei Morbus Crohn nicht nur als „Bauchgefühl“ zu diskutieren, sondern als strukturierte Therapiekomponente, die in Zyklen gedacht und überprüft werden kann. Ob daraus eine breite Empfehlung wird, hängt nicht an Begeisterung, sondern an Reproduzierbarkeit, Sicherheitsprofil und der Frage, wie solche Zyklen in Therapiepläne integrierbar sind, ohne dass sie die medizinische Behandlung verdrängen oder die Patienten in unkontrollierte Selbstexperimente treiben. Genau diese Balance entscheidet, ob ein Ansatz wie Scheinfasten ein seriöser Baustein wird – oder nur eine weitere Hoffnung, die im Alltag an fehlender Begleitung zerfällt.

 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Manchmal entsteht Systemdruck nicht durch einen großen Bruch, sondern durch viele kleine Verschiebungen zur gleichen Zeit. Wenn Standorte verschwinden, werden Puffer dünner, und jede zusätzliche Reibung – im Recht, in der Logistik, im Klinikbetrieb – wird schneller spürbar. Gleichzeitig wächst die Versuchung, Versorgung als Prozess zu „vereinfachen“, indem man sie in Plattform- und Versandlogiken presst. Genau dort entscheidet sich, ob Schutz, Steuerung und Zugänglichkeit zusammen gedacht werden oder gegeneinander arbeiten.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wo Regeln zu spät kommen, verlagert sich die Last in die Praxis, und dort wird sie nicht politisch verhandelt, sondern abgearbeitet. Wo Prävention und frühe Intervention möglich werden, entsteht Zeitgewinn, aber nur, wenn Diagnostik, Aufklärung und Organisation Schritt halten. Der Tag zeigt damit nicht ein einzelnes Problem, sondern eine gemeinsame Linie: Tragfähigkeit ist keine Zahl, sondern das Ergebnis aus Rahmen, Durchsetzung und Alltagstauglichkeit.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Einordnung folgt der Frage, ob Risiken im System gehalten werden oder als Problemfalllast in die Versorgungspraxis kippen. Heute zeigt sich das an Schließungsdruck, Plattformgrenzen und Präventionsfragen, die dieselbe Belastungsachse treffen.

 

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