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  • 13.01.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Prozessfragen, Marktdruck, Versorgungslücken
    13.01.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Prozessfragen, Marktdruck, Versorgungslücken
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Ob Gerichtssaal, Rabattlogik, Plattformwerbung oder Impflücke: Die Themen verknüpfen sich über denselben Effekt, weil fehlende Klarheit...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Prozessfragen, Marktdruck, Versorgungslücken

 

Ein Tag mit acht Signalen, die gemeinsam zeigen, wie Stabilität im Alltag an Regeln, Rollen und Nachweisbarkeit hängt.

Stand: Dienstag, 13. Januar 2026, um 17:00 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Zehn Themenachsen, ein gemeinsamer Druckpunkt: Vertrauen wird gerade an sehr unterschiedlichen Stellen gleichzeitig abgetragen. Im Berliner Verfahren um Bargeld, Steuern und mögliche Datenabfragen geht es um Rollenreinheit und Nachweisbarkeit. Die Apobank setzt auf Entscheidungsrhetorik und Wachstum, während in Betrieben die Frage drängender wird, welche Entscheidungen überhaupt Wirkung haben. Rabatte und Bonuslogik versprechen Bindung, verstärken aber oft nur den Preisdruck. Politische Eskalation und Wegducken verschärfen das Klima. Parallel schrumpft die Apothekenzahl weiter, Plattformmodelle testen Grenzen im Cannabisgeschäft, die Rezeptur wird beim Lidocain-Spray wieder zur Versorgungsbrücke, und die Keuchhustenlage erinnert daran, wie teuer Impflücken werden, wenn sie zu spät geschlossen werden.

 

Bargeld, Dienstgeheimnis, Beziehungskonstrukt, Prozess im Tiergarten wird zum Stresstest

Am Amtsgericht Tiergarten sitzt ein Fall, der auf den ersten Blick nach einem klassischen Steuerprozess klingt und auf den zweiten Blick zeigt, wie schnell sich Geld, Nähe und Amtszugang ineinander verhaken können. Eine Fachärztin für plastische und ästhetische Chirurgie und ein ehemaliger Berliner Staatsanwalt weisen die Vorwürfe zurück. Es habe weder Steuerhinterziehung gegeben noch Beihilfe, auch keine Verletzung von Dienstgeheimnissen. Dieser Widerspruch zwischen Anklagebild und Verteidigungserzählung ist der rote Faden, an dem das Verfahren hängt. Und er ist auch der Punkt, an dem das Gericht prüfen muss, ob hier ein System von Barumsätzen und Verschleierung vorliegt oder ein Gemenge aus Praxisorganisation, privater Beziehung und nachträglicher Schadensbegrenzung.

Im Zentrum steht Bargeld. Der Vorwurf: Von 2018 bis 2020 sollen Umsatz- und Einkommensteuer in sechsstelliger Höhe hinterzogen worden sein, weil ärztliche Leistungen bar abgerechnet worden seien, ohne dass die Zahlungen verbucht und dem Finanzamt bekannt geworden wären. Die Anklage zeichnet dazu ein Bild von Geld, das nicht nur vereinnahmt, sondern aus dem Blick der Buchhaltung herausgehalten wurde. Der frühere Partner soll die Bareinnahmen aufbewahrt haben, in der Wohnung versteckt, teilweise für eigene Zwecke genutzt. Aus diesem Bild entsteht die nächste Etage: Um den Geldfluss zu „legalisieren“, sollen angeblich Abzweigungen später über Überweisungen zurückgeführt worden sein. In der Erzählung der Anklage wirkt das wie ein Kreislauf, der Spuren verwischt und gleichzeitig einen Anschein von Ordnung herstellen soll.

Die Verteidigung versucht, diese Mechanik zu entkräften, indem sie den Alltag ins Zentrum rückt. Der pensionierte Staatsanwalt spricht von konstruierten Vorwürfen und bestreitet, jemals interne Daten abgefragt und weitergegeben zu haben. Die Ärztin verweist auf Praxisabläufe und schildert ein kaufmännisches Umfeld, in dem Einnahmen im Computer erfasst worden seien. Ein Fehler, so die Linie, habe dazu geführt, dass nicht alle Zahlen an das Steuerbüro übermittelt wurden. Der Satz, dass sämtliche Zahlungen inzwischen erfolgt seien, ist in dieser Verteidigung mehr als ein Detail. Er soll zeigen, dass am Ende keine Absicht stand, sondern ein Mangel an Kontrolle, der später korrigiert wurde.

Genau hier beginnt die eigentliche juristische Arbeit. Steuerstrafrecht dreht sich nicht nur um die Frage, ob Steuern gezahlt wurden, sondern wann und mit welcher inneren Haltung. Nachzahlung kann entlasten, sie ist aber nicht automatisch das Ende der strafrechtlichen Prüfung. Wenn ein Gericht verstehen will, ob es sich um ein Versehen handelt oder um ein bewusstes System, schaut es auf Muster: Häufigkeit, Zeitraum, Plausibilität der Abläufe, interne Kontrollen, Rollen der Beteiligten. Bargeld ist dabei ein besonders empfindlicher Stoff, weil es organisatorisch leicht zu verschieben ist und gerade deshalb strengere Disziplin verlangt. Wer regelmäßig bar abrechnet, muss die Dokumentation so stabil bauen, dass sie nicht von einer einzelnen Person oder einem einzelnen Workflow abhängt. Sobald das nicht gelingt, kippt das Thema von „Buchhaltung“ in „Verdacht“.

Der zweite Vorwurfsstrang macht den Fall politischer, als er auf den ersten Blick wirkt. Dem ehemaligen Staatsanwalt wird vorgeworfen, unbefugt Daten aus einem internen System der Staatsanwaltschaft Berlin abgerufen zu haben, teilweise mit Bezug zu Patientinnen und Patienten, die für die Einziehung von Forderungen benötigt worden seien. In diesem Teil geht es nicht um Steuern, sondern um die Statik des Rechtsstaats: Zugang ist Macht, Daten sind sensibel, und ein Amt bringt einen Vertrauensvorschuss mit, der nicht privat disponibel ist. Sollte sich hier ein unbefugter Zugriff bestätigen, ist das nicht nur eine Nebenanklage, sondern ein Angriffspunkt auf die Frage, ob Privates und Dienstliches sauber getrennt waren. Der Angeklagte bestreitet diesen Zugriff. Damit steht Aussage gegen Vorwurf, und der Prozess wird zwangsläufig technischer: Protokolle, Zugriffswege, Zeitpunkte, mögliche Motivlagen.

Bemerkenswert ist, dass früh die Möglichkeit einer Einstellung gegen Geldauflagen im Raum stand. Das ist kein Freispruch, aber auch kein Schuldspruch, sondern ein juristisches Ventil, wenn Schuld nicht als schwer bewertet wird oder wenn eine vollständige Aufklärung in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand gesehen wird. Für Außenstehende wirkt das oft wie ein Kompromiss, in Wahrheit ist es ein Instrument, um Verfahren zu beenden, ohne den großen Hammer zu schwingen. Dass darüber bereits zu Prozessbeginn gesprochen wurde, zeigt, wie offen die Bewertung noch ist. Im Fall der Ärztin soll darüber am zweiten Verhandlungstag entschieden werden. Das Timing ist unerquicklich, weil es die Öffentlichkeit mit einer Frage zurücklässt, die in solchen Verfahren immer mitschwingt: Wird hier die Sache befriedet, weil sie klein ist, oder weil sie schwer zu beweisen ist, oder weil man den Streit nicht weiter eskalieren lassen will.

Für die Ärztin hängt an der Frage mehr als ein Strafmaß. Es geht um Vertrauen in Praxisführung, um die Frage, wie Einnahmen erfasst werden, wer kontrolliert, wer verantwortlich ist. Eine Praxis ist kein Konzern, aber sie ist auch kein privates Konto. Wer medizinische Leistungen erbringt, bewegt sich in einem Feld, in dem wirtschaftliche Abläufe und gesellschaftliches Vertrauen eng beieinanderliegen. In der ästhetischen Chirurgie kommt hinzu, dass Bargeld im Markt häufiger vorkommt als in anderen Bereichen. Genau deshalb ist die Erwartung an saubere Dokumentation dort nicht niedriger, sondern höher. Ein Fehler kann passieren. Ein wiederkehrendes Muster ist etwas anderes. Der Prozess wird klären müssen, in welche Kategorie dieser Zeitraum fällt.

Beim ehemaligen Staatsanwalt verdichtet sich das Ganze zu einer Frage der Rollenreinheit. Der Vorwurf, er habe Geld versteckt, Beträge abgezweigt und später über Überweisungen verschoben, trifft ihn nicht nur als Privatperson, sondern als früheren Teil des Systems, das solche Mechaniken eigentlich bekämpfen soll. Der Vorwurf des Datenabrufs verschärft das, weil er eine Schwelle berührt, die gesellschaftlich besonders empfindlich ist: Dienstgeheimnisse sind nicht nur Vorschrift, sie sind die Grundlage dafür, dass Menschen dem Staat ihre Daten anvertrauen, ohne Angst vor privater Nutzung. Wenn ein Gericht hier Zweifel nicht sauber ausräumt, bleibt ein Schatten, selbst dann, wenn am Ende eine Einstellung steht.

Es ist deshalb ein Verfahren, das größer wirkt als seine Einzelzahlen. Es geht um Steuern, ja. Es geht aber auch um die Frage, wie schnell ein privates Arrangement zum Risiko wird, wenn Bargeld, Aufbewahrung und Verantwortungsdiffusion zusammenkommen. Und es geht um die Grenzen eines Systems, das nur dann stabil ist, wenn Amtszugänge nicht als Werkzeug im privaten Leben erscheinen. Der Prozess ist noch nicht entschieden. Aber schon jetzt zeigt er, wie dünn die Linie sein kann zwischen „Fehler im Ablauf“ und „Mechanik der Verschleierung“ – und wie sehr Gerichte in solchen Fällen nicht nur Fakten abarbeiten, sondern Ordnung wiederherstellen müssen, damit Vertrauen nicht als Kollateralschaden stehen bleibt.
 
 

Schellenberg, Entscheidungsrhetorik und Gesundheitspolitik, Apotheken brauchen Wirkung statt Worte

Matthias Schellenberg setzt zum Jahresauftakt in Düsseldorf auf einen Satz, der nach Tatkraft klingt und zugleich gefährlich bequem sein kann: Es sei besser zu entscheiden, als nichts zu tun. Er verbindet das mit einer Kritik an der neuen Bundesregierung nach den vorgezogenen Neuwahlen; nach acht Monaten seien viele gute Vorsätze verpufft, nicht nur, aber auch in der Gesundheitspolitik. Solche Sätze landen in Apotheken nicht als Debattenbeitrag, sondern als Erwartungsdruck, weil Betriebe seit Jahren erleben, wie Entscheidungen ausbleiben, während Kosten, Pflichten und Personalengpässe weiterlaufen. Der Satz wirkt daher wie eine Einladung zur Beschleunigung. Er ist aber zuerst ein Maßstab, an dem man Entscheidungen messen muss, nicht ihr Ersatz.

Denn „entscheiden“ ist nicht automatisch „lösen“. Entscheiden bedeutet Festlegen, und wenn falsch festgelegt wird, entsteht keine Ordnung, sondern eine dauerhaft falsche Statik, die sich später kaum noch korrigieren lässt. Schellenberg sagt selbst, man werde bei unterschiedlichen Interessenlagen nie die optimale Lösung finden, und fordert dennoch Mut zur Entscheidung. Das klingt vernünftig, hat aber einen Haken: Mut wird im politischen Betrieb oft mit Tempo verwechselt, und Tempo ohne richtige Parameter verschiebt Risiken. In der Versorgung heißt das: Eine Entscheidung kann schneller sein als der Betrieb sie verkraftet, wenn Finanzierung, Vollzug und Zuständigkeiten nicht mitgezogen werden.

Schellenberg ergänzt die politische Setzung mit Selbstverpflichtungen, die er als Leitplanken beschreibt. Erstens: mutig entscheiden, auch wenn die optimale Lösung nicht erreichbar sei. Zweitens: gemeinschaftlich handeln, weil politische, wirtschaftliche und leistungserbringerseitige Interessen zusammengeführt werden müssten, nicht zuletzt im Sinne der Patientinnen und Patienten. Diese Klammer ist klassisch, sie stimmt als Richtung und bleibt dennoch abstrakt, solange nicht klar ist, wo die Lasten landen. Für Apotheken ist „Zusammenarbeit“ nur dann mehr als ein Wort, wenn sie sich in Regeln niederschlägt, die Zeit sparen, Haftungsunsicherheit senken und wirtschaftliche Luft schaffen.

Dann wird Schellenberg konkret – allerdings vor allem aus Sicht des eigenen Hauses. Er spricht von gestiegener Kundenzufriedenheit, von stark gewachsenen betreuten Vermögenswerten, von höherer Mitarbeiterzufriedenheit und kündigt mit „Primus 28“ den Anspruch an, Nummer eins für alle Heilberufler zu sein. Er nennt Depotvolumen-Ziele und Kundenzuwachsgrößen, die wie ein Wachstumsprogramm klingen, nicht wie ein Versorgungsprogramm. Genau hier entsteht die Reibung: Banklogik und Versorgungslogik sind nicht deckungsgleich. Wachstum kann in der Wahrnehmung vieler Betriebe wie eine Parallelwelt wirken, wenn die tägliche Frage lautet, ob der Laden morgen noch mit vertretbarer Belastung aufbleibt.

Was man dem Statement abnehmen kann, ist die Diagnose, dass Stillstand nicht neutral ist und dass Konflikte sich nicht von selbst auflösen. Was man ihm nicht abnehmen sollte, ist die unterschwellige Gleichsetzung von Entscheiden und Wirken. Wirken beginnt erst dort, wo Entscheidungen die richtige Last tragen und die falsche wegnehmen: verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen, klare Vollzugslogik, weniger Reibungsverluste, weniger unsichtbare Arbeit, weniger Risiko aus ungeklärter Zuständigkeit. Eine Branche, die um ihre Tragfähigkeit ringt, braucht nicht irgendein Handeln, sondern das richtige. Sonst ist „besser entscheiden“ nur eine elegante Formel, die am Ende wieder im Betrieb landet – als Mehrarbeit, nicht als Entlastung.

Der Blick auf das Jahresauftakt-Pathos zeigt damit eine einfache, unbequeme Wahrheit: Worte über Mut sind billig, Ordnung ist teuer. Und wenn Ordnung teuer ist, wird sie oft vertagt – bis der Betrieb sie aus eigener Kraft nicht mehr tragen kann. Genau das ist der Punkt, an dem Apotheken nicht auf den nächsten Satz warten, sondern auf eine Entscheidung, die ihren Alltag tatsächlich verändert.

 

Rabattlogik im HV, Bindung im Kopf, Marge im Risiko

Wer über Prozente spricht, verhandelt selten nur über einen Nachlass. Es wird ein Beziehungssignal gesetzt, das schnell verstanden wird und im Alltag kaum Erklärung braucht. Genau darin liegt die Versuchung: Ein sichtbarer Vorteil wirkt unmittelbarer als Verlässlichkeit, Ruhe, Beratung oder ein sauberer Serviceablauf. Gleichzeitig entsteht eine Gewöhnung, die später kaum jemand offen benennt: Der Kunde fragt nicht mehr nach Leistung, sondern nach dem nächsten Vorteil. Und der Betrieb beginnt, seine eigene Qualität am falschen Maßstab zu messen.

Das Problem ist nicht Moral, sondern Statik. Preisvorteile müssen getragen werden, und tragen heißt in einer Apotheke: mit Personal, Zeit, Aufmerksamkeit und einer Kalkulation, die ohnehin unter Druck steht. Prozentlogik frisst Luft, nicht immer sofort, aber zuverlässig. Sie zieht Aufmerksamkeit auf die Kasse und weg vom Gespräch, sie belohnt Tempo statt Präzision und sie verwandelt Kulanz in Routine. Aus einer Maßnahme, die „kundenfreundlich“ wirken soll, kann so ein Mechanismus werden, der die menschliche Qualität im Betrieb ausdünnt, also genau das, was Bindung überhaupt erst erzeugt.

Entscheidend ist deshalb die Frage, wofür eine Apotheke erkennbar steht, wenn das Prozentzeichen verschwindet. Wer eine klare Position hat, kann Rabatte punktuell einsetzen, ohne von ihnen definiert zu werden. Wer keine Position hat, nutzt Rabatte als Ersatzsprache und wundert sich, dass Kunden zwar reagieren, aber nicht bleiben. Dann entsteht kein Vertrauensverhältnis, sondern ein Tauschgeschäft: Der Kunde kommt, wenn es etwas gibt, und wechselt, wenn woanders mehr geboten wird. Das ist kein Vorwurf, sondern die logische Folge einer Bindung, die auf einem austauschbaren Anreiz basiert.

Eine Alternative beginnt nicht mit großen Programmen, sondern mit Alltag, der wiederholbar ist. Bindung entsteht, wenn Menschen merken, dass sie nicht verwaltet, sondern verstanden werden. Das zeigt sich in kleinen, harten Dingen: Verfügbarkeit, Rückruf, die Fähigkeit, Lieferprobleme ohne Ausreden zu erklären, und Zusagen, die eingehalten werden. Es zeigt sich auch in einem Ton, der nicht hektisch wird, wenn es hektisch ist. Solche Faktoren sind schwer zu kopieren, weil sie Kultur und Routine sind, nicht ein Mechanismus, den man einkauft.

Wenn Kundenbindungssysteme genutzt werden, entscheidet sich ihr Wert an einer unbequemen Kontrollfrage: Verstärken sie das, wofür der Betrieb steht, oder ersetzen sie es. Ersetzen sie es, bindet man an ein System, nicht an die Apotheke, und die Wechselbereitschaft bleibt hoch. Verstärken sie es, können sie funktionieren, weil sie an etwas anschließen, das schon da ist: Vertrauen, Wiedererkennung, Verlässlichkeit. Der Fehler ist, Rabatte als harmlos zu betrachten, weil sie klein wirken. Im Aggregat formen sie Erwartung, Preisgefühl und Gesprächslogik. Und damit formen sie die Zukunft der Marge.

Kundengewinnung ist teuer, ja. Doch Kundenhaltung über Preisversprechen kann am Ende teurer werden, weil sie die eigene Leistung entwertet und den Betrieb in eine Dauer-Vorleistung zwingt. Bindung wird nicht gekauft, sie wird gebaut. Und jedes Prozent, das nach außen glänzt, muss innen zuerst verdient werden.

 

Piechotta, Parteiflucht in Formeln, Berufsstand als Zielscheibe

Es beginnt mit einem Muster, das in der Politik seit Jahren verlässlich funktioniert: Eine Abgeordnete setzt einen zugespitzten Ton, eine Berufsgruppe fühlt sich getroffen, und die Partei beantwortet die Beschwerde nicht mit Inhalt, sondern mit Zuständigkeitsformeln. Im Fall der Grünen-Abgeordneten Paula Piechotta eskaliert dieses Muster, weil es nicht bei einer scharfen Debatte bleibt, sondern in der Wahrnehmung vieler Betroffener in Richtung Herabsetzung kippt. Die Reaktion des Landesvorstands auf die Beschwerde einer Apothekerin wirkt dann wie ein zweites Ereignis: nicht wegen dessen, was gesagt wird, sondern wegen dessen, was vermieden wird.

Die Antwort aus dem Landesvorstand ist in ihrer Logik sauber und in ihrer Wirkung unerquicklich. Man nehme Rückmeldungen sehr ernst, heißt es, und betont zugleich die freie Mandatsausübung, die Gewissensbindung, die Trennung von Parteiämtern und Mandat. Das sind Sätze, die juristisch und parteiorganisatorisch stimmen können und dennoch das Problem verfehlen, wenn die Beschwerde nicht um Mandatsfreiheit kreist, sondern um die Frage, ob eine öffentliche Herabsetzung einer Berufsgruppe für die Partei politisch akzeptabel ist. Wer in so einem Moment ausschließlich die Eigenverantwortung der Mandatsträgerin betont, sagt zwischen den Zeilen: Wir sehen es, aber wir ziehen keine Konsequenz daraus.

Damit entsteht eine doppelte Schieflage. Erstens wird aus einer inhaltlichen Kritik eine Verfahrensfrage gemacht. Zweitens wird die Last des Konflikts zurück auf die Einzelperson geschoben, die sich beschwert. Der Landesvorstand empfiehlt, das Gespräch mit der Abgeordneten zu suchen, um unterschiedliche Sichtweisen zu klären. Das klingt nach Dialogkultur, ist aber im Kern eine Delegation: Der Berufsstand soll die politische Kommunikation einer Mandatsträgerin im Einzelgespräch reparieren. In dem Moment, in dem es öffentlich wurde, ist es aber längst kein privates Missverständnis mehr, sondern ein Signal an Tausende, die täglich den Kopf hinhalten, wenn Versorgung nicht funktioniert, wenn Personal fehlt oder wenn die Bürokratie das Gespräch verdrängt.

Die Replik der Apothekerin zeigt, warum diese Art Antwort nicht befriedet, sondern anheizt. Sie akzeptiert die Mandatsfreiheit, stellt aber die moralische Frage: Welcher Standard gilt, wenn ein Parteimitglied einen Berufsstand pauschal angreift, um politische Punkte zu machen. Die Apothekerin formuliert den Vorwurf der Herabsetzung und rückt eine Dimension in den Fokus, die für viele Betriebe längst Realität ist: Respekt wird zur Verhandlungssache, und wer sich wehrt, soll bitte sachlich bleiben, während die Zuspitzung schon stattgefunden hat. Dass sie eine Anzeige wegen übler Nachrede erwägt, ist weniger der Griff zur Eskalation als ein Symptom dafür, dass das Gefühl entsteht, ohne Konsequenzraum bleibe nur noch das Recht.

Politisch ist das heikel, weil es eine Vertrauensfrage in zwei Richtungen aufmacht. Auf der einen Seite steht die Erwartung, dass Parteien nicht jede Äußerung ihrer Abgeordneten steuern können. Auf der anderen Seite steht die Erwartung, dass Parteien sehr wohl Standards benennen können, wenn Debatten in Verächtlichmachung kippen. Wer sich in dieser Lage hinter Formalien verschanzt, erzeugt den Eindruck, dass es zwar Regeln für die Mandatsausübung gibt, aber keine sichtbaren Regeln für Fairness gegenüber Berufsgruppen, die für die Daseinsvorsorge arbeiten.

Für Apotheken ist die praktische Folge banal und schwer zugleich: Solche Vorgänge verändern das Klima. Sie wirken in Gespräche hinein, in die Bereitschaft, Konflikte geduldig zu erklären, und in die Frage, ob man sich als Teil eines öffentlichen Auftrags oder als politisches Ventil fühlt. Das Problem ist nicht, dass es Kritik gibt. Das Problem ist, dass Kritik zur Bühne wird und Respekt dann als Nebensache erscheint. Wenn Parteien in solchen Momenten nur auf Zuständigkeiten verweisen, statt eine klare Grenzlinie zu ziehen, entsteht ein Vakuum, in dem die lauteste Zuspitzung gewinnt.

Am Ende steht deshalb weniger die Frage, ob eine einzelne Abgeordnete zu weit gegangen ist, sondern ob eine Partei sichtbar machen will, was sie für zumutbar hält. Eine Berufsgruppe, die sich ohnehin durch Mangel, Regeln und Erwartungsdruck arbeitet, liest solche Antworten nicht als Organisationsrecht, sondern als Haltung. Und genau dort entscheidet sich, ob der nächste Konflikt noch Gespräch ist – oder schon Front.

 

Apothekenzahl auf historischem Tief, Versorgung wird zur Wegfrage

16.601 Apotheken. Diese Zahl markiert keinen statistischen Ausreißer, sondern einen Zustand. Ende 2025 ist der niedrigste Stand seit fast fünf Jahrzehnten erreicht, und hinter der nüchternen Summe verbirgt sich eine Bewegung, die längst mehr ist als „Strukturwandel“. 502 Betriebe haben im vergangenen Jahr geschlossen, 62 wurden neu eröffnet. Das ist kein Austausch, das ist ein Schrumpfen mit Richtung. Und jede Schließung verändert die Karte der Versorgung ein Stück weiter, oft leise, manchmal abrupt, immer spürbar.

Auffällig ist, dass sich das Tempo kaum beruhigt. Zwar lag die Zahl der Schließungen etwas unter dem Vorjahreswert, doch der langfristige Trend bleibt eindeutig. Seit der Umstellung auf das fixe Packungshonorar vor 22 Jahren gab es faktisch nur eine minimale Erhöhung, während Kosten, Personalaufwand und regulatorische Anforderungen kontinuierlich gewachsen sind. Seit 2013 sind die Kosten in den Apotheken um rund zwei Drittel gestiegen, die Vergütung aber nicht. Die Folge lässt sich nicht mehr wegmoderieren: Seitdem ist jede fünfte Apotheke vom Markt verschwunden. Wer das als Marktbereinigung beschreibt, blendet aus, dass hier keine Überkapazitäten abgebaut werden, sondern tragende Strukturen.

Besonders deutlich wird das jenseits der Städte. Wo eine Apotheke schließt, verlängert sich der Weg zur nächsten. Für mobile, gesunde Menschen ist das ein Ärgernis, für ältere oder eingeschränkte Patientinnen und Patienten wird es zur Hürde. Gerade bei extremen Wetterlagen oder akuten Erkrankungen zeigt sich, dass Versorgung nicht nur eine Frage des Angebots ist, sondern der Erreichbarkeit. Botendienste können hier abfedern, aber sie ersetzen nicht die unmittelbare Präsenz, das spontane Gespräch, die schnelle Lösung vor Ort. Je dünner das Netz wird, desto anfälliger wird das System insgesamt.

Ökonomisch ist die Entwicklung ebenso eindeutig wie politisch unerquicklich. Für immer mehr Betriebe ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht mehr darstellbar, weil Fixkosten steigen, während der Erlös pro Packung eingefroren bleibt. Die Logik ist simpel: Wer dauerhaft mehr leisten soll, ohne dafür bezahlt zu werden, reagiert irgendwann nicht mehr mit Effizienz, sondern mit Aufgabe. Dass die laufende Apothekenreform eine Erhöhung des Fixums ausklammert, verschärft dieses Gefühl. Aus Sicht vieler Inhaber wirkt das wie eine Reform ohne Kern, die an Betriebsformen arbeitet, aber die Tragfähigkeit ignoriert.

Die eigentliche Gefahr liegt jedoch weniger in der Zahl selbst als in ihrer Wirkung. Mit jeder Schließung sinkt die Resilienz der Arzneimittelversorgung. Weniger Standorte bedeuten weniger Puffer bei Lieferengpässen, weniger Flexibilität bei Ausfällen und mehr Druck auf die verbleibenden Teams. Gleichzeitig wächst die Erwartung, dass diese Teams mehr Aufgaben übernehmen, von Beratung über Dokumentation bis zu zusätzlichen Dienstleistungen. Das System fordert mehr, während es an seiner Basis ausdünnt. Diese Schere lässt sich nicht beliebig weit öffnen.

Politisch wird gern von Daseinsvorsorge gesprochen. Im Alltag der Apotheken zeigt sich, wie konkret dieser Begriff ist: Er entscheidet darüber, ob Versorgung noch als selbstverständlich wahrgenommen wird oder zur individuellen Organisationsleistung der Patientinnen und Patienten wird. Wenn Wege länger, Wartezeiten größer und Ansprechpartner seltener werden, verschiebt sich Verantwortung schleichend vom System auf den Einzelnen. Genau das ist der Punkt, an dem eine Statistik zur sozialen Frage wird.

Die Zahl 16.601 ist deshalb kein Endpunkt, sondern ein Signal. Sie zeigt, dass der Markt nicht mehr ausbalanciert ist und dass Stillstand bei der Vergütung nicht neutral bleibt. Wer Versorgung sichern will, muss die Betriebe sichern, die sie leisten. Alles andere ist Verwaltung des Rückgangs. Und Rückgang, das zeigt die Entwicklung, hat eine Eigendynamik: Er frisst sich weiter, solange die Grundlagen nicht verändert werden.

 

Gratisrezept als Köder, Plattformlogik im MedCanG, Gericht zieht rote Linie

„Rezept kostenlos, Blüten bequem geliefert“ klingt nach Komfort, ist aber in Wahrheit ein Geschäftsmodell in zwei Akten. Erst wird die ärztliche Leistung als nebensächliche Zugabe behandelt, dann wird die Abgabe zum eigentlichen Produkt gemacht. Genau diese Umkehr hat das Landgericht Frankfurt jetzt im Eilverfahren gestoppt: Bloomwell darf nicht mehr mit einem kostenlosen Rezept als Zugabe zur Bestellung von Medizinalcannabis werben. Und die Vermarktung über Rapper Sido unter der Überschrift „Mit Sido zu Deinem Cannabis-Rezept“ wurde ebenfalls untersagt. Das Urteil ist damit weniger ein Detailstreit um Werbung als eine klare Markierung, wo das System eine Grenze zieht, wenn Verschreibung nur noch als Eintrittskarte in eine Absatzmaschine dient.

Auffällig ist die Symbolik, die hier gar nicht symbolisch bleibt. Ein kostenloses Rezept ist nicht einfach ein Rabatt, sondern ein Signal darüber, welchen Wert die ärztliche Behandlung im Modell hat. Wenn die Verschreibung „nichts kostet“, dann ist sie nicht mehr der Kern einer medizinischen Entscheidung, sondern ein Baustein zur Aktivierung von Nachfrage. Genau das macht die Sache für Kammern und Gesetzgeber so unerquicklich: Es geht nicht um Cannabis als Stoff allein, sondern um die Art, wie Plattformen den Prozess strukturieren. Die Behandlung wirkt wie ein Pflichtstück, das man „mitliefert“, damit die Abgabe laufen kann. Der Rest ist Skalierung.

Der Antrag kam von der Apothekerkammer Nordrhein, die die einstweilige Verfügung erwirkt hat. In der Argumentation, die in der Debatte rund um Plattformmodelle immer wieder auftaucht, steht ein Satz im Raum, der den Konflikt sauber beschreibt: Diese Praktiken dienten nicht einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung, sondern dem Absatz um jeden Preis. Die Aufregung ist dabei nicht moralisch, sondern ordnend. Denn wenn Verschreibung und Abgabe nur noch als effizienter Durchlauf organisiert werden, wird die Frage nach Indikation, Verlauf, Risiken und Kontrolle zur Randnotiz. Das ist kein kleiner Fehler im System, das ist ein anderes System.

Interessant ist, wie hart die juristische Linie ausgerechnet an der Werbeaussage sichtbar wird. Das Gericht verbietet nicht das Geschäft an sich, sondern die Verknüpfung: das kostenlose Rezept als Zugabe zur Bestellung. Damit wird der Hebel adressiert, über den Nachfrage überhaupt erst künstlich beschleunigt wird. Wer das Rezept als Lockmittel in den Markt drückt, senkt die Schwelle, erhöht den Durchsatz und verschiebt die Verantwortung. Für Apotheken vor Ort ist diese Verschiebung längst spürbar, weil sie am Ende häufig diejenigen sind, die mit den Folgewirkungen leben müssen: mit Erwartungshaltungen, mit Rückfragen, mit Konflikten um Plausibilität, manchmal auch mit dem Eindruck, dass Versorgung zur reinen Lieferbeziehung degradiert wird.

Dass die Werbung zudem an ein Promi-Gesicht gekoppelt war, verschärft die Mechanik eher, als dass es sie erklärt. Prominenz ist in solchen Modellen nicht Dekoration, sondern Beschleuniger: Sie bringt Reichweite, sie normalisiert den Zugang, sie macht den Prozess „leicht“. Genau diese Leichtigkeit ist in der Versorgung aber kein Wert an sich. Leicht ist nicht automatisch richtig. Und wenn ein System darauf ausgelegt ist, möglichst schnell und einfach gerade ein jüngeres Publikum anzusprechen, dann kippt die Logik weg von ärztlicher Steuerung hin zu Marketingsteuerung.

Die politische Dimension wird im Moment dadurch angeheizt, dass im Gesundheitsausschuss über Anpassungen am Medizinalcannabisgesetz diskutiert wird. Das Urteil wirkt in diese Debatte wie ein Realitätscheck. Denn es zeigt, dass nicht jede Plattform, die „Telemedizin“ behauptet, auch Versorgung meint. Telemedizin kann ärztliche Versorgung sinnvoll ergänzen, wenn sie Verantwortung sauber organisiert. Sie wird zur Attrappe, wenn sie nur die formale Hürde ist, die man auf dem Weg zur Abgabe schnell beseitigt. In der Sprache des Marktes heißt das: Die Verschreibung ist ein notwendiges Übel. In der Sprache der Ordnung heißt das: Der Kern wird entwertet.

Für die Apothekenlandschaft steckt darin ein zweifacher Druck. Der erste ist wirtschaftlich: Plattformmodelle ziehen Nachfrage über Bequemlichkeit, Preis- und Prozessvorteile, nicht über langfristige Bindung oder Versorgungsqualität. Der zweite ist normativ: Wenn solche Modelle Schule machen, verlagert sich die Erwartung, dass Arzneimittelversorgung vor allem schnell, billig und reibungslos zu sein habe. Beratung, Einordnung, Rückfrage, Zweifel werden dann als Störung gelesen, nicht als Qualität. Das ist der Punkt, an dem der Betrieb nicht nur Marktanteile verliert, sondern auch Deutungshoheit über das, was Versorgung eigentlich ist.

Das Urteil ist deshalb keine Endstation, sondern ein Signal. Es zwingt dazu, die richtigen Fragen zu stellen: Welche Rolle soll die ärztliche Leistung im Prozess haben, welche Rolle die Abgabe, und wo beginnt die Grenze zwischen Versorgung und Absatzlogik. Wer diese Fragen nicht beantwortet, bekommt die Antworten im Alltag geliefert. Nicht als Theorie, sondern als Reibung: in den Betrieben, bei den Teams, in der öffentlichen Wahrnehmung. Und genau dort entscheidet sich, ob das System in Richtung Verantwortung korrigiert wird – oder ob es sich daran gewöhnt, dass Verantwortung nur noch das ist, was nach dem Kauf übrig bleibt.

 

Lidocain-Spray aus der Rezeptur, Lieferlücke als Belastungstest für die Herstellungskompetenz

Wenn ein etabliertes Fertigarzneimittel plötzlich nicht lieferbar ist, zeigt sich, wie belastbar die Versorgungsmechanik tatsächlich ist. Beim zehnprozentigen Lidocain-Pumpspray ist genau das der Fall. Was im Alltag oft als Randfall wahrgenommen wird, rückt dann in den Mittelpunkt: die Rezeptur. Sie ist kein nostalgisches Relikt, sondern ein funktionierendes Instrument, wenn industrielle Lieferketten aussetzen. Und sie verlangt etwas, das sich nicht automatisieren lässt: pharmazeutisches Urteil.

Lidocain ist als Wirkstoff gut bekannt, seine klinische Logik klar. Die lokale Betäubung setzt rasch ein, meist innerhalb weniger Minuten, und hält ausreichend lange an, um Untersuchungen oder kleinere Eingriffe zu ermöglichen. Entscheidend ist jedoch nicht der Wirkstoff allein, sondern seine Form. Base oder Salz, Lösungsmittel, pH-Bereich, Applikationsort – all das entscheidet darüber, ob die Zubereitung funktioniert oder nur formal korrekt ist. In der Rezeptur fällt diese Verantwortung nicht an ein Werk, sondern an den Betrieb.

Das vom DAC/NRF beschriebene Spray auf Basis der Lidocain-Base ist dabei kein Notbehelf, sondern eine bewusst gewählte galenische Lösung. Die Base ist schlecht wasserlöslich, dafür gut geeignet für Zubereitungen mit nicht wässrigen Lösungsmitteln wie Ethanol und Macrogol. Genau diese Kombination sorgt für eine ausreichende Penetration auf intakter Haut und für eine längere Wirkdauer. Dass die Wirkung von Lidocain pH-abhängig ist, gehört zum Grundlagenwissen, wird in der Praxis aber erst dann relevant, wenn man selbst herstellt. Der rezeptierbare Bereich zwischen pH 4 und 7 ist kein abstrakter Wert, sondern eine Grenze, die Stabilität und Wirksamkeit zusammenhält.

Der Unterschied zwischen Base und Salz wird in solchen Situationen greifbar. Während das Salz wegen seiner guten Wasserlöslichkeit für wässrige Gele, Cremes oder Lösungen prädestiniert ist und sich auf Schleimhäuten besser einsetzen lässt, spielt die Base ihre Stärke dort aus, wo eine länger anhaltende Oberflächenwirkung gewünscht ist. Dass das Salz lokal schwächer wirkt und die Haut schlechter penetriert, ist kein Nachteil, sondern eine Eigenschaft. Die Frage ist nicht, was „besser“ ist, sondern was zur Indikation passt. Genau diese Abwägung macht Rezepturarbeit anspruchsvoll.

Hinzu kommt der formale Rahmen. Eine Haltbarkeit von vier Wochen ist kein Schönheitsfehler, sondern Ausdruck der Realität. Rezepturen sind individuell, frisch und kontrolliert, aber sie sind keine Massenprodukte. Auch der Verzicht auf Aromen und Süßungsmittel ist kein Mangel, sondern eine bewusste Entscheidung zugunsten von Klarheit und Verträglichkeit. Was im Fertigarzneimittel aus Akzeptanzgründen enthalten ist, muss in der Rezeptur nicht automatisch reproduziert werden. Die Möglichkeit, Zusätze bei Bedarf einzuarbeiten, bleibt bestehen, sie ist aber kein Automatismus.

Für den Apothekenalltag bedeutet das eine Verschiebung der Rolle. Statt Durchleiter eines fertigen Produkts wird der Betrieb wieder zum Hersteller mit Verantwortung für Auswahl, Umsetzung und Beratung. Das ist zeitaufwendig, erklärungsbedürftig und nicht immer dankbar. Aber es ist genau die Stelle, an der pharmazeutische Kompetenz sichtbar wird. Patienten merken sehr schnell, ob ihnen jemand nur ein Ersatzprodukt reicht oder ob jemand versteht, warum diese Zubereitung jetzt sinnvoll ist und wie sie anzuwenden ist.

Die aktuelle Lieferlücke beim Lidocain-Spray ist deshalb mehr als ein logistisches Problem. Sie ist ein Testfall. Sie zeigt, ob Rezeptur noch als Kernkompetenz gelebt wird oder ob sie nur als Ausnahme gilt, die man möglichst vermeiden möchte. In Zeiten, in denen Versorgung oft über Geschwindigkeit und Bequemlichkeit definiert wird, wirkt die Rezeptur fast sperrig. Aber genau diese Sperrigkeit ist ihr Wert. Sie zwingt zur Auseinandersetzung mit Wirkstoff, Galenik und Anwendung – und damit mit dem, was Arzneimittelversorgung im Kern ausmacht.

Solange industrielle Produkte zuverlässig verfügbar sind, bleibt diese Ebene oft im Hintergrund. Fällt sie weg, entscheidet sich, ob das System eine zweite Ebene hat oder nicht. Beim Lidocain-Spray zeigt sich: Die zweite Ebene existiert. Sie ist arbeitsintensiv, sie verlangt Wissen und Sorgfalt, aber sie funktioniert. Und sie erinnert daran, dass Versorgung nicht erst dort beginnt, wo der Karton geöffnet wird, sondern dort, wo jemand Verantwortung übernimmt, weil es keinen einfachen Ersatz gibt.

 

Keuchhusten, Impflücke im Frühfenster, Schutz der Mutter wirkt beim Kind

Keuchhusten ist zurück in einer Größenordnung, die nicht mehr als Ausreißer taugt. Die Meldedaten der vergangenen Jahre zeigen eine Entwicklung, die im Alltag oft unterschätzt wird, weil Pertussis nicht wie eine neue Krankheit wirkt, sondern wie ein alter Bekannter. Genau darin liegt die Gefahr: Man nimmt es als „wieder da“ wahr, ohne zu sehen, dass sich die Lücke in der Prävention an einer Stelle öffnet, die besonders empfindlich ist. Säuglinge sind die Gruppe mit dem höchsten Risiko, und sie sind zugleich jene, die in den ersten Lebenswochen noch gar nicht vollständig aktiv geschützt werden können. Das ist keine theoretische Impfdebatte, das ist ein Zeitfenster, in dem eine Infektion tödlich enden kann.

Die Zahlen aus Deutschland sind in diesem Kontext ein Warnsignal. Mehr als 25.000 gemeldete Fälle im Jahr 2024 markieren einen Höchststand seit Einführung der bundesweiten Meldepflicht 2013, und der Trend setzte sich 2025 fort. Dass die höchste Inzidenz bei Kindern unter einem Jahr liegt, passt zur Biologie der Erkrankung und zur Systemlogik der Impfpläne: Die aktive Immunisierung beginnt früh, aber sie braucht Zeit, bis sie trägt. Babys erhalten die erste Impfdosis frühestens ab dem zweiten Lebensmonat, und ein belastbarer Schutz stellt sich erst nach weiteren Dosen ein. In den ersten Wochen bleibt damit ein Loch, das nicht durch gute Absichten geschlossen wird, sondern nur durch eine indirekte Strategie: die Immunisierung der Mutter in der Schwangerschaft.

Der entscheidende Punkt ist, dass diese Strategie kein vages Konzept mehr ist, sondern messbar. Eine internationale Studie unter Leitung der Charité und der Radboud-Universität zeigt, dass mütterliche Antikörper nicht nur im Blut der Neugeborenen nachweisbar sind, sondern auch auf der Nasenschleimhaut. Diese Schleimhaut ist eine Eintrittspforte, ein Ort, an dem sich entscheidet, ob ein Erreger überhaupt Fuß fassen kann. Das ist mehr als ein Laborbefund. Es bedeutet: Der Schutz der Mutter wirkt dort, wo die Infektion beginnt, und er wirkt von Geburt an.

Die Studie arbeitet zudem mit einer Klarheit, die in der öffentlichen Debatte oft verloren geht: Es ist nicht entscheidend, ob später beim Kind ein azellulärer oder ein Ganzzellimpfstoff verwendet wird, wenn es um das Prinzip der mütterlichen Impfung geht. Die Impfung in der Schwangerschaft bleibt der entscheidende Baustein, um die Lücke zwischen Geburt und eigener Immunantwort des Kindes zu überbrücken. Dass die Forschenden dennoch Unterschiede in der Immunantwort bei unterschiedlichen Impfstofftypen bei den Kindern zeigen, ist wichtig, aber es verändert die Grundstatik nicht: Das Frühfenster bleibt nur dann geschlossen, wenn die Mutter geimpft ist.

Warum ist das in Deutschland trotzdem ein Problem. Weil die Praxis nicht mit dem Wissen Schritt hält. Impflücken bei Schwangeren sind kein abstraktes Phänomen, sie entstehen durch verpasste Gespräche, Unsicherheiten, organisatorische Reibung und manchmal auch durch die falsche Vorstellung, dass die Impfung „später auch noch geht“. Bei Keuchhusten ist „später“ oft zu spät, zumindest für das Neugeborene. Der Schutz, um den es geht, muss vor der Geburt vorbereitet sein, weil er über die Plazenta übertragen wird. Das ist eine zeitlich gebundene Möglichkeit, die nicht nachholbar ist, wenn das Kind schon da ist.

Dass sich die Diskussion um Ganzzell- und azelluläre Impfstoffe hartnäckig hält, hängt auch mit einer anderen Unruhe zusammen: dem Spannungsfeld zwischen Wirksamkeit und Nebenwirkungen. Ganzzellimpfstoffe können eine stärkere und länger anhaltende Immunantwort auslösen, azelluläre Impfstoffe haben in der Regel weniger Nebenwirkungen, schützen aber oft kürzer. Die Studie ordnet diesen Punkt ein, ohne ihn zu dramatisieren. Sie legt nahe, dass Länder, die bei Kindern Ganzzellimpfstoffe nutzen, dabei bleiben sollten. Gleichzeitig betont sie, dass die Impfung der Schwangeren mit dem azellulären Impfstoff unabhängig vom späteren Impfstofftyp bei den Kindern entscheidend bleibt. Das ist ein nüchterner Befund, aber er ist politisch und organisatorisch unbequem, weil er die Verantwortung nicht in eine Produktdebatte verschiebt, sondern in die Umsetzung.

Für die Versorgung bedeutet das: Die entscheidende Stellschraube ist nicht die nächste Kampagne, sondern das funktionierende Gespräch im richtigen Moment. Schwangere müssen die Information in einer Form bekommen, die sie nicht belehrt, sondern orientiert. Und sie müssen sie in einem System bekommen, das nicht so tut, als sei Impfen ein Randthema. Keuchhusten ist in der Wahrnehmung vieler ein Kinderkrankheit-Etikett. Für Säuglinge ist es eine ernsthafte Bedrohung. Diese Differenz ist der Kern der Kommunikationsaufgabe.

Hier zeigt sich auch, warum das Thema nicht in die Schublade „Public Health“ gehört, weit weg vom Alltag. Die Meldezahlen sind die Oberfläche, darunter liegt der Mechanismus: Wenn die Impfquote bei Schwangeren nicht hoch genug ist, bleibt das System an der empfindlichsten Stelle offen. Und wenn die Fallzahlen steigen, sind es nicht zuerst die Erwachsenen, die den Preis zahlen, sondern die Kleinsten. Diese Asymmetrie macht Pertussis so unerquicklich, weil sie nicht wartet, bis das System bereit ist.

Die Studie liefert eine zusätzliche, fast irritierende Erkenntnis: Antikörper auf der Nasenschleimhaut sind nachweisbar, also dort, wo Schutz nicht nur im Blutkreislauf „existiert“, sondern am Ort des Kontakts. Das verändert die Art, wie man über mütterliche Impfung spricht. Es ist nicht nur ein passiver Transfer, es ist ein unmittelbarer Schutz in der Eintrittszone. Das ist ein starkes Argument gegen das Wegschieben des Themas, gerade in einer Zeit, in der viele Menschen Impfungen weniger als Routine, sondern als Abwägung wahrnehmen.

Am Ende bleibt die schlichte, harte Logik: Babys können in den ersten Lebenswochen nicht aus eigener Kraft ausreichend geschützt sein. Das System kann diese Lücke schließen, aber nur, wenn es den Zeitpunkt ernst nimmt. Keuchhusten ist kein Problem mangelnder Erkenntnis, sondern ein Problem mangelnder Umsetzung. Und jeder neue Fall in der empfindlichen Altersgruppe ist nicht nur ein Einzelfall, sondern ein Hinweis darauf, dass die Zeitfensterlogik noch nicht zuverlässig im Alltag angekommen ist.

 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Zwischen den Themen liegt kein Zufall, sondern eine wiederkehrende Mechanik: Systeme halten nicht durch gute Absichten, sondern durch saubere Zuständigkeiten, klare Regeln und Alltagstauglichkeit. Im Gerichtssaal entscheidet sich Vertrauen an Buchhaltung, Zugriffen und Nachweisen. In der Politik entscheidet es sich daran, ob Konflikte geklärt oder in Floskeln ausgelagert werden. Im Markt entscheidet es sich daran, ob Bindung über Wert entsteht oder über Rabattreflexe. Und in der Versorgung entscheidet es sich ganz banal an Dingen wie Lieferbarkeit, Rezepturkompetenz, Impfquoten und der Frage, ob Strukturen noch nah genug am Menschen sind. Wenn an mehreren Stellen gleichzeitig Reibung entsteht, wirkt das nicht wie ein Sturm, sondern wie ein schleichender Entzug von Stabilität.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt." Der Tagesbefund ist nicht, dass überall Krise ist, sondern dass überall derselbe Prüfstein auftaucht: Reicht die Regel- und Betriebsstatik noch, um Vertrauen in Handeln zu übersetzen. Wo Zahlen sinken, Plattformen drängen, Debatten eskalieren und Prävention Lücken zeigt, wird jede Abkürzung teurer, weil sie später als Haftungs-, Kosten- oder Versorgungsproblem zurückkommt. Entscheidend ist, ob Verantwortlichkeiten wieder sichtbar werden und ob die Lösungen im Alltag tragen. Nicht im Statement, nicht im Prospekt, sondern am nächsten Arbeitstag.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Die Auswahl bündelt heute Rechtsrisiken, Marktdruck und Versorgungssignale, weil ihre Folgekosten in Betrieben unmittelbar auflaufen.

 

 

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