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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Montag, 12. Januar 2026, um 15:40 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Im Tagesbild verdichten sich vier Linien, die in Apotheken nicht getrennt voneinander laufen, sondern sich gegenseitig verstärken: Rezeptfälschungen treffen nicht nur einzelne Kassen oder einzelne Betrugsversuche, sondern die betriebliche Routine, weil Prüfaufwand, Kommunikationslast und Haftungsgefühl in den HV-Alltag einsickern. Parallel wird Personalbindung zur Sicherheitsfrage, weil Ausbildungs- und Nachwuchsmodelle nur dann wirken, wenn Teams die zusätzliche Anleitungskapazität überhaupt tragen können. Dazu kommt der Versand als Vollzugsthema: Regeln sind nur so stark wie ihre Überwachung entlang der Logistikkette, und genau dort entstehen die stillen Risiken, die erst im Schadenfall sichtbar werden. Und über allem steht die Retax-Statik: Wenn teure Präparate über gefälschte Verordnungen in Umlauf geraten, ist der wirtschaftliche Druck nicht abstrakt, sondern kann binnen Stunden existenziell werden, weil ein einziger Fehler mehrere Tausend Euro kostet und zugleich Zeit frisst, die im Betrieb niemand übrig hat.
Ein Urteil aus Tübingen stärkt fiktive Abrechnung, grenzt die Abwertung häuslicher Arbeit ein und zeigt, wie Deckungsgrenzen Ansprüche verkleinern.
Nach schweren Verkehrsunfällen bleibt der Schaden nicht bei Blech und Behandlung stehen. Neben Sachschaden, Anwaltskosten und Schmerzensgeld kann auch ein Haushaltsführungsschaden gegen die Kfz-Haftpflicht des Verursachers durchgesetzt werden. Genau darum geht es in einem Urteil des Landgerichts Tübingen vom 25.03.2025 (Az. 5 O 9/24), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins verweist. Entscheidend ist dabei, dass der Schaden auch „fiktiv“ abgerechnet werden kann, also ohne bezahlte Ersatzkraft. Schon dieser Ansatz macht aus einem Alltagsbereich eine haftungsrechtliche Messgröße.
Im konkreten Fall lag der Unfall im Jahr 2015. Ein bei der Beklagten versichertes Fahrzeug fuhr nach den Feststellungen mit überhöhter Geschwindigkeit bei Rot in eine Kreuzung und kollidierte mit dem Pkw der Klägerin; die Alleinhaftung war unstreitig. Die Klägerin führte mit Ehemann und Sohn einen Drei-Personen-Haushalt und war berufstätig. Verletzungen am Knie- und Sprunggelenk führten zu einem langwierigen Heilungsverlauf mit spürbaren Einschränkungen im Alltag. Umstritten war vor allem, wie lange die unfallbedingten Beeinträchtigungen tatsächlich andauerten.
Das Landgericht stützte sich auf mehrere Gutachten und erkannte Einschränkungen bis Ende 2020 an. Beim Schmerzensgeld hielt es 16.000 Euro für angemessen, abzüglich bereits gezahlter Beträge. Parallel wurde der Haushaltsführungsschaden geltend gemacht, allerdings nur anteilig. Hintergrund war eine Beschränkung durch die Rechtsschutzversicherung, die den Streitstoff nicht verschwinden ließ, aber den Umfang der Durchsetzung begrenzte. In der Praxis zeigt sich hier ein typischer Bruch zwischen rechnerischem Schaden und dem, was am Ende überhaupt eingeklagt wird.
Der zentrale Punkt liegt in der Bewertung der Haushaltsarbeit. Das Gericht bestätigte die Stundensätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) von derzeit 17 Euro als verbindliche Untergrenze. Eine geringere Bewertung würde häusliche Arbeit in verfassungsrechtlich problematischer Weise abwerten, lautet die Linie, die der DAV als besonders relevant hervorhebt. Für den Haushalt setzte das Landgericht einen wöchentlichen Aufwand von 10,5 Stunden an und kam rechnerisch auf einen Schaden von über 14.000 Euro. Der Maßstab wird damit nicht als bloße Orientierung behandelt, sondern als Haltelinie.
Trotz dieser Rechnung wurden am Ende nur 5.335,20 Euro zugesprochen. Nicht, weil das Gericht von der Untergrenze abrückte, sondern weil nur dieser Betrag eingeklagt war. Genau diese Differenz ist die stille Lehre des Vorgangs: Bewertungsgrundsätze können Ansprüche stützen, aber prozessuale Grenzen und Deckungsrealitäten können die Auszahlung stark verkleinern. Die Entscheidung bleibt damit zugleich Signal und Warnschild: Wer Haushaltsführungsschäden durchsetzen will, muss nicht nur die medizinische und gutachterliche Seite sauber abbilden, sondern auch den Klageumfang und die Absicherung der eigenen Rechtsdurchsetzung mitdenken.
Ein Berliner Verfahren zeigt, wie massive Anlageverluste Selbstverwaltung politisieren, Ämter entkoppeln und Rechtsschutz an der Organisationslogik endet.
Rund 11.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte in Berlin, Brandenburg und Bremen blicken auf ein Versorgungswerk, das nach riskanten Geschäften „wohl die Hälfte“ seines Anlagevermögens verloren haben soll. Die Dimension der Verluste verschiebt den Vorgang aus der internen Fachdebatte heraus in eine existenzielle Frage: Nicht Rendite, sondern Rentensicherheit wird zum Maßstab. Vor diesem Hintergrund wurde der Vorsitzende des Verwaltungsrats im April abberufen. Er wehrte sich dagegen gerichtlich – bislang ohne Erfolg.
Die Eskalation hatte sich über Jahre aufgebaut. Spätestens 2018, so der Vorwurf, seien die damals Verantwortlichen wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase zu riskanteren Anlagen übergegangen. Als das Thema in der Vertreterversammlung am 5. April kulminierte, stand zunächst sogar die Abberufung des gesamten Verwaltungsausschusses mit sofortiger Wirkung im Raum. Der Sitzungsleiter sprach von einer schwierigen Entscheidung und setzte einen Ton, der rechtlich später wieder auftaucht: Es gehe nicht um persönliche Bewertungen, sondern um Vertrauen in die Amtsführung. Am Ende traf es vorerst den langjährigen Vorsitzenden; weitere Abwahlanträge wurden zurückgestellt, man wolle zunächst das Gespräch suchen – so die protokollierte Linie.
Der Abberufene akzeptierte diese Zäsur nicht. Er legte Einspruch ein und klagte auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs. Inhaltlich griff er mehrere Punkte an: Er sprach von Befangenheit in der Vertreterversammlung, stellte deren Zuständigkeit für die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung des Geschäftsbetriebs infrage und verwies auf Aufsichtsausschuss sowie Senatsverwaltung als eigentliche Kontrollinstanzen. Er bestritt Pflichtverstöße und wies die Vorwürfe riskanter Investments zurück. Stattdessen schilderte er einen mehrstufigen, fachlich abgesicherten Prozess, in den externe Prüfer, renommierte Kanzleien und die Aufsichtsbehörde eingebunden gewesen seien; zudem seien interne Untersuchungen durch externe Rechtsanwälte veranlasst worden.
Ein weiterer Kern seiner Argumentation zielte auf Verfahrensrechte: Gründe seien nicht genannt worden, eine Anhörung habe nicht stattgefunden; die Abberufung sei ein tiefgreifender Grundrechtseingriff, der nicht gerechtfertigt sei. Der behauptete Vertrauensverlust, so seine Darstellung, beruhe auf unsachlichen Motiven bis hin zu Verschwörungsmythen. Hinzu kam der Vorwurf, das Versorgungswerk habe durch Strafanzeigen und gezielte Informationsweitergabe an die Presse selbst zu einer Dynamik beigetragen, die in eine öffentliche Vorverurteilung münde; er sprach von einer Hetzkampagne.
Das Verwaltungsgericht Berlin folgte dieser Linie nicht. Aus Sicht des Gerichts ist ein Vertrauensverlust ein ausreichender Abberufungsgrund, solange die Abwahl nicht allein aus unsachlichen Motiven erfolgt oder erkennbar nur das Ziel verfolgt, den Abberufenen für pflichtgemäße Amtsausübung abzustrafen. Der entscheidende juristische Dreh liegt in der Einordnung der Abstimmung: Es handle sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit, gegen die klassische Rechtsmittel greifen, sondern um eine körperschaftsinterne Organisationsentscheidung – das Gegenstück zur Wahl. Daraus leitete das Gericht die zentrale Formel ab: Wenn für die Wahl keine spezifischen sachlichen Anforderungen bestehen, könne auch die Abwahl nicht nach strengeren materiellen Grundsätzen beurteilt werden. Abwahl wird damit nicht als „Sanktion“ verstanden, sondern als Teil demokratischer, periodisch zu erneuernder Willensbildung.
In dieser Logik ordnete das Gericht auch den Befangenheitsvorwurf ein. Dass es unterschiedliche Vorstellungen zu Anlagestrategien gebe und die Auseinandersetzung hart geführt werde, begründe für sich genommen keine individuelle Befangenheit, weil der Konflikt um die Sicherheit der Renten alle Mitglieder existentiell betreffe. Schutz gegen ungerechtfertigten Einfluss individueller Sonderinteressen werde hier nicht primär durch Befangenheitsregeln organisiert, sondern durch das hohe Quorum von zwei Dritteln der Vertreterversammlung. Im kommunalpolitischen Bereich, so das Gericht, sei seit langem anerkannt, dass Träger hoher Funktionen ohne nähere Begründung – auch aus Gründen politischer Opportunität – aus Ämtern abberufen werden können. Der Fall unterscheide sich damit von Konstellationen, in denen es um hauptamtliche Tätigkeiten mit Vergütung und Qualifikationsanforderungen geht; beim Versorgungswerk stehe nicht besondere berufliche Sachnähe als Legitimationsgrund im Vordergrund, sondern die historische Entwicklung sozialer Sicherungssysteme in mittelbarer Staatsverwaltung.
Gegenfolie ist ausgerechnet die Aufsicht: Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege hatte die Sache im Mai kritischer bewertet. Eine Nachwahl für die Position des Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses hätte nicht stattfinden dürfen, weil die Abberufung rechtswidrig gewesen sei, so die Behörde; nach § 86 VwVfG sei eine Abberufung bei ehrenamtlicher Heranziehung nur bei wichtigem Grund möglich. Das Protokoll enthalte keine Anhaltspunkte, dass ein wichtiger Grund benannt worden sei; die Abberufung sei verfahrensfehlerhaft, die Nachwahl für ungültig zu erklären. Eine Reaktion der Vertreterversammlung blieb ebenso aus wie die angedrohten Konsequenzen.
Damit stehen zwei Ordnungsprinzipien nebeneinander: die gerichtliche Betonung der demokratischen Vertrauens- und Organisationslogik innerhalb der Körperschaft und die aufsichtsrechtliche Erwartung eines wichtigen Grundes samt sauberer Verfahrensdarstellung. Für die Mitglieder bedeutet das vor allem eines: Der Konflikt ist nicht nur ein Streit über Anlagen, sondern über Zuständigkeit, Legitimation und den Punkt, an dem Vertrauen als Steuerungsinstrument beginnt, aber Rechtsförmigkeit als Schutzmechanik eingefordert wird. In einem System, in dem „wohl die Hälfte“ des Vermögens zur Disposition steht, ist diese Spannung keine Nebensache, sondern die eigentliche Statik.
Ein Fall aus Stuttgart zeigt, wie kleine Unstimmigkeiten große Schäden verhindern – und warum der Prüfaufwand selbst zur Belastungslinie wird.
In der Sofien Apotheke in Stuttgart ist ein gefälschtes Rezept über das Krebsmedikament Tukysa 150 mg aufgefallen – und genau dieser Moment wirkt inzwischen wie ein Muster, nicht wie eine Ausnahme. Das Präparat kostet knapp 5.000 Euro, die Retax-Gefahr läge bei mehreren tausend Euro, und damit reicht eine einzige falsche Verordnung aus, um den Tag wirtschaftlich und organisatorisch zu kippen. Dass die Abgabe am Ende verhindert wurde, lag nicht an Technik, sondern an einer Kette aus Aufmerksamkeit, Plausibilität und der Bereitschaft, Zeit in die Prüfung zu investieren.
Der Ablauf begann am Freitagvormittag. Ein Mann kam in die Apotheke der Inhaberin Miriam Heger und legte ein Rezept über Tukysa vor. Da das Arzneimittel nicht vorrätig war, vereinbarte die angestellte Approbierte Marina Buchheit-Gusmao einen Abholtermin für den Nachmittag. Dieser Abstand zwischen Vorlage und geplanter Abgabe ist in vielen Fällen ein organisatorischer Zufall – hier wurde er zum Sicherheitsfenster.
Buchheit-Gusmao hatte nach eigener Darstellung ein „schlechtes Bauchgefühl“. Mit einer Warnung der Landesapothekerkammer vor Fälschungen im Hinterkopf prüfte sie die Verordnung genauer und stieß auf mehrere Ungereimtheiten. Ein Detail stach heraus, weil es nicht nur formal, sondern logisch schief steht: Auf dem Rezept stand „aut idem nein“, obwohl es für ein so teures Medikament kein Generikum gebe. Solche Brüche sind in der Praxis oft die einzigen Marker, die zwischen Routine und Schaden unterscheiden – nicht, weil sie beweisen, sondern weil sie eine Prüfung auslösen.
Die Prüfung lief nicht allein. Gemeinsam mit einer Kollegin wurden weitere Daten abgeglichen, am Ende wurde die Krankenkasse kontaktiert. Die Barmer bestätigte den Verdacht: Unter der angegebenen Versichertennummer ließ sich keine Übereinstimmung feststellen. Damit war die Sache nicht mehr „komisch“, sondern konkret. Die Apotheke informierte die Polizei. Als der Mann kurz vor 17 Uhr zurückkam, nahmen Polizisten ihn vorläufig fest; später wurde er wieder freigelassen. Der Vorgang bleibt damit in der Schwebe zwischen Verdacht, Ermittlungsarbeit und der Frage, ob ein Netzwerk dahintersteht.
Denn die Polizei warnte gleichzeitig vor weiteren Fällen. Im Laufe desselben Freitags wurden in vier weiteren Apotheken mutmaßlich gefälschte Rezepte für teure Medikamente vorgelegt, aber nicht eingelöst. Die Ermittlungen laufen, auch zur Frage eines Zusammenhangs zwischen den Taten. Als weiteres genanntes Arzneimittel taucht Orserdu 345 mg auf, ebenfalls ein Hochpreiser. Die Serie legt nahe, dass sich das Feld nicht nur verbreitert, sondern auch professionalisiert: Je unauffälliger die Fälschung, desto stärker hängt alles am Prüfverhalten der Abgabestelle.
Hier liegt der zweite, weniger sichtbare Kern: Der Schutz ist nicht kostenlos. Die Inhaberin beschreibt, dass die Recherche viel Zeit in Anspruch genommen habe. Genau diese Zeit ist betriebswirtschaftlich der eigentliche Preis der Abwehr. Sie fällt in den Stoßzeiten an, sie bindet approbiertes Personal, sie erzeugt Rückfragen und Telefonate, und sie kann nicht beliebig skaliert werden. Je häufiger Fälschungen auftreten, desto mehr wird die Prüfung zur Daueraufgabe – und desto eher geraten Betriebe in eine Lage, in der die Schutzroutine selbst zur Belastungslinie wird.
Der Fall aus Stuttgart zeigt deshalb zwei Wahrheiten zugleich. Erstens: Plausibilitätsprüfung kann einen Schaden im vierstelligen Bereich verhindern, wenn sie konsequent durchgeführt wird und wenn eine Kasse erreichbar ist, um Daten zu verifizieren. Zweitens: Wenn der Erfolg davon abhängt, dass einzelne Mitarbeitende „ein Gefühl“ ernst nehmen und dafür Zeit bekommen, dann ist das kein individuelles Heldinnennarrativ, sondern ein Organisationssignal. Es sagt, dass die Sicherheitsleistung im Alltag an Personal, Zeitfenstern und klaren Prüfschritten hängt – und dass jeder Bruch in dieser Kette wirtschaftlich sofort spürbar werden kann.
Wenn Büroimmobilien schwächeln, wandert Kapital in Pflegeimmobilien – doch hohe Auslastung, Reformeffekte und knappe Investitionsförderung machen aus Renditeplänen ein Versorgungsthema.
Die Finanzbranche entdeckt Pflegeheime als Kapitalanlage, und die Bewegung wirkt weniger wie ein Trend aus Überzeugung als wie eine Flucht aus dem Büroimmobilienmarkt. Wo Büros chronisch schwächeln, erscheint Pflege als demografisch gestützter Wachstumspfad. Philipp Wackerbeck von Strategy& beschreibt den Perspektivwechsel offen: Pflegeimmobilien seien bei Banken früher kaum im Fokus gewesen, inzwischen habe sich das „fundamental gedreht“. Hinter dieser Drehung steht ein einfaches Kalkül: Auslastung ist hoch, Bedarf steigt, und für viele Investoren ist genau diese Kombination ein selten gewordenes Stück Planbarkeit.
Die Zahlen liefern dafür die Kulisse. Das RWI Essen schätzte 2024 in einem Basisszenario den Kapitalbedarf für neue Pflegeheimplätze von 2021 bis 2030 auf 20,6 Milliarden Euro und bis 2040 auf über 35 Milliarden Euro. In diesen Größenordnungen sind Sanierungsbedarfe in bestehenden Heimen oder zusätzliche Vorgaben – etwa mehr Ein-Bett-Zimmer in Ländern wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg – noch nicht einmal zwingend vollständig abgebildet. Gleichzeitig liegt die Auslastung vieler Einrichtungen nach den genannten Angaben zwischen 92 und 95 Prozent. In einem Markt, der schon heute „voll“ läuft, wird jeder zusätzliche Platz zu einer Finanzierungsfrage, lange bevor er eine Baufrage ist.
Auch die demografische Linie wirkt, aber sie erklärt nicht allein, warum der Druck schon jetzt so hoch ist. Laut Demografieportal des Bundes waren 2023 rund 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig, bis 2040 wird ein Anstieg auf etwa 6 Millionen erwartet. Auffällig ist, dass der starke Zuwachs bereits eingesetzt hat, bevor die Babyboomer in großer Zahl aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Eine Hauptursache liegt in den Pflegestärkungsgesetzen 2015 und 2017: Pflegebedürftigkeit wird seitdem breiter gefasst, weil nicht nur körperliche Gebrechlichkeit zählt, sondern auch gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen von Selbstständigkeit und Fähigkeiten. Übersetzt in Alltagssprache heißt das: Demenz und seelische Erkrankungen werden systematisch als Pflegegründe mitgedacht. Das steigert den Bedarf strukturell, selbst ohne zusätzlichen Alterungsschub.
Für Banken war das Feld dennoch lange unattraktiv. „Betten finanzieren“ galt als schwierig, weil die Marge niedrig, das Risiko hoch und spezialisiertes Know-how notwendig ist. Jetzt aber wächst der Druck, neue Anlageklassen zu finden, und zugleich steigt die Bereitschaft privater Kapitalgeber, als Eigentümer und Betreiber stärker einzusteigen. Wackerbeck spricht dabei nicht nur von Pflegeheimen im engen Sinn, sondern von einer Kette aus Wohnkonzepten für ältere Menschen: Seniorenwohnen mit oder ohne Betreuung, Pflege im weiteren Sinne, Sozialimmobilien. Für Finanzierer öffnen sich damit Projektentwicklungs- und Bestandsdarlehen, also klassische Produkte – in einem neuen Umfeld.
Genau an dieser Stelle kippt die Debatte von der Renditefrage zur Systemfrage. Der Sozialverband Deutschland warnt vor einer zunehmenden Monetarisierung des Pflegesektors. Wenn am Ende alles um Renditen kreist, drohen die Interessen der Pflegebedürftigen in den Hintergrund zu rutschen; Interessenkonflikte seien vorprogrammiert, wenn Gesundheit und Pflege in Konkurrenz zu wirtschaftlichen Belangen geraten. Das ist weniger ein moralischer Satz als ein Hinweis auf Mechanik: Rendite braucht Kostendisziplin, Pflege braucht Personal, Qualität und Verlässlichkeit, und beides passt nur, wenn die Rahmenfinanzierung trägt.
Doch gerade dort klafft eine Lücke. Gesetzlich sind eigentlich die Länder für die Infrastruktur der Pflege verantwortlich, also für Investitionen und Investitionsförderung. Katharina Owczarek von der Diakonie Deutschland sagt, dieser Verpflichtung werde nicht in ausreichendem Maß nachgekommen; für Neuinvestitionen fehle Geld, die wirtschaftliche Situation vieler Einrichtungen sei angespannt. Der Neubau steht damit nicht als glamouröses Wachstumsprojekt im Vordergrund, sondern der Erhalt der Bestandsplätze. Das ändert die Perspektive: Wenn Kapital in Pflege fließt, dann oft nicht, weil das System bequem ist, sondern weil es an anderer Stelle knirscht – und diese Knirschstellen werden schnell zu Kostenpositionen für Bewohnerinnen, Bewohner und ihre Familien.
Dörte Heger, früher Hauptautorin des zitierten Pflegeberichts am RWI und heute Professorin in Bochum, erwartet lediglich eine langsame Fortsetzung des Trends hin zu mehr privaten Heimen. Zugleich rechnet sie damit, dass die ohnehin je nach Bundesland sehr unterschiedliche Investitionsförderung zu knapp bleiben wird, um den Bedarf zu decken; es bleibe damit freigemeinnütziges und privates Kapital. Die Konsequenz ist im System bereits angelegt: Höhere Investitionskosten werden nach aktueller Regelung in Teilen von den Pflegebedürftigen und gegebenenfalls ihren Angehörigen mitgetragen. Damit wird das, was als „Asset-Klasse“ diskutiert wird, am Ende zur Frage, wie viel Infrastruktur ein Gemeinwesen über Länderhaushalte trägt – und wie viel es an die privaten Portemonnaies durchreicht.
Mit Argusaugen schauen Apothekenteams inzwischen auf Papierrezepte, weil die Fälschungen nicht nur häufiger, sondern auch unauffälliger werden. Der Schaden entsteht dabei nicht erst am HV-Tisch, sondern in der Kette danach: Ware wird bestellt, Personalzeit wird gebunden, Rückfragen laufen ins Leere, und am Ende entscheidet eine Kasse im Rückblick, ob die Fälschung „hätte erkannt werden müssen“. Genau dieser Rückblick ist das Strukturproblem, weil er die Realität des Abgabealltags nachträglich in ein Prüfschema presst, das im Moment der Entscheidung selten vollständig verfügbar ist.
Die wirtschaftliche Härte liegt in der Asymmetrie. Wenn die Kasse die Verordnung als nicht wirksam bewertet oder die Erkennbarkeit bejaht, steht die Apotheke im schlimmsten Fall mit einer vollständigen Kostenlast da, während der Betrugsvorteil längst aus dem System abgezogen ist. Ein Papierstück wird damit zur Haftungsfrage, und die Diskussion dreht sich weniger um Moral als um Maßstäbe: Welche Auffälligkeiten gelten als zwingend, welche Prüfungen sind zumutbar, und ab welchem Punkt wird die Erwartung, jede Fälschung sicher zu erkennen, faktisch zur Risikoübertragung in den Betrieb.
Hinzu kommt die zweite Ebene, die selten sauber bilanziert wird: Prüfaufwand kostet. Jede zusätzliche Plausibilitätsprüfung, jeder Anruf, jede Rückfrage, jede Dokumentation ist Arbeitszeit, und Arbeitszeit ist nicht beliebig skalierbar. Je besser die Fälschungen werden, desto mehr wird aus dem Schutz eine Dauerbelastung, die sich nicht in einem einzigen Retaxbescheid zeigt, sondern in vielen kleinen Verzögerungen, die den Takt des Tages verschieben.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Absicherungsfrage: Was ist vorrangig – eine branchespezifische Rezeptfälschungsversicherung oder eine Retax-Versicherung, die Fälschungskonstellationen abdeckt? Die Trennlinie verläuft über die Schadensmechanik. Rezeptfälschungsdeckung zielt typischerweise auf den unmittelbaren Vermögensschaden aus der Abgabe. Retax-Deckung zielt auf den nachgelagerten Vergütungsentzug und damit auf die Frage, ob die Kasse aus Sicht „Erkennbarkeit“ und Formmaßstab eine Nichtzahlung begründet. In vielen Fällen entscheidet nicht die Abgabe allein, sondern die spätere Bewertung – deshalb kippt die Priorität oft dorthin, wo das Null-Euro-Ergebnis entsteht.
Das Risiko bleibt doppelt: einmal die Fälschung selbst, einmal die Beweis- und Zumutbarkeitsdebatte im Nachhinein. Wer den Betrieb schützen will, muss diese Doppelstatik zuerst erkennen, bevor über Prioritäten gesprochen wird. Denn wenn die Kasse an Erkennbarkeit knüpft und der Betrieb an Personalknappheit, entsteht eine Lücke, in der selbst korrektes, gutgläubiges Handeln im Rückblick wie Pflichtverletzung aussieht.
Das vom Landesapothekerverband Baden-Württemberg initiierte Projekt der PTA-Patenschaft zieht weitere Kreise: Auch der Apothekerverband Westfalen-Lippe beteiligt sich. Die Grundidee ist einfach, aber in ihrer Wirkung weitreichend: PTA-Schüler:innen schließen mit einer Patenschaftsapotheke einen Arbeitsvertrag und sind damit bereits vor den Pflichtpraktika regelmäßig im Betrieb. Ausbildung wird so nicht erst am Ende praktisch, sondern bekommt früh eine reale Taktung – und genau das kann den Unterschied machen, wenn Nachwuchs knapp ist und Bindung immer früher entschieden wird.
Für die Betriebe verschiebt sich der Kontaktpunkt. Statt erst nach der Schule oder kurz vor dem Praktikum ein neues Gesicht kennenzulernen, entsteht eine längere gemeinsame Strecke. Die Arbeitszeit kann regelmäßig mit wenigen Stunden pro Woche in der Apotheke geleistet werden oder gebündelt in den Ferien. Das ist nicht nur ein Organisationsdetail, sondern der Versuch, Ausbildung an Lebensrealität anzupassen: Manche können nur kleine Zeitscheiben, andere brauchen Zeitfenster. In beiden Fällen bleibt der Effekt derselbe: Der Betrieb wird zum Lernort, nicht zur Station.
Manuela Schier, AVWL-Vorstandsmitglied und Inhaberin aus Minden, beschreibt den Nutzen entlang einer Doppelspur. Einerseits sollen Schüler:innen und Schulen frühzeitig mit den Apotheken vor Ort vernetzt werden, damit Theorie und Praxis enger ineinandergreifen. Andererseits geht es um Fachkräftesicherung aus Arbeitgeberperspektive: Wer früh Einblicke bekommt, versteht schneller, wofür Lernstoff steht, und kann gleichzeitig im Alltag Routinen sehen, die im Unterricht nur abstrakt wirken. Schier setzt dabei bewusst auf den Rückkopplungseffekt: Praxisnähe mache nicht nur das Lernen leichter, sie erhöhe auch die Motivation, weil Sinn und Anwendung sichtbar werden.
Dass PTA-Schüler:innen dabei Geld verdienen können, ist kein Nebenaspekt, sondern ein struktureller Hebel. Schier stellt es als Alternative zu Aushilfsjobs dar: Statt irgendwo zu jobben, fließt die Zeit in den Wunschberuf und schafft gleichzeitig Bindung. Für Apotheken ist das eine Verschiebung von Aufwand. Ja, es kostet Zeit, Menschen früh anzuleiten. Aber genau diese Zeit wird als Investition verstanden, weil sie später Einarbeitung verkürzen kann. In einem Alltag, der ohnehin unter Personaldruck steht, ist das eine Wette auf Vorarbeit statt Reparatur.
Der Ablauf ist formal klar: Interessierte Schüler:innen und Apotheken registrieren sich, Bewerbungen können direkt an Wunsch-Apotheken gehen. Es folgt ein Kennenlerngespräch zwischen Schule und Apotheke, und bei gegenseitigem Interesse wird ein Arbeitsvertrag geschlossen. Die Konstruktion setzt damit auf Verbindlichkeit: Es ist kein loses Schnuppern, sondern eine arbeitsrechtlich gefasste Beziehung, die Erwartung und Verantwortung auf beiden Seiten definiert.
Auffällig ist die Verbreitung. Das Projekt wurde inzwischen auf alle Bundesländer ausgeweitet – bis auf das Saarland. Gleichzeitig zeigt Nordrhein-Westfalen ein Engpasssignal: Dort sind bisher nur sieben registrierte Partnerapotheken genannt. Gerade diese Zahl macht sichtbar, woran Programme in der Fläche oft hängen: an der Bereitschaft einzelner Betriebe, sich als Ausbildungsanker früh zu binden, obwohl die kurzfristige Entlastung nicht sofort kommt. Wenn der AVWL jetzt mitmacht, ist das deshalb mehr als Symbolik. Es ist der Versuch, aus einem guten Konzept eine operative Masse zu machen, damit die Patenschaft nicht Einzelfall bleibt, sondern im Alltag als normaler Weg zur Nachwuchsgewinnung funktioniert.
Die Debatte über Arzneimittelversand wird gern als Zukunftsthema geführt. Tatsächlich liegt ein Teil der entscheidenden Fragen seit zwei Jahrzehnten auf dem Tisch – nur kaum jemand nutzt ihn.
Das Bundesgesundheitsministerium hat im März 2004 eine Bekanntmachung veröffentlicht, die Empfehlungen zum Versandhandel und elektronischen Handel mit Arzneimitteln formuliert. Der Text ist schwer auffindbar und in der Praxis offenbar selten als Referenz präsent. Genau daraus entsteht ein Vollzugsproblem: Wo ein Maßstab weder bekannt noch routiniert angewendet wird, bleibt Kontrolle zufallsnah, und Haftung rutscht im Konfliktfall in unklare Zonen.
Die Bekanntmachung setzt an der Verantwortungsfrage an. Versand ist dort keine neutrale Logistikleistung, sondern eine Entscheidung, die im Einzelfall verantwortet werden soll – einschließlich der Möglichkeit, auf Versand zu verzichten. Fachkreise hielten bestimmte Gruppen für nicht geeignet, etwa flüssige Zytostatika-Zubereitungen, radioaktive Arzneimittel, Betäubungsmittel oder sehr kurz haltbare Arzneimittel, abhängig von der Transportdauer. Der Punkt dahinter ist nicht moralisch, sondern technisch: Transportzeit und -bedingungen können so stark in die Qualität eingreifen, dass „versenden“ nicht mehr gleichbedeutend mit „abgeben“ ist.
Im Zentrum steht die sogenannte logistische Komponente. Verpackung soll Qualität und Wirksamkeit sichern und das Transportgut – je nach Arzneimittel – gegen Druck, Stoß, Vibration, Fall, Licht, Temperatur und Feuchtigkeit schützen. Gleichzeitig werden zwei Anforderungen verbunden, die im Alltag leicht gegeneinander laufen: Außen soll nicht erkennbar sein, dass es sich um Arzneimittel handelt, trotzdem sollen bei zerbrechlichen oder temperaturempfindlichen Produkten notwendige Vorsichtsmaßnahmen sichtbar gekennzeichnet sein. Hinzu kommt der Anspruch, dass unberechtigte Öffnungen erkennbar werden, etwa über zusätzliche versiegelnde Innenverpackung, und dass beschädigte Transportverpackungen ohne Kosten für den Kunden zur Rücknahme führen.
Bei thermolabilen Arzneimitteln wird aus Versand eine Nachweisfrage. Aktive Kühlsysteme gelten als Weg, die Temperatur über den gesamten Transportzeitraum stabil zu halten. Passive Kühlsysteme werden nur dann als vertretbar beschrieben, wenn transparente und überprüfbare Verfahren die Qualität während des gesamten Transportes sicherstellen – und dabei wird ausdrücklich mitgedacht, dass Zweitzustellungen Zeitachsen verlängern und Risiken verschärfen. Wer den Versand verantwortet, muss also nicht nur kühlen, sondern die Abweichung vom Idealzustand einplanen.
Bemerkenswert ist schließlich die Rolle der Logistikunternehmen. Die Bekanntmachung verlangt, vertraglich sicherzustellen, dass Dienstleister ihre Verpflichtungen im eigenen Zuständigkeitsbereich erfüllen, und dass Informationen zum Transportgut in die Kette gegeben werden. Das ist eine Pflichtenkette, keine Blackbox. Genau an dieser Stelle wird der Text wieder aktuell, weil Zustellpraxis, Ablageorte und Transportfenster über Arzneimittelsicherheit mitentscheiden – auch dann, wenn der Absender alles „richtig“ gemacht hat, aber die Kette danach nicht geschlossen ist.
Wenn ein solcher Maßstab praktisch kaum genutzt wird, entsteht eine paradoxe Situation: Die Debatte produziert immer neue Forderungen, während eine vorhandene Referenz nicht als Routineinstrument in Aufsicht und Praxis verankert ist. Wer Vollzug stärken will, muss deshalb weniger über Schlagworte reden als über prüfbare Standards, Zuständigkeiten und Verfahren, die im Alltag tatsächlich angewendet werden.
Kälte fühlt sich nicht nur unterschiedlich an. Der Körper behandelt sie auch unterschiedlich.
Wenn Menschen in eine kältere Umgebung kommen, reagieren viele unbewusst mit einer Schutzhaltung: enger stehen, Hände näher an den Körper, Kopf leicht nach vorn. Dadurch wird Oberfläche reduziert, Wärmeabgabe sinkt. Es ist eine spontane Sparreaktion, kein bewusstes Verhalten.
Physiologisch läuft dabei ein ganzes Paket an: Der Sympathikus wird aktiviert, der Körper wird in einen wachen, leistungsbereiten Modus versetzt. Energieproduktion steigt, der Muskeltonus kann zunehmen und damit schon ohne sichtbare Bewegung Wärme erzeugen. Gleichzeitig ziehen sich periphere Blutgefäße zusammen, die Hautdurchblutung nimmt ab. Temperaturfühlende Nerven in Zehen und Fingern bekommen weniger warmes Blut, melden schneller „kalt“. Das subjektive Empfinden hat damit einen handfesten Kreislaufhintergrund.
Unterschiede zwischen Menschen sind dabei teils systematisch. Bei Frauen setzen Kältereaktionen häufig früher ein, während Männer im Durchschnitt mehr Wärme produzieren, unter anderem wegen größerer Muskelmasse. Alter verschiebt das Empfinden ebenfalls: Mit abnehmender Muskelmasse sinkt der Grundumsatz, Wärmeproduktion wird geringer, Anpassungsfähigkeit lässt nach. Temperaturen, die für Jüngere neutral wirken, werden für Ältere schneller belastend.
Kinder bilden oft den Gegenpol – abgesehen von Babys. Ältere Kinder und Jugendliche haben im Verhältnis einen höheren Grundumsatz als Erwachsene und bewegen sich meist mehr. Wer ihnen beim Toben zusieht, erlebt den Kontrast: Bewegung ist Wärmeproduktion, und Wärmeproduktion ist ein Puffer gegen Kälte. Der Eindruck „Kinder frieren nicht“ ist oft ein Bewegungs- und Stoffwechselunterschied, nicht ein Wunder.
Hinzu kommt Anpassung. Zu Winterbeginn wirken schon wenige Grad über null scharf, später wird das Gleiche als „normal“ registriert. Der Körper gewöhnt sich an den Reiz, Abläufe werden effizienter, Schwellen verschieben sich. Kälteexposition – etwa durch kaltes Duschen – kann diese Anpassung unterstützen, nicht als Heldengeste, sondern als wiederholter Reiz. Regelmäßiger Sport wirkt zusätzlich, weil mehr Muskelmasse in der Regel mehr Wärmeproduktion bedeutet.
Kälteempfinden ist damit kein reines Urteil über den Wetterbericht. Es ist ein dynamischer Zustand aus Energieproduktion, Blutverteilung, Reizdauer und Aktivität – und genau deshalb kann derselbe Tag für zwei Personen völlig unterschiedlich wirken.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Man kann diese vier Linien als Einzelmeldungen lesen, doch in der Summe beschreiben sie eine Verschiebung: Sicherheit ist nicht mehr nur Tresor, Alarmanlage und Datenschutz, sondern Prüfdisziplin, Dokumentation, Teamruhe und ein klares Nein, wenn etwas nicht stimmig wirkt. Der Betrug wird nicht zwingend dreister, er wird nur besser darin, wie Normalität auszusehen. Wer im Betrieb Stabilität halten will, muss deshalb dort scharf werden, wo Alltag gern großzügig ist.
Dies ist kein Schluss, die Verantwortung bleibt. Wenn Apotheken heute gleichzeitig Betrugsabwehr, Nachwuchsarbeit und Lieferkettenlogik schultern, entsteht die eigentliche Frage nicht aus Empörung, sondern aus Grenzen: Welche Kontrollen sind leistbar, ohne die Versorgung zu verlangsamen, und welche Risiken dürfen nicht mehr still in den Betrieb delegiert werden. Dort, wo Regeln auf dem Papier stehen, aber im Vollzug diffus bleiben, verlagert sich die Last in die Teams. Genau deshalb ist das Tagesbild kein Alarmruf, sondern ein Prüfstein dafür, ob Ordnung im System als Pflicht verstanden wird oder als Option.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Der Schwerpunkt liegt heute auf der Frage, wie Betrugsabwehr, Personalbindung und Versandkontrolle im Betrieb praktisch zusammenpassen.
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