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SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |
Stand: Sonntag, 11. Januar 2026, um 18:31 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Haushaltsführungsschäden sind nach schweren Verkehrsunfällen oft die leise, aber teure Nebenfront: Das Landgericht Tübingen ordnet die Bewertung über eine feste Untergrenze und bestätigt damit, dass häusliche Arbeit im Haftpflichtrecht nicht in eine Billigzone gedrückt werden darf.
Ein Haushaltsführungsschaden entsteht dort, wo Verletzungen den Alltag nicht nur stören, sondern dauerhaft Leistung aus dem System Haushalt herausbrechen. Der Fall setzt einen klaren Rahmen: Unfalljahr 2015, schwere Kollision in einer Kreuzung, Rotlichtverstoß und überhöhte Geschwindigkeit, die Haftungslage ohne Streit. Alleinhaftung ist keine Floskel, sie nimmt der Gegenseite das Ausweichfeld und verschiebt die Debatte auf Dauer, Ausmaß und Berechnung. Damit wird das Verfahren zu einer Frage sauberer Achsen, nicht zu einer Frage wechselnder Erzähltemperaturen.
Die Klägerin lebt in einem Drei-Personen-Haushalt und arbeitet, während Knie- und Sprunggelenkverletzungen den Alltag über Jahre ausdünnen. Der Streitpunkt liegt nicht in der Existenz von Einschränkungen, sondern in der Zeitachse, die sie tragen. Mehrere Gutachten formen die Linie bis Ende 2020, und genau diese Datierung entscheidet über Wochen, Monate und den wirtschaftlichen Boden des Anspruchs. Ein Gutachten ist hier keine Beigabe, sondern die Statik des Schadens.
Haushaltsführung wird im Verfahren nicht als Gefühl verhandelt, sondern als Stundenrealität. Das Gericht setzt einen wöchentlichen Aufwand an, der das konkrete Maß des Haushalts abbilden soll, und macht den Anspruch damit rechenbar. Der Kern ist die Wertfrage pro Stunde: Wenn häusliche Arbeit zu niedrig bewertet wird, wird sie nicht nur klein gerechnet, sondern rechtlich entwertet. Das Urteil zieht diese Linie scharf und ordnet das Problem nicht moralisch, sondern verfassungsnah.
Der Drehpunkt ist die Untergrenze, die aus den Sätzen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes abgeleitet wird. Der Betrag von siebzehn Euro pro Stunde markiert nicht den Idealwert, sondern den Mindestboden, unter den die Bewertung nicht fallen soll. Damit verschiebt sich der Streit: Es geht weniger um den Preis nach unten, sondern um die Begründung nach oben. Diese Logik ist ordnend, weil sie den Spielraum nicht beseitigt, aber das Unterlaufen stoppt.
Aus der Rechnung ergibt sich ein Haushaltsführungsschaden von über vierzehntausend Euro, zugesprochen wird jedoch nur der eingeklagte Teil. Der Stoff verknüpft diese Begrenzung mit einer Beschränkung durch die Rechtsschutzversicherung, was den Fall in eine zweite Realität zieht: Anspruchshöhe und Prozesshürde laufen nicht immer parallel. Das Urteil kann den Boden setzen, aber es kann nicht erzwingen, dass der gesamte Schaden in den Prozess getragen wird. Der Unterschied zwischen rechnerischem Schaden und tituliertem Betrag bleibt ein strukturelles Risiko.
Auch das Schmerzensgeld erhält eine klare Marke, die im Urteil als angemessen bewertet wird, abzüglich bereits gezahlter Beträge. Diese Position steht neben dem Haushaltsführungsschaden, wirkt aber wie ein Signal: Das Verfahren ordnet nicht nur eine Einzelfrage, es zeichnet den Gesamtschaden in Ebenen. Wer Haushaltsführungsschaden isoliert betrachtet, verkennt die Gesamtarchitektur. Im Zusammenspiel zeigt sich, wie stark die Bewertung häuslicher Arbeit die materielle Gesamtbilanz verschiebt.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Der Magische Bogen liegt in der stillen Umwertung: Was im Alltag als selbstverständlich gilt, wird im Prozess zur beweisbaren Leistung. Gerade deshalb ist die Untergrenze mehr als ein Rechenwert, sie ist eine Grenzmarke gegen das Wegdrücken unsichtbarer Arbeit. Der Fall macht sichtbar, wie schnell ein Anspruch an der Bewertung scheitern kann, nicht an der Verletzung. Wenn Gerichte den Mindestboden definieren, entsteht Ordnung, weil Vergleichbarkeit wächst. Und Vergleichbarkeit ist im Haftpflichtrecht die einzige Form von Fairness, die nicht auf Stimmung angewiesen ist.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Das Urteil verbindet Würde mit Mechanik, ohne Würde zu predigen. Wer Stunden ansetzt, muss den Wert begründen, und wer den Wert senkt, muss den Angriff auf den Mindestboden erklären. Genau darin liegt die Systemwirkung: Häusliche Arbeit wird nicht durch Sympathie geschützt, sondern durch eine verfassungsnahe Untergrenze. Der Fall zeigt zugleich die zweite Kante: Selbst ein rechnerisch klarer Schaden kann im Prozess durch Begrenzungen klein bleiben. Das ist kein Widerspruch, sondern die Realität von Anspruch und Durchsetzung.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Bei Haftpflichtfällen zählt deshalb die prüfbare Achse aus Stunden, Mindestwert und Zeitlinie.
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