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  • 08.01.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Apothekenreform-Signale, Notdienstdruck in Thüringen, Evidenzcheck von Steroiden und Nattokinase
    08.01.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Apothekenreform-Signale, Notdienstdruck in Thüringen, Evidenzcheck von Steroiden und Nattokinase
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Acht Signale bündeln Recht, Reformrahmen, Notdienststatik und Sicherheitsfragen bei Schwangerschaftsmedikation sowie Nahrungsergänzung...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Apothekenreform-Signale, Notdienstdruck in Thüringen, Evidenzcheck von Steroiden und Nattokinase

 

Der Tag verbindet Reformrhetorik, Notdienstentlastung und Studienbefunde zu Schwangerschaftsmedikation und Nahrungsergänzung.

Stand: Donnerstag, 08. Januar 2026, 17:04 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Ein Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 27. November 2025 (Az. L 3 U 206/19) bestätigt, dass ein Chronisches Fatigue-Syndrom nach beruflicher Virusinfektion entschädigungspflichtig sein kann, während die MdE-Bewertung im Ergebnis bei 40 Prozent liegt und damit die Rentenfrage an einer Zahl hängt. Politisch setzt die SPD zur Klausur das Signal „Ordnung schaffen“ zur Apothekenreform, bleibt im Entwurf aber auffällig knapp. Der SpiFa warnt vor GKV-Sparideen wie erneuter Budgetierung und zentraler Terminsteuerung. Thüringen reagiert auf Schließungen mit Notdienstbörse und „plus fünf Kilometer“: bis zu 30 Prozent Tausch, eine Pauschale um 550 Euro, 17 nutzbare Kreise, 12 Anträge, in Sömmerda rund zwölf Dienste weniger pro Apotheke. Flankiert wird das von Studiendaten zu oralen Corticosteroiden in der Schwangerschaft aus den Jahren 2010 bis 2021 mit etwa sechs Prozent Exposition sowie von Nattokinase zwischen heterogener Evidenz, EFSA-Sicherheitsrahmen und Blutungsrisiko bei Antikoagulation.

 

Fatigue-Syndrom nach Infektion, Berufskrankheit, Unfallversicherung

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat am 27. November 2025 entschieden, dass ein Chronisches Fatigue-Syndrom als Folge einer beruflich erworbenen Virusinfektion entschädigungspflichtig sein kann (Az. L 3 U 206/19). Ausgangspunkt war eine Infektion mit Parvovirus B19 im beruflichen Umfeld einer Schule. Die Entscheidung ist deshalb bedeutsam, weil sie eine Erkrankung betrifft, die sich nicht in klaren Organbefunden erschöpft, sondern über anhaltende Erschöpfung, Leistungsabfall und Begleitsymptome definiert ist.

Die Klägerin arbeitete als Erzieherin in einer Grundschule im Berliner Umland. Im Januar 2012 traten in ihrer Einrichtung mehrere Fälle von Ringelröteln auf. Kurz darauf entwickelte auch sie Beschwerden mit Gelenkschwellungen und -schmerzen und musste stationär behandelt werden. Ein Labortest bestätigte die Infektion mit Parvovirus B19. Was zunächst als akute Erkrankung erschien, entwickelte sich in der Folge zu einer schweren, anhaltenden Erschöpfungssymptomatik.

Die Berufsgenossenschaft erkannte die Infektion 2014 als Berufskrankheit nach Nr. 3101 an, lehnte aber eine Entschädigung für die nachfolgende Fatigue ab. Das Sozialgericht Frankfurt (Oder) stellte später fest, dass das Chronische Fatigue-Syndrom als Folge der Infektion anzusehen sei, und sprach der Klägerin eine Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit zu. In der Berufung bestätigte das Landessozialgericht den Zusammenhang zwischen Infektion und CFS, setzte die MdE jedoch auf 40 Prozent herab.

Für die Bewertung orientierte sich der Senat an den Begutachtungsempfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu postinfektiösen Fatigue-Zuständen. Danach werden ausgeprägte Fatigue-Symptome regelmäßig mit 30 Prozent bewertet; zusätzliche Symptome wie chronische Muskel- und Gelenkschmerzen können den Wert erhöhen. Mehrere medizinische Gutachten wurden als schlüssig angesehen und trugen die Kausalitätsannahme. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Senat hat die Revision nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht bleibt möglich.

 

SPD-Klausur, Apothekenreform, Ordnung als politische Setzung

Die SPD-Fraktion kommt zu ihrer Jahresauftaktklausur in Berlin zusammen. In dem vorab bekannt gewordenen Entwurf der Beschlussfassung wird die Apothekenreform nur am Rand erwähnt. Sie erscheint weniger als detailliertes Reformvorhaben denn als politische Setzung, die mit dem Anspruch verbunden ist, Ordnung zu schaffen.

Auffällig ist die knappe Behandlung des Themas. Während andere gesundheitspolitische Punkte breiter ausgeführt werden, bleibt die Apothekenreform auf wenige Sätze beschränkt. Das verweist auf den Charakter solcher Klausuren: Sie dienen der politischen Linienbestimmung, nicht der Ausarbeitung einzelner Gesetzesdetails. Gleichwohl ist die Wortwahl nicht zufällig.

Der Begriff der Ordnung trägt unterschiedliche Bedeutungen. Er kann auf Vereinfachung von Abläufen, auf Strukturveränderungen oder auf eine stärkere Regulierung zielen. Welche dieser Ebenen tatsächlich gemeint ist, bleibt offen. Gerade diese Offenheit ist es, die in der Apothekerschaft aufmerksam registriert wird, weil sie Raum für sehr unterschiedliche Auslegungen lässt.

Die knappe Erwähnung bedeutet nicht, dass das Thema erledigt wäre. Vielmehr markiert sie den Ausgangspunkt einer weiteren politischen Auseinandersetzung, in der erst noch geklärt werden muss, welche konkreten Maßnahmen unter dem Ordnungsbegriff verstanden werden und welche Folgen sie für Betriebe und Versorgung haben sollen.

 

GKV-Sparvorschläge, Fachärzte, Budgetierung und Steuerung

Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen ist angespannt. Der GKV-Spitzenverband hat Sparvorschläge vorgelegt, die unter anderem eine stärkere Budgetierung der Kinder- und Jugendmedizin sowie der hausärztlichen Versorgung vorsehen. Zudem sollen Zuschläge aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz abgeschafft und Termine künftig stärker über zentrale digitale Plattformen gesteuert werden.

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands warnt vor massiven Folgen dieser Vorschläge. Aus Sicht der Fachärzteschaft würde eine erneute Budgetierung Leistungen begrenzen, die medizinisch erforderlich sind. Schon heute seien in vielen Facharztpraxen die finanziellen Mittel für grundversorgende Leistungen nach wenigen Wochen eines Quartals ausgeschöpft.

Die Abschaffung der TSVG-Zuschläge wird als Rückschritt bewertet, weil diese Zuschläge gerade eingeführt wurden, um zusätzliche Kapazitäten zu honorieren und Wartezeiten zu verkürzen. Wenn dieser Anreiz entfällt, droht eine Verknappung der ambulanten Versorgung. Besonders kritisch sehen die Fachärzte die Idee einer zentralen Terminsteuerung, die Praxen faktisch in eine Rolle von Ausführenden fremder Planung drängen würde.

In der Wortwahl des SpiFa wird deutlich, dass hier ein Grundkonflikt berührt ist. Die Kritik richtet sich nicht nur gegen Sparziele, sondern gegen eine Logik, die Versorgung über Kontrolle und Steuerung begrenzen will, statt sie über auskömmliche Finanzierung zu sichern. Die Fachärzteschaft verweist darauf, dass Unterfinanzierung nicht zu weniger Bedarf, sondern zu Ausweichbewegungen in andere Versorgungsbereiche führt.

 

Notdienst in Thüringen, Tauschbörse, plus fünf Kilometer

Die Landesapothekerkammer Thüringen reagiert auf die zunehmenden Apothekenschließungen mit neuen Modellen zur Organisation des Notdienstes. Ziel ist es, die Belastung einzelner Betriebe zu senken und die Planung zu erleichtern, ohne die Versorgung vollständig aus dem Blick zu verlieren.

Kernstück ist eine Notdienstbörse, die es ermöglicht, bis zu 30 Prozent der nominellen Dienste innerhalb eines Notdienstkreises abzugeben oder zu übernehmen. Damit wird der Notdienst nicht mehr ausschließlich als starre Pflicht verstanden, sondern als Aufgabe, die in begrenztem Umfang flexibel verteilt werden kann. Die Notdienstpauschale von zuletzt rund 550 Euro spielt dabei eine Rolle, weil sie für manche Apotheken einen Anreiz darstellt, zusätzliche Dienste zu übernehmen.

Ergänzt wird das Modell durch die sogenannte „Richtlinie plus 5 km“. Apotheken mit hoher Dienstbelastung erhalten die Möglichkeit, die zulässige Entfernung zur nächsten dienstbereiten Apotheke um wenige Kilometer zu erweitern. In 17 Notdienstkreisen ist diese Option grundsätzlich vorgesehen; aus zwölf Kreisen wurden entsprechende Anträge gestellt.

Die Kammer beschreibt sowohl entlastende Effekte als auch Nebenwirkungen. In der Region um Greiz ermöglicht der Verweis nach Zeulenroda eine schnellere und einfachere Planung. Im Notdienstkreis Sömmerda führte die Entlastung jedoch dazu, dass im Gebiet um Bad Langensalza neue Lücken entstanden, weil Verweise auf nahe Apotheken seltener möglich waren. Gleichwohl konnte dort die Zahl der Dienste pro Apotheke um etwa zwölf reduziert werden.

Begleitend informiert die Kammer Kommunen und Öffentlichkeit über die Modellprojekte und bietet Gespräche an. Auf einer eigens eingerichteten Internetseite wird auf den Rückgang der Apothekenzahl und die Folgen für den Notdienst hingewiesen. Die Maßnahmen zeigen, wie schwierig es ist, zwischen Entlastung der Betriebe und Erreichbarkeit für die Bevölkerung zu balancieren.

 

CDU-Antrag 2023, Apothekenhonorar, Förderideen

Ein Blick auf einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion aus dem November 2023 verdeutlicht, welche Forderungen die Union damals zur Stärkung der Arzneimittelversorgung erhoben hat. Der Antrag trug den Titel „Arzneimittelversorgung sicherstellen – Versorgungssicherheit gewährleisten“ und benannte eine Reihe von Problemen, die Apotheken wirtschaftlich unter Druck setzen.

Zentral war die Forderung, das Fixhonorar um einen angemessenen Betrag anzuheben und regelmäßig über die Entwicklung des Apothekenhonorars zu berichten. Begründet wurde dies mit gestiegenen Personalkosten, Bürokratie, Inflation und Fachkräftemangel. Apotheken wurden als tragende Säule der Versorgung beschrieben, deren wirtschaftliche Lage sich zunehmend zuspitzt.

Darüber hinaus forderte die Union Fördermaßnahmen für Neugründungen in unterversorgten Gebieten, eine Ausweitung der Studienplätze und Verbesserungen in der PTA-Ausbildung, einschließlich der Abschaffung des Schulgeldes. Auch das Engpass-Management wurde thematisiert, mit dem Hinweis, dass der zusätzliche Aufwand in Apotheken angemessen vergütet werden müsse.

Der Antrag entstand unter dem Eindruck massiver Lieferengpässe, insbesondere bei Antibiotika. Die damaligen Forderungen dienen heute vielfach als Vergleichsfolie, wenn die aktuelle Reformpolitik bewertet wird und sich die Frage stellt, welche dieser Punkte aufgegriffen oder fallen gelassen werden.

 

Wahljahr 2026, Ostdeutschland, politische Verschiebungen

Im Jahr 2026 stehen in fünf Bundesländern Landtagswahlen an. Besonders in Ostdeutschland zeichnet sich eine politische Lage ab, in der stabile Regierungsbildungen schwieriger werden könnten. In mehreren Ländern hat sich die AfD zur stärksten Kraft entwickelt, wodurch klassische Koalitionsmodelle unter Druck geraten.

Wahlen wirken hier nicht nur als politisches Ereignis, sondern als strukturelle Zäsur. Wenn Mehrheiten knapp oder instabil sind, verlängern sich Übergangsphasen, Koalitionsverhandlungen werden komplexer, und die Handlungsfähigkeit von Regierungen kann eingeschränkt sein. Das betrifft auch Politikfelder, die eine langfristige Planung erfordern.

Die mögliche politische Neuordnung in den Ländern hat Auswirkungen über die Landesebene hinaus. Über den Bundesrat wirken Landesregierungen an Bundesgesetzgebung mit. Veränderungen in der Zusammensetzung können damit auch bundespolitische Prozesse beeinflussen, etwa in der Gesundheits- und Versorgungspolitik.

 

Corticosteroide in der Schwangerschaft, südkoreanische Daten

Orale Corticosteroide sind bei Entzündungs- und Autoimmunerkrankungen auch in der Schwangerschaft häufig unverzichtbar. Gleichzeitig sind sie mit Sorgen verbunden, weil sie systemisch wirken und sensible Entwicklungsphasen betreffen. Eine große südkoreanische Kohortenanalyse liefert hierzu belastbare Zahlen.

Ausgewertet wurden Routinedaten der Health Insurance Review and Assessment-Datenbank aus den Jahren 2010 bis 2021. In diesem Zeitraum lag die Prävalenz einer Exposition mit oralen Corticosteroiden in der Schwangerschaft bei rund sechs Prozent. Häufig eingesetzt wurden Prednisolon und Methylprednisolon, meist über kurze Zeiträume.

Die Daten zeigen, dass die Anwendung kein seltenes Ausnahmeereignis ist, sondern Teil der Versorgungsrealität. Sie ersetzen keine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung, bieten aber einen breiten Hintergrund, um Therapieentscheidungen einzuordnen und Ängste nicht allein auf Einzelfallberichte zu stützen.

 

Nattokinase, Evidenz, Sicherheit

Nattokinase, ein Enzym aus fermentierten Sojabohnen, wird als Nahrungsergänzungsmittel mit vielfältigen Wirkversprechen beworben. Die wissenschaftliche Einordnung ist differenziert. Systematische Übersichten und Meta-Analysen randomisierter Studien zu kardiovaskulären Risikofaktoren zeigen ein uneinheitliches Bild, das keine einfachen Schlussfolgerungen zulässt.

Regulatorisch existiert eine Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für einen spezifischen fermentierten Sojaextrakt, der unter definierten Bedingungen als sicher gilt. Diese Bewertung bezieht sich auf die Lebensmittelsicherheit und ist nicht mit einem Wirksamkeitsnachweis gleichzusetzen.

Gleichzeitig gibt es Fallberichte, die auf Risiken hinweisen, insbesondere im Zusammenhang mit Blutungsneigung und Antikoagulation. Beschrieben wurde unter anderem eine gefährliche Selbstsubstitution von Nattokinase statt eines etablierten Gerinnungshemmers nach Herzklappenersatz. Auch theoretische Risiken bei gleichzeitiger Einnahme von Antikoagulanzien oder Thrombozytenhemmern werden diskutiert.

 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Ein Urteil mit Datum 27. November 2025 und Aktenzeichen L 3 U 206/19 liegt auf dem Tisch wie ein Beleg, dass lange Erschöpfung nach Infektion nicht wegdiskutiert wird, aber an der MdE-Zahl hart gemessen bleibt. In Berlin fällt zugleich das Wort „Ordnung“, kurz, knapp, politisch nützlich, ohne dass im Papier die Schrauben sichtbar werden, an denen später gedreht werden soll. Thüringen zeigt parallel die mechanische Seite von Versorgung: bis zu 30 Prozent Tausch in der Notdienstbörse, eine Pauschale um 550 Euro, plus fünf Kilometer, 17 Kreise, 12 Anträge, und in Sömmerda ein Rückgang um etwa zwölf Dienste pro Apotheke. Dazu kommen zwei Felder, die im Alltag schnell zu Missverständnissen werden: orale Corticosteroide in der Schwangerschaft, und Nattokinase zwischen Anspruch, Sicherheitsrahmen und Blutungsfrage.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Politik Ordnung sagt, aber die Tiefe später in Verordnungen und Vollzug wandert, entsteht Unsicherheit an der Kante zwischen Anspruch und Umsetzung. Wenn Notdienste entlastet werden, entstehen gleichzeitig neue Lücken, die erst sichtbar werden, wenn es nachts wirklich eng wird. Wenn Studien große Kollektive liefern, bleibt trotzdem die Verantwortung im Einzelfall, weil Sicherheit nicht aus einem Schlagwort wächst, sondern aus sauberer Abwägung. Und wenn ein „Wunderenzym“ im Raum steht, zählt am Ende nicht das Versprechen, sondern die Frage, was es mit Blutgerinnung und Risiko macht, sobald es ernst wird.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Heute stehen Reformsignal, Notdienstmechanik und Evidenzgrenzen nebeneinander, weil sie dieselbe Verantwortungslinie berühren.

 

 

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