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  • 07.01.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Kursdruck bei Redcare, Retax-Entschärfung, Reformstreit bleibt offen
    07.01.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Kursdruck bei Redcare, Retax-Entschärfung, Reformstreit bleibt offen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Ein Tag, an dem Börsenreaktionen, Prüfpraxis und Reformdebatte ineinandergreifen: Redcare-Zahlen unter Ziel, Retaxwelle wird kassiert,...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Kursdruck bei Redcare, Retax-Entschärfung, Reformstreit bleibt offen

 

Heute verdichten sich Marktreaktionen, Prüfpraxis und Gesetzesfragen zu einem Belastungstest für Versorgung und Alltag.

Stand: Mittwoch, 07. Januar 2026, um 18:30 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Redcare wächst, aber unter dem eigenen Anspruch, und der Kurs reagiert sofort, weil aus Wachstumsrhetorik ein enger Erwartungskorridor geworden ist. Gleichzeitig zeigt die zurückgenommene Retaxwelle, wie schnell Nachweislogiken in Liquiditätsrisiken kippen können, wenn digitale Pflichtfelder und Vertragsauslegung auseinanderlaufen. In Sachsen wirkt jede Schließungszahl wie ein ruhiger Statistikpunkt, bis die Langfristkurve sichtbar macht, dass Fläche nicht durch Optimismus stabil bleibt, sondern durch tragfähige Betriebswirtschaft. Parallel weitet sich das E-Rezept auf Sonderversichertengruppen aus, was weniger nach Technik klingt als nach Alltagsfrage: Funktioniert die Infrastruktur auch dort, wo die Versicherungslogik nicht dem Standard folgt. In der Reformdebatte bleibt die zentrale Reibung, dass Strukturregeln und Haftungsarchitektur geschärft werden, während die wirtschaftliche Basis als offen markiert wird. Und jenseits der Gesundheitspolitik laufen zwei kulturelle Linien mit: Alkohol bleibt günstig trotz strengerer medizinischer Bewertung, und der Wunsch nach einem Schulfach Gesundheit ist auch ein Signal für ein dauerhaftes Orientierungsdefizit. Einordnung bleibt die entscheidende Währung.

 

Wachstumsziele verfehlt, Non-Rx schwächelt, Kapitalmarkt straft ab

Redcare hat im Geschäftsjahr 2025 beim Konzernumsatz die selbst gesteckte Schwelle verfehlt. Statt der angepeilten drei Milliarden Euro stehen 2,9 Milliarden Euro in den vorläufigen Zahlen, was einem Plus von rund 21 Prozent entspricht. Das bleibt deutlich unter dem Anspruch, beim Umsatz um mindestens ein Viertel zuzulegen. Damit wird aus einer Wachstumsstory eine Korrektur der Erwartung, und genau diese Korrektur ist an der Börse meist härter als eine einzelne Kennzahl.

Im Non-Rx-Geschäft sind 1,9 Milliarden Euro Umsatz ausgewiesen, was knapp 19 Prozent Wachstum bedeutet. Formal liegt das über der Prognose von mindestens 18 Prozent, in der Wahrnehmung aber zählt der Kontext: In einer Phase, in der saisonal eher Rückenwind erwartet wird, wirkt ein nachlassender Trend wie ein Warnsignal. Der Punkt ist nicht, dass der Bereich schrumpft, sondern dass er nicht mehr als verlässlicher Stabilitätsanker erscheint, wenn die Gesamterzählung auf Dynamik gebaut ist.

Im Rx-Segment in Deutschland wird das Ziel nur knapp gerissen. Mehr als 500 Millionen Euro waren kommuniziert, erreicht werden 503 Millionen Euro. Das ist Zielerfüllung am unteren Rand, ohne Reserve. Für Anleger ist Reserve oft gleichbedeutend mit Planbarkeit, und fehlende Reserve bedeutet, dass schon kleine Abweichungen in der Folgeperiode schnell als strukturelles Problem gelesen werden.

Analysten ordnen die Lage entsprechend zweischneidig ein. Einerseits wird die Beschleunigung beim E-Rezept im vierten Quartal als positives Signal gewertet, weil sie Nutzung und Bestellhäufigkeit stützen kann. Andererseits wird die Abschwächung im Non-Rx-Bereich als negative Überraschung beschrieben, gerade mit Blick auf eine ausgeprägte Grippesaison. Diese Kombination erzeugt ein Bild, in dem der Wachstumsbeitrag stärker vom Rx-Kanal abhängt, während die Breite im Sortiment weniger stabil wirkt.

Der Kurs reagierte unmittelbar. Kurz nach Handelsbeginn ging es um mehr als acht Prozent auf etwa 65,80 Euro abwärts; über zwölf Monate wird ein Rückgang von rund 46 Prozent genannt. In so einer Lage verschiebt sich die Diskussion schnell weg von der Frage, ob ein Unternehmen wächst, hin zu der Frage, ob das Wachstum die Bewertung tragen kann und ob die Story in der nächsten Runde plausibler wird.

Jefferies sieht trotz der Diskrepanz zwischen Umsatzplus und Kursminus Aufwärtspotenzial für 2026, Baader spricht von soliden Zahlen, Metzler bleibt grundsätzlich von strukturellen Chancen überzeugt. Gleichzeitig wird damit sichtbar, wie stark die Deutung von Segmentdynamik, E-Rezept-Effekt und Kundenzahlen abhängt. Der aktive Kundenstamm wird mit 13,9 Millionen angegeben; wenn Aktivitätsrate und Bestellhäufigkeit steigen, wirkt das stabilisierend, aber es ersetzt nicht die Frage nach der Ertragsqualität in den Segmenten.

Ein zusätzlicher Risikotreiber taucht in den Analystenkommentaren indirekt auf: Preis- und Zuzahlungsmechaniken könnten Nachfragekanäle verschieben. Wenn gesetzlich Versicherte künftig stärker belastet würden, könnten Online-Alternativen attraktiver erscheinen. Das ist noch keine Prognose, aber es zeigt, wie eng politische Rahmenbedingungen und kommerzielle Erwartungen inzwischen miteinander verknüpft sind.

Unterm Strich liefern die Zahlen Wachstum, aber sie liefern nicht das Maß an Überzeugung, das nötig wäre, um den Bewertungsdruck zu drehen. Die Börsenreaktion ist damit weniger ein Urteil über 2025 als ein Signal, wie schmal der Vertrauenskorridor geworden ist, sobald Non-Rx nicht mehr als selbstverständlich tragend gilt.

 

Apothekenschließungen setzen sich fort, ländliche Versorgung wackelt, Honorarfrage bleibt offen

In Sachsen haben im vergangenen Jahr 13 Apotheken geschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Rückgang damit geringer ausgefallen, doch der Kammerpräsident Göran Donner sieht darin keinen Grund zur Entwarnung. Er beschreibt eine abgeflachte Welle, die an einem grundsätzlichen Trend nichts ändert. Entscheidend ist die Betrachtung über mehrere Jahre, nicht die Momentaufnahme eines einzelnen Kalenderjahres.

Donner verweist auf den Zeitraum von 2016 bis 2020, in dem die Zahl der öffentlichen Apotheken um 36 zurückging. Im anschließenden Fünfjahreszeitraum bis Ende 2025 seien weitere 85 Betriebe weggefallen. Diese Größenordnung macht deutlich, dass es nicht um vereinzelte Standortentscheidungen geht, sondern um eine strukturelle Verdünnung, die sich in der Fläche irgendwann als Versorgungslücke bemerkbar macht.

Besonders verletzlich sind ländliche Strukturen. Dort gibt es häufig weniger Ausweichmöglichkeiten, längere Wege, weniger Personalreserven und eine stärkere Abhängigkeit von einzelnen Standorten. Wenn ein Betrieb schließt, ist der Effekt nicht nur ein organisatorischer Wechsel, sondern häufig ein spürbarer Einschnitt in Erreichbarkeit, Kontinuität und Versorgungsalltag. Die Statistik wird dann zur Geografie.

Die Ursachen werden nicht allein auf Fachkräftemangel reduziert. Donner benennt zwar auch Personalengpässe als Faktor, stellt aber die wirtschaftliche Basis in den Mittelpunkt. Wenn die im Koalitionsvertrag zugesagte Honoraranpassung weiter ausbleibt, sei die flächendeckende Versorgung künftig absehbar nicht mehr zu halten. Damit wird aus einer betriebswirtschaftlichen Frage eine Systemfrage: Welche Leistungen werden erwartet, und welche Finanzierung steht dahinter.

Gerade diese Systemfrage wird schärfer, weil politische Pläne zusätzliche Aufgaben vorsehen. Donner verweist auf Versorgungsaufgaben und Dienstleistungen, die ausgebaut werden sollen, etwa in Prävention, Impfungen und Früherkennungstests. Solche Erweiterungen setzen wirtschaftlich stabile Betriebe voraus, weil zusätzliche Aufgaben nicht nur Fachlichkeit, sondern Zeit, Personal, Haftungs- und Organisationsfähigkeit binden.

Die Logik ist dabei nüchtern: Nur wirtschaftlich gesunde Betriebe können neue Aufgaben übernehmen, ohne an anderer Stelle zu kürzen. Wenn die Grundfinanzierung nicht nachzieht, steigt das Risiko, dass Reformen nicht als Stärkung wirken, sondern als zusätzliche Belastung in einem ohnehin ausgedünnten Netz. In dieser Konstellation wird jede einzelne Schließung schneller zu einem Symbol für das Ganze.

Dass sich die Schließungszahl in einem Jahr verlangsamt, kann deshalb zwar als Moment der Stabilisierung erscheinen, ist aber kein Beleg dafür, dass der Trend gedreht ist. Donner setzt genau hier an: Ohne finanzielle Korrektur und ohne realistische Abbildung der Aufgabenerwartungen wird aus einer abgeflachten Welle ein dauerhaft sinkendes Niveau, bis weiße Flecken nicht mehr Ausnahme, sondern Muster werden.

 

E-Rezept wird ausgeweitet, Heilfürsorge wird integriert, Einlösung wird alltagstauglich

Seit Beginn des Jahres werden auch für die rund 44.000 Angehörigen der Bundespolizei E-Rezepte ausgestellt. Die Gematik weist darauf hin, dass damit eine weitere Anwendung der Telematikinfrastruktur in einem Bereich ankommt, dessen Umsetzung sich mehrfach verzögert hatte. Gerade diese Verzögerungen zeigen, dass nicht die Idee strittig war, sondern die praktische Einbindung einer besonderen Versicherungs- und Kostenträgerstruktur.

Bereits seit April 2025 gibt es für die Bundespolizei die elektronische Gesundheitskarte sowie das Versichertenstammdaten-Management. Mit dem E-Rezept kommt nun die digitale Verordnung hinzu. Das ersetzt schrittweise den bisherigen Ablauf über das Muster-16-Rezept, das in vielen Versorgungsbereichen noch immer als vertrauter Standard gilt. Die Umstellung ist damit nicht nur eine technische Umrüstung, sondern ein Wechsel der Routine.

Für die Betroffenen bleibt der Einlöseweg im Grundsatz vertraut: E-Rezepte können per eGK, per App oder als Ausdruck eingelöst werden, auch in einer Apotheke. Interessant ist die Anpassung in der Gematik-App, die bei der Auswahl der Versicherungsart einen zusätzlichen Button „Anders versichert“ anbietet. Damit wird ein Versicherungsstatus abgebildet, der weder klassisch gesetzlich noch privat ist, sondern über Heilfürsorge-Modelle läuft.

In der Mitteilung wird zugleich ein Ausblick gesetzt: Künftig könnten auch weitere Personen von Bundes- oder Landeseinrichtungen betroffen sein, wenn deren Kostenträger sich an die TI anschließen. Damit wird das E-Rezept nicht nur breiter, sondern auch heterogener. Je mehr Sonderkonstruktionen integriert werden, desto stärker hängt der Alltag von klaren Schnittstellen und eindeutigen Zuordnungen ab.

Für Apotheken bedeutet diese Ausweitung, dass neben der technischen Einlösung vor allem die Abbildung unterschiedlicher Kostenträgerlogiken sauber funktionieren muss. Das E-Rezept ist im Alltag nicht nur ein digitales Dokument, sondern Teil einer Abrechnungs- und Prüfarchitektur. Je reibungsloser Sonderversicherte integriert werden, desto eher wird das System als Infrastruktur wahrgenommen und nicht als Sonderfallmaschine.

 

Retaxwelle wird widerrufen, Chargenpflicht bleibt Streitpunkt, Apotheken bekommen Luft

Kurz vor Weihnachten sorgte eine Welle von Retaxationen wegen angeblich fehlender Chargenübermittlung für Empörung in vielen Apotheken. Es ging nicht um einzelne Fälle, sondern um eine Serie, die in der Wirkung wie ein Systemschock ankam. Über Spektrum K wurden teils hohe Beträge zurückgefordert, was in Betrieben unmittelbar als Liquiditätsrisiko spürbar wurde. In dieser Konstellation wird aus formaler Nachweispflicht schnell ein betrieblicher Ernstfall.

Nun widerruft der Krankenkassen-Dienstleister die Retaxierungen. Damit wird ein akuter Druck genommen, der sich in manchen Häusern bereits in der Planung von Zahlungsflüssen, Personaldisposition und Risikopuffer bemerkbar gemacht hatte. Ein Widerruf ist für die betroffenen Betriebe eine Entlastung, weil er unmittelbare Rückforderungen zurückdreht und damit Handlungsspielraum wiederherstellt.

Gleichzeitig wirft genau dieser Rückzieher Fragen auf. Wenn eine Retaxwelle in kurzer Zeit massenhaft ausgelöst und dann massenhaft zurückgenommen wird, entsteht ein Bild von unsicherer Prüflogik. Das Problem ist dabei weniger der einzelne Ausgang, sondern die Schwankung im System. Für die Praxis zählt, ob Anforderungen klar, nachvollziehbar und im Zeitpunkt der Leistungserbringung verlässlich sind.

Die Chargenübermittlung steht im Mittelpunkt, weil sie ein Beispiel dafür ist, wie digitale Pflichtfelder und reale Arbeitsabläufe kollidieren können. Wo Datenübermittlung, technische Schnittstellen und Vertragsauslegung zusammentreffen, entstehen Fehlerkosten oft dort, wo sie am wenigsten abgefedert werden können: in der operativen Versorgung. Wenn dann zusätzlich eine hohe Zahl von Fällen gleichzeitig betroffen ist, geht es nicht mehr nur um Korrektur, sondern um Vertrauensschäden.

In vielen Betrieben kommt hinzu, dass Retaxationen nicht nur finanziell wirken, sondern auch organisatorisch. Sie binden Zeit, erzeugen Dokumentations- und Klärungsaufwand und verschieben Aufmerksamkeit weg von Versorgung hin zu Abwehr und Nacharbeit. Bei einer Welle wird dieser Effekt zum Belastungsfaktor, der sich nicht mit einem einzelnen Schreiben erledigt.

Der Widerruf kann deshalb als Signal gelesen werden, dass die ursprüngliche Begründung oder deren Anwendung nicht tragfähig war. Welche Gründe im Detail entscheidend waren, wird in deinem Rohmaterial nur angekündigt, nicht ausgeführt. Genau dieser Punkt ist aber der relevante offene Rand: Für die Praxis ist nicht nur wichtig, dass eine Retax zurückgenommen wird, sondern nach welcher Logik sie überhaupt ausgelöst werden konnte und welche Sicherungen künftig verhindern, dass eine ähnliche Welle wieder entsteht.

Der Vorgang passt in ein größeres Spannungsfeld: Digitalisierung soll Prozesse stabilisieren, kann aber in Prüf- und Nachweisarchitekturen neue Härten erzeugen, wenn Pflichtfelder, Übermittlungswege und Auslegungen nicht synchron sind. Wenn das Risiko am Ende regelmäßig bei den Apotheken landet, wird jede technische Neuerung unter dem Blickwinkel „Fehlerkosten“ bewertet, nicht unter dem Blickwinkel „Erleichterung“. Genau diese Verschiebung ist nach einer Retaxwelle schwer zurückzudrehen.

 

Regierungsentwurf bleibt umstritten, wirtschaftliche Basis fehlt, Ordnungskonflikte werden schärfer

Trotz Nachbesserungen bewertet die ABDA den Regierungsentwurf zur Apothekenreform weiterhin kritisch. Der Tenor ist klar: Verbesserungen im Vergleich zum Referentenentwurf werden anerkannt, aber die entscheidenden Regelungen zur wirtschaftlichen Stabilisierung öffentlicher Apotheken fehlen weiterhin. Damit wird nicht ein Randproblem benannt, sondern das Fundament, auf dem alle weiteren Reformelemente aufsetzen müssten.

Im Zentrum der Kritik steht die ausbleibende Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro. Weder das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz noch die geplante Verordnung lösen dieses Versprechen ein. Die ABDA bezeichnet diese Feststellung als fundamental, weil damit die wirtschaftliche Sicherung einer flächendeckenden, wohnortnahen und hochwertigen Versorgung weiter verzögert werde. Diese Verzögerung wird nicht als abstrakte Politikfrage gelesen, sondern als Treiber weiterer Schließungen.

Die ABDA setzt sich zudem mit der vorgesehenen Verhandlungslösung auseinander und bezweifelt deren Tragfähigkeit. Es fehle eine Basis, um die seit Jahren versäumte Anpassung der Vergütung nachträglich auszugleichen. Besonders hervorgehoben wird das Fehlen eines zeitlichen Bezugspunktes, der mit dem Inkrafttreten der letzten Fixum-Anhebung übereinstimmen müsste. In der Logik der ABDA erschwert genau das, zusammen mit dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität, eine angemessene Steigerung erheblich. Damit wird ein Mechanismus beschrieben, der politische Handlungsfähigkeit strukturell begrenzt.

Bei den Maßnahmen im Entwurf bleibt die ABDA ebenfalls kritisch, auch dort, wo nachgebessert wurde. Die geplante PTA-Vertretung wird abgelehnt, selbst wenn sie nur zeitweise gedacht ist. Die ABDA argumentiert, dass diese Regelung impliziere, dass die Anwesenheit eines Apothekers beim Betrieb nicht zwingend erforderlich sei. Diese Wertung könne geeignet sein, das apothekenrechtliche Fremdbesitzverbot zu hinterfragen, das Apotheker und Patienten vor unsachgemäßer Einflussnahme Dritter schützen soll. Die Forderung lautet daher ersatzlose Streichung.

Ein zweiter Konfliktpunkt sind Zweigapotheken. Die ABDA hält die vorgesehenen Regeln für nicht erforderlich. Sollte an Lockerungen festgehalten werden, fordert sie eine Ausgestaltung, die nicht auf eigenständigen Betriebserlaubnissen basiert, sondern im Rahmen der bestehenden Betriebserlaubnis bleibt. Zudem wird eine Begrenzung der Gesamtzahl von Betriebsstätten verlangt und eine Sicherung des Mehrbesitzverbots durch eine alte Klausel, nach der eine Betriebserlaubnis erlischt, wenn eine weitere erteilt wird. Hinter dieser Detailforderung steht die Sorge, dass strukturelle Grenzen schleichend verschoben werden.

Besonders heikel ist aus Sicht der ABDA die Haftung für Mitglieder paritätischer Stellen, die über Vertragsstrafen oder Versorgungsausschlüsse mitentscheiden. Persönliche Haftung könne schlimmstenfalls existenzvernichtend wirken. Der Entwurf löse das Problem nicht, weil Schadensersatzansprüche vertraglich nicht wirksam zu Lasten Dritter ausgeschlossen werden könnten; eine interne Haftungsfreistellung der handelnden Personen entlaste die Rahmenvertragspartner nicht. Hier wird ein klassischer Systemkonflikt sichtbar: Sanktionierbarkeit von Preisbindung steht gegen Zumutbarkeit persönlicher Risiken.

Die ABDA fordert daher eine Regelung, durch die Haftungsrisiken, die aus Sanktionen resultieren, vom Staat übernommen werden. Die Begründung ist nicht, dass Sanktionen unnötig seien, sondern dass sie ohne Schutzmechanismus diejenigen treffen könnten, die im System Entscheidungen tragen. Damit wird die Frage, wer Verantwortung übernimmt, in den Kern der Reformdebatte gezogen.

Auch die geplante Rx-Abgabe an Chroniker ohne aktuelles Rezept, um eine nahtlose Versorgung zu ermöglichen, wird nicht grundsätzlich verworfen, aber an Bedingungen geknüpft. Die ABDA weist darauf hin, dass es nur funktionieren werde, wenn Patienten nicht durch finanzielle Belastungen abgehalten würden, Leistungen in Anspruch zu nehmen, für die die Krankenkassen im Falle einer ärztlichen Verordnung ohnehin aufkommen müssten. Sie fordert eine Überprüfung, ob die Ausgestaltung als Selbstzahlerleistung das Sachleistungsprinzip systemwidrig unterläuft. Damit wird deutlich: Eine Versorgungsinnovation wird nicht nur an Praktikabilität gemessen, sondern an Systemlogik.

Beim Thema pharmazeutische Dienstleistungen, die nur auf Rezept durchgeführt werden sollen, verweist die ABDA auf internationale Erfahrungen, nach denen Medikationsmanagementleistungen bei ausschließlicher ärztlicher Verordnung kaum in Anspruch genommen würden. Zudem wird vorgeschlagen, die kontinuierliche Pflege des elektronischen Medikationsplans inklusive AMTS-Checks für Anspruchsberechtigte über ein Einschreibemodell bei einer gewählten Vor-Ort-Apotheke zu ermöglichen. Der Kern ist hier nicht ein Detailstreit, sondern die Frage, wie Leistungen so organisiert werden, dass sie tatsächlich genutzt werden.

Am Ende spricht die ABDA eine begriffliche Systemfrage an: Der Entwurf solle durchgehend eindeutig und widerspruchsfrei zwischen der „Apotheke“ als durch Betriebserlaubnis definierte Einheit und ihren „Betriebsstätten“ differenzieren. Die Forderung nach einer Entschließung des Bundesrates zeigt, dass es nicht nur um einzelne Paragraphen geht, sondern um Ordnung im Begriffsapparat. Begriffe sind hier nicht akademisch, sondern steuern, was erlaubt, begrenzt und kontrolliert wird.

Zusammengenommen zeichnet die Stellungnahme ein Bild, in dem Reformelemente als Eingriffe in eine bereits gespannte Struktur gelesen werden. Solange die wirtschaftliche Basis nicht adressiert wird, wird jede zusätzliche Regel als Verschärfung wahrgenommen, selbst wenn sie im Einzelfall als Modernisierung gedacht ist. Genau dieser Zusammenhang erklärt, warum die ABDA die Stabilisierung nicht als einen Punkt unter vielen behandelt, sondern als Voraussetzung dafür, dass Reform überhaupt als Stärkung wirken kann.

 

Gelassenheit wird erlernbar, innere Muster wirken stark, Resilienz braucht Übung

Miriam Junge sagt, Gelassenheit sei nichts, womit man einfach geboren werde, sondern ein Zustand, den man Schritt für Schritt lernen könne. Sie setzt den Akzent auf Innehalten, Wahrnehmen und bewusstes Handeln. Gelassenheit beginne dort, wo Menschen bemerken, was gerade in ihnen los ist, statt sofort impulsiv zu reagieren. Es geht um ein inneres Bei-sich-Bleiben, auch wenn außen Hektik entsteht.

Wichtig ist ihre Abgrenzung: Gelassenheit bedeute nicht, dass einem alles egal sei. Im Gegenteil werde wahrgenommen, was passiert, aber ohne sich unmittelbar mitreißen zu lassen. Das Ziel ist Handlungsfähigkeit, nicht Abkapselung. Diese Unterscheidung verändert die Praxis, weil sie Gelassenheit nicht als Passivität beschreibt, sondern als aktive Selbststeuerung.

Als häufige Auslöser von Stress nennt sie weniger äußere Umstände als innere Muster: Überforderung, Perfektionismus, Kontrollbedürfnis, der Anspruch, allen gefallen zu müssen. Wer Bedürfnisse nicht ernst nimmt oder sich nicht abgrenzt, gerät schneller unter Druck. Vorbereitung heiße deshalb, sich selbst zu kennen, rechtzeitig zu merken, wann es zu viel wird, und dann gegenzusteuern.

Gelassenheit wird als trainierbar beschrieben, vergleichbar mit einem Muskel. Wiederholung steht im Mittelpunkt: nicht sofort in Gedanken und Gefühlen zu verschwinden, sondern zuerst wahrzunehmen, was da ist. Kleine Atempausen oder kurze Check-ins können helfen, weil sie den Abstand zwischen Reiz und Reaktion vergrößern. Die Formulierung „man ist im Leben nie fertig“ setzt dabei einen realistischen Rahmen: Es geht um Kontinuität, nicht um Perfektion.

 

Alkohol bleibt günstig, Konsum sinkt langsam, Gesundheitspolitik sucht Hebel

Alkoholische Getränke werden in Deutschland im europäischen Vergleich günstig verkauft. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegen die Preise für Wein, Spirituosen und Bier 14 Prozent unter dem EU-Durchschnitt. Noch günstiger ist es nur in Italien, während Konsumenten in Finnland mehr als das Doppelte des EU-Durchschnitts zahlen. Dänemark und Belgien liegen ebenfalls deutlich über dem Durchschnitt. Diese Preislandschaft ist nicht nur Statistik, sondern ein Hinweis darauf, wie stark Alkohol im Alltag als normales Konsumgut verankert bleibt.

Der Konsum geht in Deutschland zwar zurück, aber langsam. Nach älteren WHO-Zahlen trank 2022 jede Person ab 15 Jahren im Schnitt 11,2 Liter reinen Alkohol pro Jahr. Zehn Jahre zuvor war es etwa ein Liter mehr. Europaweit liegt Deutschland damit gemeinsam mit Frankreich und Portugal im oberen Bereich. Länder wie Rumänien, Lettland und Tschechien liegen noch darüber, während in Finnland und Dänemark trotz höherer Preise ebenfalls nennenswerte Werte genannt werden. Das zeigt, dass Preis allein nicht alles erklärt, aber er bleibt ein relevanter Rahmen.

In der gesundheitlichen Bewertung ist die Tonlage klarer geworden. Alkohol wird als Zellgift beschrieben, und die Deutsche Gesellschaft für Ernährung warnt, risikofrei lebe nur, wer vollständig verzichte. Gleichzeitig bleibt der gesellschaftliche Umgang oft moderater, was eine Spannung erzeugt: Medizinische Klarheit trifft auf Alltagsnormalität. Diese Spannung prägt Debatten um Prävention, Folgekosten und politische Steuerung.

Suchtforscher beobachten Unterschiede nach Gruppen. Vor allem Männer trinken weniger als früher, bei Frauen sei der Rückgang weniger eindeutig. Rückläufig sei auch der Konsum bei jungen Menschen. Solche Verschiebungen sind relevant, weil sie zeigen, dass sich Verhaltensmuster ändern können, aber nicht gleichmäßig und nicht automatisch.

Bemerkenswert ist im Vergleich, dass alkoholfreie Getränke in Deutschland preislich über dem EU-Schnitt liegen. Spitzenreiter ist Lettland, unter anderem wegen einer Zuckersteuer, am günstigsten sind alkoholfreie Getränke ebenfalls in Italien. Der Vergleich legt nahe, dass Preisstrukturen nicht unbedingt präventiv ausgerichtet sind. Im Kontext von Zucker- und Gesundheitsdebatten wird zudem auf Empfehlungen der WHO zu freiem Zucker verwiesen und die Forderung nach Instrumenten wie einer Zuckersteuer genannt. Damit wird sichtbar, dass Alkoholpolitik zunehmend im größeren Rahmen von Gesundheits- und Präventionspolitik mitdiskutiert wird.

 

Gesundheitswissen bleibt lückenhaft, Schulfach findet Mehrheit, Prävention soll früh ansetzen

Eine Mehrheit der Menschen in Deutschland befürwortet die Einführung eines Unterrichtsfachs „Gesundheit“. In der YouGov-Umfrage im Auftrag der HanseMerkur sprechen sich 71 Prozent dafür aus, damit von klein auf gelernt wird, Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen. Die Zustimmung ist über Altersgruppen hinweg ähnlich hoch; Frauen stimmen etwas häufiger zu als Männer. Befragt wurden 2.041 Menschen ab 18 Jahren online, die Ergebnisse werden als repräsentativ bezeichnet.

Auffällig ist, dass sich nur jeder Zweite so gut informiert fühlt, dass er sich selbst um die eigene Gesundheit kümmern kann. Das deutet weniger auf fehlendes Interesse als auf Unsicherheit im Umgang mit Informationen. Wenn Gesundheitskompetenz nicht selbstverständlich ist, wird Prävention schwerer, weil sie auf Verständnis, Einordnung und Alltagsentscheidungen angewiesen ist.

Etwa die Hälfte der Befragten hält den Lebensstil für wichtiger für die Lebenserwartung als die Gene. Das zeigt ein verbreitetes Bewusstsein für eigene Einflussmöglichkeiten, das aber nicht automatisch in konkretes Wissen übersetzt ist. Ein Schulfach würde diese Übersetzung systematisch angehen, indem Grundlagen früh vermittelt werden, bevor sich Fehlentscheidungen verfestigen oder Risiken unbemerkt wachsen.

Gleichzeitig ist ein Schulfach kein Selbstläufer. Ob es Wirkung entfaltet, hängt davon ab, wie praxisnah, wissenschaftlich sauber und anschlussfähig es gestaltet wird. Die hohe Zustimmung kann daher auch als Wunsch nach Orientierung gelesen werden: weniger als neues Etikett, mehr als verlässliche Kompetenzvermittlung, die im Alltag tatsächlich trägt.

 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Wo Systeme unter Druck geraten, zeigen sie selten zuerst Brüche im Gesetzestext, sondern im Takt des Alltags: Zahlen kommen früher als Vertrauen, Prüfungen früher als Begründungen, und Strukturfragen früher als Stabilisierung. In so einem Moment ist „digital“ nicht die Richtung, sondern der Verstärker, weil Pflichtfelder und Schnittstellen Entscheidungen in Sekunden erzwingen, die früher durch Routine abgefedert wurden. Gleichzeitig bleibt die ökonomische Basis der unsichtbare Träger, an dem jede zusätzliche Aufgabe hängt, egal ob sie politisch als Modernisierung oder als Versorgungsplus erzählt wird. Wenn dann noch Preis- und Konsumfragen in der Gesellschaft anders wirken als medizinische Leitlinien, entsteht ein Klima, in dem Orientierung wichtiger wird als Lautstärke und Verlässlichkeit mehr zählt als Tempo.

Die entscheidende Verschiebung liegt darin, dass heute mehrere Ebenen gleichzeitig „wirklich“ sind: Marktlogik, Prüflogik, Reformlogik und Alltagslogik. Wer nur eine davon bedient, fühlt sich kurz stabil, aber verliert an der nächsten Schnittstelle. In dieser Gleichzeitigkeit wird jeder Rückzieher zur Nachricht, jede Verzögerung zur Belastung und jede knappe Zielerfüllung zur Vertrauensfrage. Das macht den Tag nicht dramatisch, aber dicht: Es sind keine einzelnen Ereignisse, die kippen, sondern die Summe kleiner Kanten, die zusammen ein Systemprofil zeichnen.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich mit klarem Trennschnitt zwischen Information, Einordnung und praktischer Relevanz. Heute stehen Marktreaktionen, Prüfpraxis und Reformfragen als gemeinsame Drucklinie im Vordergrund.

 

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