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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Mittwoch, 07. Januar 2026, um 13:25 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Manchmal kippt ein ganzer Streit nicht an der Unterschrift, sondern an dem, was Wochen vorher schon als System stand: Die Linie aus Karlsruhe zur persönlichen Verantwortung bei Anlagebetrug trifft genau diese Vorphase, während draußen der Winter die Wege verlängert und drinnen der Notdienst zeigt, wie schnell „dringend“ und „bequem“ ineinander rutschen. Parallel laufen sehr nüchterne Stellschrauben weiter, die kaum Schlagzeilen machen, aber die Praxis tragen: neue Rechengrößen in der Sozialversicherung, ein erleichtertes Entlassmanagement der Primärkassen in Nordrhein-Westfalen, und bei Wegovy die Frage, was ein kurzer Verfall in der Lieferkette real bedeutet, wenn Beratung, Abgabe und Retouren nicht mehr sauber zusammenpassen.
Manchmal entscheidet nicht die Unterschrift unter einem Vertrag, sondern die Architektur, die davor gebaut wurde: Wer ein Vertriebssystem prägt, kann sich nicht allein über den Kalender aus der Verantwortung schreiben lassen. Der Bundesgerichtshof hat für Fälle des Anlagebetrugs eine Linie bestätigt, die für Anleger praktisch ist und für Funktionsträger unbequem bleibt: Persönliche Haftung endet nicht zwingend mit dem Ausscheiden aus der Geschäftsführung, wenn der Schaden aus einem zuvor mitgetragenen, sittenwidrig angelegten System stammt oder die Anbahnung in der Amtszeit bereits gelaufen ist. Der Blick geht damit weg vom Stichtag und hin zur Mechanik des Modells, zur Rolle im System und zur Frage, ob die spätere Schädigung die Fortsetzung einer zuvor geschaffenen Gefahrenlage ist.
Entscheidend ist der Unterschied zwischen einem gescheiterten Geschäft und einem von Beginn an auf Täuschung angelegten Modell. Die Schwelle bleibt hoch, weil es nicht um bloße Fehleinschätzungen geht, sondern um Sittenwidrigkeit und Vorsatz, mindestens in der Form des bedingten Vorsatzes. Genau deshalb ist der Maßstab so wirksam: Er lässt sich nicht mit einem formalen Rollenwechsel abräumen, wenn die Systemanlage vorher gesetzt wurde.
Für die Praxis heißt das auch: Wer nur auf Registerdaten und Amtszeiten schaut, sieht oft die falsche Stelle. In den Mittelpunkt rücken Anbahnung, Vertriebsstruktur, Risikodarstellung und der Umgang mit Signalen, die das Modell rechtlich oder wirtschaftlich entkernen. Haftungsfragen entstehen dann nicht aus einem einzelnen Akt, sondern aus einer Kette, die in einem konkreten Schaden endet.
Und doch bleibt eine Grenze, die Anleger wie Funktionsträger gleichermaßen kennen müssen. Die persönliche Haftung ist kein Automatismus, sie folgt der Zurechnung: Kausalität, adäquate Verknüpfung, Schutzzweck. Der Maßstab wirkt scharf, aber nicht beliebig, weil er die Systemlogik verlangt, nicht nur den späteren Zusammenbruch.
Je klarer ein Vertriebssystem als solches erkennbar wird, desto weniger trägt die Ausrede, man sei „nicht mehr im Amt“ gewesen. Verantwortlichkeit wird damit nicht größer, aber genauer: nicht mehr am Stichtag festgemacht, sondern an der Rolle im Gefüge.
Wenn Schnee, Eis und Glätte den Alltag bremsen, trifft es zuerst die Zeit. Der Arbeitsweg wird länger, Verbindungen brechen, Staus entstehen, und trotzdem bleibt das Grundmuster im Arbeitsrecht nüchtern: Kommt jemand zu spät, kann für die ausgefallene Zeit die Vergütung entfallen, weil Leistung und Gegenleistung gekoppelt sind.
Das wird häufig über das sogenannte Wegerisiko beschrieben. Der Weg zur Arbeit liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Beschäftigtenseite, auch wenn die Ursache nicht „verschuldet“ wirkt. Wer wiederholt zu spät kommt, kann damit nicht dauerhaft argumentieren, wenn erkennbar wäre, dass mehr Pufferzeit notwendig gewesen wäre.
Gleichzeitig gibt es den Gegenpol, der im Apothekenalltag besonders spürbar ist: Wenn der Betrieb selbst nicht öffnen kann oder äußere Umstände die Betriebsabläufe blockieren, bleibt der Vergütungsanspruch typischerweise bestehen, weil das Betriebsrisiko beim Inhaber liegt. Für Teams ist das mehr als eine Rechtsformel, weil die Schichtplanung und die Versorgung nicht nach Wetterlage neu erfunden werden können.
Die praktische Reibung entsteht dort, wo beide Risiken ineinander greifen: Mitarbeitende kommen schwer durch, Kundschaft erwartet trotzdem Normalbetrieb, Lieferungen verzögern sich, und am Ende wird aus Zeitverlust schnell eine Frage der Zumutbarkeit. Der rechtliche Rahmen ist dabei erstaunlich klar, die Umsetzung im Betrieb ist es selten.
Wer in solchen Tagen sauber kommuniziert, verhindert nicht die Glätte, aber oft den zweiten Konflikt. Die Frage ist nicht, ob Winter „zählt“, sondern wie sichtbar wird, dass Verantwortung auf beiden Seiten konkret gehandhabt wird und nicht nur behauptet.
Der Notdienst lebt von einer stillen Übereinkunft: Es geht um Dringlichkeit, nicht um Bequemlichkeit. Genau deshalb trifft es die Stimmung besonders, wenn mitten in der Nacht jemand an der Klappe steht und sich dann herausstellt, dass es um alte Verordnungen geht, nicht um einen akuten Bedarf.
Solche Situationen sind selten spektakulär, aber sie sind ein Signal. Denn sie zeigen, wie schnell die Schwelle dessen verrutscht, was als Notfall empfunden oder dargestellt wird, wenn ein Dienst immer verfügbar wirkt. Für Inhaber und Teams ist das nicht nur eine Frage des Ärgers, sondern eine von Belastung, Konzentration und Sicherheit in Stunden, in denen Fehler wahrscheinlicher werden.
Die eigentliche Spannung liegt nicht im einzelnen Fall, sondern im Muster: Notdienst ist Versorgung unter Ausnahmebedingungen. Je häufiger die Ausnahme als Normalität genutzt wird, desto stärker verschleißt das System, das eigentlich für echte Dringlichkeit gedacht ist.
Dazu kommt die kommunikative Härte an der Klappe. In der Nacht ist kaum Raum für lange Erklärungen, gleichzeitig ist die Erwartung auf Kundenseite oft maximal, weil der Weg ja „extra“ war. Zwischen diesen beiden Polen entsteht eine Reibung, die den Ton im Gesundheitswesen insgesamt spiegelt: Anspruch trifft auf Begrenzung.
Das Thema ist deshalb mehr als eine Anekdote. Es ist ein Hinweis darauf, dass Versorgung nicht nur aus Regeln besteht, sondern aus Akzeptanz für den Zweck eines Systems, gerade dann, wenn es unbequem wird.
Mit dem Jahreswechsel verändern sich in der Sozialversicherung regelmäßig Rechengrößen und Grenzwerte, und das wirkt zunächst trocken. In der Praxis ist es aber ein Punkt, an dem kleine Anpassungen große Folgewirkung haben, weil Lohnabrechnung, Beitragslast und arbeitsvertragliche Nebenwirkungen daran hängen.
Für Betriebe ist das kein Randthema, sondern Teil der Grundstatik. Sobald Grenzwerte verschoben werden, ändern sich Bemessungsgrundlagen, Zuschläge und die Einordnung bestimmter Konstellationen. Das trifft nicht nur große Unternehmen, sondern gerade auch kleinere Strukturen, weil die Abrechnung oft weniger Puffer für Nachsteuerung hat.
Für Beschäftigte entsteht dabei ein paradoxes Gefühl: Der Nettoeffekt wird schnell als „mehr“ oder „weniger“ wahrgenommen, obwohl es häufig um Systemwerte geht, die nicht als Lohnerhöhung oder -kürzung gemeint sind. Genau daraus entstehen Rückfragen, die im Betrieb Zeit kosten, obwohl es eigentlich nur um eine rechnerische Verschiebung geht.
Die zusätzliche Spannung liegt darin, dass diese Werte zugleich Planungsgrundlage und Nachweispunkt sind. Wer mit Teilzeitmodellen, Wechseln in der Arbeitszeit oder variablen Komponenten arbeitet, spürt Veränderungen schneller, weil die Einordnung im Monat nicht mehr so „stabil“ wirkt wie vorher.
So wird aus einem Fachbeitrag ein betrieblicher Realitätstest. Nicht, weil die Regeln plötzlich neu wären, sondern weil ihre Stellschrauben im Alltag sofort sichtbar werden.
Wenn ein Patient aus der Klinik entlassen wird, zählt in der Praxis nicht nur, was verordnet ist, sondern ob die Versorgung nahtlos gelingt. Genau hier setzt Entlassmanagement an, und genau hier entstehen in Apotheken die typischen Reibungen: Formvorgaben, Fristen, Kassenlogik und der akute Versorgungsdruck passen nicht immer zusammen.
Die Vereinbarung in Nordrhein-Westfalen, die als Ergänzung zum Rahmenvertrag beschrieben ist, zielt auf Abgabeerleichterungen mit den Primärkassen. Das ist in der Sprache der Verträge ein kleiner Satz, im Betrieb aber häufig ein großer Unterschied, weil er die Zahl der Situationen reduziert, in denen Formalien die Versorgung unnötig verlangsamen.
Wichtig ist dabei die stille Grenze: Erleichterung heißt nicht Beliebigkeit. Es geht um klar definierte Konstellationen, in denen die Abgabe rechtssicherer wird, ohne den Rahmenvertrag auszuhöhlen. Der Nutzen entsteht dann, wenn weniger „Korrekturarbeit“ hinterher nötig ist und die Abgabe nicht schon im Ansatz retaxgefährdet wirkt.
Für Teams ist das vor allem Entlastung im Moment. Entlassrezepte kommen oft unter Zeitdruck, mit Rückfragen, mit unvollständiger Information oder mit Patientinnen und Patienten, die nicht noch einmal zurück in die Klinik können. Wenn der Vertrag an dieser Stelle etwas mehr Luft lässt, wird Versorgung nicht heroischer, sondern schlicht stabiler.
Das Thema gehört damit zu den scheinbar verwaltungslastigen Punkten, die im Alltag am meisten entscheiden. Nicht als Schlagzeile, sondern als spürbarer Unterschied an der Kasse und am Telefon.
Ein rechtlicher Jahresausblick wirkt oft wie ein Fernblick, tatsächlich ist er eine Ansage an den Betrieb. Wenn Apothekenreform, Änderungen in Verordnungen und neue Leitplanken im Raum stehen, wird aus Planung sofort die Frage: Welche Pflichten werden real, welche Risiken werden kleiner, welche bleiben gleich groß.
Der angekündigte Schwerpunkt auf mehr Rechtssicherheit bei Nichtverfügbarkeit und beim Retax-Schutz zeigt genau diese Doppelfunktion. Einerseits soll die Praxis vor Nullretaxationen geschützt werden, wenn bei Abgabe oder Datenübermittlung von Vorgaben abgewichen wird, andererseits wächst die Bedeutung der dokumentierten Abweichungslogik, weil nur sie die Rechtssicherheit im Einzelfall trägt.
Das ist der Punkt, an dem „mehr Ordnung“ nicht automatisch „weniger Last“ bedeutet. Regelklarheit hilft, aber sie erzeugt auch einen Standard, an dem die Wirklichkeit gemessen wird. Wer mehr Schutz verspricht, muss die Bedingungen so formulieren, dass sie in der Offizin tatsächlich erfüllbar sind, ohne dass die Dokumentationslast die Entlastung frisst.
Der Jahresausblick bündelt außerdem, dass mehrere Reformbaustellen gleichzeitig laufen. Apotheken arbeiten dann nicht nur mit einer neuen Regel, sondern mit mehreren, die sich überlagern: Versorgung, Notfallstrukturen, Cannabisregeln, Betriebsordnung. Die Belastung entsteht häufig nicht aus dem Einzelpunkt, sondern aus der Gleichzeitigkeit.
So wird Rechtspolitik zur Betriebsfrage. Nicht, weil Apotheken politisch sein müssen, sondern weil sie am Ende die Stelle sind, an der Regeln als Handlung umgesetzt oder als Risiko spürbar werden.
Kurze Haltbarkeit ist kein Skandal, aber sie ist ein Risiko, das in der Offizin plötzlich konkret wird. Wenn Ware mit einem nahen Verfallsdatum eintrifft, verschiebt sich die Abgabeentscheidung: Nicht abstrakt, sondern mit Blick auf Therapiedauer, Planungsspielraum und die Frage, ob eine Packung im realen Patientenverlauf überhaupt sinnvoll eingesetzt werden kann.
Hier zeigt sich eine zweite Logik, die im Alltag oft unterschätzt wird: Apotheken haben keinen Einfluss darauf, wie der Großhandel beliefert und welche Restbestände zuerst laufen. Die Verantwortung für Beratung und Abgabe liegt dennoch bei der Offizin. Das erzeugt einen Spalt zwischen Lieferkette und Versorgungspraxis, der schnell zur Diskussion wird, wenn Rückgaben oder Gutschriften nicht so „gerade“ funktionieren, wie man es in einem idealen System erwarten würde.
Die Aussage, es gebe keine gesonderte Retourenregelung, zugleich aber Vereinbarungen über vollständige Gutschrift über den Großhandel, klingt für den Betrieb zunächst wie ein Widerspruch, ist aber eine typische Konstruktion: Die praktische Durchsetzung hängt dann an Prozesswegen, nicht am Prinzip. Genau dort entstehen Reibungen, weil Zeit, Dokumentation und Zuständigkeit sich nicht immer decken.
Für die Versorgung bedeutet das: Ein kurzer Verfall verlangt nicht Alarm, aber Disziplin. Es geht um die Frage, ob Patientensicherheit und Wirksamkeitserwartung sauber abgebildet werden, und ob die Packung im richtigen Zeitfenster landet. Je enger das Fenster, desto größer wird der Druck auf die Abgabeentscheidung.
Damit wird ein technischer Wert zum Alltagsthema. Und genau das macht es riskant: Nicht weil das Arzneimittel schlechter wäre, sondern weil das System weniger Spielraum lässt.
Wenn sich eine Prävalenz in zwei Jahrzehnten nahezu verdoppelt, ist das kein punktuelles Gesundheitsproblem, sondern ein Strukturtrend. Die beschriebene Zunahme von Hypertonie bei Kindern und Jugendlichen passt in dieses Muster: Häufig symptomarm, lange unentdeckt, aber mit Folgen, die erst Jahre später als „Erwachsenenkrankheit“ sichtbar werden.
Die Brisanz liegt in der Unsichtbarkeit. Wer keine Beschwerden hat, sucht keine Hilfe, wer keine Hilfe sucht, wird nicht gemessen, und wer nicht gemessen wird, taucht in keiner Alltagswahrnehmung auf. So entsteht eine stille Verschiebung, die erst dann laut wird, wenn Folgeerkrankungen in den Statistiken dominieren.
Ein zweiter Punkt ist die Messlogik selbst. Wenn Blutdruckmessungen im Kindesalter nicht systematisch und nicht ausreichend wiederholt stattfinden, entsteht leicht ein blinder Fleck: Entweder wird unterschätzt oder falsch eingeordnet. Der Hinweis, dass herkömmliche Praxis-Messungen die wahre Prävalenz unterschätzen oder Fehldiagnosen erzeugen können, ist deshalb mehr als Methodik, er ist ein Hinweis auf die Grenzen des bisherigen Alltags-Screenings.
Für Apotheken ist das Thema nicht als Diagnosefeld relevant, sondern als Spiegel eines Präventionsdrucks, der im System wächst. Wenn Adipositas als Treiber genannt wird, steckt dahinter eine gesellschaftliche Langzeitkurve, die sich nicht mit Einzelmaßnahmen „lösen“ lässt, aber in Beratung, Aufklärung und niedrigschwelligen Gesprächen immer wieder auftaucht.
So wird Prävention zu einer Frage der Kontinuität. Nicht als moralischer Appell, sondern als nüchterne Erkenntnis: Wer die stille Kurve nicht sieht, wird später von der lauten Folge überrascht.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Es ist auffällig, wie oft Verantwortung heute nicht als großer Satz kommt, sondern als Kette aus kleinen, formal richtigen Entscheidungen, die in Summe ein System ergeben. Beim Anlagebetrug wird aus der alten Ausrede „ich war da schon raus“ keine automatische Abkürzung mehr, wenn die Architektur vorher gebaut wurde; im Arbeitsrecht bleibt das Wegerisiko hart, auch wenn die Straßen glatt sind; im Notdienst ist es die Erwartungshaltung, die am Tresen steht, nicht die Uhrzeit. Und dann liegen da noch die Themen, die wie Verwaltung wirken, aber am Ende Alltag sind: Entlassrezepte, Rahmenvertrag, Grenzwerte, Abgaberegeln.
Die gleiche Kette zeigt sich bei Arzneimitteln, nur mit anderem Gewicht. Ein kurzer Verfall ist kein Skandal, aber er verändert das Risiko in der Offizin: Was heute geliefert wird, kann morgen schon zur Frage werden, ob die Therapiedauer noch passt, ob der Planungsspielraum noch reicht und ob Rückgaben wirklich so laufen, wie es in der Lieferlogik vorgesehen ist. Und während eine neue Studie zu Bluthochdruck bei Kindern die stille Langfristigkeit von Prävention beschreibt, wirkt der Jahresausblick im Recht fast wie ein Gegengewicht: mehr Ordnung in Regeln, aber kein automatischer Ausgleich bei der Last, die diese Ordnung im Betrieb erzeugt.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wer Verantwortung nur am Stichtag festmacht, verpasst die Wirklichkeit, in der Systeme vorher gebaut und nachher abgerechnet werden. Das gilt im Kapitalmarkt, wo die Zurechnung auf die Rolle im Gefüge zielt, genauso wie im Betrieb, wo Wetter nicht bezahlt wird, Ausfall aber trotzdem organisiert werden muss. Und es gilt in der Versorgung, wo neue Vereinbarungen und Grenzwerte nicht „News“ sind, sondern die stillen Linien, an denen später Retax, Haftung und Ärger entlanglaufen.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig und ohne wirtschaftliche Einflussnahme über Recht, Risiko und Ordnungsthemen. Heute stehen die Haftungslogik bei Anlagebetrug, arbeitsrechtliche Folgen von Wetterverspätung und Belastungspunkte aus Notdienst- und Versorgungsalltag im Mittelpunkt.
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