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  • 25.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Zuzahlungsdebatte, Strafverfahren, Versorgungsperspektiven
    25.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Zuzahlungsdebatte, Strafverfahren, Versorgungsperspektiven
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die Ausgabe ordnet politische, juristische und versorgungsbezogene Entwicklungen in ihrem systemischen Zusammenhang ein.

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Zuzahlungsdebatte, Strafverfahren, Versorgungsperspektiven

 

Die aktuelle Nachrichtenlage zeigt, wie finanzpolitische Impulse, juristische Verfahren und internationale Hilfsstrukturen gleichzeitig auf Ordnung, Vertrauen und Stabilität im Gesundheitswesen wirken.

Stand: Mittwoch, 25. Dezember 2025, um 17:00 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Die heutige Nachrichtenlage verdichtet drei unterschiedliche, aber eng verbundene Entwicklungslinien. Politische Überlegungen zu höheren Zuzahlungen werfen die Frage auf, wie Verantwortung im System verteilt wird und wo finanzielle Risiken tatsächlich anfallen. Gleichzeitig zeigt die Zulassung einer Anklage im Bereich hochpreisiger Arzneimittel, wie sensibel die Schnittstellen zwischen Versorgung, Abrechnung und Strukturfragen geworden sind. Ergänzt wird dieses Bild durch internationale Hilfsprojekte, die verdeutlichen, dass pharmazeutische Versorgung jenseits stabiler Systeme schnell zur existenziellen Frage wird. Zusammengenommen entsteht ein Tagesbild, in dem nicht einzelne Entscheidungen, sondern ihre Wechselwirkungen über Vertrauen, Belastbarkeit und Zukunftsfähigkeit entscheiden.

 

Apotheken-Zuzahlung unter Druck, Kassenlogik unter Prüfung, Zahlungsrisiko unter Spannung

Die Debatte um höhere Zuzahlungen wirkt auf den ersten Blick wie ein rein fiskalischer Reflex, tatsächlich ist sie ein Stresstest für die Rollenverteilung im System. Sobald eine Bundesgesundheitsministerin wie Nina Warken öffentlich über eine Anpassung nachdenkt, verschiebt sich die Wahrnehmung in den Betrieben sofort: Nicht die Höhe ist das erste Problem, sondern die Frage, wer zum Einzugsorgan gemacht wird und wer das Ausfallrisiko trägt. Dieser Rollenwechsel ist kein Detail, sondern eine verdeckte Umverteilung von Aufwand, Konflikt und Haftungsgefühl.

Thomas Preis setzt für die ABDA genau dort an, wo die politischen Formulierungen schnell in Alltag kippen. Der Hinweis „Apotheken als Inkassostelle“ benennt nicht nur eine Symbolik, sondern ein praktisches Friktionsfeld: Jeder zusätzliche Einzugsschritt erhöht Gesprächsdruck am HV-Ort, verlängert Vorgänge und erzeugt Reibung, die am Ende nicht im Haushalt des Systems, sondern im Betriebsklima landet. Dass Preis zugleich die Patientenseite betont, ist dabei weniger moralische Geste als eine Schutzbehauptung für Adhärenz und Versorgungsrealität.

Die Argumentation dreht sich außerdem um eine zweite, oft unterschätzte Linie: Wenn bargeldloser Zahlungsverkehr zunimmt, wächst die Zahl der Transaktionen, aber auch die Zahl der Fälle, in denen Einzug scheitert oder bestritten wird. Das ist kein abstrakter Schaden, sondern ein wiederkehrender Kleinstkonflikt, der Personal bindet und die Kasse im Zweifel in die Rolle des „Gewinners ohne Aufwand“ rückt. In einer angespannten Wirtschaftslage wird genau diese Asymmetrie als Demütigung erlebt, weil sie Aufwand produziert, ohne Stabilität zu liefern.

Hinzu kommt die zeitliche Klammer, die Warken selbst gesetzt hat: Eine Finanzkommission soll im Frühjahr Vorschläge liefern, anschließend soll ein Paket geschnürt werden. Diese Taktung wirkt nach außen geordnet, nach innen aber wie eine Phase, in der Erwartungen steigen, während Regeln noch nicht stehen. Für Betriebe bedeutet das: Man muss schon reagieren, bevor man weiß, worauf man reagiert. Das ist einer der Gründe, weshalb sich Reformkommunikation so häufig wie Unsicherheitspolitik anfühlt.

Preis’ Gegenangebot, die Krankenkassen sollten Zuzahlungen selbst einziehen, ist deshalb mehr als eine Rückdelegation. Es ist ein Versuch, das Risiko dorthin zurückzuschieben, wo die Zahlung ankommt und wo Prozessmacht sitzt. Der Satz ist im Kern ein Zuständigkeitsanker: Wenn das Instrument politisch gewollt bleibt, muss die Verantwortung prozessual und wirtschaftlich konsistent sein. Genau diese Konsistenz fehlt, sobald der Einzug beim Betrieb landet, der Nutzen aber ausschließlich bei den Kassen.

Dass die Zuzahlung seit über zwanzig Jahren nicht angepasst wurde, ist in der politischen Erzählung ein einfacher Hebel. Im Alltag ist es ein Trigger, weil er die Frage aufruft, ob Versorgung künftig häufiger über kleinere, aber dauerhafte Belastungen gesteuert wird. Solche Belastungen wirken nicht wie ein großer Einschnitt, sondern wie ein schleichender Abrieb: mehr Diskussionen, mehr Grenzfälle, mehr Missverständnisse. Und am Ende mehr Situationen, in denen sich Menschen aus Geldgründen anders verhalten, als es medizinisch sinnvoll wäre.

Die Debatte zeigt außerdem, wie eng Finanzpolitik und Vertrauenspolitik inzwischen verkoppelt sind. Wenn der Staat höhere Eigenbeteiligungen als „nachvollziehbar“ bezeichnet, ohne gleichzeitig Schutzmechanismen zu konkretisieren, entsteht ein Bild: Sparen wird zur Standardantwort, aber Verantwortung bleibt diffus. Diese Diffusität trifft zuerst die Frontstellen, nicht die Institutionen. Und sie trifft vor allem dann hart, wenn die wirtschaftliche Situation vieler Betriebe ohnehin als angespannt beschrieben wird.

So entsteht aus einem scheinbar technischen Vorschlag ein Ordnungskonflikt: Wer trägt welche Last, wer führt welche Gespräche, wer haftet für welche Lücke. Dass die ABDA in dieser Frage laut wird, ist deshalb kein spontaner Reflex, sondern eine Verteidigung der Grenzlinie zwischen Versorgung und Einzug. In dieser Grenzlinie entscheidet sich, ob politische Sanierung als Systempflege verstanden wird – oder als Verlagerung von Konflikten an die falsche Adresse.

 

Zytostatika-Anklage im Fokus, MVZ-Struktur im Streit, Unschuldsvermutung im Takt

Mit der Zulassung einer Anklage durch das Landgericht Hamburg wird aus einem langen Ermittlungsstrang ein öffentlicher Verfahrensrahmen. Ab diesem Moment zählt weniger die Schlagzeile als die Mechanik: Was genau wird vorgeworfen, wie wird es begründet, und welche Systemlücken sollen dabei genutzt worden sein. Dass das Hauptverfahren vor einer Wirtschaftsstrafkammer stattfinden soll, macht bereits klar, in welcher Kategorie der Staat die Sache verortet: nicht als Einzelfehler, sondern als strukturell relevanten Komplex.

Im Kern steht der Vorwurf, Ärzte durch Vorteile so gebunden zu haben, dass Verordnungen hochpreisiger Zytostatika in Richtung eigener Herstellungs- und Abgabestrukturen gelenkt wurden. Der Begriff „besonders schwere Bestechung im Gesundheitswesen“ benennt dabei nicht nur ein strafrechtliches Etikett, sondern eine besondere Gefährdungslage: Wenn Therapieentscheidungen auch nur den Anschein von Bindungen tragen, wird Versorgung zur Vertrauensfrage und Abrechnung zur Angriffsfläche. Genau diese Angriffsfläche wächst, wenn mehrere Ebenen – Praxis, Klinik, Zentrum, Herstellung – in einem Verbund verwoben sind.

Auffällig ist dabei die Verbindung von Versorgungsinfrastruktur und Unternehmensarchitektur. Die Erzählung über die Übernahme der Stadtteilklinik Mümmelmannsberg und den Einsatz als Betreiberin mehrerer Medizinischer Versorgungszentren ist mehr als Kulisse: Sie beschreibt eine mögliche Umgehungslogik, in der gesetzliche Kooperationsverbote nicht frontal gebrochen, sondern umgangen werden sollen. Der Vorwurf zielt damit auf eine Grauzonenstrategie, die auf dem Papier formal wirken kann, im Ergebnis aber die Grenze zwischen Leistungserbringern verwischt.

Die Dimension der Aktenlage – tausende Ordner, zahlreiche Datenträger – ist in solchen Fällen nicht nur Beleg für Umfang, sondern Hinweis auf die Belastung des Verfahrens. Masse ersetzt keine Wahrheit, aber sie erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sich Details widersprechen, Lücken entstehen oder Deutungen kippen. Für die Öffentlichkeit ist das schwer zu halten: Ein Verfahren wird lang, die Urteile kommen spät, und in der Zwischenzeit bleibt Unsicherheit im Raum. Genau in dieser Zwischenzeit entstehen Imageschäden, auch ohne Schuldspruch.

Hinzu kommt die zeitliche Distanz, die bereits kommuniziert wurde: Ein Prozessbeginn nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2026 heißt, dass das System über Monate und womöglich Jahre mit einem offenen Fall leben muss. Für viele in der Branche ist das die eigentliche Zumutung: Nicht das Ergebnis, sondern die Dauer des Schwebezustands. In dieser Dauer geraten unterschiedliche Logiken aneinander – juristische Sorgfalt, mediale Erwartung, unternehmerische Existenz und die Frage, wie Patienten Versorgung wahrnehmen.

Die Stellungnahme der Unternehmensseite, man arbeite strikt innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen und nach hohen Standards, ist in solchen Situationen erwartbar. Entscheidend ist, dass gleichzeitig die Unschuldsvermutung gilt und gelten muss. Sie ist kein Freibrief, sondern ein Ordnungsprinzip: Vor rechtskräftiger Entscheidung sind Vorwürfe Vorwürfe. Diese Trennung ist besonders wichtig, weil Strafverfahren im Gesundheitswesen schnell als Stellvertreterdebatten missbraucht werden – über Privatisierung, Profitlogik, Steuerung über Strukturen.

Interessant ist auch der Hinweis, Ermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für unsachgemäße Krankenbehandlung ergeben. Das ist eine klare Grenzziehung: Abrechnung und Kooperation können strafrechtlich relevant sein, ohne dass unmittelbar medizinische Fehlbehandlung behauptet wird. Für die gesellschaftliche Wahrnehmung ist genau diese Differenz schwer, aber zentral. Denn sie entscheidet, ob das Thema als Patientengefährdung oder als Systemmissbrauch diskutiert wird – und damit, welche politischen Folgerungen sich später daran hängen.

Für Betriebe, die im selben Feld arbeiten, ist die Relevanz weniger die konkrete Schuldfrage als die Lehre über Angriffsflächen. Sobald große Verbünde, MVZ-Strukturen und Herstellungsleistungen zusammenlaufen, wird Transparenz zur Pflicht und Dokumentation zur Lebensversicherung. Nicht aus Misstrauen, sondern weil die Außenprüfung bei komplexen Strukturen fast immer zuerst nach Bindungen sucht. Wer diese Bindungen nicht sauber trennt, wird im Konfliktfall nicht nur juristisch, sondern auch kommunikativ verwundbar.

So steht hinter dem Fall eine größere Systemfrage: Wie organisiert man hochpreisige Versorgung, ohne dass ökonomische Steuerung den Eindruck von Lenkung erzeugt. Und wie schützt man gleichzeitig die Integrität der Versorgung, ohne pauschal ganze Versorgungsformen zu delegitimieren. Das Verfahren wird diese Fragen nicht abschließen, aber es wird sie schärfer machen – allein, weil es öffentlich wird und lange dauert.

 

Pharmahilfe als Langstrecke, Krisengebiete als Realität, Kindesversorgung als Prüfstein

Die Arbeit von Apotheker Helfen wird häufig über einzelne Projekte erzählt, ihr eigentliches Profil liegt aber in der Langstrecke. Wo Versorgungslücken dauerhaft sind, genügt kein einmaliger Impuls, sondern ein wiederkehrender Nachschub an Struktur, Material und verlässlichen Wegen. Genau deshalb sind Langzeitprojekte nicht nur „Hilfe“, sondern eine Form von Stabilisierung: Sie ersetzen nicht den Staat, aber sie überbrücken, wo staatliche Systeme überfordert oder entkoppelt sind.

Der Blick nach Haiti macht diese Logik drastisch sichtbar. Wenn eine humanitäre Krise ohnehin eskaliert und dann ein Ereignis wie der Hurrikan Melissa hinzukommt, kippt die Lage in eine Kombination aus akuter Not und chronischer Erschöpfung. In einem Setting wie dem St.-Damien-Kinderkrankenhaus steht nicht die medizinische Idee im Vordergrund, sondern die Frage, ob Medikamente verfügbar sind, wenn sie gebraucht werden. Wer dann von Notaufnahmeversorgung spricht, spricht zugleich über Budgets, Nachschubwege und die harte Grenze zwischen Wunsch und Bestand.

Die Kooperation mit der nph-Kinderhilfe zeigt dabei ein Prinzip, das in Krisen häufig unterschätzt wird: Zusammenarbeit ist nicht Zusatz, sondern Voraussetzung. Medikamente sind nur so wirksam wie die Infrastruktur, die sie verteilt, und so glaubwürdig wie die Partnerschaft, die sie trägt. Wenn man „auf Augenhöhe“ als Leitwort setzt, ist das keine Floskel, sondern ein Schutz gegen die klassische Hilfsfalle, in der externe Akteure Programme entwerfen, die lokal nicht tragfähig sind.

Auch der Aufbau neuer Projekte, etwa mit Malteser International in Uganda, folgt dieser Logik. Das Suubi Lyaffe Centre steht exemplarisch für Einrichtungen, die nicht spektakulär sind, aber entscheidend: kleine Rehazentren, die täglich Arbeit leisten, ohne dass die Welt hinschaut. Der Fokus auf Kinder und Jugendliche mit Epilepsie, Zerebralparese oder Sichelzellanämie macht deutlich, wie schnell medizinische Probleme zu sozialen Schicksalen werden, wenn Versorgung fehlt. Und wie schnell Stigmatisierung zur zweiten Krankheit wird.

Das geplante Projekt in Bassar in Togo ergänzt eine weitere Dimension: HNO-Strukturen, Hörscreenings, Schulungen, Anschluss an eine neue Kinderklinik. Hier wird deutlich, dass „Versorgung“ nicht nur Arzneimittel meint, sondern auch Diagnostik, Nachsorge und die Fähigkeit, chronische Probleme früh zu erkennen. Bei hörgeschädigten Kindern ist das besonders relevant, weil ein unerkannter Defekt nicht nur Gesundheit betrifft, sondern Bildungslaufbahnen und Lebenschancen. Genau an dieser Stelle wird Hilfe zu Zukunftspolitik.

Der Blick nach Tadschikistan, mit der Pamir-Hilfe und dem Thema Epidermolysis bullosa, zeigt die Härte einer anderen Versorgungsrealität: Wundversorgung entscheidet über Leben und Tod, nicht im dramatischen Moment, sondern im Alltag. Wenn Verbandswechsel selbst zur Gefahr werden, weil Granulationsgewebe beschädigt werden kann, dann ist „Material“ plötzlich eine hochspezialisierte Ressource. Die Renovierung einer dermatologischen Spezialabteilung in Duschanbe macht klar, dass Hilfe, die nur liefert, nicht reicht; sie muss auch Räume und Fähigkeiten stärken, damit Versorgung dauerhaft wird.

In Bolivien wiederum wird der rote Faden sichtbar: hochpreisige Medikamente, Wartezeiten bis zu Operationen, Notfallversorgung, Kontinuität. Dass ein Herzverein aus Bonn regelmäßig um Unterstützung bittet, zeigt, wie stark einzelne Versorgungsbereiche von Netzwerken abhängen. Das ist einerseits beeindruckend, andererseits fragil: Netzwerke können tragen, aber sie sind nie so stabil wie ein System, das aus sich heraus verlässlich ist. Genau diese Fragilität ist Teil der Wahrheit über globale Versorgung.

So lässt sich aus den Projekten eine Leitfrage ableiten, ohne in Pathos zu kippen: Was bedeutet „Zugang“ konkret, wenn Herkunft, Ethnie oder finanzielle Möglichkeiten über Therapie entscheiden können. Apotheker Helfen formuliert das als Ziel, und darin steckt eine politische Pointe: Versorgung ist nicht nur medizinische Leistung, sondern gesellschaftliche Ordnung. Wer Kindern Zugang ermöglicht, greift in diese Ordnung ein – nicht durch große Reden, sondern durch die stille Logik, dass Medikamente da sind, wenn sie gebraucht werden.

 

Meditation als Zeitzeichen, Erwartungen als Risiko, Alltag als Maßstab

Meditation wird gern als Gegenmittel verkauft: gegen Stress, gegen Grübeln, gegen die Überforderung eines hektischen Alltags. Gerade diese Popularität macht sie zu einem Zeitzeichen, weil sie zeigt, wie stark viele Menschen nach innerer Ordnung suchen, wenn äußere Ordnung als brüchig erlebt wird. In dieser Suche steckt etwas Verständliches, aber auch eine Gefahr: Sobald eine Praxis zum Versprechen wird, entsteht Enttäuschung fast automatisch.

Die Spannweite der heutigen Angebote – von säkularen Achtsamkeitsprogrammen bis zu spirituell geprägten Formaten – ist dabei weniger ein Marktphänomen als ein Spiegel der Bedürfnisse. Stressbewältigung durch Achtsamkeit, MBSR, ist ein bekanntes Beispiel, das historisch auf Jon Kabat-Zinn in den siebziger Jahren zurückgeht. Solche Programme haben eine andere Tonlage als „Erleuchtung“-Erzählungen, und genau diese Tonlage entscheidet, ob Menschen in realistischen Bahnen bleiben oder sich an falsche Erwartungen koppeln.

Interessant ist auch, dass die UN-Generalversammlung einen Weltmeditationstag ins Leben gerufen hat, der auf den 21. Dezember gelegt wurde. Damit wird aus einer individuellen Praxis ein Symbolthema globaler Gesundheitskommunikation. Symbole können entlasten, sie können aber auch überhöhen. Wenn Meditation als universelles Werkzeug erscheint, wächst die Versuchung, komplexe Belastungen in eine einzige Technik zu pressen – und damit das Problem zu verkürzen.

Aus Sicht von Fachleuten wie Martina Aßmann und Steffen Brandt wird genau diese Verkürzung kritisch. Es geht weniger um das Versprechen „innere Stille“, sondern um die nüchterne Beobachtung, dass Achtsamkeit Wahrnehmung verstärkt. Das klingt harmlos, bedeutet aber: Wer mehr wahrnimmt, nimmt auch mehr Unruhe wahr. In einem Alltag, der ohnehin angespannt ist, kann diese Verstärkung zunächst wie ein Rückschritt wirken – nicht weil die Praxis „schlecht“ ist, sondern weil sie den inneren Lärm sichtbarer macht.

Damit ist Meditation kein einfacher Ausstieg, sondern eine Form der Konfrontation mit dem eigenen Zustand. Diese Konfrontation kann hilfreich sein, wenn sie in einem Rahmen bleibt, der Überforderung verhindert und Heilsversprechen begrenzt. Sie kann aber auch kippen, wenn sie als Allheilmittel gehandelt wird oder wenn Menschen glauben, schwere psychische Belastungen ließen sich „wegsitzen“. Genau an dieser Kante wird aus einer wohlgemeinten Praxis ein Risiko der Selbsttäuschung.

In der Einordnung bleibt deshalb ein nüchterner Maßstab sinnvoll: Meditation ist in vielen Fällen eine konzentrative Übung, die Abstand schaffen kann, aber sie ersetzt keine Behandlung und keine strukturellen Veränderungen im Leben. Wer das akzeptiert, schützt sich vor dem typischen Zyklus aus Euphorie, Frust und Abbruch. Wer das nicht akzeptiert, landet schnell in einem Überbau, der mehr Druck als Entlastung erzeugt. Das eigentliche Thema ist damit nicht Meditation, sondern Erwartungsmanagement – und die Fähigkeit, Grenzen als Teil von Gesundheit zu verstehen.

 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Die Tageslage verbindet unterschiedliche Ebenen des Gesundheitswesens zu einem gemeinsamen Spannungsfeld. Politische Überlegungen zu Zuzahlungen berühren nicht nur Finanzierungsfragen, sondern verschieben Rollen und Verantwortlichkeiten im Versorgungsalltag. Parallel rücken strafrechtliche Verfahren gegen große Versorgungsverbünde die Frage nach Struktur, Transparenz und Abgrenzung in den Fokus. Ergänzt wird dieses Bild durch Berichte über internationale pharmazeutische Hilfe, die zeigen, wie fragil Versorgung dort wird, wo staatliche Systeme nicht tragen. Zusammen entsteht eine Konstellation, in der Ordnung nicht aus Einzelmaßnahmen erwächst, sondern aus der Kohärenz von Zuständigkeit, Rechtssicherheit und praktischer Umsetzbarkeit. Genau an dieser Kohärenz entscheidet sich, ob Vertrauen erhalten bleibt oder weiter erodiert.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn finanzielle Steuerungsinstrumente, juristische Aufarbeitung und humanitäre Praxis gleichzeitig sichtbar werden, verschiebt sich der Blick vom Einzelereignis auf die Systemlogik. Stabilität entsteht dann nicht durch Lautstärke, sondern durch klare Grenzziehungen zwischen Verantwortung, Risiko und Nutzen. Wo diese Grenzen unscharf bleiben, wächst Unsicherheit unabhängig von der guten Absicht einzelner Akteure. Die Tagesmeldungen machen deutlich, dass das Gesundheitswesen weniger an Ideenmangel leidet als an der sauberen Übersetzung von Entscheidungen in belastbare Abläufe. Genau dort liegt die eigentliche Bewährungsprobe.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Im Mittelpunkt steht, wie politische Impulse, rechtliche Verfahren und Versorgungsrealität systemisch zusammenwirken.

 

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