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  • 24.12.2025 – Abmahnungen als Betriebsprüfung, Unterlassung als Vertragsfalle, Rechtsschutz als Stabilitätsfaktor
    24.12.2025 – Abmahnungen als Betriebsprüfung, Unterlassung als Vertragsfalle, Rechtsschutz als Stabilitätsfaktor
    APOTHEKE | Systemblick - Kommentar von heute |  Kommentar: Der Kommentar ordnet Abmahnträger wie Pflichtangaben, Heilmittelwerbung und Social Media als Prozessrisiko ei...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Systemblick - Kommentar von heute

Abmahnungen als Betriebsprüfung, Unterlassung als Vertragsfalle, Rechtsschutz als Stabilitätsfaktor

 

Ausgabe Nr. 114 | Im Abmahnfall zählt nicht der einzelne Fehler, sondern die Qualität der Vorbereitung und der Entscheidungskette im Betrieb

Stand: Mittwoch, 24. Dezember 2025, um 14:20 Uhr

Apotheken-News: Kommentar von heute

Kommentar von Seyfettin Günder zu den aktuellen Apotheken-Nachrichten über Abmahnrisiken, Unterlassungslogik, Fristenmanagement und Rechtsschutz im Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wirken auf den ersten Blick wie ein juristisches Störfeuer, tatsächlich sind sie ein Test auf Betriebsordnung. Der Vorwurf kann klein sein, die Wirkung ist es selten: Fristen, Kosten, Unterlassungsdruck und die Angst vor Wiederholung greifen sofort in den Alltag ein. In einem regulierten Markt ist nicht entscheidend, ob sich irgendwo eine Unstimmigkeit findet, sondern ob der Betrieb so organisiert ist, dass aus einer Unstimmigkeit keine Kette entsteht. Genau an diesem Punkt kippt das Thema weg von Moral und „Sorgfalt“ hin zu Verfahren, Zuständigkeit und Dokumentation.

Der Maßstab verschiebt sich, und diese Verschiebung ist nüchtern: Im Abmahnfall wird nicht gemessen, ob ein Fehler passiert ist, sondern wie organisiert der Betrieb darauf reagiert. Ein Impressumsdetail, eine Pflichtangabe, eine Formulierung im Umfeld von Heilmittelwerbung oder ein Social-Media-Post sind oft nur der Auslöser. Entscheidend wird, ob jemand im Haus sofort weiß, wer prüft, wer stoppt, wer korrigiert, wer entscheidet und was dokumentiert wird. Wer diese Kette nicht hat, reagiert nicht langsamer, sondern hektischer, und Hektik ist im Lauterkeitsrecht selten neutral, weil sie Unterschriften produziert, die länger binden als der ursprüngliche Vorwurf.

Die gefährlichste Stelle ist die Unterlassungserklärung, weil sie nicht wie ein Formular wirkt, sondern wie ein Schlussstrich, der Ruhe verspricht. Tatsächlich ist sie eine vertragliche Bindung, die Wiederholung in Vertragsstrafen übersetzt, und Wiederholung ist in der Praxis häufiger Prozess als Absicht. Alte Inhalte bleiben online, Templates leben weiter, Filialaccounts laufen parallel, Zuständigkeiten sind nicht immer sauber synchronisiert. Genau deshalb ist der Abmahnfall weniger eine Einzelfallbeurteilung als ein Organisationsaudit unter Zeitdruck, bei dem der Betrieb beweisen muss, dass er seine eigene Kommunikation beherrscht.

Die zweite unterschätzte Stelle ist die Kosten- und Fristenlogik, weil sie Entscheidungen beschleunigt, bevor Klarheit entsteht. Der juristische Rahmen ist für Laien nicht intuitiv, und selbst für Profis sind Detailfragen oft interpretationsabhängig, besonders im Grenzbereich zwischen Information und Werbung. Fristen sind dabei nicht nur Terminpunkte, sondern ein Druckmittel, das Fehler wahrscheinlicher macht: zu frühes Einlenken, zu späte Reaktion, zu breite Zusage oder eine Erklärung, die intern nicht umsetzbar ist. Der Betrieb zahlt dann doppelt, einmal in Geld und einmal in Stabilität, weil die Organisation sich um den Konflikt herum neu sortieren muss, statt Versorgung sauber weiterzuführen.

Ein Gegenargument liegt nahe: Abmahnungen treffen nicht jeden gleich, und viele Vorgänge enden ohne Eskalation. Das stimmt, aber es entlastet die Betriebsführung kaum, weil Risiko nicht nur Wahrscheinlichkeit ist, sondern Folgekostenfähigkeit. Selbst wenn nur selten ein harter Konflikt entsteht, reicht ein einziger Vorgang, um Ressourcen zu binden, interne Sicherheit zu untergraben und die externe Kommunikation über Monate zu verengen. Der Betrieb muss deshalb nicht in Alarmismus leben, aber er kann sich nicht leisten, das Thema als Randnotiz zu behandeln, sobald er sichtbar kommuniziert.

An dieser Stelle gewinnt eine branchenspezifische Rechtsschutzversicherung mit Wettbewerbsrecht an Bedeutung, ohne dass daraus eine Heilslehre wird. Der Nutzen liegt nicht im „Streitführen“, sondern in der gesicherten Möglichkeit, früh zu prüfen, sauber zu bewerten und taktisch zu entscheiden, bevor Druck zu Bindung wird. Wenn Expertise und Verfahren abgesichert sind, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Unterlassungserklärung aus Unsicherheit zu weit gefasst wird oder dass Fristen aus Kostenscheu ignoriert werden. Zugleich bleibt die zentrale Voraussetzung bestehen: Deckung muss wirklich passen, weil eine vermeintliche Absicherung, die ausgerechnet Lauterkeitsrecht oder zentrale Kostenpositionen eng führt, eine trügerische Ruhe erzeugt.

Das Thema ist damit keine juristische Nebenspur, sondern ein Betriebsrisiko moderner Sichtbarkeit. Wer Online- und Social-Media-Präsenz nutzt, erhöht nicht „das Risiko“, sondern die Zahl der Beweisstücke, und Beweisstücke ziehen Akteure an, die mit Routine auf Fehler warten. Abmahnungen sind in diesem Sinne ein Marktmechanismus, nicht nur ein Rechtsinstrument. Die pragmatische Konsequenz ist unbequem, aber klar: Prävention ist nicht das Verbot von Kommunikation, sondern die Professionalisierung der Freigabewege, der Archivpflege und der Verantwortlichkeiten, damit Korrektur nicht improvisiert wird, wenn die Frist schon läuft.

Am Ende bleibt die Leitlinie, die in vielen Betrieben erst nach dem ersten Vorgang wirklich verstanden wird: Das erste Schreiben ist selten der teuerste Teil, teuer wird die Folgekette. Wer Ketten verhindern will, braucht weniger Empörung und mehr Ordnung, weniger Bauchgefühl und mehr Nachweisfähigkeit. Genau darin liegt die eigentliche Stärke eines Betriebs, der in einem regulierten Markt sichtbar sein will, ohne sich von jedem juristischen Impuls aus der Spur tragen zu lassen.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Abmahnungen sind selten groß, aber sie sind immer präzise: Sie treffen dort, wo Öffentlichkeit dokumentiert und Fristen Entscheidungen erzwingen. Dann zeigt sich, ob ein Betrieb nur Inhalte sendet oder auch Verantwortung organisiert. Unterlassung, Wiederholungsrisiko und Kostenlogik sind die Stellen, an denen Hektik zur Vertragsfalle wird. Ordnung ist in diesem Feld kein Stil, sondern ein Schutz vor Folgekosten.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Im Abmahnfall zählt nicht der einzelne Fehler, sondern die Qualität der Vorbereitung, mit der ein Betrieb Fristen, Korrekturen und Bindungen steuert. Wer Unterlassung unterschreibt, ohne Wiederholung organisatorisch zu beherrschen, verlagert das Risiko in die Zukunft und macht es teurer. Wer Rechtsschutz als Verfahren versteht, nicht als Streitlust, stabilisiert die Fähigkeit zur frühen Prüfung, bevor Druck zu falschen Zusagen führt. Und wer Sichtbarkeit will, ohne Ordnung zu bauen, bekommt nicht mehr Reichweite, sondern mehr Angriffsfläche, weil jedes Detail zum Beweisstück werden kann. Der Maßstab ist damit gesetzt: Nicht die Abmahnung entscheidet über den Schaden, sondern die betriebliche Reaktion, die sie auslöst.

 

SG
Prokurist | Publizist | Verantwortungsträger im Versorgungsdiskurs
Kontakt: sg@aporisk.de

Wer das für Formalie hält, unterschätzt die Verantwortung, die Sprache heute tragen muss.

Ein Kommentar ist keine Meinung. Er ist Verpflichtung zur Deutung – dort, wo Systeme entgleiten und Strukturen entkoppeln.

Ich schreibe nicht, um zu erklären, was gesagt wurde. Ich schreibe, weil gesagt werden muss, was sonst nur wirkt, wenn es zu spät ist.

Denn wenn das Recht nur noch erlaubt, aber nicht mehr schützt, darf der Text nicht schweigen.

 

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