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Regelung nach Sozialrecht
Berlin - Normalerweise nehmen die Gerichte einen großen Umweg, wenn es um die seit 2020 geltende Rx-Preisbindung geht. Die Frage, ob die neue Regelung nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB V) anders zu bewerten ist als die alte nach § 78 Arzneimittelgesetz (AMG), wird in der Regel offen gelassen und auf Grundlage anderer Zusammenhänge entschieden. Selbst der Bundesgerichtshof (BGH) hat es bislang vermieden, sich zu dieser entscheidenden Frage zu äußern. Doch jetzt hat sich erstmals ein Gericht eine Einschätzung abgegeben: In einem Eilverfahren hat das Oberlandgericht Frankfurt (OLG) Zweifel angemeldet.
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