ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 22.12.2025 – Apothekenreform im ApoVWG, Verhandlung ohne Fundament, Risikoexport in den Betrieb
    22.12.2025 – Apothekenreform im ApoVWG, Verhandlung ohne Fundament, Risikoexport in den Betrieb
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Der Regierungsentwurf ist erst der Startpunkt: Ausschüsse, Anhörungen, Länderpositionen und Änderungsanträge bestimmen, ob § 129 SGB...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apothekenreform im ApoVWG, Verhandlung ohne Fundament, Risikoexport in den Betrieb

 

Entscheidend ist, welche Akteure Zuständigkeiten in belastbare Paragrafen übersetzen, bevor Honorarfragen, Pflichten und Versorgungswege im Vollzug auseinanderlaufen.

Stand: Montag, 22. Dezember 2025, um 20:22 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Die Reform ist nicht entschieden, sie ist in ein Verfahren überführt – und genau dort liegt das Einflussfenster. Wer jetzt noch etwas verändern will, muss nicht auf Schlagworte setzen, sondern auf Textarbeit: an den Stellen, an denen § 129 SGB V, Apothekengesetz, AMG und ApBetrO im Zusammenspiel neue Pflichten, neue Spielräume und neue Haftungsränder erzeugen. Im Kern geht es um zwei Fragen, die sich gegenseitig verschärfen: Wie werden zusätzliche Aufgaben und neue Austauschlogiken so geregelt, dass Betriebe sie sauber vollziehen können – und wie wird dabei verhindert, dass „Verhandlungen“ zum Ersatz für Finanzierung werden. Je länger Unschärfe im Gesetz bleibt, desto mehr wird Risiko aus dem politischen Raum in den Alltag exportiert: in Retax-Logiken, in Nachweispflichten, in Kommunikationskonflikte mit Kassen und in das Vertrauen der Bevölkerung, das am HV-Alltag hängt, nicht am Koalitionssatz.

 

Die Frage „Wer kann noch beeinflussen?“ klingt nach später Bühne, ist aber in Wahrheit eine Frage nach der richtigen Stelle. Nach der Kabinettsbefassung entscheidet nicht mehr, wer am lautesten ist, sondern wer in die Mechanik des Gesetzgebungsverfahrens hineinwirkt: Lesungen, Ausschussberatung, Änderungsanträge, Anhörungen, Stellungnahmen der Länder, Formulierungsarbeit in den Ressorts, Prüfschleifen auf Vollzugstauglichkeit. Einfluss entsteht dort, wo die Formulierung die Wirklichkeit berührt. Für Betriebe ist nicht entscheidend, ob eine Reform gut klingt, sondern ob sie im Alltag ohne permanente Ausnahmelagen funktioniert – und ob sie Konflikte mit Kostenträgern reduziert statt sie zu multiplizieren. Genau deshalb ist die Kernrolle der Akteure nicht moralisch, sondern technisch: Risiken benennen, Vollzugslücken zeigen, Alternativen anbieten, damit politische Verantwortung nicht als „Verhandlungsauftrag“ verkleidet wird.

Das wichtigste Einflussfenster liegt im Parlament, weil dort aus einem Regierungsentwurf ein Gesetz wird. Ausschüsse sind keine Nebenschauplätze, sondern die Werkstatt, in der Haftungsränder definiert werden: Wie eng oder weit werden Austauschregeln gefasst, wie eindeutig werden Dokumentationspflichten, wie wird der Rahmen für pharmazeutische Dienstleistungen im § 129 SGB V beschrieben, und welche Abgrenzungen verhindern, dass Betriebe zwischen Erwartung und Abrechnung zerrieben werden. Wer dort überzeugen will, braucht keine Personalisierung, sondern belastbare Beispiele: Wo entsteht im Vollzug eine Begründungslücke, wo kippt ein „Kann“ in faktischen Zwang, wo entsteht eine neue Konfliktlinie mit Krankenkassen, weil Zuständigkeit und Kommunikation auseinanderfallen. Wenn eine Norm mehrdeutig bleibt, wird sie im Alltag nicht neutral, sondern nach Kostenlogik ausgelegt – und die Reibung landet in der Beratungssituation, nicht im Ministerium.

Ein zweites Einflussfenster liegt bei den Ländern, weil föderale Verantwortung im Gesundheitswesen nicht nur Verwaltung ist, sondern politisches Gewicht hat. Wenn Landesministerien und Landesregierungen die Versorgungsfunktion betonen, dann geht es nicht um Solidaritätssymbole, sondern um Vollzugsrealität: Erreichbarkeit, Notdienstfähigkeit, Personalbindung, regionaler Versorgungsgrad. Länder können über den Bundesrat, über Stellungnahmen und über den politischen Druck auf die Koalitionsfraktionen Wirkung erzeugen, vor allem wenn sie konkret benennen, welche Regelungen im ländlichen Raum kippen würden. Für Betriebe ist das mehr als Kulisse: Wo Länder frühzeitig Vollzugsprobleme adressieren, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Bundesgesetzgeber nachschärft, bevor eine Regelung „im Feld“ zu Schäden führt.

Das dritte Einflussfenster liegt in der fachlichen Übersetzung – und das ist der Bereich, in dem Verbände und Organisationen tatsächlich gewinnen oder verlieren. Entscheidend ist nicht, ob Forderungen „berechtigt“ sind, sondern ob sie in Paragrafensprache übersetzt werden: kurze, klare Änderungsformeln, die Ziel, Vollzug und Abrechnung zusammenhalten. Das Verfahren belohnt nicht Empörung, sondern Präzision. Wer in Anhörungen und in der Ausschussarbeit die Schwachstellen so beschreibt, dass sie unmittelbar in eine Formulierung münden, erzeugt echte Änderungsenergie. Wer nur „Wirtschaftlichkeit“ sagt, ohne die Mechanik zu zeigen, überlässt die Deutung denen, die Kostenbegrenzung als Ordnung verkaufen. Systemkritik trägt dann, wenn sie in die Stelle hineingreift, an der das System seine Schäden produziert: unklare Verantwortungszuweisung, fehlende Finanzierungsklarheit, widersprüchliche Vollzugsanforderungen.

Die Frage nach der wirtschaftlichen Stärkung ist dabei kein Nebenthema, sondern der Kern der Vollzugstauglichkeit. Ein Modell, das Honorarklarheit durch „spätere Verhandlungen“ ersetzt, verschiebt Risiko: erst in Unsicherheit über Planung, dann in Personalentscheidungen, dann in Investitionsstopp, schließlich in Standortaufgabe. Dieses Muster ist nicht emotional, sondern betriebslogisch. Wenn Kosten steigen und Finanzierung unbestimmt bleibt, entsteht ein struktureller Abbruch, der später nicht durch Appelle repariert wird. Genau hier wird das Verfahren zur Risikomaschine: Das politische System delegiert Stabilität an Verhandlungsprozesse, die weder zeitlich noch inhaltlich garantieren, dass Betriebe handlungsfähig bleiben. Wer das beeinflussen will, muss im Gesetzestext die Kopplung herstellen: Aufgaben, Pflichten, Vergütung und Nachweise müssen aus einem Guss sein – sonst wird die Reform zur Pflichtenerweiterung ohne tragfähige Betriebsgrundlage.

Auch innerhalb des Entwurfs steckt Einfluss in Details, die nach außen klein wirken, im Alltag aber groß sind: Erprobungen und Ausnahmen – etwa bei Vertretungsmodellen – erzeugen neue Verantwortungsfragen; neue Vorgaben für Zweigapotheken berühren Betriebsorganisation und Aufsicht; Regelungen zur Abgabe ohne Rezept berühren Haftung, Dokumentation und Kommunikation, weil Erwartungshaltungen schneller wachsen als Rechtssicherheit. Hier liegt die eigentliche Gefahr von Unschärfe: Nicht die einzelne Norm ist „böse“, sondern die Summe aus unklarer Zuständigkeit, offener Finanzierung und wachsender Erwartung. Wer diese Summe politisch unterschätzt, bekommt später keine Reformdebatte, sondern eine Vollzugsdebatte, die sich in Einzelfällen entlädt – mit Reputationsschaden und Kostenfolgen.

Ein sachlich scharfes Vorgehen bleibt deshalb auf Systemebene: keine Angriffe auf Personen, sondern klare Benennung der Mechanik. Einfluss entsteht, wenn die Akteure geschlossen drei Dinge liefern: erstens eine präzise Risikokarte für den Vollzug (wo brennt es in § 129 SGB V und angrenzenden Normen), zweitens konkrete Formulierungsalternativen (nicht Wunschzettel), drittens ein Ordnungsargument, das Versorgung und Staatspflicht zusammenbindet. In dieser Kombination entsteht politischer Zwang zur Klärung. Ohne diese Kombination bleibt „Einfluss“ Folklore – und die Reform läuft weiter als Risikoexport in den Betrieb.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Wenn Verfahren zur Hauptbotschaft wird, wandert Verantwortung leise aus dem Gesetz in den Alltag. Dort entscheidet nicht die Absicht, sondern die Auslegung. Je länger Textstellen offen bleiben, desto schneller wird aus politischer Unschärfe ein betrieblicher Konflikt: mit Kassen, mit Personal, mit Patienten. Einfluss heißt dann nicht mehr „Wünsche“, sondern die Fähigkeit, Ordnung in Sprache zu gießen, bevor der Vollzug Ordnung erzwingt.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Eine Reform ist erst dann ein Fortschritt, wenn sie im Alltag ohne dauernde Ausnahme funktioniert. Wo Finanzierung vertagt und Pflichten konkretisiert werden, entsteht ein Ungleichgewicht, das Betriebe nicht wegmoderieren können. Das Verfahren bietet noch Einfluss, aber nur für diejenigen, die Systemrisiken in klaren Normtext übersetzen. Am Ende entscheidet nicht, wer Recht hat, sondern ob der Staat seine Versorgungspflicht so regelt, dass Verantwortung dort bleibt, wo sie hingehört.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Im Reformverfahren zählen Vollzugstauglichkeit, Haftungslogik und Versorgungssicherheit stärker als symbolische Zusagen.

 

Zurück zur Übersicht

  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken