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  • 19.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Cyberangriff in Mönchengladbach, dm-Versandstart, ApoVWG und Rezeptfälschungswelle
    19.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Cyberangriff in Mönchengladbach, dm-Versandstart, ApoVWG und Rezeptfälschungswelle
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Ein Überblick über Cyberrisiko, Versandimpulse, Reformansätze im ApoVWG und aktuelle Rezeptfälschungen mit Fokus auf prüffeste Abläu...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Cyberangriff in Mönchengladbach, dm-Versandstart, ApoVWG und Rezeptfälschungswelle

 

Cyberangriff in einer Offizin, dm startet den Versand, das ApoVWG und neue Rezeptfälschungen verschärfen den Druck auf Prozesse.

Stand: Freitag, 19. Dezember 2025, um 18:55 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Cyberangriff, Versandstart, Gesetzesreform und Rezeptfälschungen markieren vier unterschiedliche Auslöser, aber nur einen praktischen Kern: Apotheken geraten dort unter Druck, wo Abläufe nicht mehr nachweisfest sind. Ein Angriff auf die IT trifft Kasse, Warenwirtschaft, Kommunikation und damit die Fähigkeit, Versorgung verlässlich zu halten. Gleichzeitig verschiebt der OTC-Versand die Preiswahrnehmung und erzeugt im Handverkauf zusätzlichen Erklärbedarf, der wiederum Zeit bindet und Fehlerwahrscheinlichkeit erhöht. Das ApoVWG setzt an der Stelle an, an der formale Nullkürzungen und starre Austauschhürden Versorgung blockieren können, doch die Entlastung wirkt nur, wenn Prüf- und Dokumentationsroutinen konsistent bleiben. Eine neue Welle von Rezeptfälschungen verschärft die Lage, weil sie jede Lücke in Identitäts- und Plausibilitätsprüfung sofort in wirtschaftliche Risiken übersetzt. Im Ergebnis entsteht ein Risikobild, in dem Ordnung keine Bürokratie ist, sondern die Bedingung dafür, dass Beratung, Abgabe und Abrechnung auch unter Störungslast stabil bleiben.

 

ApoVWG-Retaxschutz, Chargenpflicht in der Apotheke, Versicherungslogik bei Hochpreisern

Die angekündigte Linie im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz verschiebt den Ton in der Retaxlandschaft: Nicht jedes formale Loch soll künftig automatisch den Totalausfall auslösen, wenn die Versorgungslage den Austausch erzwingt und die Dokumentation nicht vollständig „mitlaufen“ konnte. Im Zentrum steht eine praktische Erfahrung, die seit Jahren an der Offizin klebt: Lieferengpässe erzeugen Abweichungen, Abweichungen erzeugen Prüffragen, Prüffragen erzeugen Abzüge – und am Ende steht oft nicht die Versorgungsleistung, sondern die Form. Das ApoVWG setzt an dieser Kette an, indem es Nullretaxationen aus rein formalen Gründen begrenzen will, wenn die Leistung im Kern plausibel war. Das ist kein Freibrief, aber ein Signal, dass Versorgungspraxis und Prüflogik nicht dauerhaft gegeneinander arbeiten dürfen. Maßgeblich bleibt, wie eng oder weit der Gesetzestext die „Nichtverfügbarkeit“ und die Zumutbarkeit von Nachweisen definiert, also wie viel Ermessensraum im Alltag wirklich entsteht.

Ein typischer Brennpunkt ist die Chargenübermittlung, weil sie technisch, organisatorisch und in Stresssituationen fehleranfällig ist und zugleich als harte Kontrollspur gilt. Wenn die Vergütung künftig nicht mehr vollständig entfallen soll, nur weil die Charge nicht übermittelt wurde, wird ein ökonomischer Abgrund entschärft, der bisher oft unverhältnismäßig wirkte. Gleichzeitig bleibt die Gegenfrage im Raum: Welche Mindestanforderungen gelten weiterhin, damit Missbrauch nicht über den gleichen Spalt hineinfällt, den man aus Versorgungsgründen öffnen will. Die Reform arbeitet damit an einem heiklen Punkt zwischen „Fehlerkultur“ und „Kontrollkultur“. Wer Retaxationen liest, sieht schnell: Es geht selten um einzelne Cent, sondern um die Logik, ob ein Betrieb bei Hochpreisern ein Risiko trägt, das mit dem Versorgungsauftrag nicht mehr kompatibel ist. Genau dort entsteht die strategische Bedeutung der Neuregelung.

Die Praxis wird trotzdem nicht einfacher, sondern anders: Wenn Nullretax als Automatismus zurückgedrängt wird, verschiebt sich der Streit stärker auf die Frage, ob die Abweichung tatsächlich durch Nichtverfügbarkeit gedeckt war. Das heißt: Die Begründungsarbeit wird wichtiger, nicht unwichtiger. Der Unterschied liegt darin, ob am Ende ein kompletter Vergütungsausfall steht oder ob eine Kürzung in einem Rahmen bleibt, der die Leistung anerkennt. Für Apothekenleitungen ist das eine betriebswirtschaftliche Zäsur, weil sie den „Worst Case“ planbarer macht, ohne das Risiko vollständig zu beseitigen. Ein planbarer Schaden ist immer noch ein Schaden, aber er verändert die Reservelogik. Und Reservelogik ist in einem Betrieb, der täglich durch Verordnungsmengen, Lagerbindung und Personalengpässe gesteuert wird, ein stilles Fundament.

Daraus folgt unmittelbar die Frage nach Schutzmechanik: Retaxvermeidung bleibt erste Linie, Retaxversicherung ist zweite Linie – und beide dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Prävention bedeutet in diesem Feld nicht Moral, sondern Prozess: klare Verantwortlichkeiten, saubere Dokumentationsroutinen, belastbare Nachweiswege bei Nichtverfügbarkeit und eine Kultur, in der Abweichungen sofort sichtbar werden. Die Versicherung, sofern vorhanden, ist kein Ersatz für Ordnung, sondern ein Puffer gegen Großschäden, die aus Einzelereignissen entstehen. Gerade bei Hochpreisern kippt die Risikowahrnehmung, weil eine einzige Retax nicht „eine von vielen“ ist, sondern ein Liquiditätsschaden mit Folgewirkung. Diese Folgewirkung zeigt sich nicht nur im Kontostand, sondern in der Bereitschaft, künftig Versorgungsentscheidungen zu treffen, die man medizinisch vertreten kann, aber wirtschaftlich fürchtet. Wenn Reformen ernst genommen werden, müssen sie genau diese Schere schließen.

Wichtig ist auch die juristische Anschlussfrage: Selbst wenn der Gesetzgeber Nullretaxationen aus formalen Gründen einschränkt, bleibt das Verhältnis zu Rahmenverträgen, Prüfvereinbarungen und Kassenpraxis entscheidend. In der Realität wird nicht „das Gesetz“ retaxieren, sondern der Prüfalltag, der sich an Vertragslogik und technischen Datenfeldern orientiert. Deshalb entscheidet die Ausgestaltung, ob die neue Linie wirklich in den Prozessübersetzungen ankommt, etwa in Abrechnungsregeln, Prüfroutinen und Widerspruchswegen. Je klarer der Gesetzgeber die Unbedeutendheit bestimmter Fehler festlegt, desto weniger Raum bleibt für eine Praxis, die Formalien als Hebel nutzt. Je unklarer er formuliert, desto mehr wandert die Auseinandersetzung in Einzelfallstreit und Verfahrensdauer. Das wäre für Betriebe die schlechteste Variante, weil sie die Unsicherheit verlängert statt sie zu begrenzen.

Für Betreiberinnen und Betreiber ergibt sich daraus eine nüchterne Agenda: Erstens muss die eigene Prozesskette zur Nichtverfügbarkeit stabil sein, also von der Abfrage bis zur Dokumentation. Zweitens braucht es eine klare Risiko-Definition für Hochpreiser, damit nicht jede einzelne Abgabe zum inneren Ausnahmezustand wird. Drittens gehört die Versicherungsfrage auf die Ebene der kaufmännischen Grundordnung: Welche Schadenhöhe wäre existenziell, welche wäre schmerzhaft, welche wäre tragbar. In der Praxis wird dieser Unterschied oft erst verstanden, wenn ein Fall eintritt – das ist zu spät. Eine Retaxversicherung ist dann sinnvoll, wenn sie nicht als Beruhigung, sondern als kalkulierter Schutz gegen seltene, große Ausschläge gesehen wird. Und sie ist nur dann sinnvoll, wenn die Bedingungen zu den typischen Schadenmechaniken passen, also Retaxarten, Selbstbehalte, Ausschlüsse und Nachweispflichten nicht an der Realität vorbeigehen.

Im Alltag bedeutet dies, dass Reformworte allein keine Entlastung bringen, sondern nur die Übersetzung in Routinen, Prüfpfade und Absicherung. Ein Betrieb gewinnt nicht, weil ein Paragraph etwas „soll“, sondern weil ein Prüfvorgang dann anders endet. Genau deshalb ist die Reformlinie zwar wichtig, aber noch kein Ergebnis. Ergebnis entsteht erst dort, wo Abgabeentscheidungen wieder dem medizinisch-pharmazeutischen Urteil folgen können, ohne dass im Hinterkopf der Totalausfall lauert. Wenn diese Entkopplung gelingt, stabilisiert sich nicht nur Liquidität, sondern auch Berufsstolz, weil Versorgung wieder als Leistung zählt. An dieser Stelle wird sichtbar, dass Retax nicht nur ein Abrechnungsthema ist, sondern ein Systemthema zwischen Vertrauen, Kontrolle und ökonomischer Zumutbarkeit. Der politische Anspruch des ApoVWG wird daran gemessen, ob er diese Dreieckslogik tatsächlich neu austariert.

 

Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen, Ermittlungsdruck auf Abrechnung, Apotheken-Compliance und Dokumentationsspur

Die Ernennung eines neuen Leiters für die Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen in Bayern ist auf den ersten Blick Personalie, auf den zweiten Blick Systemsignal. Wenn eine Generalstaatsanwaltschaft eine solche Einheit dauerhaft stabilisiert und Führung sichtbar macht, zeigt das, dass Gesundheitskriminalität nicht als Randthema behandelt wird. Die ZKG ist dabei kein Symbolverein, sondern ein Instrument, das Verfahren bündelt, Expertise aufbaut und Strukturen in einem komplexen Feld lesbar macht. Komplex heißt hier: Abrechnung, Verordnungswege, Leistungserbringer, IT-Spuren, Dokumentation, Verantwortlichkeiten – und oft sehr unterschiedliche Täterprofile. In einem System, in dem Geldflüsse über Regeln laufen, entsteht Missbrauch nicht nur durch kriminelle Energie, sondern auch durch Graubereiche, die lange toleriert wurden. Eine spezialisierte Einheit verschiebt diese Toleranzgrenzen.

Für Apotheken und andere Leistungserbringer ist die Relevanz indirekt, aber real: Je konsequenter Betrugsbekämpfung institutionalisiert wird, desto stärker steigt die Erwartung an Nachvollziehbarkeit und Dokumentationsdisziplin. Das trifft nicht nur die „schwarzen Schafe“, sondern auch den Normalbetrieb, der im Zweifel beweisen muss, dass Abläufe korrekt waren. In der Praxis bedeutet dies, dass interne Ordnung nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern auch risikorechtlich zählt. Der Unterschied zwischen einem Fehler und einem Verdacht liegt oft nicht im Ereignis selbst, sondern in der Dokumentationsspur, die den Kontext erklärt. Wer diese Spur sauber führt, verkürzt Klärungen, reduziert Stress und hält Reputation stabil. Wer sie nicht führt, kann selbst bei korrekter Leistung in eine unangenehme Unschärfe geraten.

Die Personalentscheidung kann zudem als Hinweis gelesen werden, dass Erfahrung in Wirtschafts- und Steuerverfahren als Kernkompetenz gilt, weil Gesundheitsbetrug häufig genau dort andockt: Scheinfirmen, Rechnungslogik, Zahlungswege, Absprachen, Manipulationen. Das ist für den Apothekenalltag nicht identisch, aber es berührt ihn in der gleichen Grundlogik: Abrechnung ist nicht „Buchhaltung“, sondern ein regelgebundener Raum, in dem Fehlanreize existieren. Je stärker Behörden diesen Raum professionalisieren, desto mehr lohnt es sich für seriöse Betriebe, die eigene Compliance nicht als Pflichtübung, sondern als Schutz zu sehen. Schutz heißt hier nicht juristische Folklore, sondern die Fähigkeit, im Ernstfall schnell, ruhig und belegbar zu erklären, was passiert ist und warum. Diese Fähigkeit entscheidet häufig darüber, ob eine Situation als Routineprüfung endet oder als Eskalation beginnt.

Im Alltag bedeutet dies, dass Betrugsbekämpfung nicht nur „gegen andere“ wirkt, sondern als Druckplatte auf das gesamte System. Das muss nicht schlecht sein, wenn es fair angewandt wird, denn es stärkt die Glaubwürdigkeit der Leistungsfinanzierung. Es kann aber unangenehm werden, wenn die Kontrolllogik in pauschale Misstrauenshaltung kippt und damit gute Versorgung unnötig belastet. Genau an dieser Grenze zeigt sich die Qualität staatlicher Spezialisierung: Wirksamkeit ohne Kollateralschäden. Für Apothekenleitungen ist die pragmatische Konsequenz klar: Prozesse so bauen, dass sie auch unter Blick von außen bestehen, ohne dass der Betrieb dadurch unlebbar wird. Ordnung ist in diesem Feld nicht Schmuck, sondern Arbeitsfrieden.

 

Digitaler Handelsdruck, Sortimentswettbewerb um Apothekenkunden, Galenica-Puravita als Strukturhinweis

Wenn ein dominanter Player wie Galenica eine Online-Drogerie zur Mehrheitsbeteiligung ausbaut, ist das mehr als eine Firmenmeldung, es ist ein Blick in die Zukunft der Vertriebslogik. Der Schritt zeigt, dass die Grenze zwischen Apotheke, Drogerie und Reformhaus digital zunehmend als Sortimentsfläche verstanden wird, nicht als Berufsgrenze. Für Kundinnen und Kunden wirkt das bequem, für Betriebe ist es ein Strukturthema, weil Vergleichbarkeit zunimmt und Marke zur Sortierhilfe wird. Genau darin liegt die strategische Pointe: Wer die digitale Kundenbeziehung besitzt, kann stationäre Netze, Logistik und Marketing zu einem System bündeln. Das verändert nicht nur Preise, sondern Erwartungshaltungen. Und Erwartungshaltungen sind im Gesundheitsmarkt oft wirkmächtiger als einzelne Rabatte.

Für Apothekenbetreiberinnen und -betreiber in Deutschland entsteht daraus ein nüchterner Lernpunkt: Digitale Wettbewerbsarchitektur wird nicht nur von klassischen Versandapotheken geprägt, sondern auch von hybrid organisierten Handelskonzernen, die „Gesundheit“ als Wachstumsfeld führen. Das bedeutet, dass die Konkurrenz nicht nur über Rx-Ränder läuft, sondern stark über Freiwahl, Sichtbarkeit, Convenience und Sortimentstiefe. Wenn ein Anbieter mit zehntausenden Artikeln im Netz sichtbar wird, kann er Nachfrage lenken, bevor Beratung überhaupt stattfindet. Der Betrieb vor Ort steht dann nicht zuerst im Preiswettbewerb, sondern im Aufmerksamkeitswettbewerb. Dieser Wettbewerb ist schwerer, weil er algorithmisch ist, nicht argumentativ. Wer dort nicht vorkommt, wird nicht gefragt, und wer nicht gefragt wird, kann nicht beraten.

Das heißt nicht, dass stationäre Apotheken automatisch verlieren, aber sie müssen klarer definieren, was ihr Vorteil im digitalen Zeitalter ist und wie er im Alltag spürbar wird. Beratung ist ein Vorteil, aber nur dann, wenn sie als Erlebnis und als Ergebnis wahrgenommen wird, nicht als Floskel. Geschwindigkeit ist ein Vorteil, aber nur dann, wenn Prozesse stimmen, Botendienst funktioniert und Verfügbarkeit kommuniziert wird. Vertrauen ist ein Vorteil, aber nur dann, wenn es in Konsistenz übersetzt wird: gleiche Qualität, gleiche Ansprache, gleiche Verlässlichkeit. In einem Markt, der digitale und stationäre Angebote verknüpft, gewinnt oft nicht die lauteste Marke, sondern die stabilste Lieferkette der Erwartungen. Wer einmal enttäuscht, wird im Netz schneller ersetzt als auf der Straße.

Für die betriebliche Steuerung bedeutet dies, dass Einkauf, Freiwahlstrategie und Servicearchitektur stärker zusammen gedacht werden müssen. Wenn Sortimente online breiter werden, wird die eigene Sortimentsentscheidung sichtbarer, weil Kundinnen und Kunden vergleichen, ohne den Laden zu betreten. Gleichzeitig darf die Antwort nicht in beliebiger Aufblähung bestehen, weil Lagerbindung und Abschriftenrisiko real sind. Die Kunst liegt in Profil: klare Schwerpunktsetzungen, die zum Standort passen, und eine Servicekette, die diese Schwerpunkte trägt. Im Alltag bedeutet dies, dass ein Betrieb nicht „alles haben“ muss, aber klar zeigen sollte, warum er in bestimmten Feldern besonders verlässlich ist. Verlässlichkeit ist das, was Digitalplattformen oft versprechen, aber nicht immer einlösen, wenn Beratung, Reklamation oder Sonderfälle auftreten.

Die Mehrheitsbeteiligung ist damit auch ein Warnsignal: Der Markt bewegt sich auf Konzernebene, während viele inhabergeführte Betriebe unter Kostendruck den Blick nach innen richten müssen. Diese Asymmetrie ist gefährlich, weil sie Reaktionsfähigkeit schwächt. Umso wichtiger wird es, die eigene Strategie nicht nur aus Notwehr zu bauen, sondern aus Identität: Was soll die Apotheke vor Ort im Alltag der Menschen sein, jenseits der Packung. Wer diese Frage beantwortet und in Service übersetzt, bleibt relevant. Wer nur reagiert, wird überholt, ohne es sofort zu merken. Der eigentliche Wettbewerb läuft nicht um Produkte, sondern um Beziehung und Prozess.

 

Apothekenkultur im Alltag, Standgefäße als Berufsarchiv, Objektgeschichte zwischen Ordnung und Versorgung

Kulturelle Themen wirken im Nachrichtenton manchmal wie ein Seitenschritt, sind aber in Wahrheit ein Blick auf die Langzeitlinie des Berufs. Apothekenstandgefäße, alte Rezepturbehältnisse und handwerkliche Spuren erzählen nicht nur von Ästhetik, sondern von Ordnung, Sicherheit und Identität. Wer sieht, wie sorgfältig Beschriftung, Material und Aufbewahrungslogik gestaltet wurden, erkennt einen Grundsatz, der bis heute gilt: Arzneimittel brauchen eine Form, die Verantwortung sichtbar macht. Das ist nicht Nostalgie, sondern eine andere Perspektive auf die gleiche Pflicht, die in modernen Datenfeldern und Chargenlogik weiterlebt. Eine Offizin war nie nur Verkaufsraum, sie war immer auch ein System der Verlässlichkeit. Genau das lässt sich an Objekten lesen, ohne dass man ein einziges Gesetz zitiert.

Solche Stücke zeigen zudem, wie eng Apotheke historisch mit regionalen Wirtschafts- und Handwerksstrukturen verbunden war. Glasmanufakturen, Porzellanfabriken, lokale Netzwerke – das ist die alte Form dessen, was heute als Lieferkette und Infrastruktur diskutiert wird. Der Unterschied liegt im Medium, nicht im Prinzip: Wenn Versorgung verlässlich sein soll, muss es stabile Produktions- und Qualitätsstrukturen geben. Dass ein Objekt überdauert, ist dabei nicht nur materiell interessant, sondern symbolisch: Es steht für Kontinuität in einem Beruf, der sich technisch ständig verändert, aber in seinem Kern gleich bleibt. Im Alltag kann das entlastend wirken, weil es den Blick aus der Tageshektik hebt. Und genau diese Hebung ist oft die Voraussetzung, um die Tageshektik wieder besser zu ordnen.

Kulturelle Achsen im Mehrthemenbericht sind deshalb kein Fremdkörper, solange sie nicht als Dekoration, sondern als Kontext arbeiten. Sie schaffen Rhythmus, ohne die fachliche Schärfe zu verlieren, und sie bringen eine stille Form von Autorität: Der Beruf hat Geschichte, und Geschichte formt Haltung. Für Leserinnen und Leser erhöht das die Lesefreundlichkeit, weil es eine zweite Atemlinie gibt, die nicht nur Konflikt und Druck erzählt. Gleichzeitig bleibt die Eigenständigkeit gewahrt, weil es ein eigenes Thema ist, mit eigener Logik und eigener Sprache. Das Ergebnis ist eine Ausgabe, die nicht „gleichförmig“ wirkt, sondern wie ein redaktionell gesetzter Bogen aus Gegenwart und Hintergrund. Genau darin liegt ihr Mehrwert.

 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Die vier Linien wirken wie getrennte Meldungen, laufen aber im Betrieb in denselben Engpass: Ordnung frisst Zeit, und Zeit frisst Sicherheit. Ein Cyberangriff ist kein IT-Problem, sondern ein Betriebsrisiko mit Kassenschnitt, Lieferfähigkeit und Vertrauenssaldo. Wenn Versandmodelle im OTC die Preiserwartung verschieben, wird jede Abweichung im Alltag zur Rechtfertigungsarbeit. Und wenn Retax- und Fälschungsdruck steigt, entscheidet am Ende nicht Moral, sondern die belastbare Spur aus Prüfung, Dokumentation und Verantwortung.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Die eigentliche Trennlinie verläuft nicht zwischen online und vor Ort, sondern zwischen belegbarer Sorgfalt und bloßer Behauptung. Wer Prozesse so baut, dass sie auch im Stress noch stimmen, reduziert nicht nur Fehler, sondern auch die stille Erschöpfung im Team. Das ApoVWG kann Spielräume öffnen, aber es ersetzt keine gelebte Prüflogik. Und gerade dort, wo Betrug, Ausfälle und Preissignale zusammenkommen, wird Dokumentation zur letzten Form von Handlungsfreiheit.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Entscheidend ist, ob Sicherheits- und Prüfpfade im Alltag so robust werden, dass Cyberdruck, Versandimpulse und Fälschungsrisiken nicht in dieselbe Lücke fallen.

 

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