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  • 19.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Cannabis-Regulierung im Parlament, Maskenakten im Streit, Entlassregeln und Grippesaison im Alltag
    19.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Cannabis-Regulierung im Parlament, Maskenakten im Streit, Entlassregeln und Grippesaison im Alltag
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die Tageslage verbindet Gesetzesgrenzen beim Medizinalcannabis, offene Fragen zur Krisenbeschaffung, neue Spielräume im Entlassmanageme...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Cannabis-Regulierung im Parlament, Maskenakten im Streit, Entlassregeln und Grippesaison im Alltag

 

Vier Linien treffen zusammen: strengere Zugangswege, aufklärungsbedürftige Beschaffung, präzisere Vertragslogik und eine Saison, die Versorgung unter Druck setzt.

Stand: Freitag, 19. Dezember 2025, um 18:58 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Die Tageslage zeigt vier Spannungen, die sich gegenseitig verstärken: Beim Medizinalcannabis wird der Zugang politisch neu begrenzt, weil Telemedizin und Plattformmodelle nicht länger als Graubereich gelten sollen; zugleich bringt die Maskenaffäre erneut die Frage zurück, wie staatliche Krisenbeschaffung dokumentiert, kontrolliert und im Nachgang politisch aufgearbeitet wird. Parallel verschiebt eine neue Vertragsregel im Entlassmanagement die operative Sicherheit im Kleinen, weil Verfügbarkeit, Packungsgrößen und Vermerkpflichten über Vergütung entscheiden können. Und über allem liegt eine früh gestartete Grippewelle, die Planung, Kapazitäten und Erwartungsmanagement belastet. Im Alltag bedeutet dies, dass Kontrolle nicht nur eine Reaktion auf Skandale ist, sondern eine Voraussetzung dafür, dass Versorgung in angespannten Wochen verlässlich bleibt.

 

Medizinalcannabis im Bundestag, Telemedizin als Streitlinie, Versandgrenzen für Versorgung

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisrechts setzt keinen Akzent, sondern eine Grenze. Der Konflikt dreht sich nicht um das Präparat, sondern um den Weg zur Verordnung. An diesem Punkt wird Versorgung von Geschäft getrennt.

In der Nacht zum 18. Dezember 2025 ist der Entwurf erstmals im Bundestag beraten worden. Das Ministerium formuliert die Leitidee als Rückführung auf den ursprünglichen Zweck. Missbrauchsmodelle sollen abgeschnitten werden, ohne die Indikationsversorgung anzutasten.

Diese Konstruktion ist politisch elegant, aber juristisch anspruchsvoll. Die Reform muss gleichzeitig definieren, was als „ärztlicher Kontakt“ gilt und was nicht mehr genügt. Ohne eine belastbare Definition wird jede Verschärfung zur Auslegungsschlacht.

Die SPD-Linie versucht, Barrierefreiheit als Versorgungskriterium zu retten. Telemedizin wird als Normalität eines Gesundheitsjahres 2025 markiert, nicht als Ausnahme. Das ist ein modernes Argument, trägt aber nur, wenn digitale Kontaktformen an dokumentierte Plausibilität gebunden bleiben.

Der Missbrauchsvorwurf richtet sich gegen Klick-Mechaniken, nicht gegen Patientinnen und Patienten. Wer ein Rezept ohne echte Arzt-Patienten-Beziehung erhält, verschiebt den Charakter des Systems. Dann entsteht eine Konsumlogik, die sich nur noch formell als Arzneimittelversorgung tarnt.

Damit rückt der Versand als Strukturfrage in den Mittelpunkt. Ein Versandverbot trifft nicht nur ein einzelnes Produkt, sondern ein Vertriebsmodell, das Zugang und Nachfrage in einem Kanal bündelt. Das ist die eigentliche Marktbotschaft des Entwurfs.

Die Berufsvertretung zieht die Linie an der Umgebung: Handelsplattformen sind kein Ort für Arzneimittel. Botendienst wird als zulässiger Pfad gewertet, weil Verantwortlichkeit und Personalbindung mitlaufen. Versorgung wird damit als kontrollierte Kette definiert, nicht als Zustelloption.

Ein weiterer Streitpunkt bleibt die Preis- und Wettbewerbsarchitektur. Wenn Preisregeln, Verschreibungswege und Vertrieb neu sortiert werden, verschieben sich Anreize auf mehreren Ebenen zugleich. Das kann Missbrauch dämpfen, aber auch neue Ausweichmodelle erzeugen.

Am Ende entscheidet das Verfahren, nicht der Schlagabtausch. Ausschussberatung bedeutet: Begriffe werden gefasst, Nachweispflichten werden gebaut, Zuständigkeiten werden präzisiert. Erst dann wird sichtbar, ob die Reform als Ordnungsakt funktioniert oder als Symbol bleibt.

 

Maskendeals im Aktenlicht, Parteiverflechtung als Vorwurf, Kontrolle durch Untersuchung

Die Maskenaffäre ist längst keine Pandemiegeschichte mehr. Sie ist eine Dauerprüfung staatlicher Beschaffung und parlamentarischer Kontrolle. Wenn neue Dokumente auftauchen, entsteht sofort wieder Ordnungspolitik.

Im Zentrum steht ein bislang nicht öffentlich bekanntes Papier aus dem Bundesgesundheitsministerium, das einen Deal aus dem Frühjahr 2020 detaillieren soll. Der politische Vorwurf lautet Vetternwirtschaft, verbunden mit dem Hinweis auf ein persönliches Umfeld. Solche Begriffe erzeugen Druck, aber sie müssen aktenfest bleiben.

Als harter Anker steht der 24. April 2020 im Raum: Der Bund soll sich verpflichtet haben, knapp 20 Millionen Masken zu 3,15 Euro netto zu bestellen. Zahlen wie diese sind nicht Dekor, sondern Referenzpunkte. An ihnen entscheidet sich, ob eine Erklärung als plausibel oder als Ausrede wirkt.

Später wird aus dem Vertrag ein Streit über 16,2 Millionen Masken, die nicht geliefert worden oder mangelhaft gewesen sein sollen. Das ist der Moment, in dem Verwaltung in Konflikt kippt. Danach zählt nicht mehr nur Beschaffung, sondern Umgang mit Scheitern.

Ein Vergleich im August 2022 soll Nachlieferungen ermöglicht haben, verbunden mit weiteren Zahlungen. In solchen Vergleichen steckt eine Logik, die juristisch funktionieren kann und politisch trotzdem toxisch bleibt. Wenn Marktpreise inzwischen deutlich niedriger sind, wird jeder Vergleich zur Frage nach Anreiz und Nachsicht.

Die Debatte wird zusätzlich institutionell, weil die Opposition eine Enquetekommission für unzureichend erklärt und einen Untersuchungsausschuss fordert. Das ist keine Formsache, sondern eine Eskalationsstufe. Untersuchungsausschuss heißt: Verantwortungszuordnung wird zum Ziel, nicht nur Aufklärung.

Damit wird der Fall auch für die Zukunft relevant. Wenn Beschaffung als schief wahrgenommen wird, wachsen Kontrollen, Dokumentationspflichten und Compliance-Regime in allen nachgelagerten Sektoren. Vertrauen wird dann nicht mehr vorausgesetzt, sondern erzwungen.

 

Entlassmanagement in NRW, Packungsgrößen als Retaxhebel, Vertragstext mit Toleranzsatz

Entlassmanagement ist ein Testfeld für Regeltechnik. Die Abgabeentscheidung ist oft medizinisch unstrittig, aber vertraglich riskant. Vergütung kippt nicht wegen Therapie, sondern wegen Form und Verfügbarkeit.

Die Packungsgrößenverordnung setzt grundsätzlich die kleinste Normgröße als Leitplanke. Genau dort entsteht in der Praxis die Reibung, wenn die kleinste Normgröße nicht im Handel ist oder Normbereiche nicht sauber definiert sind. Dann wird die Versorgung mit einem Regelwerk konfrontiert, das Verfügbarkeit nicht garantiert.

Zum 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Regelung für Primärkassen im Entlassmanagement. Der zentrale Satz formuliert eine Toleranz: Wenn nur Packungen verfügbar sind, deren Größe das kleinste definierte Packungsgrößenkennzeichen überschreitet, gilt die Abgabe der kleinsten verfügbaren Packung als „unbedeutender Fehler“. Das ist kein Freifahrtschein, sondern eine Reparatur am System.

Für Ersatzkassen existiert bereits eine Sonderlogik, die mit einer klaren Kennzeichnung arbeitet. In diesen Fällen wird die Sonder-PZN 06460731 eingesetzt, ergänzt durch Vermerk und Datenübermittlung. Diese Kennspur ist ein harter Schutzanker, weil sie auch maschinell auswertbar ist.

Die neue Primärkassen-Regelung soll ohne diese Sonderkennzeichnung auskommen, aber weiterhin eine Vermerkpflicht verlangen. Operativ ist das heikel, weil damit die Beweislast stärker am Text hängt als am Kennzeichen. Retaxrisiko wandert in die Dokumentationsqualität.

Der Vertragstext wird damit zu einem betriebswirtschaftlichen Instrument. Wer den Satz kennt, kann die Abgabe nicht nur durchführen, sondern im Zweifel verteidigen. Der Unterschied ist nicht akademisch, er entscheidet über Streitfähigkeit.

Gleichzeitig zeigt die Regel ihren Charakter: Sie akzeptiert Marktverfügbarkeit, ohne Normlogik aufzugeben. Es entsteht eine Brücke, keine Abkürzung. Genau diese Balance macht die Änderung tragfähig.

In der Wirkung ist das ein kleines Stück Ordnung. Ein Vertragsabschnitt gleicht eine Lücke aus, die sich im Alltag immer wieder öffnet. Solche Sätze sind selten spektakulär, aber sie sind die Scharniere, an denen Vergütungssicherheit hängt.

 

Grippewelle seit November, Frühstart als Belastung, Testlogik mit asymmetrischer Aussage

Ein früher Beginn der Grippewelle ist kein Kalenderdetail. Er ist ein Belastungssignal für Personal, Kapazität und Terminlogik im Versorgungssystem. Saisonalität ist hier eine organisatorische Realität.

Nach Angaben des RKI beginnt die Grippewelle in der letzten Novemberwoche 2025, und damit früher als in den beiden Vorjahren. Dieser Zeitraumanker ist entscheidend, weil er die Dauer der Belastung verlängern kann. Mehr Wochen Welle bedeuten mehr Reibung im Alltag.

Übertragung erfolgt vor allem über Tröpfchen, die Inkubationszeit liegt typischerweise bei ein bis zwei Tagen. Klinisch bleibt das Bild variabel: Der klassische plötzliche Beginn ist bekannt, aber nicht zwingend. Bei älteren Menschen können Symptome weniger ausgeprägt sein, bei Kindern verschieben sich Muster, milde Verläufe kommen vor.

Das betriebliche Risiko liegt im Ansteckungsfenster. Infektiosität kann schon vor klaren Beschwerden bestehen, und die Ausscheidung kann bei bestimmten Gruppen länger dauern. Planbarkeit entsteht dadurch nicht, sondern wird ständig unterlaufen.

Bei antiviralen Arzneien wird häufig betont, dass die Wirkung zeitnah zum Symptombeginn am größten ist und die Verkürzung der Krankheitsdauer begrenzt bleibt. Der Kern der Anwendung liegt bei Risikogruppen und dem Ziel, schwere Verläufe zu verhindern. Das ist Versorgungslogik, keine Komfortlogik.

Schnelltests liefern Orientierung, aber ihre Aussage ist asymmetrisch. Ein positives Ergebnis während der Welle ist ein starkes Signal, ein negatives Ergebnis ist keine sichere Entwarnung, weil Antigentests nicht jede Influenza zuverlässig erkennen. Diese Grenze prägt Erwartungsmanagement.

Komplikationen bleiben der zweite Akt. Ein Rückfall mit erneutem Fieber und Husten nach scheinbarer Besserung ist ein typischer Verdachtsmoment für bakterielle Folgeinfektionen. Gefährlich wird oft nicht der Start, sondern das Nachspiel.

 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Verlässlichkeit entsteht dort, wo Regeln den Zugang ordnen und nicht nur Nachfrage bedienen. Zwischen Cannabis-Reform und Maskenakten zeigt sich, wie schnell Vertrauen kippt, wenn Wege und Verantwortungen unscharf werden. Der neue Toleranzsatz im Entlassmanagement in Nordrhein-Westfalen erinnert daran, dass Versorgung oft an Vertragsdetails hängt. Und wenn die Grippewelle früh startet, wird aus jeder Unklarheit ein spürbarer Druck auf Planung und Kapazität.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wo der Zugang zu Therapie zu einfach wird, wächst Missbrauch, und wo Beschaffung zu intransparent wirkt, schrumpft Vertrauen. Verträge wie im Entlassmanagement sind dann die leisen Sicherungen, an denen Alltagssicherheit hängt, ohne dass es jemand bemerkt. Die frühe Influenza-Welle macht zugleich sichtbar, wie schnell Systeme in Überlastung rutschen, wenn Reserven dünn sind. Am Ende zählt nicht der lauteste Satz, sondern ob Regeln, Kontrolle und Versorgung wieder dieselbe Richtung finden.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Entscheidend ist, ob Marktimpulse und Regelideen die Sicherheitslogik stärken oder nur ihre Sichtbarkeit verändern.

 

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