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hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Donnerstag, 18. Dezember 2025, um 14:55 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Kurz vor dem Kabinettsbeschluss zum ApoVWG richtet eine Inhaberin aus Sachsen-Anhalt einen persönlichen Appell an Bundeskanzler Friedrich Merz und Gesundheitsministerin Nina Warken und beschreibt nicht Verbandslinien, sondern die Logik der Privathaftung im Betrieb. Der Ton ist bewusst leise, der Inhalt jedoch präzise: Kosten für Personal, Energie und Mieten steigen, die Leistung bleibt, die Vergütung bleibt hinter der Entwicklung zurück. Gerade diese Gegenüberstellung macht den Vorgang berichtsrelevant, weil sie den Staatsauftrag „wohnortnahe Versorgung“ an einer konkreten Unternehmerrealität misst. Der Appell bündelt damit drei Ebenen, die in der Reformdebatte oft getrennt laufen: Wirtschaftlichkeit, Verantwortung und Versorgungssicherheit. Er zeigt, warum die Frage nach fairer Vergütung weniger eine Forderung nach mehr Anerkennung ist als eine Bedingung dafür, dass Versorgung überhaupt dauerhaft organisiert werden kann.
Der Appell einer Inhaberin ist in dieser Reformlage mehr als ein emotionales Video, weil er die politische Erzählung an einem Punkt berührt, an dem sie überprüfbar wird. Wenn Susanne Bormann kurz vor dem Kabinettsbeschluss an Friedrich Merz und Nina Warken schreibt, spricht sie nicht als Verband, sondern als Unternehmerin, die mit Privatvermögen haftet und deren Betrieb jeden Monat neu beweisen muss, dass Verantwortung auch bezahlt werden kann. Das Datum 17. Dezember 2025 steht dabei nicht nur für einen politischen Termin, sondern für den Moment, in dem viele Betriebe wieder einmal erleben, dass große Worte leichter sind als ein tragfähiger Vergütungspfad. Ihre Kernbehauptung ist schlicht: In dreizehn Jahren sind Personal, Energie und Miete teurer geworden, die Arbeit nicht weniger, die finanzielle Anerkennung aber bleibt zurück. In dieser Schlichtheit liegt die Stärke, weil sie keine Deutung verlangt, sondern nur den Blick auf die betriebliche Realität.
Politisch brisant wird der Vorgang, weil er die üblichen Kategorien auflöst, mit denen Konflikte verwaltet werden. Wer als Funktionär spricht, wird schnell in die Schublade „Lobby“ sortiert, wer als Inhaberin spricht, steht als Person vor der Kamera und macht damit die Haftung sichtbar, die im Gesetzestext nie auftaucht. Das verschiebt die Debatte von der Frage „wer fordert was“ zur Frage „wer trägt welches Risiko“, und diese Frage ist im Staatsauftrag Versorgung zentral. Eine Honoraranpassung ist dann nicht mehr Symbolpolitik, sondern ein Instrument, das die Lastenverteilung zwischen Staat, Kassen und Betrieben ordnet. Der Appell nutzt deshalb eine emotionale Form, aber er zielt auf eine strukturelle Statik: Wenn der Betrieb ausblutet, kippt nicht nur eine Bilanz, sondern ein Zugangspunkt der Versorgung. In dieser Logik wird die Bitte um „fair“ zur Forderung nach Berechenbarkeit.
Auffällig ist zudem, wie der Appell die Rolle der Betriebe als Teil der Wirtschaft betont und damit ein politisches Argument dreht, das sonst gegen Gesundheitsausgaben verwendet wird. Wenn Merz in Reden die Bedeutung der Wirtschaft hervorhebt, stellt Bormann daneben: Apotheken sind Wirtschaft, Mittelstand, Verantwortungsträger, in ihrer Struktur stark weiblich geprägt und im Alltag auf Präsenz organisiert. Das ist keine Identitätspolitik, sondern ein Hinweis auf die Verknüpfung von Versorgung und Unternehmertum, die im System mitgedacht werden muss. Ein Betrieb, der im Dezember 2025 Personal bindet und zugleich steigende Energiepreise einkalkuliert, braucht mehr als Anerkennung, er braucht eine Vergütung, die die Kostenkurve wenigstens nicht dauerhaft verfehlt. An dieser Stelle wird der Appell zur Standortbeschreibung: Versorgung wird als Pflicht erwartet, aber die Finanzierung bleibt verhandelbar, und genau diese Asymmetrie erzeugt Enttäuschung. Das Wort „Enttäuschung“ ist dabei nur Oberfläche für eine tieferliegende Frage nach Systemlogik.
Der Appell verweist auch auf Leistungen, die im politischen Diskurs gerne als selbstverständlich behandelt werden: Fehlverordnungen erkennen, Schäden verhindern, Krankenhäuser entlasten, erklären, beruhigen, mittragen. Diese Aufzählung ist nicht als Selbstlob interessant, sondern als Hinweis auf eine verdeckte Wertschöpfung, die schwer in Abrechnungslogik passt. Wenn Versorgung als „niedrigschwellig“ beschrieben wird, heißt das im Alltag: Viele Kontakte sind nicht planbar, nicht verschiebbar, nicht automatisierbar, aber sie sind riskorelevant, weil sie Fehlerketten stoppen. Genau deshalb wird die Vergütungsfrage so heikel, weil sie nicht nur Arbeit bezahlt, sondern Fehlerrisiken im System senkt. Wo diese Leistung nicht tragfähig finanziert wird, verschiebt sich das Risiko: Die Leistung bleibt erwartet, aber der Betrieb muss sie querfinanzieren, bis Grenzen erreicht sind. Ausgerechnet in einer Phase, in der Politik Stabilität beschwört, wird Stabilität so zum Privatprojekt.
Die Passage zur Pandemie ist in diesem Kontext kein Rückblick aus Nostalgie, sondern ein Test für Glaubwürdigkeit. Wenn im Frühjahr 2020 kurzfristig neue Aufgaben übernommen wurden und Betriebe „funktioniert“ haben, dann ist das eine historische Evidenz, dass das System auf ihre schnelle Umsetzungsfähigkeit setzt. Daraus folgt jedoch nicht automatisch ein Anspruch auf Sonderlob, sondern die Frage, ob sich ein Staat, der im Krisenmodus auf diese Strukturen baut, im Normalmodus auch zur Finanzierung bekennt. Der Vergleich mit anderen Berufsgruppen, die Anpassungen erhalten, ist dabei weniger Neid als ein Indikator für politische Prioritäten. Sobald Anpassungen anderswo möglich sind, wird „kein Spielraum“ zur rhetorischen Formel, die nicht mehr erklärt, sondern nur begrenzt. Im Dezember 2025 ist das Giftige daran nicht die Aussage selbst, sondern ihre Wiederholung bei gleichzeitiger Erwartung maximaler Leistungsbereitschaft.
Wirtschaftlich ist der Kern des Appells die Privathaftung, und sie ist der Punkt, an dem die Debatte nicht länger abstrakt bleiben kann. Privathaftung bedeutet, dass ein Betrieb nicht einfach „kürzertritt“, wenn die Rechnung nicht aufgeht, sondern dass die Entscheidung existenziell wird: Personal halten oder reduzieren, Öffnungszeiten tragen oder einschränken, investieren oder verschieben. Jede dieser Entscheidungen ist im Ergebnis eine Versorgungsentscheidung, auch wenn sie betriebswirtschaftlich beginnt. Die Reformdebatte, die sich auf Strukturmodelle konzentriert, verliert diesen Punkt oft aus dem Blick, weil sie über „System“ spricht, während der Betrieb über Liquidität spricht. Der Appell zwingt dazu, beides zusammenzudenken, weil der Staatsauftrag ohne die betriebliche Trägerschicht nicht realisierbar ist. In diesem Sinne ist der Appell nicht nur emotional, sondern ein Diagnoseinstrument.
Redaktionell lässt sich der Vorgang deshalb personenneutral berichten, ohne die Person zu instrumentalisieren, weil die Person als Trägerin einer systemischen Logik auftritt. Man kann den Fall als Beispiel nehmen, wie politische Kommunikation in der Reformphase wirkt: Sie erzeugt Erwartung, sie setzt Symbole, sie benennt Versorgung, aber sie verschiebt die Kostenfrage. Der Unterschied zwischen „Kostenstelle“ und „Pfeiler“ ist dabei nicht moralisch, sondern fiskalisch: Ein Pfeiler muss kalkulierbar tragfähig sein, sonst wird er zur schönen Metapher für ein strukturelles Risiko. Genau deshalb lohnt sich der Stoff, weil er die übliche Empörungsroutine vermeidet und stattdessen die Mechanik zeigt, die Enttäuschung produziert. Der Appell ist dann nicht die Pointe, sondern der Spiegel.
Am Ende bleibt eine nüchterne Prüfgröße, die politisch unangenehm ist und zugleich unvermeidlich: Wer Versorgung bestellt, muss Finanzierung so bauen, dass sie nicht von Privatvermögen und Durchhaltewillen abhängt. Ein Staat kann Verantwortung nicht gleichzeitig als Pflicht voraussetzen und als Budgetposten behandeln, der „später“ lösbar ist, wenn die Kostenkurve längst läuft. Der Appell wirkt deshalb wie ein Warnsignal, weil er die Grenze benennt, an der Anerkennung ihre Funktion verliert. Wenn Liebe keine Gehälter zahlt, dann ist das kein romantischer Satz, sondern eine Bilanzwahrheit. Und Bilanzwahrheiten sind in Versorgungssystemen selten sentimental, aber immer entscheidend.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Ein leiser Appell wirkt manchmal härter als jede Pressekonferenz, weil er die Debatte aus Floskeln zurück in den Alltag zwingt. Wenn eine Inhaberin vor einem Kabinettsbeschluss persönlich haftet und zugleich um faire Vergütung bittet, wird aus Politik ein Prüfstein für Verlässlichkeit. Dann zählt nicht mehr, wie oft „Sicherung“ gesagt wird, sondern ob Finanzierungsschritte die reale Kostenkurve erreichen. Und genau dort entsteht die Frage, ob Versorgung als Staatsauftrag organisiert wird oder als betriebliche Geduldsprobe.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Eine Politik, die Versorgung rhetorisch erhöht und finanziell vertagt, verschiebt Verantwortung dorthin, wo Privatvermögen und Personalplanung längst an Grenzen stoßen. Wer „Mittelstand“ sagt, muss auch akzeptieren, dass Mittelstand nur funktioniert, wenn Leistung nicht dauerhaft unter Preis verkauft wird. Der eigentliche Konflikt ist nicht Emotion, sondern Statik: Ohne planbare Vergütung werden Betriebe zu Risikoabsorbern eines Systems, das sie zugleich als Anker beschwört. Der Appell trifft deshalb einen Nerv, weil er zeigt, wie schnell Anerkennung zur Ersatzwährung wird, wenn Geldfluss ausbleibt.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Der Fall zeigt, wie politische Symbolsprache und betriebliche Haftung im Alltag unversöhnlich aufeinandertreffen.
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