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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Mittwoch, 17. Dezember 2025, um 22:06 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Der Kabinettsbeschluss zum ApoVWG bringt die Apothekenreform ins parlamentarische Verfahren, doch die Reaktionen der Standesvertretung, Kammern und Verbände zeigen, woran die Vorlage gemessen wird: an der offenen Finanzfrage. Während der Entwurf neue Versorgungsrollen, Flexibilisierung und Bürokratieabbau adressiert, bleibt die wirtschaftliche Stärkung über das Packungsfixum aus, obwohl sie politisch als zentrale Zusage gilt. Abda und Landesorganisationen warnen deshalb vor einem Strukturbruch, weil zusätzliche Aufgaben ohne tragfähige Honorarlinie die Betriebssubstanz weiter belasten können. Verschärft wird die Debatte durch die begrenzte PTA-Vertretung in Landregionen, die von vielen als Signal für Substitution statt Stabilisierung gelesen wird. Damit verlagert sich der Konflikt in den Bundestag: Dort entscheidet sich, ob aus dem Entwurf ein Stärkungsgesetz mit Finanzierungskern wird oder ein Verfahren, das die Wirkungsfrage erneut vertagt.
Der Kabinettsbeschluss vom 17. Dezember 2025 bringt das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz in die parlamentarische Spur und beendet die Phase, in der Reform vor allem als Erwartungsmanagement betrieben wurde. Inhaltlich ist der Entwurf als Ordnungspaket angelegt: mehr Handlungsmöglichkeiten in der Versorgung, mehr Spielräume im Betrieb und ein Versprechen, Bürokratie dort zu senken, wo sie Leistung bindet. Gleichzeitig steht die zentrale Stabilitätsfrage sichtbar daneben und nicht darunter: Die seit Jahren geforderte Honorarstärkung über das Packungsfixum bleibt im Kabinettsentwurf unberücksichtigt, obwohl sie politisch als Zusage im Koalitionsvertrag geführt wurde. Genau diese Lücke prägt die Reaktionen aus Standesvertretung, Kammern und Verbänden, weil sie die Richtung des Gesetzes nicht an einzelnen Paragrafen messen, sondern an der Frage, ob die wirtschaftliche Basis rechtzeitig nachzieht.
Die Abda reagiert prompt mit der Kernformel, der Entwurf stärke die Apotheke nicht, sondern gefährde die zukunftsfeste und krisensichere Arzneimittelversorgung. In der Argumentation wird der Druck nicht als kurzfristige Stimmung beschrieben, sondern als langfristige Erosion: Seit 2013 seien fast zwanzig Prozent der Apotheken verloren gegangen, und jede weitere Schließung verlängere Wege und verschlechtere Verfügbarkeit. Daraus leitet die Standesvertretung einen klaren Prioritätenkonflikt ab: Ohne wirtschaftliche Stärkung können zusätzliche Aufgaben und neue Versorgungsangebote nicht als Ausbau, sondern nur als Überdehnung wirken. Statt konkreter Protestplanung wird der Fokus auf die parlamentarische Phase gelegt, verbunden mit dem Ziel, den Entwurf zu einem Stärkungsgesetz umzubauen und die Honorarfrage in Gesprächen mit Abgeordneten durchzusetzen.
Schärfer ist der Tonfall aus dem Saarland, wo der Entwurf als Abwrackprogramm und als gesundheitspolitischer Blindflug bezeichnet wird. Der Kern dieser Kritik liegt weniger im Schlagwort als in der Strukturbehauptung: Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus würden Regeln geschaffen, die die flächendeckende Versorgung faktisch ausdünnen, gerade im ländlichen Raum. In dieser Logik ist die Reform nicht zu klein, sondern in der falschen Richtung groß, weil sie Strukturen verändert, bevor die Basis gesichert ist. Der Vorwurf zielt damit auf einen möglichen Strukturbruch: Wenn betriebliche Mindeststandards, Personalverfügbarkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit nicht stabil sind, wird jede Reform, die in die Betriebsarchitektur eingreift, als Beschleuniger des Rückzugs gelesen, nicht als Schutzschirm.
Auch auf Landesebene und in Verbänden wird die Reform vor allem als Verlässlichkeitsproblem gerahmt. Der Bayerische Apothekerverband verbindet die ausbleibende Honorarerhöhung mit einem Vertrauensverlust in politische Zusagen, und stellt die Stärkung der wohnortnahen Versorgung als Bedingung dafür dar, dass das System kommende Belastungen überhaupt bewältigen kann. Westfalen-Lippe wählt den Kalender als Dramaturgie und koppelt das Thema an die Weihnachtsversorgung: Die Botschaft lautet, dass die Apotheke vor Ort nicht über Sympathie, sondern über einen auskömmlichen Betrieb gerettet wird, und dass die lange Jahresendphase die Unterschiede zwischen Anspruch und Alltag besonders sichtbar macht. Dabei wird der Vergleich mit anderen politischen Entlastungsentscheidungen genutzt, um die Prioritätenfrage zu verschärfen: Wenn an anderer Stelle finanzielle Spielräume mobilisiert werden, wirkt die Auslassung bei der Arzneimittelversorgung wie ein bewusster Verzicht auf Stabilisierung.
Ein Streitpunkt mit besonderer Symbolkraft bleibt die zeitweise Vertretung der Apothekenleitung durch PTA. Der Kabinettsentwurf ist gegenüber früheren Varianten deutlich eingehegt: Die Möglichkeit soll auf ländliche Konstellationen begrenzt werden, an Mindestabstände zur nächsten Apotheke gekoppelt und als Erprobung auf fünf Jahre befristet werden. Für Befürworter ist das eine pragmatische Antwort auf Personalengpässe und kurzfristige Betriebsrisiken, für Kritiker bleibt es ein Eingriff in das Leitbild der Apotheke als pharmazeutisch geführter Betrieb. In den Stellungnahmen wird daran die Grundsatzfrage festgemacht, ob der Gesetzgeber Stabilisierung über Professionalisierung organisiert oder über Substitution. Selbst wenn die Regelung formal begrenzt bleibt, steht sie für viele Betriebe als Signal: Die Politik reagiert auf Engpässe, indem sie Strukturparameter flexibilisiert, nicht indem sie die wirtschaftliche Basis stärkt, die Engpässe entschärfen könnte.
Damit verdichtet sich der Konflikt auf eine Sequenzfrage, die über einzelne Detailpunkte hinausgeht. Die Reform setzt in Teilen auf Entlastung und neue Versorgungsrollen, etwa durch erweiterte Präventions- und Impfangebote oder durch Regelungen, die Versorgung in konkreten Ausnahmesituationen praktikabler machen sollen. Solche Elemente können Patientenwege verkürzen und Versorgungslücken schließen, wenn sie im Betrieb mit stabilen Prozessen und ausreichend Personal hinterlegt sind. Ohne Honorarlinie entsteht jedoch ein gegenteiliger Mechanismus: Zusätzliche Aufgaben erhöhen Erwartungsdruck, Haftungsnähe und Dokumentationsaufwand, während die betriebliche Finanzdecke gleich bleibt oder weiter ausdünnt. Die politische Idee der niedrigschwelligen Versorgung wird dann nicht falsch, aber unfinanziert, und genau hier setzen die Warnungen vor einem Strukturbruch an.
Die parlamentarische Phase wird damit zum eigentlichen Entscheidungskorridor. Wenn der Entwurf als Stärkungsgesetz wirken soll, muss die Reformlogik die Reihenfolge treffen, die die Fläche verlangt: erst finanzielle Tragfähigkeit und verlässliche Dynamik, dann Ausweitung von Rollen, Flexibilisierung und neue Angebote. Andernfalls droht ein wiederkehrendes Muster: Die Reform liefert Verfahren und Leitbilder, die Betriebe liefern die Leistung, und die Finanzierung wird in spätere Verhandlungen verlagert, bis die Betriebssubstanz an zu vielen Stellen bereits verloren ist. Die Reaktionen der Organisationen sind deshalb nicht nur Kritik an einem Entwurf, sondern ein Hinweis auf eine Systemgrenze: Versorgung ist eine staatliche Aufgabe, aber sie bleibt in der Fläche nur dann verlässlich, wenn sie wirtschaftlich nicht als nachrangige Variable behandelt wird.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Ein Kabinettsbeschluss kann Ordnung schaffen, aber er ersetzt keine Basis. Wenn Reform über Nähe, Prävention und neue Rollen spricht, wird die Finanzierung zur eigentlichen Bewährungsprobe, weil sie entscheidet, ob Anspruch in Alltag übersetzbar bleibt. Die Reaktionen aus der Berufsvertretung sind deshalb weniger Überraschung als eine Frühwarnung: Stabilisierung ist keine Kür, sondern Voraussetzung. Wer die Fläche sichern will, muss zuerst verhindern, dass der Betrieb zur Engstelle wird.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Die Reform steht jetzt im Parlament, doch die entscheidende Frage ist bereits gestellt: Wird aus dem Entwurf ein Stärkungsgesetz mit tragfähiger Honorarlinie oder ein Umbau ohne Fundament. Wenn die Finanzfrage offen bleibt, wächst aus jedem zusätzlichen Auftrag ein neues Zumutungsrisiko, weil Personalzeit und Prozesssicherheit nicht dehnbar sind. Strukturbruch entsteht selten durch einen einzelnen Paragrafen, sondern durch die Summe aus Erwartungen, die schneller steigen als die Tragfähigkeit.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Entscheidend ist, ob Honorarstabilisierung und Reformmechanik so verzahnt werden, dass Versorgung in der Fläche nicht weiter ausdünnt.
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