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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Nach Verbot von OTC-Streichpreisen
Berlin - Wer allzu offensiv mit Preisnachlässen für OTC-Medikamente wirbt, riskiert nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt (LG) jetzt Abmahnungen. Fabian Virkus, Rechtsanwalt bei der Treuhand Hannover in Leipzig, fürchtet zwar keine große Abmahnwelle gegenüber Vor-Ort-Apotheken. Aber besonders preisaktive Kolleginnen und Kollegen und vor allem die Versender sollten aufpasssen, dass sie sich keinen Ärger einfangen, ist er überzeugt.
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