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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Donnerstag, 11. Dezember 2025, um 16:00 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Die aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen spannen einen weiten Bogen von der kurzfristigen Entlastung bei Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung über eine neue Verhandlungsordnung für die Vergütung bis hin zu sensiblen Fragen der Verantwortungsdelegation und Prävention. Das GKV Sparpaket soll steigende Beitragssätze eindämmen, bleibt aber zeitlich begrenzt und verweist auf tiefer liegende Strukturprobleme in der Finanzierung. Parallel verspricht die Verhandlungslösung mehr Spielraum bei Honoraren, während enge Leitplanken und Schiedsmechanismen die tatsächlichen Möglichkeiten begrenzen können. Die geplante PTA Vertretung schärft den Konflikt zwischen pragmatischer Sicherung von Öffnungszeiten und der Sorge vor einer Versorgung mit abgesenkter fachlicher Präsenz. Am Beispiel von Vitamin D wird sichtbar, wie eng wissenschaftliche Evidenz, Hoffnungen bei chronischen Erkrankungen und ökonomische Interessen verflochten sind und wie wichtig es ist, zwischen sinnvollem Ausgleich eines Mangels und überzogenen Erwartungen zu unterscheiden. Für Apothekenbetriebe entsteht ein komplexes Bild aus politischen Vorgaben, Verhandlungsdruck, haftungsrelevanten Delegationsfragen und differenzierter Beratung zu Präventionsstrategien, das kluge Prioritätensetzung und belastbare Risikosteuerung verlangt.
Die schwarz-rote Regierungskoalition hat sich vorgenommen, die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung möglichst stabil zu halten, obwohl die Ausgaben vieler Kassen seit Jahren spürbar steigen. Vor diesem Hintergrund wurde ein Sparpaket mit einem Volumen von rund zwei Milliarden Euro geschnürt, das vor allem auf Ausgabenkürzungen im stationären Bereich und bei bestimmten Leistungsbereichen abzielt. Politisch ist die Lage kompliziert: Die Länderkammer hatte das Vorhaben zunächst gestoppt und in den Vermittlungsausschuss geschickt, weil Länderregierungen zusätzliche Belastungen für Kliniken und Haushalte befürchten. Damit wurde deutlich, dass die Suche nach einer kurzfristigen Entlastung der Beitragszahler mit den Interessen der Länder an einer Finanzierung der regionalen Versorgungsstrukturen kollidiert. Zugleich wächst die Erwartung, dass das Thema GKV-Finanzen nicht länger über kurzfristige Übergangsregelungen, sondern über strukturelle Reformen bearbeitet werden muss.
Im jüngsten Koalitionsausschuss ist das Sparpaket erneut aufgerufen worden, allerdings ohne detaillierte Präsentation einer überarbeiteten Fassung. Bundeskanzler und Arbeitsministerin betonen seither, dass die Signale aus den Ländern eher in Richtung Zustimmung weisen und in der letzten Bundesratssitzung des Jahres ein tragfähiger Kompromiss gefunden werden könne. Die Botschaft lautet, dass die Entlastung bei den Krankenversicherungsbeiträgen im Umfang von zwei Milliarden Euro für das Jahr 2026 politisch verabredet sei und nun mit einem begleitenden Entschließungsantrag abgesichert werden solle. Hinter dieser Formel stehen heikle Detailfragen: Welche Ausgabenbereiche werden konkret beschnitten, wie stark werden Kliniken in die Pflicht genommen, welche Steuerungsmöglichkeiten behält der Bund, und inwiefern können Länder auf spätere Korrekturen drängen? Solange diese Punkte nicht transparent ausbuchstabiert sind, bleibt ein Restzweifel, wie solide die zugrunde liegenden Berechnungen tatsächlich sind.
Hinzu kommt, dass das Sparpaket ausdrücklich nur für ein Jahr angelegt ist und auf 2026 fokussiert. In den Jahren danach ist mit weiter steigenden Ausgaben zu rechnen, weil die demografische Entwicklung, medizinischer Fortschritt und der wachsende Bedarf an Pflegeleistungen strukturell auf höhere Finanzierungsbedarfe hinauslaufen. Schon heute zeichnen Schätzungen ab, dass ohne zusätzliche Maßnahmen die Beitragssätze perspektivisch merklich steigen müssten, um das bestehende Leistungsniveau zu sichern. Die Ankündigung einer „grundlegenden Reform der Krankenversicherung“ im Verlauf des nächsten Jahres ist vor diesem Hintergrund mehr als eine politische Formel. Sie signalisiert, dass Verteilungsfragen zwischen Steuer-, Beitrags- und Eigenleistungskomponenten an Schärfe gewinnen und unangenehme Entscheidungen nicht auf Dauer mit Ein-Jahres-Paketen vertagt werden können.
Für Versicherte und Arbeitgeber bedeutet das Spannungsfeld aus kurzfristiger Entlastung und langfristigem Reformdruck vor allem Unsicherheit. Bleibt es bei einer zeitlich befristeten Absenkung oder Stabilisierung der Beitragssätze, ohne dauerhaft tragfähige Strukturen zu schaffen, besteht das Risiko eines späteren Nachholeffekts mit umso kräftigeren Anhebungen. Sozialpartner, Verbände und Kassen müssen schon jetzt Szenarien durchrechnen, welche Lohnnebenkosten künftig realistisch sind und welche Automatismen in das System eingebaut werden können, um Wachstumsphasen, Krisen und konjunkturelle Einbrüche besser zu balancieren. Gleichzeitig steht die Frage im Raum, ob bestimmte versicherungsfremde Leistungen dauerhaft aus Beitragsmitteln finanziert werden sollen oder stärker in den Steuerhaushalt verlagert werden müssen.
Auch auf der Leistungsseite entsteht Druck, Versorgungsschwerpunkte klarer zu definieren und Prioritäten zu setzen, ohne das Vertrauen in die Verlässlichkeit des Systems zu beschädigen. Wenn politische Akteure von einer „grundlegenden Reform“ sprechen, schwingt immer auch die Debatte um Steuerungsinstrumente, Eigenbeteiligungen, Präventionsanreize und eine mögliche Differenzierung von Leistungsansprüchen mit. Für alle Akteure im Gesundheitswesen ist entscheidend, frühzeitig zu erkennen, in welche Richtung diese Diskussion tatsächlich läuft: Werden neue Finanzierungsquellen erschlossen, werden Leistungen stärker gedeckelt, oder kommt es zu einer Mischung aus beidem? Das anstehende Bundesratsvotum zum Sparpaket ist damit weniger ein Endpunkt, sondern eher ein Testlauf für die Frage, wie belastbar der politische Wille zur langfristigen Stabilisierung des Systems wirklich ist.
Seit mehr als zwei Jahrzehnten galten die Vergütungsstrukturen für die Versorgung mit verordneten Leistungen als weitgehend statisch, mit festen Honorarkomponenten und nur gelegentlichen Anpassungen. Die nun anvisierte Verhandlungslösung stellt hier einen deutlichen Systemwechsel dar: Statt starrer Sätze sollen künftig Verhandlungspartner auf Kassenseite und Vertreter der Leistungserbringer Budgets, Strukturpauschalen und mögliche dynamische Komponenten miteinander aushandeln. Auf dem Papier klingt das nach einem Schritt hin zu größerer Flexibilität, der regionale Besonderheiten, Versorgungsbedarfe und wirtschaftliche Rahmenbedingungen besser abbilden könnte. Die Erwartungen waren entsprechend hoch, zumal viele Akteure sich von dieser Öffnung eine stärkere Beteiligung an der Honorarentwicklung versprochen hatten.
Die jetzt bekannten Eckpunkte aus dem zuständigen Ministerium dämpfen jedoch einen Teil dieser Hoffnungen. Die Verhandlungen sollen in einen eng gefassten Rahmen eingebettet werden, der etwa Obergrenzen, Wirtschaftlichkeitsvorgaben und Einsparziele festschreibt. Dazu kommt eine Schieds- und Schlichtungsarchitektur, die zwar Konflikte befrieden soll, im Zweifel aber eher dazu tendiert, das Ausgabenniveau zu begrenzen als zusätzliche Mittel freizugeben. Wer von einer Verhandlungslösung spricht, meint damit nicht automatisch eine gleichberechtigte Partnerschaft auf Augenhöhe, sondern häufig ein System, in dem der eine Partner die Leitplanken bestimmt und der andere sich innerhalb dieses Korridors einrichten muss. Das erklärt, warum in vielen Stellungnahmen von Ernüchterung die Rede ist, obwohl der Wechsel von staatlich festgesetzten Sätzen zu Verhandlungen grundsätzlich als Fortschritt gilt.
Hinzu kommt, dass die Vorbereitung auf eine solche Verhandlungsordnung anspruchsvoll ist. Leistungsanbieter benötigen belastbare Daten zur eigenen Kostenstruktur, zur regionalen Nachfrage, zu Personal- und Sachkosten sowie zu den Auswirkungen von Regulierungsvorgaben. Nur mit dieser Grundlage lassen sich Verhandlungen so führen, dass nicht nur kurzfristige Kompromisse entstehen, sondern auch langfristige Stabilität erreicht wird. Auf Kassenseite wiederum besteht ein Interesse daran, Vergütungskomponenten stärker an outcome-orientierten Kriterien auszurichten, also etwa an Versorgungsqualität, Erreichbarkeit oder der Reduktion bestimmter Risiken. Die Frage, wie sich diese Zielgrößen sachgerecht messen und in Honorarkomponenten übersetzen lassen, ist bisher nur ansatzweise beantwortet.
Für die Praxis birgt die Verhandlungslösung zudem die Gefahr einer zunehmenden Fragmentierung. Unklar ist, ob regionale Unterschiede in der Wirtschaftskraft, in der Dichte von Leistungserbringern oder in der Morbiditätsstruktur zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen werden. Während einige Regionen mit starken Verhandlungspositionen und hoher Marktbedeutung möglicherweise bessere Konditionen erzielen können, könnten andere Gebiete mit schwächerer Interessensvertretung ins Hintertreffen geraten. Ein zentrales Gremium oder bundeseinheitliche Mindeststandards sollen zwar Mindestniveaus sichern, doch die Balance zwischen regionaler Flexibilität und bundesweiter Gleichbehandlung bleibt eine der sensibelsten Stellschrauben in diesem Modell.
Schließlich stellt sich die Frage, wie transparent und nachvollziehbar die Ergebnisse für die Öffentlichkeit und für die Versicherten werden. Je komplexer die Verhandlungslinien und je differenzierter die Vergütungsstrukturen, desto schwieriger ist es, die dahinterliegenden Entscheidungen zu erklären. Streitigkeiten über Auslegung, Budgetgrenzen oder Bewertungsmaßstäbe sind absehbar und können die Beziehungen zwischen Kassen und Leistungserbringern belasten. Der eigentliche Erfolg der Verhandlungslösung wird sich daran messen lassen, ob es gelingt, stabile Rahmenbedingungen zu schaffen, die Planungssicherheit geben, ohne notwendige Dynamik zu unterdrücken – und ob am Ende tatsächlich eine leistungsgerechtere und bedarfsorientierte Vergütung entsteht oder lediglich ein neues bürokratisches Gefüge mit anderen Konfliktlinien.
Ein Kernstück der geplanten Reform ist die Idee, pharmazeutisch-technische Assistenzkräfte in begrenzten Situationen stärker in die Verantwortung zu nehmen. Der Entwurf sieht vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Vertretung durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte möglich sein soll, wenn die verantwortliche Person mit Approbation vorübergehend abwesend ist. Ziel ist es, Versorgungslücken zu vermeiden, insbesondere in strukturschwachen Regionen oder bei kleineren Standorten, in denen sich eine durchgängige Präsenz hochqualifizierten Personals organisatorisch und finanziell kaum darstellen lässt. Was als pragmatische Antwort auf den Fachkräftemangel gedacht ist, erzeugt jedoch erhebliche Unruhe. Berufsvertretungen und Fachgremien warnen davor, dass hier die Grenze zwischen verantwortlichem Handeln und einer „Versorgung light“ zu verschwimmen drohe.
Kritik entzündet sich vor allem an der Frage, wie tragfähig die vorgesehenen Sicherungen in der Praxis wirklich wären. Die Regelung soll an Bedingungen geknüpft sein, etwa an klare Vorgaben für Art und Dauer der Vertretung, an dokumentierte Rücksprachen, an technische Unterstützungssysteme oder an zusätzliche Qualifikationsnachweise. In der Realität sind Rahmenbedingungen aber oft weniger idealtypisch: Personalausfälle treten kurzfristig ein, Dokumentationspflichten konkurrieren mit dem laufenden Alltagsbetrieb, und nicht überall stehen digitale Systeme oder zusätzliche Fachkräfte zur Verfügung. Befürchtet wird, dass gesetzliche Mindeststandards zwar auf dem Papier vorhanden sind, in Ausnahmesituationen aber aus pragmatischem Zwang an den Rand gedrängt werden.
Zudem spielen Haftungsfragen eine zentrale Rolle. Wenn die Verantwortung formal bei einer approbierten Person verbleibt, diese aber nicht vor Ort ist, stellt sich die Frage, wie weit die Delegation von Aufgaben gehen darf, ohne die Grenze zur unzulässigen Substitution zu überschreiten. Fachjuristische Stellungnahmen weisen darauf hin, dass unklare Abgrenzungen in der Praxis zu erheblichen Verunsicherungen führen können. Wird zu restriktiv delegiert, bleibt der erhoffte organisatorische Nutzen aus; werden Aufgaben zu weit übertragen, kann im Schadensfall ein juristisches Pingpong über Verantwortlichkeiten entstehen. Gerade in Situationen, in denen komplexe Medikationsfragen, Interaktionen oder Off-Label-Konstellationen auftreten, ist schwer zu definieren, welche Aufgaben sich noch im Rahmen einer qualifizierten Assistenz bewegen und ab wann zwingend eine unmittelbare ärztliche oder approbierte Entscheidung erforderlich ist.
Erschwerend kommt hinzu, dass die geplante PTA-Vertretung nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern mit anderen Reformelementen interagiert. Lockerungen für Filialverbünde, neue Zweigstellenkonzepte und strukturelle Veränderungen bei den Zulassungsvoraussetzungen könnten zusammengenommen eine Landschaft erzeugen, in der die physische Präsenz hochqualifizierten Personals nicht mehr überall selbstverständlich ist. Während Befürworter darauf verweisen, dass moderne Technik, standardisierte Prozesse und klare Leitlinien eine qualitativ hochwertige Versorgung auch unter solchen Bedingungen ermöglichen, sehen Kritiker das Risiko, dass aus der Ausnahme schleichend Normalität wird. Die Diskussion kreist damit auch um die Frage, welches Qualitätsverständnis die künftige Versorgungsarchitektur prägen soll.
In der politischen Debatte ist spürbar, dass sich hier Grundsatzfragen bündeln: Welchen Stellenwert soll unmittelbare persönliche Verantwortung im Versorgungsalltag behalten, und wie viel Verantwortung lässt sich auf standardisierte Verfahren, digitale Prüfroutinen und delegierbare Tätigkeiten verlagern? Eine Lösung, die Fachkräfte aufwertet und sinnvolle Delegation ermöglicht, ohne die Qualitätsgrenzen zu verwischen, erfordert feine Justierung. Dazu gehören präzise gesetzliche Formulierungen, belastbare Fortbildungs- und Zertifizierungswege, transparente Haftungsregeln und ein Monitoring, das Fehlentwicklungen früh sichtbar macht. Erst wenn dieser Rahmen klar und praxistauglich ist, lässt sich beurteilen, ob die PTA-Vertretung ein Baustein für eine robuste Versorgung wird oder zu einem Einfallstor für strukturelle Entwertung fachlicher Verantwortung.
Die Rolle von Vitamin D in der Medizin ist ein Feld, in dem sich hohe Erwartungen, widersprüchliche Studiendaten und alltägliche Versorgungspraxis überlagern. Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Arthrose oder Prädiabetes überdurchschnittlich häufig niedrige Vitamin-D-Spiegel aufweisen. Gerade ältere Betroffene, Personen mit wenig Sonnenexposition oder Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen sind davon betroffen. Beobachtungsstudien beschreiben eine klare Assoziation zwischen niedrigen Serumwerten und einem erhöhten Risiko für das Fortschreiten degenerativer Gelenkerkrankungen oder für metabolische Entgleisungen. In großen Kohortenanalysen wurde beispielsweise ein mehr als verdoppeltes Risiko für das Fortschreiten einer Kniearthrose bei stark erniedrigtem Spiegel beschrieben. Solche Zahlen sind eindrucksvoll – sie beantworten jedoch noch nicht die Frage, wie wirksam eine Supplementierung im Einzelfall tatsächlich ist.
Die therapeutische Seite fällt deutlich komplexer aus als die bloße Feststellung eines Mangels. Randomisierte Studien zur Supplementierung bei bereits bestehender Arthrose liefern ein gemischtes Bild: Einige Arbeiten berichten über geringfügige Verbesserungen bei Schmerzen oder Funktion, andere finden kaum relevante Unterschiede gegenüber Kontrollgruppen. Fachleute betonen deshalb, dass Vitamin D kein Allheilmittel ist und die Erwartung, allein durch Substitution ausgeprägte Gelenkbeschwerden zu beheben, unrealistisch wäre. Der Nutzen scheint vor allem dort greifbar, wo ein ausgeprägter Mangel vorliegt und zusätzliche Risikofaktoren wie Immobilität, Sturzgefahr oder entzündliche Komponenten zusammenkommen. Ähnliches gilt für Menschen mit Prädiabetes: Auch hier gibt es Hinweise, dass eine gezielte Anhebung des Spiegels das Fortschreiten in einen manifesten Diabetes bremsen kann, doch die Effekte sind in der Regel moderat und nicht losgelöst von Ernährung, Bewegung und anderen Lebensstilfaktoren zu sehen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion betrifft Personengruppen, für die eine Supplementierung auch ohne vorherige Labordiagnostik erwogen wird. Fachgesellschaften und Leitlinien verweisen in der Regel auf Kinder, ältere Menschen, Schwangere oder Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, bei denen die Wahrscheinlichkeit eines Mangels besonders hoch ist. Für diese Gruppen wird eine niedrig dosierte, längerfristige Gabe häufig als akzeptabler pragmatischer Weg beschrieben, um ernährungsbedingten Rachitisformen, Stürzen oder bestimmten Komplikationen vorzubeugen. Gleichwohl bleibt die Sorge, dass zu weit gefasste Empfehlungen einen allgemeinen Nahrungsergänzungstrend befeuern, in dem präzise Indikationsstellungen durch unspezifische Präventionsversprechen ersetzt werden. Fachleute warnen deshalb davor, aus jeder neuen Assoziationsstudie pauschale Einnahmeempfehlungen abzuleiten, ohne auf Dosierung, Dauer und Kontrollmechanismen zu achten.
In der klinischen Praxis gewinnen operative Konstellationen und immunologische Aspekte zunehmend an Bedeutung. Daten deuten darauf hin, dass Patientinnen und Patienten mit gut eingestelltem Vitamin-D-Spiegel sich nach bestimmten Eingriffen schneller erholen und weniger Komplikationen zeigen als Personen mit deutlichem Mangel. Ähnliche Hinweise gibt es für Atemwegsinfektionen: Personen mit ausreichender Versorgung erkranken seltener oder weniger schwer an bestimmten Infekten. Diese Zusammenhänge stärken die Position jener, die Vitamin D als einen wichtigen, aber nicht allein entscheidenden Baustein in einem umfassenden Präventions- und Therapiekonzept sehen. Entscheidend bleibt, genaue Zielbereiche zu definieren, Überdosierungen zu verhindern und individuelle Risikoprofile zu berücksichtigen, statt mit sehr hohen Dosen vermeintlich jede Eventualität abdecken zu wollen.
Die eigentliche Herausforderung liegt damit weniger in der Frage, ob Vitamin D grundsätzlich wichtig ist – darüber besteht weitgehend Einigkeit –, sondern darin, wie ein vernünftiger Rahmen für Diagnostik und Therapie aussieht. Klare Schwellenwerte für einen behandlungsbedürftigen Mangel, abgestufte Empfehlungen für unterschiedliche Risikogruppen, abgestimmte Kommunikation zwischen Haus- und Fachärzten sowie eine nüchterne Aufklärung über Chancen und Grenzen sind hierfür entscheidend. Nur wenn Suchtdruck nach „Wundermitteln“ abgefedert und zugleich Unterversorgung vermieden wird, kann Vitamin D seine Rolle als nützlicher Baustein im Gesamtgefüge der Vorsorge entfalten, ohne überhöhte Erwartungen zu schüren oder Ressourcen fehlzulenken.
Politische Weichenstellungen bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, neue Verhandlungsordnungen für die Vergütung und der Umgang mit delegierten Verantwortlichkeiten greifen ineinander und bestimmen, wie verlässlich Versorgung in Zukunft erlebt wird. Wenn Sparpakete nur kurzfristig Entlastung bringen, Verhandlungslösungen unter engen Vorgaben stehen und Vertretungsmodelle an die Belastungsgrenzen der Teams stoßen, wächst der Druck, Prioritäten klarer zu setzen. Gleichzeitig rückt mit der Diskussion um Vitamin D in Arthrose, Prädiabetes und anderen chronischen Erkrankungen eine alltägliche Präventionsfrage in den Fokus, die zwischen Evidenz, Erwartungshaltung und ökonomischen Zwängen austariert werden muss. Wo politische Reformvorhaben, Honorardebatten und medizinische Präventionsstrategien aufeinandertreffen, entscheidet sich, ob Versorgung in der Fläche stabiler oder verwundbarer wird.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn die Entlastung bei Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung von Sparpaketen abhängt, deren Wirkung zeitlich begrenzt ist, entstehen Risiken für spätere, umso stärkere Anpassungen. Verhandlungsmodelle für die Vergütung eröffnen neue Chancen, können aber bei unklaren Spielregeln und ungleichen Verhandlungsmachtverhältnissen zusätzliche Unsicherheit für betroffene Betriebe erzeugen. Die Ausweitung von Vertretungsbefugnissen für qualifizierte Assistenzkräfte berührt unmittelbar die Frage, wie viel Verantwortung delegiert werden kann, ohne die Wahrnehmung fachlicher Präsenz auszuhöhlen. Gleichzeitig ist der Umgang mit Vitamin D ein Beispiel dafür, wie schnell aus berechtigten Präventionsbemühungen ein Markt der Übererwartungen werden kann, wenn Indikationen, Dosierungen und Grenzen nicht nüchtern kommuniziert werden. In der Summe zeigen diese Entwicklungen, wie sensibel das Gefüge aus Finanzierung, Verantwortung und Prävention ist und wie sorgfältig Prioritäten gesetzt werden müssen, damit Versorgung zuverlässig bleibt.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die ergänzende Einordnung bündelt das Ringen um das GKV Sparpaket, die engen Leitplanken der Vergütungsverhandlungen, die umstrittene PTA Vertretung und die spannungsreiche Rolle von Vitamin D zwischen Prävention, Evidenz und Erwartungsdruck zu einem gemeinsamen Bild der aktuellen Versorgungsrisiken.
Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell
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