Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Anreiz zu Arzneimittelkauf
Berlin - Ausgerechnet der Europäische Gerichtshof (EuGH) war nach seinem Urteil zu Rx-Boni zuletzt auf eine restriktive Linie bei der Werbung für Arzneimittel eingeschwenkt: Alles, was zu einem Mehrverbrauch von Medikamenten führen kann, ist demnach schon nach EU-Recht unzulässig. Diese Sichtweise schlägt sich jetzt auch in den ersten Urteilen hierzulande nieder: Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat vor dem Landgericht Frankfurt (LG) eine Entscheidung zu der Frage erwirkt, ob für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit Streichpreisen geworben werden darf.
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