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  • 10.12.2025 – Preisaktionen bei Arzneimitteln geraten unter Druck, Apothekenidentität steht vor der Rabattschere, Risikomanagement verlangt klare Grenzen
    10.12.2025 – Preisaktionen bei Arzneimitteln geraten unter Druck, Apothekenidentität steht vor der Rabattschere, Risikomanagement verlangt klare Grenzen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Der Beitrag ordnet das Urteil zur Streichpreiswerbung bei OTC-Arzneimitteln ein und zeigt, wie Apotheken wirtschaftlichen Druck, rechtlich...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Preisaktionen bei Arzneimitteln geraten unter Druck, Apothekenidentität steht vor der Rabattschere, Risikomanagement verlangt klare Grenzen

 

Das Urteil gegen aggressive Preiswerbung bei rezeptfreien Arzneimitteln zeigt, wie verletzlich Apotheken zwischen Handelslogik, heilberuflichem Anspruch und rechtlicher Verantwortung geworden sind.

Stand: Mittwoch, 10. Dezember 2025, um 18:45 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Wenn ein Gericht Streichpreiswerbung für rezeptfreie Arzneimittel kassiert, gerät mehr ins Wanken als eine einzelne Kampagne eines Versenders. Die Entscheidung markiert eine Grenze dort, wo Preisreize und durchgestrichene Vergleichswerte den Blick auf Indikation, Risiko und Beratungsbedarf überdecken. Im Fokus steht die Frage, wie weit Apotheken der Logik des Handels folgen dürfen, ohne ihren heilberuflichen Kern preiszugeben und rechtlich angreifbar zu werden. Wer mit drastischen Ersparnisversprechen wirbt, betritt eine Grauzone aus Anlockeffekt, möglicher Überversorgung und verschärfter wettbewerbsrechtlicher Haftung. Gleichzeitig wächst der Druck, sich im Wettbewerb mit Versandhandel und Drogerien sichtbar zu positionieren. Gerade hier entscheidet sich, ob Apotheken Preisaktionen als Ergänzung einer verantwortlichen Selbstmedikation einsetzen oder ob die Jagd nach Rabatten das Bild vom professionellen Gesundheitsdienstleister untergräbt.

 

Wenn ein Gericht Streichpreiswerbung für rezeptfreie Arzneimittel kassiert, ist das weit mehr als ein formaler Sieg einer Kammer gegen einen Versender. Es ist ein Signal, das mitten ins Selbstverständnis des Apothekenmarktes trifft. Die Idee, mit extremen Ersparnisversprechen und durchgestrichenen Vergleichspreisen zusätzliche Nachfrage zu erzeugen, stammt aus der Welt des Handels, der Elektronikmärkte und Onlineplattformen. Überträgt man diese Logik ungebremst auf Arzneimittel, gerät das Prinzip ins Rutschen, dass Heil- und Hilfsmittel nicht wie beliebige Konsumgüter behandelt werden sollen. Genau an dieser Schnittstelle setzt das Urteil an und markiert eine Grenze: Preiswerbung darf nicht so ausgestaltet sein, dass sie rationales Innehalten durch reinen Kaufreiz übertönt.

Im Kern sieht das Gericht in der Streichpreiswerbung für rezeptfreie Medikamente einen Verstoß gegen die berufliche Sorgfalt. Die Argumentation ist deutlich: Wenn der Blickfang fast vollständig auf der angeblichen Ersparnis liegt, wird das Produkt seiner Besonderheit beraubt. Statt um Dosierung, Indikation, Risiken und Beratungsbedarf geht es plötzlich nur noch darum, wie viel vermeintlich gespart werden kann. Die Gefahr liegt darin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zu größeren Vorratskäufen verleitet werden, als medizinisch sinnvoll wäre. Wer die Werbung betrachtet, soll nach der Logik des Urteils weniger darüber nachdenken, ob das Mittel wirklich gebraucht wird, sondern eher, ob sich der Preisvorteil „lohnt“. Damit tritt die heilberufliche Beratung in den Hintergrund, obwohl gerade sie der eigentliche Schutzmechanismus in der Selbstmedikation ist.

Für die Vor-Ort-Apotheken ist dieses Urteil ein zweischneidiger Spiegel. Auf der einen Seite bestätigt es jene, die seit Jahren vor einer schleichenden Verwandlung der Offizin in eine Rabattbühne warnen. Wer ausschließlich über Rabatte, Streichpreise und Aktionsaufsteller kommuniziert, schwächt das eigene Profil als heilberuflicher Ansprechpartner. Auf der anderen Seite zeigt die Entscheidung, wie schnell auch seriöse Betriebe in eine rechtliche Grauzone geraten können, wenn sie sich zu sehr an aggressiven Online-Konzepten orientieren. Wer etwa mit drastischen prozentualen Ersparnissen wirbt oder interne Kalkulationspreise als Vergleichsmaßstab nutzt, ohne deren Aussagekraft sauber zu begründen, bewegt sich näher an der Kante, als vielen bewusst ist.

Das Urteil macht außerdem deutlich, dass europäische Maßstäbe für Arzneimittelwerbung strenger geworden sind, als es manche Werbepraxis bislang widerspiegelt. Wenn die Auslegung des Begriffs „unternehmerische Sorgfalt“ im Lichte eines besonderen Produktcharakters erfolgt, rückt die Verantwortung der Apotheken noch stärker in den Vordergrund. Die Botschaft lautet: Wer Arzneimittel verkauft, muss sein Marketing am Schutz der Gesundheit ausrichten, nicht an maximalem Abverkauf. Gerade Apotheken, die sich von Versandhandel und Drogerien abgrenzen wollen, finden hier eine klare Linie, an der sich das eigene Verhalten ausrichten lässt. Preiswettbewerb bleibt möglich, aber nicht um den Preis, dass Arzneimittel zu bloßen Schnäppchen degradiert werden.

Für Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhaber geht es nun darum, die eigenen Werbe- und Aktionsstrategien kritisch zu überprüfen. Streichpreise, durchgestrichene „Vergleichswerte“ und plakative Ersparnisversprechen müssen daraufhin geprüft werden, ob sie tatsächlich transparent, sachlich und mit dem Produktcharakter vereinbar sind. Entscheidend ist, ob die Kommunikation den Eindruck erweckt, man müsse bei günstiger Gelegenheit zugreifen, statt Bedarf, Nutzen und Risiken abzuwägen. Wer hier zu offensiv formuliert, riskiert nicht nur eine Abmahnung, sondern auch einen schleichenden Verlust an Glaubwürdigkeit bei den eigenen Stammkunden. Gerade in Zeiten steigender Kosten und sinkender Margen verführt der kurzfristige Impuls, über spektakuläre Rabatte zusätzliche Umsätze zu generieren – langfristig steht jedoch die Frage im Raum, welches Bild von der Apotheke damit in den Köpfen entsteht.

Aus Risikosicht betrifft die Entscheidung nicht nur mögliche wettbewerbsrechtliche Verfahren, sondern auch die interne Governance im Apothekenbetrieb. Wer entscheidet über Kampagnen, Werbetexte und Layouts? Werden rechtliche Rahmenbedingungen systematisch geprüft oder bleiben sie ein Randthema, das man nebenbei miterledigt? Ein durchdachtes Risikomanagement in Apotheken sollte Marketingaktivitäten als eigenen Prüfpunkt führen, gerade wenn externe Agenturen oder zentrale Systeme von Kooperationspartnern mit im Spiel sind. So lassen sich problematische Elemente frühzeitig identifizieren, bevor sie zu einem Verfahren mit Streitwert, Kostenlast und negativer Außenwirkung führen. Wer hier sauber dokumentiert und klare Freigabeprozesse etabliert, schafft Sicherheit für das Team und reduziert die Gefahr, dass kreative Einfälle zu juristischen Stolpersteinen werden.

Die Entscheidung bietet zugleich die Chance, das Profil der Apotheke bewusster zu schärfen. Statt die Preisargumentation des Versandhandels zu kopieren, können Betriebe das Urteil nutzen, um Beratung, Verfügbarkeit, Plausibilitätschecks und Medikationssicherheit stärker in den Vordergrund zu stellen. Eine kommunikative Linie, die erklärt, warum ein bestimmtes Präparat empfohlen wird, welche Alternativen bestehen und wie Risiken reduziert werden können, stärkt Vertrauen nachhaltiger als jedes Streichpreisversprechen. Im Zusammenspiel mit einem klaren Verweis auf den verantwortungsvollen Einsatz von Arzneimitteln entsteht ein Bild von Professionalität, das auch in angespannten Zeiten trägt.

Am Ende stellt das Urteil keine Alltagswerbung unter Generalverdacht, sondern zieht eine rote Linie dort, wo preisgetriebene Anreize die Vernunft der Kundinnen und Kunden überlagern. Für Apotheken bedeutet das, sich strategisch zu entscheiden: Will man kurzfristig als „billigste Bezugsquelle“ wahrgenommen werden oder langfristig als verlässlicher, kompetenter Gesundheitsdienstleister, der Preisfairness mit Beratungsqualität verbindet? Wer sich für die zweite Variante entscheidet, findet in der Entscheidung des Gerichts eher Rückenwind als Einschränkung. Die Kunst besteht darin, wirtschaftliche Notwendigkeiten, rechtliche Vorgaben und heilberufliche Verantwortung so miteinander zu verzahnen, dass ein stimmiges Gesamtbild entsteht, in dem Preisaktionen ihren Platz haben, ohne zum dominierenden Signal zu werden.

Die Auseinandersetzung um Streichpreiswerbung bei rezeptfreien Arzneimitteln zeigt, wie eng wirtschaftlicher Druck, Marketingfantasie und heilberufliche Verantwortung inzwischen beieinander liegen. Wo einzelne Marktteilnehmer versuchen, mit spektakulären Ersparnisversprechen Nachfrage zu verschieben, geraten die Grundpfeiler eines Berufsbildes unter Spannung, das auf Vertrauen, Einordnung und Schutz vor Fehlgebrauch angelegt ist. Gerade Apotheken stehen damit vor der Aufgabe, sich nicht von kurzfristigen Werbemustern treiben zu lassen, sondern aus der eigenen Rolle heraus zu definieren, wie weit Preisaktionen gehen dürfen, ohne die eigene Glaubwürdigkeit und rechtliche Sicherheit zu gefährden. Diese Klärung ist unbequem, aber sie schafft den Rahmen, in dem Beratung und Versorgung auch unter Wettbewerbsdruck tragfähig bleiben können.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Das Urteil gegen aggressive Streichpreiswerbung markiert einen Wendepunkt, an dem sich entscheidet, ob Apotheken die Logik des reinen Handels übernehmen oder ihr eigenes heilberufliches Profil bewusst verteidigen. Dort, wo Ersparnisversprechen den Blick auf Indikation, Risiken und Beratungsbedarf überdecken, untergräbt Marketing jene Vertrauensbasis, auf der Versorgung und Langzeitbeziehungen zu Patientinnen und Patienten beruhen. Wer die rechtlichen Grenzen nur als lästige Fessel begreift, übersieht, dass sie zugleich Schutzschild gegen Überforderung, Fehlanreize und Haftungsfallen sind. Die eigentliche Chance liegt darin, Preisaktionen so zurückzunehmen, dass wieder sichtbar wird, worin der Mehrwert des Systems wirklich besteht: im Zusammenspiel aus Verfügbarkeit, fachlicher Einordnung und Verantwortung für einen vernünftigen Arzneimittelgebrauch.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die ergänzende Einordnung zeigt, wie juristische Leitplanken, wirtschaftlicher Druck und die Positionierung der Apotheken zwischen Handel und Heilberuf zusammenspielen und welche Risiken und Chancen daraus für eine stabile Versorgung entstehen.
 
 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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