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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Dienstag, 09. Dezember 2025, um 16:10 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Ein einzelner Retaxbescheid im hohen fünfstelligen Bereich gegen eine Rathaus-Apotheke macht deutlich, wie brutal sich abstrakte Wirtschaftlichkeitsregeln in eine konkrete Existenzfrage übersetzen können, wenn Krankenkassen Prüfpflichten aus der Apothekenbetriebsordnung maximal auslegen. Dem Inhaber wird vorgeworfen, eine angeblich unwirtschaftliche Überversorgung nicht verhindert zu haben; aus Sicht der Kasse hätte das Team die Tabletten zählen müssen, um Rückschlüsse auf die tatsächliche Einnahme zu ziehen – eine Erwartung, die den Versorgungsalltag vieler Betriebe in dieser Form kaum abbildet. Gleichzeitig zeigt der Fall, dass Retaxationen längst nicht mehr nur ärgerliche Korrekturen im laufenden Geschäft sind, sondern zu Großschadenereignissen werden können, die Liquidität, Kreditlinien und persönliche Lebensplanung gleichermaßen unter Druck setzen. Für Apotheken stellt sich damit die Frage, wie sie ihre internen Prüfprozesse so strukturieren, dass sie fachlich verantwortbar bleiben, ohne das Team zu überfordern, und welche Rolle spezialisierte Retax-Versicherungen spielen, um wenigstens die finanziellen Folgen eines eskalierenden Einzelfalls beherrschbar zu machen.
Eine Retaxation im Ausnahmeformat: Ein Kassenrezept, ein Patient, ein Versorgungsfall – und am Ende steht eine Forderung von knapp 90.000 Euro gegen eine einzelne Apotheke. Der Fall von Dr. Christian Fehske aus der Rathaus-Apotheke in Hagen wirkt wie ein Brennglas: „Aus Sicht der Krankenkasse hätten wir die Tabletten zählen sollen“, beschreibt er den Vorwurf. Dahinter steht die Unterstellung, er habe eine „unwirtschaftliche Überversorgung“ nicht verhindert und damit gegen die Apothekenbetriebsordnung verstoßen. Was juristisch zunächst wie ein Einzelfall klingt, ist in Wahrheit ein Systemrisiko für alle Betriebe, in denen hochpreisige oder großvolumige Verordnungen zum Alltag gehören. Denn die Botschaft ist klar: Ein Interpretationsstreit über Wirtschaftlichkeit und Sorgfalt kann aus Sicht der Kasse reichen, um ein finanzielles Risiko auszulösen, das einzelne Inhaber in existenzielle Bedrängnis bringt.
Die Apothekenbetriebsordnung wird in solchen Verfahren zur scharfen Klinge. Paragraphen, die ursprünglich der Qualitätssicherung dienen sollten, werden von Krankenkassen genutzt, um eine Pflicht zur Plausibilitätskontrolle bis ins Detail des Einzelfalls hinein zu begründen. Im Raum steht dann nicht nur die Frage, ob eine Verordnung formal korrekt beliefert wurde, sondern ob der Apotheker mehr hätte tun müssen, um eine angeblich überhöhte Therapie zu verhindern. Das reicht von der Erwartung, Dosierungen gegen Leitlinien und Fachinformationen zu spiegeln, über die Beurteilung von Packungsgrößen bis hin zu der Forderung, tatsächlich Tabletten zu zählen und Rückschlüsse aus Restbeständen zu ziehen. In der Praxis steht dem ein Arbeitsalltag gegenüber, der von Personalmangel, Lieferengpässen und hoher Kundenfrequenz geprägt ist und in dem jede zusätzliche Prüfhandlung Ressourcen bindet, die an anderer Stelle fehlen.
Gerade deshalb trifft eine Retaxation in der Größenordnung von 90.000 Euro den Nerv vieler Inhaber. Sie erleben seit Jahren, dass Kassen ihr Prüfregime verschärfen, kleinste Formfehler monieren und immer häufiger auch in die medizinische Plausibilität eingreifen. Der Begriff der „unwirtschaftlichen Versorgung“ ist dabei zu einem Hebel geworden, mit dem wirtschaftliche Verantwortung in die Offizin verlagert wird, während die ärztliche Therapiefreiheit formal bestehen bleibt. Für Apotheken entsteht ein Spannungsfeld: Einerseits sollen sie pharmazeutisch mitdenken, Therapiefehler erkennen und im Zweifel Rücksprache halten, andererseits droht ihnen im Nachhinein die finanzielle Bestrafung, wenn die Kasse zu einer anderen Bewertung kommt. Die Unsicherheit wächst, ob eine noch so sorgfältig dokumentierte Abgabe im Ernstfall vor einer drastischen Retax schützt.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht handelt es sich bei einer Retax in dieser Größenordnung um ein Großschadenereignis. Anders als bei schleichenden Honorarverschlechterungen oder steigenden Fixkosten steht hier eine punktuelle, aber massive Belastung im Raum, die Liquidität, Kreditlinien und im Extremfall die Fortführung des Betriebs gefährden kann. Wer eine solche Forderung aus dem laufenden Cashflow nicht stemmen kann, gerät schnell unter Druck: Gespräche mit der Bank, Stundungsversuche, anwaltliche Auseinandersetzungen und die Frage, ob und wie lange das Team gehalten werden kann. Hinzu kommt der psychische Faktor. Die Aussicht, für eine einzelne Rezeptkonstellation mit dem Äquivalent eines Jahresgewinns oder mehr in Haftung genommen zu werden, erzeugt Angst, lähmt Entscheidungssicherheit und kann das Vertrauensverhältnis zur eigenen Kasse dauerhaft beschädigen.
Damit wird klar, dass es nicht reicht, Retaxationen nur als lästige Routineposten in der Buchhaltung zu betrachten. Sie sind ein integraler Bestandteil des Risikoprofils einer modernen Apotheke, ähnlich wie Einbruch, Haftpflicht oder ein längerer Betriebsausfall. Wer dies ernst nimmt, muss das Thema auf zwei Ebenen adressieren: organisatorisch und versicherungstechnisch. Organisatorisch heißt das, Prozesse so zu gestalten, dass hochvolumige oder potenziell streitige Verordnungen besondere Aufmerksamkeit erhalten. Dazu gehören klar definierte Prüfpfade für bestimmte Wirkstoffe oder Verordnungsumfänge, dokumentierte Rücksprachen mit verordnenden Ärztinnen und Ärzten und eine nachvollziehbare Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen. Solche Strukturen kosten Zeit, schaffen aber im Ernstfall eine Argumentationsbasis, mit der sich gegenüber Kassen und Sozialgerichten besser bestehen lässt.
Die zweite Ebene ist der gezielte Schutz vor Vermögensschäden. Klassische Berufshaftpflichtpolicen sind in erster Linie auf Personen- und Sachschäden ausgerichtet, weniger auf rein finanzielle Nachteile durch abgesetzte Rezepte. Genau hier setzen spezialisierte Retax-Versicherungen an, die nicht nur das Risiko einer hohen Einzelforderung abfedern, sondern idealerweise auch Beratungs- und Prüfstrukturen im Vorfeld unterstützen. Sie können etwa dabei helfen, besonders gefährdete Bereiche zu identifizieren, interne Schwachstellen in der Dokumentation aufzudecken und Leitlinien zu etablieren, wann eine Verordnung einer vertieften Plausibilitätsprüfung unterzogen werden sollte. Anbieter mit Branchenschwerpunkt haben zudem Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen und können Muster erkennen, die einer einzelnen Apotheke verborgen bleiben würden.
Für Apothekenbetreiber stellt sich damit weniger die Frage, ob sie Retaxrisiken vollständig vermeiden können – das wird angesichts der Komplexität des Systems kaum möglich sein –, sondern ob sie die unvermeidbaren Risiken bewusst steuern. Dazu gehört auch, Verhandlungen mit Kassen nicht als reine Auseinandersetzung auf Augenhöhe zu verstehen, sondern als Teil einer Strategie, in der juristische Expertise, wirtschaftliche Belastbarkeit und Versicherungsdeckung ineinandergreifen. Eine gute Retax-Versicherung ersetzt keine saubere Arbeit, aber sie verhindert, dass ein Streit über die Auslegung der Apothekenbetriebsordnung zur Existenzfrage für einen gesamten Betrieb wird. Und sie schafft im besten Fall Freiräume, in denen Apothekenteams ihre eigentliche Aufgabe erfüllen können: die sichere und verlässliche Versorgung von Patientinnen und Patienten, ohne bei jedem komplexen Rezept zu fürchten, dass ein einzelner Vorgang zur wirtschaftlichen Falle wird.
Ein einzelner Retaxbescheid in ungewöhnlicher Höhe macht sichtbar, wie verletzlich selbst gut geführte Betriebe geworden sind, wenn Krankenkassen Prüfpflichten maximal auslegen. Was auf dem Papier wie eine Korrektur im Abrechnungsfluss wirkt, bedeutet für den betroffenen Inhaber einen möglichen Bruch in der eigenen Lebensplanung und eine harte Belastungsprobe für das Team. Gleichzeitig zeigt der Fall, wie weit die Erwartungen an dokumentierte Sorgfalt inzwischen reichen und wie schnell aus einem fachlichen Interpretationsstreit eine finanzielle Forderung wird, die an die Substanz geht. In dieser Konstellation entscheidet sich, ob betriebliche Vorsorge, juristische Unterstützung und spezialisierte Versicherungen ineinandergreifen oder ob ein einzelner Streitfall die Existenzgrundlage ins Wanken bringt.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Der Fall einer extremen Retaxation verändert den Blick auf alltägliche Rezepte, weil er zeigt, wie sehr wirtschaftliche Verantwortung in die Offizin verlagert wird. Wo Prüfpflichten bis ins Detail hinein ausgelegt werden, geraten Fachlichkeit, Tempo und Sicherheit miteinander in Konflikt, wenn keine klaren Grenzen und keine tragfähigen Schutzmechanismen definiert sind. Erst wenn Apotheken ihre interne Risikosteuerung stärken, rechtliche Unterstützung frühzeitig einbinden und den möglichen Ausfall großer Beträge absichern, wird aus der Angst vor existenziellen Forderungen eine kontrollierbare Größe. Für die Versorgungslandschaft insgesamt ist entscheidend, ob solche Einzelfälle Anlass sind, Prüf- und Retaxpraxis neu zu justieren, damit Verantwortung für Wirtschaftlichkeit nicht zur ständigen Bedrohung für die Betriebe wird.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die ergänzende Einordnung zeigt, wie politische Reformvorhaben, wirtschaftlicher Druck in der Fläche und investitionsgetriebene Strategien der Industrie zusammenwirken und an welchen Punkten sich daraus Risiken, Chancen und neue Prioritäten für eine verlässliche Versorgung ableiten.
Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell
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