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  • 09.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind GKV-Beitragsziele, Zollstopp bei Arzneimittelimporten, Minijobgrenzen und Fahrsicherheit bei Diabetes
    09.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind GKV-Beitragsziele, Zollstopp bei Arzneimittelimporten, Minijobgrenzen und Fahrsicherheit bei Diabetes
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Politischer Druck auf Krankenkassenbeiträge, Zollmaßnahmen gegen riskante Präparate, neue Mindestlohn- und Minijobgrenzen sowie eine ...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind GKV-Beitragsziele, Zollstopp bei Arzneimittelimporten, Minijobgrenzen und Fahrsicherheit bei Diabetes

 

Heute verdichten sich politische Finanzziele, rechtliche Grenzen beim Arzneimittelbezug, neue Lohnregeln und eine aktualisierte Einschätzung zur Fahreignung von Menschen mit Diabetes zu einem Bild hoher Anforderungen an Versorgung und Alltagsstabilität.

Stand: Dienstag, 09. Dezember 2025, um 16:00 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Die politische Zusage, Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung stabil halten zu wollen, trifft auf warnende Stimmen aus den Kassen, die trotz geplanter Sparpakete von steigenden Belastungen ausgehen. Gleichzeitig zeigt ein Fall aus dem Zollalltag, wie schnell vermeintlich harmlose Bestellungen aus Asien in Konflikt mit dem Arzneimittelgesetz geraten und warum der private Bezug von Präparaten aus Drittstaaten rechtlich enge Grenzen hat. Für Apotheken als Arbeitgeber rückt die nächste Stufe beim Mindestlohn in den Vordergrund, weil sie Minijobmodelle neu durchrechnen, Stundenumfänge anpassen und Dokumentationspflichten noch konsequenter erfüllen müssen, um nicht in Haftungsrisiken zu geraten. Parallel dazu verändert eine aktualisierte Leitlinie der Deutschen Diabetes Gesellschaft den Blick auf Fahrsicherheit: Menschen mit Diabetes gelten nicht mehr pauschal als Risikogruppe, sondern ihre individuelle Therapiesituation, Nutzung moderner Technik und Schulung werden stärker gewichtet. Zusammengenommen entsteht ein Tagesbild, in dem finanzielle Steuerung, Produktsicherheit, Arbeitsrecht und Mobilität unter dem Vorzeichen von Verantwortung, Kontrolle und verlässlicher Versorgung stehen.

 

Krankenkassenbeiträge unter politischem Druck, Apotheken als Beitragszahler im Fokus, Finanzstabilität mit Fragezeichen

Die Diskussion um die künftige Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zum Gradmesser dafür geworden, wie belastbar die Finanzarchitektur des Systems noch ist. Wenn der Bundeskanzler öffentlich erklärt, die Steigerung der Beiträge verhindern zu wollen, signalisiert das politische Entschlossenheit, aber auch, wie groß der Druck auf Haushalte, Kassen und Leistungserbringer bereits ist. Der Zeitplan verschärft die Lage zusätzlich: Damit das geplante Spargesetz überhaupt zum Jahreswechsel greifen kann, müssten sich Bundestag und Bundesrat kurzfristig einigen. Für Apotheken, Praxen und andere Einrichtungen bleibt damit nur wenig Vorlauf, um abzuschätzen, welche finanziellen und organisatorischen Folgen eine Einigung oder ein Scheitern des Pakets jeweils hätte.

Die Position der Länder, die eine einmalige und klar eingegrenzte Kürzung fordern, verweist auf einen zentralen Zielkonflikt. Einerseits sollen kurzfristig Milliarden eingespart werden, andererseits darf der ohnehin angespannte Kliniksektor nicht dauerhaft ausgehöhlt werden. Hinter der Auseinandersetzung im Vermittlungsausschuss steht damit nicht nur eine juristische Frage, sondern die Verteilung von Risiken: Wer trägt welche Lasten und ab wann? Für Krankenkassen bedeutet jede Unsicherheit im Gesetzgebungsprozess, dass Planung und Kommunikation gegenüber Versicherten und Vertragspartnern erschwert werden. Apotheken erleben diese Unsicherheiten an der Front, wenn verunsicherte Patienten nach künftigen Beiträgen und möglichen Leistungskürzungen fragen.

Die Einschätzung des TK-Vorstandsvorsitzenden, dass Beitragserhöhungen im nächsten und übernächsten Jahr realistisch seien, zeigt, wie unterschiedlich politische Ziele und aktuariatische Prognosen sein können. Versicherer blicken auf demografische Entwicklungen, Ausgabentrends und offene Reformbaustellen und kommen mitunter zu ernüchternden Schlussfolgerungen. Wenn Kassenchefs steigende Beiträge für unausweichlich halten, entsteht ein Spannungsfeld zwischen politischer Beruhigungsrhetorik und nüchterner Finanzmathematik. In diesem Umfeld steigt die Bedeutung langfristiger Strukturreformen, die an Ausgabenlogik, Versorgungsstrukturen und Steuerungsinstrumenten ansetzen, statt nur an kurzfristigen Sparpaketen.

Für Apotheken ist die Debatte doppelt relevant. Sie sind einerseits selbst Arbeitgeber, Beitragszahler und von Lohnnebenkosten betroffen, andererseits hängen ihre Honorare und viele ihrer Rahmenbedingungen am Zustand der GKV. Jede zusätzliche Belastung auf Kassenseite erhöht den Druck, vermeintliche Wirtschaftlichkeitsreserven bei Leistungserbringern zu heben. Das kann sich in strengeren Prüfungen, engeren Vertragsbedingungen oder verzögerten Anpassungen von Vergütungsstrukturen niederschlagen. Gleichzeitig brauchen Apotheken stabile Rahmenbedingungen, um Personal halten, investieren und ihre Rolle in der Versorgung ausbauen zu können.

Die aktuelle Auseinandersetzung zeigt damit vor allem eines: Ohne verlässliche Antworten auf die strukturellen Fragen der GKV-Finanzierung drohen ad hoc geschnürte Sparpakete zum Dauerinstrument zu werden. Für Versicherte, Leistungserbringer und Politik wäre das ein Szenario permanenter Unsicherheit, in dem Vertrauen schleichend erodiert. Ob es gelingt, Beitragssätze zu stabilisieren, hängt weniger an kurzfristigen Kompromissen im Vermittlungsausschuss als an der Bereitschaft, Prioritäten offen zu benennen und Finanzströme langfristig neu auszubalancieren. Apotheken werden an der Qualität dieser Entscheidungen unmittelbar ablesen können, wie ernst es der Politik mit einer tragfähigen Versorgungslandschaft ist.

 

Zollfunde mit riskanten Präparaten, Apotheken als rechtssicherer Bezugspunkt, Arzneimittelrecht schützt Verbraucher

Die beschlagnahmten Pakete aus Südkorea und Indien machen plastisch sichtbar, welche Risiken mit dem unkontrollierten Bezug von Arzneimitteln aus Drittstaaten verbunden sind. Auf den ersten Blick handelt es sich um scheinbar harmlose Produkte: Cremes, Tabletten, Wärmepflaster, Pulver, Kapseln und Flüssigkeiten, wie sie in vielen Online-Shops beworben werden. Doch sobald eine Behörde genauer hinschaut, stellt sich heraus, dass ein Teil dieser Produkte nach deutschem Recht als Arzneimittel gilt und damit strengen Vorgaben unterliegt. Dass die Sendungen im Beisein der Empfänger geöffnet wurden, verdeutlicht, wie schnell sich private Bestellungen zu einem Problemfall entwickeln können, wenn Inhalt, Deklaration und rechtlicher Status nicht zusammenpassen.

Das Arzneimittelgesetz knüpft die Verkehrsfähigkeit von Präparaten an Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit. Produkte, die im Ausland als Nahrungsergänzung oder Naturheilmittel frei gehandelt werden, können in Deutschland als Arzneimittel eingestuft sein, wenn sie zur Behandlung von Krankheiten angeboten oder beworben werden. In solchen Fällen reicht der Hinweis auf eine liberale Regelung im Herkunftsland nicht aus, um die Einfuhr zu rechtfertigen. Die Entscheidung der Überwachungsbehörde, die festgestellten Präparate als nicht einfuhrfähig zu bewerten, folgt dieser Logik. Sie dient zugleich dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, die ansonsten kaum erkennen könnten, welche Stoffe sie in welcher Dosierung einnehmen.

Bemerkenswert ist auch der weitere Ablauf. Die Behörde ordnet ein Einfuhrverbot an, verzichtet aber auf eine sofortige Ahndung als Ordnungswidrigkeit. Damit bleibt den Empfängern die Wahl, ob die Ware vernichtet oder wieder ausgeführt wird. Für Betroffene mag das zunächst wie ein milder Ausgang wirken, tatsächlich steht aber ein klarer Hinweis im Raum: Privatpersonen dürfen Arzneimittel grundsätzlich nicht per Post aus dem Ausland beziehen, von wenigen eng definierten Ausnahmen abgesehen. Zugleich wird betont, dass Präparate mit bestimmten pflanzlichen oder tierischen Bestandteilen zusätzlich artenschutzrechtlich relevant sein können, was weitere rechtliche Ebenen berührt.

In diesem Gefüge nehmen Apotheken eine zentrale Rolle ein. Sie sind der rechtssichere Bezugspunkt für Arzneimittel, die den hiesigen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen. Wenn Verbraucher hören, dass bestimmte Präparate hierzulande nicht erhältlich sind, wirkt der Blick ins Netz verlockend. Die rechtliche Konstruktion sieht jedoch vor, dass nur in Deutschland ansässige Apotheken solche Produkte im Einzelfall beschaffen dürfen, sofern dies überhaupt zulässig ist. Damit wird die Verantwortung für Prüfung, Bestellung und Abgabe bei fachkundigen Stellen gebündelt, statt sie auf unkontrollierte Versandwege auszulagern.

Der Fall aus Lohne macht deutlich, wie wichtig Aufklärung über diese Zusammenhänge ist. Viele Menschen gehen davon aus, dass ein frei zugängliches Angebot im Internet automatisch legal und unbedenklich sei, solange der Kaufpreis bezahlt wird und das Paket ankommt. Die Realität ist komplexer: Zuständigkeiten, Prüfprozesse und Verbote sind so gestaltet, dass Risiken minimiert werden sollen, bevor Schaden entsteht. Dass Zoll und Arzneimittelüberwachung hier gemeinsam agieren, ist ein Beispiel dafür, wie staatliche Stellen versuchen, Verbraucherschutz und offene Märkte zu balancieren. Für Apotheken eröffnet sich gleichzeitig die Chance, ihre Rolle als beratende Instanz für sichere Arzneimittelversorgung zu unterstreichen.

 

Mindestlohn bringt neue Grenzwerte, Apotheken müssen Minijobs neu kalkulieren, Lohnregeln schärfen Haftungsrisiken

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum Jahreswechsel ist weit mehr als eine symbolische Zahl. Mit dem Sprung auf 13,90 Euro pro Stunde verschieben sich die rechnerischen Grenzen für Minijobs und damit für ein Beschäftigungsmodell, das in vielen Apotheken zum Alltag gehört. Die dynamisierte Verdienstgrenze von 603 Euro spiegelt die neue Lohnuntergrenze wider, führt aber dazu, dass bisherige Konstellationen ihre sozialversicherungsrechtliche Einordnung ändern können. Wer als Inhaberin oder Inhaber bisher mit festen Stundenmodellen und leicht zu merkenden Beträgen gearbeitet hat, muss die Tabelle neu schreiben, um nicht unbeabsichtigt aus der Geringfügigkeit herauszurutschen.

Die Berechnung der Grenze basiert nach wie vor auf der Idee, einen typischen Rahmen von zehn Wochenstunden abzubilden. Hochgerechnet über das Jahr ergeben sich so die bekannten 603 Euro monatlich. Theoretisch wirkt das klar, praktisch bedeutet es, dass jede zusätzliche Stunde, jeder ungeplante Einsatz und jede Vertretung auf ihre Auswirkungen geprüft werden müssen. Das System kennt zwar Ausnahmen durch gelegentliche Überschreitungen in bis zu zwei Kalendermonaten pro Jahr, diese Puffer sind jedoch begrenzt und eignen sich nicht als Dauerlösung. Wird die Grenze dauerhaft überschritten, entsteht automatisch ein anderes sozialversicherungsrechtliches Setting mit Beitragspflichten und administrativem Mehraufwand.

Für Apotheken ist dies vor allem eine Frage sauberer Planung. Minijobberinnen und Minijobber übernehmen häufig Abend-, Wochenend- oder Stoßzeiten, sichern Öffnungszeiten und entlasten Stammkräfte. Wenn die Stundenkontingente nicht an die neuen Lohnwerte angepasst werden, geraten Betriebe in eine Grauzone, in der vertragliche Vereinbarungen und reale Arbeitszeiten auseinanderlaufen. Arbeitgeberpflichten wie die lückenlose Dokumentation von Arbeitszeiten gewinnen dadurch an Bedeutung. Bei Prüfungen durch den Zoll oder die Rentenversicherung kann eine unzureichende Dokumentation ebenso teuer werden wie die Nichtbeachtung der Mindestlohnvorgaben selbst. Die möglichen Bußgelder setzen deutliche Anreize, hier strukturierter zu arbeiten.

Auch die Perspektive der Beschäftigten verändert sich. Wer bisher mit einem Lohn über dem Mindestlohn knapp oberhalb der alten Geringfügigkeitsgrenze lag, kann durch die Anpassung plötzlich in ein Minijobverhältnis rutschen, wenn das Stundenvolumen unverändert bleibt. Dies kann Auswirkungen auf Sozialversicherungsschutz, Rentenansprüche und persönliche Planung haben. Apothekenleitungen sind gut beraten, diese Verschiebungen transparent anzusprechen und gemeinsam mit den Betroffenen zu erörtern, welche Modelle gewünscht sind. Die rechtliche Konstruktion zielt darauf, faire Bezahlung mit sozialer Absicherung zu verbinden; in der Praxis erfordert das aber detaillierte individuelle Betrachtungen.

Am Ende zeigt die Mindestlohnanpassung, wie eng Arbeitsrecht, Lohnpolitik und Personalstrategie zusammenhängen. Apotheken arbeiten in einem Umfeld, in dem Fachkräftemangel, steigende Kosten und hohes Leistungsniveau gleichzeitig zu bewältigen sind. Minijobs können ein Baustein bleiben, müssen aber sorgfältig in die Gesamtplanung integriert werden. Wer jetzt gezielt prüft, welche Tätigkeiten in welcher Form geringfügig erbracht werden sollen, reduziert nicht nur das Risiko von Verstößen und Nachzahlungen, sondern stärkt auch das Vertrauen im Team. Ein klarer, nachvollziehbarer Umgang mit neuen Lohnregeln gehört damit zur unternehmerischen Professionalität im Gesundheitssektor.

 

Diabetes und Straßenverkehr im Wandel, Apothekenberatung als Sicherheitsfaktor, Leitlinien fordern individuelle Bewertung

Die überarbeitete Leitlinie der Deutschen Diabetes Gesellschaft zum Thema Straßenverkehr markiert eine deutliche Verschiebung im Umgang mit chronischer Erkrankung und Mobilität. Während früher die Diagnose Diabetes rasch mit erhöhtem Unfallrisiko gleichgesetzt wurde, zeichnet die aktuelle Fassung ein differenzierteres Bild. Die Fortschritte in der Therapie und Überwachung haben dazu geführt, dass viele Menschen mit Typ-2-Diabetes heute Medikamente einsetzen, bei denen Unterzuckerungen deutlich seltener sind. Parallel hat sich bei insulinpflichtigen Personen die Nutzung kontinuierlicher Glukosemesssysteme und automatisierter Insulinabgabesysteme verbreitet, was kritische Situationen früher erkennbar und besser steuerbar macht.

Im Zentrum steht die Einschätzung, dass Fahreignung nicht pauschal an Laborwerte oder Diagnosetitel geknüpft werden kann. Entscheidend sind funktionelle Aspekte: Wie gut gelingt die Selbstkontrolle, wie zuverlässig werden Warnsignale wahrgenommen, wie stabil sind die individuellen Stoffwechsellagen? Die Leitlinie verweist darauf, dass Unterzuckerungen nach wie vor ein relevantes Risiko darstellen, dass dieses Risiko aber durch Technik, Schulung und konsequentes Selbstmanagement deutlich reduziert werden kann. Die Unfallhäufigkeit von Menschen mit Diabetes wirkt im Vergleich zu anderen Erkrankungen weniger dramatisch, als es ältere Regelwerke vermuten ließen.

Die Autoren plädieren deshalb für eine Aktualisierung beruflicher und verkehrsrechtlicher Vorgaben. Pauschale Ausschlüsse aus sicherheitsrelevanten Tätigkeiten allein aufgrund der Diagnose werden aus heutiger medizinischer Sicht als nicht mehr gerechtfertigt bewertet. Stattdessen rückt die individuelle Betrachtung in den Fokus: Therapieform, Erfahrung im Umgang mit der Erkrankung, Nutzung technischer Assistenzsysteme und Teilnahme an Schulungsprogrammen sollen berücksichtigt werden. Beispiele aus der Praxis, etwa langjährig tätige Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Positionen mit gut eingestelltem Diabetes, untermauern diese Forderung.

Empfehlungen zur Praxis des Fahrens mit Diabetes sind in der Leitlinie ausführlich beschrieben. Im Kern geht es darum, den Glukoseverlauf vor und während der Fahrt im Blick zu behalten und kritische Werte gar nicht erst entstehen zu lassen oder rasch zu korrigieren. Kontinuierliche Messsysteme mit aktiven Warnfunktionen, ausreichende Vorräte schnell wirksamer Kohlenhydrate und die konsequente Unterbrechung der Fahrt bei Anzeichen einer Unterzuckerung gehören zu den Bausteinen dieses Sicherheitskonzepts. Die Leitlinie betont, dass erhöhte Glukosewerte allein keine Fahruntauglichkeit begründen, solange keine relevanten funktionellen Beeinträchtigungen vorliegen und Risiken kompensiert werden können.

Für Apotheken eröffnet sich in diesem Feld ein eigenständiges Beratungsfeld. Viele Menschen mit Diabetes beziehen ihre Medikamente und Hilfsmittel regelmäßig vor Ort und suchen bei technischen Umstellungen oder neuen Therapien Rat. Hinweise auf die Bedeutung von kontinuierlicher Selbstkontrolle, das Erkennen individueller Risikokonstellationen und die Nutzung moderner Systeme lassen sich in bestehende Beratungsgespräche integrieren, ohne in medizinische Therapieentscheidungen einzugreifen. Zugleich können Apotheken darauf aufmerksam machen, dass aktualisierte Leitlinien und angepasste Regelwerke die Teilhabe von Menschen mit Diabetes am Arbeits- und Alltagsleben stärken sollen. So wird deutlich, dass moderne Diabetologie nicht nur bessere Werte auf dem Papier bedeutet, sondern konkrete Chancen für mehr Sicherheit und Selbstständigkeit im Straßenverkehr eröffnet.

 

Wenn eine Bundesregierung an der Stabilität der Krankenkassenbeiträge gemessen wird, der Zoll problematische Arzneimittelimporte stoppt, neue Mindestlohnregeln vertraute Minijobmodelle verändern und Fachgesellschaften die Fahrsicherheit von Menschen mit Diabetes neu einordnen, spannt sich ein weiter Bogen vom Staatsbudget bis ins persönliche Leben. Die Fragen reichen von der Finanzierbarkeit der Solidarversicherung über den Schutz vor unsicheren Präparaten und die faire Bezahlung flexibler Arbeitskräfte bis zur Teilhabe chronisch Erkrankter am Straßenverkehr. Zugleich wird sichtbar, wie eng rechtliche Rahmen, wirtschaftlicher Druck und individuelle Verantwortung zusammengehören, wenn Versorgung verlässlich funktionieren soll. Apotheken stehen dabei an vielen Schnittstellen: als Arbeitgeber, als sicherer Arzneimittelzugang und als beratende Instanz in Therapie- und Lebensfragen.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Ob Beitragssätze stabil bleiben, hängt nicht nur von Sparpaketen ab, sondern von der Bereitschaft, Finanzströme langfristig tragfähig zu ordnen. Ob Verbraucherinnen und Verbraucher vor riskanten Arzneimittelimporten geschützt sind, entscheidet sich an konsequenter Aufsicht und daran, wie attraktiv der Weg über regulierte Versorgungsstrukturen bleibt. Ob Minijobs weiterhin in die Personalplanung passen, ist eine Frage sorgfältiger Kalkulation und klarer Absprachen, und ob Menschen mit Diabetes sicher unterwegs sind, hängt daran, wie ernst Leitlinien, Technik und individuelle Verantwortung zusammengedacht werden. Überall dort, wo Regeln, Kontrolle und Alltagspraxis ineinandergreifen, wird deutlich, wie wichtig berechenbare Rahmenbedingungen für Versorgung, Arbeit und Mobilität geworden sind.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die ergänzende Einordnung zeigt, wie politische Reformvorhaben, wirtschaftlicher Druck in der Fläche und investitionsgetriebene Strategien der Industrie zusammenwirken und an welchen Punkten sich daraus Risiken, Chancen und neue Prioritäten für eine verlässliche Versorgung ableiten.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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