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  • 08.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Homeoffice-Unfallschutz, Arztkabinen in Apotheken, Impfpolitik im Stresstest
    08.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Homeoffice-Unfallschutz, Arztkabinen in Apotheken, Impfpolitik im Stresstest
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Ein Fenstersprung nach Akku-Explosion im Homeoffice, Streit um eine Arztkabine in der Apotheke, ein Norovirus-Ausbruch auf Weltreise und...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Homeoffice-Unfallschutz, Arztkabinen in Apotheken, Impfpolitik im Stresstest

 

Die Themen des Tages verbinden einen strittigen Unfall im Homeoffice, die Grenzen telemedizinischer Arztkabinen in Apotheken, saisonale Magen-Darm-Ausbrüche und politisch geprägte Impfentscheidungen.

Stand: Montag, 8. Dezember 2025, um 14:30 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Ein Softwareentwickler, der vor explodierenden E-Roller-Akkus aus dem heimischen Arbeitszimmer flieht, erlebt schmerzhaft, dass die gesetzliche Unfallversicherung private Gefahrenquellen im Homeoffice nicht automatisch abdeckt und der Fenstersprung als Selbstrettung außerhalb des Arbeitsunfalls gesehen werden kann. In der Franziskus-Apotheke in Winterberg wird eine telemedizinische Arztkabine von der Aufsicht gestoppt, obwohl ähnliche Boxen in anderen Regionen genutzt werden, was die Frage nach verlässlichen Linien für Apothekenkooperationen stellt. Ein Norovirus-Ausbruch auf einem Kreuzfahrtschiff macht sichtbar, wie rasch sich Magen-Darm-Erkrankungen in dicht bevölkerten Urlaubsräumen verbreiten und wie wichtig konsequente Hygiene bleibt. Und wenn in den USA Impfempfehlungen für Kinder mit dem Verweis auf andere Länder politisch neu gerahmt werden, zeigt sich, wie sensibel die Balance zwischen evidenzbasierter Prävention und öffentlicher Verunsicherung ist. Im Alltag bedeutet dies, dass Apothekenbetreiber mit Blick auf Homeoffice-Regeln, telemedizinische Projekte, Reiseberatung und Impfkommunikation klare Orientierung bieten sollten.

 

Sprung aus dem Fenster, enge Grenzen des Arbeitsunfalls, Risiken mit privaten Akkus im Home-Office

Der Fall des Softwareentwicklers, der während einer Telefonkonferenz im Home-Office vor einer plötzlich eskalierenden Gefahr aus dem Fenster flieht und sich schwer verletzt, zeigt die Bruchlinie zwischen Lebensrealität und Rechtslogik in der gesetzlichen Unfallversicherung. Aus Sicht des Betroffenen verschmilzt alles zu einem einzigen Ereignis: berufliche Tätigkeit, Rauchentwicklung, Explosion der privat gelagerten E-Roller-Akkus und der Sprung als letzte Option zur Selbstrettung. Juristisch wird hingegen fein differenziert, wann noch ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit besteht und ab welchem Moment ein eigenständiger Vorgang vorliegt, der eher dem allgemeinen Lebensrisiko zugeordnet wird. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ordnet den Fenstersprung genau in diesem Sinne als eigenständigen Akt der Selbstrettung ein, der nicht mehr vom Schutzbereich des Arbeitsunfalls erfasst wird. Entscheidend ist dabei, dass nicht die Arbeit selbst, sondern der Defekt privater Akkus die Gefahr ausgelöst hat.

Für die gesetzliche Unfallversicherung steht der innere Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Unfallgeschehen im Mittelpunkt. Dass der Softwareentwickler im Zeitpunkt der Rauchentwicklung tatsächlich gearbeitet hat, genügte dem Gericht nicht. Die eigentliche Verletzung trat erst beim Sprung aus dem Fenster ein, und diese Handlung wurde als Reaktion auf eine allgemeine Lebensgefahr gewertet, nicht als Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit. Selbst der Gedanke, dadurch die eigene Arbeitskraft zu erhalten, spielte für die Richter nur eine untergeordnete Rolle. Maßgeblich war vielmehr, dass die Ursache des Geschehens in der Sphäre privater Gegenstände lag, die mit der Arbeitstätigkeit nur zufällig verknüpft waren. Die E-Roller-Akkus wurden als privat genutzte Objekte bewertet, die zwar im gleichen Raum standen, aber keinen betrieblichen Zweck erfüllten.

Besondere Bedeutung erhält in der Argumentation der Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Home-Office. Dort ist zwar anerkannt worden, dass auch Gefahren, die von privaten Gegenständen ausgehen, ausnahmsweise versichert sein können – etwa wenn sie in einer Weise in die Arbeitsorganisation eingebunden sind, dass sie funktional für die betriebliche Tätigkeit genutzt werden. Im vorliegenden Fall war davon aber gerade nicht auszugehen: Die Akkus des E-Rollers dienten nicht der Durchführung der Telefonkonferenz, nicht der Softwareentwicklung und auch nicht unmittelbar der betrieblichen Infrastruktur. Dass der Roller gelegentlich für den Arbeitsweg verwendet wurde, reichte nicht aus, um die Akkus in die versicherte Sphäre zu ziehen. Damit blieb der Brand ein privates Risiko in der Wohnung, auch wenn er zeitlich mit der beruflichen Tätigkeit zusammenfiel.

Für Betroffene wirkt eine solche Differenzierung oft hart, weil die Folgen – hier mehrere Knochenbrüche und eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung – unabhängig von juristischen Kategorien real sind. Das ausbleibende Anerkenntnis als Arbeitsunfall bedeutet fehlende Rentenansprüche, eingeschränkte Rehabilitationsleistungen und eine Verlagerung der Last auf Krankenversicherung und gegebenenfalls private Vorsorge. Der Fall macht deutlich, dass der rechtliche Schutz im Home-Office nicht automatisch alle Risiken im häuslichen Umfeld umfasst, sondern an den funktionalen Bezug zur Arbeit gebunden bleibt. Die Möglichkeit, Revision beim Bundessozialgericht zu beantragen, eröffnet dem Kläger zwar noch einen weiteren Weg, ändert aber nichts daran, dass die Hürden für eine Anerkennung hoch sind, wenn die Ursache eindeutig in privaten Gegenständen liegt.

Für Apothekenbetreiber und ihre Teams lässt sich aus diesem Fall ein doppeltes Lernfeld ableiten. Zum einen zeigt sich, wie wichtig eine realistische Einschätzung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes ist, insbesondere wenn Mitarbeitende im Home-Office arbeiten oder private Technik am Arbeitsplatz eine Rolle spielt. Zum anderen wird deutlich, dass eine ergänzende Absicherung – etwa über private Unfallversicherungen oder erweiterte betriebliche Konzepte – in Konstellationen relevant wird, in denen die gesetzliche Versicherung klare Grenzen zieht. Wer Home-Office-Arbeitsplätze zulässt, profitiert von klaren Regelungen zur Nutzung privater Geräte und zur Lagerung potenziell gefährlicher Gegenstände. Auf dieser Grundlage lassen sich Risiken frühzeitig identifizieren, ohne erst im Ernstfall zu merken, wo der gesetzliche Schutz endet.

 

Telemedizin in der Offizin, Amtsapotheker als Gatekeeper, unklare Linie bei Arzt-Kabinen

Die Franziskus-Apotheke in Winterberg steht beispielhaft für viele Betriebe, die ihr Leistungsangebot ausbauen, um auf veränderte Versorgungsstrukturen zu reagieren und neue Erlösquellen zu erschließen. Umbauten, zusätzliche Dienstleistungen und eine geplante Arztkabine mit telemedizinischer Anbindung markieren den Versuch, Beratung, Diagnostik und ärztliche Expertise näher an den Ort zu bringen, an dem Patientinnen und Patienten ohnehin Medikamente abholen und Fragen stellen. Umso härter wirkt aus Sicht des Inhabers der Eingriff der Aufsicht, als die Amtsapotheker die Medivise-Arztkabine kurz vor der Neueröffnung untersagten. Die Entscheidung trifft nicht nur eine technische Ausstattung, sondern ein strategisches Konzept, das auf dem Zusammenspiel von Apotheke und Telemedizin beruht.

Bemerkenswert ist die Uneinheitlichkeit der Aufsichtspraxis. Während in Winterberg die Kabine als unzulässig eingestuft wird, existieren in anderen Apotheken in Nordrhein-Westfalen vergleichbare Lösungen, ohne dass die Behörden dort einschreiten. Der Anbieter der Box sieht nach eigener Darstellung keine rechtlichen Probleme und verweist auf die Möglichkeit, telemedizinische Konsultationen räumlich getrennt, datenschutzkonform und angebunden an ärztliche Dienste durchzuführen. Für die betroffene Apotheke entsteht dadurch eine paradoxe Situation: Ein Konzept, das andernorts als innovative Ergänzung zur regionalen Versorgung läuft, wird lokal gestoppt, obwohl sich an den Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems nichts grundlegend geändert hat. Diese Diskrepanz rückt die Rolle der Amtsapotheker als Interpretationsinstanz der Berufs- und Apothekenordnung in den Fokus.

Im Kern geht es um die Frage, wo die Grenze zwischen apothekerlicher Tätigkeit und ärztlicher Behandlung verläuft und welche Formen der räumlichen oder organisatorischen Kooperation zulässig sind. Apotheken sind als heilberufliche Einrichtungen definiert, deren Hauptaufgabe in der Arzneimittelversorgung und Beratung liegt; zugleich haben sich ihre Rollenbilder durch pharmazeutische Dienstleistungen, Impfangebote und engere Kooperation mit Praxen erweitert. Eine in der Offizin integrierte Arztkabine mit Telemedizinangebot kann als sinnvolle Ergänzung erscheinen, um Versorgungslücken zu schließen, kann aber auch den Eindruck einer unzulässigen Vermischung von Berufsfeldern erwecken. Je nachdem, wie streng der Begriff der Unabhängigkeit und der räumlichen Trennung ausgelegt wird, fällt die behördliche Bewertung anders aus.

Für Apotheken entsteht durch solche Entscheidungen eine erhebliche Planungsunsicherheit. Investitionen in Umbauten, Technik und Kommunikation sind oft langfristig kalkuliert und lassen sich nicht kurzfristig zurückdrehen, wenn die Aufsicht kurz vor einer Eröffnung eine rote Linie zieht. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass innovative Versorgungskonzepte regional ausgebremst werden, obwohl sie an anderer Stelle erprobt und angenommen werden. Die Diskussion berührt auch die Frage, inwieweit telemedizinische Angebote in der Fläche gleichberechtigt zugelassen und gestaltet werden sollen oder ob es auf Dauer bei inselartigen Projekten bleibt, die vom Wohlwollen einzelner Behörden abhängen.

Für Apothekenbetreiber bedeutet dies, dass telemedizinische Kooperationen nicht nur technisch und betriebswirtschaftlich, sondern sehr frühzeitig berufs- und aufsichtsrechtlich abgesichert werden müssen. Klare Absprachen mit Kammer und Aufsicht, schriftliche Einschätzungen und ein transparenter Nachweis, dass keine unzulässige Einflussnahme oder wirtschaftliche Verflechtung mit ärztlichen Partnern besteht, gewinnen an Gewicht. Dort, wo die Linie bislang unklar verläuft, können Verbände und Kammern dazu beitragen, einheitliche Leitplanken zu definieren, damit Apotheken nicht erst im Endstadium eines Projekts erfahren, ob ihnen die Nutzung einer Arztkabine erlaubt oder untersagt wird. In einer Zeit, in der wohnortnahe Versorgung und Telemedizin politisch gefordert werden, ist ein berechenbarer Rahmen für Apotheken ein entscheidender Faktor.

 

Norovirus an Bord, Kreuzfahrt als Infektionsraum, Hygienesignale für den Alltag

Der Norovirus-Ausbruch auf einem Weltreise-Kreuzfahrtschiff zeigt einmal mehr, wie schnell sich Magen-Darm-Erkrankungen in halb geschlossenen Systemen ausbreiten können. Hunderte Kabinen, gemeinsame Restaurants, Buffets, Freizeitbereiche und ein hoher Durchsatz an Kontaktflächen schaffen Bedingungen, unter denen ein hochinfektiöser Erreger kaum Barrieren findet. Wenn innerhalb weniger Tage zahlreiche Passagiere und Crew-Mitglieder erkranken, geraten Hygienekonzepte auf die Probe, die im Normalbetrieb oft im Hintergrund laufen. Die Beschreibung als „saisonal typisches Infektionsgeschehen“ ordnet die Fälle zwar in eine bekannte Musterlage ein, ändert aber nichts daran, dass für die Betroffenen der Reisealltag abrupt von Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Isolationsmaßnahmen geprägt ist.

Dass ein solches Geschehen öffentlich bekannt wird, hängt auch mit der besonderen Stellung von Kreuzfahrtschiffen zusammen. Sie sind nicht nur Urlaubsorte, sondern auch bewegliche Gemeinschaftseinrichtungen, deren Infektionslagen von Gesundheitsbehörden überwacht werden. Berichte über Ausbrüche auf Schiffen haben deshalb eine Signalwirkung, die weit über das jeweilige Unternehmen hinausgeht. Die Reederei betont zusätzliche Hygienemaßnahmen und fallende Zahlen, um zu zeigen, dass das Ereignis unter Kontrolle gebracht wird. Gleichzeitig wird deutlich, wie verletzlich der Betrieb bleibt, wenn schon wenige Infektionsketten ausreichen, um einen Teil der Gäste außer Gefecht zu setzen. In einer solchen Lage entscheidet der Umgang mit Transparenz, Kommunikation und praktischen Maßnahmen darüber, ob Vertrauen erhalten bleibt.

Noroviren gehören weltweit zu den häufigsten Auslösern akuter Gastroenteritiden. Die Inkubationszeit ist kurz, die Viruslast in Erbrochenem und Stuhl hoch, und bereits kleine Mengen können ausreichen, um eine Infektion auszulösen. In der Praxis bedeutet das: Flächendesinfektion, Handhygiene und Schutz vor Schmierinfektionen sind zentrale Instrumente, um eine weitere Ausbreitung zu bremsen. Auf einem Schiff, auf dem viele Menschen auf engem Raum leben, sind diese Maßnahmen besonders anspruchsvoll, weil sich kaum echte Distanz schaffen lässt. Isolation von Erkrankten, Anpassung des Servicebetriebs und eine konsequente Reinigung der gemeinsamen Bereiche werden damit zu Kernaufgaben, um den Ausbruch einzudämmen.

Für Apotheken zeigt dieser Fall, wie wichtig Aufklärung über Reise- und Gastroenteritisrisiken bleibt, auch wenn Pandemiethemen aus den Schlagzeilen verschwunden sind. Beratung zu Händehygiene, geeigneten Desinfektionsmitteln, Rehydratationslösungen und Eigenbeobachtung bei Symptomen hat für Reisende praktische Relevanz, lange bevor eine Kreuzfahrt oder Fernreise beginnt. Wer mit chronischen Erkrankungen oder geschwächtem Immunsystem unterwegs ist, profitiert von einem klaren Verständnis der Risiken und der Frage, wann eine medizinische Abklärung an Bord oder nach Rückkehr nötig wird. Norovirus-Ausbrüche erinnern daran, dass Prävention in vielen Fällen bei einfachen Routinen beginnt, deren Bedeutung im Alltag leicht unterschätzt wird.

 

Impfempfehlungen im politischen Fokus, Vergleich mit anderen Staaten, Spannungsfeld zwischen Evidenz und Profilierung

Die Ankündigung, die US-Impfempfehlungen für Kinder stärker am Vorgehen anderer Industrienationen auszurichten und dabei die Anzahl empfohlener Impfungen zu hinterfragen, berührt einen sensiblen Kern der öffentlichen Gesundheitsvorsorge. Wenn ein Präsident die nationale Impfagenda explizit zum Thema macht und Differenzen im Vergleich zu Ländern wie Deutschland oder Dänemark hervorhebt, steht implizit der Vorwurf im Raum, das eigene System sei übergriffig oder überzogen. Die Bezugnahme auf die Zahl der Krankheiten, gegen die geimpft wird, greift einen leicht kommunizierbaren, aber nur begrenzt aussagekräftigen Vergleichsmaßstab auf. Denn welche Erreger in welchen Altersgruppen priorisiert werden, hängt von vielen Faktoren ab: epidemiologischer Lage, Struktur der Gesundheitsversorgung, Durchimpfungsraten, Reiseroutinen und sozioökonomischen Unterschieden.

Die Diskussion um die Hepatitis-B-Impfung bei Neugeborenen verdeutlicht, wie schnell fachliche und politische Ebenen ineinander übergehen. Ein beratendes Gremium empfiehlt, die starre Impfpflicht unmittelbar nach der Geburt zu lockern und stärker auf Risikobewertungen und ärztliche Beratung zu setzen, wenn Mütter negativ getestet sind. Politische Akteure rahmen dies als Korrektur einer vermeintlich übervorsichtigen Praxis und präsentieren es als Sieg über ein zu rigides System. Gleichzeitig warnen andere Bundesstaaten vor einem Rückschritt in der Prävention und weisen darauf hin, dass der Schutz von Neugeborenen gerade darin besteht, Risiken frühzeitig und flächendeckend abzufangen, statt auf perfekte Testsysteme und durchweg stabile Rahmenbedingungen zu vertrauen.

Der Verweis auf die Möglichkeit einzelner US-Bundesstaaten, von nationalen Empfehlungen abzuweichen, verschiebt die Entscheidungsebene in eine föderale Arena, in der politische und kulturelle Einstellungen zur Impfung stark variieren. Während einige Regionen restriktivere Linien verfolgen und eher am bisherigen Standard festhalten, sehen andere in der Lockerung eine Chance, Widerstände gegen Impfprogramme zu reduzieren. In der Summe entsteht ein Flickenteppich unterschiedlicher Impfrealitäten, in dem Eltern nicht nur zwischen verschiedenen medizinischen Empfehlungen, sondern auch zwischen politischen Deutungen abwägen müssen. Die Frage, ob eine Impfempfehlung als Schutzinstrument oder als Ausdruck von Übersteuerung wahrgenommen wird, ist dabei entscheidend für die Akzeptanz.

Für den internationalen Blick auf Impfprogramme bleibt zentral, dass fachliche Gremien, Datenlage und Nutzen-Risiko-Abwägungen an erster Stelle stehen. Der Vergleich mit anderen Ländern kann helfen, eigene Strategien zu überprüfen, ist aber nur dann sinnvoll, wenn die zugrunde liegenden epidemiologischen, sozialen und strukturellen Unterschiede mitgedacht werden. Reine Zahlenvergleiche bei der Anzahl empfohlener Impfungen sagen wenig darüber aus, wie gut ein System tatsächlich vor vermeidbaren Erkrankungen schützt. Gleichzeitig zeigt die Debatte, wie anfällig Impfpolitik für Symbolhandlungen ist, die eher politische Profilierung bedienen als langfristige Gesundheitsziele.

Für Apothekenbetreiber und Teams ist eine solche Gemengelage ein Signal, dass Fragen rund um Impfungen – von der Grundhaltung bis zu einzelnen Indikationen – auch hierzulande sensibel bleiben. Verunsicherungen, die aus internationalen Debatten oder zugespitzten Schlagzeilen importiert werden, landen unmittelbar am HV-Tisch, wenn Eltern oder Großeltern das Gefühl haben, Impfprogramme würden politisch statt fachlich gesteuert. Umso wichtiger ist eine klare, faktenbasierte Kommunikation, die nationale Empfehlungen erklärt, den Unterschied zwischen Pflicht, Empfehlung und individueller Entscheidung sichtbar macht und die Logik hinter Impfkalendern nachvollziehbar beschreibt. Auf dieser Grundlage können Apotheken zu Orten werden, an denen Fragen gebündelt und in Ruhe sortiert werden – jenseits von kurzfristigen Aufregungen und jenseits der Logik von Profilkämpfen.

 

Zwischen Homeoffice-Bildschirm, Offizin und Weltmeeren spannt sich heute ein Spannungsbogen, der zeigt, wie unterschiedlich Risiken im Alltag juristisch, gesundheitlich und politisch bewertet werden. Ein Softwareentwickler, der vor explodierenden E-Roller-Akkus aus dem Fenster springt, erlebt im eigenen Körper, dass die gesetzliche Unfallversicherung private Gefahrenquellen auch dann aus dem Schutzbereich ausklammert, wenn sie im selben Raum wie die Arbeit stehen. In einer Apotheke in Winterberg prallen telemedizinische Pläne und aufsichtsrechtliche Grenzen aufeinander, wenn eine Arztkabine von Amtsapothekern untersagt wird, obwohl ähnliche Konzepte anderswo laufen. Auf einem Kreuzfahrtschiff erinnert ein Norovirus-Ausbruch daran, wie schnell Infektionen sich verbreiten können, wenn viele Menschen auf engem Raum leben. Und in den USA zeigt die Diskussion um Impfempfehlungen für Kinder, wie sehr politische Signale den Eindruck von Sicherheit, Evidenz und Verantwortung prägen.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Verantwortung zeigt sich, wenn Betriebe und Beschäftigte beim Homeoffice nicht nur an technische Ausstattung, sondern auch an die Gefahrenquelle privater Geräte und die Grenzen des Versicherungsschutzes denken. Verantwortung verlangt, dass Apotheken bei telemedizinischen Kooperationen frühzeitig mit Aufsichten klären, was zulässig ist, statt Innovationen erst nach Investitionen stoppen zu lassen. Verantwortung wird sichtbar, wenn Reedereien und Reisende Hygieneregeln ernst nehmen und einfache Routinen wie Händewaschen und Flächendesinfektion nicht als lästige Pflicht abtun. Verantwortung entscheidet sich schließlich dort, wo Impfempfehlungen nicht zum Spielfeld politischer Profilierung werden, sondern an nachvollziehbaren Prüfwegen, transparenten Daten und dem Schutz der Schwächsten ausgerichtet bleiben.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Auswahl beleuchtet die Grenzen des gesetzlichen Unfallschutzes im Homeoffice, aufsichtsrechtliche Haltungen zu Arztkabinen in Apotheken, Infektionsrisiken auf Reisen und die politische Aufladung von Impfempfehlungen für Kinder.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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