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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Freitag, 05. Dezember 2025, 20:00 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Rezepturen, Hochpreisterapien, Betäubungsmittelrezepte und Prävention durch gemeinsames Singen bilden heute eine Spannungsachse zwischen Risiko und Schutz. Im Südwesten zeigen massenhaft beanstandete Rezepturabrechnungen, wie hart Rückforderungen inzwischen auf die Wirtschaftlichkeit von Betrieben durchschlagen können und warum Absicherung gegen Retaxationen zur strategischen Frage wird. Ein Fall aus einem hessischen Betrieb mit doppelt bestelltem Onkologikum macht deutlich, welche Summen sich in hochpreisigen Präparaten binden und wie wenig verlässlich Kulanz von Herstellern als Sicherheitsnetz ist. Gleichzeitig verschiebt die geänderte Rechtslage bei Betäubungsmittelrezepten Prüfpflichten und Verantwortung, während Studien zum Chorsingen im Alter daran erinnern, dass Prävention jenseits von Tabletten beginnt und stabile Routinen für Kopf und Stimmung eine ebenso wichtige Ressource im Versorgungsalltag darstellen. Für Inhaberinnen, Inhaber und Teams stellt sich damit die Aufgabe, finanzielle und rechtliche Risiken klar zu vermessen und zugleich die eigenen Ressourcen für seelische und kognitive Stabilität im Blick zu behalten.
In Baden-Württemberg haben sich seit der Kündigung der Hilfstaxe-Regelungen zehntausende Retaxationen auf Rezepturen angesammelt, und für viele Inhaberinnen und Inhaber fühlt sich das an wie ein schleichender Angriff auf die wirtschaftliche Basis ihrer Betriebe. Die Kassen vertreten dabei eine strikte Linie: Abgerechnet werden soll nur die tatsächlich eingesetzte Teilmenge eines Wirkstoffs, auch wenn nach den Preisvorgaben die Berechnung der vollen Ansatzmenge naheliegt. Verbände und Standesorganisationen verweisen dagegen auf die Systematik der Arzneimittelpreisverordnung und den Anspruch, dass der dokumentierte Herstellungsaufwand auskömmlich vergütet wird. In dieser Gemengelage geraten Apotheken in eine doppelte Zange aus Rückforderungen und Rechtsunsicherheit. Jede einzelne Kürzung mag überschaubar erscheinen, doch in der Summe entstehen fünfstellige Belastungen, die die Liquidität empfindlich treffen können.
Für Apothekenteams bedeutet das, dass Rezepturen längst nicht mehr nur pharmazeutische, sondern auch betriebswirtschaftliche Hochrisikoprozesse sind. Jede Herstellung erfordert eine saubere Dokumentation der verwendeten Mengen, der gewählten Rezepturstrategie und der Kommunikation mit der verordnenden Praxis. Kommt es später zu einer Retaxation, entscheiden diese Unterlagen häufig darüber, ob der Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Gleichzeitig bleibt die Rechtslage für viele unübersichtlich, weil sich formale Vorgaben, gelebte Vertragspraxis und Einzelfallentscheidungen der Kassen nicht immer decken. Im Alltag entstehen so Grauzonen, in denen sich Apotheken mit hohem Aufwand gegen Kürzungen wehren müssen, ohne dass ein verlässlicher Rahmen sichtbar wird. Das verstärkt das Gefühl, mit jedem Ansatz die nächste Retax-Welle zu riskieren.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die organisatorische Seite der Rezeptur an Bedeutung. In vielen Betrieben werden inzwischen nur noch ausgewählte Mitarbeitende mit Herstellerlaubnis eingesetzt, die die typischen Retax-Fallen kennen und Standardvorgehen konsequent anwenden. Checklisten, Vier-Augen-Prinzip und regelmäßige Schulungen helfen, die Zahl der formalen Fehler zu reduzieren, die Kassen für ihre Kürzungen nutzen können. Gleichzeitig setzen einige Inhaber bei besonders streitträchtigen Konstellationen auf Vorklärung mit der Arztpraxis oder auf die Wahl alternativer Darreichungsformen, wenn dies therapeutisch vertretbar ist. Dennoch bleibt ein Restrisiko, weil Apotheken nicht beeinflussen können, welche Prüfstrategie eine einzelne Kasse in einer bestimmten Phase verfolgt. Das Spannungsfeld zwischen rechtlich zulässigen Abrechnungswegen und der Retaxpraxis bleibt damit bestehen.
Genau an dieser Stelle knüpfen spezialisierte Retax-Versicherungen an, die als zusätzliche Sicherungsebene verstanden werden. Sie ersetzen nicht die sorgfältige Organisation der Rezepturprozesse, können aber einzelne besonders schmerzhafte Fälle oder Serienkürzungen abfedern, die sonst direkt in die Eigenkapitalbasis schlagen würden. Je nach Ausgestaltung übernehmen solche Policen beispielsweise einen Teil der finanziellen Schäden, wenn eine Retaxation trotz ordentlicher Dokumentation bestehen bleibt oder wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass interne Fehler mit zum Auslöser geworden sind. Für Inhaberinnen und Inhaber entsteht dadurch ein Puffer, der Planungssicherheit zurückbringt und Spielraum lässt, um sich in strittigen Fällen juristisch beraten zu lassen, ohne sofort die wirtschaftliche Existenz zu gefährden. Der Schutz entfaltet seinen vollen Wert dort, wo hohe Einzelbeträge oder kumulierte Retax-Serien auftreten.
Für die strategische Steuerung eines Betriebs spielt schließlich die Kombination aus Prozessqualität, Rechtskenntnis und Versicherungsschutz die entscheidende Rolle. Wer Rezepturen nur als lästige Pflicht betrachtet, übersieht, dass sie ein zentraler Bestandteil der Identität vieler Betriebe sind und gleichzeitig erhebliche finanzielle Risiken bergen. Inhaberinnen und Inhaber, die ihre Herstellungsprozesse regelmäßig auf Retax-anfällige Schwachstellen prüfen, sich über aktuelle vertragliche Entwicklungen informieren und den Umfang ihres Retax-Schutzes bewusst anpassen, verschaffen sich einen Vorsprung. Im Ergebnis geht es darum, die Hoheit über das eigene Geschäftsmodell zurückzugewinnen, statt von der nächsten unerwarteten Kürzungswelle überrascht zu werden. Baden-Württemberg liefert dabei ein warnendes Beispiel, wie groß der Abstand zwischen rechtlichem Rahmen und Kassenpraxis werden kann – und wie wichtig es ist, diese Lücke aktiv zu managen.
Der Fall aus Wiesbaden, in dem ein hochpreisiges Onkologikum versehentlich doppelt bestellt wurde und der Hersteller sich zunächst weigerte, den zweiten Auftrag zu stornieren, zeigt die verletzliche Nahtstelle zwischen Logistik und Liquidität in Apotheken. Ein einzelner Klick zu viel in einem Bestellsystem kann plötzlich eine vierstellige Summe im Warenlager binden, ohne dass sicher ist, ob sich das Präparat innerhalb der Haltbarkeit überhaupt abgeben lässt. Während Großhändler in solchen Situationen häufig pragmatische Lösungen suchen, verweisen Hersteller mitunter strikt auf ihre Lieferbedingungen und schließen Rücknahmen oder Stornos aus. Für Inhaberinnen und Inhaber bedeutet das, dass das gesamte wirtschaftliche Risiko eines Fehlers im eigenen Betrieb hängen bleibt – unabhängig davon, wie systemisch der Ablauf im Alltag eingebettet ist. Gerade bei Onkologika, Immuntherapien oder seltenen Therapien summiert sich das Risiko schnell.
Die Situation wird dadurch verschärft, dass viele Apotheken ihre Hochpreiser inzwischen sehr eng steuern, um die Kapitalbindung im Lager zu begrenzen. Bestellungen erfolgen oft patientenbezogen und mit geringen Sicherheitsaufschlägen, um auf der sicheren Seite zu sein, ohne die Bilanz unnötig zu belasten. Kommt es in einem solchen Setting zu einer Doppelbestellung, ist der Puffer gering: Die zweite Packung findet unter Umständen keinen Anschluss, und die Refinanzierung bleibt aus. Gleichzeitig stehen Teams unter Zeitdruck, wenn die Versorgung onkologischer Patienten organisiert werden muss, denn Verschiebungen oder Verzögerungen sind aus medizinischer Sicht häufig keine Option. Die Wahrscheinlichkeit, dass in diesem Spannungsfeld Eingabefehler oder Missverständnisse entstehen, ist real – und sie wächst mit der Komplexität der Therapielandschaft. Das macht jeden einzelnen Bestellvorgang zu einem potenziellen Risikomoment.
Umso wichtiger ist die Frage, wie Betriebe ihre internen Sicherungsnetze gestalten. In vielen Häusern werden bei Bestellungen ab einer bestimmten Wertgrenze zusätzliche Prüfschritte eingeführt, etwa die verbindliche Gegenzeichnung durch eine zweite Person oder die automatisierte Plausibilitätsanzeige im Warenwirtschaftssystem. Auch klare Regeln, ab welchen Beträgen auf Hersteller- oder Großhandelsebene vorab die Konditionen, Storno- und Rücknahmemöglichkeiten geklärt werden, reduzieren die Angriffsfläche. Trotzdem werden sich individuelle Fehlbestellungen nie vollständig ausschließen lassen, solange Menschen Entscheidungen treffen und unter Zeitdruck arbeiten. Für Inhaberinnen und Inhaber stellt sich deshalb die Frage, wie sie die unvermeidbaren Restrisiken kalkulierbar machen, statt sie stillschweigend in Kauf zu nehmen. Gerade bei High-Cost-Präparaten kann ein einzelner Vorfall sonst eine Monatsrendite auffressen.
Versicherungslösungen können an dieser Stelle einen Teil der Last übernehmen, auch wenn sie kein Freibrief für Nachlässigkeit sind. Spezialisierte Deckungskonzepte berücksichtigen, dass in hochregulierten Betrieben trotz strukturierter Abläufe Fehler vorkommen können, und sehen für bestimmte Konstellationen – etwa bei klar abgrenzbaren Fehlbestellungen oder Lagerwertverlusten – Erstattungsanteile vor. Entscheidend ist, dass die Vertragsbedingungen die reale Praxis in der Apotheke widerspiegeln und nicht an idealisierten Prozessbildern orientiert sind. In Kombination mit einer Risikobewertung des Warenlagers und einer Abstimmung mit dem Steuerberater lässt sich so einschätzen, welche Summen überhaupt abgesichert werden sollten. Wer hier nur auf Kulanz von Herstellern oder Großhändlern hofft, verlässt sich auf einen Faktor, der sich von heute auf morgen ändern kann und keine verlässliche Planungsbasis bietet.
Langfristig führt der Umgang mit Fällen wie der Doppelbestellung aus Wiesbaden zu einer grundsätzlichen Frage: Wie viel Risiko eines Systems darf am Ende auf der Ebene einzelner Betriebe liegen bleiben. Apotheken tragen die Verantwortung, Versorgungsaufträge zuverlässig zu erfüllen und dabei wirtschaftlich zu arbeiten, werden aber gleichzeitig mit Preis- und Margenstrukturen konfrontiert, in denen ein bereinigendes Gespräch mit einem Hersteller über Rücknahmen zum ermüdenden Ausnahmefall wird. Unternehmen, die sich an starren Konditionen festhalten, verschieben das Systemrisiko bewusst nach unten. Für Apothekeninhaberinnen und -inhaber kann die Antwort nur darin liegen, ihre Prozesse stetig zu schärfen, die eigenen Risikogrenzen zu definieren und Schutzmechanismen – vertraglich wie versicherungstechnisch – so aufzusetzen, dass ein einziger Bestellfehler nicht mehr über die Stabilität des gesamten Betriebs entscheidet.
Mit der Streichung der Höchstmengenregelung in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung im Jahr 2023 ist ein zentrales Element der bisherigen Kontrollarchitektur weggefallen. Bisher mussten Ärztinnen und Ärzte die Überschreitung definierter Höchstmengen auf dem Rezept gesondert kennzeichnen und begründen, und Apotheken hatten die Pflicht, diese Vorgaben zu prüfen und bei Unstimmigkeiten zurückzufragen. Gleichzeitig war festgelegt, dass pro Formular nur zwei verschiedene Wirkstoffe aus der relevanten Anlage verordnet werden durften, was die Komplexität der Verordnungen begrenzte. Mit der Neuregelung entfällt diese Beschränkung, und es können nun bis zu drei Betäubungsmittel auf einem Rezept stehen, ohne dass eine formale Höchstmengenprüfung anzuwenden wäre. Das verschiebt die Verantwortung für die Angemessenheit der Therapie noch stärker in die ärztliche Sphäre, ändert aber nichts daran, dass Apotheken Plausibilität und Formvorschriften im Blick behalten müssen.
Für die tägliche Praxis bedeutet das zunächst eine gewisse Entlastung bei der formalen Kontrolle, weil die aufwendige Prüfung konkreter Milligrammgrenzen entfällt. Gleichzeitig steigt die Anforderung, klinische Plausibilität, Gesamtmedikation und Missbrauchsrisiken im Auge zu behalten. Mehrere starke Analgetika oder andere Betäubungsmittel auf einem Formular können für bestimmte Schmerzpatienten medizinisch gerechtfertigt sein, werfen aber immer die Frage nach Kombination, Dosierung und parallelen Verordnungen anderer Leistungserbringer auf. Apothekenteams sehen häufig nur einen Ausschnitt der Versorgungsrealität, müssen aber trotzdem entscheiden, ob sie eine Belieferung für vertretbar halten oder Rücksprache mit der Praxis nötig ist. Die Gefahr, dass problematische Muster unbemerkt durchrutschen, ist in einem System höher, in dem formale Obergrenzen entfallen und Kontrollaufwand eher qualitativ als quantitativ bestimmt wird.
Hinzu kommt, dass die Dokumentationspflichten im BtM-Bereich unverändert streng bleiben. Jede Abgabe muss sauber im Betäubungsmittelbuch erfasst werden, Chargen, Mengen und Bezugsketten müssen nachvollziehbar sein, und bei Unstimmigkeiten drohen nicht nur Retaxationen, sondern auch aufsichtsrechtliche Maßnahmen. Fehler, die früher im Rahmen der Höchstmengenprüfung auffielen, können sich nun leichter verstecken, wenn interne Routinen nicht konsequent angepasst werden. Für Betriebe ist es deshalb sinnvoll, die bisher an Höchstmengen orientierten Prüfschemata in eine breitere Plausibilitätsprüfung zu überführen, die die Anzahl der Wirkstoffe, die Gesamtbelastung mit Opioiden oder anderen Substanzen und mögliche Wechselwirkungen berücksichtigt. So bleibt das Sicherheitsniveau trotz der regulatorischen Vereinfachung erhalten oder steigt im besten Fall sogar.
Aus Risikosicht lohnt sich ein genauer Blick darauf, welche Folgen formale Fehler oder Fehleinschätzungen im BtM-Bereich haben können. Neben wirtschaftlichen Schäden durch Retaxationen oder Vernichtungen stehen hier immer auch haftungs- und strafrechtliche Risiken im Raum. Verstöße gegen BtMG- oder BtMVV-Vorgaben werden von Aufsichtsbehörden und Gerichten selten als bloße Formalie gewertet, wenn sich im Nachhinein ein Patientenschaden, Abgabemissbrauch oder Diebstahl zeigt. Apotheken, die hier konsequent in Schulung, interne Audits und eine lebendige Fehlerkultur investieren, senken nicht nur ihr unmittelbares Risiko, sondern stärken auch die Argumentationsbasis, falls es doch zu einem Vorfall kommt. Die Möglichkeit, mehrere Wirkstoffe auf einem Rezept zu kombinieren, darf daher nicht als Einladung verstanden werden, Kontrollroutinen zu lockern, sondern eher als Anlass, sie inhaltlich zu schärfen.
Versicherungen, die speziell auf die Risiken im Umgang mit Betäubungsmitteln zugeschnitten sind, gewinnen vor diesem Hintergrund an Gewicht. Sie können nicht verhindern, dass Fehler passieren, aber sie können helfen, die Folgen eines Ereignisses aufzufangen, das ansonsten die Leistungsfähigkeit eines Betriebs über Jahre beeinträchtigen würde. Im Zusammenspiel mit Compliance-Strukturen, klaren Zuständigkeiten und einer engen Zusammenarbeit mit verordnenden Ärztinnen und Ärzten entsteht so ein Sicherheitsnetz, das der neuen regulatorischen Realität entspricht. Letztlich zeigt die Reform, dass der Gesetzgeber formale Hürden abgebaut hat, ohne die Verantwortung der Leistungserbringer zu mindern. Wer diese Verantwortung ernst nimmt, definiert für den eigenen Betrieb eine klare Prüflogik, die die zusätzlichen Spielräume im Interesse der Patientensicherheit und der eigenen Absicherung nutzt.
Die Studie zum Chorsingen bei älteren Erwachsenen mit erhöhtem Demenzrisiko hat viele überrascht, weil sie eine vermeintlich einfache Aktivität auf die gleiche Stufe stellt wie strukturierte Gesundheitsbildungsprogramme. Über einen Zeitraum von zwei Jahren trafen sich die Teilnehmenden einmal wöchentlich, entweder zum gemeinsamen Singen oder zur Auseinandersetzung mit klassischen Präventionsthemen in Gruppensitzungen. Am Ende zeigte sich, dass beide Interventionen das Risiko für Depressionen und Angststörungen senken und den kognitiven Abbau verlangsamen konnten. Die Wege dahin waren unterschiedlich, das Ergebnis aber ähnlich stabil. Damit rückt eine Ressource in den Fokus, die im Versorgungssystem häufig unterschätzt wird: kollektive, emotional positiv belegte Aktivitäten, die das Gehirn fordern und soziale Verbundenheit stärken. Gerade im Umfeld einer alternden Gesellschaft ist das eine Botschaft mit Gewicht.
Chorsingen ist aus neuropsychologischer Sicht eine anspruchsvolle Aufgabe. Texte und Melodien müssen behalten, Einsätze koordiniert und Tonhöhen kontrolliert werden, während gleichzeitig auf Dirigat, Mitwirkende und den Gesamtklang geachtet wird. Diese Vielschichtigkeit zwingt das Gehirn dazu, unterschiedliche Netzwerke parallel zu nutzen und zu verknüpfen. Hinzu kommt die emotionale Komponente: Musik löst Erinnerungen aus, verstärkt positive Gefühle und kann – insbesondere in Gruppen – das Erleben von Zugehörigkeit und Sinn fördern. Für Menschen, die sich am Übergang von früher Vergesslichkeit zu manifesten kognitiven Störungen befinden, kann das ein wertvoller Gegenpol zu Rückzug und Passivität sein. Die Studie bestätigt, was viele Chorleiterinnen und -leiter aus Erfahrung berichten: Regelmäßiges gemeinsames Singen stabilisiert Stimmung und Antrieb, auch wenn es keine Wundertherapie ist.
Im Kontext von Apotheken öffnet sich damit ein interessanter Beratungsraum. Teams sind häufig erste Ansprechstellen für ältere Kundinnen und Kunden, wenn es um Schlafstörungen, Antriebslosigkeit oder diffuse Ängste geht, die noch nicht zur Diagnose einer Depression geführt haben. In diesen Gesprächen geht es längst nicht mehr nur um die Auswahl geeigneter Präparate, sondern zunehmend um eine realistische Einschätzung, wie Medikamente und nicht-medikamentöse Maßnahmen zusammenwirken können. Hinweise auf Angebote wie Chöre, Musikgruppen oder andere soziale Aktivitäten im Umfeld können einen Unterschied machen, wenn sie ernsthaft und auf Augenhöhe ausgesprochen werden. Sie signalisieren, dass Prävention nicht an der Packungsgrenze endet, sondern im Alltag verankert werden muss. Damit bewegt sich die Beratung näher an das, was Betroffene tatsächlich leisten können und erleben.
Gleichzeitig stellt die Studie eine stille Mahnung dar, psychische Gesundheit im Alter nicht isoliert zu betrachten. Depressionen und Ängste im Vorfeld einer Demenz werden in der Praxis häufig übersehen oder mit dem Hinweis auf „normales Altwerden“ relativiert. Die Daten legen nahe, dass hier wertvolle Zeit für Interventionen verloren gehen kann, in der das Fortschreiten der Symptome deutlich verlangsamt werden könnte. Für Apotheken bedeutet das, sensibel zu bleiben, wenn sich Stammkundinnen und -kunden verändern, zurückziehen oder deutlich weniger an gemeinsamen Ritualen teilnehmen. In Kooperation mit Hausärzten, Gedächtnisambulanzen oder lokalen Initiativen lassen sich niedrigschwellige Wege aufzeigen, wie Betroffene Unterstützung finden können, ohne sofort in ein rein medikamentös geprägtes Setting zu geraten. Chorsingen ist dann nur ein Beispiel unter vielen, aber ein gut greifbares.
Auch für die Teams selbst steckt in den Ergebnissen eine Botschaft. Der Alltag in Apotheken ist von hoher Verdichtung, Konflikten mit Krankenkassen und zunehmender administrativer Last geprägt, was die Gefahr eigener Erschöpfung erhöht. Formate, die gemeinsam erlebt werden, Kreativität zulassen und nicht erneut Leistungsdruck erzeugen, können hier als Ventil dienen. Ob das am Ende ein Chor, ein anderes gemeinsames Projekt oder eine regelmäßig gepflegte Kultur des Miteinanders ist, entscheidet jede Belegschaft für sich. Die Erkenntnis, dass solche Aktivitäten nicht nur „nice to have“, sondern gesundheitlich relevant sind, verleiht ihnen aber ein anderes Gewicht. In der Summe zeigt das Bild, dass Prävention im Kopf beginnt – und dass Apotheken sowohl als Beratungsort für Kundinnen und Kunden als auch als Arbeitsort für ihre Teams davon profitieren, wenn sie den Raum für solche Formen gelebter Gemeinschaft bewusst offenhalten.
Vier Themen, ein roter Faden: Überall dort, wo Verantwortung für Versorgung getragen wird, verschieben sich gerade Risiken und Schutzlinien. Rezeptur-Retaxationen, strittige Hochpreiser im Warenlager, neue Regeln für Betäubungsmittelrezepte und Chorsingen als präventive Ressource zeigen, wie eng wirtschaftliche Stabilität, Rechtssicherheit und seelische Gesundheit zusammenhängen. Zwischen Kassenpositionen, Herstellerkonditionen, gesetzlichen Spielräumen und individuellen Lebensgeschichten entsteht ein Feld, in dem Betriebe präziser steuern und zugleich menschliche Bedürfnisse differenzierter wahrnehmen müssen.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Retaxserien, Fehlbestellungen und veränderte Betäubungsmittelregeln die Spielräume enger ziehen, wächst der Bedarf an klaren Entscheidungen darüber, welche Risiken bewusst getragen und welche abgesichert werden. Gleichzeitig erinnern die Daten zum Chorsingen daran, dass Gesundheit nicht nur aus Verordnungen entsteht, sondern auch aus Routinen, die Kopf und Gefühl in Bewegung halten. Wer Versorgung verantwortet, steht damit vor der Aufgabe, betriebliche Strukturen so aufzusetzen, dass sie finanzielle Schläge abfedern und zugleich Raum für sinnstiftende Angebote lassen. Wo diese Balance gelingt, werden Konflikte mit Kassen oder Herstellern nicht verschwinden, verlieren aber einen Teil ihrer Sprengkraft, weil Stabilität nicht länger von einzelnen Zufällen abhängt.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenauswahl, Gewichtung und Formulierungen folgen eigenständigen redaktionellen Kriterien; wirtschaftliche Interessen einzelner Marktakteure bleiben davon unberührt.
Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell
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