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  • 04.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Aristo-Standorte und Sozialpläne, Holland-Versender und Aufsicht, Biosimilars und Corona-Testvergütung
    04.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Aristo-Standorte und Sozialpläne, Holland-Versender und Aufsicht, Biosimilars und Corona-Testvergütung
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Werksschließungen bei einem Generikahersteller, geplante Kontrollen für Holland-Versender, neue Austauschpflichten bei Biosimilars und e...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Aristo-Standorte und Sozialpläne, Holland-Versender und Aufsicht, Biosimilars und Corona-Testvergütung

 

Der Tag bündelt Werksschließungen und Tarifkonflikte, neue Kontrollen für Versandhändler, verbindliche Austauschregeln für Biologika und rechtliche Klärungen zur Testvergütung.

Stand: Donnerstag, 4. Dezember 2025, um 17:45 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Ein Generikahersteller, der zwei Berliner Produktionsstandorte schließen und langjährige Beschäftigte mit aus Sicht der Gewerkschaft unzureichenden Sozialplänen verabschieden will, ein Bundesland, das die Aufsichtslücke bei großen Versandhändlern schließen und Amtsapotheker ausdrücklich mit Kontrollen beauftragen möchte, ein neuer Regelrahmen, der Apotheken beim Umgang mit Biologika und Biosimilars stärker in die Pflicht nimmt, und ein Berliner Urteil, das pauschale Kürzungen bei der Vergütung von Coronatests stoppt und detaillierte Prüfungen einfordert: Zusammen ergibt sich ein Tagesbild, in dem sich Kostendruck, Aufsicht und Versorgungssicherheit gegenseitig bedingen. Für Betriebe bedeutet dies, dass Entscheidungen über Produktionslinien, Tarifkonflikte und Spezialisierung nicht nur eine industrielle, sondern eine versorgungspolitische Dimension haben, während gleichzeitig grenzüberschreitende Versandmodelle nicht länger in einer Grauzone bleiben sollen. Parallel wächst die Verantwortung, neue Austauschregeln bei hochpreisigen Biologika so in den Alltag zu integrieren, dass Wirtschaftlichkeit nicht zulasten der Therapiesicherheit geht, und Vergütungsprüfungen bei Testleistungen so zu dokumentieren, dass erbrachte Arbeit nachvollziehbar bleibt. Im Alltag heißt das, Strategien für Liefer- und Standortrisiken, rechtssichere Abwicklung von Leistungen und die Vorbereitung auf erweiterte Prüf- und Beratungspflichten enger zu verzahnen.

 

Schließungspläne bei Aristo, Tarifkonflikt um Sozialplan, Risiken für Produktionsstandorte

Aristo steht in Berlin vor einem tiefen Einschnitt: Die beiden Produktionsstandorte sollen geschlossen werden, rund 180 Arbeitsplätze gelten als bedroht, und der Konflikt um einen angemessenen Sozialplan ist offen eskaliert. Beschäftigte, die teilweise seit Jahrzehnten im Unternehmen sind, erleben plötzlich, dass Erfahrung und Treue nicht mehr als Sicherheitsfaktor, sondern als Kostenblock behandelt werden. Der Warnstreik mit hoher Beteiligung zeigt, wie groß Frust und Enttäuschung über die bisherigen Angebote sind, die aus Sicht der Gewerkschaft eher symbolischen Charakter haben. Demgegenüber verweist das Management auf Sanierungsversuche, auf langfristige Verluste und auf den Druck durch internationale Konkurrenz, der eine grundlegende Neuausrichtung erzwinge. Im Alltag der Betroffenen macht diese Argumentation den Verlust von Perspektiven nicht leichter, weil sie den Eindruck verstärkt, dass betriebswirtschaftliche Kennzahlen schwerer wiegen als persönliche Lebenswege.

Strukturell ist die Lage komplexer, als es der Begriff „Werksschließung“ zunächst vermuten lässt. Aristo hat über Jahre bewusst auf eigene Produktionskapazitäten gesetzt, um Wertschöpfung und Qualität im eigenen Verbund zu halten und zugleich Lohnfertigung für andere Hersteller anzubieten. Dass ausgerechnet zwei Traditionsstandorte in der Hauptstadt fallen, signalisiert, wie stark der Druck auf generische Fertigung im europäischen Umfeld gewachsen ist. Sanierungsversuche in Berlin scheinen gescheitert zu sein, nicht zuletzt weil wichtige Rabattverträge weggebrochen sind und Kostenvorteile von Produzenten aus dem außereuropäischen Ausland kaum auszugleichen sind. Die Folge ist eine stärkere Bündelung auf spezialisierte Standorte und internationale Werke, die effizienter arbeiten sollen. Kurzfristig mag dies Kennzahlen verbessern, langfristig schwächt es die industrielle Basis einer Region, die bisher als wichtiger pharmazeutischer Cluster galt.

Für die Beschäftigten geht es parallel zur Strukturdebatte um die Frage, wie fair der Übergang gestaltet wird. Die Kritik, man werde „mit Peanuts abgespeist“, richtet sich weniger gegen das abstrakte Recht eines Unternehmens, Standorte zu verändern, als gegen die konkrete Ausgestaltung des Abschieds. Wenn Unterstützungsangebote und Sozialplanregelungen als zu knapp, zu kurzfristig oder zu wenig individuell empfunden werden, entsteht das Gefühl, ein Lebensabschnitt werde mit einem Mindestpaket abgewickelt. Umgekehrt könnte ein gut ausverhandelter Sozialplan etwa mit Qualifizierungsangeboten, aktiver Vermittlung und echten Ausgleichszahlungen dazu beitragen, Brücken in neue Beschäftigung zu bauen. Ob dies gelingt, entscheidet mit darüber, welches Bild vom Umgang der Branche mit langjähriger Belegschaft bleibt.

Aus Versorgungssicht betont das Unternehmen, Produktion und Belieferung seien weiterhin gesichert, weil andere Werke der Gruppe übernehmen sollen. Diese Zusicherung ist wichtig, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass jede Verlagerung von Kapazitäten Risiken birgt. Technische Umstellungen, neue Logistikwege, personelle Wechsel und veränderte Abläufe sind potenzielle Fehlerquellen, die sich bei kritischen Produkten besonders auswirken können. Wenn zudem der Anteil der Lohnfertigung in Regionen außerhalb Europas wächst, steigen Abhängigkeiten von Rahmenbedingungen, die vor Ort kaum beeinflusst werden können. Apotheken und Großhändler werden solche Entwicklungen aufmerksam verfolgen müssen, um frühzeitig zu erkennen, bei welchen Produkten Lieferengpässe wahrscheinlicher werden und welche Alternativen rechtzeitig aufgebaut werden sollten.

Gleichzeitig berührt der Fall grundsätzliche Fragen der Industrie- und Gesundheitspolitik. Wie viel eigene Produktion in Europa als strategisch wichtig gilt, welche Standorte besondere Bedeutung für die Versorgungssicherheit haben und wie diese Strukturen geschützt oder gefördert werden können, ist bislang nur ansatzweise geklärt. Der Konflikt bei Aristo macht sichtbar, dass Entscheidungen im Konzernverbund unmittelbare Konsequenzen für Beschäftigte, Regionen und Versorgungswege haben. Wenn Politik hier nur reagiert, nachdem Schließungspläne auf dem Tisch liegen, bleibt der Handlungsspielraum gering. Eine vorausschauende Strategie müsste definieren, welche Bereiche der Arzneimittelproduktion als kritische Infrastruktur gelten und wie entsprechende Kapazitäten langfristig gesichert werden können, ohne betriebliche Eigenverantwortung zu negieren. Genau an dieser Schnittstelle entscheidet sich, ob ähnliche Fälle künftig Einzelfälle bleiben oder zur neuen Normalität werden.

 

Regulierungslücken bei Holland-Versendern, neue Pläne für Amtskontrollen, Folgen für Wettbewerb

Seit Jahren klafft eine sichtbare Lücke zwischen den strengen Vorgaben für Betriebe in Deutschland und den vergleichsweise schwer greifbaren Regeln für Versender aus dem Ausland. Während vor Ort detaillierte Auflagen zu Lagerung, Dokumentation, Beratung und Aufsicht gelten, beliefern niederländische Versandmodelle den deutschen Markt auf Basis ihres nationalen Rechtsrahmens. In der Theorie soll das Zusammenspiel der Behörden beider Länder ausreichen, in der Praxis erweist sich häufig niemand als wirklich zuständig. Immer wieder wird deutlich, dass Kontrollen entweder nur formal erfolgen oder ganze Bereiche nicht in der Tiefe geprüft werden, die für ein so sensiblen Markt eigentlich nötig wäre. Dieser Gegensatz facht den Eindruck an, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.

Der Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen, Amtsapothekerinnen und Amtsapotheker ausdrücklich mit der Kontrolle von Holland-Versendern zu betrauen, setzt genau hier an. Die Idee ist, bestehende fachliche Kompetenz zu nutzen, um jene Versorgungswege zu prüfen, die bislang durch das Raster der Zuständigkeiten fallen. Es geht um Fragen wie Versandwege, Abgabepraxis, Umgang mit Risiken und Einhaltung der Regeln, die für den deutschen Markt ohnehin maßgeblich sind, etwa im Zusammenhang mit Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit würde das bisher häufig abstrakte Thema Aufsicht greifbarer: Es gäbe Ansprechstellen, definierte Prüfwege und die Möglichkeit, bei Verstößen konsequent zu reagieren. Diese Präzisierung wäre ein Schritt hin zu einem Schutzniveau, das weniger vom Zufall der Auslegung abhängt.

Für die großen Versender hätte eine solche Regelung spürbare Konsequenzen, auch wenn sie nach außen zunächst nur wie ein zusätzlicher Kontrollmechanismus wirkt. Bisher konnten sie sich darauf berufen, den Anforderungen ihres Heimatlandes zu entsprechen und ansonsten eher punktuell überprüft zu werden. Wenn künftig Amtsapotheker konkrete Vorgaben und Prüfungen etablieren, steigen Transparenz und Dokumentationsdruck. Abläufe, die bisher intern blieben, müssten offengelegt und mit deutschen Regelungen abgeglichen werden. Zugleich entstünde eine klarere Grundlage für Sanktionen, wenn Beratungsqualität, Rezeptprüfung oder Risikomanagement nicht den Erwartungen entsprechen, die in Deutschland an vergleichbare Leistungen gestellt werden.

Für Betriebe vor Ort ist der Vorstoß ein Signal, dass die schon lange kritisierte Asymmetrie zumindest teilweise angegangen wird. Die Forderung nach fairen Wettbewerbsbedingungen richtet sich nicht gegen die bloße Existenz von Versandmodellen, sondern gegen Strukturen, in denen ein Teil des Marktes einer dichten Kontrolle unterliegt, während ein anderer Teil weitgehend frei agieren kann. Wenn alle, die denselben Markt bedienen, an denselben Schutzstandards gemessen werden, ist das aus Sicht der Versorgung nur konsequent. Gleichzeitig bleibt die Herausforderung, einheitliche Maßstäbe zu definieren, ohne nationale und europäische Rechtsrahmen zu sprengen.

Politisch hängt viel davon ab, ob der Bund die notwendigen rechtlichen Grundlagen schafft und ob sich andere Länder dieser Linie anschließen. Ohne klare gesetzliche Verankerung laufen Kontrollwünsche ins Leere oder bleiben in einem Graubereich, der weder Versendersicht noch Patientenschutz dient. Ein tragfähiges Modell müsste Zuständigkeiten zwischen Herkunfts- und Bestimmungsland so verzahnen, dass Doppelstrukturen vermieden werden, aber keine Lücken bleiben. Langfristig könnte daraus ein Standard entstehen, der für alle grenzüberschreitenden Versorgungskanäle gilt. Damit würde sich die Frage nach fairen Wettbewerbsbedingungen nicht länger an der Staatsgrenze entscheiden, sondern an der Bereitschaft, Verantwortung dort wahrzunehmen, wo Leistungen tatsächlich ankommen.

 

Neue Austauschpflicht für Biosimilars, erweiterte Rolle der Apotheken, Chancen und Risiken

Die geplante Erweiterung der Austauschmöglichkeiten bei Biologika markiert einen nächsten Schritt in der Steuerung hochpreisiger Therapien. Mit dem neuen Regelwerk sollen Apotheken Biologika vermehrt durch preisgünstigere Biosimilars ersetzen können, sofern klar definierte Voraussetzungen erfüllt sind. Gedacht ist daran, Erfolge aus dem Generikabereich in ein Segment zu übertragen, in dem die Kosten pro Patientin oder Patient erheblich höher sind. Gleichzeitig ist allen Beteiligten bewusst, dass biotechnologisch hergestellte Arzneimittel empfindlicher und komplexer sind als klassische Tabletten. Jede Änderung im Präparat kann praktische, psychologische und medizinische Folgen haben, etwa bei der Handhabung von Pens, beim Vertrauen in die Therapie oder bei der Nachverfolgung unerwünschter Wirkungen.

Die Anforderungen an einen zulässigen Austausch sind deshalb umfangreich. Zulassungsgebiete, Applikationswege, Wirkstärken, Packungsgrößen und Darreichungsformen müssen miteinander harmonieren, zudem müssen Referenzarzneimittel und Biosimilars auf derselben Grundlage stehen. Apotheken werden damit stärker zu Prüfinstanzen, die anhand von Software, Verzeichnissen und Richtlinien sicherstellen müssen, dass im Einzelfall wirklich alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die bisherige Routine aus dem Generikasegment lässt sich dabei nur begrenzt übertragen, weil Biologika häufiger mit speziellen Anwendungsregimen verbunden sind. Fehler im Austausch könnten nicht nur wirtschaftliche, sondern konkrete gesundheitliche Konsequenzen haben.

Parallel bleiben ärztliche und pharmazeutische Entscheidungsspielräume bestehen. Ein Aut-idem-Ausschluss auf der Verordnung kann einen Austausch aus medizinischen Gründen bewusst verhindern, etwa wenn Stabilität wichtiger ist als Einsparung. Umgekehrt können Apotheken trotz grundsätzlich bestehender Pflicht von einem Wechsel absehen, wenn patientenindividuelle Aspekte dagegensprechen, etwa bekannte Unverträglichkeiten, Schwierigkeiten mit bestimmten Applikationshilfen oder eine aktuelle Krisensituation. Diese Optionen sind wichtig, damit die Nutzung von Biosimilars nicht zu einem starren Automatismus wird, sondern eingebettet bleibt in eine verantwortliche Therapieentscheidung. Sie erhöhen aber auch den Beratungs- und Dokumentationsaufwand und verlangen klare interne Kriterien.

Ökonomisch eröffnen die neuen Regelungen zusätzliche Spielräume für Rabattverträge im Biologikasegment. Krankenkassen werden diese Optionen nutzen wollen, um Ausgaben zu begrenzen und Spielräume für neue Therapien zu gewinnen. Gleichzeitig wächst der Druck auf Originalhersteller und bisher etablierte Produkte, Marktanteile zu verteidigen oder ihre Strategien anzupassen. Für Apotheken bedeutet dies, künftig häufiger mit wechselnden rabattierten Präparaten zu arbeiten, was Lagerhaltung, Schulungsbedarf und Kommunikationsaufwand erhöht. Die Herausforderung besteht darin, den Spardruck nicht eins zu eins in häufige Umstellungen bei den Versicherten durchschlagen zu lassen, sondern die Balance zwischen Wirtschaftlichkeit und Kontinuität zu halten.

Für die Versorgung ist entscheidend, wie gut die Einführung vorbereitet wird. Klare Informationsmaterialien, leicht zugängliche Übersichten über Austauschbeziehungen, praxisgerechte Softwareunterstützung und abgestimmte Kommunikation zwischen Ärztinnen, Ärzten und Apotheken sind zentrale Voraussetzungen. Patientinnen und Patienten müssen verstehen, warum ein Präparatewechsel erfolgt, welche Auswirkungen dies für Anwendung und Wirkung hat und worauf sie achten sollen. Nur wenn hier Vertrauen aufgebaut wird, kann der erhoffte Spareffekt erzielt werden, ohne die Therapietreue zu gefährden. Langfristig könnte ein gut gesteuertes Biosimilarsystem dazu beitragen, mehr Menschen Zugang zu innovativen Behandlungen zu verschaffen, weil knappe Mittel effizienter eingesetzt werden. Scheitert die Umsetzung an überzogenen Erwartungen, unklaren Abläufen oder unzureichender Kommunikation, droht dagegen ein Vertrauensverlust, der weit über das Segment der Biologika hinausreicht.

 

Vergütung von Coronatests vor Gericht, Grenzen pauschaler Kürzungen, Anforderungen an Prüfverfahren

Das Berliner Urteil zur Vergütung einer Corona-Teststelle macht deutlich, wie sensibel der Umgang mit Abrechnungen in Ausnahmesituationen ist. Betreiberinnen und Betreiber hatten während der Pandemie teilweise unter hohem Tempo Strukturen aufgebaut, Kapazitäten geschätzt und später weit höhere Testzahlen realisiert, als ursprünglich angegeben. Im konkreten Fall hatte eine Teststelle eine Tageskapazität von 250 Tests gemeldet, tatsächlich aber eine deutlich größere Anzahl abgerechnet. Die Kassenärztliche Vereinigung sah darin einen Verstoß gegen die gemeldete Kapazität, kürzte die Vergütung pauschal und forderte einen Teil der bereits gezahlten Beträge zurück. Für die Betroffenen stand plötzlich nicht nur die Frage der formalen Korrektheit, sondern die wirtschaftliche Existenz einer solchen Einrichtung im Raum.

Das Gericht stellte klar, dass eine Überschreitung der gemeldeten Kapazität zwar ein Anlass für eine vertiefte Prüfung sein kann, aber keine automatische Grundlage für pauschale Kürzungen bildet. Eine Einrichtung, die mehr leistet als ursprünglich geplant, handelt nicht allein dadurch rechtswidrig. Entscheidend ist, ob die gemeldeten Leistungen tatsächlich erbracht und ordnungsgemäß dokumentiert wurden. Statt eine Obergrenze aus der früheren Angabe abzuleiten, hätte die Kassenärztliche Vereinigung die vollständige Testdokumentation anfordern und auswerten müssen. Dass dieser Schritt unterblieb, werteten die Richter als Verfahrensfehler, der den Rückforderungsbescheid unhaltbar macht. Damit wird deutlich: Plausibilitätsprüfungen dürfen nicht an einem Indiz stehen bleiben, sondern müssen bis zur materiellen Klärung geführt werden, wenn sie zu tiefen Eingriffen in Vergütungsansprüche führen.

Bemerkenswert ist, dass das Gericht auch in materieller Hinsicht eine klare Linie zieht. Selbst wenn die Kapazitätsangabe nicht angepasst worden war, besteht der Anspruch auf Vergütung grundsätzlich, solange die Leistungen ordnungsgemäß erbracht wurden. Die Tageskapazität ist damit kein starres Limit, sondern eine Planungsgröße, die im Ausnahmefall überschritten werden kann, wenn die Situation dies erfordert. Für Betreiber von Teststellen ist das eine wichtige Klarstellung, denn sie zeigt, dass Engagement und Mehrleistung nicht automatisch in Verdacht geraten sollten, solange Dokumentation und Abläufe stimmen. Gleichzeitig unterstreicht das Urteil, wie wichtig es ist, Unterlagen sauber zu führen, damit im Nachhinein nachvollzogen werden kann, wie viele Tests wann und unter welchen Bedingungen durchgeführt wurden.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Vorgaben, mit denen Prüfungen vermeintlich vereinfacht werden sollten. Wenn interne Regelungen vorsehen, nur einen Teil der Dokumentation anzufordern oder Prüfungen auf bestimmte Stichproben zu beschränken, dürfen diese Vereinfachungen nicht dazu führen, dass Eingriffe in Vergütungsansprüche auf einer zu schmalen Grundlage erfolgen. Das Gericht stellt klar, dass Vereinfachung nicht auf Kosten der rechtlichen Absicherung gehen darf. Wo hohe Rückforderungen im Raum stehen, muss die Prüfung so gründlich sein, dass Ergebnis und Verfahren einer gerichtlichen Kontrolle standhalten. Dies ist eine Mahnung an alle prüfenden Stellen, Effizienzgewinne nicht mit einem Abbau materieller Prüfpflichten zu verwechseln.

Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sendet es ein Signal über den konkreten Fall hinaus. Viele Abrechnungsfragen aus der Pandemiezeit werden erst mit zeitlichem Abstand aufgearbeitet, und überall dort, wo Kapazitätsangaben, Dokumentationen und Vergütungslogiken aufeinandertreffen, drohen Konflikte. Die Entscheidung aus Berlin erinnert daran, dass auch in Krisenzeiten die Grundsätze fairer Verfahren gelten: Wer Leistungen erbringt und nach den jeweils gültigen Regeln abrechnet, darf nicht allein aufgrund späterer, pauschaler Plausibilitätsannahmen in die Defensive geraten. Für künftige Krisenszenarien ist dies eine wichtige Lehre: Je klarer Zuständigkeiten, Dokumentationspflichten und Prüfwege vorab definiert werden, desto weniger Raum bleibt später für Auseinandersetzungen darüber, wie viel Leistung am Ende wirklich anerkannt wird.

 

Wenn ein Generikahersteller zwei traditionsreiche Produktionsstandorte schließt und Beschäftigte um faire Sozialpläne kämpfen, gleichzeitig ein Bundesland mehr Kontrolle über große Versandhändler einfordert, während neue Austauschpflichten für Biosimilars vorbereitet werden und Gerichte rückwirkend klären, wie Coronatests korrekt vergütet werden müssen, verschieben sich gleich mehrere Lastpunkte im System. Industriepolitik, Aufsichtspraxis, Wirtschaftlichkeitsvorgaben und Vergütungslogik greifen ineinander und entscheiden darüber, ob Versorgung verlässlich bleibt, auch wenn Strukturen sich verändern. In den Betrieben entsteht daraus der Druck, Standortrisiken, regulatorische Lücken und neue Pflichten bei hochpreisigen Therapien zugleich im Blick zu behalten, ohne im Alltag an Übersicht zu verlieren. Wer Verantwortung trägt, muss in dieser Gemengelage erkennen, wo kurzfristige Sparziele langfristige Stabilität gefährden könnten und wo klare Regeln helfen, Vertrauen zu sichern.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Produktionslinien verlagert, Sozialpläne hart verhandelt, Versender schärfer kontrolliert, Biologika konsequenter auf Austausch getrimmt und Testvergütungen nachträglich korrigiert werden, entscheidet sich im Hintergrund, wie belastbar Versorgung auch in der nächsten Krise sein wird. Wirkung entfaltet sich dort, wo Standortentscheidungen nicht nur an Kostensätzen, sondern an Versorgungsrelevanz gemessen werden, wo Aufsicht Instrumente erhält, um alle Marktakteure nach denselben Sicherheitsmaßstäben zu prüfen, und wo Austauschpflichten bei Biosimilars mit klarer Verantwortung für Therapiebedarf und Kommunikation verbunden sind. Sie zeigt sich ebenso in Vergütungsprüfungen, die wirtschaftliche Kontrolle mit rechtsstaatlicher Sorgfalt verbinden und Mehrleistung nicht pauschal unter Generalverdacht stellen. Und sie bleibt spürbar, wenn Betriebe aus diesen Signalen ableiten, wie viel Verlässlichkeit sie in Planung, Absicherung und Zusammenarbeit einpreisen müssen, damit unter permanentem Druck nicht genau jene Stabilität erodiert, auf die sich Patientinnen und Patienten verlassen.

Journalistischer Kurzhinweis: Inhaltliche Auswahl, Gewichtung und Formulierungen folgen festgelegten redaktionellen Kriterien; wirtschaftliche Interessen bleiben von der Berichterstattung getrennt.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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