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  • 04.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Rezeptbetrug mit GLP-eins-Mitteln, Verantwortungskonflikte, Tramadolbewertung und kindersichere Verpackungen
    04.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Rezeptbetrug mit GLP-eins-Mitteln, Verantwortungskonflikte, Tramadolbewertung und kindersichere Verpackungen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Organisierte Rezeptbetrugsketten mit GLP-eins-Mitteln, neue Daten zur Wirksamkeit von Tramadol und der Stellenwert kindergesicherter Ver...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Rezeptbetrug mit GLP-eins-Mitteln, Verantwortungskonflikte, Tramadolbewertung und kindersichere Verpackungen

 

Organisierte Rezeptbetrugsmuster, Verantwortungskonflikte, kritische Tramadolbewertung und kindgerechte Sicherheit zeigen, wie Kontrollniveau und Vertrauensschutz verbunden sind.

Stand: Donnerstag, 04. Dezember 2025, um 08:30 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Eine Apothekerin aus Süddeutschland widerspricht öffentlich der Darstellung, Betriebe würden Rezepte ohne ausreichende Sorgfalt prüfen, und macht deutlich, wie stark professionell arbeitende Rezeptfälscher ihre Maschen auf Abläufe in Betrieben und bei Krankenkassen zuschneiden. Parallel dazu beschreibt die Staatsanwaltschaft, wie organisierte Gruppen GLP-eins-Präparate und inzwischen auch bestimmte onkologische Arzneimittel mit täuschend echt wirkenden Kassenverordnungen erbeuten und so hohe Schäden bei den Kostenträgern verursachen. Gleichzeitig betont eine Schmerzexpertin, dass Tramadol bei chronischen Schmerzen oft nur begrenzt wirksam ist und ein vermeintlicher Standardansatz ohne individuelle Bewertung Risiken birgt, während eine Analyse zu kindergesicherten Verpackungen zeigt, welchen Stellenwert durchdachte Packmittel für den Schutz von Kindern im häuslichen Umfeld haben. Für Inhaberinnen und Inhaber geht es damit um die Frage, wie sich strenge Rezeptprüfung, nüchterne Bewertung etablierter Wirkstoffe und sichere Verpackungslösungen zu einem tragfähigen Sicherheitskonzept verbinden lassen.

 

Kassenzettel-Pflicht vor dem Aus, Apotheken zwischen Entlastung und Dokumentationsdruck, digitale Kassenprozesse brauchen neue Klarheit

Die Ankündigung, die Bonpflicht abzuschaffen, wirkt auf den ersten Blick wie eine überfällige Entlastung nach Jahren, in denen Papierstreifen massenhaft in Müllbehältern gelandet sind. Die Pflicht zur Belegausgabe sollte ursprünglich Transparenz und steuerliche Nachvollziehbarkeit stärken, hat aber im Alltag vor allem zu zusätzlichem Aufwand geführt. In Betrieben, die ohnehin eng getaktet sind, bedeutet das automatische Ausdrucken für jeden Verkauf nicht nur Materialverbrauch, sondern auch mehr Handgriffe und potenziell irritierte Kundschaft, die Quittungen nicht haben möchte. Gleichzeitig ist vielen Verantwortlichen bewusst, dass die eigentlichen Anforderungen der Finanzverwaltung nicht am Belegdruck hängen, sondern an der lückenlosen Aufzeichnung der Vorgänge und einer manipulationssicheren Kasse. Die Aussicht auf Änderungen im Kabinett stößt daher auf Erleichterung, aber auch auf Fragen, wie sich die Steuerlogik dahinter künftig darstellen wird.

Unabhängig von der Pflicht, Bons automatisch auszudrucken, bleiben zentrale Vorgaben der Kassenführung bestehen. Fiskalisierte Kassensysteme, technische Sicherheitseinrichtungen und die Pflicht, Einzelumsätze nachvollziehbar zu erfassen, werden nicht dadurch obsolet, dass Kundinnen und Kunden keinen Papierbeleg mehr zwingend erhalten. Die Finanzverwaltung interessiert sich weniger für den ausgehändigten Zettel als für das, was im System gespeichert ist, wie es archiviert wird und ob es bei einer Kassen-Nachschau plausibel erscheint. Wer bislang in moderne Kassensysteme, TSE-Anbindungen und Verfahrensdokumentationen investiert hat, verliert diesen Aufwand nicht, nur weil das Kabinett über die Belegausgabepflicht neu diskutiert. Entscheidend ist, dass technische und organisatorische Strukturen so stabil bleiben, dass im Prüfungsfall jeder Umsatz nachvollziehbar ist, auch wenn der Kunde keinen Beleg verlangte.

Hinzu kommt, dass eine mögliche Abschaffung der Bonpflicht nicht automatisch bedeutet, dass keinerlei Belege mehr ausgegeben werden. Kundschaft hat weiterhin das Recht auf einen Nachweis, etwa für Kostenerstattung, steuerliche Zwecke oder zur eigenen Dokumentation. Digitale Alternativen wie E-Bons, QR-Lösungen oder Kundenkonten könnten an Bedeutung gewinnen, sofern sie datenschutzkonform und praxisnah umgesetzt werden. In Betrieben, die bereits heute mit digitalen Belegen experimentieren, wird sich zeigen, ob die Akzeptanz ausreicht oder ob doch in vielen Fällen der klassische Ausdruck gefragt bleibt. Damit verschiebt sich die Diskussion von der Pflicht hin zu der Frage, welche Form des Nachweises im konkreten Fall sinnvoll ist und wie Schnittstellen zur Warenwirtschaft gestaltet sind.

Für Verantwortliche stellt sich die Aufgabe, die Diskussion im Kabinett genau zu verfolgen, ohne vorschnell auf mögliche Änderungen zu reagieren. Noch steht weder ein konkreter Termin, noch ist der finale Gesetzestext verabschiedet. Bis dahin gelten die aktuellen Regelungen unverändert weiter, und Verstöße gegen die Belegausgabepflicht oder Mängel in der Kassenführung können weiterhin beanstandet werden. Gleichzeitig ist es sinnvoll, die eigenen Abläufe kritisch zu betrachten, etwa in Bezug auf Materialverbrauch, Informationsgehalt der Belege und die Verständlichkeit für Kundinnen und Kunden. Wo bereits heute digitale Prozesse bestehen, lohnt ein prüfender Blick, ob diese bei einer späteren Lockerung der Pflicht rechtssicher ausgebaut werden können.

Für Apothekenbetreiber bedeutet dies, dass eine mögliche Abschaffung der Bonpflicht eher als Chance verstanden werden kann, Kassenprozesse und Kundenkommunikation neu zu ordnen, ohne die steuerliche Sicherheit zu gefährden. Wichtige Fragen betreffen die Verfahrensdokumentation gegenüber dem Finanzamt, die Einbindung von Kassensoftware und Warenwirtschaft sowie die Schulung des Teams im Umgang mit Belegwünschen. Ebenso relevant ist die Überlegung, wie der Nachweis für Zuzahlungen, Eigenanteile und andere abrechnungsrelevante Vorgänge künftig transparent gehalten wird, wenn weniger Papier ausgegeben wird. Wer frühzeitig klärt, welche Belege in welcher Form weiterhin bereitgestellt werden und wie sich das mit steuerlichen und kaufmännischen Pflichten verbindet, kann eine politische Entlastung in eine praktikable Alltagserleichterung übersetzen.

 

Apothekenreform zuerst im Kabinett, Notfallreform unmittelbar dahinter, Betriebe brauchen Orientierung zu Zeitplan und Praxisfolgen

Die Ankündigung, dass das Bundeskabinett sich zunächst mit einer großen Reform der Versorgungsstruktur und unmittelbar danach mit Veränderungen in der Notfallversorgung beschäftigen wird, markiert eine zugespitzte Phase der Gesundheitspolitik. Beide Vorhaben sind für die täglichen Abläufe in Betrieben unmittelbar relevant, weil sie Zuständigkeiten, Vergütungslogiken und Schnittstellen zur übrigen Versorgung berühren. Die Reihenfolge im Kabinett signalisiert, dass wohnortnahe Versorgung und Akutstrukturen nicht mehr getrennt gedacht werden, sondern als zusammengehörige Baustellen gelten. Wer seit Jahren erlebt, wie Gesetzesänderungen mit kurzen Fristen und hohem Anpassungsdruck umgesetzt werden müssen, registriert diese Ankündigung mit einer Mischung aus Erwartung und Sorge.

Im Zentrum der ersten Reformrunde steht die Struktur der Versorgungseinheiten und ihre Honorierung. Vorangegangene Entwürfe und Debatten haben erkennen lassen, dass es um Fragen geht wie Zulässigkeit alternativer Betriebsformen, die Rolle von Vertretungskräften, Vorgaben für Öffnungszeiten und die Ausgestaltung vergüteter Leistungen. Für viele Betriebe stellt sich die Frage, ob die angekündigten Änderungen eher Stabilität bringen oder zusätzliche Unwägbarkeiten erzeugen. Wenn politische Dokumente von Verbesserung der Versorgung sprechen, prallen diese Formulierungen häufig auf die Realität steigender Kosten, Fachkräftemangel und bürokratischer Anforderungen. Daraus ergibt sich ein Bedarf an klaren Informationen, welche konkreten Pflichten, Möglichkeiten und finanziellen Effekte aus der Reform tatsächlich folgen.

Die nachgelagerte Notfallreform ist eng mit diesen Überlegungen verknüpft. Sie zielt darauf, Akutstrukturen so zu ordnen, dass Menschen mit dringenden Beschwerden schneller an die richtige Stelle geleitet werden und Doppelstrukturen reduziert werden. Modellvorstellungen reichen von integrierten Notfallzentren über neue Ersteinschätzungssysteme bis hin zu veränderten Dienstplänen in der Fläche. Für Betriebe bedeutet dies potenzielle Verschiebungen bei Notdiensten, Veränderungen bei der Zusammenarbeit mit ärztlichen Anlaufstellen und neue Erwartungen an die Erreichbarkeit in den Randzeiten. Die Herausforderung liegt darin, dass Reformtexte häufig in abstrakten Kategorien formuliert sind, während im Arbeitsalltag sehr konkrete Fragen beantwortet werden müssen, beispielsweise zu Dienstbelastungen, Bereitschaftsstrukturen und Vergütungszuschnitten.

Die zeitliche Abfolge im Kabinett deutet darauf hin, dass beide Vorhaben relativ dicht aufeinander folgen und die Umsetzungsfristen entsprechend gebündelt sein können. Das erhöht den Druck, frühzeitig eine Übersicht über die Kernelemente zu bekommen, statt auf fachlich kommentierte Zusammenfassungen zu warten, wenn Fristen bereits laufen. Gleichzeitig lässt sich absehen, dass Verbände, Kammern und weitere Interessenvertretungen in kurzer Folge Stellung beziehen und Handlungsempfehlungen formulieren werden. Für Betriebe entsteht damit ein Informationsstrom, der sorgfältig sortiert werden muss, um zwischen politischer Bewertung, juristischen Einschätzungen und praktischen Hinweisen zu unterscheiden. Ohne klare Priorisierung besteht die Gefahr, wichtige Fristen oder Einstellschrauben zu übersehen.

Für Apothekenbetreiber bedeutet die geplante Kabinettsabfolge, dass strategische Entscheidungen über Personalplanung, Investitionen und Dienstleistungsportfolio stärker als bisher an politische Zeitachsen gekoppelt werden. Wichtig ist die Einsicht, dass Reformtexte nicht nur abstrakte Rahmengesetze darstellen, sondern über Verordnungen, Richtlinien und Verträge schrittweise in konkrete Anforderungen übersetzt werden. Wer frühzeitig beobachtet, welche Paragraphen für Betriebsformen, Notdienste, Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern und Honorierung maßgeblich werden, kann Risiken besser einschätzen. Ebenso relevant ist, im Blick zu behalten, wie sich beide Reformen gegenseitig beeinflussen, etwa wenn neue Notfallstrukturen Rückwirkungen auf die Rolle wohnortnaher Versorgungseinheiten in ihrer Region haben. Eine realistische Planung baut darauf, politische Signale aufmerksam zu verfolgen, ohne sich von jedem Zwischenschritt verunsichern zu lassen, und zentrale Veränderungen erst dann in Betriebsentscheidungen zu überführen, wenn ihre Konturen rechtlich und wirtschaftlich belastbar erkennbar sind.

 

Kammerbeiträge vor Gericht, Mitgliedsklagen gegen Bescheide in Westfalen-Lippe, Selbstverwaltung und Beitragsgerechtigkeit geraten unter Druck

Die Nachricht, dass in einer großen Kammerregion mehrere Inhaber gegen Beitragsbescheide klagen, lenkt den Blick auf ein Spannungsfeld, das lange eher im Hintergrund verhandelt wurde. Berufsständische Selbstverwaltung ist darauf angewiesen, dass Mitglieder ihre Beiträge leisten, damit Fortbildung, Aufsicht, Berufspolitik und Serviceangebote finanziert werden können. Gleichzeitig bringen wirtschaftlich angespannte Zeiten die Frage nach der Verteilung dieser Lasten mit Macht zurück. In der Region, in der nun 18 Verfahren geführt werden, verdichten sich individuelle Unzufriedenheit, grundsätzliche Kritik an Berechnungsmodellen und die Wahrnehmung einer gewachsenen Distanz zwischen Basis und Gremien. Wenn Beitragsbescheide nicht nur mit Widersprüchen, sondern mit Klagen beantwortet werden, ist das ein deutliches Signal, dass es nicht mehr allein um Einzelfragen geht.

Im Kern stehen unterschiedliche Auffassungen darüber, wie Lasten fair verteilt werden sollen. Klassische Modelle knüpfen Beiträge an Kennzahlen wie Umsatz, Lage, Rechtsform oder besondere Tatbestände. Für Betriebe, die unter sinkenden Margen, steigenden Fixkosten und zusätzlichen Ausgaben für Digitalisierung leiden, können solche Beiträge jedoch als zusätzliche Härte empfunden werden, insbesondere wenn die eigene wirtschaftliche Situation fragil ist. Ein Bescheid, der sich an Durchschnittswerten orientiert, wirkt dann wie eine Forderung aus einer Welt, die mit der individuellen Realität nicht mehr übereinstimmt. Umgekehrt argumentieren Kammern, dass ihre Aufgaben unabhängig von der Lage einzelner Mitglieder erfüllt werden müssen und eine auskömmliche Finanzierung notwendig sei, um Berufsinteressen wirkungsvoll vertreten zu können.

Mit den laufenden Klagen geraten nun auch verfahrensrechtliche und kommunikative Aspekte in den Blick. Gerichte werden prüfen, ob die zugrunde liegenden Satzungen den formalen Anforderungen genügen, ob Berechnungswege transparent sind und ob individuelle Besonderheiten ausreichend berücksichtigt wurden. Parallel dazu stehen Gremien vor der Frage, wie sie mit der Tatsache umgehen, dass Mitglieder den Rechtsweg beschreiten, statt innerverbandliche Lösungen zu suchen. Einschätzungen dazu fallen unterschiedlich aus: Manche sehen in den Verfahren einen notwendigen Korrekturmechanismus, der zu mehr Klarheit führen kann, andere befürchten, dass die Selbstverwaltung politisch geschwächt wird, wenn sie sich gegenüber ihren eigenen Mitgliedern vor Gericht behaupten muss.

Auf der Mitgliederebene spielt die Wahrnehmung eine wichtige Rolle, ob Beiträge als Gegenleistung für spürbare Leistungen oder als unausweichliche Pflicht empfunden werden. Informationsangebote, Beratung, Fortbildungen und politische Interessenvertretung sind in ihrer Wirkung schwer messbar und werden von einzelnen Inhabern unterschiedlich bewertet. In Zeiten, in denen Betriebe ums wirtschaftliche Überleben kämpfen, rückt die Frage in den Vordergrund, was der konkrete Nutzen der Mitgliedschaft ist und wie sich der Beitrag dazu verhält. Wo die Kommunikation von Kammern als distanziert erlebt wird, kann dies den Eindruck verstärken, dass Bescheide eher als einseitige Forderung statt als Teil eines gemeinsamen Projekts erscheinen.

Für Apothekenbetreiber in der Region und darüber hinaus bedeutet die Entwicklung, dass die Grundlagen der eigenen Beitragsbescheide stärker ins Bewusstsein rücken. Wichtig ist das Verständnis, auf welchen Rechtsgrundlagen Beiträge beruhen, welche Fristen für Widersprüche gelten und welche Möglichkeiten der Anpassung im Falle besonderer wirtschaftlicher Belastungen existieren. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie die eigene Haltung zur Selbstverwaltung aussieht und welche Erwartungen an Interessenvertretung, Aufsicht und Service geknüpft werden. Wer rechtliche Schritte erwägt, sollte die Kosten, den Zeitaufwand und die möglichen Folgen für das Verhältnis zur Kammer abwägen. Unabhängig von individuellen Verfahren deutet die Situation darauf hin, dass Gremien und Mitglieder künftig intensiver darüber sprechen müssen, wie Beitragsgerechtigkeit und Transparenz so gestaltet werden können, dass Selbstverwaltung als gemeinsame Aufgabe verstanden wird und nicht als einseitige Forderungsbeziehung.

 

Kinderärztliche Sprechstunde im Fokus, junge Patientinnen fühlen sich teils übergangen, Beteiligung und Verständlichkeit werden zum Prüfstein

Die vorliegenden Umfragedaten zur Wahrnehmung ärztlicher Gespräche durch Kinder und Jugendliche geben einen seltenen Einblick in eine Perspektive, die im Versorgungsalltag oft nur indirekt wahrgenommen wird. Viele Auswertungen beschäftigen sich mit Strukturen, Behandlungszahlen und Fachkräftemangel, deutlich seltener mit der Frage, wie junge Patientinnen und Patienten die Kommunikation selbst erleben. Wenn ein relevanter Anteil angibt, nur teilweise oder gar nicht zu verstehen, was untersucht wird und warum bestimmte Behandlungen notwendig sind, ist das mehr als ein Randbefund. Die Zahlen deuten darauf hin, dass zwischen fachlicher Erklärung und kindlicher Wahrnehmung ein Abstand besteht, der mit zunehmendem Alter kleiner wird, aber bei den Jüngeren deutlich bleibt.

Die Daten zeigen zugleich ein ambivalentes Bild. Einerseits fühlen sich die meisten Kinder und Jugendlichen ernst genommen und erleben ein gewisses Maß an Mitentscheidung, andererseits bleibt die Qualität der Informationen nicht immer auf einem Niveau, das Sicherheit vermittelt. Dieses Nebeneinander ist erklärbar: Eine freundliche Atmosphäre, zugewandte Ansprache und sichtbare Bemühung um das Wohl des Kindes können dazu führen, dass sich junge Menschen emotional ernst genommen fühlen, auch wenn sie die Inhalte nicht vollständig nachvollziehen. Aus Sicht der Beteiligten entsteht dann ein Spannungsfeld zwischen Zeitdruck, medizinischer Komplexität und dem Anspruch, auf Augenhöhe zu kommunizieren.

Der Altersgradient in den Ergebnissen legt nahe, dass mit wachsender Reife das Verständnis für medizinische Abläufe zunimmt, sofern Erklärungen in geeigneter Form erfolgen. Jüngere Kinder sind stärker auf anschauliche, bildhafte und wiederholte Erläuterungen angewiesen, während Jugendliche mehr strukturierte Informationen aufnehmen können. Das bedeutet, dass Kommunikation nicht nur vom Inhalt, sondern von der Art und Weise abhängt, in der sie vermittelt wird. Wenn ein erheblicher Anteil der Befragten angibt, Informationen nur teilweise zu verstehen, ist das ein Hinweis darauf, dass die gewählte Sprache, das Tempo und die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen, nicht immer optimal zusammenpassen.

Die Elternperspektive ergänzt dieses Bild. Viele Erziehungsberechtigte sind der Meinung, dass ihre Kinder in Entscheidungen einbezogen werden, gleichzeitig gibt es auch hier einen Anteil, der dies anders wahrnimmt. Die Diskrepanz zwischen Eltern- und Kinderantworten legt nahe, dass Beteiligung von außen manchmal stärker wahrgenommen wird als von den Betroffenen selbst. Für die Versorgungsstrukturen stellt sich die Frage, wie Beteiligung definiert wird: Reicht es, wenn die Ärztin das Vorgehen kurz erklärt und Zustimmung einholt, oder ist echte Partizipation erst dann erfüllt, wenn das Kind die Möglichkeit hat, eigene Fragen zu stellen und Alternativen zu verstehen? Angesichts der Zahl unbesetzter kinderärztlicher Sitze und der wachsenden Nachfrage nach Terminen verstärkt sich der Druck, in knapper Zeit viel zu leisten.

Für Apothekenbetreiber und ihre Teams ist diese Entwicklung insofern relevant, als sie einen weiteren Baustein in der Versorgung von Kindern darstellen. Viele Familien erleben Beratung nicht nur in den Praxen, sondern auch beim Abholen von Arzneimitteln, beim Nachfragen zu Dosierungen, Darreichungsformen oder Nebenwirkungen. Wenn Kinder und Jugendliche in der ärztlichen Sprechstunde Erklärungen nur teilweise verstehen, kann das dazu führen, dass Unsicherheiten in anderen Versorgungssituationen sichtbar werden. In der Praxis bedeutet dies, dass Fragen zur Anwendung kindgerechter Präparate, zur Einnahme im schulischen Alltag oder zu mitgebrachten Informationsblättern sensibel aufgegriffen werden sollten. Ohne konkrete Handlungsanweisungen zu formulieren, lässt sich festhalten, dass eine Kommunikationskultur, die Kinder altersgerecht anspricht, Nachfragen ernst nimmt und Erklärungen nicht nur an Eltern adressiert, die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Therapien so verstanden werden, wie sie gedacht sind. Für Betriebe, die regelmäßig mit jungen Patientinnen und Patienten in Kontakt stehen, wird damit die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte in verständliche Bilder und Sätze zu übersetzen, zu einem wichtigen Bestandteil der Versorgungsqualität.

 

Rezeptbetrug mit hochpreisigen GLP-eins-Mitteln, wachsende Betrugsserien mit perfektionierten Fälschungen, die Neubewertung von Tramadol in der Langzeitschmerztherapie und die Bedeutung kindergesicherter Verpackungen führen vor Augen, wie eng Wirtschaftskriminalität, Arzneimittelbewertung und Alltagssicherheit zusammenhängen. Inhaberinnen und Inhaber stehen zwischen sensibler Risikoabwägung, hohem Prüfaufwand bei Verordnungen und zunehmenden Erwartungen an Schutzmechanismen für besonders verletzliche Gruppen.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn professionelle Verantwortung, organisierte Bandenstrukturen, therapeutische Gewohnheiten und Verpackungssicherheit gleichzeitig unter Druck geraten, markieren sie eine Grenze, an der Nachlässigkeit nicht mehr folgenlos bleiben kann. Je genauer Abläufe dokumentiert, Bewertungen hinterfragt und Verpackungslösungen an der Realität von Familien ausgerichtet werden, desto eher lassen sich Schäden eindämmen, bevor sie Menschen und Systeme dauerhaft überlasten. Bleiben dagegen Warnsignale ungehört und werden Risiken unterschätzt, wächst die Wahrscheinlichkeit, dass Vertrauen, finanzielle Stabilität und die Sicherheit besonders Schutzbedürftiger langfristig erodieren.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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