ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 03.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind PKV-Sondervereinbarungen, heimischer Ladestrom im Dienstwagen, Apothekenhilfe und Gehirnwendepunkte
    03.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind PKV-Sondervereinbarungen, heimischer Ladestrom im Dienstwagen, Apothekenhilfe und Gehirnwendepunkte
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die Apotheken-Nachrichten von heute bündeln ein richtungsweisendes OLG-Verständnis zur Reichweite individueller Zusagen in der privaten ...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind PKV-Sondervereinbarungen, heimischer Ladestrom im Dienstwagen, Apothekenhilfe und Gehirnwendepunkte

 

Die Themen des Tages verbinden die Reichweite individueller Absicherung, neue Regeln für das Laden zu Hause, pharmazeutische Solidarität und sensible Wendepunkte der Gehirnentwicklung.

Stand: Mittwoch, 3. Dezember 2025, um 11:00 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Sondervereinbarungen in der privaten Krankenversicherung werden zum Prüfstein für Vertrauensschutz, wenn eine langjährig amputierte Beamtin erfolgreich dafür streitet, dass medizinisch notwendige Stumpfbehandlungen und Krankenhaustagegeld nicht hinter weit gefassten Ausschlussklauseln verschwinden dürfen. Gleichzeitig kündigt sich beim heimischen Laden von Elektro- und Hybridfahrzeugen ein Bruch mit der bisherigen Pauschalwelt an, weil künftige Erstattungen stärker an gemessene Strommengen und repräsentative Preise anknüpfen und damit neue Nachweispflichten für Arbeitgeber und Beschäftigte schaffen. Die Hilfsorganisation Apotheker ohne Grenzen lenkt in ihrem Jubiläumsjahr den Blick auf ein Projekt in Nepal, das Mädchen und Frauen zu Themen wie Krebsfrüherkennung, Infektionsschutz, Menstruationsgesundheit und psychischer Stabilität schult und damit pharmazeutisches Wissen unmittelbar mit Selbstbestimmung verknüpft. Ergänzend dazu wirft eine neurowissenschaftliche Auswertung von Hirnscans ein Schlaglicht auf vier markante Wendepunkte der Gehirnnetzwerke im Lebenslauf, die erklären helfen, warum bestimmte Altersphasen für Lernprozesse, psychische Störungen und Demenzrisiko besonders sensibel sind und welche Verantwortung sich daraus für Bildung, Versorgung und Absicherung ergibt.

 

Sondervereinbarungen in der privaten Krankenversicherung, amputierte Versicherte und Rehaaufenthalte, enge Grenzen für Risikoausschlüsse

Eine langjährig amputierte Beamtin steht im Mittelpunkt eines Konflikts zwischen zugesagtem Versicherungsschutz und weit ausgelegten Ausschlussklauseln. Nach einer Unterschenkelamputation in jungen Jahren war ihr Behandlungsbedarf über Jahrzehnte absehbar, weil in regelmäßigen Abständen Prothesenanpassungen und stationäre Stumpfbehandlungen erforderlich waren. Beim Wechsel aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung legte sie deshalb besonderen Wert darauf, dass gerade diese wiederkehrenden Aufenthalte ausdrücklich versichert werden. Im Antrag beschrieb sie die Situation offen, verwies auf frühere Rehaaufenthalte und gab an, dass alle paar Jahre eine erneute Behandlung nötig sei. Der Versicherer akzeptierte das Risiko, erhob einen Beitragszuschlag und nahm die Amputation in einer Sondervereinbarung ausdrücklich in den Versicherungsschein auf.

Genau dieser Baustein wurde später zum Prüfstein der Vertragsauslegung, als die Versicherte die Erstattung zweier stationärer Aufenthalte geltend machte. In den Jahren zweitausendachtzehn und zweitausendeinundzwanzig ließ sie sich in spezialisierten Fachkliniken behandeln, um Stumpfprobleme zu adressieren, Muskulatur aufzubauen und die Prothesenversorgung zu stabilisieren. Die Aufenthalte dauerten mehrere Wochen und verursachten spürbare Kosten, die sie anteilig nach den vereinbarten Erstattungssätzen ersetzt haben wollte. Der Versicherer stufte die Maßnahmen hingegen als Kur- oder Sanatoriumsaufenthalte beziehungsweise als Rehabilitationsmaßnahmen ein, die nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht vom Tarif gedeckt seien. Er verwies auf Ausschlussklauseln, die bei bestimmten Rehaformen eine Leistungspflicht ausschließen sollten, und lehnte die Erstattung der Behandlungskosten sowie des Krankenhaustagegeldes ab.

Vor Gericht stellte sich damit die Frage, welche Rolle die Sondervereinbarung im Verhältnis zu den allgemeinen Ausschlüssen spielt. Das Landgericht las den Versicherungsschein aus der Sicht einer verständigen Versicherungsnehmerin und kam zu dem Ergebnis, dass die Klägerin auf umfassenden Schutz für alle Behandlungen infolge der traumatischen Unterschenkelamputation vertrauen durfte. Sie hatte das Risiko im Antragsprozess transparent dargestellt, den Beitragszuschlag akzeptiert und im Dokument eine eindeutige Zusage für dieses Krankheitsbild erhalten. Unter diesen Umständen durfte sie annehmen, dass gerade die typischen stationären Stumpfbehandlungen, die alle zwei bis drei Jahre anfallen, nicht nachträglich unter allgemeine Kur- oder Rehaklauseln geschoben werden. Das Gericht sah die Sondervereinbarung deshalb als zentrales Auslegungselement eines umfassenden Schutzes.

Das Oberlandesgericht bestätigte diesen Schutzgedanken, schärfte die dogmatischen Linien aber nach. Es stellte klar, dass nicht automatisch jede beliebige Maßnahme am betroffenen Bein von der Sondervereinbarung erfasst wird, sondern sich der Versicherungsschutz weiterhin im Rahmen der tariflichen Leistungen bewegt. Zugleich betonte der Senat, dass Ausschlussklauseln eng auszulegen sind, wenn eine speziell vereinbarte Absicherung für ein bestimmtes Risiko besteht. Maßgeblich wurde außerdem die Beweislast: Wollte der Versicherer sich wirksam auf Risikoausschlüsse berufen, musste er nachweisen, dass die Aufenthalte tatsächlich die Voraussetzungen etwa eines Kur- oder Sanatoriumsaufenthalts erfüllten. Ein Sachverständiger stellte jedoch fest, dass es sich um medizinisch notwendige Heilbehandlungen handelte, die zwar Elemente einer Rehabilitation aufwiesen, aber weder dem klassischen Kurkonzept entsprachen noch von den im Vertrag genannten gesetzlichen Trägern verantwortet wurden.

Unter diesen Voraussetzungen konnte der Versicherer die Ausschlussklauseln nicht zu seinen Gunsten nutzen. Die Gerichte hoben hervor, dass die Versicherte davon ausgehen durfte, gerade die absehbaren therapeutischen Maßnahmen abgesichert zu haben, die im Fragebogen ausdrücklich benannt und mit einem Beitragszuschlag belegt worden waren. Entscheidend war zudem, dass der Versicherungsschein die traumatische Unterschenkelamputation als versicherte Erkrankung nennt und damit signalisiert, dass Folgebehandlungen im vorgesehenen Rahmen vom Schutz erfasst werden. Der Versuch, beim Krankenhaustagegeld plötzlich eng zu argumentieren und Rehaeinrichtungen aus dem Begriff der stationären Heilbehandlung auszuklammern, blieb ebenfalls ohne Erfolg. Für die Praxis ergibt sich daraus die klare Botschaft, dass zugeschnittene Sondervereinbarungen nicht als unverbindliche Anhänge verstanden werden dürfen, sondern die Auslegung von Risikoausschlüssen zugunsten der Versicherten verschieben können.

 

Elektromobilität und heimischer Ladestrom, Dienstwagenflotten und Steuerlogik, neue Spielräume und Pflichten für Arbeitgeber

Die steuerliche Behandlung von heimischem Ladestrom für Elektro- und Hybridfahrzeuge steht vor einem grundlegenden Wandel. Bisher konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten, die Dienstwagen zu Hause luden, pauschale Beträge steuerfrei erstatten, ohne jede geladene Kilowattstunde im Detail nachzuweisen. Diese Pauschalen waren darauf ausgelegt, die Praxis zu vereinfachen und typische Strommengen abzudecken, ohne die Lohnbuchhaltung mit komplexen Berechnungen zu belasten. Mit neuen Vorgaben endet diese Phase der großzügigen Pauschalierung jedoch. Künftig soll die Erstattung stärker an tatsächliche Verbräuche und repräsentative Strompreise anknüpfen, sodass einzelne Ladevorgänge besser nachvollziehbar werden. Arbeitgeber und Beschäftigte müssen sich deshalb auf veränderte Nachweispflichten einstellen.

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie viel Strom tatsächlich in den Dienstwagen geflossen ist und zu welchen Bedingungen dieser Strom beschafft wurde. Eine Möglichkeit besteht darin, die zu Hause geladenen Kilowattstunden zu messen, etwa über eine separate Wallbox mit Messfunktion oder andere technische Lösungen, die Ladevorgänge dokumentieren. Die ermittelten Energiemengen werden dann mit dem jeweils gültigen Stromtarif des Haushalts multipliziert, woraus sich ein erstattungsfähiger Betrag ergibt. Als Alternative wird eine künftige Strompreispauschale diskutiert, die pro Kilowattstunde einen festgelegten Wert ansetzt und damit die Berechnung vereinfacht, aber weiterhin eindeutige Messdaten benötigt. In beiden Modellen wird deutlich, dass es ohne verlässliche Erfassung der Ladevorgänge zunehmend schwierig wird, die steuerlichen Spielräume rechtssicher auszuschöpfen.

Für Arbeitgeber, die Dienstwagenflotten betreiben, ergeben sich daraus organisatorische Konsequenzen. Dienstwagenrichtlinien müssen überarbeitet, Informationsmaterialien angepasst und Prozesse in der Lohnabrechnung neu geordnet werden. Es stellt sich etwa die Frage, ob standardmäßig die Variante der exakten Kostenerstattung oder die pauschale Lösung gewählt wird und unter welchen Bedingungen Ausnahmen möglich sind. Auch die Abgrenzung zwischen beruflicher und privater Nutzung wird wichtiger: Je genauer Strommengen erfasst werden, desto klarer muss sein, welcher Anteil dienstlich veranlasst ist. In kleineren Betrieben, in denen nur wenige Beschäftigte überhaupt einen Dienstwagen nutzen, kann der administrative Aufwand im Verhältnis zum Nutzen größer sein als bisher, was alternative Mobilitätsangebote attraktiver erscheinen lässt.

Beschäftigte mit Dienstwagen sind ebenfalls gefordert, sich mit den neuen Regeln vertraut zu machen. Wer zu Hause zu günstigen Tarifen lädt und bereit ist, Mess- und Dokumentationspflichten zu erfüllen, kann von einer exakten Kostenerstattung profitieren, insbesondere bei hohen jährlichen Fahrleistungen. Wer hingegen nur gelegentlich privat lädt oder keinen Zugriff auf messfähige Ladeinfrastruktur hat, wird pauschale Lösungen als pragmatischer empfinden. Klarheit ist vor allem dort wichtig, wo Dienstwagen ein Baustein der Personalgewinnung darstellen, etwa bei leitenden Fachkräften oder Außendienstmitarbeitern im Gesundheitswesen. Werden die finanziellen Effekte des Ladestroms nicht transparent kommuniziert, drohen Missverständnisse, die sich auf die Attraktivität von Mobilitätsangeboten auswirken.

Langfristig dürften sich digitale Lösungen durchsetzen, die Messung, Abrechnung und Dokumentation verbinden. Intelligente Wallboxen, Apps zur Erfassung von Ladevorgängen und Schnittstellen zur Lohnbuchhaltung können helfen, die neuen Anforderungen effizient zu erfüllen. Für Apotheken als Arbeitgeber kann dies Teil einer breiteren Modernisierungsstrategie im Fuhrpark sein, bei der Elektrofahrzeuge, Fahrradleasing, ÖPNV-Zuschüsse und flexible Arbeitsmodelle zusammengedacht werden. Entscheidend bleibt, die steuerlichen Regeln nicht nur als bürokratische Last zu sehen, sondern als Instrument, um Kostenstrukturen transparent zu machen und Anreize für eine ressourcenschonende Mobilität zu setzen. Wer diese Veränderungen frühzeitig aufgreift, vermeidet Stress bei späteren Prüfungen und nutzt die Chancen, die Elektromobilität im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende bieten kann.

 

Apotheker ohne Grenzen und Jubiläumsjahr, Empowerment von Mädchen und Frauen, globale Verantwortung der Pharmazie

Die Hilfsorganisation Apotheker ohne Grenzen steht sinnbildlich für ein erweitertes Verständnis pharmazeutischer Verantwortung, das weit über die heimische Offizin hinausreicht. Im fünfundzwanzigsten Jahr ihres Bestehens blickt die Organisation auf eine Entwicklung vom kleinen Kreis engagierter Apothekerinnen und Apotheker hin zu einem Netzwerk mit mehreren Tausend Ehrenamtlichen zurück. Der rote Faden durch diese Jahre ist das Ziel, Menschen in Krisen- und Randlagen Zugang zu wirksamen Arzneimitteln, grundlegender Gesundheitsversorgung und verlässlicher Beratung zu ermöglichen. Im aktuellen Adventsschreiben steht ein Projekt in Nepal im Mittelpunkt, das zeigt, wie eng Gesundheit, Bildung und Menschenrechte miteinander verflochten sind.

Das Empowerment-Projekt in der Region rund um Kathmandu richtet sich an Mädchen und Frauen, deren Alltag häufig von Tabus, Informationsmangel und eingeschränktem Zugang zu medizinischer Versorgung geprägt ist. Thematisch reicht das Spektrum von Krebsfrüherkennung über Infektionskrankheiten bis hin zu Menstruationsgesundheit und Wechseljahren. Fachkräfte schulen die Teilnehmerinnen in leicht verständlicher Sprache, erklären Symptome, therapeutische Optionen und Vorsorgemöglichkeiten und vermitteln Grundlagen, die im Alltag unmittelbar anwendbar sind. Das erworbene Wissen bleibt nicht bei den Seminaren stehen, sondern soll innerhalb von Familien und sozialen Netzwerken weitergegeben werden, sodass eine Art Multiplikatoreffekt entsteht.

Ergänzt wird der medizinische Teil des Projekts durch Angebote, die auf Selbstbestimmung und Sicherheit zielen. Selbstverteidigungskurse geben körperliche Sicherheit, während Rechtsberatung hilft, die eigenen Ansprüche gegenüber Arbeitgebern, Behörden und Gesundheitseinrichtungen besser zu verstehen. Psychologische Unterstützung stärkt das Selbstvertrauen in Situationen, in denen Gewalt, Ausgrenzung oder wirtschaftliche Abhängigkeit den Handlungsspielraum einschränken. Dieser integrierte Ansatz macht deutlich, dass Arzneimittelversorgung allein selten ausreicht, um die gesundheitliche Lage dauerhaft zu verbessern; es braucht Strukturen, in denen Menschen ihre Rechte kennen, Entscheidungen treffen können und nicht aus Angst vor Stigmatisierung auf notwendige Behandlungen verzichten.

Zugleich weist die Organisation darauf hin, wie fragil die Finanzierung vieler Projekte geworden ist. Kürzungen in nationalen Haushalten für Entwicklungszusammenarbeit oder strategische Neuausrichtungen großer Förderer können dazu führen, dass langjährig aufgebaute Initiativen auf den Prüfstand kommen. Für Projekte wie das in Nepal, die auf Kontinuität angewiesen sind, bedeutet dies eine permanente Suche nach stabilen Einnahmequellen. Spendenkampagnen, Patenschaftsmodelle und Kooperationen mit Unternehmen gewinnen an Bedeutung, müssen aber so gestaltet werden, dass die Unabhängigkeit der Hilfsorganisation und der Fokus auf den tatsächlichen Bedarf vor Ort gewahrt bleiben.

Für Apotheken und pharmazeutische Fachkräfte in Deutschland eröffnet dieses Engagement eine besondere Perspektive. Es macht sichtbar, dass berufliches Wissen nicht nur in der täglichen Versorgung vor Ort eingesetzt werden kann, sondern auch in globalen Zusammenhängen Wirkung entfaltet. Aktionen in der Offizin, bei denen über Projekte von Apotheker ohne Grenzen informiert oder Spenden gesammelt werden, verbinden die lokale Kundschaft mit Entwicklungen in Ländern, in denen grundlegende Gesundheitsleistungen keine Selbstverständlichkeit sind. Gleichzeitig sensibilisieren solche Projekte für die Bedeutung stabiler Lieferketten, verlässlicher Finanzierung und qualifizierten Personals – Themen, die auch im deutschen Apothekenalltag immer häufiger diskutiert werden. Wer diese Zusammenhänge ernst nimmt, verankert globale Verantwortung im eigenen Berufsverständnis, ohne die konkreten Herausforderungen vor Ort aus dem Blick zu verlieren.

 

Lebenslange Gehirnentwicklung und Netzwerke, vier markante Wendepunkte im Lebenslauf, Chancen und Risiken für Gesundheit

Neurowissenschaftliche Untersuchungen zeichnen zunehmend ein fein abgestuftes Bild davon, wie sich das menschliche Gehirn von der Geburt bis ins hohe Alter strukturell verändert. Eine groß angelegte Auswertung von Bildgebungsdaten beschreibt fünf Entwicklungsphasen, die durch vier markante Wendepunkte im Lebenslauf begrenzt werden. Der erste Wendepunkt liegt demnach etwa um das neunte Lebensjahr, wenn die Phase extrem dichter Vernetzung und überbordender Synapsenproduktion in eine Phase gezielter Auslese übergeht. Ein weiterer Übergang wird im Bereich der frühen Dreißiger verortet, wenn die grundlegende Architektur der Netzwerke eine stabilere Erwachsenenkonfiguration erreicht. Später folgen Wendepunkte im Bereich der Mitte Sechzig und um das hohe Alter, in denen Abbauprozesse und Reorganisation der Vernetzung an Gewicht gewinnen. Diese Befunde lassen erkennen, dass das Gehirn keine kontinuierliche Kurve, sondern eine Abfolge sensibler Epochen durchläuft.

In den ersten Lebensjahren entstehen zunächst deutlich mehr synaptische Verbindungen, als langfristig benötigt werden. Diese Überproduktion ermöglicht es, auf sehr unterschiedliche Umwelteinflüsse zu reagieren, macht das System aber zugleich anfällig für Störungen. Im Verlauf der Kindheit werden wenig genutzte Verbindungen abgebaut, während häufig genutzte gestärkt werden, wodurch sich spezialisierte Netzwerke bilden. Um das neunte Lebensjahr herum, so deuten die Daten, kommt es zu einem spürbaren Strukturwechsel, der mit sprunghaften Veränderungen der kognitiven Fähigkeiten einhergeht. Gleichzeitig steigt in dieser Phase offenbar das Risiko für bestimmte psychische Störungen, weil das Netzwerk in kurzer Zeit tiefgreifend umgebaut wird. Für Pädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Bildungspolitik ist dies ein Hinweis darauf, dass gerade in dieser Phase frühe Unterstützung und sensible Diagnostik besonders wichtig sind.

Die lange Spanne vom Jugendalter bis in die frühen Dreißiger wird in der Studie als Phase weiterer Verfeinerung beschrieben, in der sich Effizienz und Stabilität der Netzwerke erhöhen. In diesem Zeitraum werden Bildungswege abgeschlossen, berufliche Entscheidungen getroffen und Lebensstile etabliert, die spätere Gesundheitsrisiken beeinflussen. Die Vorstellung, das Gehirn sei im späten Jugendalter „fertig“, wirkt vor diesem Hintergrund verkürzt, denn strukturelle Reifungsprozesse scheinen länger anzuhalten. Die darauffolgende Erwachsenenspanne bis etwa Mitte Sechzig gilt als vergleichsweise stabil, bleibt aber von anhaltenden Anpassungen geprägt. Chronischer Stress, langjährige Erkrankungen, aber auch intensive Lernphasen hinterlassen Spuren in der Vernetzung, die sich funktionell bemerkbar machen können, ohne dass zwingend pathologische Befunde vorliegen.

Mit dem Wendepunkt um die Mitte Sechzig rückt das Altern des Gehirns stärker in den Vordergrund. Die Studienbefunde deuten darauf hin, dass Verbindungen im Netzwerk abnehmen und sich die Organisation so verändert, dass Informationen stärker entlang eingeübter Pfade verarbeitet werden. Das kann in langsameren Reaktionszeiten, geringerer Flexibilität und erhöhter Angewiesenheit auf Routinen sichtbar werden, muss aber nicht zwangsläufig mit einem Verlust an Lebensqualität gleichzusetzen sein. Zahlreiche Untersuchungen verweisen darauf, dass Faktoren wie Bildung, körperliche Aktivität, ausgewogene Ernährung und soziale Einbindung dazu beitragen, eine sogenannte kognitive Reserve aufzubauen. Diese Reserve wirkt wie ein Puffer, der strukturelle Veränderungen abmildern und den Zeitpunkt funktioneller Einbußen hinauszögern kann.

Die letzte Phase, die um das hohe Alter verortet wird, ist von einer verstärkten Abnahme der Vernetzung und einer erhöhten Anfälligkeit für neurodegenerative Erkrankungen geprägt. Alltagsaufgaben, die früher automatisch abliefen, können mehr bewusste Aufmerksamkeit erfordern, und Kompensationsstrategien gewinnen an Bedeutung. Hilfsmittel, angepasste Wohnumgebungen und ein unterstützendes soziales Netz helfen, Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten. Für Prävention und Versorgungspolitik ergeben sich daraus mehrere Konsequenzen. Frühe Lebensphasen sollten genutzt werden, um Lernchancen zu verbessern und psychische Belastungen zu reduzieren, während in der mittleren Spanne das Management klassischer Risikofaktoren wie Bluthochdruck oder Diabetes stärker in den Fokus rückt. In hohen Altersphasen ist es wichtig, Entlastungsangebote, Demenzprävention und Teilhabestrukturen so zu gestalten, dass sie an die biologischen Rhythmen des Hirnalterns anknüpfen. Wer diese Abfolge von Wendepunkten ernst nimmt, kann Angebote in Bildung, Medizin und Pflege differenzierter planen und individuelle Lebensläufe besser berücksichtigen.

 

Die Entwicklungen des Tages spannen einen Bogen von der existenziellen Frage verlässlicher Absicherung bei bekannten Gesundheitsrisiken über den Umbau der Mobilitätsfinanzierung bis hin zu globaler pharmazeutischer Verantwortung und neu vermessenen Lebensphasen des Gehirns. Eine langjährig amputierte Beamtin steht für die Erwartung, dass eine ausdrücklich vereinbarte Sonderregelung in der privaten Krankenversicherung nicht durch weit auslegbare Ausschlussklauseln ausgehöhlt werden darf. Parallel dazu zeigt der Umbau der steuerlichen Vorgaben für heimischen Ladestrom, wie technische Infrastruktur und Abrechnungspraxis ineinandergreifen, wenn Elektromobilität vom politischen Leuchtturmprojekt zu einem nüchternen Kostenfaktor im Alltag von Unternehmen wird. Hinzu kommen Projekte, in denen Apothekerinnen und Apotheker weit entfernt von deutschen Offizinen Verantwortung übernehmen und Mädchen sowie Frauen in Nepal Zugang zu Gesundheitswissen und Beratung erhalten. Flankiert wird all dies von neurowissenschaftlichen Befunden, die verdeutlichen, dass bestimmte Phasen des Lebensverlaufs für Lernprozesse, psychische Stabilität und Demenzrisiko besonders empfindlich sind.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Denn dort, wo Sondervereinbarungen in der privaten Krankenversicherung als echte Zusage und nicht als unverbindlicher Zusatz verstanden werden, entsteht Vertrauen in langfristigen Schutz für Menschen mit dauerhaften Einschränkungen. Dort, wo Ladestrom nicht mehr über grobe Pauschalen, sondern über nachvollziehbare Verbräuche und klare Regeln gesteuert wird, wächst die Möglichkeit, Kosten fair zu verteilen und den Fuhrpark auf eine transparente Grundlage zu stellen. Dort, wo Hilfsorganisationen aus der Apothekerschaft Gesundheit, Rechtsberatung und psychologische Unterstützung verknüpfen, werden Mädchen und Frauen in schwierigen Umfeldbedingungen zu Akteurinnen ihrer eigenen Gesundheit. Und dort, wo Wendepunkte der Gehirnnetzwerke ernst genommen werden, können Prävention, Versorgung und Beratung besser auf jene Lebensphasen ausgerichtet werden, in denen die Weichen für Lernfähigkeit, seelische Belastbarkeit und kognitive Reserven gestellt werden.

Journalistischer Kurzhinweis: Inhaltliche Auswahl, Gewichtung und Formulierungen folgen redaktionellen Kriterien; wirtschaftliche Interessen sind von der Berichterstattung unabhängig.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

Zurück zur Übersicht

  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken