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Nahrungsergänzungsmittel
Berlin - Um Bio-Siegel auf pflanzlichen Arzneimitteln wurde jahrelang gestritten. Weil es keine Pflichtangabe ist, darf damit nicht geworben werden, entschied zuletzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall von Salus. Doch auch Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln müssen aufpassen. Die ebenfalls zu Otto Greither gehördende Firma Herbaria Kräuterparadies darf nicht mit einem Hinweis auf Bioqualität werben, weil dem Pflanzensaft außerdem nichtpflanzliche Vitamine und Eisengluconat zugesetzt sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.
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