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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Dienstag, 2. Dezember 2025, um 18:20 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Die aktuelle Lage zeigt, wie eng Recht, Wirtschaft und Alltagsarbeit in Apotheken miteinander verflochten sind: Während ein auf Apothekenrecht spezialisierter Anwalt die Länderliste des Bundesgesundheitsministeriums und damit das Fundament grenzüberschreitender Versandmodelle strategisch angreift, verteidigen Standesvertreter gleichzeitig in einem Düsseldorfer Verfahren das Profil der Vor-Ort-Apotheke gegen eine auf Boni und Gutscheine gerichtete „Coupon-Mentalität“. Hinter diesen Schlagzeilen laufen im Backoffice der Betriebe bereits die Vorbereitungen auf ein neues Geschäftsjahr: Preislisten, Hilfsmittelkataloge, Rabattverträge und Jahresziele werden justiert, Aufgaben neu verteilt und Abläufe auf Effizienz geprüft, damit Retaxrisiken sinken und mehr Zeit für echte Beratung bleibt. Parallel entlarven Verbraucheranalysen Algenprodukte als potenzielle Jodfallen, bei denen schon kleine Mengen in den Bereich gesundheitlich bedenklicher Aufnahmen führen können – ohne dass dies auf der Verpackung klar kenntlich gemacht wäre. Gemeinsam erzählen diese Themen eine Geschichte von Verantwortung: dafür, wie fair der Wettbewerb zwischen Versandhandel und Vor-Ort-Apotheke organisiert wird, wie glaubwürdig das Beratungsversprechen gegenüber Patientinnen und Patienten bleibt, wie professionell Apotheken ihre internen Strukturen pflegen und wie sensibel sie mit scheinbar gesunden Ernährungstrends umgehen, die im Einzelfall Schilddrüsenerkrankungen begünstigen können.
Lange galt die sogenannte Länderliste des Bundesgesundheitsministeriums vielen als zementierte Realität: Wer in den Niederlanden eine Versandapotheke betreibt und dort die heimischen Regeln einhält, darf deutsche Patientinnen und Patienten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beliefern – einschließlich Bonusmodellen, die in Deutschland unzulässig sind. Rechtsanwalt Dr. Fiete Kalscheuer stellt dieses Bild inzwischen gezielt infrage. Er rekonstruiert, wie sich die Länderliste historisch aus einer verwaltungsinternen Bewertung von Sicherheitsstandards entwickelt hat und warum sie das tatsächliche Schutzniveau in Deutschland und den Niederlanden heute nicht mehr präzise abbildet. Aus seiner Sicht lässt sich anhand konkreter Kennzahlen zu Betriebsprüfungen, Abgabeprozessen und Aufsichtsstrukturen zeigen, dass deutsche Apotheken deutlich enger kontrolliert werden als die ausländischen Versender, obwohl sie häufig mit deutlich geringeren Margen und engeren Personaldecken arbeiten. Der vermeintlich „vergleichbare Standard“ erweist sich bei näherem Hinsehen als politische Konstruktion mit enormer Wettbewerbswirkung.
Juristisch knüpft Kalscheuer genau an diesem Punkt an. Die Länderliste sei nämlich kein Naturgesetz, sondern ein normkonkretisierender Verwaltungsakt, der gerichtlich überprüft werden könne. Sein Argument: Wenn die Annahme vergleichbarer Sicherheitsniveaus sachlich nicht mehr trägt, fehlt der Liste die Grundlage. In der Praxis würde das bedeuten, dass nicht nur einzelne Werbeaktionen von Versendern angegriffen werden könnten, sondern das gesamte Modell der grenzüberschreitenden Rezeptbelieferung zur Disposition stünde. Parallel lässt sich überlegen, ob die Kombination aus Boni, lückenhafter Beratung und der Distanz zur Patientin bzw. zum Patienten mit dem Schutzzweck der deutschen Arzneimittelpreisbindung überhaupt noch vereinbar ist. Hier sieht Kalscheuer Anknüpfungspunkte im Lauterkeits- und Apothekenrecht, die bislang kaum ausgeschöpft worden sind.
Spannend ist, dass der Anwalt den Konflikt nicht als reinen Abwehrkampf zeichnet, sondern als strategisches Fenster. Apotheken könnten auf zwei Ebenen gewinnen: Gelingt es, die Länderliste zu Fall zu bringen oder deutlich zu verengen, wäre der Sonderstatus der Versender im Rx-Geschäft massiv eingeschränkt. Gelingt dies nicht, zwingt eine gerichtliche Klärung die Politik, die Standards im Versandhandel deutlich nachzuschärfen – etwa durch strengere Vorgaben für Beratung, Identitätsprüfung, Fälschungsschutz und Notdienstbeteiligung. In beiden Fällen würde sich der Abstand zwischen der eng regulierten Vor-Ort-Apotheke und dem vergleichsweise frei agierenden Versandmodell verringern.
Für Apotheken vor Ort hat der Ansatz noch eine zweite Dimension. Wer Verfahren dieser Art anstößt oder unterstützt, muss seine eigenen Prozesse auditfest aufstellen: dokumentierte Risikoanalysen, klare Arbeitsanweisungen, nachvollziehbare Beratung, ein funktionierendes Qualitätsmanagement. Denn je stärker die Diskussion um „vergleichbare Sicherheit“ wird, desto genauer schaut die Öffentlichkeit auch auf Fehlerquoten, Retaxrisiken und Aufsichtsmaßnahmen im Inland. In diesem Sinne ist der juristische Angriff auf die Länderliste immer auch ein Anreiz, die eigene Sicherheitsarchitektur zu schärfen und als Argument in die Debatte einzubringen.
Am Ende rückt die Grundfrage in den Mittelpunkt, die im Alltag oft hinter Rabattdiskussionen verschwindet: Wer trägt tatsächlich Verantwortung für eine flächendeckende, sichere Arzneimittelversorgung – und zu welchen Bedingungen? Wenn Kalscheuers Analyse trägt, stehen Apotheken nicht als Bittsteller vor der Politik, sondern als Akteure, die aufzeigen, wo eine schematische Gleichbehandlung von Versand und Vor-Ort-Struktur in die Irre führt. „Apotheken können jetzt nur gewinnen“ bedeutet dann: Entweder wird der Wettbewerb rechtlich fairer gestaltet, oder die Ungleichbehandlung wird erstmals sichtbar, messbar und damit politisch angreifbar.
Die Klage von Shop Apotheke gegen Noweda-Chef Dr. Michael Kuck zeigt, wie sensibel der Konflikt um „Coupon-Mentalität“ geworden ist. Ausgangspunkt war ein Satz, der auf den ersten Blick unspektakulär klingt: Arzneimittel seien Waren besonderer Art, die immer mit Risiken verbunden seien, und die Abgabe von Rezeptarzneimitteln müsse daher mit professioneller Beratung einhergehen. Zugaben und Gutscheine, so die Kritik, verschöben die Aufmerksamkeit der Patientinnen und Patienten weg von Nutzen-Risiko-Abwägungen und hin zu kurzfristigen Preisreizen. Für den Versender war das mehr als nur eine Grundsatzbemerkung; er sah eine unzulässige Herabsetzung seines Geschäftsmodells und zog vor Gericht. Dass das Landgericht Düsseldorf die Klage abwies, ist deshalb mehr als eine Randnotiz: Es markiert eine Grenze, wie weit Versandapotheken Kritik an Boni und Gutscheinmodellen ertragen müssen, wenn diese an den besonderen Schutzauftrag des Arzneimittelmarktes anknüpft.
Juristisch lässt sich das Ergebnis in zwei Ebenen gliedern. Zum einen stufte das Gericht die Äußerung nicht als unzutreffende Tatsachenbehauptung, sondern als wertende Kritik ein, die sich im Rahmen der Meinungsfreiheit bewegt. Zum anderen knüpft die Formulierung an ein etabliertes Leitbild an: Rezeptpflichtige Arzneimittel sollen gerade nicht über Rabattleitern oder Bonuspunkte verkauft werden wie Alltagsware. Kuck hatte ausdrücklich betont, dass seine Aussage nicht exklusiv gegen Shop Apotheke gerichtet sei, sondern gegen jede Form der Fokussierung auf Coupons bei Rx-Arzneimitteln – auch, wenn sich die Auseinandersetzung faktisch zwischen einem Großhandelsverbund und einem konkreten Versender abspielte. Entscheidend war für die Richterinnen und Richter, dass die Kritik erkennbar an einer sachlichen Risikobetrachtung anknüpfte und nicht darauf zielte, einzelne Unternehmen mit falschen Vorwürfen am Markt zu beschädigen.
Im Hintergrund steht ein größerer Strukturkonflikt. Versandapotheken versuchen seit Jahren, ihr Modell kommunikativ auf eine Stufe mit der Vor-Ort-Apotheke zu stellen: gleicher Qualitätsanspruch, gleiche Sicherheit, aber mehr Bequemlichkeit und häufig geringere Preise im OTC- und Selbstzahlerbereich. Rabattaktionen, Gutscheine und Boni sind dabei zentrale Instrumente. Großhandlungen und Verbünde wie Noweda beobachten genau, wie stark solche Kampagnen Wahrnehmungen verschieben – und warnen vor einem Gewöhnungseffekt. Wenn Patientinnen und Patienten lernen, Rezeptarzneimittel vorrangig als Rabattobjekte zu sehen, verliert der Hinweis auf Anwendungsrisiken und Wechselwirkungen an Gewicht. Zugleich drohen Vor-Ort-Apotheken in der öffentlichen Wahrnehmung auf die Rolle teurer „Abgabestellen ohne Mehrwert“ reduziert zu werden.
Für Apotheken ergibt sich daraus eine doppelte Aufgabe. Einerseits geht es darum, die eigene Position klar zu formulieren: Beratung, Notdienst, Rezeptur, Engpassmanagement und persönliche Betreuung sind Leistungen, die sich nicht eins zu eins in Versandmodelle übersetzen lassen. Je besser es gelingt, diesen Mehrwert in konkreten Beispielen sichtbar zu machen, desto weniger verfängt eine reine Preislogik. Andererseits braucht es eine selbstkritische Perspektive: Wenn Vor-Ort-Apotheken eigene Gutschein- oder Bonusaktionen fahren, verwischen sie selbst die Grenze, die sie rhetorisch verteidigen wollen. Wer behauptet, Arzneimittelsicherheit stehe über allen Marketinganreizen, kann sich dauerhaft keine Rabattmechanismen leisten, die den gegenteiligen Eindruck erwecken.
Die Entscheidung aus Düsseldorf bedeutet nicht, dass jede zugespitzte Kritik an Versandapotheken automatisch zulässig wäre. Sie zeigt aber, dass Gerichte den besonderen Charakter des Arzneimittelmarktes höher gewichten als den Wunsch einzelner Unternehmen nach ungestörter Imagepflege. Für Apotheken eröffnet das die Möglichkeit, die Debatte um „Coupon-Mentalität“ offensiver zu führen – vorausgesetzt, die eigenen Aussagen bleiben faktenbasiert, differenziert und vermeiden pauschale Verurteilungen. Im Ergebnis geht es nicht um ein Lagerdenken „Versand gegen Vor-Ort“, sondern um die Frage, wie ein Markt gestaltet wird, in dem Preisreize nicht schleichend wichtiger werden als Schutz, Aufklärung und Verantwortung.
Der Jahreswechsel ist im Apotheken-Backoffice kein sentimentaler Moment, sondern ein operativer Kraftakt. Kaum sind die letzten Dezembertage abgerechnet, wandern neue Preislisten in die Systeme, Hilfsmittelkataloge werden aktualisiert, Rabattverträge gewechselt und Zuzahlungsbefreiungen von Heimbewohnenden sowie Stammkunden geprüft. Jede Änderung hat konkrete Folgen: Eine falsch hinterlegte Hilfsmittelpositionsnummer kann den Unterschied zwischen reibungslosem Ablauf und strittiger Abrechnung ausmachen, ein übersehener Rabattvertrag entscheidet darüber, ob die Kasse eine Verordnung ohne Rückfrage akzeptiert oder mit Retaxandrohung reagiert. In dieser Phase entscheidet sich, ob die Apotheke mit Start des neuen Jahres sauber über die Rampe läuft oder sich von Beginn an mit Fehlerkorrekturen selbst ausbremst.
Wer diese administrativen Prozesse nur als lästige Pflicht betrachtet, verschenkt Chancen. Analysen des abgelaufenen Jahres gehören genauso dazu wie technische Umstellungen: Welche Sortimente liefen wirtschaftlich tragfähig, wo wurden Regalmeter mit Ladenhütern belegt, welche Aktionen waren mehr Aufwand als Nutzen? Solche Fragen lassen sich nicht allein aus dem Bauchgefühl beantworten; sie brauchen Daten, aber auch das Wissen derjenigen, die täglich Lieferscheine prüfen, Bestellungen auslösen und Retouren organisieren. Gerade PKA und Backofficekräfte sehen früh, wo Strukturen unnötig kompliziert sind, wo dublette Abläufe existieren und welche Schnittstellen haken. Die Erkenntnisse daraus sind die Grundlage für neue Jahresziele, die sich nicht nur auf Umsatzprozente beziehen, sondern auf Prozessqualität, Fehlerquoten und Teamzufriedenheit.
Angelika Jakobs aus der Adler-Apotheke Neuwerk beschreibt diesen Weg als „ständigen Optimierungsprozess“. Gemeint ist damit kein hektischer Aktionismus, sondern eine Kultur, in der neue Vorgaben, digitale Tools oder Lieferengpässe nicht einfach als Belastung hingenommen, sondern in sinnvolle Abläufe übersetzt werden. Ein neues Rabattvertragsportfolio ist dann nicht nur eine Liste, die abgearbeitet werden muss, sondern der Anlass, Abgabeentscheidungen, Schulungsunterlagen und Kommunikationsleitfäden zu harmonisieren. Gesetzesänderungen wie neue Dokumentationspflichten werden nicht isoliert betrachtet, sondern mit bestehenden Formularen, Checklisten und digitalen Workflows abgeglichen. Wo etwas nicht rund läuft, landet es bewusst auf der Agenda des Teams – mit der Frage, wie sich der Vorgang verschlanken, visualisieren oder delegieren lässt.
Ein Schlüssel liegt in der klugen Verteilung von Aufgaben. Nicht jede Person im Team muss alles gleich gut können; Effizienz entsteht, wenn Stärken systematisch genutzt werden. Wer sich im Zahlenraum sicher bewegt, kann beispielsweise Kennzahlenberichte und Warengruppenanalysen stärker übernehmen; wer gerne gestaltet, ist bei Freiwahloptimierung und Aktionsflächen gut aufgehoben; wer Organisation liebt, strukturiert Schulungspläne, Urlaubszeiten und Einsatzpläne. Entscheidend ist, dass diese Zuordnung nicht starr bleibt. Stärken verändern sich, Menschen entwickeln sich weiter, Interessensschwerpunkte verschieben sich. Ein Jahreswechsel eignet sich, um genau darüber zu sprechen: Passt die Aufgabenverteilung noch zu den aktuellen Anforderungen, oder sind Rotationen sinnvoll, um Wissen zu verbreitern und Abhängigkeiten zu verringern?
Für Apotheken, die sich in einem zunehmend angespannten wirtschaftlichen Umfeld behaupten wollen, ist Optimierung kein Selbstzweck. Jeder überflüssige Arbeitsschritt, jede schlecht gepflegte Datei und jede unklare Zuständigkeit kostet Zeit – und damit Geld, das angesichts schrumpfender Spannen kaum noch vorhanden ist. Ein Backoffice, das neue Regeln, Preislisten und Verträge strukturiert aufnimmt, verschafft der Offizin Luft für Beratung, Dienstleistungen und Kundengespräche. So wird aus dem vermeintlich trockenen Verwaltungsblock der Ort, an dem das Fundament für ein robustes Apothekenjahr gelegt wird: transparent, lernfähig und in der Lage, auch unkalkulierbare Störungen besser abzufedern.
Algenprodukte haben in den vergangenen Jahren den Sprung aus Nischenläden in den Mainstream geschafft. Was lange Zeit als exotische Zutat in asiatischen Gerichten galt, steht heute als Snack, Nudelvariante oder Tee in vielen Supermarktregalen. Dass Algen viel Jod enthalten können, wird dabei häufig als gesundheitlicher Pluspunkt vermarktet – zumal die Jodzufuhr in Teilen der Bevölkerung nach wie vor als eher knapp gilt. Eine aktuelle Untersuchung im Auftrag der Verbraucherzentralen zeigt jedoch, wie schnell aus dem vermeintlichen Vorteil ein Risiko werden kann. Die Spannweite der gemessenen Jodgehalte reichte von unauffälligen Werten im zweistelligen Mikrogrammbereich bis hin zu Konzentrationen im Tausenderbereich pro 100 Gramm. Einzelne Produkte erreichten Jodmengen, bei denen schon eine kleine Portion ausreicht, um die tolerierbare Tageshöchstmenge zu überschreiten.
Problematisch ist weniger, dass Algen Jod enthalten – das ist bekannt –, sondern wie intransparent der Markt bislang damit umgeht. Viele Produkte tragen weder eine Angabe zum Jodgehalt noch konkrete Verzehrempfehlungen oder Warnhinweise. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist kaum erkennbar, ob eine Packung einen moderaten Beitrag zur Jodversorgung leistet oder bereits mit wenigen Schlucken bzw. Bissen in einen gefährlichen Bereich führt. Besonders eindrücklich sind Beispiele, bei denen schon ein halbes Glas eines Algen-Rooibostees ausreicht, um die empfohlene Obergrenze der täglichen Jodaufnahme auszuschöpfen, während eine normale Tasse deutlich darüber liegt. Auch algenhaltige Nudeln können, je nach eingesetzter Sorte und Konzentration, Jodmengen liefern, die deutlich über den Orientierungswerten liegen, die Fachgesellschaften für eine sichere Zufuhr empfehlen.
Gleichzeitig bleibt der Hinweis richtig, dass in Deutschland viele Menschen die empfohlenen Jodmengen eher unterschreiten als überschreiten. Jugendliche und Erwachsene sollen nach aktuellen Empfehlungen im Bereich von rund 180 bis 200 Mikrogramm pro Tag liegen, Schwangere und Stillende etwas darüber. Seefisch, Meeresfrüchte, Milchprodukte und mit jodiertem Salz hergestellte Speisen tragen dazu bei, ebenso gezielt angereicherte Lebensmittel. Wer diese Quellen bewusst nutzt, kann seinen Bedarf gut decken – ohne auf stark jodhaltige Algenprodukte angewiesen zu sein. Die Gefahr einer Überversorgung entsteht vor allem dort, wo sehr jodreiche Produkte regelmäßig und in Unkenntnis ihres Gehalts konsumiert werden oder wo zusätzlich Nahrungsergänzungsmittel mit hohem Jodanteil eingenommen werden.
Die gesundheitlichen Folgen einer dauerhaft überhöhten Jodzufuhr betreffen vor allem die Schilddrüse. Je nach individueller Veranlagung und Vorerkrankungen kann es zu einer Überfunktion mit Herzrasen, innerer Unruhe und Gewichtsverlust kommen oder zu Regulationsstörungen, die langfristig in eine Unterfunktion münden. Menschen mit bereits bestehenden Schilddrüsenerkrankungen, ältere Personen und Schwangere gehören zu den Gruppen, bei denen eine unkontrollierte Jodaufnahme besonders heikel ist. Vor diesem Hintergrund fordern Verbraucherzentralen eine verbindliche Kennzeichnung der Jodgehalte, klare Verzehrempfehlungen und Warnhinweise ab bestimmten Schwellen. Erst wenn solche Informationen gut sichtbar auf der Verpackung stehen, können Kundinnen und Kunden eine informierte Entscheidung treffen, ob ein Produkt zu ihrer Ernährung passt.
Für Apotheken liegt in dieser Entwicklung ein neues Beratungsfeld. Immer häufiger tauchen Fragen zu Algenpräparaten, Nahrungsergänzungsmitteln mit Jod und veganen Ernährungsweisen auf. Hier kann erläutert werden, wie viel Jod tatsächlich benötigt wird, welche Rolle Algen spielen können und in welchen Konstellationen Vorsicht geboten ist – etwa bei gleichzeitiger Einnahme von Schilddrüsenmedikamenten oder bei bekannten Autoimmunerkrankungen. Eine sorgfältige Anamnese, die Ernährungsgewohnheiten, Vorerkrankungen und Medikation erfasst, hilft, individuelle Empfehlungen zu geben. So wird aus einem Trendprodukt kein blinder Fleck, sondern ein Anlass, über Mikronährstoffversorgung, Kennzeichnungslücken und den eigenen Umgang mit „Superfood“-Versprechen ins Gespräch zu kommen.
Zwischen Grenzstreitigkeiten um Länderliste und Rx-Boni, nüchternen Backoffice-Listen und unscheinbaren Algenprodukten spannt sich ein gemeinsamer Raum: Es geht um die Frage, wem Menschen ihre gesundheitliche Sicherheit anvertrauen. Wenn ein Jurist die Argumentation des Ministeriums zum angeblich „vergleichbaren“ Sicherheitsniveau ausländischer Versandapotheken zerlegt, steht mehr auf dem Spiel als nur ein Marktanteil; es geht darum, ob der Staat Unterschiede in Beratung, Kontrolle und Haftung ernst nimmt oder hinter pauschalen Formeln versteckt.
Gleichzeitig ringen Apothekenverbünde und Versender darüber, ob rabattgetriebene Coupon-Logik mit der Idee vereinbar ist, dass Arzneimittel keine gewöhnliche Ware sind. Die Düsseldorfer Richter haben mit ihrem Urteil klare Linien gezogen: Kritik an einer Mentalität, die Aufmerksamkeit von Risiken auf Rabatte verschiebt, ist zulässig, solange sie an der besonderen Schutzfunktion des Arzneimittelmarkts anknüpft. Daraus erwächst für Apotheken aber auch eine Bringschuld, im eigenen Auftreten glaubwürdig zu bleiben und kurzfristige Marketingversuche nicht über das Beratungsversprechen zu stellen.
Währenddessen wird im Backoffice die unsichtbare Grundlage gelegt, auf der solche Debatten im Alltag bestehen können: sauber gepflegte Artikelstämme, klare Zuständigkeiten, verlässliche Prozesse. Wer hier sorgfältig arbeitet, reduziert Fehler, schafft Luft für Gespräche am HV und ist besser gewappnet, wenn rechtliche Rahmenbedingungen wanken. Und wenn Verbraucherzentralen nun aufzeigen, wie schnell Jodwerte in Algenprodukten in gefährliche Bereiche schießen können, rückt eine weitere Dimension ins Bild: Beratung endet nicht an der Sichtwahl, sondern umfasst auch Ernährungstrends, deren Risiken erst auf den zweiten Blick erkennbar sind.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt.
Denn die eigentliche Bewegung vollzieht sich dort, wo Apotheken ihre Rolle nicht nur als Betroffene von Politik und Markt begreifen, sondern als aktive Gestalter. Wenn Länderliste und Gutscheinmodelle vor Gerichten und in Verbänden neu verhandelt werden, entscheidet am Ende nicht allein der Wortlaut von Urteilen, sondern auch, ob es eine Branche gibt, die ihre eigenen Stärken klar benennen und belegen kann: dokumentierte Sicherheit, echte Erreichbarkeit, persönliche Verantwortung.
Wer im Backoffice Kennzahlen analysiert, Abläufe strafft und Jahresziele mit konkreten Arbeitsschritten verknüpft, rüstet sich nicht nur gegen Retaxationen, sondern verschiebt die innere Balance des Betriebs: weg von permanentem Feuerlöschen, hin zu einem Alltag, in dem strukturiertes Arbeiten Raum für Menschen schafft. In derselben Logik können Hinweise auf überhöhte Jodmengen in Algenprodukten zu mehr werden als einer Verbraucherschlagzeile; sie laden dazu ein, Beratung zu Mikronährstoffen, Nahrungsergänzungsmitteln und Ernährungsmoden fest in das Profil der Apotheke zu integrieren.
So entsteht aus eigentlich disparaten Meldungen ein Bild, in dem Apotheken dort am stärksten sind, wo sie ihren Kern ernst nehmen: Risiken benennen, ohne zu dramatisieren, Innovationen prüfen, ohne sich von jedem Trend treiben zu lassen, und rechtliche Spielräume nutzen, ohne den eigenen Kompass zu verlieren. Wenn diese Haltung trägt, verlieren ausländische Versandmodelle, schillernde Coupons und unklare Trendprodukte einen Teil ihrer Anziehungskraft – nicht, weil sie verboten wären, sondern weil das Gegenangebot klarer, verlässlicher und menschlicher erlebbar wird.
Journalistischer Kurzhinweis: Redaktionelle Entscheidungen werden unabhängig von Beratung und Vertrieb getroffen; kommerzielle Erwägungen haben keinen Einfluss auf Inhalt oder Tonlage.
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