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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Dienstag, 02. Dezember 2025, um 19:00 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Ein Versandhändler scheitert mit dem Versuch, Kritik an „Coupon-Mentalität“ gerichtlich zu stoppen, eine Schweizer Befragung mit über tausend Teilnehmenden stärkt Apotheken als erste Anlaufstelle, und der Blick in das Arzneimittelgesetz zeigt, wie eng der rechtliche Korridor für Einzelimporte gezogen ist, wenn Retaxationen vermieden werden sollen. Parallel dazu melden Forschende einer britischen Universität Fortschritte bei einem Zahngel, das erodierten Zahnschmelz im Labor strukturell regenerieren kann. Zusammen erzählen diese Entwicklungen von einem Spannungsfeld zwischen Rabattlogik und Beratungsprofil, zwischen politisch gewollter Triage und gelebter Praxis, zwischen rechtlicher Absicherung und Versorgungsflexibilität sowie zwischen Hightech-Forschung und ganz alltäglichen Empfehlungen für Zähne und Medikamentenalltag.
Die Auseinandersetzung zwischen Shop Apotheke und dem Chef einer großen Apothekergenossenschaft wirkt auf den ersten Blick wie ein Einzelfall, verweist aber auf einen tieferen Konflikt um das Selbstverständnis der Arzneimittelversorgung. Ausgangspunkt war eine zugespitzte Einschätzung, wonach verschreibungspflichtige Medikamente keine beliebige Ware seien und sich nicht auf Rabattaktionen und Gutscheine reduzieren ließen. In dieser Lesart steht die fachliche Beratung im Mittelpunkt, während eine ausufernde „Coupon-Mentalität“ als Risiko für Therapiesicherheit betrachtet wird. Der niederländische Versender wollte diese Kritik nicht hinnehmen und suchte den Rechtsweg, um die Äußerung zu unterbinden. Schon die Tatsache, dass ein Kommentar aus einer früheren Entscheidung eines Landgerichts herausgelöst und in einem neuen Verfahren angegriffen wurde, zeigt, wie sensibel das Verhältnis von Meinungsfreiheit, Wettbewerb und Berufsbild geworden ist.
Im Kern ging es darum, ob der Vorstand einer Genossenschaft den Versandhandel pauschal abqualifiziert oder ob er eine grundsätzliche Aussage zur Bedeutung der Beratung bei Arzneimitteln treffen darf. Die umstrittene Passage stellte die pharmazeutische Betreuung als primären Mehrwert heraus und rückte Gutscheine und Zusatznutzen als Nebenaspekt in den Hintergrund. Juristisch lässt sich darüber streiten, ob sich eine solche Bewertung auf ein einzelnes Unternehmen bezieht oder eine ganze Branche beschreibt, politisch aber ist sie Teil der Identitätsdebatte. Wenn Arzneimittel als „Güter besonderer Art“ bezeichnet werden, hängt daran auch die Frage, ob Preisaktionen als normaler Wettbewerb gelten oder ob sie das Bild der Versorgung verzerren. In diesem Spannungsfeld versuchen Versandhändler, sich als gleichwertige Alternative zum wohnortnahen Angebot zu positionieren, während Genossenschaften die Unterschiede betonen.
Das zuständige Gericht hat die Klage nun in erster Instanz abgewiesen und damit klargemacht, dass die Aussagen des Genossenschaftschefs nicht als unzulässige Herabsetzung zu bewerten sind. Aus Sicht der Genossenschaft war die Kritik an der Rabattlogik allgemein formuliert und nicht auf einen einzelnen Marktteilnehmer zugeschnitten, sondern auf ein Geschäftsmodell, das Konsumreize in den Vordergrund stellt. Die Richter folgten erkennbar der Argumentation, dass die Betonung von Beratungsleistungen und Sicherheitsaspekten zulässiger Bestandteil einer öffentlichen Auseinandersetzung ist. Für Shop Apotheke bleibt zwar die Möglichkeit, in die nächste Instanz zu gehen, doch das Signal ist deutlich: Wer sich auf den besonderen Charakter von Arzneimitteln beruft, bewegt sich nicht automatisch außerhalb des rechtlich Zulässigen. Für andere Verbände und Vertreter schafft das Urteil damit einen Orientierungsrahmen, wie klar die Grenze zwischen Bewertung und Schmähkritik gezogen werden kann.
Parallel dazu nutzt die Genossenschaft den juristischen Erfolg, um die Rolle der wohnortnahen Versorgung offensiv zu beschreiben. Neben der reinen Abgabe von Packungen werden Nacht- und Notdienste, Rezepturen, pharmazeutische Dienstleistungen und die Organisation von Alternativen bei Engpässen betont. Im Hintergrund steht die Sorge, dass Rabattmodelle und Gutscheine langfristig die Erwartungshaltung der Bevölkerung verändern und den Wert persönlicher Ansprache relativieren. Wenn Kundinnen und Kunden sich an ständige Preisnachlässe gewöhnen, geraten Beratung und Verantwortung leicht in Erklärungsnot. Der Verweis auf die Gefahr von Monopolstrukturen zeigt zudem, dass es nicht nur um die Gegenwart der Versorgung geht, sondern auch um die Frage, wie viele eigenständige Standorte ein Preis- und Rabattwettbewerb auf Dauer vertragen kann.
Für Apotheken in Deutschland bedeutet dieser Konflikt mehrere Dinge zugleich. Zum einen macht er deutlich, dass die Positionierung als Beratungspartner mit Alleinstellungsmerkmal nicht nur in Fachkreisen, sondern auch vor Gericht Bestand haben kann. Zum anderen zeigt er, wie aufmerksam Versandhändler auf öffentliche Bewertungen reagieren und wie schnell kritische Formulierungen rechtlich angegriffen werden. Teams vor Ort sind gut beraten, ihre Kommunikation sauber zu trennen: klare Positionierung, deutliche Sprache, aber kein persönlicher Angriff. Gleichzeitig unterstreicht die Debatte, dass wirtschaftlicher Druck, aggressive Werbemuster und juristische Auseinandersetzungen immer enger miteinander verwoben sind. Wer langfristig bestehen will, braucht daher nicht nur gute Argumente für den HV, sondern auch belastbare Strukturen, um rechtliche Risiken, Imagefragen und ökonomische Folgen im Blick zu behalten.
In der Schweiz hat sich über Jahre hinweg ein Rollenverständnis entwickelt, in dem Apotheken bewusst als erste Anlaufstelle im Gesundheitswesen wahrgenommen werden. Eine aktuelle Befragung zeigt, dass ein relevanter Teil der Bevölkerung bei Alltagsbeschwerden zuerst die Apotheke aufsucht und dadurch Arztpraxen und Notfallstrukturen entlastet. Mehrere Kennzahlen verdeutlichen diese Verschiebung: Ein signifikanter Anteil der Befragten gibt an, im letzten Jahr einen Arzttermin vermieden zu haben, weil die Beratung am Tresen ausgereicht hat. Die Schweiz nutzt damit Strukturen, die auch in anderen Ländern vorhanden sind, aber nicht überall in gleicher Weise eingebunden werden. Auffällig ist zudem der hohe Vertrauenswert, den die Bevölkerung den Apothekenteams zuschreibt, gerade bei der Erstorientierung im Dickicht der Angebote.
Besonders aufschlussreich ist die hohe Bereitschaft, eine strukturierte medizinische Triage direkt in der Apotheke in Anspruch zu nehmen. Viele Befragte können sich vorstellen, bei unklaren Symptomen zunächst dort vorzusprechen und dann, je nach Einschätzung, entweder mit einem niedrigschwelligen Angebot versorgt oder gezielt zum Arzt weitergeleitet zu werden. Diese Akzeptanz reicht bis zur Forderung, die Erstbehandlung einfacher Fälle und die Weiterverweisung als Kassenleistung anzuerkennen. Damit würde die Funktion der Apotheken nicht nur informell, sondern auch finanziell im System verankert. Für die Versorgungsplanung ist das von erheblicher Bedeutung, weil damit neue Steuerungsmöglichkeiten entstehen, etwa um Hausärzte zu entlasten oder Wartezeiten im ambulanten Bereich zu verringern.
Die Studie beleuchtet auch den Bereich Prävention und Gesundheitsförderung, der in vielen Systemen als „zweite Reihe“ hinter der Akutversorgung rangiert. In der Befragung zeigt sich ein deutlich größeres Interesse an Vorsorgekontrollen und Beratungen, als derzeit tatsächlich in Anspruch genommen wird. Das lässt darauf schließen, dass Hürden weniger in der grundsätzlichen Bereitschaft der Menschen liegen, sondern in Gewohnheiten, fehlender Information oder organisatorischen Stolpersteinen. Apothekenteams können diese Lücke schließen, indem sie Angebote sichtbarer machen, Abläufe vereinfachen und die Schnittstellen zur ärztlichen Versorgung klar regeln. Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft mit wachsender Zahl chronischer Erkrankungen kann eine niedrigschwellige Präventionsplattform an der Ecke langfristig Kosten sparen und Lebensqualität verbessern.
Ein weiterer Baustein ist die Haltung der Bevölkerung zu digitalen Anwendungen und Onlineangeboten. In der Schweizer Untersuchung wird deutlich, dass das Vertrauen in elektronische Rezepte relativ hoch ist und digitale Bestellwege zunehmend als Ergänzung zur physischen Versorgung akzeptiert werden. Gleichzeitig bleibt die Erwartung an professionelle Beratung auch im digitalen Raum bestehen. Das bedeutet, dass reine Bestellportale ohne klar erkennbare pharmazeutische Kompetenz an Grenzen stoßen, sobald es um komplexe Therapien, Wechselwirkungen oder Unsicherheiten geht. Für Apotheken eröffnen sich hier hybride Modelle, in denen Videoberatung, sichere Nachrichtenkanäle und strukturierte E-Rezept-Prozesse mit der bekannten Anlaufstelle im Quartier verbunden werden. Entscheidend ist, dass die digitale Erweiterung nicht gegen, sondern mit der persönlichen Betreuung gedacht wird.
Für Apotheken in Deutschland liefert die Schweizer Erfahrung wichtige Anhaltspunkte. Die Zahlen zur Vermeidung von Arztbesuchen, zur Akzeptanz von Triage-Leistungen und zur Impfbereitschaft in der Apotheke zeigen, welches Potenzial in einer klar definierten ersten Versorgungsstufe steckt. In vielen Regionen mit angespannten hausärztlichen Kapazitäten könnten ähnliche Modelle Wartezeiten verkürzen und Notaufnahmen entlasten. Voraussetzung wäre allerdings eine eindeutige rechtliche Grundlage, transparente Qualitätskriterien und eine verlässliche Vergütung, die den zusätzlichen Aufwand abbildet. Wer in der eigenen Apotheke schon heute chronische Patientinnen und Patienten strukturiert betreut, Medikationsanalysen anbietet oder Impfungen durchführt, kann aus den Schweizer Daten zusätzliche Argumente ableiten. Sie machen sichtbar, dass wohnortnahe Präsenz, digitale Öffnung und gezielte Prävention keine Gegensätze sind, sondern Bausteine eines stabileren Gesamtsystems.
Einzelimporte aus dem Ausland sind längst fester Bestandteil der Versorgung, sobald Lieferengpässe oder nicht verfügbare Wirkstärken den gewohnten Weg blockieren. Gleichzeitig bewegen sich Apotheken dabei im engen Korridor des Arzneimittelgesetzes, insbesondere der Vorschriften zur Verbringung und Zulassung. Der Gesetzgeber unterscheidet grob zwei Kategorien: Produkte, die in Deutschland zugelassen oder registriert sind oder keiner Zulassungspflicht unterliegen, und solche, die hierzulande nicht zugelassen sind, obwohl eine grundsätzliche Pflicht bestehen würde. Für jede dieser Gruppen gelten unterschiedliche Ausnahmen, die genau definieren, in welchen Fällen ein Import erlaubt ist. Schon dieser erste Schritt macht deutlich, wie wichtig eine klare Dokumentation ist, bevor überhaupt eine Bestellung ausgelöst wird.
Besonders relevant ist die Norm, die Ausnahmen von den Verbringungsverboten regelt. Dort sind neben eindeutig definierten Situationen wie mitgeführten Arzneimitteln von Reisenden oder Prüfmustern in klinischen Studien auch Konstellationen beschrieben, in denen eine Versorgung anders nicht möglich wäre. Im Apothekenalltag zeigt sich das etwa bei sehr speziellen Therapieoptionen, die nur im Ausland verfügbar sind, oder bei Engpässen, wenn kein gleichwertiges inländisches Präparat zur Verfügung steht. In solchen Fällen müssen Indikation, Therapienotwendigkeit und fehlende Alternativen fachlich sauber begründet werden. Wird dieser Aufwand unterschätzt oder nur mündlich abgebildet, drohen später Nachfragen der Krankenkassen, die sich auf die strengen Voraussetzungen der Ausnahmetatbestände beziehen.
Parallel dazu spielt der Vergütungsaspekt eine zentrale Rolle. Die Krankenkassen erstatten nur, was in ihren Augen rechtmäßig nach Deutschland verbracht und wirtschaftlich ist. Wird ein Einzelimport auf Grundlage eines Paragrafen ausgelöst, der im konkreten Fall gar nicht greift, kann die Erstattung versagt oder eine bereits geleistete Zahlung zurückgefordert werden. Für die betroffene Apotheke bedeutet eine solche Retaxation oft einen kompletten Verlust des Einkaufspreises und gegebenenfalls weiterer Kosten, etwa für Transport oder besondere Lagerbedingungen. Hinzu kommt das Risiko, dass die Kasse den Fall als Hinweis auf generelle Schwächen in den internen Prozessen wertet und zusätzliche Prüfungen auslöst. Ein vermeintlicher Einzelfall kann damit schnell zum Prüfstein für das gesamte Bestell- und Dokumentationssystem werden.
Ein weiterer Prüfstein ist der Umgang mit Patientenwünschen. Häufig stehen hinter einem Einzelimport individuelle Erfahrungen, Empfehlungen aus dem Ausland oder Hinweise aus Selbsthilfegruppen, die ein bestimmtes Präparat in den Fokus rücken. Apothekenteams müssen dann zwischen Therapieoptimierung, rechtlicher Zulässigkeit und wirtschaftlicher Verantwortung abwägen. Es reicht nicht, dass ein Produkt im Nachbarland frei verkäuflich ist oder eine andere Darreichungsform verspricht. Entscheidend ist, ob der rechtliche Rahmen die Einfuhr erlaubt und ob eine Kostenübernahme realistisch ist. Transparente Gespräche über mögliche Eigenbeteiligungen, Alternativen auf dem deutschen Markt und die Dauer des Beschaffungsweges gehören deshalb zwingend dazu, wenn keine falschen Erwartungen geweckt werden sollen.
Für die Praxis empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen, das juristische und wirtschaftliche Risiken reduziert. Dazu gehören feste Checklisten mit Verweis auf die relevanten Paragrafen, abgestimmte Muster für die ärztliche Begründung und ein sauber geführtes Dokumentationssystem, in dem die Gründe für jeden Einzelimport nachvollziehbar festgehalten werden. Ebenso wichtig ist eine enge Abstimmung mit den Krankenkassen, etwa durch Voranfragen in strittigen Konstellationen oder bei besonders teuren Therapien. Wo interne Ressourcen knapp sind, kann eine externe Beratung zu Einzelfällen oder ein regelmäßiges Audit der Importfälle helfen, Musterfehler zu vermeiden. So wird aus einem potenziellen Retaxrisiko ein kontrollierbares Instrument, das der Versorgungssicherheit dient, ohne die wirtschaftliche Stabilität der Apotheke zu gefährden.
Zahnschmelz gilt als härteste Substanz des menschlichen Körpers und schützt die empfindlichen Strukturen im Inneren des Zahns vor mechanischer Belastung und chemischen Angriffen. Gleichzeitig ist er von Natur aus nicht zur Regeneration fähig, sobald einmal Substanz verloren gegangen ist. Säurehaltige Lebensmittel, bakterielle Beläge und zu kräftiges Putzen können über Jahre hinweg mikroskopische Schäden erzeugen, die zunächst unbemerkt bleiben. Später machen sich diese Defekte durch Schmerzempfindlichkeit, Kreideflecken oder bräunliche Verfärbungen bemerkbar. Klassische Füllungen oder Versiegelungen sind dann eher Reparatur- als Regenerationsmaßnahmen und verändern oft die natürliche Struktur des Zahns.
Forschende an einer britischen Universität haben daher einen anderen Ansatz gewählt und sich gefragt, ob sich die feine Architektur des Zahnschmelzes künstlich nachbilden lässt. Im Mittelpunkt steht ein elastinähnliches Protein, das als Gerüst für die Anlagerung von Mineralien dient. Dieses Material bildet Fasern, an denen sich Apatitkristalle orientieren können, ähnlich wie während der natürlichen Zahnentwicklung. In Laborexperimenten zeigte sich, dass auf dieser Basis neue mineralisierte Schichten entstehen, die unter dem Elektronenmikroskop eine vergleichbare Struktur wie natürlicher Zahnschmelz aufweisen. Entscheidend ist allerdings nicht nur das Erscheinungsbild, sondern auch die mechanische Stabilität.
Um diesen Punkt zu prüfen, wurden in Versuchen erodierte Zahnoberflächen mit der neuen Gelmatrix behandelt und anschließend in einem Speichelersatzmedium mit Calcium- und Phosphationen gelagert. Dort wuchsen entlang der Proteinfasern Apatitkristalle nach, sodass sich wieder eine geschlossene Schicht bildete. Belastungstests mit simuliertem Bürsten und Druck zeigten, dass die regenerierte Oberfläche der Beanspruchung standhalten kann. Auch wenn diese Ergebnisse zunächst aus Labor- und Modellstudien stammen, deuten sie auf ein Verfahren hin, das eines Tages over-the-counter oder in zahnärztlichen Praxen eingesetzt werden könnte. Der Übergang vom Labor in die klinische Anwendung wird allerdings noch regulatorische Prüfungen und Langzeitbeobachtungen erfordern.
Für den Alltag der Patientinnen und Patienten würde ein solches Gel neue Optionen eröffnen. Statt Zahnschäden nur aufzuhalten, könnten bestimmte Defekte aktiv in eine stabilere Struktur überführt werden. Besonders interessant wäre dies für Menschen mit hohem Kariesrisiko, für Patienten mit Reflux oder für Personen, die aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen häufig saure Getränke zu sich nehmen. Auch in der Nachsorge nach kieferorthopädischen Behandlungen oder bei freiliegenden Zahnhälsen könnte eine gezielte Remineralisation Beschwerden lindern. Gleichzeitig bleibt die Basistherapie unverändert: gründliche Mundhygiene, angepasste Ernährung und regelmäßige Kontrolltermine.
Apotheken könnten bei der Einführung solcher innovativen Produkte eine wichtige Rolle spielen, sobald sie den Markt erreichen. Schon heute beraten Teams zu Zahnpasten mit unterschiedlichen Fluoridkonzentrationen, zu Produkten gegen Überempfindlichkeit und zu Hilfsmitteln wie Interdentalbürsten oder Mundspüllösungen. Ein wissenschaftlich fundiertes Gel zur Zahnschmelzregeneration würde dieses Portfolio um eine neue Kategorie ergänzen, die fachlich erklärt werden muss. Dabei geht es nicht nur um die richtige Anwendung, sondern auch um das Management von Erwartungen: Welche Defekte sind realistisch beeinflussbar, wie lange dauert eine sichtbare Verbesserung, und wo bleibt der Zahnarzt oder die Zahnärztin unverzichtbarer Ansprechpartner. So verbindet sich Spitzenforschung aus dem Labor mit der gewohnten Beratungsnähe im Quartier und stärkt das Verständnis dafür, dass Mundgesundheit ein langfristiges Projekt ist, das aus vielen Bausteinen besteht.
Verantwortung bleibt der gemeinsame Nenner eines Tages, an dem ein Versandhändler mit seiner Klage gegen eine Genossenschaft scheitert, Schweizer Apotheken als erste Anlaufstelle vermessen werden, der Rechtsrahmen für Einzelimporte den Spielraum eng zieht und ein neues Zahngel Hoffnung auf Regeneration weckt. Wer Arzneimittelversorgung ernst nimmt, erkennt in der Debatte um „Coupon-Mentalität“ mehr als nur ein Streit um Worte, sondern einen Prüfstein für Beratung und Preisversprechen. Die Schweizer Zahlen zur Erstberatung zeigen, wie sehr verlässliche Strukturen im Quartier entlasten können, wenn sie politisch und finanziell klar verankert sind. Gleichzeitig erinnert der Blick auf § 73 AMG daran, dass Versorgungssicherheit ohne saubere Dokumentation schnell in Retaxrisiken umschlagen kann. Und selbst die Aussicht auf einen regenerierten Zahnschmelz macht deutlich, wie eng Forschung, Alltagsempfehlungen und Vertrauen in fachliche Begleitung zusammengehören.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Verantwortung bedeutet heute, Versandurteile nicht nur als Sieg oder Niederlage zu lesen, sondern als Hinweis darauf, wie deutlich Beratung gegen Rabattbotschaften gestellt werden darf, ohne in juristische Schieflage zu geraten. Verantwortung bedeutet auch, das Schweizer Modell der Apotheke als erste Anlaufstelle nicht nur zu bewundern, sondern zu prüfen, welche Elemente rechtlich und finanziell übertragbar sind, damit Wartezimmer und Notaufnahmen spürbar entlastet werden. Bei Einzelimporten zeigt Verantwortung sich im Kleingedruckten: in der sauberen Begründung, der abgestimmten Dokumentation und dem ehrlichen Gespräch darüber, was Kasse, Patientin oder Patient und Betrieb jeweils tragen können. Und selbst bei einem scheinbar fernen Zahngel bleibt Verantwortung konkret, wenn Beratung zu Ernährung, Mundhygiene und Sensibilitäten nicht auf das nächste Produkt verweist, sondern auf langfristige Mundgesundheit. So verbindet sich ein Tag voller Detailfragen zu einem Bild, in dem Standorte, Teams und Forschungsergebnisse gemeinsam darüber entscheiden, wie verlässlich Versorgung morgen wirkt.
Journalistischer Kurzhinweis: Inhaltliche Auswahl, Gewichtung und Formulierungen folgen festgelegten redaktionellen Kriterien; wirtschaftliche Interessen bleiben von der Berichterstattung getrennt.
Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell
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