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  • 02.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Finanzfrühwarnsysteme, Schorndorfer Standortumbau, neue Evidenz zu Alzheimer- und Blutdrucktherapie
    02.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Finanzfrühwarnsysteme, Schorndorfer Standortumbau, neue Evidenz zu Alzheimer- und Blutdrucktherapie
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Ein Überblick über betriebswirtschaftliche Frühwarnsysteme und Sanierungswege, ein groß angelegter Standortumbau mit aktiv eingebund...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Finanzfrühwarnsysteme, Schorndorfer Standortumbau, neue Evidenz zu Alzheimer- und Blutdrucktherapie

 

Finanzielle Frühwarnsysteme und Sanierungschancen, kooperative Standortumbauten mit Vermietern, kontrovers bewertete Alzheimerantikörper und Blutdrucktherapien mit Hautkrebsrisiko.

Stand: Dienstag, 2. Dezember 2025, um 18:30 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Die aktuellen Entwicklungen zeichnen ein Bild wachsender Anforderung an wirtschaftliche Steuerung und medizinische Urteilskraft: Wer betriebliche Zahlen nur als lästige Pflicht versteht, übersieht leicht, wann Wareneinsatz, Personalaufwand und Liquidität aus dem Gleichgewicht geraten und eine geordnete Sanierungslösung vorbereitet werden sollte, solange Gläubiger noch gesprächsbereit sind. In einer südwestdeutschen Mittelstadt zeigt ein groß angelegter Umbau, wie sich mehrere bisher getrennte Standorte zu wenigen, modernisierten Einheiten bündeln lassen, wenn Vermieter früh eingebunden werden und sich substantiell an den Investitionen beteiligen. Gleichzeitig sorgt eine neue Nutzenbewertung eines Alzheimerantikörpers für Diskussionen, weil sich hinter prestigeträchtigen Studienergebnissen ein deutlich komplexeres Bild von Zusatznutzen und Nebenwirkungsrisiken zeigt, während Registerdaten zu blutdrucksenkenden Therapien daran erinnern, dass langfristige Medikation nicht nur das Herz, sondern auch die Hautgesundheit im Blick behalten muss.

 

Frühwarnsignale in Apothekenfinanzen, betriebswirtschaftliche Steuerung, außergerichtliche Sanierung als Chance

Apotheken stehen heute in einer wirtschaftlichen Gemengelage, in der hohe Personalkosten, Lieferengpässe, steigende regulatorische Anforderungen und eine über Jahre nahezu stagnierende Rx-Vergütung aufeinandertreffen. In vielen Betrieben reicht der laufende Ertrag kaum aus, um Tarifsteigerungen, Modernisierung und private Lebenshaltung gleichzeitig zu tragen. Trotzdem bleibt die Krise oft lange unsichtbar, weil der Alltag aus Rezeptprüfung, Personaleinsatz und spontaner Problemlösung besteht und wenig Raum für nüchterne Auswertungen lässt. Wo die Steuerung im Blindflug erfolgt, verschieben sich finanzielle Probleme schleichend vom Betriebsergebnis in die Liquidität, bis Kontokorrentlinien dauerhaft ausgereizt sind. Dann bestimmt nicht mehr die strategische Planung das Handeln, sondern der nächste Kontoauszug.

Eine zentrale Rolle spielt in dieser Gemengelage die betriebswirtschaftliche Auswertung, die längst mehr ist als ein monatlicher Pflichttermin mit der Steuerkanzlei. Wer sie als Radar des Betriebs begreift, sieht verlässlich, wie sich Umsatz, Wareneinsatz, Rohertrag, Personalkosten und Betriebsergebnis zueinander verhalten. Entscheidend ist nicht die einzelne Zahl, sondern die Entwicklungslinie über mehrere Monate und im Vergleich zu Vorjahr und Planwerten. Bleibt der Umsatz stabil, während der Rohertrag sinkt, kann eine Verschiebung hin zu hochpreisigen, margenschwachen Präparaten vorliegen. Steigt die Wareneinsatzquote dauerhaft, schmilzt der Spielraum für Personal, Miete und Zinsdienst. Die BWA macht sichtbar, ob der Betrieb wirtschaftlich auf Kurs ist oder langsam in eine Schieflage gerät.

Besonders aufmerksam verfolgen viele Inhaberinnen und Inhaber die Personalkosten, weil sie in der Regel den zweitgrößten Block nach dem Wareneinsatz darstellen. Tarifsteigerungen, Qualifizierungszuschläge und der Fachkräftemangel treiben die Personalaufwandsquote spürbar nach oben. Parallel wächst der Druck, zusätzliche Dienstleistungen anzubieten, um die Bindung der Patientinnen und Patienten zu stärken und Mehrumsatz zu generieren. In dieser Situation entscheidet eine realistische Personaleinsatzplanung darüber, ob Mehrleistung betriebswirtschaftlich trägt oder zusätzliche Überstunden erzeugt. Ein über Monate negatives Betriebsergebnis ist in diesem Gefüge mehr als eine rote Zahl im Reporting; es ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass strukturelle Gegenmaßnahmen notwendig sind, bevor die Liquidität dauerhaft geschwächt wird.

Frühe Warnsignale zeigen sich nicht nur in Ergebniskennzahlen, sondern auch im Zahlungsverkehr. Wenn Steuerzahlungen regelmäßig gestundet werden müssen, Großhandelsrechnungen später beglichen werden als vereinbart oder Privatentnahmen das betriebliche Konto dauerhaft belasten, verschiebt sich das Problem endgültig in die Liquidität. Wer offene Forderungen der Kasse den offenen Verbindlichkeiten gegenüberstellt, erkennt schnell, ob ein Betrieb seinen Verpflichtungen aus eigener Kraft nachkommen kann oder zunehmend vom Entgegenkommen der Gläubiger abhängig wird. In dieser Phase stellt sich nicht nur die Frage, welche Maßnahmen zur Steigerung von Ertrag und Effizienz möglich sind, sondern auch, ob eine strukturierte Krisenbearbeitung eingeleitet werden sollte.

Dort setzt die außergerichtliche Sanierung an, die in vielen Fällen einen strukturierten Ausweg aus einer wirtschaftlichen Schieflage ermöglicht. Im Mittelpunkt steht ein Sanierungskonzept nach anerkannten Standards wie dem IDW S6, das Ursachen analysiert, Maßnahmen beschreibt und anhand von Rentabilitäts- und Liquiditätsplanungen aufzeigt, wie der Betrieb wieder tragfähig werden kann. Parallel werden Gespräche mit Banken, Großhändlern, Vermietern und Finanzbehörden geführt, um Stundungen, Ratenzahlungsvereinbarungen oder Tilgungspausen zu vereinbaren. Häufig fließt zusätzliches Kapital über Eigenmittel, Darlehen aus dem privaten Umfeld oder stille Beteiligungen zu. Wo eine solche Neuaufstellung scheitert oder bereits Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eingetreten sind, bleibt oft nur der Gang in ein Insolvenzverfahren in Regelabwicklung, Eigenverwaltung oder unter einem Schutzschirm. Dann entscheidet die Qualität der Vorbereitung darüber, ob ein Betrieb zerschlagen oder in geordneter Form fortgeführt werden kann – und ob aus der Krise ein Wendepunkt entsteht, an dem sich wirtschaftliche Steuerung und Risikobewusstsein dauerhaft verändern.

 

Apothekenumbau in Schorndorf, Vermieter als Mitinvestor, langfristige Standortsicherung

In Schorndorf zeigt ein umfangreiches Umbauprojekt, wie sich kommunale Versorgungsstrukturen neu ordnen lassen, ohne dass die Arzneimittelversorgung an Stabilität verliert. Aus fünf Apotheken werden drei Standorte, die grundlegend renoviert, neu zugeschnitten und mit moderner Technik ausgestattet werden. Der Prozess erstreckt sich über mehrere Quartale, weil Mietverträge auslaufen, Bauzeiten abgestimmt und Teams umstrukturiert werden müssen. Im Hintergrund steht die Frage, wie eine Mittelstadt mit wachsendem Kostendruck und veränderten Laufwegen eine sinnvolle Verteilung von Standorten findet, ohne das Risiko einer Unterversorgung einzugehen. Die Zusammenführung von Betrieben eröffnet Spielräume für moderne Raumkonzepte, digitalisierte Prozesse und spezialisierte Schwerpunkte, erhöht aber zunächst auch den Kapitalbedarf erheblich.

Besonders auffällig ist in diesem Projekt die Rolle des Vermieters, der nicht als reiner Mieteinnehmer agiert, sondern sich als Mitgestalter versteht. Weil mehrere Mietflächen betroffen sind, liegt es in seinem eigenen Interesse, langfristig tragfähige Strukturen aufzubauen, statt kurzfristige Leerstände in Kauf zu nehmen. In engen Abstimmungen mit den Inhaberinnen und Inhabern werden Grundrisse angepasst, Flächen zusammengelegt, Lager und Warenwirtschaft neu organisiert. Ein Teil der investiven Maßnahmen – von der Gebäudetechnik bis zur Fassadengestaltung – wird direkt vom Eigentümer getragen. Im Gegenzug entstehen langfristige Mietverträge, die Planbarkeit auf beiden Seiten schaffen: Der Betrieb erhält Investitionssicherheit, der Vermieter einen verlässlichen Anker-Mieter im Erdgeschoss.

Solche Modelle sind in der Praxis alles andere als selbstverständlich, weil sie ein hohes Maß an Vertrauen und Transparenz voraussetzen. Die Inhaber müssen offenlegen, welche Umsätze sie erwarten, wie sich ihre betriebswirtschaftliche Lage darstellt und welche Perspektiven sie an dem Standort sehen. Der Vermieter wiederum legt offen, welche Mittel er in die Immobilie investieren kann, welche Mietkonditionen er benötigt und wie er sich die Nutzung der übrigen Flächen vorstellt. Dort, wo diese Gespräche frühzeitig beginnen, lassen sich Konflikte um Bauzeiten, Lärmbelastung und Übergangsregelungen entschärfen. Wo sie unterbleiben, drohen Baustellen im laufenden Betrieb, Umsatzeinbußen und im Extremfall Rechtsstreitigkeiten um Mietminderungen und Verzögerungsschäden.

Das Schorndorfer Beispiel zeigt, dass sich mit einer klugen Kombination aus Zusammenführung und Modernisierung betriebswirtschaftliche Effekte erzielen lassen. Größere, klar strukturierte Flächen erleichtern automatisierte Warenlogistik, digitale Sichtsysteme und Beratungsinseln, die auf unterschiedliche Patientengruppen zugeschnitten sind. Gleichzeitig bündeln sich Kompetenzen, weil Teams zusammengelegt werden und spezialisierte Kolleginnen und Kollegen ihre Schwerpunkte stärker entfalten können. Synergien entstehen im Einkauf, in der Personalplanung und im Notdienst, während Fixkosten wie Miete, Energie und Wartung auf eine höhere Leistungsfähigkeit verteilt werden. Entscheidend bleibt, ob das neue Konzept die gewachsenen Erwartungen von Patienten, Pflegeeinrichtungen und Ärztinnen an Beratung, Erreichbarkeit und Lieferfähigkeit erfüllt.

Langfristig sind solche regionalen „Apotheken-Monopoly“-Projekte immer auch ein Standortsignal. Kommunen beobachten genau, ob zentrale Versorgungsfunktionen erhalten bleiben, ob Wege für ältere Menschen zumutbar sind und ob sich der Handel im Umfeld stabilisiert oder ausdünnt. Für Vermieter stellt sich die Frage, ob sie mit gesund aufgestellten Betrieben verlässliche Ankermieter sichern oder kurzfristig auf höhere Mieten mit häufigem Mieterwechsel setzen. In Schorndorf deutet vieles darauf hin, dass das gemeinsame Vorgehen von Inhabern und Vermieter zu einer Lösung führt, von der beide Seiten profitieren: Die Versorgung bleibt vor Ort sichtbar und modern, während die Immobilie langfristig ausgelastet ist. In einer Phase, in der viele Innenstädte mit Leerständen kämpfen, sendet ein solcher Ansatz das Signal, dass Kooperation auf Augenhöhe eine Alternative zu schleichendem Strukturverfall bietet.

 

Alzheimertherapie mit Lecanemab, IQWiG-Nutzenbewertung, Streit um Zusatznutzen und Zugang

Mit Lecanemab ist seit Herbst 2025 erstmals ein Antikörper auf dem deutschen Markt, der direkt in den Krankheitsprozess der Alzheimer-Demenz eingreifen soll. Die Zulassung gilt für Erwachsene mit klinisch diagnostizierter leichter kognitiver Störung oder leichter Demenz aufgrund von Alzheimer, also für ein Stadium, in dem Gedächtnisprobleme den Alltag bereits spürbar beeinflussen, ohne dass schwere Einschränkungen vorliegen. Für viele Betroffene und Angehörige verbindet sich damit die Hoffnung, den Verlauf der Erkrankung zumindest zu verlangsamen und gewohnte Abläufe länger aufrechterhalten zu können. Gleichzeitig stehen erhebliche Kosten, Infusionsaufwand und ein komplexes Nebenwirkungsprofil im Raum, das engmaschige Kontrollen erfordert. Zwischen diesen Polen bewegt sich nun die frühe Nutzenbewertung im Rahmen des AMNOG-Verfahrens.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen kommt in seiner Bewertung zu dem Schluss, dass ein Zusatznutzen von Lecanemab gegenüber den in Deutschland geltenden Vergleichstherapien nicht belegt sei. Für Patientinnen und Patienten mit leichter kognitiver Störung gilt in diesem Verfahren das beobachtende Abwarten als zweckmäßige Vergleichstherapie, bei leichter Demenz ist die Behandlung mit Acetylcholinesterase-Hemmern Standard. Nach Auswertung der Studiendaten, einschließlich bislang unveröffentlichter Auswertungen aus dem Herstellerdossier, sieht das IQWiG in den relevanten Subgruppen keinen belastbaren Vorteil des Antikörpers. Besonders ins Gewicht fällt, dass jene Populationen, die positive Effekte zeigten, nicht mit der Situation in der deutschen Versorgungspraxis übereinstimmen, weil sie andere Vorbehandlungen oder Einschlusskriterien aufwiesen.

Kritische Punkte betreffen auch das Studiendesign und die Datenlage. Die zentrale CLARITY-AD-Studie untersuchte Lecanemab überwiegend als Zusatztherapie zu bereits bestehenden Behandlungen mit Acetylcholinesterase-Hemmern, nicht jedoch als Monotherapie im direkten Vergleich zu diesen Standardpräparaten. Damit bleibt eine für die Versorgung zentrale Frage – ob der Antikörper in der Routinepraxis tatsächlich überlegen wäre – unbeantwortet. Hinzu kommen Lücken bei der Dokumentation von Nebenwirkungen, insbesondere bei den symptomatischen ARIA-Ereignissen, die mit Bildgebung und klinischer Überwachung verbunden sind. Subgruppenanalysen nach Alter und Geschlecht sind nach Einschätzung des Instituts bislang unvollständig, sodass unklar bleibt, ob bestimmte Patientengruppen stärker profitieren oder stärker gefährdet sind.

In der Fachwelt stößt die Bewertung auf ein gemischtes Echo. Klinikerinnen und Kliniker, die seit Jahren Alzheimer-Patienten betreuen, kritisieren zum Teil die strengen Vorgaben zur Vergleichstherapie und bemängeln, dass die im Alltag übliche ärztliche Freiheit bei der Therapieentscheidung im Bewertungsrahmen kaum abgebildet werde. Die Debatte über die Wahl der Skalen zur Messung kognitiver und funktionaler Veränderungen spiegelt einen tieferen Konflikt: Wie lässt sich klinisch relevante Stabilisierung oder Verlangsamung eines fortschreitenden Leidens in Zahlen fassen, die für Erstattung und Preisverhandlungen ausschlaggebend sind. Gleichzeitig steht die Frage im Raum, ob die hohen Kosten eines solchen Antikörpers durch die nachgewiesenen Effekte gedeckt werden und wie der Zugang für gesetzlich Versicherte gesichert werden kann, falls der Hersteller auf einem hohen Preisniveau beharrt.

Der Bewertungsprozess ist mit der IQWiG-Analyse noch nicht abgeschlossen. Es folgt ein Stellungnahmeverfahren, in dem Fachgesellschaften, Patientenvertretungen und der Hersteller ihre Sicht einbringen können, bevor der Gemeinsame Bundesausschuss über das Ausmaß des Zusatznutzens und damit über den künftigen Erstattungspreis entscheidet. Parallel läuft bereits die Nutzenbewertung für den zweiten Alzheimer-Antikörper Donanemab, dessen Datenlage und Sicherheitsprofil ebenfalls kritisch geprüft werden. Das Zusammenspiel aus wissenschaftlicher Evidenz, gesundheitsökonomischer Abwägung und gesellschaftlichen Erwartungen macht deutlich, wie stark die Einführung krankheitsmodifizierender Therapien das Gefüge des Versorgungssystems herausfordert. Zwischen der Hoffnung auf medizinischen Fortschritt und der Pflicht zu einem verantwortbaren Einsatz solidarisch finanzierter Mittel werden in den kommenden Monaten Entscheidungen getroffen, die den Handlungsspielraum von Ärzten, Kliniken und Kostenträgern bei neurodegenerativen Erkrankungen über Jahre prägen dürften.

 

Antihypertensiva im Licht, Basalzellkarzinom-Risiko, UV-Schutz als unterschätzter Faktor

Blutdrucksenker gehören zu den meistverordneten Arzneimittelgruppen in der erwachsenen Bevölkerung, weil Hypertonie zu den zentralen Risikofaktoren für Schlaganfälle, Herzinfarkte und andere kardiovaskuläre Ereignisse zählt. Parallel steigt die Zahl der diagnostizierten hellen Hauttumoren wie dem Basalzellkarzinom, was die Aufmerksamkeit für mögliche Zusammenhänge zwischen Langzeitmedikation und Hautkrebsrisiko erhöht. In Schweden hat ein Forschungsteam auf Basis umfangreicher Registerdaten untersucht, ob bestimmte Klassen von Antihypertensiva die Haut empfindlicher für UV-Strahlung machen und damit langfristig das Risiko für Basalzellkarzinome verändern. Ziel war nicht, etablierte Therapien infrage zu stellen, sondern das Risikoprofil genauer zu verstehen und Präventionsstrategien zu schärfen.

Datengrundlage waren landesweite Register, die seit Mitte der 2000er-Jahre sowohl histologisch bestätigte Basalzellkarzinome als auch verordnete Arzneimittel erfassen. In die Analyse gingen mehr als hunderttausend Betroffene mit Basalzellkarzinom und eine noch größere Zahl passender Kontrollen ein, die nach Alter, Geschlecht und Region abgeglichen wurden. Durch Ausschluss bestimmter Gruppen – etwa Personen mit Organtransplantationen, intensiver immunsuppressiver Therapie oder anderen relevanten Hauttumoren in der Vorgeschichte – sollte der Einfluss dieser starken Risikofaktoren reduziert werden. Ergänzend wurden Begleiterkrankungen, Komedikationen und sozioökonomische Merkmale berücksichtigt, um Verzerrungen zu minimieren. Auf dieser Basis ließen sich Assoziationen zwischen einzelnen Arzneimittelklassen, kumulativer Dosis und Hautkrebsrisiko modellieren.

Die Ergebnisse zeichnen ein differenziertes Bild. Eine Monotherapie mit klassischen Thiazid-Diuretika zeigte in dieser Auswertung keine relevante Risikoerhöhung für Basalzellkarzinome. Anders verhielt es sich bei bestimmten Thiazid-Kombinationen, insbesondere wenn sie mit Amilorid kombiniert wurden: Hier fand sich eine leicht erhöhte Odds Ratio, die bei sehr hoher kumulativer Dosis und langer Therapiedauer deutlicher ausfiel. Für Angiotensin-II-Rezeptorblocker und Calciumkanalblocker ergaben sich ebenfalls geringe, aber statistisch signifikante Risikoanstiege, wobei einzelne Substanzen wie Amlodipin bei hohen kumulativen Dosen etwas stärker hervortraten. Betablocker waren mit einem ebenfalls leicht erhöhten Risiko verbunden, ohne dass sich eine klare Dosisabhängigkeit abzeichnete. ACE-Hemmer zeigten dagegen eher neutrale bis minimal risikoreduzierte Signale, die klinisch wenig Gewicht haben.

Trotz der großen Fallzahlen bleiben relevante Unsicherheiten. Die Register erfassen weder den individuellen Hauttyp noch das konkrete Verhalten in der Sonne, also etwa Urlaubsgewohnheiten, Berufsexposition oder den konsequenten Einsatz von Sonnenschutzmitteln. Auch lässt sich aus Verordnungsdaten nicht mit Sicherheit ableiten, ob und wie regelmäßig die Medikamente tatsächlich eingenommen wurden. Beobachtungsstudien dieser Art können zudem Zusammenhänge aufzeigen, aber keine Kausalität beweisen; andere, nicht erfasste Faktoren könnten die Ergebnisse beeinflussen. Die Autorinnen und Autoren betonen deshalb, dass die absoluten Risikoanstiege im Verhältnis zur hohen kardiovaskulären Gefährdung unbehandelter Hypertonie gering bleiben und in der täglichen Versorgung eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung erfordern.

Für die Praxis bedeutet dies vor allem, dass der Blick auf die Hautgesundheit bei langjähriger antihypertensiver Therapie an Bedeutung gewinnt, ohne dass bewährte Blutdruckstrategien auf den Kopf gestellt werden. Fachleute sehen in den Ergebnissen einen weiteren Baustein für eine differenzierte Beratung: Wer über Jahre Medikamente einnimmt, die potenziell die Lichtempfindlichkeit erhöhen, sollte besonders konsequent auf UV-Schutz achten, regelmäßige Hautkontrollen wahrnehmen und Auffälligkeiten frühzeitig abklären lassen. Behandelnde Ärztinnen, Dermatologen und Versorgungsteams können diesen Aspekt in Aufklärungsgespräche integrieren, ohne Patientinnen und Patienten durch abrupten Therapiewechsel zusätzlichen Risiken auszusetzen. Die Studie unterstreicht, dass moderne Arzneimitteltherapie immer auch eine präventive Begleitung braucht, die über den unmittelbaren Indikationsbereich hinausreicht.

 

Steigende Kosten, verschärfte Vorgaben und ein anspruchsvoller Markt zwingen viele Versorgungsbetriebe dazu, ihre wirtschaftliche Lage genauer denn je zu beobachten. Wer Kennzahlen nur als Pflichtlektüre versteht, bemerkt Risiken oft erst, wenn Liquidität knapp wird und Handlungsspielräume schwinden. Gleichzeitig zeigen strukturelle Umbauten an Standorten, wie viel möglich ist, wenn Eigentümer und Betreiber frühzeitig gemeinsam planen und Investitionen auf eine tragfähige Zukunft ausrichten. Parallel rücken neue Studiendaten zu Alzheimertherapie und Blutdruckmedikation ins Licht, die Erwartungen, Nutzen und bisher unterschätzte Risiken neu sortieren.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn betriebswirtschaftliche Frühwarnsysteme ernst genommen werden, lassen sich Krisenpfade oft abbremsen, bevor aus Engpässen dauerhafte Schäden entstehen. Wo Investoren, Eigentümer und Teams offen über Risiken und Perspektiven sprechen, entstehen Lösungen, die über Einzelverträge hinaus ganze Quartiere stabilisieren können. Und je differenzierter Daten zu neuen Arzneimitteln und bekannten Wirkstoffklassen gelesen werden, desto eher gelingt eine Versorgung, die Hoffnung, Sicherheit und Augenmaß verbindet. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, diese Signale nicht nur zu kennen, sondern sie in Entscheidungen zu übersetzen, die morgen noch tragen.

Journalistischer Kurzhinweis: Inhaltliche Auswahl, Gewichtung und Formulierungen folgen festgelegten redaktionellen Kriterien; wirtschaftliche Interessen bleiben von der Berichterstattung getrennt.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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